Staatenlos im eigenen Land? Wer ist ein Deutscher?

Die deutsche Volkszugehörigkeit kann man – entgegen der landläufig falschen Auffassung nicht aufgrund der Aushändigung eines (Bundes)Personalausweises der 1990 de jure erloschenen Bundesrepublik Deutschland erhalten.

Gemäß dem Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 21. Oktober 1987 – hier: 2 BvR 373/83 (BverfGE, Bd. 77, S. 137 ff.) – ist man Deutscher ausschließlich und nur auf Basis des RuStAG 1913. Man kann man nur auf der immer noch GÜLTIGEN Rechtsgrundlage des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes von 1913 Deutscher werden!

Viele Menschen beginnen nun zu Recht zu (hinter) fragen, was sie von dieser Staatsangehörigkeit haben. Und ob Sie denn überhaupt eine besitzen. Hierbei geht es um die Verdeutlichung, in welchen Rechtskreis man mit einer Staatsangehörigkeit wechselt. Man gelangt vom Handels- und Privatrecht zurück ins Staatsrecht. Wichtig ist die Gegenüberstellung von geltendem BRD-Recht und gültigem deutschem Recht.

Im Video auch um die Frage der Souveränität. Das ist deswegen interessant, weil viele Leute z. B. aus dem „Einheitsvertrag“ und dem 2+4-Abkommen falsche Schlußfolgerungen ziehen, die sie letztlich von weiteren Aktivitäten abhalten.

Es gibt eine Übersicht über die bestehende Rechtslage (Männer und Frauen vs. juristische Personen), die wissenswert ist und darunter fällt auch die Besonderheit des Begriffes „Mensch“, der rechtlich gesehen identisch mit einer juristischen Person ist.

https://youtu.be/OSVBWRcw4r4

https://www.youtube.com/watch?v=7jemmfzjJE4

https://www.youtube.com/watch?v=d5x4JgTaff8

Hier eine schöne Begriffsdefinition zu „deutsch“ / „Deutscher“:

https://sprachwurzel.wordpress.com/2015/05/14/was-bedeutet-das-wort-deutsch/

Man beachte auch, dass es mittlerweile den Menschen immer mehr erschwert wird, den Feststellungsantrag (Gelber Schein)  abzugeben.

Eine Staatsangehörigkeit darf niemandem entzogen werden:

Europäisches Übereinkommen über die Staatsangehörigkeit:

http://conventions.coe.int/Treaty/GER/Treaties/Html/166.htm

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Man beachte:

Artikel 27
Personalausweise
Die Vertragsstaaten stellen jedem Staatenlosen, der sich in ihrem Hoheitsgebiet befindet und keinen gültigen Reiseausweis besitzt, einen Personalausweis aus.

Über­ein­kom­men über die Rechts­stel­lung der Staa­ten­lo­sen vom 28. September 1954