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Der Gelbe Schein – Sein oder Schein? v.2.8.

aktualisiert am 09.10.2016

Anschauen: Minute 1 – 18

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https://www.youtube.com/watch?v=sg1ms_fUddo&feature=youtu.be

Vernünftiges Video, jedoch:
GG116 „… anderweitiger Regelungen“ ist NICHT das RuStAG.
Da müsste stehen „anderweitiger Gesetze„….
„anderweitiger Regelungen = A.H. 😉
Ergo eine Täuschung seitens der Verwaltung durch Begrifflichkeiten, wie gehabt!

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Was bewirkt der Gelbe Schein:

Als Deutsche(r) könnt ihr wieder das Niederlassungsrecht einfordern und die originären Landgemeinden reorganisieren. Dies aber bitte nach Deutschem Recht im Stande von 1914/16. Dann ist auch ein Regionalgeld möglich. Wer etwas politisches ohne die Gemeinde machen will, der kollidiert mit der Verwaltung, die das unterbinden muß und wird.

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Man beachte, dass die Antragsstellung bzw. die Abgabe des „Feststellungsantrags“ – hier: Formular des BVA in Köln – bei den Behörden immer öfters verweigert, verschleppt oder nicht korrekt bearbeitet wird. Wie in vorherigen un den aktuellen Artikeln beschrieben (hier: „Behörden verweigern des Gelben Schein“), gehen die Türen zu!

Zudem fallen ab dem Jahr 2016 auch immer mehr die Ansprech-partner weg. Die Behörden stellen intern auf das UCC (Universal Commercial Code) – Internationales Handelsrecht um. Dieser Prozess soll auf Gemeindeebene in 2016/17 abgeschlossen sein.
http://revealthetruth.net/2014/05/17/die-ucc-connection-wie-der-uniform-commercial-code-heimlich-die-welt-eroberte/

Der Gelbe Schein weist für Dich (je nach Beantragung mit oder ohne die Ahnennachweise) – für sich alleine genommen – die sogenannte „deutsche (Verwaltungs-)Staatsangehörigkeit“ aus und macht Dich:

a) ohne Ahnennachweise nach dem „Schröder“-StAG zum „deutschen Staatsangehörigen“ und
b) aber auch die Angehörigkeit in einem eigenmächtig ausgerufenen Schutzgebiet namens „German Reich“ (alt. Weimarer Republik, jedoch nichtig und abgelöst durch das 3.te Reich – Stand 1937) macht und Dir die „unmittelbare Reichsangehörigkeit“ bestätigt.
c) nach kaiserlichem Recht (RuStAG v. 1913) zum somit nachgewiesenen Deutschen und somit bist Du  Staatsangehöriger eines der 25+1 Bundesstaaten des „Deutschen Reich“. Man besitzt die Staatsangehörigkeit IN einem der jeweiligen Bundesstaaten (Vererbungsprinzip Abstammung). Rechtstand Deutsches Reich 1914.

UND – die GESETZLICHE Regelung geht VOR und ein Gesetz ist keine Norm oder Verordnung! Daher ist dieses Gesetz immer noch das gültige RuSTAG vom 22.07.1913! Daher braucht man zum gesetzlichen Deutschen immer noch den Gelben Schein + EStA + die Abstammungsnachweise, um dieses Gesetz zu „berühren“ und die Rechte auch diesbezüglich ableiten zu können.

Da der BUND (alte BRD) zur Feststellung verpflichtet ist, vergibt er als Verwalter / Besatzer die Reichsangehörigkeit, was uns als reines Werkzeug zur Gemeinde-Reaktivierung erst mal auch reicht.

Und auch dieser Gedankengang:

Der Hintergrund des „im Sinne des Gesetzes“.
Die „deutsche Staatsangehörigkeit“ ist
die „(er)mittelbare Reichsangehörigkeit“ nach dem RuStAG v. 1913 = der Reichsangehörigkeit nach dem RuStAG von 1870
= die Bundesangehörigkeit anch BuStAG 1870
und macht dich damit zu einem entscheidungsberechtigten Deutschen des (Nord-)Bundes von 1866/67.
Jegliche entrechtende Andersdeutung ist aus Sicht eines souveränen Deutschen ausgeschlossen.

Der Artikel 116 GG regelt überhaupt nichts über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit, sondern definiert ausschließlich, wen die BRD, im Rahmen ihres bestehenden Vertretungsauftrages, ebenfalls als rechtsfähigen Deutschen zu „tolerieren“ hat.
Der Erwerb zum Besitz der Staatsangehörigkeit wird für Deutsche ausschließlich im (Ru)StAG gesetzt. Und dies ableitbar seit dem Jahr 1870.
Der Sinn des aktuell geltenden (Ru)StAG beruft sich also exakt immer auf diese Rechtsableitung.

Wer also glaubt, der GG116 würde uns in irgendeiner Form unserer Rechtstellung und Staats-(Reichs-/Bundes-)angehörigkeit beeinflußen, der hat den Addressat dieses GG-Artikels nicht erfaßt.

Soweit so gut.

An der Gesamtsituation ändert oder verbessert auch der ergänzend zu beauftragende EStA-Eintrag (Entscheidungen in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten) des BVA in Köln (die nur das Register verwalten) nichts daran. Denn der Eintrag erfolgt auf den „Gesetzen“ der Schutzgebiets-Regierung und erfolgt eben nicht nach der kaiserlichen Gesetzgebung. Heisst, die Ableitung erfolgt – trotz korrekt eingereichter Ahnennachweise vor/bis 1913 –  maximal bis 1949 aber nicht darüber hinaus.

Bedeutet aber auch, dass man – unabhängig von seiner persönlichen Willenserklärung, welche eindeutig auf das RuStAG von 1913 Bezug nimmt – einen Eintrag im EStA-Register hat. Den ein Personalaus-weisträger – als Staatenloser – eben nicht hat. Eine Anfrage beim BVA genügt, um dies für sich selbst zu verifizieren!

Im EStA-Registerauszug steht in der Zeile „Letzte Akualisierung durch:“ drin, das man durch die EinbB, also die Einbürgerungsbehörde) eingebürgert wurde! Seht hierzu auch: https://www.agmiw.org/?p=1487

Was bringt uns dann der Gelbe Schein?

Es ist ein FESTSTELLUNGS-Antrag! Und kein Auftrag zur Erteilung einer Staatsangehörigkeit. Er unterstützt uns in unseren weiteren Handlungsmöglichkeiten (als das Mittel zum Zweck) und eröffnet uns ergänzende Methoden (Hilfestellungen), damit wir uns einfacher gegen das bestehende System der BRiD zu Wehr setzen können.

Er hilft uns auf dem Weg in die eigene Souveränität, da  dieser Ausweis uns eine bessere Rechtstellung einräumt (besser: eine Weiche IM System zu unseren Gunsten stellt), durch welchen wir IM Spiel Ihrer Knechtschaft sogar nach deren eigenen Spielregeln ein Mitsprache- und Entscheidungsrecht haben.

Denn ein „unmittelbarer Reichsangehöriger (als „Schutzgebiet“-Angehöriger der Weimarer Republik)“ ist rechtlich, durch sein MIT-Entscheidungsrecht, höherwertiger als die simple Zu- und Angehörigkeit, als „meldepflichtiger Einwohner in WohnHAFT“ des verwalteten Wirtschaftsgebietes.

Ist DEUTSCHE(R) STAATSANGEHÖRIGER“ (Gelber Schein)

ist ungleich

„hat die deutsche Staatsangehörigkeit erworben“ (Grüner Schein)

Auch hier – wie überall – herrscht die Täuschung!

Deshalb versucht das System nunmehr um jeden Preis die Anzahl der Entscheidungsberechtigten zu minimieren, damit „Ihr“ Einfluss immer noch groß genug ist. Neues Wahlvolk wird zudem derzeit tausendfach aus anderen Ländern herbei geschafft!

Wichtig ist auch folgende Unterscheidung:

RuStAG vom 22.07.1913:
„Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat (§§ 3 bis 32) oder die unmittelbare Reichsangehörigkeit (§§ 3 bis 35) besitzt.“
Änderung ab dem 05.02.1934:
„Deutscher ist, wer die … unmittelbare Reichsangehörigkeit … besitzt.“

Bei uns hat die Geburtsanzeige nicht einmal den Status einer Urkunde. Es ist nur ein “Dokument”, für das sich üblicherweise nie wieder jemand so wirklich interessiert. Weder die Geburtsanzeige, noch die Geburtsurkunde, noch der Personalausweis und auch nicht der Reisepass gelten für einen geborenen Deutschen als Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit.

Im StAG der neuesten Fassung wird nun Jedem die deutsche Verwaltungs-StAG aufgebügelt. Ob er (diese) will oder nicht.

§ 3 Abs.(2) StAG
Die Staatsangehörigkeit erwirbt auch, wer seit zwölf Jahren von deutschen Stellen als deutscher Staatsangehöriger behandelt worden ist und dies nicht zu vertreten hat. Als deutscher Staatsangehöriger wird insbesondere behandelt, wem ein Staatsangehörigkeitsausweis, Reisepass oder Personalausweis ausgestellt wurde. Der Erwerb der Staatsangehörigkeit wirkt auf den Zeitpunkt zurück, zu dem bei Behandlung als

Staatsangehöriger der Erwerb der Staatsangehörigkeit angenommen wurde.

Einzig und allein der Staatsangehörigkeitsausweis, der “Gelbe Schein” gilt als Nachweis. Wie oben erwähnt ist es ein grosser Unterschied zwischen „Ist deutscher Staatsangehöriger“ oder „hat die deutsche Staatsangehörigkeit. Es leben die Begrifflichkeiten.

Und den „Gelben Schein“ muss man extra beantragen und mühselig über die väterliche Linie (sofern die Eltern verheiratet waren) bis mindestens 1913 nachweisen, dass die Vorväter / Vorfahren Deutsche waren. Sonst gibt es keinen Staatsangehörigkeitsnachweis (wie wir ihn haben wollen).

Warum wohl?

Weil an diesem Gelben Schein unsichtbar die Geburtsrechte dranhängen (daher sollte man sich auch unbedingt die „Abschriften aus dem Geburtenbuch“ besorgen), denn das sind die höchsten Hoheitsrechte in diesem Land. Und damit entspricht der „Gelbe Schein“ z.B. dem kanadischen, US-amerikanischen und britischen Live Birth Certificate.

Die 1934er Verordnung (Gleichschaltungs“gesetz“) hat uns somit keineswegs entrechtet, sondern hat uns eben nur rein „verwaltungstechnisch“ (deswegen ist die deutsche StAG auch eine reine Verwaltungs-StAG) die bisherigen Staatsangehörigkeiten in den jeweiligen (25+1) Bundesstaaten des Deutschen (Kaiser)Reich ZUSAMMENgefasst.

Achtung: Es wurden nur  die Staatsangehörigkeiten in den „Ländern“ aufgehoben (zwecks Umstrukturierung und Gaubildung) und die Angehörigkeit in den Bundesstaaten des Deutschen (Kaiser)Reich ZUSAMMENgefasst unter einem neuen (verwaltungstechnischen) Begriff deutsche Staatsangehörigkeit.

Für Interessierte: Reichsbürgergesetz 1935
Genau durchlesen… 😉

Ergo:
Es gibt weder eine Nazi-Staatsangehörigkeit noch eine Hitler- Staatsangehörigkeit noch sonst irgendwas.
Und genau das steht da auch. Entweder sie haben eine StAG nachgewiesen, und das ist immer das RuStAG 1913 oder sie haben eben keine nachgewiesen, dann sind sie – für die Verwaltung – vermutete Deutsche im zivilen Internierungslager. Auch Apoliden genannt (Erklärung unten im Text).

OK soweit…

Wie bereits erwähnt:
Auf dem Gelben steht: „Ist deutscher Staatsanghöriger„!

Dies bedeutet:

Der Gelbe Schein ist per Verwaltungsakt (ausgelöst durch die eigene Willenserklärung durch den Antrag F) die verwaltungstechnische Bestätigung (= Feststellung durch positive AUSWEISung), dass man ein Bundesstaaten-Deutscher ist.

Der Gelbe Schein ist der Nachweis dafür, dass Du Zugriff auf deutsches gültiges (Kaiser)Recht besitzt. Diese Möglichkeit fällt spätestens ab dem 28.10.2017 weg.

Was der Gelbe Schein NICHT ist:

Er ist NICHT die Natürliche Person, denn die ist nur jeder Mensch selber, egal in welcher Knechtschaft er sich aktuell befindet. Allerdings WEIST er aber deine Natürliche Person AUS, genau wie jedes andere Dokument der Verwaltung, welche Dich mit dem Familiennamen führt.

Auch weist er dich NICHT als Bundesstaaten-Angehöriger aus, aber wenigstens (und immerhin) als einen „Deutschen eines Schutzgebietes“ nach RuSTAG1913 (wenn auch nur noch i.S.d. Gesetzes) mit eigener Schutzgebiet-Verfassung (1919 + Grundgesetz) und eigener Rechtsinterpretation der kaiserlichen Gesetzgebung (ReichsGB ab 1919 und BundesGB bis heute; z.B. RuStAG wird zu StAG, etc.) aus.

Fazit:

Der Gelbe ist ein Teil IHRER Spielregeln, und das müssen wir verinnerlichen, damit wir IHR Spiel zu UNSEREN Gunsten spielen können. Und dieses Spiel läuft so lange weiter, bis ein Gemeinde-VOLK einer (Ur-)Gemeinde MEHRHEITLICH durch Gemeinde-VOLKsENTSCHEID sich handlungsfähig wählt und damit, als völkerrechtlichen Ausdruck und Erklärung ihrer Unabhängigkeit(!), ein Bekenntnis zu ihrem STAATlichen Recht und den Rechten der Deutschen Nation proklamiert, konstituiert durch die Staatsverfassungen der Bundesstaaten und der Reichsverfassung von 1871 (z.B. durch die Wahl eines Gemeindevorstands / Bürgermeisters ALS VERWESER zur Abwicklung der 100jährigen, illigetimen Fremdherrschaft auf deutschen Territorium).

Ohne diese Willenserklärung durch DAS VOLK (= Gemeinde = Ansammlung von natürlichen Willensverkündern = Natürliche Personen = Menschen) an die Spielleitung, können wir das Spiel nicht beenden.

Durch die „Reaktivierung“ durch Minderheiten ändert sich auf den ersten Blick erst einmal nichts.  Und genau daran scheitert es aktuell – noch! Auch an der Erkenntnis über diesen legalen und friedlichen gangbaren Weg (abseits von Parteien, Petitionen und Demonstrationen) über das Völkerrecht als auch über das Grundgesetz.

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Für ehemalige DDR-Bürger gilt:

a. der TESO-Beschluss des BVerfG Nr. 77,137
➡  s
iehe http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv077137.html
b. das Orde Public gemäß Art. 6 des EGBGB
Alle DDR Bürger waren bis 1990 im Ordre Publik. Sofern man noch seine DDR-Pässe oder Ausweise hat, hat man den Anspruch auf die Pflichteinbürgerung! In manchen Behörden liegen noch die alten Pässe im Archiv. Dazu dann die Abstammung bis nach 1913.

Für Alle gilt:
Die Ableitung über die Ahnen sollte im Zeitraum innerhalb der Reichsgründung/dauer erfolgen (1871-1914). Nur so ist der Schutz über die Haager Landkriegsordnung (HKLO) gewährt. Seht hierzu den Art. 2 der HKLO. Denn nur das Deutsche (Kaiser)reich geniesst den Schutz der HKLO.
https://www.agmiw.org/?page_id=450

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Grundgesetz

II. Der Bund und die Länder (Art. 2037)

Artikel 25

Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.

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Grundgesetz

II. Der Bund und die Länder (Art. 2037)
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Artikel 28

(1) Die verfassungsmäßige Ordnung in den Ländern muß den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Sinne dieses Grundgesetzes entsprechen. In den Ländern, Kreisen und Gemeinden muß das Volk eine Vertretung haben, die aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgegangen ist. Bei Wahlen in Kreisen und Gemeinden sind auch Personen, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzen, nach Maßgabe von Recht der Europäischen Gemeinschaft wahlberechtigt und wählbar. In Gemeinden kann an die Stelle einer gewählten Körperschaft die Gemeindeversammlung treten.

(roter Text = Wer ist damit gemeint? Der Türke aus der dritten Generation? Der neue Gast aus Syrien? Wie war noch gleich die Geburtenrate eines Deutschen?)

(2) Den Gemeinden muß das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Auch die Gemeindeverbände haben im Rahmen ihres gesetzlichen Aufgabenbereiches nach Maßgabe der Gesetze das Recht der Selbstverwaltung. Die Gewährleistung der Selbstverwaltung umfaßt auch die Grundlagen der finanziellen Eigenverantwortung; zu diesen Grundlagen gehört eine den Gemeinden mit Hebesatzrecht zustehende wirtschaftskraftbezogene Steuerquelle.

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Nur sage ich mir, dass wir einfach anzufangen haben mit der Reaktivierung (dies ist ungleich der späteren Reorganisation). Allerspätestens im Jahre 2020 (1990 plus 30 Jahre!) ist es dann vorbei und das herrenlose Land wird an die neuen Siedler (mit einer Stataatsangehörigkeit) verteilt.

Wir können nicht abwarten bis genug Menschen den Weg für sich erkannt haben. Denn alles ist derzeit im Fluss der Entwicklungen.  Die Perspektiven ändern sich und alsbald auch im Minutentakt.

Das Spielfeld wird neu aufgerollt bzw. besser ist es, wir verändern die Spielregeln – dies zu unseren Gunsten – denn wir stehen IN der Wahrheit!

Wir sind Wir –  und wir sind nicht das, was die Spielleitung meint, was wir zu sein haben! Das sollten wir bei all unseren Strategien und Erkenntnissen NIE vergessen.

Alles läuft über das Bewusstsein! Findet Euch! – arbeitet zusammen!

Es liegt an Jeden selbst – so auch an DIR selbst!!!

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Info zum Gelben Schein. Reinhören – zumindest ab Minute 50:

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Aktuell – Für angehende Republikaner:

Der sogenannte „Freistaat Preußen“ wettert vermehrt gegen den Gelben Schein. Dieser soll zurück gegeben werden (und somit auch die deutsche Verwaltungs-StAG). Dies ist jedoch nach dem § 18 StAG nicht möglich, da man hierzu zuerst die Staatsangehörigkeit in einem (anderen) Staat (nicht Landes) nachweisen muß.

Wer sich von diesen Republikanern verführen lassen möchte, um sich erneut verwalten zu lassen, um einen tollen Ausweis zu bekommen und um weniger Steuern bezahlen zu müssen, der möge das tun.

Auch wichtig zu wissen ist, dass diese BRiD-gesteuerte Vereinigung damit den Menschen ihre Bundesstaaten-StAG abnehmen möchte. Dies geht ja nur, wenn man dies freiwillig tut! Jeder Deutsche hat von Geburt an die Bundesstaaten-StAG. Nur eben nicht IM System nachgewiesen! Diesen Nachweis führt man über den Feststellungsantrag F des BVA. Nun kommen diese „Freistaatler“ daher, reorganisieren mit abstrusen Ab- und Herleitungen adhoc die kompletten Bundesstaaten und fordern die Menschen auf diesen Nachweis (Gelber Schein) wieder rückgängig zu machen.

Ebenso sollte man wissen, dass die BRiD-Bundesländer längst eigene Landesverfassungen aufgesetzt haben, welche eh noch keiner gelesen hat und auch wohl  jemals lesen wird!
Wenn dann die BRiD aufhört die Zivilinternierten zu
verwalten bzw. den unzufriedenen Menschen in Aussicht stellt durch die freiwillige Annahme der jeweiligen Landesverfassungen ( i.V.m. dem GG 146) die BRiD „verlassen“ zu können… was wird wohl passieren?
Ja, die Menschen werden diesen neuen Weg in die „Freiheit“ mit Freuden annehmen. Und sich über diesen charmanten Umweg – über diese neuen Landesverfassungen – in die Zwangs-EU (BRD 2.0; 4.tes Reich) verfrachten lassen.
Das deren Gesetze (z.B. der Lissabon-Vertrag) nur der NWO dienen, sollte Jedem bewusst sein.

Und wann könnte dieses Szenario greifen? Wohl schneller als man denkt…

Zum Glück hält Russland noch ein Teil von Ostpreußen mit Königsberg (Kaliningrad). Denn für eine echte Volksabstimmung zur Auflösung des „Deutschen Reich“ (und somit der Abschaffung der 1871 – Verfassung) benötigt man eine Mehrheit der Wahlberechtigten von 75%.
Es müssten somit echte Volksabstimmungen innerhalb der Grenzen von 1914, in den jeweilge Bundesstaaten des Deutschen (Kaiser)reich, durchgeführt werden. Erleben wir das noch? 🙂

Achtung:

Auch in der EU könn(t)en die Deutschen Völker in Einheit und Freiheit Abstimmungen machen, welche rechtskräftig sein würden!!
Wir dürfen somit niemals für die Belange der EU-Diktatur stimmen! Insbesonders dann, sofern Königsberg eines Tages (doch noch?) zur EU gehört, denn dann (und nur dann!) wären dies auch gültige Volksabstimmungen innerhalb den Grenzen von 1914!

Wer mehr über diese Marke des „Freistaat Preußen“ wissen möchte, der schaue und höre sehr genau hin und lerne ab der Minute 6:

Eine Reorganisation der Landgemeinden nach dem Subsidiaritätsprinzip ist seitens der Betreiber der Marke des „Freistaat Preußen“ unerwünscht! Ein Schelm wer Böses hierbei denkt! 🙄

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http://bewusst.tv/reaktivierung-der-gemeinden/

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LESEN…! 🙂

http://schaebel.de/was-mich-aergert/versklavung/ueber-die-bedeutung-der-taufe-den-gelbweissen-schein-warum-wir-keine-menschen-mehr-sein-sollten-die-feder-maechtiger-ist-als-das-schwert-und-die-intelligenz-immer-siegt/003869/

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Kommentar von Klaus Schmidt:

Du brauchst eine Möglichkeit dich aus dem Gewahrsamsstaat zu befreien, denn Du bist, wenn Du dich in der Meldestelle der Nazis angemeldet hast, in einem Gewahrsamsstaat interniert und als besiegter Krieger des Dritten Reich, nach dessen Besiegung (Debellatio) offiziell versklavt. Das macht man mit den Menschen von besiegten Nationen immer so, oder sie legen ihre Gesinnung ab und ordnen sich dem Sieger unter.

Deutsche haben noch eine andere Möglichkeit, sie können in das Deutsche Reich im Stand von 1914/16 zurück und dieses wieder handlungsfähig machen um den Ersten Weltkrieg zu beenden, aber dazu muß man den Okkupatoren/Usurpatoren nachweisen das man Deutsche(r) ist und dazu ist ein Verwaltungsakt geschaffen worden mit dem man den Alliierten klar machen kann das man kein Nazi mehr sein will und wieder Deutscher ist. Das Feststellungsverfahren ist also der Bundesrepublik oder des vereinten Deutschland Ihr/sein Tod und so gibt es breit angelegte Kampagnen die den sogenannten Gelben Schein ad absurdum führen soll …, naja zugegeben auch führt.

Die DEUTSCH die ihre Staatsangehörigkeit nicht nachweisen oder nur bis 1934, die wollen das Deutsche Kaiserreich und seine 26 Staaten und Stadtstaaten nicht zurück und unterstützen so diese politischen Systeme welche die NWO aufbauen.

Man brauch doch nur in das Potsdamer Abkommen Römisch III schauen und dann einen Blick in die Krim-Deklaration.

Wer das verstanden hat, sollte dem Nazireich (Drittes Reich = Europäische Union) den Rücken kehren. Leider bekennen sich immer mehr Menschen dazu und verletzen so beide Abkommen auf das gröblichste.

„Potsdamer Abkommen“
2. August 1945

http://www.documentarchiv.de/in/1945/potsdamer-abkommen.html

Bericht über die Krimkonferenz*
(3.-11. Februar 1945.)

http://www.documentarchiv.de/…/krimkonferenz_bericht.html

Ein Weiterführen von Nazi-Deutschland ist nicht vorgesehen.

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Was ist ein Apolide?

aus Julius Hatschek:
Wörterbuch
des Völkerrechts und der Diplotmatie
Walter de Gruyter, 01.01.1924 – Seite 59

apolide

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Eine gelungene Zusammenfassung:

Disselhoff Thomas-Peter: Vor dem Feststellungsantrag (Wir beantragen damit eben keine Staatsangehörigkeit!) sind Wir bestenfalls vermutete deutsche Staatsangehörige (i.S der StAG = als reine Verwaltungsstaatsangehörigkeit Artikel 116 Abs. 1 GG und eben auch nicht i.S. einer echten Staatlichen Staatsangehörigkeit/ siehe und beachte die vorgenommenen illegalen und ilegitimen Umdeutungen, seit dem RuStAG 1913 Gesetzeserlass während Unserer Geschichte) damit ist man bestenfalls „Einwohner“ und wird von einer eingerichteten Treuhandverwaltung der Alliierten beglückt! Dies geschieht um die Schutzbestimmungen der Haager Landkriegsordnung etc. für Deutsche mittelbare Reichsangehörige, als Bundesstaatenangehörige (Artikel 116 Abs. 1, zweiter Halbsatz „vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung = RuStAG 1913!!!) gegenüber dem DEUTSCH n i c h t anwenden zu müssen!!! Mit anderen Worten der nicht nachgewiesene Deutsche ist DEUTSCH und damit ein Zivilinternierter in einem von fremden Millitär besetzten Gebiet. Diese Behandlung und Betrachtungsweise entspricht exakt denen der Wehrmachtsangehörigen denen man auch gegenüber keinerlei Schutzrechte hat gelten lassen, weil Sie auf Befehl eben als sog. DEF Disarmed Enemy Forces galten und weiter gelten siehe Status BW! Und dies ist auch und gerade auf den Putsch vom 09.11.1918 zurückzuführen der weder von DEUTSCH noch von den Allierten oder Onkel Ady oder sonst wem je geheilt werden konnte. Denn nach diesem Datum wurde alles ein Geschäft/ Firma und verlor die ehemalige echte Staatlichkeit! Nur die, die Ihre Abstammung (nach staatlichem und hoheitlichem Rechtsanspruch gemäß RuStAG) nachgewiesen haben, können dies überhaupt, denn sie gehören damit zum deutschen Indigenat, besitzen die Vollen Rechte als Grundrechteträger unterliegen den Schutzbestimmungen der Haager Landkriegsordnung und besitzen eine Staatsrechtliche im Völkerrecht verankerte echte Staatsangehörigkeit und damit ist man nunmal Bürger!!! Aus Sicht der eingesetzten Feindverwaltung BRD ist es nun so, das Wir nach erfolgter und bestätigter Staatsangehörigkeit nach originärem RuStAG „Ausländer mit Staatsangehörigkeit“ sind und Unsere Rechte und Ansprüche damit konträr und diametral denen der BRiD Treuhandverwaltung gegenüber stehen! Wenn man dann noch zeigt das man es verstanden hat kommt das einer Kriegserklärung gegenüber der BRD Zwangsverwaltung gleich. Daher bekämpft man Uns auch so vehement.

Behörden verweigern den Gelben Schein!

Hatte ich nicht vor einigen Tagen bereits an dieser Stelle darüber geschrieben, dass sich die Behörden  immer mehr GEGEN die Ausstellung des Gelben Scheins stellen?

Lest selbst! 👿

A)
In Stuttgart und in Waiblingen verweigeren die Standesämter bereits die Ausstellung / Aushändigung der Abschrift aus dem Geburtenbuch, welche ja die natürliche Person ausweist (hier: ein „Knabe“ oder „Mädchen“ wurde geboren). Es gibt nur noch die maschinell erstellte Geburtsurkunde.

In Esslingen wird derzeit die Annahme des Feststellungsantrags von der Dame im [Amt]  verweigert. Sie begründet dies damit, nichts für „Reichsbürger“ machen zu wollen. Soit gilt korrekt zu argumentieren.

In Lübeck wird nur noch per „Ersitzung abgeleitet. Dann ist der Schein ausgestellt auf MAX MUSTERMANN.
In Hamburg wird nur noch bis 1937 abgeleitet, dann ist der Schein ausgestellt auf Max MUSTERMANN.

B)
Mutwillige Antragstellung“ benennt der brandenburgische Innenminister lax den legitimen Wunsch der Menschen den Feststellungsantrag zu stellen. 🙄

Die BRiD-Verwaltung läßt endgültig die Maske(n) fallen. Denen werden es wohl zu viele Antragssteller. 😎

Dies ist ein eindeutiger Offenbarungseid des BRiD-Verwaltungskonstrukts. Und letztlich ein weiterer Beweis dafür, wie richtig und wichtig der Gelbe Schein ist. Für Jeden von uns!
Wie heißt es noch gleich in § 30 StAG, Abs (2): Für die Feststellung des Bestehens der deutschen Staatsangehörigkeit ist es erforderlich, aber auch ausreichend, wenn durch Urkunden, Auszüge aus den Melderegistern oder andere schriftliche Beweismittel mit hinreichender Wahrscheinlichkeit nachgewiesen ist, dass die deutsche Staatsangehörigkeit erworben worden und danach nicht wieder verloren gegangen ist. § 3 Abs. 2 bleibt unberührt.
Den vollständigen Erlaß des Innenministeriums Brandenburg findet ihr hier
http://gelberschein.info/interessantes/
http://www.gelberschein.net/?page=4
Was der Herr Innenminister in seiner „Allgemeinen Weisung“ unter Punkt 1. nicht anspricht:

Was passiert mit denjenigen Personen, die bisher nicht als deutsche Staatsangehörige behandelt werden, sondern als BRD-Mitglieder drangsaliert werden?

„Was heisst das jetzt für Antragsteller auf Deutsch?“

Dass sie an uns keine Gelben Scheine mehr ohne „amtliches“ Feststellungsinteresse herausgeben SOLLEN und den Antragsteller darüber NICHT informieren SOLLEN, ob der Antrag positiv oder negativ beschieden wu
rde.
D.h.: Egal ob Du nachfragst oder auch nicht, Du bekommst einfach keine Antwort. Folglich kannst Du frühestens 6 Monate nach der Antragstellung eine Untätigkeitsklage anstrengen. Die Wartezeit für einen Verhandlungstermin sind inzwischen MINDESTENS 2,5 JAHRE! Die Behörden haben 3 Jahre Zeit gewonnen.

Aber es gibt auch schon Möglichkeiten damit umzugehen! Wir sind ja auch nicht auf den Kopf gefallen :devil: (Zitat Rico Handta)

Weiterhin sollen sie Dir nicht sagen, dass die Gebühreneinzahlungsmöglichkeiten auf 3 Wochen verkürzt wurden und nicht mehr sofort bezahlt werden soll (war bisher in Brandenburg so, dass man immer sofort bezahlt). In einigen Ausländerämtern, sagen sie den Antragstellern inzwischen gar nicht mehr, dass sie überhaupt bezahlen müssen und nach 3 Wochen verfällt dann der Antrag „automatisch“. (Zitat: Rico Handta)

C)
Hier das Formular der Stadt Frankfurt. Auch hier möchte man das „berechtigte Interesse“ erklärt bekommen.
Magistrat_Frankfurt-1

heimat

D)
Hier der Fall eines Menschen, der seit längerem versucht den Feststellungsantrag abzugeben. Dies die Antwort auf seine Fachaufsichtsbeschwerde vom Innenministerium NRW. Willkür Pur!

Düren1

Düren2

Düren3

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garthoff

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Einem Menschen darf die Staatsangehörigkeit NICHT entzogen werden:
http://conventions.coe.int/Treaty/GER/Treaties/Html/166.htm

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Sowie GG Artikel 16 & 116
http://dejure.org/gesetze/GG/16.html
http://dejure.org/gesetze/GG/116.html

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Gemäß der Resolution der Generalversammlung 217 A (III), der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1948, zum Thema Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Artikel 15, hat jeder das Recht auf eine Staatsangehörigkeit.

Nebenbei angemerkt: Es geht hierbei weniger um die Feststellung der ungültigen (denn die BRiD kann keine StAG vergeben!) und von uns nicht gewollten „deutsche Staatsangehörigkeit“, welche keinen Mehrwert besitzt  (und ein Relikt aus dem Jahr 1934 ist), sondern darum, den Deutschen ihren Anspruch auf den Nachweis für die Bundesstaaten-Angehörigkeit per Ahnennachweise gemäß dem RuStAG 1913 zu verwehren. Warum denn nur? Ein Schelm wer Böses dabei denkt? 🙄

Und noch ein Detail zum Thema Volksverdummung:
Schaut mal auf das Ausfertigungsdatum! 22.Juli 1913
Das ist dasselbe wie das RuStAG! 🙂 Wie kann den die Betreuungsanstalt BRiD ein Gesetz erlassen mit dem Ausfertigungsdatum aus dem Jahr 1913. 🙂
StAG-Ausweisgesetz

Urteil des Bundesverfassungsgericht von 21.10.1987 – BVR 373/83 .,Das (Ru)StAG kennt eine Einbürgerung durch bloße Aushändigung eines deutschen Personalausweis oder Reisespaß nicht. Das Aushändigen eine Personalausweis oder Reisespaß der BRD erteilt wurde, bewirkt keine Einbürgerung“,

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Ein Musterschreiben an die Verwaltung, sofern nötig:

Max Muster
Musterstraße 1
63333 Musterhausen

An die Firma
Ausländerbehörde
z.H. Hr. Stag Sachbearbeiter
Ausländerallee 1
63333 Auslandshausen 02. Juni 2015

Antrag auf Feststellung meiner Staatsangehörigkeit

Sehr geehrter Herr Sachbearbeiter,

danke für das nette Telefongespräch und Ihre Hilfsbereitschaft zur Aufklärung, der für mich zuständigen Ausländerbehörde. Hiermit beantrage ich die Feststellung meiner Staatsangehörigkeit, weil der Bundespersonalausweis oder der deutsche Reisepass kein Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit sind. Wie bei öffentlichen Bürgerinformationsdiensten nachzulesen ist, begründen sie lediglich die Vermutung, daß der Ausweisinhaber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Gemäß der Resolution der Generalversammlung 217 A (III), der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1948, zum Thema Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Artikel 15, hat jeder das Recht auf eine Staatsangehörigkeit. Dieses Recht auf Feststellung nehme ich hiermit in Anspruch. Den Verteiler der Alliierten Botschaften, einschließlich der Beschwerdestelle zum Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen, sende ich Ihnen zu Ihrer Kenntnis, für den unwahrscheinlichen Fall, daß ich Rechtsschutz in Anspruch nehmen muß.

Über eine zügige Bearbeitung meines Antrages würde ich mich freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Max Muster

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Wenn die Person im Amt nicht willig ist und ein Gespräch mit deren/dessen Chef auch nichts bringt, eine Fachaufsichtsbeschwerde zu stellen, als auch eine Diskriminierungsbeschwerde einreichen.

Bekundet Eure Ernsthaftigkeit!

Siehe auch www.gelberschein.net – Rubrik Erprobtes“.

Mann muss der Person im Amt dann wohl die Rechtslage mündlich erläutern mit Ankündigung eines Strafantrages mit Strafverfolgung wegen dem Verstoß gegen die §§ 25, 169, 336, 348, 388 StGB. Ergänzend der Hinweis auf die Privathaftung § 839 BGB und ggf. Verpflichtungsklage beim Verwaltungsgericht wegen Verstoß nach § 37 VwVfG. Den letzen § vor Ort auf ein Papier schreiben und vorlegen, dass ist das berechtigte Interesse an einem Verwaltungsakt. Wenn dieses Begehren mündlich abgelehnt wird, dann eine justiziable Begründung verlangen; gerne mit Kostennote :-). Und immer unter Zeugen. Sollte auch diesesBegehren abgelehnt werden erfolgt eine Anzeige beim Menschenrechtsrat per Telefax, wegen dem Verstoß gegen Art. 8 und 15. Diese Beschwerde kann man gleich ausgedruckt mitnehmen und vor Ort fragen, ob du diese mal schnell faxen darfst. 🙂

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Nach bisherigen Informationen hat die katholische Kirche am Montag den 15.06.2015 entschieden und angeordnet, dass in Deutschland weder Beglaubigungen noch Ahnenforschungen, von den kath. Kirchengemeinden unterstützt werden dürfen. Wir werden jetzt offiziell vom Papst bekämpft.

Den Kulturkampf, den Otto von Bismarck gegen die katholische Kirche führte, bekämpft der Papst bis zum heutigen Tag.

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Die Deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden (Art. 16 (1) GG. Frühere deutsche Staatsangehörige, denen im Dritten Reich die Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen wurde, und ihre Abkömmlinge sind auf Antrag wieder einzubürgern (Art. 116 (2) GG.

In Deutschland bestimmt sich die Staatsangehörigkeit — also die rechtliche Zugehörigkeit einer Person zum Staat — nach der Abstammung, d. h., ein Kind erhält die deutsche Staatsangehörigkeit von seinem Vater (ehelich) oder seiner Mutter (unehelich).

Ein Mensch genießt nur in dem Staat die vollen Bürgerrechte (wie das aktive/passive Wahlrecht), dessen Staatsangehörigkeit er besitzt. Aber auch für das Privatrecht spielt die Staatsangehörigkeit (das Personalstatut -hier § 5 EGBGB) eine Rolle. Nach ihr bestimmt sich in der Regel, welches Familien- oder Erbrecht auf eine Person anzuwenden ist (meist das des Staates, dessen Staatsangehörigkeit sie hat).

Wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, bestimmt sich zunächst nach Art. 116 GG. Danach besitzen alle Deutschen innerhalb der Grenzen des früheren Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 (das heißt vor Beginn der Hitlerschen Annexionen) die deutsche Staatsangehörigkeit.

Der Mensch ist ohne Staatsangehörigkeit bei den Jedermanrechten eine Nullnummer.
§ 1 BGB von 1900: DER Mensch = Natürliche Person, der Mensch in der BRD = ein Aploide!

Ohne Staatsangehörigkeit hat man keine Rechte.  Es besteht ein  Unterschied, ob ich eine verwaltungstechnische StAG namens „deutsch“ habe oder als Deutscher die Deutschen-Grundrechte berühren darf.

 

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Auch interessant, was (noch) auf der BRD-Botschaft in Uruguay zu lesen ist:

Monte1

Monte2

http://www.montevideo.diplo.de/Vertretung/montevideo/de/04-konsular-und-visainformationen/Staatsangeh_C3_B6rigkeit/Staatsangeh_C3_B6rigkeitsrecht.html

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Die gemeinsame Identität beginnt bei der Sprache:
Sprachwurzel „Deutsch“

Die Bedeutung des Staatsangehörigkeitsausweises – Teil 2 (Vorteile) v.1.5.

aktualisiert am 04.08.2017

Warum und wofür der Staatsangehörigkeitsausweis „Gelber Schein“ gut ist, liest Du hier:
https://www.agmiw.org/?p=1499

Der Feststellungsantrag zur Staatsangehörigkeit wird ab Ende 2017 nicht mehr möglich sein. Mittlerweile – Stand Sommer 2016 – verweigern immer mehr Behörden, unter Beugung der geltenden Gesetze, die Ausstellung dieses Dokuments.

Ins besonders das Feststellungsverfahren nach RuStAG v. 1913 mit den Ahnennachweisen wird erschwert oder gleich abgelehnt.
https://www.agmiw.org/?p=2037

Was weit wichtiger ist in bezug auf die Staatsangehörigkeit IN einem der 25+1 Bundesstaaten (Deutsches Kaiserreich).

Immer mehr Standesämter verweigern ebenso die Aushändigung einer Abschrift aus dem Geburtenbuch.
Diese Abschrift (Kopie) aus dem Geburtenbuch ist NICHT dasselbe wie eine maschinell erstellte Geburtsurkunde! Die ersten Ämter versuchen mittlerweile auch den Feststellungsantrag F selbst abzublocken.
https://www.agmiw.org/?p=2037

Der Plan sieht vor die Staatenlosen (Apoliden), hier die Personal-DEUTSCH,  sang- und klanglos in die EU zu verfrachten!

Es liegt nun an jedem selbst, ob er den Weg – via dem Feststellungsantrag F des BVA (Bundesverwaltungsamts  (Quittung des Verwaltungsakts ist der „Gelbe Schein – gehen möchte oder nicht.

Noch einmal in aller Deutlichkeit:

Wer sich (nur) als Mensch definiert (ohne eine Natürliche Person) oder im Rechtskreis der BR(D) verbleibt ist ohne Rechte und ohne eine IM System nachgewiesene Staatsangehörigkeit! Selbst die nicht gewollte und de facto nicht gültige deutsche (Verwaltungs)STAG (nach 1934) ist immer noch besser als ein staatenloser Zwangsinternierter zu sein. Und für den – und nur für den – ist diese „Verwaltung“ zuständig!
https://www.agmiw.org/?p=2598

Jeder Eingebürgerte (Türke, Grieche, Italiener, Ukrainer etc.) mit dem „Grünen Schein“ (hier: Einbürgerungsurkunde) hat mehr Rechte als jeder Bundespersonalausweisträger!

Einbürgerungsurkunde_Deutschland

Dieser Mensch (Eingebürgerte) hat zum Zeitpunkt der Ausstellung „die deutsche Staatsangehörigkeit“ erworben. Sehr schön formuliert! Die Tragweite des Ganzen ist klar soweit?

STAG-Ausweis-nn

Menschen mit dem „Gelben Schein“ wird bescheinigt: „Ist deutscher Staatsangehöriger“

Hier eine Definition zum Thema GG Artikel 116 (1) UND (2): ➡ Artikel 116 Grundgesetz_anonym

Wichtig ist auch die Klärung der Begrifflichkeit des Begriffs „Rechtssubjekt Person“.

Die „Menschen“ sind zwar alle rechtsfähig aber NICHT handlungsfähig und damit auch nicht geschäftsfähig. Um im täglichen Miteinander agieren zu können, bedarf es jedoch der Natürlichen oder auch der Juristischen Person. Die Menschen unterliegen der Herrschaftsgewalt.  Nur der RuStAG-Deutsche der BRiD-Verwaltung eben nicht!

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Einige Gedanken zum Antrag F (Feststellungsantrag) für den „Gelben Schein„:

Wer den Gelben Schein ohne die Abstammung nach RuStAG v. 1913 macht, hat eben keinen Nachweis der Abstammung IM System. Und hat damit nur die „deutsche Staatsangehörigkeit“ erworben ohne im Besitz der Staatsangehörigkeit IN einem der 26 Bundesstaaten zu sein.
Das Thema ist so verwirrend, dass man es wirklich nur schwer begreifen kann, was da wo stattfindet.
Viele stören sich daran, dass dieser Wisch von der BRiD ausgestellt wird… Hierzu steht im Beitrag „Der Gelbe Schein – Sein oder Schein“ genügend… hoffe es wird mal verstanden… 😉
https://www.agmiw.org/?p=1499

Das StAG der „Bundesrepublik Deutschand“ von Gerhard Schröder wurde x-mal geändert. Hier mal den § 40a StAG lesen:

StAG § 40a

„Wer am 1. August 1999 Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist, ohne die deutsche Staatsangehörigkeit zu besitzen, erwirbt an diesem Tag die deutsche Staatsangehörigkeit. Für einen Spätaussiedler, seinen nichtdeutschen Ehegatten und seine Abkömmlinge im Sinne von § 4 des Bundesvertriebenengesetzes gilt dies nur dann, wenn ihnen vor diesem Zeitpunkt eine Bescheinigung gemäß § 15 Abs. 1 oder 2 des Bundesvertriebenengesetzes erteilt worden ist.“

Wie werde ich diese wieder los?
Ich brauche noch eine andere Staatsangehörigkeit, um mich dann aus dieser „deutschen Staatsangehörigkeit“ selbst als der Souverän zu entlassen.

Hierzu folgender Ansatz:

a) Vernichtung des Persos über den ausgelösten Verwaltungsakt;
b) Kündigung des j.P.-Personalkontos;
c) Auftrag zur Entlassung aus der dt. StAG nach §§ 20, 21 RuStAG;
d) Auftrag zur Berichtigung des Geburtenregisters beim Geburtsort-Standes[amt];
e) Zustellung der seitens eines BRiD-Notars beglaubigten PSE/WEK an den Stabschef (hier Bgm.) & AG/FA;
f) Man ist Einwohner einer originären aktivierten und in der Reorga befindlichen Gemeinde;
g) Ausstellung eines Heimatscheins seitens der Landgemeinde;
h) ID sofern nötig via dem Auszug aus dem Geburtenbuch, nebst Gelben Schein und Heimatschein;
i) Abmeldung der j.P. aus der Wohnhaft;
j) Keine Nutzung der BRiD-Annehmlichkeiten wie z.B. ALG II;
k) Kein Angestelltenverhältnis, keine Gewerbeanmeldung ff.;
l) zzgl. Rückrat und Nutzung des gesammelten Wissens (hier: z.B. die konsequente „Nutzung“ der N.P.) sofern nötig …
https://www.agmiw.org/der-finale-akt-v1-0/


ACHTUNG:
Auf dem Gelben Schein steht NICHT „hat die deutsche Staatsangehörigkeit erworben“, denn das ginge ja gar nicht. Diese Formulierung finden wir nur bei den Grünen Einbürgerungsurkunden.


Sondern da steht:  Ist deutsche(r) Staatsangehörige(r).

Im Deutschen Recht, sind Adjektive wegen ihrer Rechtsunsicherheit gegenstandslos und so steht da nur: ist Staatsangehörige(r).

Viele lesen es immer so wie es ihnen passt, da muß man dann schon wirklich selbst entscheiden.

Wenn man also alle Urkunden zusammen hat und im Feststellungsantrag bei Punkt 4.2 ein Kreuz gemacht hat und 4.3 seine RICHTIGE Staatsangehörigkeit geschrieben hat, folgt nach der positiven Entscheidung der Einbügerungsbehörde der Auftrag – via der einseitigen Willenserklärung (Verwaltungsakt als Souverän) – zur Entlassung aus der „deutschen Staatsangehörigkeit“ mit der Option die Staatsangehörigkeit die man per Abstammung hat zu behalten.

antrag f

Als Deutsche nach RuStAG v. 1913 können und müssen wir die Gesetze im Stand von 1914 verwenden, wie es  im EGBGB Artikel 5 Abs. (1) letzter Satz steht, „Ist die Person auch Deutscher so geht diese Rechtsstellung vor“.
EGBGB
Wir berufen uns auf die 1871er Verfassung, die Verfassung des jeweiligen Stadtstaats oder Staates und fordern die Einhaltung des vorkonstitutionelllen Rechts vor 1914 ein.

Seit 1896 unterscheidet das Deutsche Recht zwischen der Natürlichen Person und der juristischen Person (unbedingt die Natürliche am Anfang groß schreiben).
Die Natürliche Person ist der Mensch, so wird er zum Rechtssubjekt und vertritt sich selbst, sonst ist man ja kein Souverän und kein Gesetzgeber. Der Mensch kann am Recht nicht teilhaben, ja noch schlimmer er kann nirgendwo „Rechtliches Gehör“ finden.


So wie sich die Behörden gegen den echten Nachweis drücken wollen und alles versuchen die falschen Anträge heraus zu geben und dann noch dummere Erklärungen unterzeichnen zu lassen, denke ich mal, dass es die Entlassung aus dem Gewahrsamsstaat wird. Ja ich bin mir sogar sehr sicher. Aber da zum Ende die Personenstandserklärung (PSE) und Willenserklärung (WEK) folgt, kann man sich ruhig auch Fehler leisten. Wichtig ist der Eintrag im EStA-Register, denn der stellt die Weiche für das Recht um.
https://www.agmiw.org/esta-gelber-schein/

In dem Feststellungsantragsformular unter Punkt 4.3 sollte immer der Staat und nicht der Bundesstaat stehen, also muß Königreich Preußen da rein und nicht nur Preußen und schon gar nicht „Freistaat Preußen“. 👿

Das ist, das was wir bestätigt bekommen. Denn wenn der Nachweis falsch wäre oder die weitere Staatsangehörigkeit nicht stimmen würde, gäbe es keinen Gelben Schein! Das sollte plausibel sein. Leider hört der Kampf (der Weg in die Freiheit!) nach dem Erhalt des Gelben Scheins nicht auf, man könnte sagen jetzt geht es erst richtig los.

Man macht diesen Verwaltungsakt nicht wegen dem Gelben Schein. Der ist durchaus in einer gewissen Weise sinnfrei und beeindruckt niemanden. Er ist aber wichtig, weil das System uns selbst bestätigen muss,  dass man Staatsangehörige(r) eines Königreich, Großherzogtums, Herzogtums oder Fürstentums ist und das man Familien hat.

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Die Grundrechtsberechtigung

I. Inhaber der Grundrechtsberechtigung

1. Jedermannsrechte

• So genannte Jedermannsrechte sehen keinerlei Einschränkung des persönlichen Schutzbereiches vor; auf sie kann sich daher jeder Mensch berufen.

• Beispiele: Art. 2 Abs. 1 und Abs. 2 S. 1, Art. 5 Abs. 1 S. 1, Art. 3 Abs. 1, Art. 17 GG.

2. Deutschenrechte (vgl. ursprüngliche staatsbürgerliche Rechte)

a) Allgemein:

• Diese Grundrechte stehen nur Deutschen zu. Der Begriff der Deutschen ist in Art. 116 Abs. 1 GG definiert.

• Beispiele: GG Art. 8 (Versammlungsfreiheit), Art. 9 Abs. 1 (Koalitionsfreiheit), Art. 11 (Freizügigkeit), Art. 12 Abs. 1 (Berufsfreiheit), Art. 16 (Ausbürgerung), 20 Abs. 4 (Widerstandsrecht und Art. 33 Abs. 1 bis 3 (öffentich. Ämter)

Da die Frage hierzu immer wieder aufkommt:

Vorteile Gelber Schein:

1. Erwerb der Staatsangehörigkeit IN einem Bundesstaat (Kaiserreich 1871 – 1914/18), ergänzend zu der glaubhaft gemachten „Staatsbürgerschaft DEUTSCH„, der BRD-Verwaltung. (Nimm zwei.)

2. Verfassungsgebende Stimme. / Wahlrecht (aktiv und passiv – Aktivlegitimation)
Somit sind de facto alle bisherigen Bundestagswahlen UNGÜLTIG! Siehe hierzu auch das GG Art. 146.
Die BRD-Verwaltungsangehörigkeit „deutsche Staatsangehörigkeit“ führt zu einem Wahlrecht gemäß § 12 Bundeswahlgesetz, da Deutsche im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 GG generiert werden.
Das gilt auch für „eingebürgerte“ Migranten, die unbedingt DEUTSCH werden wollen.

3. Keine Auslieferung durch Europäischen Haftbefehl gemäß
EGBGB Artikel 5 (1) – Die Rechtstellung als Deutscher geht vor.

  1. Recht auf staatliche Gerichte – GG Art. 101. Siehe auch GVG §§ 18-20.

5. Das Recht auf Klage am EMRK Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte und IGH Internationalen Gerichtshof für
Menschenrechte. Dies funktioniert am besten mit einer Eingabe über eine originäre Gemeinde.

6. Eigentum anstelle von Besitz gemäß dem Artikel 52 der geltenden SHAEF-Gesetzgebung.

7. Das Recht auf einen Auszug beim Katasteramt, das den Erwerber (Grundbuchamt) einer Immobilie vom Besitzer zum Eigentümer
macht.

8. Rechtskreis des Bundes, damit sind Klagen im Ausland möglich.

9. Das Recht zur Neuorganisation der Gemeinden im Bundesstaat gemäß §28 (1) GG und der 1871er Verfassung. Jeder Deutsche ist der legitime Erbfolger & Rechteträger.

  1. Staatsangehöriger eines schuldenfreien Staates.
  1. Art. 20 GG (4)
    (Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.) i.V.m. § 113 (Abs. 3) StBG
  1. Schutz der Genfer Konventionen 
  2. Qualifikation für das BGB / EGBGB (als Natürliche Person). Das Recht, deutsche Gesetze einzufordern.
    Wer kann das BGB nutzen? Nur ein Bürger aber kein Einwohner. Der Deutsche ist Deutscher und auch zugleich Bürger und KEIN Einwohner. 
  3. Recht auf die Umsetzung der HLKO (Haager Landkriegsordnung) – hier: §§ 46 & 47 Pfändungen, Eigentum 
  4. Kein Anwaltszwang vor Gericht 
  5. Steuer: keine Abgabenordnung (AO)- Ich bin Deutscher und beanspruche daher Nationales Steuerrecht als im Ausland lebender nach der Steuersprechhoheit. Das gilt auch für Gemeinden.Der Bund und die Länder sind durch das GG Art 1 & 3 an die Grundrechte in der Ausübung ihrer Steuergesetzgebung, Steuerverwaltungs-und Steuerrechtsprechungshoheit gebunden.Siehe: BFHE 108, 393 ff 430.
    Dem Deutschen durch Abstammung steht das nationale Steuerrecht zu. Als Staatsangehöriger (RuSTAG 1913) durch Abstammung in einem der Bundesstaaten ist das der Staat dem man angehört.
    Die BRD kann nachweislich keine Staatsangehörigkeit vergeben, lediglich eine verwaltungstechnische Staatsangehörigkeit und keine gesetzliche, einem zustehende Staatsangehörigkeit.Als nachweislich Deutscher durch Abstammung stehen mir die Deutschenrechte und nicht die Jedermannsrechte zu, woraus sich auch klar das Recht der nationalen Steuergesetzgebung ergibt. 
  6. Wohnsitz nach § 7 BGB anstelle von WohnHAFT http://daddelfit.de/cms/bverwg-5-b-87-12-vom-19-06-2013-zum-wohnsitz-und-domizilrecht/
  7. SGB XII  🙂
    SGB XII ist Teil eines staatlichen Systems und steht BÜRGERN zu. Leistungsträger der Sozialhilfe sind Körperschaften, Behörden und Anstalten. Da eröffnen sich nach deren eigenen Definitionen schon direkt 3 Ansatzpunkte. Bürgerrechte – siehe GG Art. 116 – der „Leistungsträger“ ist sicher kein „JobCenter“. 
  8. Ein Staatsangehörigkeitsausweis in Verbindung mit einem abgelaufenen Reisedokument in Form von Pass oder Personalausweis ist immer gültig ist. Denn der Staatsangehörigkeitsausweis ist das höherwertigere Dokument und ist/bleibt unendlich gültig. 
  9. Mit dem Gelben Schein geht im internationalen Kollisionsrecht deine Rechtsstellung als Deutscher nach EGBGB §5 definitiv vor jeder anderen Rechtsauffassung. 
  10. Ein Deutscher ist grundrechtfähig und aktivlegitimiert! 
  11. Erhalt der Naturlichen Person ergänzend zur j.P. 
  12. Eine Bewusstseinserweiterung! 🙂

➡ Hier eine gute Zusammenfassung zum Verteilen:
Staatsangho rigkeitsausweis + EStA-Registerauszug
In dem Artikel wird die Genfer Konvetion erwähnt. Die Info zum IV/142 ist nicht stimmig.

 

Die Bedeutung der Staatsangehörigkeitsurkunde – Teil 1 & Leitfaden Reaktivierung einer Gemeinde

Die BRD Verwaltung – seit 1990 im Handelsrecht – und im Auftrag der Alliierten, die sich an die HLKO (nach Völkerrecht) halten müssen, haben seit 1949 die offiziellen Melderegister aus der Zeit von vor 1914 weitergeführt !

Wenn eine reaktivierte Gemeinde die Geschäftsfähigkeit übernimmt, (mehr als 50 % der Bundesstaatsangehörigen – vor 1914) übernimmt sie auch das Melderegister. Ab da können wir selbst die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat bestätigen.

Die Staatsangehörigkeitsurkunde (Gelber Schein) gibt es in drei (3) Ausführungen!

Unterscheidungsmerkmal sind der Vorname und der Familienname. Es kommt auf den richtigen Feststellungsantrag nach RuStAG 1913 gemäß § 4.1 und auf die zu erbende (vom Vorfahren zu dieser Zeit) Staatsangehörigkeit des jeweiligen Bundesstaates an.  Die Alliierten haben angeordnet, daß die Staatsangehörigkeit  nachgewiesen werden muß! Die Ausweise der Verwaltung der BRD bestätigen keine Staatsangehörigkeit. Die BRD und die Alliierten  können es nur anhand der Melderegister bestätigen und für sich selbst feststellen.

Bundesstaatsangehöriger ist nur der, der seinen Stammbaum bis vor das  Jahr 1914 nachweisen kann. Staatsangehöriger oder Apolide ? Wer keinen entsprechenden Vorfahren innerhalb der Grenzen von 1914 nachweisen kann ist aussen vor.

Eintragungsmöglichkeiten im „Gelben Schein“:

a) Max Mustermann  (Bundesstaatsangehöriger mit Staatsangehörigkeit)
b) Max MUSTERMANN (Kolonieangehöriger – Halbsklave)
c) MAX MUSTERMANN (BRD – Angehöriger – Vollsklave)

Siehe auch unsere Ausarbeitung bis zum Jahr 2013.
Deutsche Ansichten: http://workupload.com/file/gExuCxwY

Das Ausländergesetz (AuslG-VwV) sieht vor, dass jeder Bundesbürger der seine Staatsangehörigkeit nicht mit einer Staatsangehörigkeitsurkunde nachweisen kann, wie ein Ausländer zu behandeln ist.

“1.2.1 Ausländer ist jede natürliche Person, die weder die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt noch als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling im Gebiet des Deutschen Reiches nach dem Stand vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat (Deutsche ohne deutsche Staatsangehörigkeit) oder diesen Status durch Abstammung oder – bis 31. März 1953 – durch Eheschließung erworben hat.”

“1.2.3.1 Deutsche, die zugleich eine oder mehrere fremde Staatsangehörigkeiten besitzen, sind keine Ausländer i.S.d. Ausländergesetzes (inländischer Mehrstaatler). Bestehen Zweifel, ob jemand Deutscher ist, obliegt die Klärung der Staats- angehörigkeitsbehörde. Bis zur Klärung ist er als Ausländer zu behandeln. Beruft sich ein Ausländer darauf, Deutscher zu sein, hat er dies gemäß § 70 Abs. 1 nachzuweisen (z.B. durch Staatsangehörigkeitsurkunde).”

Im Personalausweisgesetz wird explizit auf juristische und natürliche Personen (§ 1 BGB von 1896) hingewiesen. De facto besitzt die juristische Person keine Rechte, da seine keine Staatsangehörigkeit besitzt.  § 28 Antrag – Personalausweisgesetz (PAusw.V) – der NRO BRD (1) Um das Vorliegen der Voraussetzungen des § 21 Absatz 2 Satz 1 des Personalausweisgesetzes überprüfen zu können, muss ein Antrag nach § 21 Absatz 1 Satz 1 des Personalausweisgesetzes enthalten:

1. Angaben zur Identitätsfeststellung von juristischen und natürlichen Personen; bei natürlichen Personen sind dies insbesondere der Familienname, die Vornamen, der Tag und der Ort der Geburt sowie die Anschrift der Hauptwohnung; bei juristischen Personen sind diese insbesondere der Name, die Anschrift des Sitzes, die Rechtsform und die Bevollmächtigten; außerdem ist in diesem Fall eine Kopie des Handelsregisterauszugs oder der Errichtungsurkunde beizulegen.

http://www.gesetze-im-internet.de/pauswv/__28.html

Die gesamte Loslösung vom Verwaltungssystem der BRD, seit 1990 im Handelsrecht (HGB), kann nur mit einer reaktivierten Gemeinde gelingen.

1. Kündigung aller Handelsverträge und Rückgabe des juristischen Person nebst Personalausweis.
2. Abmeldung der juristischen Person im System BRvD bei der Gemeide im Handelsrecht (Melderegister – Umzug ins Ausland).
3. Bestätigung des Wohnsitzes in der aktivierten Gemeinde nach  § 7 des BGB von 1896. Gemeindeaktivierung !

Punkt 1) und Punkt 2) kann man nach Erhalt des Gelben Scheins und EStA-Registerauszugs angehen!

Für Punkt 3) nehme man eine der bereits reaktivierten Gemeinden oder – noch besser – man reaktiviert seine eigene Gemeinde vor Ort.

Erstinfos zur Reaktivierung und Reorganisation von Gemeinden
Die Gemeinde wird von mindestens 7 Souveränen reorganisiert. Das sind dann die wahlberechtigten Gemeindebürger. Die Gemeindeangehörigen sind die Gemeindeeinwohner. Sie haben gegenüber der Gemeinde die gleichen Rechte und Pflichten. Jeder Angehörige der Gemeinde kann Gemeindebürger durch die Erlangung der Souveränität werden. Nur Souveräne können in den Gemeinderat oder zum Bürgermeister gewählt werden. Die Gemeinden (Gebietskörperschaften) werden parallel zu den bestehenden Gemeinden (Körperschaften des privaten Rechts) wieder errichtet bzw. reaktiviert.
Die Amtsgeschäfte und die Steuern gehen auf die Gebietskörperschaften (Succession) über. Die bestehenden Gemeinden bleiben noch so lange bestehen, wie sich Personen dort weiterhin verwalten lassen wollen. Aber wenn sie niemand mehr braucht, benutzt und anerkennt, verschwinden diese Verwaltungen der Alliierten von selbst mangels Einnahmen und Bürgern. Auch deswegen, da die Alliierten nach der HKLO die Gemeinden finanziell unterstützen müssen.
Leitfaden
  1. Zusammenkunft von mindestens 7 souveränen Menschen (Männer über 25 Jahren) mit einer Bundesstaaten-Angehörigkeit (über den Gelben Schein). Diese müssen den Wohnsitz in der zu reaktivierenden Gemeinde nehmen. § 7 BGB. Man  muss nicht dort seinen festen Hauptwohnsitz haben
  2. Annahme der Vorschläge & die Abstimmung über den Gemeindenamen
  3. Es erfolgt die Gemeindegründung mit dem Gründungsprotokoll
  4. Danach die Wahl des Gemeinderats und / oder die Wahl des Bürgermeisters / des Stellvertretenden Bürgermeisters
  5. Amtliche Vereidigung des Gemeinderats / des Bürgermeisters auf die jeweilige Staats- bzw. Landesverfassung
  6.  Aufnahme / Beginn der Gemeindetätigkeit durch die Beauftragten (Reorganisation)
  7. Frauenwahlrecht einführen :-))) Sehr, sehr wichtig!!!
  8. Bei der Aktivierung aber auch daran denken, daß die Gemarkungen aktiviert werden und aus dieser Gemarkung die Gebietskörperschaft entsteht.
Eine solche reaktivierte Gemeinde – siehe auch weiter unten im Text GG Art. 28 (1) – kann:
  • eigene Beamte bestallen (Bestallungsurkunde; seit 1945 gibt es keine Beamten mehr)
  • eigenes (Regional)-Geld auflegen; (Württemberger TALER o.ä.); der erste Schritt zum Grundeinkommen für Alle.
  • eigene Steuern erheben; der Steuersatz für Gewerbetreibende liegt bei 8-12%. Dieser Satz ist völlig ausreichend, da nur regionale Projekte finanziert werden.
    (in Verbindung mit eigenem Geld)
  • eigene Gerichte / Justiz aufbauen
  • Notare, Polizei, Kindereinrichtungen, Schulen
  • Etablierung von Mehrgenerationenhäuser
  • Nchhaltige Landwirtschaft ohne den Zwang Chemie nutzen zu müssen
  • Betriebe und öffentliche Einrichtungen aufbauen
  • KfZ-Kennzeichen
  • Einbürgern nach RuStAG von Menschen ohne Gelben Schein
  • kein Impfzwang, TTIP,  Fracking und vieles mehr
  • etc. ff.
Die Gemeinden sind – nach der Familie – die kleinsten Einheiten. Aus den Gemeinden heraus werden die Entscheidungen eines Rates der Gemeinden (Amtshauptmannschaften) und der Regionen (Kreishauptmannschaften) oder des Staates (Preußen, Sachsen, Hessen, Bayern, Württemberg etc.) entschieden.
Das Subsidiaritätsprinzip findet seit 1871 hier Anwendung, als auch das bis 1990 geltende [Grund-Gesetz=GG], welches dieses Grundrecht aus dem römischen Recht übernahm.
Seit 1990 sind alle freiheitsliebenden Männer und Frauen aufgerufen, sich zu Ihren Staaten mit Ihren Verfassungen vor 1914 zu bekennen, um letztendlich auch einen Friedensvertrag zu machen. [ GG Artikel 146 ]
Bis 1914 war der deutsche Völkerbund mit seinen souveränen Einzelstaaten und ihren Verfassungen vom Volk legitimiert und völkerrechtlich anerkannt. Seit 1914 sind wir immer noch im Kriegszustand ohne einen Friedensvertrag. Verfassungen und gültige Gesetze können nur in Friedenszeiten geändert werden. Erst dann kann das jeweilige Staatsvolk eine zeitgemäße Verfassung in freier Wahl beschließen.
Seit dem 28. Oktober 1918 gab es im Deutschen Kaiserreich – UND auf deutschem Boden – KEINEN legitimen Gesetzgeber mehr.
Alle Statuten (Gesetze, Verordnungen und Satzungen) die nachher entstanden, sind lediglich geltendes Recht der Verwaltung der sogenannten Siegermächte.
Wir dürfen wieder dort anknüpfen, an die Zeit in der jeder Deutsche ein Volkssouverän war. Wir haben seit 1871 das Subsidiaritätsprinzip und seit 1990 ist jeder Deutsche ein Volkssouverän und diese wählen nicht, sie tun selbst was zu tun ist und zwar von unten nach oben.
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gg28
Im Klartext bedeutet dies, dass anstatt der bislang gewählten Körperschaft (BRiD-Politiker), die Gemeindeversammlung treten kann. Diese Versammlung sind die Mitglieder einer Gemeinde, also die dort lebenden Menschen. Diese Menschen können nun SELBST entscheiden, wie die Gemeinde (für alle Menschen) funktioniert, agiert und arbeitet. Dies heisst somit, dass uns die Alliierten in die Freiheit entlassen haben. Nur, die Menschen da draussen im Land verstehen es (noch) nicht. Man kann somit auch aus dem BUND= Bund mit dem Heiligen Stuhl (Vatikan) austreten, sofern man die Begriffsdefinitionen verstanden hat und für sich umsetzt. 😉
GG Art. 28 Abs. 2; VwGO § 42 Abs. 2; VwVfG § 80 Abs. 3
Eine Gemeinde, die im eigenen oder im übertragenen Wirkungskreis Ausgangsbehörde war, ist befugt (§ 42 Abs. 2 VwGO), einen Bescheid anzufechten, mit dem der Betrag der von ihr gemäß § 80 Abs. 3 Satz 1 VwVfG zu erstattenden Aufwendungen festgesetzt wird.
BVerwG, Beschluss vom 22. 1. 2001 – 8 B 258. 00; VG Halle
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Der Staat ist der Souverän (z.B. Württemberg, Bayern, Preußen)

Als Bundesstaat ist er Mitglied in einem Verein (Deutsches Kaiserreich).

Der Bundesstaat vergibt keine Staatsangehörigkeit.

Man hat seine Staatsangehörigkeit IN Württemberg, Bayern, Preußen etc.

Die natürliche Person ist nicht Mitglied des Vereins (Deutsches Kaiserreich), sondern sie ist Angehöriger eines Staates (Württemberg, Bayern, Preußen etc.) UND sie ist Zugehöriger einer Gemeinde als Bürger oder Einwohner je nach der Satzung dieser Gemeinde.

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Nachtrag für Inhaber des Gelben Scheins:
Wer die „Urkunde 146“ des Herrn Klaasen unterzeichnet (Willenserklärung) oder sich anderen „demokratischen“ oder sonstigen republikanischen (Reichs)Bewegungen anschliesst und zu deren Gunsten Willenserklärungen abgibt:
a) bewirkt u.U. einen Verlust seiner durch die Abstammung erworbenen Rechte; auch in bezug auf Handlungen seitens der BRvD ihm gegenüber.
Was steht den in Euren Willenerklärungen und Personenstandänderungen drin?
b) begeht Landes- und Hochverrat am deutschen Volk und seinem Bundesstaat (lest die Verfassung von 1871 bzw. die jeweilige Landesverfassung)
Man sollte wissen, warum man sich per Ahnennachweis seine Rechte zurück holt und wie man diese auch für sich selbst und im Sinne des Ganzen richtig nutzt.

Staatenlos im eigenen Land? Wer ist ein Deutscher?

Die deutsche Volkszugehörigkeit kann man – entgegen der landläufig falschen Auffassung nicht aufgrund der Aushändigung eines (Bundes)Personalausweises der 1990 de jure erloschenen Bundesrepublik Deutschland erhalten.

Gemäß dem Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 21. Oktober 1987 – hier: 2 BvR 373/83 (BverfGE, Bd. 77, S. 137 ff.) – ist man Deutscher ausschließlich und nur auf Basis des RuStAG 1913. Man kann man nur auf der immer noch GÜLTIGEN Rechtsgrundlage des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes von 1913 Deutscher werden!

Viele Menschen beginnen nun zu Recht zu (hinter) fragen, was sie von dieser Staatsangehörigkeit haben. Und ob Sie denn überhaupt eine besitzen. Hierbei geht es um die Verdeutlichung, in welchen Rechtskreis man mit einer Staatsangehörigkeit wechselt. Man gelangt vom Handels- und Privatrecht zurück ins Staatsrecht. Wichtig ist die Gegenüberstellung von geltendem BRD-Recht und gültigem deutschem Recht.

Im Video auch um die Frage der Souveränität. Das ist deswegen interessant, weil viele Leute z. B. aus dem „Einheitsvertrag“ und dem 2+4-Abkommen falsche Schlußfolgerungen ziehen, die sie letztlich von weiteren Aktivitäten abhalten.

Es gibt eine Übersicht über die bestehende Rechtslage (Männer und Frauen vs. juristische Personen), die wissenswert ist und darunter fällt auch die Besonderheit des Begriffes „Mensch“, der rechtlich gesehen identisch mit einer juristischen Person ist.

https://youtu.be/OSVBWRcw4r4

https://www.youtube.com/watch?v=7jemmfzjJE4

https://www.youtube.com/watch?v=d5x4JgTaff8

Hier eine schöne Begriffsdefinition zu „deutsch“ / „Deutscher“:

https://sprachwurzel.wordpress.com/2015/05/14/was-bedeutet-das-wort-deutsch/

Man beachte auch, dass es mittlerweile den Menschen immer mehr erschwert wird, den Feststellungsantrag (Gelber Schein)  abzugeben.

Eine Staatsangehörigkeit darf niemandem entzogen werden:

Europäisches Übereinkommen über die Staatsangehörigkeit:

http://conventions.coe.int/Treaty/GER/Treaties/Html/166.htm

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Man beachte:

Artikel 27
Personalausweise
Die Vertragsstaaten stellen jedem Staatenlosen, der sich in ihrem Hoheitsgebiet befindet und keinen gültigen Reiseausweis besitzt, einen Personalausweis aus.

Über­ein­kom­men über die Rechts­stel­lung der Staa­ten­lo­sen vom 28. September 1954