Behörden verweigern den Gelben Schein (3)

Etwas Futter zur Argumentation bei unwilligen Bediensteten, welche blind “Handlungsempfehlungen” folgen.

Das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22. Juli 1913 (RGBl S. 583) in seiner am 24. Mai 1949 bestehenden und bis zum 31. März 1953 nicht geänderten Fassung knüpfte für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt an die Abstammung an, wobei es bei ehelichen Kindern allein auf die Abstammung von einem deutschen Vater abstellte, die Abstammung von einer deutschen Mutter hingegen nicht ausreichen ließ (§ 4 Abs. 1 Halbs. 1 RuStAG 1913)

+++++

BVerwG 5 C 5.05

VGH Kassel – 17.08.2004 – Az.: VGH 12 UE 339/04 –
Hessischer VGH – 17.08.2004 – Az.: VGH 12 UE 339/04

In der Verwaltungsstreitsache hat der 5. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 29. November 2006
durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Säcker und die Richter am Bundesverwaltungsgericht Schmidt, Dr. Franke, Dr. Brunn und Prof. Dr. Berlit ohne mündliche Verhandlung für Recht erkannt:

“Das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 17. August 2004 wird aufgehoben. Ferner werden das Urteil des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 27. August 2003 und der Bescheid des Landrates des Kreises Bergstraße vom 19. Juni 2001 sowie der Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 8. Januar 2002 aufgehoben.

Der Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin einen deutschen Staatsangehörigkeitsausweis zu erteilen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.”

http://www.bverwg.de/entscheidungen/entscheidung.php?ent=060706B5C5.05.0

+++++

Eine Feststellung ist somit immer erforderlich, damit das final geklärt ist. Man könnte die StAG ja auch verloren haben!

Diesbezüglich sollte dieses Argument,  gegen die Behauptungen des Verwalters, als Grund für keine unsinnige Feststellung sein.

Wie oft erwähnt: Die StAG darf niemand entzogen werden und daher ist der Antrag – so wie gestellt MIT den Ahnennachweisne – anzunehmen und zu bearbeiten!

Die Deutsche Frage!

Herrn Chefredakteur Jürgen Elsässer
COMPACT Redaktion
Postfach 50 05 52
04305 Leipzig
Herrn Prof. Dr. Karl-Albrecht Schachtschneider
mangels Postadresse via COMPACT Redaktion
Postfach 50 05 52
04305 Leipzig

Herrn Prof. Dr. Josef Foschepoth
Historisches Seminar der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
Rempartstraße 15 – KG IV
79085 Freiburg

11. September 2015

COMPACT Spezial Sonderausgabe Nr. 6 „Ami go home!“,
hier: Fragen und Anmerkungen im Vorfeld der 4. Konferenz für Souveränität am 24.10.2015 in Berlin

Sehr geehrter Herr Elsässer,
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Schachtschneider,
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Foschepoth,
Herr Elsässer,

hiermit will ich Ihnen mein großes Kompliment zu Ihrem persönlichen Engagement in Bezug auf das für Deutschland und Europa einzig und allein entscheidende Thema – die Souveränität des deutschen Staates – aussprechen!

Ich behaupte, daß es allein an den Deutschen liegt, den Frieden in Europa herzustellen, allerdings nur unter der einen Voraussetzung, daß sie – jeder für sich – endlich handeln und nicht etwa weiterhin an Bundestagswahlen von Parteien teilnehmen.

Denn: daß die Bundesregierungen hierzulande Pläne exekutier(t)en, die mit dem Willen bzw. den Interessen der Deutschen im Sinne des Gemeinwohls und des eigenen (Über)lebens rein gar nichts zu
tun haben, das ist offenkundig:

– EU-Zentral“staat“, Ziel: Gesinnungs- und Verhaltenskontrolle in Deutschland nach Sowjetvorbild
– Euro-Einheitswährung, Ziel: finanzielle Schwächung der Deutschen
– Gender Mainstreaming, Ziel: (Selbst-)Dezimierung der Deutschen
– Islamisierung, Ziel: Zerstörung des christlichen Werte-/Ethiksystems in Deutschland
– Multikulturelle (muslimische) Flutung, Ziel: Vorbereitung innerer Unruhen in Deutschland
– NATO-Aggressionen in Osteuropa, Ziel: Ende der deutschen Verteidigungsmilitärdoktrin
– Abschaffung der Wehrpflicht, Ziel: Etablierung einer (multikulturellen) Söldnertruppe in Deutschland
– Frauen in den Streitkräften und bei der Polizei, Ziel: Schwächung deutscher Streit- und Polizeikräfte
… die Liste ließe sich sicher noch fortsetzen …

Mit größtem Interesse habe ich die im Betreff genannte COMPACT Spezial-Ausgabe gelesen und will Ihnen, sowie den Herren Profes. Dres. Schachtschneider und Foschepoth mit diesem Schreiben einige Anmerkungen (fragend bzw. anregend) im Vorfeld der diesjährigen Souveränitätskonferenz am 24.10.2015 in Berlin zukommen lassen, die ich im vorgenannten Heft zum Teil tangiert sehe, die ich aber gleichwohl für entscheidend halte, um das Thema Souveränität Deutschlands umfassend und ehrlich anzugehen.

Im Folgenden erlaube ich mir deshalb, die Autoren gegliedert nach ihren jeweiligen Aufsätzen anzusprechen und möchte damit gleichzeitig Sie, Herr Elsässer, über meine Überlegungen in Kenntnis
setzen.
Vorschalten will ich dem Ganzen vier Definitionen zu Deutschland, die ich im Folgenden klar trennen will:
• Deutsches Kaiserreich (DKR): Deutsches Reich im Gebietsstand vom 31.12.1913 (German Empire)
• Deutsches Reich (DR): Deutsches Reich im Gebietsstand vom 31.12.1937 (Germany)
• Bundesrepublik Deutschland (BRD): Teil des DR im Gebietsstand der ex-BRD
• Bundesrepublik in Deutschland (BRiD): Teil des DR im Gebietsstand ex-BRD + ex-DDR

1. Prof. Dr. Schachtschneider: „Immer noch: Feindstaat Deutschland“, S. 74 ff.

Herr Prof. Dr. Schachtschneider,
nach meiner obigen Direktansprache des Herrn Elsässer und meiner spiegelstrichartigen Aufzählung von politischen Aspekten können Sie sich sicher denken, daß ich mit großer Freude Ihre Plädoyers
für einen deutschen NATO- und EU-Austritt gelesen habe; beidem schließe ich mich ohne Einschränkung an. Denn: ich halte zum einen die US-geführte NATO für die größte Gefahr in Bezug auf den
Weltfrieden und die EU für ein antidemokratisches, hochkorruptes NGO-Firmenkonstrukt, das in Europa eine Kombination aus Gesinnungs-, Meinungs- und Verhaltensdiktatur einerseits und turbokapitalistischer menschenverachtender Papiergeld-Sklaverei andererseits (natürlich mit einem „bunten“, „toleranten“ und radikalfeministischen Vielfalts-Antlitz), zu errichten beabsichtigt (wir sind längst mitten d’rin!).
Hinzu kommt das dezidiert atheistisch-freimaurerisch konzipierte antichristliche Menschenbild der EU, das über ihre Institutionen systematisch und von Anfang an gezielt implementiert wurde und dessen höchste „Werte“ offenbar in einer Personifizierung namens „Conchita Wurst“ kulminieren. Ich sage nur: Endzeit!

Nun ist mir bei der Lektüre Ihrer Ausführungen aufgefallen, daß Sie, wenn Sie im Kontext eindeutig die Bundesrepublik in Deutschland meinen, „Deutschland“ schreiben. Dasselbe gilt für das Wort
„Verfassung“, mit dem Sie in machen Teilen Ihres Textes die Verfassung des DKR (1871) oder die des DR (1919) meinen, in anderen Teilen wiederum das Grundgesetz für die BRD (1949), das bekanntlich keine Verfassung war/ist und auch niemals eine solche sein kann, da die BRD bzw. BRiD kein Staat war/ist, sondern eine formaldemokratische Wirtschaftsverwaltung, die nicht regiert wird, sondern geschäftsmäßig als Wirtschafts- und Verwaltungseinheit unter Besatzung betrieben wird (vgl. hierzu Art. 65, 120, 127, 133 und 137 GG). Aus diesem Grund habe ich vorstehende Begriffsdefinitionen explizit aufgeschrieben, an die ich mich im Folgenden strikt halten werde.

Nachstehend will ich meine Vorstellungen in Bezug auf eine mögliche deutsche Verfassung niederschreiben, wobei ich mich dabei gedanklich von der Gegenwart in die Vergangenheit begebe, zurück bis in das Jahr 1871.
Zuvor will ich hier jedenfalls festhalten, daß der deutsche Staat nichts anderes ist als der moderne deutsche Verfassungsstaat, das bis heute rechtsfähige Völkerrechtssubjekt DKR, verfasst mit
der Deutschen Reichsverfassung vom 16.04.1871.

a) Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland v. 23.05.1949 i.d.F.v. 23.12.2014 m.W.v.
01.01.2015 (GG) als deutsche Verfassung?
So sehr mir der Grundrechtekatalog der Artikel 1 bis 19 GG zusagt, sowenig kommt das GG als deutsche Verfassung in Frage: Ein Grundgesetz dient der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung in einem militärisch besetzten Gebiet für eine vorübergehende Zeit gemäß Artikel 43 der Haager Landkriegsordnung (HLKO) vom 18.10.1907. Das Grundgesetz ist keine Verfassung und es kam unter
(westalliierter) Besatzung zustande!

Tatsächlich ist festzuhalten: Die BRD bzw. die BRiD ist ein militärisch besetztes Gebiet: Es genügt hierzu, lediglich von der Existenz der EUCOM in Stuttgart-Vaihingen, der US-Airbase in Ramstein und der NSA-Abhörstation bei Gablingen zu wissen, um zu dieser Erkenntnis zu gelangen. Den Rest hierzu kann jedermann den Seiten 6 und 7 des im Betreff genannten COMPACT Spezial-Magazins entnehmen.

Die BRD bzw. die BRiD kann nicht der deutsche Verfassungsstaat sein, da die BRD bzw. die BRiD wesentlich kein Staat war bzw. ist. Hierzu genügt es, sich das stärkste aller einschlägigen Argumente
anzusehen: Die Bundesrepublik kann keine eigene Staatsangehörigkeit vergeben! Als besatzungsrechtlich
entstandene Verwaltungsorganisation für einen Teil des DR kann sie die Staatsangehörigkeit eines „Bewohner[s] des Bundesgebietes“ i.S.v. Artikel 25 GG lediglich gemäß Artikel 116 Absatz 2 GG auf Antrag bei der zuständigen Einbürgerungs-/Ausländerbehörde am Wohnsitz des Antragstellers feststellen. Dieses Feststellungsverfahren habe ich längst hinter mir und weiß, daß dies
exakt so ist.

Als zweitstärkstes Argument zum Nachweis der Nichtstaat-Eigenschaft der BRD bzw. der BRiD ist der §15 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) zu nennen (heute lautet dieser: „§15 weggefallen“). Bevor dieser Paragraph im Jahre 1950 gestrichen wurde lautete er: „§15 Alle Gerichte sind Staatsgerichte.“
Dies vorausgeschickt dürfte klar sein, daß es objektiv unmöglich ist, aus einem (von den westalliierten Behörden genehmigten) Grundgesetz heraus – etwa gemäß Artikel 146 GG – eine deutsche Verfassung (deutscher Gebietsstand?) formen zu wollen und darüber womöglich auch noch alle Deutschen „im Sinne des Grundgesetzes“ oder gar alle möglichen „Bewohner des Bundesgebietes“, die lediglich Bundespersonalausweise oder Bundesreisepässe mit sich führen, abstimmen zu lassen!
Da derzeit die Mehrheit der sich im Bundesgebiet tummelnden „Bewohner“ keinen Staatsangehörigkeitsausweis
besitzt (und folglich keine Staatsangehörigkeit besitzt), sondern regelmäßig lediglich über einen Bundespersonalausweis oder über einen Bundesreisepass verfügt (beide Dokumente sind
kein Nachweis über eine Staatsangehörigkeit!), existiert derzeit kein legitimiertes deutsches Staatsvolk, das eine Verfassung ausarbeiten (lassen) und diese dann völkerrechtlich wirksam abstimmen
könnte.
Alle einschlägigen Bundesorgane waren und sind außerdem nicht legitimiert, hierzulande als Legislative irgendwelche gültigen „Bundesgesetze“ zu erlassen, da keine einzige der bisher abgehaltenen 18 Bundestagswahlen gemäß §12 Bundeswahlgesetz (BWahlG) grundgesetzkonform abgehalten wurde, denn tatsächlich sind ausschließlich Personen wahlberechtigt, die Deutsche i.S.v. Artikel 116 Absatz 1 GG sind, was wiederum voraussetzt, daß sie eine der drei in Anlage A1 ausführlich dargestellten
Staatsangehörigkeiten besitzen.

Fazit bis hier:
Die BRD bzw. BRiD ist kein Staat, ihr „Staatsvolk“ ist eine Mischung aus deutschen Staatsangehörigen, staatenlosen Deutschen und Ausländern („Bewohner des Bundesgebietes“), die über Ausweise
verfügen, die sie nicht als Staatsangehörige qualifizieren. Dieser Personenkreis kann weder eine deutsche Verfassung völkerrechtlich wirksam beschliessen, noch eine frühere deutsche Verfassung wieder wirksam in Betrieb setzen und auch keine Friedensverträge für die beiden Weltkriege wirksam abschließen.
Das Grundgesetz kam unter alliierter Besatzung des DR zustande, also unter ausländischem Einfluß.
Im übrigen dürfte es grundsätzlich ausgeschlossen sein, sich aus der Rechtsstellung eines Sklaven auf Basis eines von ausländischen Besatzungsmächten genehmigten Ordnungsrahmens aus der eigenen Sklaverei befreien zu können.

b) „Weimarer Reichsverfassung“ von 1919 als deutsche Verfassung?
Ebenso wie alle Bundesregierungen der BRD bzw. BRiD Mandatsregierungen waren bzw. sind, so verhielt es sich mit den Regierungen der sog. „Weimarer Republik“.
Um beurteilen zu können, ob die Weimarer Reichsverfassung als deutsche Verfassung in Frage kommen könnte, lohnt sich ein Blick auf deren Zustandekommen, um ihren Nutzen für die Deutschen
heute einschätzen zu können:

Wie im Falle des Grundgesetzes für die BRD wurde auch die Weimarer Verfassung dem Deutschen Volk nicht in Form einer Volksabstimmung (Referendum) zur Annahme oder Ablehnung vorgelegt! Zur Geschichte:

• Am 09.11.1918 verkündete der letzte Thronfolger des Großherzogtums Baden, Prinz Maximilian von Baden, verfassungswidrig die Abdankung von Kaiser Wilhelm II., obwohl dieser zu diesem Zeitpunkt keineswegs abgedankt hatte, sondern dies tatsächlich erst 19 Tage später am 28.11.1918 aus dem
niederländischen Exil heraus, in das er sich am 10.11.1918 begeben hatte, mit Unterzeichnung der kaiserlichen Abdankungsurkunde getan hatte.
• Nach der Bismarckschen Reichsverfassung vom 16.04.1871 kann der König von Preußen, zugleich Kaiser des Deutschen Reiches, nicht zurücktreten. Falls dennoch ein faktischer Ausfall des Kaisers
– aus welchen Gründen auch immer – stattfindet, so tritt automatisch und verfassungsgemäß dessen Nachfolge für ihn ein. Hierzu müssen die verfassungsmäßig zuständigen Kammern unverzüglich den sog. „Regentschaftsbedarf“, d.h. die Vertretung für den preußischen König, feststellen und gleichzeitig den Eintritt eines kommissarischen Reichsverwesers in die vollen Rechte des Königs –mit Ausnahme der Übernahme der Bezeichnung „König“ – sicherstellen. Der kommissarische Reichsverweser hat dann so lange im Amt zu verbleiben, bis die Krönung des neuen Königs vollzogen worden ist.
• Kaiser Wilhelm II. hatte am 03.08.1914 die Mobilmachung auf Basis eines entsprechenden Beschlusses des Reichstages und des Bundesrat[h]es verkündet, nachdem der seitens des Reiches
mit der Doppelmonarchie Österreich-Ungarn bestehende Bündnisfall durch die Kriegserklärung Österreich-Ungarns an das Königreich Serbien vom 28.07.1914 ausgelöst wurde und der Erste
Weltkrieg dadurch bereits ausgebrochen war.
• Völkerrechtlich wirksam und verfassungskonform kann der Erste Weltkrieg und der Zweite Weltkrieg, der lediglich die Fortsetzung des Ersten Weltkrieges ist, nur durch einen legitimen Abkömmling
(Thronfolger) des preußischen Königs beendet werden.
Diese Friedensverträge stehen bekanntlich bis zum heutigen Tage aus!
• Am 09.11.1918 rief das SPD-Mitglied Philipp Scheidemann vom Balkon des Deutschen Reichstages in Berlin „die Republik“ aus (Vergleichbares könnte z.B. auch ich morgen Nachmittag von meinem Balkon aus spontan tun), ohne daß hierzu irgendeine verfassungsmäßige Grundlage existiert hätte: ein sozialdemokratischer Putsch also.
• Am 19.01.1919 fanden gewöhnliche Reichstagswahlen auf Basis der 1871er Reichsverfassung statt, jedoch handelte es sich dabei gleichzeitig auch um die Wahl einer sog. „verfassunggebenden
Nationalversammlung“. Diese aus Vertretern politischer Parteien zusammengesetze Nationalversammlung beschloss am 31.07.1919 den Verfassungstext der sog. „Weimarer Reichsverfassung“, der allerdings danach dem Deutschen Volk nicht im Rahmen einer Volksabstimmung (Referendum) zur Annahme oder Ablehnung vorgelegt wurde (dieses Vorgehensmuster wiederholte sich im Jahre 1949, nachdem der Text des Grundgesetzes für die BRD von dem Parlamentarischen Rat erarbeitet wurde und dem Deutschen Volke ebenfalls nicht im Rahmen eines Referendums zur Abstimmung vorgelegt wurde, sondern vielmehr von den westalliierten Besatzungsmächten, allen voran die USA,
genehmigt wurde, wie später u.a. auch Bundeskanzler Willy Brandt einräumte.
• Erst am 14.08.1919, also nach(!) Annahme des Versailler „Vertrages“ (Besatzungsrecht), wurde die Weimarer Verfassung vom Reichstag beschlossen und damit „in Kraft“ gesetzt.
• Mit der Weimarer Verfassung wurde im Übrigen das Subsidiaritätsprinzip des Deutschen Kaiserreiches, d.h. seine Bundesstaatlichkeit geopfert, da die politischen Parteien den deutschen föderalen Einheitsstaat anstrebten und dies ohne das Volk dazu um seine Zustimmung zu bitten. Genau so lief/läuft dies bekanntlich mit den Deutschen auch in Bezug auf die Mitgliedschaft der BRD bzw. BRiD in der Europäischen Union, die uns vollständig in ein handelsrechtliches nichtstaatliches Regime verfrachten will! Die methodischen Parallelen sind m.E. bemerkenswert.
• Abschließend ist zu erwähnen, daß Adolf Hitler auf Basis der Weimarer Verfassung an die Macht kam und den Weimarer Einheitsstaat zu einem nationalen sozialistischen Einheits- und Führerstaat im Rahmen seiner Politik der „Gleichschaltung der Länder mit dem Reich“ „weiterentwickelte“, indem er am 05.02.1934 allen Deutschen ihre Staatsangehörigkeit in den deutschen Bundesstaaten (Baden, Bayern, Preußen, Sachsen, Württemberg usw.) entzog und sie mit der „Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit“ zu Staatenlosen machte, wobei er ihnen die „deutsche Staatsangehörigkeit“ verpasste, d.h. die „unmittelbare Reichsangehörigkeit“, die ausschließlich in den de facto 1919 weggefallenen Kolonien des Deutschen Kaiserreiches galt.
Die BRD bzw. BRiD führt(e) die „deutsche Staatsangehörigkeit“ von Hitler mit dem seit 1934 üblichen Eintrag: „Staatsangehörigkeit: deutsch“ (=keine Staatsangehörigkeit) bis heute in deutschen
Bundespersonalausweisen und Bundesreisepässen unbeirrt fort, obwohl die Alllierten 1945 mit dem SHAEF-Gesetz Nr. 1 die „Anwendung und/oder Auslegung deutschen Rechts nach nationalsozialistischen Grundsätzen“ verboten hatten.

Die US-/SHAEF-Militärgesetzgebung ist heute voll in Kraft, wie jedermann im „Zweites Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz“ vom 23.11.2007 unter §3 „Folgen der Aufhebung“ nachlesen kann:

Aufhebung

verbotene Rechtsbeugung also heute; mehr dazu weiter unten in diesem Schreiben.

Fazit bis hier:
Genauso wie das Grundgesetz für die BRD dem deutschen Volk im Rahmen eines Referendums zur Abstimmung nicht vorgelegt wurde, wurde die Weimarer Reichsverfassung diesem zum Zwecke einer
Volksabstimmung zur Annahme oder Ablehnung nicht vorgelegt.
Die Weimarer Reichsverfassung kam – wie auch das Grundgesetz – mit alliierten Besatzungsmächten „im Rücken“ zustande, d.h. unter ausländischem Druck zur Installation von nicht souveränen Mandatsregierungen.

Adolf Hitler und die NSDAP kamen auf Basis der Weimarer Reichsverfassung an die Macht.

c) Deutsche Reichsverfassung vom 16.04.1871 als deutsche Verfassung?

Zunächst ist festzustellen, daß mit der Gründung des Deutschen Kaiserreiches (1871) erstmals von einem, ja von „dem“ modernen deutschen Verfassungsstaat überhaupt die Rede sein kann. Dies
ist meines Wissens auch Konsens in der heutigen völkerrechtlich informierten deutschen Universitätsszene, der Sie bekanntlich angehören, werter Herr Prof. Dr. Schachtschneider, weshalb Sie – erwartungsgemäß
– auch die 1871er Reichsverfassung in Ihrem COMPACT-Spezial-Aufsatz ansprechen.

Glücklicherweise bietet uns das GG die Möglichkeit, an das DKR tatsächlich noch bis heute über den Artikel 116 Absatz 2 GG (Feststellungsverfahren in Bezug auf eine Staatsangehörigkeit in
Deutschland) anzuknüpfen und uns auf dieser besatzungsrechtlichen Grundlage (GG) die Staatsangehörigkeit
in dem offenkundig rechtsfähigen Völkerrechtssubjekt DKR von der Verwaltungsorganisation der BRiD feststellen zu lassen, diese also mittels diverser notwendiger Abstammungsnachweise
– bis hin zu einem eigenen vor dem 01.01.1914 im DKR (Gebietsstand 31.12.1913) geborenen Vorfahren
– glaubhaft zu machen (Verwaltungsakt).
Ich habe – wie schon gesagt – das gesamte Feststellungsverfahren hinter mir, bin mit Wirkung zum 04.02.2015 in das DKR eingebürgert und bin überdies bei dem Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln als deutscher Staatsangehöriger registriert, siehe hierzu die Anlagen A2 (mein Staatsangehörigkeitsausweis)
und A3 (mein EStA-Registerauszug des BVA, von mir mit Hervorhebungen bzw. Erläuterungen in gelber bzw. in roter Farbe versehen).
Da ich am 22. Januar 2015 meine Abstammung von meinem relevanten Vorfahren, der vor dem 01.01.1914 in dem deutschen Bundesstaat Königreich Bayern geboren wurde (mein Großvater), mittels notariell beglaubigter Abstammungsnachweise bei der zuständigen Einbürgerungs-/Ausländerbehörde  (EinbB) an meinem Wohnsitz lückenlos nachgewiesen habe, besitze ich von Geburt an und mit Wirkung vom 04.02.2015 die „Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat“ gemäß §§ 1, 3, 4 Absatz 1 Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22.07.1913.
Seit dem 04.02.2015 verfüge ich dadurch auch über die Rechtsstellung als Deutscher gemäß Artikel 5 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche vom 18.08.1896 (EGBGB). Meine Rechtsstellung als Deutscher geht im deutschen Rechtsverkehr stets vor, so daß ich u.a. Anspruch auf staatliche Gerichte und auf staatliche Gesetze habe. Die BRD bzw. BRiD ist wie gesagt – s.o. – kein Staat und betreibt lediglich Schiedsgerichte für Personalausweisträger.

Zum Ablauf des gesamten Feststellungsverfahrens gemäß Artikel 116 GG, adaptiert auf meinen persönlichen Fall, verweise ich auf Anlage A4.
Auf diese Weise habe ich die BRiD dazu veranlaßt, per Verwaltungsakt meine Staatsangehörigkeit im DKR festzustellen (und nicht etwa in der sog. „Weimarer Republik“ bzw. im sog. „Dritten Reich“), denn ich habe es geschafft, als Abkömmling gemäß Artikel 116 Absatz 2 GG exakt diejenige Staatsangehörigkeit für meine natürliche Person festzustellen zu lassen, die Adolf Hitler (NSDAP) am 05.02.1934 allen(!) Deutschen mit der „Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit“ (VStAG) aus politischen Gründen (vgl. bitte hierzu den exakten Wortlaut des Artikels 116 Absatz 2!) im Zuge seiner Politik der „Gleichschaltung der Länder mit dem Reich“ völkerrechtswidrig entzogen hatte; so eben auch meinem Großvater väterlicherseits.

Ich bin sehr glücklich darüber, daß sich die westalliierten Streitkräfte und Besatzungsbehörden, allen voran die US-Behörden, im Zuge der Genehmigung des von dem Parlamentarischen Rat ausgearbeiteten Grundgesetzes für die BRD an dieser Stelle völkerrechtlich korrekt verhalten haben, indem sie uns Deutschen völkerrechtskonform die Möglichkeit gelassen haben uns – zumindest auf Antrag – während des seit dem 08.05.1945 bestehenden Waffenstillstandes wieder in unserer Heimat zurückzumelden (Einbürgerung)! Die Alliierten haben unter Beachtung der HLKO (1907) bekanntlich auch tatsächlich keinen Zugriff auf das RuStAG (1913), auch die BRD bzw. BRiD nicht!

Nun bitte ich Sie, sehr geehrter Herr Prof. Dr. Schachtschneider, sich vorzustellen, daß dieses per GG garantierte Verfahren alle Deutschen(!) durchlaufen, wobei ich hier nicht von den Deutschen „im Sinne dieses Grundgesetzes“ spreche, sondern von denjenigen Deutschen, die über ihre Abstammung rechtswirksam an das DKR „andocken“ können:
Es sind ausschließlich die RuStAG-Deutschen (und nicht irgendwelche sog. „Reichsbürger“), d.h. die Deutschen mit festgestellter „Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat“ (i.S.v. Anlage A3) und nicht die Deutschen bzw. Ausländer im Bundesgebiet, die die „deutsche Staatsangehörigkeit“ (im
sog. „Dritten Reich“ bzw. in der BRiD) besitzen.

Die RuStAG-Deutschen sind echte Volkssouveräne im Sinne des Völkerrechts!

Sie alleine sind in der Lage, völker- und besatzungsrechtlich wirksam(!) den deutschen Verfassungsstaat über die Reaktivierung der historischen deutschen Gemeinden (Gemarkungen um das
Jahr 1900) wieder in Betrieb zu setzen.
Sie alleine verfügen über die Möglichkeit, den deutschen Staat subsidiär, d.h. „von unten nach oben“ über die Aktivierung der deutschen Bundesstaaten wieder aufzubauen.
Sie alleine sind in der Lage, völkerrechtlich wirksam und besatzungsrechtlich korrekt Friedensverträge für den 1. Weltkrieg und für den 2. Weltkrieg durch eine dann legitimierte Regierung
schliessen zu lassen!

Fazit bis hier:
Die Deutsche Reichsverfassung vom 16.04.1871 ist eine echte rechtsstaatliche deutsche Verfassung, die nicht unter Besatzung durch ausländische Mächte zustandekam. Sie ist die staatliche Verfassung eines souveränen Deutschlands in Form eines Bundes souveräner Staaten (Bayern, Preußen, Sachsen, Württemberg usw.), alles streng nach dem Subsidiaritätsprinzip organisiert.
Nur die Deutsche Reichsverfassung vom 16.04.1871 ermöglicht es dem Deutschen Volke den seit 1914 bestehenden Kriegszustand, der bis heute völkerrechtlich wirksam ist, wiederum völkerrechtlich
wirksam durch Friedensverträge zu beenden, was grundsätzlich niemand anders als Prinz Georg Friedrich Ferdinand von Hohenzollern, der legitime Thronfolger und lebende Abkömmling unseres Kaisers, zu leisten im Stande ist; nur er ist in der Lage, den Kriegszustand von deutscher Seite ausgehend zu beenden, einen Kriegszustand, der es u.a. bis heute ermöglicht, deutsche Soldaten jederzeit in bewaffnete Konflikte in aller Herren Länder zu schicken, um sie danach in Särgen angeliefert wieder in Empfang zu nehmen.
Auch eine Folge des bestehenden Kriegs- und Besatzungszustandes in Bezug auf Deutschland sind sämtliche gegen die vitalen Interessen der Deutschen gerichteten nicht-militärischen Schwächungs-und/oder Dezimierungsstrategieen, die die Besatzungsmächte vereint mit der deutschen Bundesregierung gemeinsam gegen das Deutsche Volk mit hoher Akribie in zerstörerischem Eifer Tag für Tag umsetzen, alles freilich in
wohlklingende Worte gekleidet, die den Ohren schmeicheln (wie z.B. „veränderte Lebenswirklichkeit“, „veraltete Rollenmodelle“, „mehr internationale Verantwortung übernehmen“, „kulturelle Bereicherung“ usw.), gleichwohl jedoch abgrundtief menschenverachtend, absolut niederträchtig und bemerkenswert
feige sind.
Der (Welt-)Frieden kann also von deutscher Seite aus nur hergestellt werden, wenn das Deutsche Volk (das ist der Personenkreis von deutschen Staatsangehörigen gemäß §§1 bis 3 RuStAG i.V.m. Artikel 116 Abs. 2 GG) über die Reorganisation der Gemeinden gemäß Artikel 28 Abs. 1 Satz 4 GG i.V.m. den jeweils vor dem 01.01.1914 gültigen Gemeindeordnungen und über die Aktivierung der deutschen Bundesstaaten wieder die Durchführung der Deutschen Reichsverfassung vom 16.04.1871 ermöglicht, um den Deutschen Kaiser in die Position des Souveräns zu erheben,
hinter dem sich die Deutschen in ihrer Suche nach dem Frieden in Einigkeit und Recht und Freiheit versammeln können, ggf. auch nur für eine völkerrechtliche juristische Sekunde!

Anders geht es nicht.

Und offen gestanden: Lieber lasse ich mich doch von einem gut situierten Deutscher Kaiser Georg Friedrich Ferdinand und seinem Reichskanzler regieren, als mich von irgendeinem Gauckler und einem von alliierten Besatzungsmächten ausgesuchten Bundeskanzler – beide von linksradikalen Lügenmedien
willfährig hoffiert – tagaus, tagein hinter die Fichte führen zu lassen … ☺
Sehen Sie das nicht auch so, Herr Prof. Dr. Schachtschneider?

+++++

2. Prof. Dr. Foschepoth: „Die alliierte Schattenregierung“, S. 17 ff.

Herr Prof. Dr. Foschepoth,
mit ebenfalls hohem Interesse habe ich Ihren o.g. Aufsatz gelesen, dessen Quintessenz – die Konstatierung des Besatzungszustandes in Bezug auf das DKR bzw. das DR durch die Aliierten gemeinsam
mit den Bundesregierungen der BRD bzw. der BRiD bis heute – in aufschlussreicher Weise dargestellt ist.

Wenn ich es recht sehe, fasst Ihr Aufsatz Ihre Forschungsarbeiten in Bezug auf die fragile Situation des Post- und  Fernmeldegeheimnisses in der BRD bzw. BRiD zusammen, kurz: den gesamten Geheimdienst-, NSA- und Abhörthemenkomplex, mit dem Ergebnis: Ja, die USA dürfen heute völkerrechtlich legal jeden „Bewohner des Bundesgebietes“ (auch Mitglieder der deutschen Bundesregierung gehören hier dazu) Rund um die Uhr überwachen.
Aus Ihrem Aufsatz ergibt sich u.a. auch, daß Sie sich auf zahlreiche Quellen stützen, die für Normalbürger (wie mich) nicht ohne weiteres zugänglich sind (z.B. Zusatzvertrag zum NATO-Truppenstatut von 1959/1963 mit diversen Zusatzvereinbarungen, geheime Verwaltungsvereinbarungen, „Verbalnoten“ im Zusammenhang mit dem sog. „G10-Gesetz“ usw.).
Da andererseits jedoch Quellen existieren, die für den Normalbürger problemlos zugänglich sind, namentlich etwa via Internet das Bundesgesetzblatt, möchte ich Ihnen nachstehend einen Auszug aus einem „Bundesgesetz“ vorlegen, der aus meiner Sicht skandalöse politische Sprengkraft aufweist, wenn man in Betracht zieht, inwiefern wir als „Bundesbürger“ insbesondere über die sog. „öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten“ (GEZ-Medien) nicht über den völker- und besatzungsrechtlichen Status unseres Staates aufgeklärt werden, von der Bundesregierung ganz zu schweigen, die ohnehin für westalliierte Interessen und für die Interessen sämtlicher bei der UNO gelisteten Kriegsgegner des
Deutschen Reiches arbeitet und in keiner Weise im vitalen Interesse des Deutschen Volkes.

Ich lege Ihnen das Folgende fragend vor, in der Hoffnung, daß das alles doch nicht wahr sein kann, was im Jahre 2007 im Bundesgestzblatt zu Bonn, der Hauptstadt der Bundesrepublik inDeutschland, veröffentlicht wurde:

Aufhebung

Es handelt sich um das „Zweites Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz“ vom 23.11.2007, BGBl. I S. 2614 (Nr. 59), mit dem diverse
Aufhebungsgesetze zur Aufhebung von Besatzungsrecht aufgehoben wurden:

Nun, die Aufhebung der Aufhebung von Besatzungsrecht ist meiner Ansicht nach die Wiederinkraftsetzung von Besatzungsrecht, oder sehe ich das falsch?

Schreiben über Besatzung – Justizministerium

Nun zu meinen Fragen, weshalb ich Ihnen dies alles vorlege:
Ist denn nicht mit dem §3 dieses einen Bundesgesetzes über den Besatzungszustand in Bezug auf Deutschland alles ausgesagt und zusammengefasst? – Wir sind nicht souverän!
Ist in dem Moment, in dem wir zu lesen haben: „Rechte und Pflichten, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der Besatzungsbehörden oder auf Grund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, bleiben von der Aufhebung unberührt …“ nicht unmittelbar
klar, daß hier das gesamte Besatzungsrecht, das Mitte 1945 in Kraft trat (SMAD, SHAEF usw.) heute voll in Kraft ist?

Übrigens:
Aus sicherer Quelle ist mir bekannt, daß das vorstehend zitierte Gesetz im Jahre 2007 zwar im Bundesgesetzblatt zu Bonn erschienen ist, allerdings im Abstimmungsprotokoll des Deutschen Bundestages die Protokollierung der Abstimmung fehlt(!). Kann es sein, daß die BRiD nicht nur – wie viele Zeitgenossen dies im Sprachgebrauch zum Teil mit Humor sagen – tatsächlich eine Kolonie der USA ist und der gesamte Deutsche Bundestag nichts weiter ist als eine Theaterbühne, auf der uns seit Jahrzehnten reine Scheindebatten präsentiert werden, während andere uns einfach eben mal so Gesetze in das Bundesgesetzblatt einstellen, über das die Schauspielerinnen und Schauspieler bzw. SchauspielerInnen bzw. Schauspieler_innen niemals abgestimmt haben? Ich befürchte, daß exakt dies der Fall ist, werter Herr Prof. Dr. Foschepoth!
Sollte es sich tatsächlich so verhalten, daß die SHAEF-Militärgesetzgebung der USA derzeit hierzulande voll Kraft ist, so träfe dies automatisch auch auf das SHAEF-Gesetz Nr. 1 „Aufhebung Nationalsozialistischer Gesetze“ zu, demzufolge die Anwendung oder Auslegung deutschen Rechtes (wie z.B.
das gültige RuStAG (1913), von rot-grün völkerrechtswidrig in das StAG (1999) transformiert) nach nationalsozialistischen Grundsätzen verboten ist, denn in Artikel III – allgemeine Auslegungsvorschriften der Supreme Headquarters Allied Expeditionary Force (SHAEF, d.h. der alliierten Streitkräfte der
USA) vom 20. September 1945, heißt es: „4. Die Anwendung oder Auslegung des deutschen Rechtes nach nationalsozialistischen Grundsätzen, gleichgültig wann und wo dieselben kundgemacht wurden, ist verboten.“
Hieße das nicht auch, daß der heute in Bundespersonalausweisen und Bundesreisepässen befindliche Eintrag „Staatsangehörigkeit: deutsch“, den die Regierung Adolf Hitler 1934 eingeführt hatte,
nichts anderes als die Anwendung deutschen Rechtes nach nationalsozialistischen Grundsätzen durch die BRD bzw. BRiD darstellt? Sprich: Die BRD bzw. BRiD wendet(e) Nazi-Gesetze an? Kann es sein, daß die BRD bzw. BRiD, die bekanntlich nicht Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches war/ist, in Wahrheit der Rechtsnachfolger des sog. „Dritten Reiches“ war/ist?

Es wäre schön, im Rahmen der 4. Souveränitätskonferenz am 24.10.2015 in Berlin über diese wirklich heiße Thematik mit Ihnen diskutieren zu können, denn: wenn ein Normalbürger wie ich diese Informationen heute besitzt, dann besitzt sie doch in Kürze jeder, oder?
Vielleicht begegnen wir (alle) uns im Oktober in Berlin und können uns ein wenig zu den Inhalten dieses
Schreibens austauschen.

Damit verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen

Rainer Rösl

Anlagen:
A1_Artikel 116 Abs. 1 GG (StAGen)
A2_Staatsenghörigkeitsausweis
A3_EStA-Registerauszug (kommentiert)
A4_Artikel 116 Grundgesetz (Feststellungsverfahren)

/edit Markus

Video ➡ Die Anstalt

https://video-fra3-1.xx.fbcdn.net/hvideo-xtp1/v/t42.1790-2/11728119_1629521090627149_2066792094_n.mp4?efg=eyJybHIiOjMwMCwicmxhIjo1MTJ9&rl=300&vabr=75&oh=0a3a6a39371774d51f40106583186573&oe=55ED9CDA

GG-Compact

Das Spiel des Lebens!

Lesen, darüber nachdenken, verstehen und HANDELN….!

https://torwege.wordpress.com/2015/09/06/fluechtlingstheater-wenn-mitleid-zur-falle-wird-und-mehr/

http://lupocattivoblog.com/2015/01/07/die-menschen-beginnen-aufzustehen-in-deutschland-gegen-luge-und-untergang/

Es liegt an jedem Einzelnen von uns! Den wir sind die, auf die wir gewartet haben…!

Anmerkung zu dem Artikel:

Unser Artikel ist der 116 (1) GG nicht (nur) der 116 (2).
Die Rechtsstellung als Deutscher bekommt man auch nicht, die kann man nur gegenüber der Verwaltung erklären.
Die unmittelbare Reichsangehörigkeit ist keine Staatsangehörigkeit. E
s ist eine Vereinsmitgliedschaft, wie auch die in der EU. Man hat eine Staatsangehörigkeit IN einem der Bundesstaaten.

Die Willenserklärung über den Gelben Schein = das Feststellungsverfahren (für die Verwaltung) bis zurück vor 1914.

Am besten man beruft sich noch ergänzend auf das BuStAG von 1870. Unsere Vorfahren hatten die Staatsangehörigkeit IN einem Bundesstaat dort geregelt und auch herbekommen.