Hausaufgaben zum Aufwecken & Nachdenken! V4.3.

aktualisiert am 22.05.2018

Eine gute Aktion – zum Nachmachen empfohlen….!
Nehmt Euren Bildungsauftrag an 😉
/der-anfang-von-widerstand-oder-wie-man-dornroeschen-sanft-aus-dem-schlaf-wach-kuesst/


Internationale Ausschreibung:
Belohnung von 500.000,00 US-Dollar für den Menschen (oder auch Person), der eindeutig und nach internationalem Recht, die Existenz dieser Bundesrepublik Deutschland als deutschen Staat nachweisen kann.
Insgesamt 13 internationale Rechtsanwälte haben diese Summe aufgebracht um eindeutig Licht in das dunkle Deutschland zu bringen.
Es sollte ja nun für jeden sogenannten Beamten dieser BRD, die ja ständig z. B. rechtsstaatliche Gerichtsvollzieher zu den deutschen Menschen senden, ein leichtes sein sich diese Summe zu verdienen. Oder…?


Es stellt sich wie gehabt die Frage, wie man die besorgten Mitmenschen erreichen kann. Denn der Aufwachprozeß ist im vollen Gange.
Wir müssen die Suchenden  nur noch dort abholen, wo Sie gerade „stehen“.
Eine Idee ist es Hausaufgaben an die Unwissenden und Zweifler zu verteilen. Wenn die Menschen sodann bei ihrer Eigenrecherche merken, dass Sie die gewünschten Unterlagen nicht erhalten, könnte bei dem Einen und Anderen ein Nachdenken beginnen.
Ich befürworte die Energie nicht beim Kampf gegen bzw. IM System zu vergeuden, sondern zu missionieren. Denn: Wir schaffen das! 🙂

Es folgen nun einige Ideen, bei deren Umsetzung ein jeder selbst nachprüfen kann, wie und wo er denn gerade steht & „lebt“.


A. Geht zu den Stadtwerken und fordert als Bürger die Akteneinsicht an! Nicht abwimmeln lassen…!

wasser


B. Schreibt an das Bundesverwaltungsamt in Köln und versucht zu Eurer (Jur.) Person einen EStA-Registerauszug zu erhalten.
Bundesverwaltungsamt-Staatsangehörigkeit EStA_Selbstauskunft
http://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BVA/Sicherheit/AZR/SelbstauskD2.html;jsessionid=A6BC4A405F1C11AE92A6C99F768DC8FE.1_cid370?nn=4487124

Ergänzend hierzu beantragt ihr eine Auskunft im Bundeszentralregister gemäß § 42 BZGR. Dies ist insbesonders wichtig für Deutsche gemäß RuStAG v. 1913.
Ebenso siehe ➡  https://www.gesetze-im-internet.de/azrg/__34.html
Dortselbst sind alle „Ausländer“ registriert… Ergo auch der DEUTSCH.


C. Geht zum Katasteramt und besorgt Euch den Liegenschafts-Katasterauszug mit dem Beglaubigungsvermerk, mit dem Dienstsiegel (ohne Siegelbruch) und mit einer formal korrekten Unterschrift ohne „i,A,“.
Dieses Dokument wird Personal-Deutsch schwerlichst erhalten.
Hierzu muss mann wissen, dass im Katasteramt eine dreifache Buchführung geführt wird.
Für Adlige, für nachgewiesene Deutsche (nach RuStAG v. 1913) und für Personal-Deutsch (Apoliden – Staatenlose).

Im Grundbuchamt beauftragt ihr die Bediensteten Euren Eintrag von Max Mustermann (Juristische Person, Rechtsobjekt) abzuändern auf Mustermann, Max (Natürliche Person, Rechtssubjekt). Dies, sofern ich auch nachgewiesene, gesetzliche Deutsche seid. Dies wird verweigert!

Wer meint Eigentümer einer Wohnung oder Hauses zu sein, wird alsbald eines besseren belehrt. Als ein Beispiel nehmen wir die Firma „Hansestadt Hamburg“.
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Warum bezahlt man für sein abbezahltes Heim den noch einmal die Grundsteuer? Und warum wird dieser Betrag demnächst erhöht?
Warum wird das Haus zwangsversteigert, wenn man die Grundsteuer nicht (mehr) bezahlen kann?
Es gab in 1954 den Lastenausgleich. Ihr meint, dass passiert nicht noch einmal? Die Version 2 ist bereits in Arbeit… Siehe hiezu auch die Artikel „Bodenrechte“ auf meiner Seite.


D. Geht zum Geburts-Standesamt und verlangt nach der „Abschrift aus dem Geburtenbuch„. Dies ist nicht die GeburtsURKUNDE oder nur ein Auszug aus dem GeburtenREGISTER. Diese Registerauszüge gibt es erst seit ca. 2009.

Geht (auch alternativ) zum Geburts-Krankenhaus und lasst Euch eure Geburtsanzeige ausstellen. Die Aufbewahrungsfrist liegt dort bei 30 Jahren.

Denn diese Dokumente sind der Nachweis, dass ihr lebend beseelte Wesen (der Mensch bzw. die Natürliche Person) seid. Manche Personen in den [Behörden] stellen sich hierbei sehr quer…!

Beim Geburtsort-Standesamt beantragt (Souveräne beauftragen!) ihr die Einsicht in eure Sammelakte.
Dort steht auch der gesamte Geburtsverlauf drin…
Wenn Sie nicht wollen – siehe: § 62 (2) Personenstandsgesetz 👿

Wichtig: Sofern in eurer GeburtsANZEIGE die StAG „deutsch“ drin steht, sendet dem Geburtsstandesamt einen Auftrag zur Berichtigung in „Deutscher“. Dies, sofern ihr per Feststellungsantrag nach RuStAG v. 1913 proklamiert habt.


E. Beauftragt, in der für Euch zuständigen Ausländerbehörde (sic!), mit dem Feststellungsantrag F bzw. zzgl. FK (für die minderjährigen Kinder)  i.V.m. dem Antrag V des BVA die Feststellung zur „deutschen Staatsangehörigkeit.

Dies bitte mit den Ahnennachweise vor 1914 abgeben!
Und auch darauf hinweisen, dass dieser Festellungsantrag – ohne Änderungen und Ergänzungen – bearbeitet und zudem der EStA-Eintrag korrekt ins System ausgeführt / eingepflegt wird.
bva.bund.de/Abteilung_S/Feststellung/antraegemerkblaetter
Seht auch hier wozu es diesen Antrag geben muss…! ^^

http://www.landkreis-miesbach.de/media/custom/221_472_1.PDF?1326978216
——-
F. Verlangt bei allen Angebotsschreiben (Bescheiden, Kostennoten, Zahlungsaufforderungen) der [Behörden], dass der zuständige Bearbeiter auch selbst ohne den (seine persönliche Haftung ausschließenden) Zusatz i.A. (im Auftrag! – in wessen Auftrag handelt dieser denn überhaupt?) formal korrekt unterschreibt.
 

„Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt. Es ist auch ohne Namenswiedergabe und Unterschrift gültig“.

Somit wird nicht nur die gemäß – den §§ 126 BGB  i.V.m. 125 BGB nebst den §§ 34, 37 i.V.m. 44 VwVfGerforderliche Unterschrift auf Schreiben / Bescheiden verweigert, sondern auch noch die Benennung des Sachbearbeiter und zuweilen auch des Namens! Warum das denn nur? 🙂

Insbesonders die Hauptzollämter (zuständig für das Eintreiben der KfZ-Steuer)  lassen mittlerweile auch die Faxnummern und Namen weg. Man darf somit einem „Zimmer“ schreiben. Dieses „Zimmer“ signiert dann auch noch maschinell…! 😉

Somit wird alles mehr und mehr anonymisiert. Ergo gibt es kaum noch eine Möglichkeit (mehr), den oder die Verantwortlichen in die persönliche Haftung nehmen zu können.
Unterschriften


G. Di1024px-50_DM_Serie3_Rueckseite_aligned_croppede „Banknote“ EURO €:
 

Was hat ein (c) Copyright-Zeichen auf einer Banknote zu suchen? NICHTS! Vergleicht die alten DM-Scheine. Dort findet man noch den Begriff „Banknote“ vor, man sieht Unterschriften von zuständigen Personen und man sieht dort auch einen Vermerk über die Androhung von Strafen bei Fälschung. Der Euro ist nur ein Wertbon bzw. ein Gutschein aber keine Banknote. Banknoten verfügen über formale Kennzeichen, welche der € – Euro eben nicht hat. Wir sind daher seit dem Jahr 2001 wieder im Tauschhandel angelangt.

Die EURO-Wertbons sind zwar schön bunt und auch mit Hologrammen verziert. Banknoten sind es definitiv nicht!

Geht zu eurer Bank und ersucht den Bankdirektor Euch eine schriftliche Bestätigung zu geben,  um den EURO-Schein als Banknote zu bestätigen. Und ergänzend, dass er durch seine Unterschrift die „elektronische Buchung ohne Mitführung der Seriennummer“ als rechtlich gültig bestätigt. Wer das bekommt, erhält von mir ein Eis! 🙂

Schon gewusst, dass die EURO-Werbons der BRiD als Seriennummer ein „X“ aufweisen“? Während andere Länder (nicht Staaten) ein Länderkürzel auf ihren bunten Zetteln vorweisen können. Das werden die ersten Wertbons sein, die im Winde verwehen werden beim zum erwartenden Finanzcrash.
neue-euro-banknoten.eu/
bundesbank-stimmt-zwangsabgabe-auf-sparguthaben-zu/

Man lesmoneye hierzu ergänzend auch die §§ 248 und 289 des BGB in Bezug auf den Zinseszins.
Geht als Natürliche Person (sofern der Nachweis im System erbracht wurde) zu eurer Bank und hakt dort nach. Die Kündigung eures Kontos ist sehr wahrscheinlich. 😉
Ach ja, wenn Euch Behörden auffordern eine Schuld mit € zu begleichen, so kann man denen gerne mitteilen, dass der € kein gesetzliches Zahlungsmittel ist. 🙂
—–
H. Ein paar Punkte für die Eigenrecherche:
bund_eine_ngo.html
Zum Thema Grundgesetz (GG):

Der Geltungsbereich, auf denn diese Firmen-AGB in deren Artikel 144 (2) hinweist und auf dortselbst auf deren GG Artkel 23 verweist, ist nicht mehr vorhanden. Denn diese Länder (der Geltungsbereich!) wurden in die Präambel verschoben. Jeder gute Jurist sollte erklären können, was eine Präambel ist und was nicht!
 –
Zitat:
Einleitung zu Gesetzen oder völkerrechtlichen Abmachungen, häufig auch in Verträgen, in der die Absicht des Gesetzgebers, der Ausgangspunkt der Vertragschließenden etc. dargelegt werden. Die Präambel hat grundsätzlich keine unmittelbare Rechtsverbindlichkeit, sie dient aber der Auslegung einer Verfassung, eines Gesetzes oder Vertrages. Anders im Recht der Europäischen Union (Anmerkung: Die EU ist ein Verein!), wo die Präambeln in Form der Erwägungsgründe die den Rechtsakten, insbesondere den Richtlinien (Anmerkung: Ist eine Richtlinie ein Gesetz?), vorangestellt sind, Hinweise auf die authentische Auslegung des Rechtsaktes geben; also die Auslegung die der Normgeber beachtet wissen will.“:-)


I. Ruft die Informations-Telefon-Nummer (0180 272-0000 – kostenpflichtig! :-)) der Firma „Bundesregierung“ an – oder schreibt denen auf deren Facebook-Seite) und fragt dort ob:

1. der Personalausweis deine Staatsangehörigkeit beweist
2. wir ein souveräner Staat sind.
3. Sind Dienstanweisungen / Handlungsanweisungen in der Rechtshierarchie über- oder unterhalb von Gesetzen und Verordnungen anzusetzen?
 –
Freut Euch auf interessante Antworten! 😉
—–

J. Geht zu Eurem Bürgermeister bzw. der Gemeindeverwaltung und lasst es Euch schriftlich geben, dass:

a. eure Gemeinde eine Gebietskörperschaft ist und keine Körperschaft (des öffentlichen Rechts). Siehe hiezu auch die Artikel: „Bodenrechte„.
b. Ihr ein Staatsangehöriger der BRD seid. Davon geht Ihr doch derzeit aus, oder? Damit ist nicht gemeint, dass man Euch die deutsche Staatsangehörigkeit andrehen möchte.

Hierzu eine Antwort des Landrats von Demmin:

demmin1
demmin2

 

Ergänzend hierzu auch dies:
wohnsitz-nehmen-ist-in-der-brid-nicht-moeglich


K. Liebe Beamten…. Ihr seid doch Beamte, oder?

Ihr habt doch sicher alle eine Bestallungsurkunde?
Oder doch nur ein Blatt Papier, auf dem Euch „die Eigenschaften einen Beamten verliehen“ wurden?
Habt Ihr einen echten Amtsausweiss oder doch nur einen Dienstausweis einer Firma? Oder nur noch Visitenkarten?
Habt Ihr auch eine private Dienst-Haftpflchversicherung?
Schon gewusst, dass die „Staats“haftung in 1982 weg gefallen ist?
http://www.financescout24.de/wissen/ratgeber/diensthaftpflicht


L. Macht auch diese Anfrage beim Bundesverwaltungsamt (Ausländerzentralregister ^-^):
„Auf schriftlichen Antrag wird dem Betroffenen nach § 34 AZRG unentgeltlich Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten erteilt.“
http://www.bva.bund.de


M. Stellt schriftlich einen Antrag auf Auskunftserteilung über eure Staatszugehörigkeit (Kopie des Personalausweises beilegen) bei eurer zuständigen (in Wohnhaft gemeldete Adresse) Oberstaatsanwaltschaft.. Diese Auskunft erhaltet ihr gratis. Als Antwort erhaltet ihr:
Kennziffer 998 – Staatszugehörigkeit ungeklärt…!

stag-ungeklaert


N. Der „Friedensvertrag

Die Systemlinge behaupten, dass ein Friedensvertrag unnötig sei. Da man ja a) die dem 2-4-Vertrag dies erledigt habe und b) man es sonst mit Milliarden an Reparationszahlung  zu tun bekäme.
Nun, der 2-4-Vertrag ist nach einem Beschluß des BVerfG nichtig und die Deutschen zahlen bis heute die Kriegsfolgekosten (siehe z.B. den Art. 120 GG).
http://wahrheitfuerdeutschland.com-123.com/peters-neuigkeiten-was-die-schwerverbrecherpartei-cdu-zum-thema-friedensvertrag-mitteilen-laesst-02-06-2016/


O. Der rote Reisepass

Schaut auf euren Reisepaß und zählt auf der Vorderseite die Anzahl der Federn des Adlers. Sofern man sich nicht verzählt hat, sieht man dort 12 Federn. Das ist so korrekt, denn 12 Federn hat der Reichsadler, welcher das anerkannte Hoheitszeichen unseres Staates ist. Er hat 6 Federn an der rechten und 6 Federn an der linken Schwinge.

Öffnen wir nun den Paß und zählen auf der Innenseite die Federn des Adlers. Auch 12? Nein, den eigenartiger Weise haben wir hier einen Adler mit 14 Federn, der sinnigerweise „Bundesadler“ genannt wird. Diesen gibt es auch mit nur 10 Federn und in den verschiedensten Formen…!

Warum ist das wichtig? Ein Hoheitszeichen ist unveränderlich und repräsentiert die Hoheit des Staates, in dem wir leben. Leben wir denn in 2 Staaten oder wie ist das zu verstehen? Nein, der Reichsadler ist ein Hoheitszeichen und der Bundesadler ein Firmensymbol (das der BRvD). Wir leben in einem Staat, der von einer Firma verwaltet wird.
Und lassen sie sich nicht von den Trollen des „Verfassungsschutzes“ ins Bockshorn jagen, denn Staaten wie Kanada z.B. würden auch nicht auf die Idee kommen und auf einmal 8 Zacken am Ahornblatt zu dulden, oder das Banner der USA mit 6 zackigen anstatt 5 zackigen Sternen.

Ein sehr gutes Buch zum Thema, als PDF-Datei:
Das Deutschland Protokoll (siehe in der Rubrik „Bücher“).

Zitat: „Euer Staatswappen zeigt einen Adler mit insgesamt zwölf Schwingen, wobei jede Schwinge ein Reichsministerium darstellt.
Die drei Schwanzfedern symbolisieren die Gewaltenteilung: Die legislative (gesetzgebende), die Judikative (rechtsprechende) und die exekutive (ausführende) staatliche Gewalt. Im III. Reich waren diese Gewalten vereinigt und es kamen noch zwei Ministerien hinzu. Zum einen war es das Reichsministerium für Propaganda und Volksaufklärung unter Dr. Joseph Goebbels – das andere Ministerium war das Ministerium für besondere Verwendung unter Rudolf Heß.“ Er klappte den Paß zu und zeigte mir die Vorderseite und legte mir zudem drei Blatt Papier hin, auf denen andere Adler zu sehen waren:“ (Seite 77)

Ergänzend hierzu: Im Reisepaß findest Du auf S. 2 ein großes P, geschaffen vom Vatikan oder der Regierung, da sie die Eigentümer sind und die Person nur das Nutzungsrecht als Begünstigte hat. P steht definitiv nicht für Paß, sondern für poor = arm als Kennzeichnung für Idioten, Geistesschwache, Kreatur, Enteignete, Schuldner, Insolvent, Kriminelle, Feinde des Staates. Sieh mal nach, ist auch im UCC 7-202 so definiert.


P.  Verteilt dieses Buch:
Maurer Wolfgang Dr_Die BRD GmbH 2013
Weitere findet ihr in der Rubrik Bücher auf dieser Seite.


Q. Erarbeitet Euch Infobriefe zum Verteilen, so wie z.B. diese hier:
Fragen an die Parteien
Infoblatt
flyer001-3-1
Mehr dazu in derRubrik „Bücher„.


R. Gutes Erklärungsvideo – Bist Du staatenlos?
VIDEO


S. Politikeraussagen:
Speichert Euch diese Clips auf das Smartphone und spielt diese bei Bedarf ab/vor.

https://www.youtube.com/watch?v=UlM1tBAO5XE

https://www.youtube.com/watch?v=7jKDErpl988


T. Was ist der Personalausweis:
Wie_Bitte__/Ausweis/ausweis.htm
Personalausweis


U. Zum Thema KfZ auch dies hier von F l a t h, Tobias:
Fahrzeuge-und-Eigentum-in-der-BRD-oder-wem-dein-Auto-gehört


V. Lasst Euch vom zuständigen Finanzamt bestätigen, dass die Steuern anch gültige Deutschen Gesetzen rechtmäßig sind. Es sind allesamt nur freiwillige „Schenkungen„, welche mit „vorläufigen“ Bescheiden ohne Unterschrift angefordert werden. Und diese zudem größtenteils illegal sind, da diese aus der NS-Zeit stammen.
https://www.agmiw.org/?p=1019


W. Fragt eure Politiker, Bürgermeister, Landräte, warum  bis Heute immer noch Gesetze aus der NS-Zeit Anwendung finden:
NS-Gesetzgebung


X. Fragt Eure Politiker, wer denn wählen und gewählt werden darf.
Seht hierzu den § 12 BWahlG i.V.m. dem Art. 116 GG. Sind somit alle Politiker auch sog. „Reichsbürger“, da sie ja den Staatsangehörigkeitsausweis ebenfalls haben?
https://www.agmiw.org/?p=5294


Y. Beachten: Wer zuviele Fragen stellt, wird ratzfatz als Reichsbürger diffamiert (ok, alle Personalausweisträger sind es ja auch) oder man wird seitens des Landratsamts zur Teilnahme  an einer MPU „aufgefordert“. 😉


Z: Da fällt mir sicher auch noch was dazu ein… 🙂


Behördenverweigerung „Gelber Schein“ & EStA – v6.2.

aktualisiert am 05.09.2019

„Die Diktaturen der Vergangenheit bedienten sich der Gewalt – die Diktaturen der Zukunft bringen den Menschen dazu, seine Versklavung zu lieben.“
Aldous Huxley


Bildausschnitt aus dem Lehrbuch Staatsrecht III 2016
/europarecht/staatsrecht-iii/dederer-hans-georg-schweitzer-michael

Ab der Minute 45 erklärt Matthias Weidner anhand des Buches Staatsrecht III (Pflichtfach für jeden Juristen), dass der Antrag auf Feststellung zurdeutschen“ Staatsangehörigkeit seitens der  Behörden ordnungsgemäß bearbeitet werden muss!


Die nächste Hürde zum Erhalt des Staatsangehörigkeitsausweises:
http://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2017/0063-17.pdf

Artikel 2 – Änderung der Personenstandsverordnung:
Die Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes vom 22. November 2008 (BGBl. I S. 2263), die zuletzt durch … geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

2. § 8 Absatz 1 wird wie folgt gefasst:
„(1) Zur Prüfung der deutschen Staatsangehörigkeit ist Folgendes vorzulegen:
1. der Personalausweis oder der Reisepass oder
2. eine erweiterte Bescheinigung der Meldebehörde, aus der sich die Staatsangehörigkeit ergibt.
Bestehen danach Zweifel an der deutschen Staatsangehörigkeit, ist eine Staatsangehörigkeitsurkunde vorzulegen.“
 ➡  https://www.buzer.de/gesetz/7606/l.htm

Dem halten wir u.a. entgegen (mehr dazu weiter unten im Text):

Das Stellen einer sog. Untätigkeitsklage ist das Maß aller Dinge!
Gemäß Artikel 73 GG hat der Bund die ausschließliche Hoheit und auch die Entscheidungsbefugnis über die Staatsangehörigkeit im Bund(e). Verwaltungstechnisch betrachtet nimmt die unterste [Behörde] – hier die örtlich zuständige Ausländer[behörde] – diese Feststellung für den Bund in Vertretung wahr und trifft diese Festsellung auch! Reichst Du dementsprechend eine Verpflichtungs,- bzw. eine Feststellungsklage beim örtlich zuständigen Verwaltungsgericht ein, sind diese faktisch nicht zuständig und deine Verpflichtungs,- und Feststellungsklagen laufen ins Leere. Daher – wenn alles nichts hilft – eine Untätigkeitsklage einreichen. Dies auch mit dem Hinweis der verwaltungsrechtlich begründeten Zuständigkeit der örtlich für den Wohnsitz zuständigen Ausländer[behörde] (hier: Staatsangehörigkeitsstelle), da stellvertretend für den Bund sich deren Zuständigkeit ergibt!
/rechtslage-unklar/



Vorab ein kleiner Exkurs EU-„Recht“:

Mit der Feststellung der (für uns RuStAG´ler unerwünschten) sog. deutschen Staatsangehörigkeit bist du – nach deren Defintion – auch ein Unionsbürger! Jedoch kein Bewohner!

Beachten: Die Unionsbürgerschaft tritt zur – ebenso festgestellten deutschen Staatsbürgerschaft – lediglich ergänzend – hinzu.

D.h., wenn euch die Landratsämter (hier: die Ausländerbehörde) – wie gehabt – die Bearbeitung des Feststellungsantrags F nebst der Anlage V nach RuStAG v. 1913 (hier: mit den Ahnennachweisen VOR dem Jahr 1914 einreichen!) verweigern… dann handeln diese willkürlich gegen die höherrangigeren, die BRiD bindenden Gesetze der EU, deren Rechte über denen der Bundesländer stehen. Denn: EU-Recht bricht BRiD-Recht!

Die BRiD als reine Verwaltung ist der EU beigetreten. D.h. sie müssen Euch den Staatsangehörigkeistausweis „Gelber Schein“ ausstellen
.

Nur Menschen (Nat. Personen; also die mit dem Feststellungsantrag nach RuStAG), welche somit ergänzend (2 in 1) auch eine „Staatsbürgerschaft“ in einem EU-Mitgliedsstaat haben / besitzen (der letzte Staat für „Deutschland“  war das Deutsche (Kaiser)reich („German Empire“ 1871-1914) als einziges eingetragenes, anerkanntes Völkerrechtssubjekt) haben dann die Reise- und Niederlassungsfreiheit u.v.a.m.

Alle anderen verbleiben als Sklaven / PERSONEN und müssen künftig damit rechnen, in einem vorbestimmten Gebiet leben, arbeiten zu müssen nebst, Steuern zu schenken u.v.m..

Die Unionsbürgerschaft gemäß dem Art. 20 AEUV, Abs. (2) erkennt das RuStAG v. 1913 (indirekt) durchaus an,  da das Völkerrechtssubjekt der einzige legitime „Staat“ ist, auf den sich ein Deutscher (gemäß seiner Abstammung – ius sanguinis!) beziehen kann. Dies steht ebenso auch im BVA Merkblatt mit dabei.
Beachten: Im Merkblatt werden die Ahnennachweise ab dem 01.01.1914 verlangt. Wir gehen aber weiter zurück…!
https://www.agmiw.org/bundes-drucksachen/
https://dejure.org/gesetze/AEUV/20.html

Dies gilt wohl ab dem 02.01.2018.

Macht somit den Behörden Feuer unter dem Hintern…! Ihr wollt etwas von denen..?! Dann spielt auch nach deren Regeln..! Nach Regeln, welche die auch verstehen und selbst aufgestellt haben..! Geht direkt zum Behördenleiter und klärt den Sachverhalt freudnlich & souverän..!


Wer diese Information(en)  nicht verstehen & danach handeln möchte, dem ist nicht mehr zu helfen!

Siehe auch hierzu ergänzend:  Artikel 9 des EU-Vertrages.
Artikel 9 des Vertrags über die Europäische Union (EU-Vertrag)

EU-Wahlgesetz (EuWG) § 6 Wahlrecht, Ausübung des Wahlrechts:
(1) Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116, Abs. (1) des Grundgesetzes, die am Wahltag…

Für Rheinland-Pfalz gilt ergänzend:
Staatsbürger Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 75 (2) der Verfassung von Rheinland Pfalz…

Für die Bayern gilt ergänzend:
Unionsbürger gemäß dem „Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz“ von Bayern Artikel 1, Abs.  (2)

Und in Hessen gibt es das dazu passende HGLKrWahlgesetz.
§32 HGO, §23 HKO, §30 HGO
(1) Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag
1. Deutscher im Sinne des Art. 116, Abs. (1) GG ist…

/2017/07/der-staerkste-pass-der-welt/


Nun ins Eingemachte…! 🙂

Die deutsche Sprache ist eine präzise Sprache. Dies wissen auch die Behörden und bedienen sich einer Kriegslist. In den Ablehnungsbescheiden steht desöfteren drin: „Ihr Antrag auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweis wird abgelehnt.“
Nun, was habt ihr denn beantragt? Richtig! Ihr habt einen Antrag auf die „Feststellung zur deutschen Staatsangehörigkeit“ gestellt! Ihr habt keinen Antrag auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweis gestellt! Denn dieser ist nur die Quittung für den ausgeführten Verwaltunsgakt.
Wir spielen den Ball daher zurück und verlangen, wenn es schon ein Ablehnungsbescheid sein soll, dass die Behörde uns explizit bestätigt, dass die „Feststellung zur deutschen Staatsangehörigkeit“ abgelehnt wird.
Das mögen die nicht wirklich, da sie somit gegen das Teso-Urteil  des Bundesverfassungsgerichts handeln würden.

Zitat: „Die Ablehnung der Feststellung der „deutschen Staatsangehörigkeit“ wirkt sich wie eine Entziehung der Staatsangehörigkeit aus.“ BVerwG DÖV 1967, S. 94 f.


Das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz kennt eine Einbürgerung durch bloße Aushändigung eines deutschen Personalausweises oder Reisepasses nicht.
Siehe hierzu: BVerfGE 77, 137 – Teso,BVerfGE 77, 137 – Teso i.V.m. – 2 BvR 373/83 – Abschnitt C, Ziffern 21,22, 23 & 35
Teso, BVerfGE 77, 137


Die vom Bundesverfassungsgericht ergangene Feststellung besagt klar und eindeutig, daß es nur eine gesetzliche deutsche Staatsangehörigkeit über das RuStAG 1913 vom 22.07.1913 geben kann.
Eine Ablehnung der Feststellung
oder ein Nichtbestehen durch Nachweis sogar ein Entzug der gesetzlichen Staatsangehörigkeit wäre.

Ein schutzwürdiges Feststellungsinteresse ist dadurch schon gegeben! Siehe hierzu auch die Artikel 5.1 und Artikel 6 EGBGB.
EGBGB

Artikel 25 GG
Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.
https://dejure.org/gesetze/GG/25.html

§ 31 BVerfGG Abs. (1):
Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts binden die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden.
https://dejure.org/gesetze/BVerfGG/31.html


Beachtstag33en: Zu unseren Gunsten (auch hier Dank der EU, aufgrund Druck seitens des EuGH) wurde das StAG – erneut – geändert. Der derzeit von den Behörden verweigerte Eintrag „erworben durch:„, also der Rechtsgrund muss von der Behörde an das Bundesverwaltungsamt (BVA) übermittelt werden! Seht hierzu den § 33 Abs. (2) i.V.m. dem Absatz (3) des StAG:

Veröffentlich wurde diese Änderung im Bundesgesetzblatt (BGBl). Nr. 48; Teil I. vom 14.10.2016:

bgbl-48Bundesgesetzblatt Nr. 48 v. 14.10.2016

Sollten die Bediensteten damit „Probleme“ haben, so verweisst Sie auf den § 37 Abs. (2) VwVfG. Es muss Euch auch schriftlich bestätigt werden!

Eine gute Zusammenfassung nebst Argumentationshilfe findet man hier:
https://www.buzer.de/gesetz/4560/al56758-0.htm
https://www.buzer.de/gesetz/12199/a201075.htm

Der Erwerbsgrund „erworben durch: “ wurde ergänzend ab dem 02.01.2017 auf „Geburt / Abstammung“ abgeändert. Dies ist ausreichend, da wir mit den Anlage F & V hinreichend belegt haben (Antrag = unsere Willenserklärung!), nach dem RuStAG v. 1913 abzuleiten. Zudem auch die zuständige Ausländer[Behörde] diesen Antrag bearbeitet und mit der Quittung in Form des GS diesen Antrag zur Feststellung positiv entschieden hat.
Mehr zum Thema EStA findet ihr hier: ➡ https://www.agmiw.org/esta-gelber-schein/


Eine Leserzuschrift:

Sehr geehrter Herr B.,

zum aktuellen Vorgang kann ich mich nicht äußern, da mir die Einzelheiten nicht bekannt sind. Gerne beantworte ich Ihnen jedoch Ihre allgemeine Frage, ob für die Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises ein Sachbescheidungsinteresse notwendig ist.

Nach § 30 Abs. 1 Satz 1 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) wird das Feststellungsverfahren, ob die deutsche Staatsangehörigkeit besteht, auf Antrag eingeleitet. Das Gesetz kennt keine besonderen Voraussetzungen für die Antragstellung. Auch wenn es nach § 30 Abs. 1 Satz 1 StAG regelmäßig der Prüfung eines berechtigten Feststellungsinteresses nicht bedarf, hat dies jedoch nicht zur Folge, dass die Staatsangehörigkeitsbehörde ausnahmslos verpflichtet wäre, auf Antrag jedes deutschen Staatsangehörigen dessen Staatsangehörigkeit festzustellen und einen Staatsangehörigkeitsausweis auszustellen. Es ist anerkannt, dass vergleichbar mit dem im Verwaltungsprozess erforderlichen allgemeinen Rechtsschutzbedürfnis als Ausdruck eines allgemeinen ungeschriebenen Rechtsgrundsatzes auch im Verwaltungsverfahren vor Behörden ein Antrag nur zulässig ist, wenn der Antragsteller ein schutzwürdiges Sachbescheidungsinteresse an der von ihm beantragten Amtshandlung hat. Durch diesen Grundsatz soll ausgeschlossen werden, dass die Verwaltung für ersichtlich nutzlose oder unlautere Zwecke missbräuchlich in Anspruch genommen werden kann. Bei dem Fehlen eines schutzwürdigen Interesses ist die zur Entscheidung berufene Behörde zwar nicht verpflichtet, wohl aber berechtigt, die beantragte Amtshandlung allein aus diesem Grunde auch dann zu verweigern, wenn „an sich“ ein Anspruch besteht.

Personen, bei denen das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit objektiv fraglich ist oder erscheinen kann, insbesondere von deutschen öffentlichen Stellen bestritten wird oder sonst objektiv unsicher ist, müssen sich nicht dafür rechtfertigen, dass und warum sie wissen wollen, ob sie nun Deutsche sind oder nicht, und zwar gerade auch dann nicht, wenn das z. B. nach ihren konkreten Lebensumständen oder aus sonstigen Gründen objektiv völlig belanglos ist. In diesen Fällen ist ein besonderes Feststellungsinteresse weder darzulegen noch zu prüfen. Personen dagegen, bei denen das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit weder objektiv fraglich ist noch auch nur objektiv fraglich erscheinen kann und für die eine rechtsgestaltende staatsangehörigkeitsbehördliche Feststellung zum Bestehen ihrer deutschen Staatsangehörigkeit objektiv ersichtlich nutzlos wäre, haben dagegen kein schutzwürdiges Sachbescheidungsinteresse, so dass ihnen eine Sachentscheidung, d. h. eine solche Feststellung verweigert werden kann.

Wir haben zur Antragstellung und Ausstellung von Staatsangehörigkeitsausweisen keine Anweisungen oder Erlasse an den nachgeordneten Bereich herausgegeben. Aufgrund der deutlichen Zunahme an Anträgen auf Ausstellung von Staatsangehörigkeitsausweisen hatten jedoch die Regierungspräsidien das Ministerium um Handlungsempfehlungen gebeten, wie mit Anträgen bei ersichtlich fehlendem Sachbescheidungsinteresse unter verwaltungsökonomischen Gesichtspunkten umgegangen werden soll. Hierzu wurde den Regierungspräsidien empfohlen, unter Beachtung der Rechtsprechung diejenige Lösung anzustreben, die den geringsten Aufwand verursacht. Ob innerhalb der Staatsangehörigkeitsbehörden Anweisungen oder Erlasse zum Thema „Ausstellung von Staatsangehörigkeitsausweisen“ gibt, ist hier nicht bekannt..

Mit freundlichen Grüßen, Evangelia Hüfner

Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration
Leiterin Referat 74 Staatsangehörigkeit,
Geschäftsstellen der Härtefallkommission und der Ombudsperson
Willy-Brandt-Straße 41, 70173 Stuttgart
Telefon: 0711/279-4470
Telefax: 0711/279-4468
E-Mail: evangelia.huefner@im.bwl.de


https://www.youtube.com/watch?v=y0w-Fl_QwvU&app=desktop

Das System wehrt sich somit zusehends rechtebeugend und willkürlich durch niederrangige Handlungsanweisungen an die Personen im Ausländer[amt], um die Bearbeitung des Feststellungsantrag zu unterbinden.

Auch der korrekte EStA-Eintrag wird immer mehr verwehrt (Was sich mit obiger Einlassung erledigt haben sollte). Hier ein Beispiel der Firma „Stadt Ulm“. Ein Beweis für die Anordungen von „Oben“:

ulmDie Erwerbsgründe
„Geburt (Abstammung), § 4 Abs. 1 (Ru)StaG“
bzw.
„Legitimation, § 5 RuStAG
werden nicht mehr von der Einbürgerungsbehörde erfasst.

Hier ein Bespiel bei dem nachträglich der bereits erteilte EStA-Eintragung „korrigiert“ wurde:

 

Beaclaasshten: Änderungen im EStA-Register nehmen nur die Bediensteten der Ausländerbehörde – rechtswidrig auf Anweisung – vor. Das BVA führt (verwaltet) lediglich dieses Register. Was auch immer geändert wird – es zählt der von euch eingereichte Antrag F / V zum entsprechenden Datum. Diesen Antrag gilt es in Kopie nebst Eingangsbestätigung gesichert zu verwahren!

Oder auch dieses Beispiel…

Damit steht fest:

Die „Bundesrepublik in/von Deutschland“ wird die Deutschen Völker verwaltungstechnisch auflösen! Der (Links)Faschismus marschiert…!

Warum machen die das?

Gaby Simon-Schmidt

 „Wie eliminiere ich indigene Deutsche mit Landrecht aus dem #EStA? „per Anweisung von Oben“ bzw. indem ich als Staat meine StAG über das alte RuStAG packe. Offiziell gibt es meiner Ansicht nach damit keine juristisch korrekt nachgewiesenen Deutschen mehr, sondern das #BVA gibt mit dieser Änderung im EStA Rüdi Recht: Wir haben bis zur Entlassung aus der Deutschen StAG den Status von „Schröder“ bzw. kann man auch gleich seine Abstammungsurkunden in der Schublade liegen lassen: Du als Deutscher kannst machen, was du willst: Nach dem Willen der BRD-Verwalter landest Du immer wieder in der StAG von Adolf; auch dann, wenn deren eigenes Wahlrecht auf einem Staatsangehörigkeitsrecht von 1913 basiert. Hier wird eingeDEUTSCHt, was nicht niet- und nagelfest ist, aber immer noch dazu in der Lage ist, den Antrag auf einen PERSONALausweis zu unterschreiben.

Das ist glasklare Personenstandsfälschung i.S. des GG 116.1. Damit haben alle aus dem Indigenat ein Problem mehr: Da hier Ländersache, muss pro Bundesland einer den Instanzenzug gehen bis die Bundesverwaltung sich klar positioniert.

Auf Basis des Internationalen Privatrechts würde ich zwischenzeitlich ruhig den Internationalen Strafgerichtshof mit einbeziehen.“


D.h., wie schon oft erklärt… die deutsche StAG muss weg…!
Was jedoch die Verwaltung nicht machen wird. Ergo:

https://www.agmiw.org/der-finale-akt-v1-0/

Anmerkung: Was interessiert es mich, wie und was diese Systemlinge in was auch immer hinein oder heraus interpretieren! Es bleibt dabei, dass Ich & Du Bundesstaaten-Staatsangehörige sind, waren und auch niemals etwas anderes sein werden. In ihrer eigenen Staats-Fiktion dürfen und können sie mit den selbst erschaffenen Juristschen Personen machen was immer ihnen beliebt.
ICH BIN mir meiner Abstammung bewusst , welche diese ebenso für sich selbst per Verwaltungsakt festgestellt haben. Was DIE für ein Spiel spielen, ist für mich ohne weiteren Belang. Diese Staatsfiktion wird denen eh alsbald um die Ohren fliegen…

Anmerkung 2: Da es aktuell Diskussionen darüber gibt, ob nun das BVA aus dem EStA-Register die (Ru)StAG 1913 – Einträge streicht oder nicht und wie die Abstammung aus den Bundesstaaten abgeleitet wird (Abstammungsprinzip). Hier noch mal für die Zweifler abgelegt und verifiziert. – Die Verwaltung geht seit 1871 von einer „einheitlichen deutschen Staatsangehörigkeit“ aus. Wer die Staatsangehörigkeit nicht feststellen läßt, wird allenfalls „als Deutscher behandelt“ oder vermutet (BPA und BRP → siehe Tesobeschluß des BVerfGE RN 21-23 u. 35) ist es aber in den Augen der Verwaltung NICHT, egal, was er ohne Feststellung oder Willenserklärung gegenüber der Verwaltung behaupten will. In Wirklichkeit wird er als staatenlos und damit rechtlose Vermögens- oder Konkursmasse im Treuhänderstatus und nicht als Mann / Weib oder Mensch (Natürliche Person) – Begünstigter der Treuhand gesehen.:
https://www.facebook.com/klaus.a.d.F.lohfingblanke/posts/1573040396041860?hc_location=ufi


Die Verweigerung seitens der [Behörden]  erfolgt ebenso auch bestärkt durch dieses „Urteil“ der Firma VG Potsdam:
https://openjur.de/u/884616.html

Dem widersprechen jedoch diese „Urteile“:

a) SG Hamburg. „Urteil“ vom 06. Juni 2011; Az.: S 6 AY 67/09
https://openjur.de/u/593252.html
aus der Urteilsbegründung hier der Absatz 28: … „hat jeder Mensch (nicht Person ^^) ein elementares und schutzwürdiges Interesse daran, dass seine Staatsangehörigkeit geklärt wird.“

b) Beschluß des Zweiten Senats vom 21. Oktober 1987 — Az.: 2 BvR 373/83:
http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv077137.html
Aus der Urteilsbegründung „Der Beschwerdeführer war zum entscheidungserheblichen Zeitpunkt deutscher Staatsangehöriger im Sinne des Grundgesetzes. Die Ablehnung der Feststellung seiner deutschen Staatsangehörigkeit wirkt sich wie eine Entziehung der Staatsangehörigkeit aus (vgl. BVerwG DÖV 1967, S. 94 f.)

Vielerorts wird der Antrag erst gar nicht mehr angenommen oder die „Ernsthaftigkeit“ muss – unberechtigt – belegt werden. Erklärt denen sodann den TESO-Beschluß (s.o.).


Brandenburg Ablehnung Das Land Brandenburg kann keine Weisungen in Sachen Staatsangehörigkeit von Deutschen erlassen, die Staatsangehörigkeitsangelegenheiten der Deutschen regelt der Bund und eben nicht die Länder.
brandenburg.de/verwaltungsvorschriften

In diesem Fall gilt immer der Grundsatz der Beweislastumkehr. Der Behördenmitarbeiter (wer zahlt dem sein Gehalt?) hat auf eure Aufforderung hin die Anweisung justiziabel unter Angabe der geltenden Gesetze zu begründen, warum er dies nicht machen möchte.


Wenn man den „Gelben Schein“ doch noch erhält, wird oftmals der vollständige Eintrag im EStA-Register verwehrt.
Hier die Zeile: „erworben durch: Geburt (Abstammung) § 4.1 (Ru)StAG„.
Geändert ab dem 02.01.2017 in „Geburt/Abstammung“. (s.o.)

Es werden dem System zu viele Menschen, denen die Augen aufgehen und sich ihre Land- und Bodenrechte zurückholen wollen.

Wichtig: Das Recht auf die Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit findet ihr auch im § 30 StAG Abs. (1) Satz 1…!

Die Bundesrepublik Deutschland ist am 01. September 2005 dem EuStAübk beigetreten (hierzu weiter unten imText). Damit ist die BRiD an das EU-Recht gebunden. Relevant sind hier die Artikel 11 (Ablehnung RuStAG), der Artikel 18 (Staatennachfolge) und der Artikel 20 (Einhaltung der Rechtsgrundsätze). Siehe unten im Text.

Man setzt die Einhaltung dieser Artikel mit der Ankündigung einer Beschwerde bei der EU-Kommission durch!

Die Rechtsfolge ist eine Sanktionierung der BRD in Millionenhöhe!
Wenn die BRD dem Sachbearbeiter Vorsatz nachweisen kann, wird dieser persönlich in Regress genommen.

Indem wir die Sachbearbeiter vorher informieren ist der Vorsatz mit der Kopie des Schreibens bewiesen. Also sollte ein freundlicher Hinweis an den Sachbearbeiter genügen (Mustertexte weiter unten).
https://rm.coe.int/CoERMPublicCommonSearchServices/DisplayDCTMContent?documentId=090000168007f2e6


Was tun, wenn die [Behörde] sich verweigert?

Beschwerden mit einer Sanktionsforderung gegen die BRiD können auch an den UN-Menscherechtsrat in Genf gerichtet werden. Dies wegen einem Verstoß gegen den Artikel 15 der UN ARES 217 III vom 14. Dezember 1948.
http://www.aktiv-gegen-diskriminierung.de/internationale-rechtsdurchsetzung/vereinte-nationen/weitere-un-beschwerdeverfahren/#c10487

Beschwerden an die EU-Kommission könnt ihr online einstellen: Hierzu nennt ihr alle Entscheider bis hoch zum Landrat, wenn es sein muss. Bei künftigen  Regressforderungen soll keiner zu kurz kommen.
http://ec.europa.eu/atwork/applying-eu-law/make_a_complaint_de.htm

Das Europäische Übereinkommen vom 6. November 1997 über die Staatsangehörigkeit (BGBl. 2004 II S. 578) ist nach seinem Artikel 27 Abs. (3) für die „Bundesrepublik in Deutschland“ am 1. September 2005 nach Maßgabe der unter II. abgedruckten Vorbehalte und Erklärungen in Kraft getreten.
Quelle: Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil II Nr. 32, ausgegeben zu Bonn am 21. Dezember 2006 Seite 1351

Bei ganz verbohrten Bediensteten kann man auch mal dies zurück schreiben:

„Ich beauftrage zur weiteren Bearbeitung einen Mitarbeiter dieser Behörde, welcher sowohl rechtlich als auch geistig in der Lage ist, nach geltendem Recht und Gesetzen zu entscheiden. Welcher zudem nicht dem Versuch unterliegt Unterstellungen und Vermutungen anzustellen, sondern in der Lage ist mit rechtlichen Fakten umzugehen.

Hier zwei Musterschreiben. Wer diese verwendet, muss dies dann aber auch in aller Konsequenz durchziehen! Lesen, anpassen; ggf. korrigieren! 🙂
Musterschreiben GS
Musterschreiben2 GS

Nebenbei habt ihr das Recht auf Anwendung des Gesetzes, welches zum entsprechenden Zeitpunkt – in dem Fall eure Geburt – bestand!

Jeden Tag dort hingehen und nerven? Ja! Fachaufsichtsbeschwerde stellen? Ja! Den Fall an das Verwaltungsbericht über eine Klage abgeben? Ja, wer das Geld hierfür übrig hat.

Weisst die Behördenmitarbeiter – gerne täglich unter Zeugen – auf folgendes hin:

a. das Ausfertigungsdatum des“StAG“ ist der 22. Juli 1913 !!!

b. Siehe den Artikel 50 des EGBGB: „Die Vorschriften der Reichsgesetze bleiben in Kraft“ !!!

c. Siehe Artikel 25 des GG: „Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.

d. Sie müssen nach dem RuStAG von 1913 ableiten, wenn ich die Unterlagen (Ahnennachweise) beifüge und im Punkt 4.2 und 4.3 meine Bundesstaaten-Staatsangehörigkeit angebe. Die Personen  in den Behörden können schreiben was sie wollen, das ist  irrelevant. Denn, wenn auf den Verwaltungsakt seites des BVA keinen Widerspruch einlegt wird, ist die weitere Staatsangehörigkeit durch Nachweis anerkannt worden.
Widerustag2rspricht eine Verwaltung einem Verwaltungsakt nicht, ist dieser vollumfänglich rechtsgültig. Somit bekommst Du den Gelben Schein und dies ist die „Positivbestätigung“.

e. Einem Menschen darf die Staatsangehörigkeit NICHT entzogen werden.
conventions.coe.int/Treaty/GER/Treaties/166
verwaltungsvorschriften-im-internet.de/
(https://www.jurion.de/Gesetze/StAR_VwV/4)

In 1964 – ergo zu BRD-Zeiten war das RuStAG noch geltend:

Screenshot_2Dies bedeutet für die Behördenmitarbeiter, das sich diese sehr wohl im geltenden Recht bewegen. Auch in dieser Fassung ist der § 4.1 nach Abstammung vermerkt!

f. Ebenso kann man u.s. GG-Artikel und §§ in Anwendung bringen:

Artikel 3 GG (3) — Missachtung = Diskriminierung
https://dejure.org/gesetze/GG/3.html
Artikel 25 Verwaltungshilfe (BGBl. Teil II Nr. 22 vom 22.04.1976)

Die Behörden müssen den GS nach RuStAG ausstellen!
Vw-hilfe BGBl.
Artikel 3, 4, 5, 10 und 12 des „Europäisches Übereinkommen über die Staatsangehörigkeit“
Europ. Übereinkommen StAG
Artikel 73 (2) GG
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_73.html

g. Andere Behörden haben noch gute Infos auf ihren Seiten parat:

rhein sieghttp://www.rhein-sieg-kreis.de/cms100/buergerservice/aemter/amt32/artikel/09315/index.shtml

Manch hartnäckiger Frager wird zuweilen auch Hausverbot erteilt. Wie geht das denn in einem öffentlichen Amt / Gebäude?

In den Ablehnungen der [Behörden] steht oftmals, dass man ja bereits eine StAG besitzt und daher keine weitere beantragen kann. Dem ist nicht so.

Siehe hier das Schreiben des Landrats von Demmin:

Man lese auch hier:

Europäisches Übereinkommen über die Staatsangehörigkeit:
https://www.jurion.de/Gesetze/EUStAUebk

Die deutsche Staatsangehörigkeit ist die unmittelbare Reichsangehörigkeit und die wird nicht bezweifel,. Was wir wollen ist unsere „Staatsangehörigkeit“ in den jeweiligen Stadt- und Bundesstaaten nach Abstammung. Dies gemäß dem BVA-Merkblatt (Seite 3 unten) feststellen zu lassen, was nach EUStAÜbk Artikel 18 und 20 unser gutes Recht ist.

Zudem ist die Vermutung, dass mit dem StAG-Ausweis die BRiD nicht anerkannt wird, ein Widerspruch in sich.

Das Gegenteil ist der Fall, weil die Feststellung beabsichtigt, die Rechtsstellung eines Grundrechteträgers zu festigen, entgegen dem Artikel 19 Abs. (3) GG, damit der Verfassungsauftrag gemäß Artikel 146 GG umgesetzt werden kann.

Art. 18 EUStAÜbk-GrundsatzAus der Urkunde „Staatsangehörigkeitsausweis“, den die BR in Deutschland nur im Auftrag (!) und nicht als eigene Staatsangehörigkeit vergibt, ist weiterhin offenkundig, dass man nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und damit nicht Deutscher i.S. des GG 116 Abs. (1) ist, sondern man ist Deutscher und hat eine Staatsangehörigkeit (Adjektiv geht vor).

Diesen Art. 20 EUStAÜbkSachverhalt versteht der Amtsschimmel aber nicht, zumal viele betriebsblind ihren Anweisungen Folge leisten. Das geltende Gesetze diesen reinen Handlungsanweisungen vorgehen, nun davon wissen diese Personen auch nichts oder wollen hiervon nichts wissen.

Schauen wir uns doch einmal den Artikel 116 Abs. (1) des GG an:

Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes (die deutsche Verwaltungs-StAG) ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung (RuStAG 1913), wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.

Zur Verdeutlichung:
vorbehaltlich anderer gesetzlicher Regelung = nicht einfach  „besitzen“, sondern man ist Deutscher!
besitzt die dt. StAG im Sinne des GG = verwaltungstechnischer Deutscher.

Das ist nicht ein- und dasselbe!

Manche Textbausteine in den Ablehnungsschreiben verweisen auf einen „Datenkatalog“. Man darf sich somit auch fragen, was mit dem abschließenden Datenkatalog des § 33 StAG tatsächlich gemeint ist.
Man hinterfrage hier insbesonders den § 33 Abs. (2) 2. Hier: „Art der Wirksamkeit“.
Dies u.a. in Verbindung mit dem Artikel 11 (insbesondere Erwerb) des EUStAÜbk.

EUStAUbk Art. 11Denn bei der „Art der Wirksamkeit“ handelt es sich nur um einen unbestimmten Rechtsbegriff. Dieser ist vom Gesetzgeber absichtlich so schwammig gewählt, um den Deutschen die Möglichkeit des festgestellten Erwerbs der Abstammung nach dem RuStAG 1913 zu verwehren.

Durch die Art. 3 Abs. (1) und Art. (3) GG kann durch die Legislative nicht eingegriffen werden. Somit muss dieser unbestimmte Rechtsbegriff durch das Verwaltungsgericht (VG) kostenpflichtig (!) ausgelegt / geklärt werden. Und das kann auch dauern.

Quelle Wikipedia: Auslegung durch die Gerichte im Regelfall

„Ungeachtet seiner inhaltlichen Unschärfe gibt es für jeden unbestimmten Rechtsbegriff in jedem konkreten Einzelfall grundsätzlich immer nur genau eine richtige Auslegung. Diese eine richtige Auslegung muss die Verwaltungsbehörde bei der Rechtsanwendung finden und wird durch das Verwaltungsgericht im Rechtsstreit gegebenenfalls überprüft. Die Befugnis, abschließend darüber zu entscheiden, welche Auslegung die richtige ist, liegt daher – wie auch in den meisten anderen Fällen der Rechtsanwendung – bei den Gerichten. Den Gerichten steht in diesem Sinne die Letztentscheidungskompetenz zu.“

Das Verwaltungsgericht ist keine ordentliche Gerichtsbarkeit. Und ist, insbesondere dann, wenn man sich auf die verletzten Grundrechte bezieht, gemäß dem Art. 1 Abs. (3) an die Grundrechte gebunden. Wobei im Art. 1 Abs. (3) das Wort „nachfolgende“ leider eine Minderung der Rechte bedeutet. Denn dies schliesst die vorherigen Abs. (1) und (2) ja quasi aus. Schlau gemacht! 👿

Die verletzten Grundrechte sind:

a. Die Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes
b. Die Diskriminierung wegen der Abstammung (politische Verfolgung – strafbewehrt nach § 241a StGB)

c. Entzug / Verweigerung der StAG
d. Siehe auch hier: verwaltungsvorschriften zum Thema StAG

Wichtig: Im EStA steht ebenso drin, dass ihr eingebürgert wurdet. (EinbB). Ihr seid somit Bürger und nicht mehr Einwohner.
Heisst auch, dass ihr bestätigterweise nicht mehr Deutscher im Sinne des Art 116 (1) seid. Und somit Wert darauf legt auch als Deutscher behandelt zu werden.

Und wir sind die aktivlegitimierten“Kläger und nicht die Beklagten.
Nur, wen juckt das noch in diesem Schein-„Staat“?

Somit hilft nur sich weiter zu wehren, Aufklärungsarbeit zu verrrichten, sich zu vernetzen und den Personen in den [Behörden] unsere Rechte klar zu machen.

Das System wankt. Es ist nicht die Frage, ob es kippt, sondern nur noch WANN!

Besorgt Euch Eure Ahnennachweise nebst dem Auszug aus dem Geburtenbuch und helft mit die originären Gemeinden zu aktivieren und zu organisieren [das ist keine Gründung einer sog. Reichsgemeinde, wie diverse Behörden irrtümlich verkünden]. Denn diese können dann im Verlauf der Reorganisation die von Euch erwünschten Dokumente selbst ausstellen. Dies nach rechtsstaatlichen Gesichtspunkten aus der Position einer Gebietskörperschaft heraus und nicht aus der Position einer lausigen, illegalen und korrupten BRiD-Körperschaft.

Ergänzend kann man auch dies tun:

Alles was man tut dokumentieren (hier: filmen, protokollieren, von Zeugen signieren) und an den Bundesverfassungsschutz (sic!^^) mit dem Hinweis auf den § 31 BVerfGG (1) versenden. Dies mit der Nachfrage, ob den Landesministerien oder kommunale Behörden Verfassungsgerichtsurteile-/ beschlüße negieren dürfen.


Wenn man den Gelben Schein doch noch erhält gibt es zuweilen auch krude Aussagen oder Formulare zum unterschreiben, bevor man den GS in Händen hält.

Ein Beispiel hierzu:

„Außerdem erkläre ich, dass ich nach dem 31.12.1999 nicht aufgrund freiwilliger Verpflichtung in die Streitkräfte oder einen bewaffneten Verband eines anderen Staates, dessen Staatsangehörigkeit ich ebenfalls besitze, eingetreten bin.

Ich erkläre weiterhin, dass mir bekannt ist, dass ein freiwilliger Eintritt in Streitkräfte oder einen anderen vergleichbaren bewaffneten Verband eines ausländischen Staates, dessen Staatsangehörigkeit ich ebenfalls besitze, ohne vorherige Zustimmung nach § 8 Wehrpflichtgesetz zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit führt.“

Manch ein Bediensteter in der Ausländer[behörde] versucht z.B. mit dieser Aussage Antragswillige zu verschrecken:

„Sie werden dann beim Verfassungsschutz gemeldet!“

Nun ja, zum einen steht das im § 37 (2) des StAG auch so drin.
Also nicht ungewöhnliches. Da sich nachgewiesene Deutsche nach RustAG 1913 auf die gültige Verfassung von 1871 berufen, wäre es ja auch logisch, dass man dann auch vernünftig auf diese rare Spezies aufpasst. 🙂


Gerne wird man auch als ein sogenannter Reichsbüger bezeichnet!

Dies ist strafbewehrt. In frage kommen hier u.a. die §§ 130 StGB Volksverhetzung, 241a StGB Politische Verfolgung, die Üble Nachrede als auch das Diskriminisierungsgesetz via dem AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz).
AGG


Wer ist denn nun ein Reichsbürger?
Deutsches Staatsbürgerrecht


Klare Ansage:


In Baden-Württemberg gibt es diese Info an die Bediensteten:

Umgang mit Reichsbu rgern – BW

In diesem Dokument wird nur ein „Hinweis“ verteilt. Wer einen Hinweis höherrangig gegenüber einem geltenden und gültigen Gesetz einstuft, dem ist nicht mehr zu helfen! Erinnert die Bediensteten daran, was mit den Mauerschützen von der damaligen innerdeutschen Grenze passiert ist?


Und was haben wir denn hier? „Deutschland“ wo ist das denn nun?
Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für Europäisches Übereinkommen über Staatsangehörigkeit, Fassung vom 21.05.2016
https://Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer


Her ein Besipiel wie in der Sammelakte das Ableitungsprotokoll aussieht:

SammelakteDie Akteneinsicht darf nicht verwehrt werden: Siehe hierzu den § 62 (2) Personenstandsgesetz als auch z.B. für Bayern:
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVwVfG-29?AspxAutoDetectCookieSupport=1


Wie wird diese Thematik IM System den Bediensteten gelehrt?
http://www.standesbeamte-thueringen.de/fileadmin/StandesbeamteTh/content/doc/Fachtagung_und_Mitgliederversammlung_2011/Loesungen/AG_2_-_Staatsangehoerigkeit_und_Standesamt.pdf


Hier noch ein Urteil des  des Bundesverfassungsgericht vom 28.5.1952 vor, welches zeitgenössisch wie folgt eingeordnet wird:

„In den Jahren 1938 bis 1943 hat das Deutsche Reich in Verfolg mehrerer teils in Friedens-, teils in Kriegszeiten vorgenommener gebietlicher Ausweitungen ost- und südostwärts sowie westwärts von Fall zu Fall der volksdeutschen Bevölkerung der betroffenen Gebiete die deutsche Staatsangehörigkeit kollektiv verliehen (nur im Falle Österreichs in toto-Aufnahmen des Staatsvolks in den deutschen Staatsverband).

Die Möglichkeit, sich durch Optionserklärung für die Beibehaltung
der angestammten Staatsangehörigkeit zu erklären, ist im Gegensatz zu den im Zusammenhang mit dem I. Weltkrieg stehenden Regelungen (zu vgl. unter dem Abschnitt  VII) in keinem Falle gewährt worden.“
(Lichter 1955, S. 209). […]

„Das BVG führt aus, daß aus der Unwirksamkeit der nach dem 31. Dezember 1937 vorgenommenen Annexionen auf Grund der gesamten Umstände nicht die Folgerung gezogen werden
könne, daß alle mit den Annexionen zusammenhängenden Zwangsverleihungen der deutschen Staatsangehörigkeit als nichtig zu betrachten seien. Es läßt vielmehr maßgebend sein, ob der Staat, dessen Gebiet annektiert wurde, die Eingebürgerten als seine Staatsangehörogen in Anspruch nimmt. Bei Nichtinanspruchnahme erklärt das Gericht die Einbürgerung dann für rechtswirksam, wenn sie dem Willen des Betroffenen entsprach und er diesen Willen nach dem 8. Mai 1945 (Zeitpunkt der deutschen Kapitulation) zum Ausdruck gebracht hat oder bringt“
(Lichter 1955, S. 215, Beschluss des BVG vom 28.5.1952)


http://bewusst.tv/droht-die-komplette-entrechtung/

 

Endzeit vs. Neuzeit! Das Lied der Linde! v1.5.

Zur Einstimmung ein sehr guter Vortrag von Prof. Dr. Michael Vogt im Hier und Jetzt -aus dem Jahr 2016!


Der alten Linde Sang von der kommenden Zeit in Textform:

1.

Alte Linde bei der heil´gen Klamm,
Ehrfurchtsvoll betast´ ich deinen Stamm:
Karl den Großen hast du schon gesehn,
Wann der Größte kommt, wirst du noch stehn.

2.

Dreißig Ellen mißt dein grauer Saum,
Aller deutschen Lande ältster Baum!
Kriege, Hunger schautest, Seuchennot,
Neues Leben wieder, neuen Tod.

3.

Schon seit langer Zeit dein Stamm ist hohl,
Roß und Reiter bargest einst du wohl,
Bis die Kluft dir deckte milde Hand,
Breiten Reif um deine Stirne wand.

4.

Bild und Buch nicht schildern deine Kron´,
Alle Äste hast verloren schon
Bis zum letzten Paar, das mächtig zweigt,
Blätterfreudig in die Lüfte steigt.

5.

Alte Linde, die du alles weißt,
Teil uns gütig mit von deinem Geist,
Send ins Werden deinen Seherblick,
Künde Deutschlands und der Welt Geschick!

6.

Großer Kaiser Karl, in Rom geweiht,
Eckstein sollst du bleiben deutscher Zeit:
Hundertsechzig Siebenjahre Frist -–
Deutschland bis ins Mark getroffen ist.

7.

Fremden Völkern frohnt dein Sohn als Knecht,
Tut und läßt, was ihren Sklaven recht.
Grausam hat zerrissen Feindeshand
Eines Blutes, einer Sprache Band.

8.

Zehr o Magen, zehr von Deutschlands Saft,
Bis mit seiner endet deine Kraft:Krankt das Herz,
siecht ganzer Körper hin, -–
Deutschlands Elend ist der Welt Ruin.

9.

Ernten schwinden, doch die Kriege nicht,
Und der Bruder gegen Bruder ficht;
Mit der Sens´ und Schaufel sich bewehrt,
Wenn verloren gingen Flint´ und Schwert.

10.

Arme werden reich des Geldes rasch,
Doch der rasche Reichtum wird zu Asch:
Aermer alle mit dem größern Schatz,
Minder Menschen, enger noch der Platz.

11.

Da die Herrscherthrone abgeschafft,
Wird das Herrschen Spiel und Leidenschaft,
Bis der Tag kommt, wo sich glaubt verdammt,
Wer berufen wird zu einem Amt.

12.

Bauer kaisert bis zum Wendetag,
All sein Mühn – ins Wasser nur ein Schlag:
Mahnerrede fällt auf Wüstensand,
Hörer findet nur der Unverstand.

13.

Wer die allermeisten Sünden hat,
Fühlt als Richter sich und höchster Rat. -–
Raucht das Blut, wird wilder noch das Tier,
Raub zur Arbeit wird und Mord zur Gier.

14.

Rom zerhaut wie Vieh die Priesterschar,
Schonend nicht den Greis im Silberhaar.
Ueber Leichen muß der Höchste fliehn
Und verfolgt von Ort zu Orte ziehn.

15.

Gottverlassen scheint er, ist es nicht;
Felsenfest im Glauben, treu der Pflicht,
Leistet auch in Not er nicht Verzicht,
Femt den Gottesstreit vors nah´ Gericht.

16.

Winter kommt, drei Tage Finsternis,
Blitz und Donner und der Erde Riß.
Bet daheim, verlasse nicht das Haus,
Auch am Fenster schaue nicht den Graus!

17.

Eine Kerz, die ganze Zeit, allein
Gibt, wofern sie brennen will, dir Schein.
Gift´ger Odem dringt aus Staubesnacht:
Schwarze Seuche, schlimmste Menschenschlacht!

18.

Gleiches allen Erdgebornen droht,
Doch die Guten sterben sel´gen Tod;
Viel Getreue bleiben wunderbar
Frei von Atemkrampf und Pestgefahr.

19.

Eine große Stadt der Schlamm verschlingt,
Eine andere mit dem Feuer ringt.
Alle Städte werden totenstill,
Auf dem Wiener Stephansplatz wächst Dill.

20.

Zählst du alle Menschen in der Welt,
Wirst du finden, daß ein Drittel fehlt, –
Was noch übrig, – schau in jedes Land –
Hat zur Hälft verloren den Verstand.

21.

Wie im Sturm ein steuerloses Schiff
Preisgegeben einem jeden Riff,
Schwankt herum der Eintagsherrscherschwarm,
Macht die Bürger ärmer noch als arm.

22.

Denn des Elends einz´ger Hoffnungsstern –
Eines bessern Tages -–ist endlos fern.
„Heiland sende, den du senden mußt“,
Tönt es angstvoll aus der Menschenbrust.

23.

Nimmt die Erde plötzlich andern Lauf?
Steigt ein neuer Sonnenstern herauf?
“Alles ist verloren!“ – hier noch klingt,
“Alles ist gerettet!“ – Wien schon singt.

24.

Ja von Osten kommt der starke Held,
Ordnung bringend der verwirrten Welt,
– Weiße Blumen um das Herz des Herrn –
Seinem Rufe folgt der Wackre gern.

25.

Alle Störer er zum Barren treibt,
Deutschem Reiche deutsche Rechte schreibt.
Bunter Fremdling, unwillkomm´ner Gast.
Flieh die Flur, die nicht gepflügt du hast!

26.

Gottesheld, ein unzerbrechlich Band
Schmiedest du um alles deutsche Land!
Den Verbannten führest du nach Rom,
Große Kaiserweihe schaut ein Dom.

27.

Preis dem einundzwanzigsten Konzil,
Das den Völkern weist ihr höchstes Ziel
Und durch strengen Lebenssatz verbürgt,
Daß nun Reich und Arm sich nicht mehr würgt.

28.

Deutscher Name, der du littest schwer,
Wieder glänzt um dich die alte Ehr,
Wächst um den verschlung´nen Doppelast,
Dessen Schatten sucht gar mancher Gast.

29.

Dantes und Cervantes´ weicher Laut
Schon dem deutschen Kinde ist vertraut,
Und am Tiber – wie am Ebrostrand
Singt der braune Freund von Herrmanns Land.

30.

Wenn der engelsgleiche Völkerhirt
Wie Antonius zum Wandrer wird,
Den Verirrten barfuß Predigt hält,
Neuer Frühling lacht der ganzen Welt.

31.

Alle Kirchen einig und vereint,
Einer Herde einz´ger Hirt erscheint.
Halbmond mählich weicht dem Kreuze ganz,
Schwarzes Land erstrahlt im Glaubensglanz.

32.

Reiche Ernten schau ich jedes Jahr,
Weiser Männer eine große Schar,
Seuch´ und Kriegen ist die Welt entrückt:
Wer die Zeit erlebt, ist hochbeglückt.

33.

Dieses kündet deutschem Mann und Kind,
Leidend mit dem Land die alte Lind´,
Daß der Hochmut mach´ das Maß nicht voll,
Der Gerechte nicht verzweifeln soll.


Eine ergänzende Interprätation:
http://www.selbstheilung-online.com/Der_Linde_Lied__Interpaetation_1.pdf




Beschäftigt Euch einmal mit diesem Gemälde auf dem Flughafen in DENVER (USA). Hierzu gibt es auch gute Erklärungen im Internet.
Von den Deutschen – und nur von den Deutschen (sollten Sie denn einmal aufwachen (wollen)) – geht der Weltfrieden aus.
Auf dem Foto zerstört ein deutscher, blonder Junge (Bayer?) alle Waffen…

DENVER

Hier weitere Bilder:
Gemälde Denver Airport (USA)

Anscheinend sollen die Gemälde mittlerweile übermalt worden sein.


Schaut die Erklärung zum Kriegszustand vom 31. Juli 1914 an.
Das Königreich Bayern gehörte nicht mit dazu.
Deshalb konnten die Bayern auch das Grundgesetz (GG) ablehnen.
warum-bayern-das-grundgesetz-ablehnte
Daher hat Bayern andere Möglichkeiten, als der Rest der Republik.
Bayern kann daher, nach dem Völkerrecht, in Bezug auf den WK I., nicht besetzt werden.
Kriegserklärung des deutsche Kaisers von 1914