EStA & “Gelber Schein”

Zu dem Thema Staatsangehörigkeitsausweis (“Gelber Schein“) und dem EStA-Registerauszug (Entscheidungen in Staatsangehörigkeits-Angelegenheiten) etwas mehr Lesestoff zur empfohlenen Eigenrecherche:

Schaut in euren eigenen EStA-Register-Auszug des BVA rein – sofern denn auch vorhanden.

Personal-DEUTSCH wird dort nicht geführt, da man, nach deren eigener behördeninternen Defintion, eine staatenlose Sache ist.
Siehe hierzu u.a. auch:
§ 17 HGB § 90 BGB, Art. 10 EGBGB, § 21 PStG, Abs. (3), Pkt. 5


Wer das nicht glauben möchte oder kann, dem sei anraten, einfach mal selbst das Bundesverwaltungs[amt] in Köln (BVA) anzuschreiben, mit der Bitte um Auskunft zu seiner PERSON. Und sodann schauen was passiert, bzw. was zurück kommt als Antwort! 🙂
Hierfür gibt es dieses Formblatt:

http://www.bva.bund.de/DE/Themen/Staatsangehoerigkeit/RegisterEStA/registeresta-node.html

Folgendes ist nur für gesetzliche, nachgewiesene Deutsche gültig:

Wo(hin) wurdet ihr wieder eingebürgert? In “Deutschland“!
Siehe hierzu den II. Art. 3 der Reichsverfassung von 1871.
Und durch wen wurdet ihr eingebürgert?
Eingebürgert wurde durch die EinbBEinbürgerungsbehörde (= BRD-alt Bund, mit Bonn´er-Kennungs-Nr.).
Dies erfolgt(e) über den Landrat (hier: Wahlbeamter in einer Doppelfunktion als auch für Deutsche Zuständiger). Denn die, den Feststellungsantrag F (eure Willenserklärung), ausführende Ausländer[behörde] sitzt im Landrats[amt]. Also in der Gemeinde…!
Beachten, dass dies keine Wiedereinbürgerung darstellt.

Somit wird auch bewusst, dass diese Nat. Person nicht diejenige in der BRiD-Geburtsurkunde ist und auch nicht sein kann.

Die Überprüfung der Behördenkennziffer – BKZ – ergibt, dass die heutige Behörde im politischen Rechtskreis BRD-Berlin eine ganz andere ist. Somit kann man unmöglich im Rechtskreis der BRiD-Berlin eingebürgert sein. Offenkundig liegt daher noch eine andere Persona im Geburtsregister vor, da diese nicht geändert wurde. Da sollte sich mal langsam jeder Deutsche darum kümmern.
das-geburtenregister

Der Staatsangehörigkeitsausweis “Gelber Schein” wird durch die Gemeinden (hier: die Völkerrechtssubjekte) ausgestellt und nicht etwa – wie so oft irrtümlich vermutet – von der BRiD selbst. Dies ist eine Täuschung über die Begrifflichkeiten! Der Eintrag in das EStA-Register des BVA, Köln wird ebenfalls durch die Gemeinden (hier: die Völkerrechtssubjekte), ergo der Bediensteten in der Ausländer-Behörde vorgenommen. Das BVA nimmt selbst keine Änderungen bzw. Eintragungen im Register vor.

Den EStA-Registerauszug beantragt man beim Bundesverwaltungsamt in Köln (BVA). Es spricht nichts dagegen, diesen Ausdruck, die Erstellung des EStA-Registerauszuges über eine Firma / Verwaltung (hier: BVA Köln) tätigen zu lassen. Dies, weil ja sämtliche völkerrechtlichen Handlungen in der Hand des Völkerrechtssubjekts (hier: originäre Gemeinde im Stand von 1914) liegen und somit vollkommen unstrittig rechtskräftig sind.

Beachte: Die Bundesstaaten (die Mitglieder) des Deutschen Reich sind seit der Mobilmachung (29.07.1914) – bis HEUTE – handlungsunfähig. Jedoch nicht die originären Gemeinden in den Stadtstaaten u. Staaten, welche sich in der Selbstverwaltung befinden. Dies gilt es mental zu erfassen!

Die Gemeinden wenden somit das RuStAG vom 23. Juli 1913 an (siehe hierzu auch die o.e. Gebietsschlüssel). Werden aber vom  Verwaltungskontrukt BRiD, per Militärbefehl, mit den sogenannten Gesetzen, (hier: SHAEF-Gesetze, Grundgesetz, StAG 1934, Schröder-StAG 1999), daran gehindert, das gültige RuStAG v. 1913 auch tatsächlich zur Anwendung zu bringen.

Deswegen – auch zur besseren Ausbeutung und Niederhaltung der Deutschen –  lassen uns die Alliierten de jure nicht bis in das Jahr 1914 (hier: Wertindex 1914 / Bodenrechte)  zurück und belassen uns im Rechtsstand des 3.ten Reich (Deutschland als Ganzes – Stand 1937), was nach ihren eigenen SHAEF-Gesetzen verboten ist.

Der EStA-Registerauszug des BVA, mit dem Bezug auf / über das RuStAG § 4 Abs. (1) v. 1913, liefert uns den (indirekten) Beleg darüber, dass die Alliierten sehr wohl verstanden haben, dass völkerrechtlich betrachtet, dass Deutsche Reich 1871-1914 unverändert besteht.

Ergo ebenso auch ein Eingeständnis, dass das Diktat von Versailles völkerrechtswidrig ist! Die Anwendung des gültigen Völkerrechts wird aber durch sämtliche illegalen Akte der Alliierten & ihrer ausführenden Stabsschefs in der Verwaltung (hier: die Bürgermeister) bis heute erfolgreich verhindert.

Daher finden wir uns bis Heute in einem “Hase & Igel”-Spiel wieder…!

Für Menschen mit festgestellter Staatsangehörigkeit IN einem der 25+1 Bundesstaaten des Deutschen Reich (1871-1914) geht es hier weiter:
https://www.agmiw.org/handlungsleitfaden-rustag/
https://www.agmiw.org/gemeindereorganisation/
https://www.agmiw.org/der-finale-akt-v1-0/
Denn der Feststellungantrag ist nur ein erster Schritt auf dem Weg. Dies bedeutet, dass weitere Maßnahmen wie der “Widerspruch” gegen den GG Art. 116 Abs. (1), die Willenserklärung und die Personenstandsänderung etc. folgen dürfen.


Das Bundesverwaltungsamt in Köln erklärt wie folgt:

Warum nur bittet das Bundesverwaltungsamt (BVA) darum, Belege der Vorfahren vor 1914 mit einzureichen? Siehe hierzu das Merkblatt Punkt 4.

http://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BVA/Staatsangeh%C3%B6rigkeit/Feststellung/Merkblatt_Feststellung.html;jsessionid=E9F3456F789AB4CBEA4F6B0CB7A49139.1_cid394?nn=4486756
http://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BVA/Staatsangeh%C3%B6rigkeit/Feststellung/Merkblatt_Feststellung.pdf;jsessionid=F542DBE5D917431AAA60052C9BB6F224.1_cid394?__blob=publicationFile&v=2

Wie meint das Bundesverwaltungsamt diesen Passus mit der seit 1871 durchgängigen Staatsangehörigkeit? Sind damit etwa die Staatsangehörigkeiten in den Bundesstaaten des Deutschen Kaiserreichs (1871-1914) gemeint? Warum sonst müsste man die Ahnennachweise vor 1914 erbringen?

Nach Einreichung der Unterlagen bekommt man (sofern eine BRiD-[Behörde] dies noch – korrekt – ausführt) sodann den Staatsangehörigkeitsausweis ausgestellt.

Wenige Tage später kommt dann – in manchen Regionen mit extensiver  Reichsbürger–Paranoia – die Firma „POLIZEI“ mit ihren Be_dienst_eten vorbei und fragt aufgrund von sog. „Staatsschutz-Angelegenheiten“ nach, warum man das gemacht hat.  Verkehrte Welt…!

Ohne die Staatsangehörigkeits-Feststellung erkennt man Dich nicht als Mann oder Weib. Auch eine Natürliche Person (Mensch) kann nicht erkannt werden. Ohne die Staatsangehörigkeits-Feststellung geht man behördenseitig weiter davon aus, daß Du ein Kriegsteilnehmer gegen die Alliierten des 2. WK gewesen bist. Du bleibst weiterhin gefangen im Gewahrsamsstaat. Du bist nicht in Deine Heimat und auf Deinen Grund und Boden mit Bodenrechten zurückgekehrt.

Ohne die Staatsangehörigkeits-Feststellung werden all jene, welche sich lediglich als „Mensch“ erkennen, irgendwann erspüren müssen, dass man ihnen mit Gewalt Verträge aufzwingen und sie permanent mit irgend welchen Forderungen traktieren und ausplündern will. Ohne die notwendige Bereinigung des Personenstandes und dem klar und deutlich erklärten, anderweitigem Willen ist man rechtlos in diesem System der Täuschung, der Ausbeutung und der modernen, versteckten Sklaverei.

Mittlerweile wurde dieser Eintrag gelöscht! Warum das denn nur, ihr lieben [Behörden]-Trolle? Das Internet vergisst nichts…! ?

Aber dafür gibt es ja u.a. das VG Stuttgart mit seinem „Urteil“ vom 15.12.2015, welches – de jure –  auf das RuStAG Bezug nimmt:

Danke sehr…! ?

Oder auch dieses recht aufschlußreiche „Gedicht“:

 

Oder auch hier etwas erfreuliches seitens einer Landrätin:

Mehr Belege von anderen Behörden zum Thema Staatsangehörigkeitsausweis findet ihr hier:
https://www.agmiw.org/reichsbuerger/


Wahlberechtigt nach § 12 des BWahlG sind (nur) alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 GG. Also alle Deutschen innerhalb der Grenzen vom 31.12.1937.

Wissen die Menschen in den “östlichen Teilen” jenseits von Oder und Neiße, daß auch sie wahlberechtigt sind? 😉

Das BVerfG urteilt mit Beschluß des Zeiten Senats vom 21.10.1987 -2BvR 373/83
“Der Beschwerdeführer hat die deutsche Staatsangehörigkeit weder durch Einbürgerung seitens der Bundesrepublik Deutschland noch unmittelbar kraft des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes, das nach Art. 123 Abs. 1 GG für den Hoheitsbereich der Bundesrepublik Deutschland fortgilt, erworben. Der Umstand, daß dem Beschwerdeführer im Jahre 1970 ein Personalausweis und im Jahre 1972 ein Reisepaß der Bundesrepublik Deutschland erteilt wurde, bewirkte keine Einbürgerung. Das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz kennt eine Einbürgerung durch bloße Aushändigung eines deutschen Personalausweises oder Reisepasses nicht.”

Folglich ist nur derjenige ein Deutscher im Sinne des Art. 116 GG und damit auch wahlberechtigt, der seine Abstammung nachgewiesen und diese in Form eines Staatsangehörigkeitsausweises von bundesrepublikanischen Behörden bestätigt bekommen hat.


Lasst Euch nicht verwirren von jenen, die Verfassungen schreiben oder Nationalversammlungen einberufen etc.. Wenn das ginge, wäre die Bundesrepublik längst ein Rechtsstaat. Wo noch Rechtsstaaten wirksam sind, kann man auf diesen keine Neuen gründen. Die Alliierten dürfen nur den Deutschen, die nachgewiesenen Deutsche sind, das Deutsche Reich zurückgeben. Vermutete “deutsche Staatsangehörige” ohne Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaate sind im Sinne des Gesetzes keine Deutschen, sondern DEUTSCH mit der Glaubhaftmachung deutsch. Menschen und Volkssouveräne, die den Verwaltungsakt (Antrag F via dem BVA) nicht erlassen haben, um ihre Staatsangehörigkeit per Abstammung vor 1914 nachzuweisen, sind für das Deutsche Kaiserreich und seine Bundesstaaten verschollen und dies schon seit 1918.

Deshalb Shaef Gesetz Nr. 52 Artikel I Abs. 1 Satz (b) verinnerlichen.
https://www.agmiw.org/shaef-komplett-v1-0/
https://www.agmiw.org/shaef-gesetz-nr-52-eigentum-vs-besitz/


Das Abstammunsprinzip – ius sanguinis:

Das Abstammungsprinzip wird hier kurz und bündig erklärt, damit auch der Deutsch das versteht…!
Danach wird ürbrigens die Deutsche Staatsangehörigkeit vergeben. Entweder man kann beweisen, wer die Eltern bzw. Großeltern vor 1914 waren oder man diskutiert weiter im Nebel herum. Damit es eben keine Diskussionen gibt, stellt man den Feststellungsantrag F des BVA bei der Ausländer[behörde] läßt “amtlich” bzw. betriebswirtschaftlich feststellen. Damit man auch versteht,was der Staatsangehörigkeitsausweis mit den Antragsunterlagen vor 1914 offenkundig beweist. Da kann bei  der Abstammung vor 1914 niemals ein Reichsbürger rauskommen, weil es die eben damals nicht gab.


Der Staatsangehörigkeitsausweis (“Gelber Schein”)  entspricht dem Live Birth Certificate

“Ich denke, es kann momentan als gesichert gelten, daß in Deutschland der Staatsangehörigkeitsausweis in seiner Wirkung dem Live Birth Certificate des angelsächsischen Rechtskreises entspricht, was die Beurkundung der Geburtsrechte anbelangt.

In den angelsächsisch geprägten Ländern gilt das von den Eltern unterschriebene Live Birth Certificate (bei uns: Geburtsanzeige o.ä.) als Urkunde der Staatsangehörigkeit im Sinne von Zugehörigkeit zum Land. Das staatliche Birth Certificate ist dann schon ein urkundliches Derivat daraus, das den Anspruch des Menschen gegen den Staat darstellt, ein Treuhandzertifikat, ein Anteilsschein gewissermaßen. Niemand bekommt in diesen Ländern einen Paß mit der eingetragenen Staatsangehörigkeit des Landes, wenn er sie nicht nachgewiesen hat. Daher gelten so gut wie überall auf der Welt Reisepässe als Staatsangehörigkeitsnachweis.

In Deutschland nicht.

Bei uns hat die Geburtsanzeige nicht einmal den Status einer Urkunde. Es ist nur ein „Dokument“, für das sich üblicherweise nie wieder jemand wirklich interessiert. Weder die Geburtsanzeige noch die Geburtsurkunde noch der Personalausweis noch der Reisepaß gelten für einen geborenen Deutschen als Nachweise der deutschen Staatsangehörigkeit. Einzig und allein der Staatsangehörigkeitsausweis, der „gelbe Schein“ gilt als Nachweis. Und den muß man extra beantragen und mühselig über die väterliche Linie bis mindestens 1913 nachweisen, daß die Vorväter Deutsche waren. Sonst gibt es nix Staatsangehörigkeitsnachweis. Warum wohl?

Weil an diesem gelben Schein unsichtbar die Geburtsrechte dranhängen, die höchsten Hoheitsrechte in diesem Land. Und damit entspricht er z.B. dem kanadischen, US-amerikanischen und britischen Live Birth Certificate.”

Quelle: Veröffentlicht am 11. September 2013 von freewomanontheland
Ergänzend hierzu auch:
https://freewomanontheland.wordpress.com/?s=Staatsangeh%C3%B6rigkeit+&submit=Suchen


Landtag von Baden-Württemberg – 16. Wahlperiode – Drucksache 16 /
1883 – 04. 04. 2017
 
Eingegangen: 04. 04. 2017 / Ausgegeben: 06. 06. 2017 – Kleine Anfrage

Ich frage die Landesregierung:
1. Welchem Verwendungszweck dient der Staatsangehörigkeitsnachweis bzw. der Staatsangehörigkeitsausweis?
2. Für welche Rechtsgeschäfte oder Verwaltungsdienstleistungen ist er zwingend erforderlich?
3. Welche Dokumente erfüllen ersatzhalber den gleichen Zweck?
4. Welche Behörden stellen in Baden-Württemberg einen Nachweis über die deutsche Staatsangehörigkeit („Staatsangehörigkeitsausweis“) aus?
5. Wie viele Staatsangehörigkeitsausweise sind von der jeweils zuständigen Behörde seit 1. Januar 2009 ausgestellt worden (aufgeschlüsselt nach Jahr und ausstellender Behörde)?
6. Welche Rechtsfolgen sind mit der Rückgabe von Personaldokumenten wie Personalausweis und Reisepass oder Führerschein u. ä. verbunden?

04. 04. 2017 –
Lede Abal GRÜNE
 
Antwort des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration
Staatsangehörigkeitsausweis

http://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP16/Drucksachen/1000/16_1883_D.pdf


Die Möglichkeit, sich durch Optionserklärung für die Beibehaltung der angestammten Staatsangehörigkeit zu erklären, ist im Gegensatz zu den im Zusammenhang mit dem I. Weltkrieg stehenden Regelungen (zu vgl. unter Abschn. VII) in keinem Falle gewährt worden“ (Lichter 1955, S. 209). […]
Das BVG führt aus, ‚dass aus der Unwirksamkeit der nach dem 31. Dezember 1937 vorgenommenen Annexionen auf Grund der gesamten Umstände nicht die Folgerung gezogen werden könne, dass alle mit den Annexionen zusammenhängenden Zwangsverleihungen der deutschen Staatsangehörigkeit als nichtig zu betrachten seien’. Es lässt vielmehr maßgebend sein, ob der Staat, dessen Gebiet annektiert wurde, die Eingebürgerten als seine Staatsangehörigen in Anspruch nimmt; bei Nichtinanspruchnahme erklärt das Gericht die Einbürgerung dann für rechtswirksam, wenn sie dem Willen des Betroffenen entsprach und er diesen Willen nach dem 8. Mai 1945 (Zeitpunkt der deutschen Kapitulation) zum Ausdruck gebracht hat oder bringt“ (Lichter 1955, S. 215, Beschluss des BVG vom 28.5.1952).

Art. 116 GG
(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.
https://dejure.org/gesetze/GG/116.html

Erklärt das Gericht die Einbürgerung dann für rechtswirksam, wenn sie dem Willen des Betroffenen entsprach und er diesen Willen nach dem 8. Mai 1945 (Zeitpunkt der deutschen Kapitulation) zum Ausdruck gebracht hat oder bringt.
(Lichter 1955, S. 215, Beschluss des BVG vom 28.5.1952).

Der freie Wille ist nicht verhandelbar (pacta sunt servanda).
Wodurch bringt man seinen ureigenen Willen zum Ausdruck?

Der Personal-Deutsch via der Anmeldung im Meldeamt, der Beantragung des PERSONAL-Ausweises und durch das regelmäßige „wählen“ der Politiker, welche diese Personen, über die nicht rechtsfähigen Vereine (Parteien), zu ihren Lasten verwalten.

Oder man hat als Mensch einen anderen Willen und beauftragt die Verwaltung für sich selbst festzustellen, dass man eben doch ein Württemberger, ein Bayer oder ein Preuße ist! Dies erfolgt über den Feststellungsantrag F des Bundesverwaltungsamts in Köln. Die Einbürgerung erfolgt sodann via dem EStA-Register-Eintrag.

Bei dieser Feststellung wird nur geprüft, ob man die „deutsche Staatsangehörigkeit“ besitzt, bekommt sie aber durch den „Gelben Schein“ (die Quittung für den Verwaltungsakt) nicht bescheinigt. Denn man IST deutscher StaatsangehörigER.
https://usercontent.one/wp/www.agmiw.org/wp-content/uploads/2015/06/STAG-Ausweis-und-EStA-Register.pdf


Da hat sich bis heute nichts daran geändert, da weder die Grenzen von 1937 geschweige denn die von 1914 wieder hergestellt wurden. Somit mal die Anfrage, welcher Geltungsbereich völkerrechtlicher Grenzen denn nun besteht? Denn ohne einen völkerrechtlichen Geltungsbereich gibt es auch keinen Geltungsbereich geltender Gesetze.
Also haben wir eine Treuhandverwaltung nach Artikel 73 ff. der UN-Charta. Dies bis zur Selbstregierung der Völker unter den noch gültigen Verfassungen der 26 Bundesstaaten und der von 1871. Das solange bis der Bundesbürger einmal begreift, daß er ohne seine Abstammungsnachweise nie wieder in den Genuß des zwingenden Völkerrechtssubjektes gelangt. Also ist jeder Abkömmling dazu aufgerufen, als Inhaber des Völkerrechtssubjektes das gültige [staatliche] Recht wieder herzustellen. Das fängt im Subsidaritätsprinzip an und schließt mit den jeweiligen Staaten wieder ab. Nur so und ausschließlich so, kann es gelingen wieder in die Staatlichkeit zu gelangen. Dazu braucht man zuerst weder einen Kaiser noch einen König, nur die originären [staatlichen] Gemeinden. Diese sind wieder Eigentümer ihrer Gemarkungen und es entsteht ein echtes Gemeinwohl für die Menschen und nicht für die Konzerne. Wenn dies nicht gelingt, braucht ihr euch nicht mehr zu fragen, warum ihr enteignet werdet. Dies, weil ihr alle keine Eigentümer in einem herrenlosen Land werden könnt. Wenn das zu schwer zu verstehen ist, dann lungert weiter vor Fernsehen, Pokemon und sonstige unwichtigen Angelegenheiten herum. Fragt aber dann später nicht, warum euch der Stuhl unter dem Hintern weggezogen wurde, weil ihr es zugelassen habt. Gebt dann auch keinem Politiker die Schuld, denn der macht nur das, was er als rechtunfähige Partei machen kann. Wie Seehofer es nun ja wirklich ausdrücklich formulierte: Wahlen bringen keine Änderung und wer gewählt wird hat auch nichts zu sagen! Völkerrechtsinhaber können nur Menschen sein! Ihr seid aber registriert als Personen. Wo seid ihr registriert? Im 116 Abs. (1) GG. Was steht da? Gebiet 1937? Wo liegt eure Wurzel? Im 116 Abs. (2) GG. Was gabs noch in 1933? Preußen, Sachsen, Bayern…aha…. und ihr wollt DEUTSCH sein? Wer kann also eine völkerrechtliche Staatlichkeit herstellen? Nur und ausschließlich der mit Vernunft und Verstand begabte Deutsche Mensch in der gesetzlichen Erbfolge als nachgewiesener Abkömmling aus den 26 Bundesstaaten. Was macht der? Immer noch sich an den Staatsangehörigkeitsausweis klammern und meint, damit hätte er was erreicht? Nein,das ist erst die Hälfte. Ihr könnt natürlich auch warten und in der Zuschauerrolle verharren, die Welt wirds euch danken und eure Kinder euch später ebenfalls. Gruß, Gerd Peifer

http://www.planet-wissen.de/geschichte/persoenlichkeiten/otto_von_bismarck_der_eiserne_kanzler/pwiederkulturkampfbismarcksstreitmitdempapst100.html


Weiterführender Lesestoff:

„GELBER SCHEIN“ – Staatsangehörigkeitsausweis
1) ➡ https://www.agmiw.org/?p=1499
2) ➡ https://www.agmiw.org/?p=3253
„GELBER SCHEIN“ – Vorteile ➡ https://www.agmiw.org/?p=403
„GELBER SCHEIN“ & der EStA – Verweigerung seitens der Behörden
https://www.agmiw.org/?p=2037
„GELBER SCHEIN“ vs. „DEUTSCHES REICH/Reichsbürger“-AUSWEIS
https://www.agmiw.org/?p=900
Begrifflichkeiten zum „Gelben Schein“ (Staatsangehörigkeitsausweis) !!!
https://www.agmiw.org/?p=4930 
https://www.agmiw.org/bundes-drucksachen/


Rechtslage unklar?



Zitat / Seite 203 bis 204:

I. Deutsche Staatsangehörigkeit und Wiedervereinigung
1. Verfassungsrechtliche Grundlagen
Grundgesetz u. DDR-Verfassung von 1949. Das GG hat keine Staatsangehörigkeit der Bundesrepublik Deutschland geschaffen, sondern hält an der deutschen Staatsangehörigkeit (Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913) fest, wie sich aus den Vorschriften der Artikel 16 und Artikel 116 GG ergibt. Im Parlamentarischen Rat wurde eine sogenannte Bundesangehörigkeit ausdrücklich abgelehnt (Parl. Rat HA Stern. Berichte S 537f 580; JöR nF Bd 1 (1951), S 160ff; Stern, Staatsrecht Bd I S. 260; Doehring, Staatsrecht S. 92f). Es gibt daher auch keine “Bundesangehörigkeit”, aus der sich Rechte und Pflichten von “Bundesbürgern” ableiten ließen.
Artikel 73 Nr. 2 GG aus dem Kompetenzkatalog der ausschließlichen Bundesgesetzgebung spricht zwar von der “Staatsangehörigkeit im Bunde”, dieser Formulierung ist aber im Zusammenhang mit dem nunmehr aufgehobenen
Artikel 74 Nr. 8 GG (”Staatsangehörigkeit in den Ländern”) und der verfassungsrechtlichen Möglichkeit der Wiedereinführung des früheren dual-föderativen Systems (Reichs und Landesangehörigkeit bis zur Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit von 1934) zu sehen (Stern, aaO; Grawert, in: Handbuch Bd I S.681; Badura, Staarecht LRn 24); mit der “Staatsangehörigkeit im Bunde” ist die deutsche Staatsangehörigkeit (Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913) gemeint.

Merke:
Es gab und gibt keine “Bundesangehörigkeit”, aus der sich Rechte und Pflichten von “Bundesbürgern” ableiten lassen.



Es gibt und kann auch keine Staatsangehörigkeit der Bundesrepublik in Deutschland geben. Siehe hierzu auch den Landrat zu Demmin:

 

Noch deutlicher gehts nicht! Man muß man nur noch lesen und auch verstehen können und wollen! Auf dem Staatsangehörigkeitsausweis erhaltet ihr dann auch KEINE Staatsangehörigkeit der BRD bestätigt. Die BRD stellt nur fest – dies aufgrund unserer Willenserklärung via dem Antrag F des BVA.

+++++

Natürliche Personen haben einen Familiennamen – Sachen einen NAMEN:

Wenige Tage später wurden diese wahren Aussagen einer Mitarbeiterin  wieder brav zurück genommen / dementiert… ?



EU-Diebe in der Nacht


Wer nun etwas neugieriger geworden ist, der lese gerne auch hier:
➡ http://
agmiw.org/hausaufgabe-zum-aufwecken/


Wer die Wahrheit nicht kennt, der ist ein Schlafender. Wer sie kennt und sie eine Lüge nennt, der ist ein Verbrecher.