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Bist Du Mensch oder doch nur ein Kollateral? V3.7.

aktualisiert am 11.01.2019

Die Menschen sagen: „Wir sind alle Menschen“!
Und nennen sich dann gegenseitig Personen, weisen sich als Personen aus und lassen sich als Personen verwalten
und behandeln und wundern sich dann, wo die Menschlichkeit geblieben ist.

Finde den Fehler. ^^
B r ü g g e m a n n, Jan


Unter diesem Link: https://www.gmeiutility.org/search.jsp kann unter Eingabe deiner Sozialversicherungs-Nr. in der Schreibweise

11-120548-A020 (Beispiel)

die Benutzung deiner PERSON (Kollateral) für Firmenkonstrukte aller (Un)art eingesehen werden.

Unter deiner Sozial-Versicherungs-Nr. werden im Optionshandel, unter der  Haftung des Menschen (also Du!), weltweit Gewinne erzielt. Der Datenhandel ist eine einträgliches Geschäft.

Angeblich sei die Rentenkasse leer [dies gilt nicht für Neusiedler]. Die Menschen sollen immer länger arbeiten und es drohe eine Altersarmut.


/geburtsurkunde-besiegelter-raub-an-der-menschheit/



Wie will oder kapersonennn man denn ein Mensch IM System sein / werden?

Man nehme zuerst einmal den § 1 BGB von 1896 (a.F.):
Im gültigem Rechtskreis (für nachgewiesene Deutsche nach dem RuStAG vom 22.07.11913) ist der Mensch (auch) die Natürliche Person und ist somit jederzeit rechtsfähig.
Weib und Mädchen, Mann und Junge sind beseelte Menschen aus Fleisch und Blut.
Der Mensch hat von Natur aus alle Rechte dieser Erde und somit auch das Naturrecht.
Wenn von Menschen & deren jeweiligen „Bürger“rechten die Rede ist, dann ist dieses für diejenigen Personen gemacht, die in Republiken oder politischen Verbänden (zum Wohle) für die Gemeinschaft ihre Individualität aufgegeben haben und sich IN das Gesetz stellen bzw. sich dem Gesetz unterwerfen.

Daher kennt das Völkerrechtsubjekt „Deutsches Reich“, gegründet 1871, als einziger wahrer Völkerbund der Erde die Unterscheidung der Person:
Die Mensch IST die Natürliche Person, die Natürliche Person ist also immer der Begünstigte, aber niemals die haftende Person und wird immer vom Menschen selbst vertreten.
Bei der Natürlichen Person und der Juristischen Person, darf Natürliche oder Juristische nicht als Adjektiv geschrieben werden, weil Adjektive rechtsunsicher sind und im Deutschen Rechtsverkehr keinerlei Bedeutung haben.
Die Natürliche Person ist das Rechtssubjekt. Die Juristische Person ist ein Rechtsobjekt und braucht immer einen gesetzlichen Vertreter.
Juristische Personen, die auch Kaufmann (HGB §17) sind, oder Personen, die Bürger sind oder Personen in einer anderen Rolle im politischen Leben spielen, die haben die  Menschen- und Bürgerrechte nötig. Für diese sind sie auch gemacht, jedoch nicht für die Souveräne, für die Menschen selbst.

Beachten: Der „NAME“ ist im Rechtsstand von 1914 immer Eure eigene Angelegenheit. Somit verlässt man bei dessen Anwendung auch den „Schutz“ der §§ 1-20 des BGB a.F.. Man lebt somit seine ureigene Souveränität!

Im „Deutschen Reich“ und dessen souveränen Bundesstaaten stand der Mensch vor dem Gesetz als Träger von unveräußerlichen Rechten!

Und somit nicht als sodann selbst haftende und begünstigte Natürliche Person, welche seinen eigenen Willen als (über die) Juristische Person im Gesetz selbst zu formulieren hatte.

Beachten: Die Natürliche Person ist nur im Deutschen Reich und seinen Bundesstaaten der Träger von Rechten und nicht haftende, dennoch die begünstigte Person.

Seit der Weimarer Republik (WRV v. 1919)  ist der „NAME“ die Sache des Staates, dem er angehört.
Siehe hierzu: EGBGB Art. 10, BGB § 12 und HGB § 17. Sowie auch ergänzend den § 21 PStG, Abs (3), Pkt. 5.

Davor war es die ureigene Angelegenheit des Menschen. Denn die „Natürliche Person“ ist eben nicht der Kaufmann (nach HGB § 17), sondern hat einen Familiennamen. Du bist als Natürliche Person im Rechtsstand 1913 immer der Begünstigte im Treuhandverhältnis!

HGB § 17 (1):
Die Firma eines Kaufmanns ist der Name, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt.

Alles weitere proklamiert man nur über den Willen für die „Juristische Person“. (Bsp.: Siehe auch „Grundgesetz für die BRD i.d.F.v. 1949“.)

Man ist die Natürliche Person und man besitzt die Juristische Person.

Beachten: Der Begriff „Mensch“ wurde vom Vatikan eingeheimst. Dies interessiert einen Deutschen im Rechtstand von 1914 definitiv nicht! Die Konkordate in den 1920/30er Jahren sind für nachgewiesene Deutsche ohne jeglichen Belang! 🙂

Der Mensch alleine kann sich gerne auf einer einsamen Insel, eine Kokosnuss schlürfend, in der Hängematte gemütlich machen und dort ganz allein ohne Interaktion mit anderen Menschen glücklich sein.
https://dejure.org/gesetze/BGB/1.html

Bedeutet aber auch, dass Mann und Weib zuerst aus der BRiD-Zwangsverwaltung heraus muss, um überhaupt ein Mensch – besser die Natürliche Person – zu sein. Klingt das schizophren? 🙂

Die BRiD kennt keine Menschen! Denn dieses Verwaltungs-Konstrukt ist nur eine installierte Zwangsverwaltung von/für Zivilinternierte(n)! Menschen kann / darf diese Verwaltung nicht verwalten! Daher werden zum verwalten Juristische Personen benötigt und seitens des Systems zur Nutzung konstruiert!

Die „BRiD“ sehe ich heute nicht mehr als DIE / eine Treuhandverwaltung. Denn die „BRD“ (gelenkt durch einen Zusammenschluß aus privaten, nationalen und internationalen Investoren, Banken und Pharma-Trusts etc.) ist DER eigentliche „Besatzer“.

Die Alliierten sind zwar  offiziell raus aus der Nummer. Diese haben sich jedoch eine Hintertüre offen gelassen. Siehe hierzu den Überleitungsvertrag! Sowie auch ergänzend die im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Bundesbereingungsgesetze.
https://www.agmiw.org/?p=2969

Alle Personal-deutsch (Staatenlose, Apoliden) sind gemeinschaftlich in einem Gewahrsamsstaat nach dem Genfer Abkommen Nr. IV. (Art. 142) zwangsinterniert!
Und dies bleiben sie solange, bis Jede(r) das Potsdamer Abkommen und die Krim-Deklaration erfüllt haben. Und damit einhergehend der (noch bestehende) Internierungsgrund (hier: Genfer Konvention Art. 132) weggefallen ist.
http://artikel-132-genfer-konvention-gewahrsamsstaat-und-freilassung/

Alle „Deutschen“ in diesem Land sind die Nachfahren der „DEUTSCH NaZi- Krieger“ und daher besiegte und versklavte Staatenlose (Apoliden).
Dies solange, bis sie wieder selbst (Holpflicht über den Feststellungsantrag F/FK des Bundesverwaltungsamt, Köln) in die echte Heimat(h) – Stand: Status Quo Ante Bellum 1914 –  zurückfinden und das bestehende Völkerrechtsubjekt „Deutsches Reich“ handlungsfähig machen.

Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung festgestellt, dass das Völkerrechtsubjekt „Deutsches Reich“ nicht untergegangen und die Bundesrepublik Deutschland nicht sein Rechtsnachfolger, sondern mit ihm als Völkerrechtssubjekt identisch ist (BVerfGE 36, S. 1, 16; vgl. auch BVerfGE 77, S. 137, 155).“

Das die BRiD sich damit auch gleich als Völkerrechtssubjekt bezeichnet ist reines Wunschdenken. 
potsdamer-abkommen
krimkonferenz_bericht

Für alle DEUTSCH, die auch Deutsche wären, sei gesagt, dass ihr seit dem 1. Januar 1900 Volkssouveräne wart und die Macht auf diesem Boden hattet. Bis dann die Weimarer Republik eure Ahnen zu Bürgern machte. (Bürgende) Bürger sind Untert(h)anen, aber sie hatten noch Bürgerrechte.

Dann kam Adolf Hitler, löste die bürgerlichen Strukturen auf und entließ alle rechtmäßigen Beamten des Deutschen Reich. Er hob auch die Staatsangehörigkeiten (in den Ländern – nicht in den Bundesstaaten) zu Gunsten einer einheitlichen „deutschen Staatsangehörigkeit“ = Reichsangehörigkeit auf.
Unmittelbare Reichsangehörigkeit = Kolonialangehörigkeit.
Man ist so nur noch Deutsch,
Glaubhaftmachung DEUTSCH.

Die Alliierten fanden also kriegerische Personen, die völlig entrechtet und staatenlos sind und mit einer Kolonie auf deutschem Gebiet kriegerisch tätig waren.

Jeder, der also in die Meldestelle der Nazis (Bürgerservicecenter) geht und sich, freiwillig, in die Glaubhaftmachung DEUTSCH begibt, ist also zwangsinterniert, bis nach Genfer Abkommen IV, Artikel 132, der Grund der Internierung aufgehoben wurde.

Hausordnung der Bundesrepublik in Deutschland:
https://www.admin.ch/…/19490188/201407180000/0.518.51.pdf

Menschen werden vom Bund (West-Alliierte) völkerrechtlich vertreten und der Bund muss ihnen politische Immunität gewähren. Die Verletzung von Schutzgesetzen durch BRiD-Bedienstete kann und wird durch handlungsfähige (aktiv legitimierte) Personen in naher Zukunft auch vollstreckt werden. Menschen können dies nicht tun!
https://www.agmiw.org/?p=1156

Für das System sind wir nur eine Handelsmasse, das Kollateral!
Daher sprechen die Leitmedien auch gerne von Kollateralschäden bei Attentaten oder Kriegen.
Für das System gilt es diese „Werte“ zu nutzen und zu hegen!
https://dejure.org/gesetze/GG/120.html
Wer mehr über den wahren Strippenzieher auf diesem Planeten wissen möchte, der lese hier:
https://www.agmiw.org/?p=1485

Wohl auch deshalb gibt es die HLKO (Haager Landkriegsordnung). Nicht etwa um die Menschen zu schützen, sondern im Falle von (kriegerischen) Auseinandersetzungen zwischen „Parteien“ die Folgeschäden für das Kollateral (gewinnorientiert) zu minimieren. Denn es geht einzig und allein um den Profit für die „Eliten“, dem System hinter dem System.

Man beachte, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind. Bei dieser Betrachtung lassen wir aussen vor, dass die BRiD keine geltenden Gesetze beschliessen kann (s.u). Sobald ein Gesetz zur Geltung kommt / in Anwendung gebracht wird, gibt es sodann nur noch die Rechtsubjekte und -objekte.

Siehe GG Artikel 1 (3):
https://dejure.org/gesetze/GG/1.html

Das Wort „nachfolgend“ im Absatz 3 ist hier entscheidend:
Die BRiD-Zivilinternierten-Verwaltung hat keinerlei Interesse an der Wahrung der Menschenwürde. Man muß nur lesen und verstehen wollen. 🙂

Es gibt IM System die Juristische Person (der Erhalt erfolgt durch die Geburtsurkunde der BRiD nach erfolgter „Regis“stration seitens der Eltern oder Firmen wie z.B. eine GmbH) und die Natürliche Person (Auszug aus dem Geburtenbuch; Gelber Schein MIT Ahnennachweise VOR 1913 oder als Mitglied einer BRiD-Partei). Eine Juristische Person ist auch nie nur ein  beliebiges Objekt. Denn ein Objekt ist nur eine Sache / ein (Sach)gegenstand.
Siehe hierzu den § 90 BGB:
https://dejure.org/gesetze/BGB/90.html

Interessant auch zu wissen:
Der Artikel 3 der Bismarckschen Reichsverfassung unterstellte die „Angehörige(n) (Untertan, Staatsbürger) eines jeden Bundesstaates“ dem Indigenat ganz Deutschlands.
https://de.wikipedia.org/wiki/Untertan
https://de.wikipedia.org/wiki/Indigenat
https://www.youtube.com/watch?v=S2apqQ1N4V4

Halten wir ebenso fest, dass es einen Unterschied zwischen den ethnischen (in Deutschland geborenen) und den gesetzlichen (nach RuStAG 1913 festgestellten) Deutschen gibt.

rustag2Siehe Art 116 (1) GG:
➡ https://dejure.org/gesetze/GG/116.html

a) Die „deutsch“ (Personalausweis) sind die Staatenlosen (Apoliden). Das ist die Mehrheit der Menschen in diesem Land…
b) Die ethnischen Deutschen und deren Abkömmlinge [Nazis im Rechtstand von 1937] („im Sinne dieses Grundgesetzes“) sind die sogenannten Reichsbürger (ab 1933), für welche die BRiD gemäß der eingerichteten Treuhandverwaltung (Verwaltung von Zivilinternierten) zuständig ist. [Das sind die mit dem „Gelben Schein OHNE die Ahnennachweise vor/bis 1913] Ergo: Der Dieb ruft: „Haltet den Dieb!“ 😉 Klappt ja allerbestens…
c) Die gesetzlichen Deutschen („vorbehaltlich anderweitig gesetzlicher Regelung“ = RuStAG v. 1913) sind die sogenannten Bundesstaatler (Staatsangehörige eines Bundesstaates des „Deutsche Reich“ von 1871-1914).

Für c) gilt sich somit nach erfolgter Feststellung eindeutig im Gebiets-, Rechts- und Personenstand gegenüber dem System zu positionieren. Dies muss gelebt und verinnerlicht werden.

Die Verwaltung kennt keine Verordnung oder hat kein Formular, den Personalausweis wieder einzuziehen und den Personenstand von DEUTSCH zu Deutsche(r) zu ändern.

Das kann nur der Bund (hier das BVA –  Bundesverwaltungsamt). Denn die Staatsangehörigkeit wird durch Bundesrecht (hier: das RuStAG von 1913) geregelt und nicht von der Bundesrepublik (Verwaltung).

Der zulässige Verwaltungsakt ist die Feststellung  zur „deutschen Staatsangehörigkeit“. Dies erfolgt am besten durch den Nachweis der Abstammung bis/vor 1914, um die Rechtsstellung IM System zu ändern.

Wer den Auftrag der Feststellung richtig geführt hat, bekommt (noch) den „Gelben Schein“ als Positivbestätigung über den EStA-Registerauszug des BVA für die Angaben im Absatz 4.2 und 4.3 und ist nun wieder Deutscher. Hierzu steht weiter unten ergänzendes…

Wichtig auf dem Staatsangehörigkeitsausweis ist alleine der Satz:
„Ist deutsche(r) Staatsangehörige(r)“

Da Adjektive im Deutschen Rechtsverkehr wegen Unbestimmtheit keine Bedeutung haben, steht dort nur:  ist Staatsangehörige(r) …

Weder die Weimarer Republik noch das Dritte Reich oder die Bundesrepublik haben aber eine Staatsangehörigkeit, welche diese vergeben könnten. Also kann und muß es eine in den Staaten und Stadtstaaten des Bundes, des Deutschen (Kaiser)Reich sein.

Das sind die folgenden Staaten / Stadtstaaten:

Königreich Bayern
Königreich Preußen
Königreich Sachsen
Königreich Württemberg
Großherzogtum Baden
Großherzogtum Hessen
Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin
Großherzogtum Mecklenburg-Strelitz
Großherzogtum Oldenburg
Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach
Herzogtum Anhalt
Herzogtum Braunschweig
Herzogtum Sachsen-Altenburg
Herzogtum Sachsen-Coburg-Gotha
Herzogtum Sachsen Meiningen
Fürstentum Lippe
Fürstentum Schaumburg-Lippe
Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt
Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen
Fürstentum Reuß Ältere Linie
Fürstentum Reuß Jüngere Linie
Fürstentum Waldeck
Freie Hansestadt Bremen
Freie und Hansestadt Hamburg
Freie und Hansestadt Lübeck
Reichsland Elsaß-Lothringen

Nur da kann also ein(e) Deutsche(r) eine Staatsangehörigkeit haben. IN einem der Bundesstaaten.

Der Bund wird nicht von der Bundesrepublik verwaltet, sondern von der USA, welche die Beschlagnahme als Schirmherr der UN durchführte.

Schaut mal in die Bayrische Landesverfassung (hier: Artikel 180 Übergangsbestimmungen).

Da die USA und der Vatikan von Zionisten und Jesuiten gesteuert wird, wird die UN und UNO auch von denen gesteuert. Und das sind vorrangig Deutschstämmige (sic!), die sich aus Deutschland vertrieben fühlten und eben nicht den „Nazis“ (besser NaSos) oder deren Abkömmlinge das Land in den Grenzen von 1914 überlassen werden.

Zu beachten für die Verwaltung ist dementsprechend auch:
Art. 25 Grundgesetz (GG)

https://dejure.org/gesetze/GG/25.html
§ 31 (1) BVerfGG:
https://dejure.org/gesetze/BVerfGG/31.html

Es wird gerne und oft von „dem deutschen Volk“ gesprochen. „Urteile“ und Beschlüsse der Scheinrichter IM System der BRiD „urteilen“ (spätetens) seit dem 22.09.1950 widerrechtlich und bewußt im Rechtsverkehr täuschend „im Namen des Volkes“!

Der Beschluss ist zu unterscheiden von anderen gerichtlichen Entscheidungen, zu denen das Urteil und die Verfügung zählen. Ein Beschluss ist vor allem dadurch gekennzeichnet, dass er keinen Tatbestand (Sachverhalt) und keine Entscheidungsgründe enthält. Er beinhaltet somit nur den Tenor der Entscheidung und ist daher in der Praxis bei Richtern sehr beliebt. Warum das denn nur…?  🙂

In Bezug auf den Namen lese man auch:
§ 12 BGB:

https://dejure.org/gesetze/BGB/12.html
Art. 10 EGBGB:
https://dejure.org/gesetze/EGBGB/10.html

NAME = deutsch = Juristische Person = Staatenloser / Apolide
Familienname = Deutscher = Natürliche Person = (Bundesstaaten) Staatsangehöriger;  IST deutscher Staatsangehöriger

Wer sich zu dem deutschen Volk bekennt, wird wie gehabt von der BRiD-Treuhandverwaltung verwaltet und durch täglich praktizierende Freiwilligkeit (hier: durch Vorzeigen & Aushändigen(!) des Personalausweises, durch das Leisten einer Unterschrift oder durch eine mündliche Bejahung (Annahme eines Angebots) eines Handelsgeschäfts) in deren „GERICHTen  zerlegt und mundgerecht verspeist!

Die Verwaltung ist für den/die  Bundesstaatler nicht zuständig, aufgrund eines anderen Rechtskreises (hier: vorkonstitutionelles Recht vor 1913), da wir uns zu den Deutschen Völkern und Stämmen (innerhalb der 25+1 Bundesstaaten) und der gültigen Verfassung von 1871 bekennen!

Wie wird dies seitens der Verwaltung festgestellt?

Dies geschieht durch das Auslösen eines Verwaltungsaktes. Erst dann nimmt das System Euch auch innerhalb des Systems als Bürger / Natürliche Person wahr.
Dies erfolgt, indem man der Verwaltung (hier: Ausländerbehörde;  Stabsstelle der Alliierten im Landratsamt) per Feststellungsantrag (nur via dem Antrag F/FK und V des BVA, Köln), durch Abgabe seiner Willenserklärung (!) beauftragt für sich selbst festzustellen, dass dem so ist.

Es geht eben nicht um einen Antrag zur deutschen (Verwaltungs-) Staatsangehörigkeit. Wir beauftragen etwas ganz anderes:
https://www.agmiw.org/?p=1499

antrag fDenn, dass die Verwaltung kein Interesse daran hat, dass die Menschen in diesem Land (Personal-deutsch = Einwohner) ihre Rechte in Eigenbestimmung in die Hand nehmen, kann man im Juristischen Wörterbuch (Köbler) nachlesen. Lest auch in älteren Fassungen, da dortselbst alle Nase lang Begriffsdefinitionen umgeschrieben werden.

VolksentscheidHier die Version des Juristischen Wörterbuchs aus dem Jahre 2003 und 2004:

Juristisches Wörterbuch 2003
Köbler Juristisches Wörterbuch-.Aufla
ge

Mehr zum Thema „Einwohner & Bürger“:
https://www.agmiw.org/?p=1487

Immerhin eVolksabstimmungine  ehrliche Aussage der Person BROK, welcher seine Pfründe schwinden sieht: 👿

Das System benötigt immer wieder Eure Zustimmung!

Bei Eingaben Eurerseits oder Zurückweisungen versucht das System dies gerne als Einspruch oder Widerspruch darzustellen.

Dann kommen u.a. solche Sätze in deren Antwortschreiben wie:

„Sie erhalten die Gelegenheit, den unzulässigen Widerspruch zurückzunehmen.“

Wieso denn das, wenn er den „unzulässig“ ist? Das ist er aber keineswegs! 🙂
Denn: Bei Widersprüchen ist die Normenhierarchie der Gesetzgebung einzuhalten – und auch nur dann!

Wichtig: Dieses Schreiben (Angebot!) der Verwaltung ist ein Schreiben nach dem geltenden Handelsrecht (UCC). Es wird eine beliebige Aussage (persönliche Meinung des Bediensteten) getroffen.
Und sofern man als Handelspartner diese Aussage nicht aktiv / beleghaft verneint, gilt das als Zustimmung zu einem Handelsvertrag, der über den Gesetzen steht.
Denn nach bundesdeutscher „angewandter – geltender“ Rechtslage steht nur eine persönliche Vereinbarung (d.h. ein Vertrag zwischen zwei Parteien) über jedes Recht!
rechtsgeschaeftslehre-sonderthema-schweigen-als-willenserklaerung/

WICHTIG: Ein IM System nachgewiesener Deutscher (s.o.) hat vor einem freiwilligen Schiedsgericht der BRiD nichts verloren.

https://dejure.org/gesetze/GVG/15.html
https://dejure.org/gesetze/GVG/16.html
Dies in Verbindung mit:
https://dejure.org/gesetze/GG/101.html
https://dejure.org/gesetze/GG/103.html

Ein Richter der BRiD kann gemäß dem § 9 DRiG nur dann ein Richter sein, wenn er Deutscher „im Sinne des Grundgesetzes“ ist… Also ist diese Person (da ethnisch deutsch) ein Nationalsozialist! Im Volksmund auch „Nazi“ genannt! Ist der für mich zuständig? Ganz sicher nicht!
http://www.gesetze-im-internet.de/drig/

Das GVG (Gerichtsverfassungsgesetz) wurde bereits am 12.09.1950 aufgehoben. Und „erneut“ mit den Bereinigungsgesetzen!

Das steht auch in den Bundesgesetzblättern (BGBl.). Warum hält sich dann keiner daran? Charmant zu wissen, dass der Eintrag in Bezug auf die Bereinigungsgsetze direkt – also OHNE Abstimmung des Bundestags- u. rats – auf Anweisung aus den USA in den BGBl. eingetragen wurde. Was sagt uns das?

Somit sind zahlreiche „Gesetze“ der BRiD wie z.B. auch das o.e. Richtergesetz (DRiG), das Beurkundungsgesetz (BeurkG), das Einkommensteuergesetz (EStG), die Strafprozeßordnung (StPO), das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) und viele, viele andere „Schein-Normen“ null und nichtig!
Dies in Ermangelung eines „verfassungskonformen“ Wahlrechts längstens seit dem Jahr 1956!
Somit dürften die Politiker weder gewählt noch in den Bundesrat und -tag einziehen! Und ebenso auch gar keine Gesetze und Normen erlassen, da die hierfür notwendige Legitimation nicht besteht! Von direkten und freien Wahlen sind die auch weit entfernt.

https://youtu.be/yVkBw4-PoJY
NS-Gesetzgebung

Siehe ergänzend auch hier:
https://www.agmiw.org/?p=1072
https://www.agmiw.org/?p=1190
www.youtube.com/watch?v=I2Kd0p1r64Y&t=184
https://www.youtube.com/watch?v=yVkBw4-PoJY&feature=youtu.be
https://www.agmiw.org/?p=157

Begibt man sich dort (z.B. [Amts]gericht) freiwillig aufgrund einer (Ein)Ladung dorthin, wird man verlieren, da man sich mit der Juristischen Person MAX MUSTERMANN identisch erklärt hat, den Gerichtssaal (hier: das Schiff) betreten und den Richter (hier: der Kapitän auf seinem Schiff) durch Befolgung von Anweisungen und der Beantwortung von Fragen („Setzen Sie sich!“; „Sind Sie Herr MAX MUSTERMANN?“) anerkannt hat.

Denn die BRiD kann nur mit Juristischen Personen interagieren:

bvgWo kommt diese Juritische Person (u.a. auch) her?

Das Black’s Law Dictionary wurde von Henry Campbell Black gegründet. Die erste Ausgabe erschien 1891, die zweite Ausgabe 1910. Die aktuelle achte Auflage erschien im Jahr 2006.

Im Band 6 auf der Seite 264 der Revised 4th Edition 1968 finden wir folgendes:

“…the full capitalization of the letters of one’s natural name, results in a diminishing or complete loss of legal or citizenship status, wherein one actually becomes a slave or an item of inventory. The method by which the State causes a natural person to “volunteer” himself into slavery, is through forming the entity of legal fiction (name all CAPS).

„… Die volle Großschreibung aller Buchstaben eines natürlichen Names (Max Mustermann zu MAX MUSTERMANN), führt zu einem schrumpfenden oder kompletten Verlust des Rechts- und des Bürgerschaftstatus, wodurch man ein Sklave oder ein Inventar wird. Die Methode, mit der der Staat eine Natürliche Person freiwillig dazu bewegt sich selbst in die Sklaverei zu begeben, wird erreicht über die Erschaffung einer legalen Fiktion, der juritischen Person.

Warum ist das alles so wichtig?

Es geht einerseits um das Gemeinwohl (hier: Wohlfahrtstaat „Deutsche Reich“) in einer originären Gemeinde. Also um den Menschen im Naturrecht. Der Mensch tritt einen Teil seiner „natürlichen“ Rechte zum Wohl der Gemeinschaft (Subsidiarität – kleinste Einheit Familie, Gemeinde) ab, damit diese funktionieren kann.

Und anderseits geht es um die Land-  und Bodenrechte!
https://www.agmiw.org/?p=2904

NAME = Personal-deutsch = Einwohner; vermuteter Besitzer
Familienname = Bundesstaatler = Bürger; Eigentümer durch Beweis
Es geht ebenso um den Wohnsitz nach § 7 BGB (a.F.) und um die Domizilnahme, welcher ein Mensch ohne Land- und Bodenrechte nicht nehmen kann.
https://dejure.org/gesetze/BGB/7.html
https://de.wikipedia.org/wiki/Domizil

Hierzu benötigt man IM System festgestellt eben nicht die (alltäglichen) Jedermannsrechte, sondern die Eigenschaften und die Rechtstellung als Deutscher!

Beleghafte Land- und Bodenrechte kann man nur als der Eigentümer über die originäre Gemeinde haben.

Wenn diese Ansprüche nicht beantragt werden (z.B. durch Auftrag zur Berichtigung im Grundbuch), so verfällt der Anspruch (n.m.K.n nach Ablauf des 28.10.2017 – 24 Uhr)
Im BGB § 900 wird vom sogenannten „Ersitzen“ geredet.
https://dejure.org/gesetze/BGB/900.html

Als Nachweis benötigt man als nachgewiesener Deutscher:
* den Auszug aus dem Liegenschafts-Kataster mit Beglaubigungsvermerk, korrekter Unterschrift, dem Dienstsiegel
und
* der Gemarkungskarte im Zeitraum möglichst von 1871-1914 (nicht die BRiD-Flurkarte).

Wichtig: Das Grundbuch beim [Amts]gericht unterliegt lediglich dem Glauben bzw. der Vermutung! Und diese Vermutung ersetzt im Streitfall den Beweis. Daher müssen zwingend die Landgemeinden IN den damals gültigen Gemarkungsgrenzen durch den Rechteträger per Nachweis aktiviert werden! Dann liegt man auch in der gesetzlichen Erbfolge, was ein „deutsch“ nicht sein kann.
https://www.agmiw.org/?page_id=829
Daher beim Amtsgericht die Berichtigung im Grundbuch beauftragen!

Land- und Bodenrechte haben nun einmal nur die gesetzlichen Deutschen durch Abstammung gemäß dem RuStAG v. 1913.

Dies im speziellen auf ihren (aktivierten) staatlichen Gemeinden. Alle andern Besitztümer der ethnischen Deutschen verweilen (noch) auf Hoher See (hier: Seerecht; auch der Begriff der „Nation“ stammt daher) oder liegen (immer) noch am MeeresGRUND (Grundgesetz! ^^). Die neuen Siedler (Migranten MIT Staatsangehörgkeit) warten schon darauf die Landnahme (Claim abstecken) anzugehen!

Noch einmal: Den Anspruch darauf hat aber kein Mensch, sondern nur ein nachgewiesener Deutscher mit den bürgerlichen Rechten, der dem Schein-„Staat“ BRiD nicht angehört.

Bodenrechte haben auch nichts mit Gebietsrechten zu tun!

Siehe ergänzend hierzu auch:
https://www.agmiw.org/?p=1383

Frage: In welchem „Staat“ leben wir denn nun?

a. In der Bundesrepublik (in) Deutschland?
Diese wurde von H.D. Genscher 1990 bei der UNO abgemeldet.
➡ https://www.agmiw.org/?page_id=793
b. In GERMANY?

Eine NGO (Nicht-Regierungsorganisation), seitens H.D. Genscher 1990 bei der UNO angemeldet. Auf wessen Weisung?
https://www.youtube.com/watch?v=-PX8Jyp7cRk
c. In Deutschland?
Eine Begriffsdefinition. Auf welcher Landkarte und auf welchem Globus findet man diesen Staat?
d. In dem „Vereinten Wirtschaftsgebiet“?
➡ https://dejure.org/gesetze/GG/133.html
https://www.agmiw.org/?page_id=771
e. In einer US-Kolonie?
f.  Als Staatenlose und bald ohne „Nation“albewusstsein in der EU (= 4.tes Reich; Rechtsnachfolger des 3. Reichs? )? Alsbald als Folge von „Länder“-Separationen?! Und wie ist das nun mit den „Reichsbürgern“?
https://www.youtube.com/watch?v=Q-lcMyEa5tQ&feature=youtu.be
g. Im alleinigen Völkerrechtsubjekt „Deutsches (Kaiser)Reich“ auf deutschem Boden?
h. In einer Matrix? 🙂
i. In einem Treuhandverhältnis? Dies weil nahezu alle Staaten weltweit Firmen sind und es ausschliesslich um den Gewinn geht, den die Personen erwirtschaften?

Fazit:

Entzieht dem System seine Daseinsberechtigung! Verwaltet Euch selbst! Wenn das System niemand mehr zum verwalten hat, was passiert dann?

Warum wohl denken die Regierenden schon laut nach die „Verwaltung“ abzuschaffen. Wer ist schneller? Der Hase oder der Igel?

Wann kommen die Politik-Marionetten mit der Idee um die Ecke, die „Länder“ von der BRiD zu separieren?
https://www.agmiw.org/?p=2389

Wann werden die Bediensteten der Firma Polizei sich nicht mehr strafbar machen durch illegale Handlungen gegenüber gesetzlichen Deutschen? Immer daran denken, dass die Staatshaftung in 1982 aufgehoben wurde! Warum wohl benötigt ein Polizist eine private Diensthaftpflichtversicherung? Der Vorgesetze ist immer aussen vor und wirft den „einfachen“ Polizisten dem System zum Fraß vor. Man erinnere sich an die Urteile zu den „Mauerschützen“ an der damaligen innerdeutschen Grenze. Wurde da etwa der jeweilige Vorgesetze verurteilt oder der einfache Schütze? Eure „persönliche“ Entscheidung, liebe Polizisten!
https://www.agmiw.org/?p=1640

Ergänzend hierzu finden wir gemeinsam – unabhängig von Ideologien wie Exilregierungen, Verwesern, Verfassungsgebenden Versammlungen, Freistaaten, Naturgemeinden u.v.m. – den Weg „Zurück in die Zukunft“, indem wir über die Aktivierung und Organisation der originären Gemeinden die notwendige Rechtstaatlichkeit herstellen.
Seid Euch im klaren darüber, dass sämtliche Gruppierungen seitens des Systems unterwandert sind.

Dies ohne Parteien, Petitionen oder Revolten – friedlich und legitim!
Es liegt an jedem Selbst, ob er sich diesem Land, seinen Völkern, seiner Heimath und Kultur zum Wohle Aller verpflichtet fühlt.

Erreicht unsere Mitmenschen, eure Nachbarn, eure Arbeitskollegen und klärt diese über den Sachverhalt auf.
https://www.agmiw.org/?p=2065

Man darf auch hierbei nicht vergessen, dass es im „Deutsche Reich“ keine wirkliche(n) Einheitslösung(en) geben kann. Sondern es sind eher 25+1 souveräne (Bundes)Staaten mit ca. 76.0000 Gemeinden. Unsere einzige Basis stellt die gültige Verfassung von 1871 dar, den jeweiligen Staatsverfassungen und den entsprechenden Gemeindeordnungen.

DR Gemeinden-ÜbersichtEs gibt es auch eine machbare Lösung IM System über den Artikel 28 (1) letzter Satz und Absatz (2):
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_28.html
https://www.agmiw.org/?p=1524

Wer diese Freiheit haben will, der wird auch darum „kämpfen“ müssen! Geschenkt wird uns nichts! Abholen müssen wir es uns schon selbst!

Ich habe mich für diesen Weg entschieden!

Wie ist es mit DIR? Bist DU dabei? Es würde mich freuen!


Ergänzend hierzu eine Abhandlung von Gerd Peifer:

Wie es möglich war, den Personen-Rechtskreis den Menschen aufzuerlegen und trotz dessen schädigenden Auswirkungen, unerkannt und unbewußt zu praktizieren und Behördenmitarbeiter immer wieder gegen ihre Mitmenschen arbeiten zu lassen:

A) In der Ausbildung wurde durch eine Zertifizierung (mit Abschluß) die Illusion geschaffen, daß die Rechtgrundlagen erschöpfend geschult worden seien.
(Viele Jahre Studium an der falschen Stelle und bestimmte Auslassungen und Halbwahrheiten können schon die Illusion schaffen, daß man studiert hat.)

B) Es wurden und werden wichtigste Ausbildungsinhalte weggelassen, wie z.B.:

– die Grundrechte (keiner der Behördenmitarbeiter kennt diese Grundrechte GG Art. 1-19 und mißbraucht seine Macht und verstößt tagtäglich dagegen ohne zu prüfen, daß sie sogar gegen die Gesetze z.B. das Zitier-Gebot verstoßen haben)
– das Völkerrecht (er weiß nichts über die Völkerrechte, z.B. Art. 25 sagt, die Völkerrechte gehen dem Grundgesetz vor
– die Menschenrechte (unbekannt)
– das Genfer Abkommen (unbekannt – da werden wir ansetzen, denn jeder Mitarbeiter in den Behörden ist verpflichtet, in einer Verpflichtung, sogenannten Obligationen, dieses GA nicht nur zu kennen, sondern sogar bei sich zu führen, wer dagegen verstößt, verstößt gegen das GA und wer das nicht kennt, dieses GA, der kann den Menschen gar nicht erkennen,
der denkt immer, er hätte eine juristische Person oder Objekt vor sich)
– UN-Resolutionen (sie kennen auch die UN-Resolutionen natürlich nicht
und sie kennen auch nicht die Rechtsphilosophischen …)
– Rechtsphilosophische Grundlagen, wie die Vollmachtregel oder der kategorische Imperativ

C) In der Folgezeit wurden weder Grundgesetz, noch Menschenrecht-Resolutionen, noch Genfer Abkommen, noch BGH-, noch BVerfG-Urteile geschult. (Alles immer mit Weisungen, Anweisungen, Erlassen, Präzedenzfällen, Kollegen befragen, Muster, die man in der Schublade hat oder im Computer und Mustertexte und Textbausteine (damit werden Verbrechen ausgeübt aus Gründen …)
Gründe:
– Zeitmangel (weil, ohne die Überprüfung der Rechtsgrundlagen geht natürlich alles viel schneller)
– Personalmangel
Die rechtlichen Anforderungen wurden rechtswidrig durch Weisungen, Erlasse und Verordnungen ersetzt.
So ist die Tatsache zu erklären, daß die meisten Menschen, die ohne eigenen Anruf der Polizei begegnen, spontan Angst haben, zu Unrecht und gegen die Menschenrechte diszipliniert zu werden.

D) Alle berechtigten, unwiderlegbaren und sogar unanfechtbaren
Vermutungen, Hinweise und Beweise von Rechtsforschern, Verfassungs-rechtlern, Strafrechtlern und Menschenrechtsaktivisten darauf, daß
– grundregelbrechende, fehlerhafte Justiz angewendet wird, werden per Reflexreaktion in den Augen der Bediensteten, im Irrtum oder bewußt, als „krude Rechtauffassung“, [als seltsame Weltanschauung] abgewiegelt und lächerlich gemacht, weil unterstellt wird, ein echter Straftäter versuche,
sich mit seiner Kritik am Rechtsystem der Strafverfolgung zu entziehen.
– Gründe:
– Echte Straftäter werden mit denselben nichtigen rechtsverstoßenden Regeln verurteilt und justiert, die auch für NICHT-Straftäter angewendet werden. (damit steht man mit falschen Regeln immer zu Unrecht gemaßregelt unter der Gewalt)
Hierdurch gehen alle Hinweise auf von der Justiz verursachte
Rechtsunsicherheiten, Rechtbrüche und Rechtbeugungen ins
Leere und werden ignoriert, damit überhaupt weiterhin
gegen echte Kriminelle vorgegangen werden kann.
– Viele Straftäter gibt es nur deshalb, weil über 70% der Produktivitäts-ergebnisse an staatlich unterstützte Schwerstkriminelle ausgehändigt werden, (wir kennen das, an Banker, Konzerne, deren Besitzer im Hintergrund, die wir alle gar nicht kennen, wir kennen nur die Politiker, die von ihnen bezahlt werden) worauf bei den Schwächsten Mangel, Neid, Frust, Drogensucht, u.a. entsteht. (auch beliebige Beschaffungs-
kriminalität und dadurch haben wir Straftäter, diese wurden gar nicht als Straftäter geboren) – [das kriminelle und kranke
System hat sie durch Ressourcen-Entzug erst auf diesen
Weg genötigt]
– Immer dann, wenn der Mensch dem Trickbetrug „Personen-Mensch-Identitäts-Mißbrauch“auf die Spur kommt, beachten die
„Weisungstäter“ in den Institutionen weder das Grundgesetz,
noch das Völkerrecht, (noch die Menschenrechte).
– Die Justizorgane werden mißbraucht, die schwerstkriminellen „Staats- Piraten“ (Lobbyisten aller Couleur) vor den Menschen- und Grundrechts-fordernden (Grundrechte-einfordernden, den Grundrechteträgern)zu schützen.
– Dadurch, daß durch rechtswidrige Zerstörung der Gewaltenteilung faktisch nur ein von der Lobby voll kontrolliertes Organ [Ministerium der Justiz, Staatsanwaltschaft, Gerichte, Polizei] agiert, haben wir eine „Mehrfach- Agentenfunktion“ der Behörden.
– Die Behörden dienen ALLEN (diesen Schwerstkriminellen),
nur nicht dem Menschen! ENTGEGENGESETZT ZUR GENFER KONVENTION.
E) Nach der Kapitulation 1945, waren fast ausnahmslos führertreue Reichsbürger des 3. Reichs in Parteien, Ämtern, Gerichten, Finanzämtern weiterhin tätig,
Sollte sich jeder selbst mal Gedanken,wo man lebt und ob es einem wirklich so gut geht,wie man noch glaubt.Wahrscheinlich gehts nur denen gut, die ihr GUT im materiellen Bereich sehen und glauben.

Wer oder was bist Du? Einwohner oder Bürger? V3.0.

aktualisiert am 07.03.2019

Zur Einstimmung hier ein Dokument des Statistischen Bundes[amts]: Staatsangehoerigkeitsgebietsschluessel_pdf
Der Staatenschlüssel für „Deutschland“ [was soll das sein?] lautet 0 (NULL) !!

staatenlosDas System versucht uns zu verkaufen, dass alles ok ist mit dieser Schlüsselnummer. Man lese und staune bei der Aussage des Bundesministeriums des Inneren:

„… vielen Dank für Ihre Anfrage vom 3. Oktober 2013 an das Bundesministerium des Innern. Sie baten über den Webservice https://fragdenstaat.de um Informationen für die Verwendung des Staatenschlüssels für Deutschland durch das Statistische Bundesamt.

Zu Beginn der 1970er Jahre hat das Statistische Bundesamt mit dem Staatenschlüssel die technische Voraussetzung für eine vereinfachte und standardisierte Verarbeitung von An-gaben zu Staatsangehörigkeit bei Bevölkerungs- und Sozialstatistiken geschaffen. Da bei solchen Bundesstatistiken die Mehrheitsbevölkerung in Deutschland über die deutsche Staatsangehörigkeit verfügt, wurde dafür bewusst der einstellige Wert „0“ gewählt. Für Staatsangehörigkeiten anderer Staaten wurden Schlüsselwerte ab 100 aufwärts festgelegt. Davon hatte man sich versprochen, Fehleingaben durch Augenschein des Bearbeiters besser erkennen zu können. Außerdem verbrauchte die „0“ bei der damaligen Speicherung auf Datenträgern (Magnetband) nach dem sogenannten Code-Wertfeld-Prinzip weniger Speicherplatz als ein dreistelliger Schlüsselwert. Doch diese Schlüsselzahlen werden am Ende der statischen Bearbeitung wieder durch die Bezeichnungen der Staaten ersetzt, bevor die Angaben in einer Veröffentlichung bereitgestellt werden. Die Nutzer der Ergebnisse sehen also immer die Bezeichnung „Deutschland“ anstelle des Schlüssels 0 bzw. „Frankreich“ anstelle des Schlüssels 129. Zwar wäre es sicher möglich, die Codierung für „Deutschland“ an die Gesamt-Systematik anzupassen. Allerdings würde dies in einer Vielzahl von EDV-Anwendungen aufwändige Änderungen nach sich ziehen. Da aus technischer Sicht kein Grund für eine Umstellung vorliegt und die Schlüsselwerte ohnehin nicht für die Veröffentlichung gedacht sind, hat das Statistische Bundesamt – aus Kostengründen – auf eine Umstellung verzichtet.“

Aha, dann ist doch alles gut, oder etwa nicht? 😉

Nun, ein Ländercode ist KEIN Staatsschlüssel!

Die Zahl 276 ist nur der Ländercode von Deutschland, der Staatsschlüssel ist 000, weil es nun einmal  KEIN Staat ist!

Weiter wird uns versucht zu verkaufen:

„In den nächsten drei Spalten werden drei verschiedene Schreibweisen der internationalen Norm *IS0 3166-1* dargestellt, und zwar die Aspekte ALPHA-2 und ALPHA-3, welche für die Top Level Domain „DE“ sowie das Kürzel des IOC (Internationales Olympisches Komittee) „DEU“ stehen, sowie – und hier liegt der Hund begraben – der numerische Staatencode gemäß der Norm, und dieser lautet für Deutschland nicht „000“, sondern „276“.

Diese Aussage ist schlichtweg falsch! Die Zahl 276 ist nur der Ländercode!
Sehen wir hierzu das Beispiel an Dänemark: 126 = STAATSSCHLÜSSEL & 208 = LÄNDERCODE


Siehe hier auf der Seite 32:
http://www.icao.int/publications/Documents/9303_p3_cons_en.pdf
Alle Länder haben einen 3er-Code; jedoch nicht „Germany“.

Schaut auch mal bei  „England“ nach. Hier gibt es gleich 3 unterschiedliche Versionen:
a) United Kingdom, b) GB / British Citizen, c) GBR / British Subject GBS. Fehlt nur noch die „City of London“ 🙂


Siehe hier die Seite 4:
Was bitte ist ein „nichtdeutscher Staatsangehöriger“? ^^
Die Erklärung findet man u.a. im § 3 Abs. 2 des StAG:
➡ http://www.lusaka.diplo.de/contentblob/3802646/Daten/3008610/down_Dienstpassantrag.pdf
https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/rustag/gesamt.pdf

Man beachte das „Ausfertigungsdatum 22.07.1913„, als auch das Wort „rustag“ im obigen Linknamen. Ein Schelm wer Böses hierbei denkt. 🙂


Wir wissen: Die deutsche Sprache ist eine sehr präzise! Da gilt es jedes Kommata als auch die Klein- und Großschreibung zu beachten.

Kommatas/begrifflichkeiten-die-allgegenwaertige-enttaeuschung-v1-0/

In der Amtssprache werden sehr viele Begriffe angewendet, die oberflächlich betrachtet, gleiche Bedeutungen haben sollen, aber rechtlich einige erhebliche Unterschiede aufweisen. Es leben die Begrifflichkeiten, mit denen wir im Alltag ent – „täuscht“, getäuscht und an der Nase herum geführt werden.

Daher kann man durchaus von einer strafbewehrten, vorsätzlichen Täuschung (im Rechtsverkehr) sprechen. So stellt sich dem Betrachter die Frage, ob den Bediensteten in den sogenannten [Behörden]  bzw. [Ämtern] die Unterschiede der folgenden Begrifflichkeiten bekannt sind?

1. Bürger versus Einwohner
2. Wohnsitz nach § 7 BGB versus  WohnHAFT

Zu 1. Einwohner & Bürger

Ein Einwohner einer Ortschaft ist der Bewohner einer Gemeinde oder eines Stadtviertels und daraus folgend eines Landes.

Es handelt sich dabei um einen öffentlich-rechtlichen Begriff, der sich von dem des Bürgers bzw. dem des Staatsbürgers dadurch abgrenzt, daß letzteren besondere Rechte und Pflichten zugewiesen sind. Im Kaiserreich war ein Bürger, der mit Eigentum (Grund und Boden), der Steuern bezahlte und auch ein Wahlrecht inne hatte.

Auf dem Begriff  des Einwohners beruht das in der BRiD geltende Melderecht (MRRG). Daher ist es von großer Bedeutung, ob man ein Bürger oder ein Einwohner ist. Denn das ist nicht dasselbe!

Man wird über den Feststellungsantrag F des Bundesverwaltungsamts in Köln (zur deutschen Verwaltungs-Staatsangehörigkeit) seitens der [Behörden] erst eingebürgert! Diese „Randnotiz“ entnimmt man dem EStA-Registereintrag des Bundesverwaltungsamts z.B. in der Zeile: „letzte Aktualisierung:“.
/esta-gelber-schein/

Diese o.g. Registerauskunft bekommt man mit dem u.s. Formular. Möge doch einmal Jeder dieses anfordern und staunen, WAS bzw. was dort NICHT über einen drin steht… es mag sein, dass dann dem Einen und Anderen einges bewusster wird…
➡ EStA_Selbstauskunft

Öffentlich-rechtlich ist ein Einwohner einer Gemeinde:

„Wer nach objektiver Betrachtungsweise in ihr eine Wohnung (Achtung: die GEZ schreibt auch immer von einer Wohnung!) inne hat, die darauf schließen lassen, daß er die Wohnung beibehalten und benutzen wird.“

Deshalb erfaßt der Begriff nicht nur gemeldete und in der Einwohnermeldedatei mit seinen Daten eingetragene Bewohner, sondern auch längerfristige Aufenthalte zum Zwecke der Ausbildung oder des Studiums. ( Quelle: Wikipedia)

Als Bürger (lat. civis) werden die Angehörigen eines Staates und einer Kommune bezeichnet. Im staatsrechtlichen Sinne ist der Staatsangehörige der Staatsbürger, auf kommunaler Ebene der Bürger einer Stadt oder Gemeinde. Aus der Staatsangehörigkeit resultieren die bürgerlichen Ehrenrechte (Rechte und Befugnisse), wie das aktive und das passive Wahlrecht.

Auch in der BRiD gibt es ein Wahlrecht (siehe den § 12 BWahlG, Abs. 2) nur für eingebürgerte Deutsche nach Art. 116 (1) GG. Zu eben dem wird der Personal-deutsch am Wahltag für 24 Stunden gemacht. 😉

WahlscheinMan beachte die Erwähnung des „Familiennamens“ im Text.

Das Kommunalrecht unterscheidet den Gemeindebürger, der als Staatsangehöriger zur politischen Mitwirkung berechtigt ist, vom Einwohner der Gemeinde. (Quelle: Wikipedia)

Ein Bürger bzw. ein Staatsbürger hat besondere Rechte und Pflichten. Diese Rechte und Pflichten ergeben sich aus der Gebietskörperschaft, dem souveränen Staat, dem diese Person angehört. Seine Grundrechte sind in der Verfassung des Staates festgeschrieben, dem der Bürger bzw. der Staatsbürger angehört. Dummerweise sind alle Gemeinden in Deutschand ab dem 01.01.2016 nur noch reine Körperschaften und keine Gebietskörperschaften mehr. Die Entrechtung nimmt seinen Gang. Angefangen hat dies im Jahr 2007, als die Gemeinden von der EU aufgefordert wurden sich als Firmen im UPIK einzutragen. In 2017 läuft die Widerspruchsfrist aus. Danach ist das dann so. Dieser „Übung“ wurde im Dezember 2016 BRiD-weit widersprochen!

Staatsbürger kann immer nur eine Person sein, jedoch kein Mensch. Denn der Mensch ist IM System nicht rechtsfähig und alle Menschen sind vor (davor) dem Gesetz / Verfassung gleich. Nach (danach) dem Gesetz / Verfassung sind es keine Menschen mehr, sondern nur noch Personen.

Dabei gilt, daß sowohl eine Natürliche Person eine Staatsangehörigkeit haben kann, wie auch eine Juristische Person.

So kann es sein, daß eine Natürliche Person einen Anspruch auf die Staatsangehörigkeit eines Bundesstaates gemäß dem RuStAG von 1913 haben kann. Diese Bundesstaaten-StAG aber mangels vorhandener Organe (hier: die Verwaltung des Völkerrechtsubjekts) jedoch nicht bestätigt werden kann. Und daher die Juristische Person (auch) eine (Verwaltungs-) Staatsangehörigkeit nach dem StAG ausgestellt bekommt, da die Verwaltung im Vereinigten Wirtschaftsgebiet (siehe  Art. 133 GG) somit in ihren AGB’s nur ein StAG von 1934 aufgenommen hat. Hier: Die sog. „deutsche (Verwaltungs-)Staatsangehörigkeit“. Siehe hierzu auch: https://www.agmiw.org/?p=1499

Zu 2. Wohnsitz & Wohnhaft

Die Wohnhaft und der Wohnsitz stehen zueinander im Verhältnis, so wie das Haben und Sein und wie der Besitz und das Eigentum.

Die WohnHAFT beschreibt demnach den Besitz (eines Eigentums, z.B. zur Miete oder Pacht) eines Ortes zum Wohnen.  Analog dem „Mietwohnraum“ nach dem BGB.

Der WohnSITZ beschreibt dagegen einen „Ort zum Wohnen“ an dem man (s)ein (geborenes) Recht sein Eigen nennt.  Somit das (angeborene) Eigentumsrecht auf den Grund und Boden. Hier: Besitz an der Erdoberfläche nach dem BGB.

Nur mit dieser Unterscheidung kann gesichert bleiben/werden, das der subsidiäre Wille einer Gemeinde (des jeweiligen Volkes) nicht vollig verwässert wird.

Der Wohnsitz eines Bürgers ist in treffender Weise im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Darin steht unter dem § 7 (Natürliche Person):

Wohnsitz; Begründung und Aufhebung:

(1) Wer sich an einem Orte ständig niederläßt, begründet an diesem Orte seinen Wohnsitz. [Der Begriff „Grund“ ist ein Hinweis auf das Seerecht!]
(2) Der Wohnsitz kann gleichzeitig an mehreren Orten bestehen.
(3) Der Wohnsitz wird aufgehoben, wenn die Niederlassung mit dem Willen aufgehoben wird, sie aufzugeben.

Der Sitz einer Juristischen Person gilt, wenn nichts anderes bestimmt ist, an dem Ort, an welchem die Verwaltung geführt wird (§ 24 BGB).

Für alle deutschen Geburtsurkunden (Juristische Personen / auch: Stiftungsvermögen) ist dies das über de EStA-Registereintrag das Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln.

Das BGB (hier die §§ 1 – 20) ist, wie der Name schon sagt, maßgeblich für die/den Bürger und ist Bestandteil des „Deutschen Rechts“ in der Fassung bis 1913. Ohne den Nachweis Deutscher zu sein, hat man IM System keinen Anspruch auf das BGB und das EGBGB. Dies in Verbindung mit dem Art. 25 des Grundgesetzes FÜR die BRD.

Siehe hierzu auch den § 50 EGBGB:

 Artikel 50 EGBGB

„Die Vorschriften der Reichsgesetze bleiben in Kraft. Sie treten jedoch insoweit außer Kraft, als sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch oder aus diesem Gesetz die Aufhebung ergibt.“

Von „Wohnhaft“ wird im allgemeinen in Verbindung mit Einwohnern gesprochen, um deren Identität und Wohnungen feststellen und nachweisen zu können. Einwohner sind nicht im Besitz von „Bürgerlichen Rechten“, da es sich ansonsten nicht um Einwohner sondern um Bürger handeln würde. Bei Einwohnern handelt es sich der Regel um staatenlose, ausländische oder rechtlose Personen. Aus der Bedeutung des Wortes „WohnHAFT“ geht bereits hervor, daß die Bewegungsfreiheit dieser Personen eingeschränkt ist, woraus sich eine Meldepflicht ergibt, in dem der ständige oder vorübergehende Aufenthalt dieser Personen erfaßt wird. Nach römischem Recht, die Grundlage der deutschen Rechtsordnung unterscheidet man die Rechtsfähigkeit von Personen wie folgt:

Capitis Diminutio Minima
Occurs when a man’s family relations alone were changed
(Max M u s t e r m a n n) – Geringste Einschränkung von Rechten –DIN 5007 nachlesbar

Capitis Diminutio Media
Occurs when a man loses his right of citizenship but not his rights to liberty
(Max  MUSTERMANN) – die Bürgerrechte verloren aber (noch) in der Freiheit

Capitis Diminutio Maxima
Occurs when a man’s condition changes from freedom to bondage, hen he became a slave.

(MAX MUSTERMANN)-Bürgerrechte und Freiheit verloren.
Im Personalausweis der BRiD finden wir den derzeitigen Personenstand einer Person in Form seiner Schreibweise (Klein-/Großschreibung). Ergo nur in Großbuchstaben!

Mit der Beantragung eines Personalausweises der BRiD verzichtet der Antragsteller auf seine ggf. zustehenden „Bürgerlichen Rechte“ und begibt sich freiwillig für zehn Jahre in die Sklaverei, einer  temporären Form der Sklaverei, dessen Vormund (Herr/Besitzer) die Treuhandgesellschaft „Der BUND“ ist, der im Auftrag der Militärregierung, den drei westlichen Besatzungsmächten, Deutschland als Ganzes (in den Grenzen von 1937) verwaltet. Siehe hierzu erneut den Art 133 des Grundgesetzes.

Zum Thema einer Staatsangehörigkeit seitens der BRiD siehe das Schreiben des Landkreis Demmin:

demmin1

demmin2

 

 

 

 

 

Mit dem Bundes-Personalausweis wird die Natürliche Person, deren Organverwalter der Mensch ist, in das fiktive Staatsgebilde (Verwaltung für Zivilinternierte) Bundesrepublik Deutschland als Mitglied überführt und unterliegt nun freiwillig deren AGB’s bzw. deren Satzung.

Es verwundert auch nicht wirklich, das die „BRD“ nach wie vor ca. 90 Gesetzte und Rechtsnormen aus der NS-Zeit zu Lasten der Menschen benutzt.
NS-Gesetzgebung

Die „Bundesregierung“ hält den Reichstag besetzt und zieht an den Strippen. Gesetze werden nun einmal in Bonn gemacht und nicht in Berlin. Siehe hierzu die Bundesgesetzblätter (BGBl.)

Mit dem Verzicht auf seine „Bürgerlichen Rechte“ verzichtet der Antragsteller auch auf seine Zugehörigkeit zu einer Gebietskörperschaft (Staat) wodurch die „Staatenlosigkeit“ eintritt.

Im Gesetz zu dem Übereinkommen vom 28. September 1954 über die Rechtsstellung der Staatenlosen BGBl. 1976 II, Nr. 22, S. 474ff., ausgegeben zu Bonn 22. April 1976 finden wir in Artikel 27. Personalausweis:

„Die Vertragsstaaten stellen jedem Staatenlosen der sich in ihrem Hoheitsgebiet befindet, und keinen gültigen Reiseausweis besitzt, einen Personalausweis aus.“
➡ http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Standardartikel/CIEC-Dokumente/uebereinkommenIII/ue04.html

Interessanterweise gibt es hierzu dieses BGBl.:

BGBl. Art.27http://www.bgbl.de/

Nun denn, wenn also der Artikel 27 im „Vereinten Wirtschaftsgebiet“ keine Anwendung findet, dann stellt sich doch die Frage, was denn dann Anwendung findet, oder?

Denn offensichtlich sind die Menschen hier eben nicht staatenlos, sondern werden dies erst durch die freiwillige (?) Annahme des Personalausweis (zum Apoliden) gemacht. Somit ist das eine weitere Täuschung (unter Zwang)!

Da Art. 27 keine Anwendung findet, gilt somit:

Artikel 28 Reiseausweise
„Die Vertragsstaaten stellen den Staatenlosen, die sich rechtmäßig in ihrem Hoheitsgebiet aufhalten, Reiseausweise aus, die ihnen Reisen außerhalb dieses Hoheitsgebiets gestatten, es sei denn, daß zwingende Gründe der Staatssicherheit oder der öffentlichen Ordnung dem entgegenstehen; auf diese Ausweise findet der Anhang zu diesem Übereinkommen Anwendung. Die Vertragsstaaten können auch jedem anderen in ihrem Hoheitsgebiet befindlichen Staatenlosen einen solchen Reiseausweis ausstellen; sie werden insbesondere wohlwollend die Möglichkeit prüfen, solche Reiseausweise denjenigen in ihrem Hoheitsgebiet befindlichen Staatenlosen auszustellen, die von dem Land, in dem sie ihren rechtmäßigen Aufenthalt haben, keinen Reiseausweis erhalten können.“

… seltsam das Gebaren der Verwaltung… 🙂

Zu guter Letzt noch dies:

Das Bundesverfassungsgericht gab folgendes im sogenannten TESO-Beschluss BverfGE 77, 137 bekannt:

„Das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz kennt eine Einbürgerung durch bloße Aushändigung eines deutschen Personalausweises oder Reisepasses nicht.“


Verwaltungsgebiete sind keine Völkerrechtssubjekte. Dies ist Staaten vorbehalten. Verwaltungsgebiete gelten daher als Körperschaften des Privatrechts, Personengesellschaften und nicht wie fälschlicher weise behauptet „öffentlich rechtliche Gebietskörperschaften“, da sie über kein räumliches Territorium verfügen.

SachsenDurch den 2 + 4 Vertrag wurde 1990 nochmals das Land-Sachsen Anhalt (wie auch die anderen „Ost-Gebiete“) in das vereinigte Wirtschaftsgebiet der BR Deutschland überführt, ohne das Volk zu fragen. Wie immer…!

Fazit:

Ein Mensch steht außerhalb jeglicher Rechtsnormen. Rechtsfähig wird er erst, wenn er Rechte zugewiesen bekommt, was aber bedingt, daß er nicht mehr Mensch ist, sondern eine PERSON. Der Mensch kann in seiner Rolle als Natürliche PERSON eine Staatsangehörigkeit annehmen, wenn er die Voraussetzungen der rechtlichen Grundlagen zu dieser Staatsangehörigkeit erfüllt. Siehe hierzu den Antrag zur Feststellung der „dt. StAG“, welchen wir nebst den Ahnennachweisen bis vor 1914 nach dem RuStAG von 1913 beauftragen.

Mit der Annahme der Staatsangehörigkeit wird die PERSON zum Bürger und unterliegt damit (nach Art. 10 EGBGB) dem Recht des Staates, dem die PERSON von nun an angehört (Siehe hierzu auch den § 12 BGB). So können dieser PERSON nun Rechte zugewiesen werden, wie etwa das „Recht“ auf Steuerzahlung. Einwohner sind auch PERSONEN und keine Menschen, da ihnen als „Staatenlose“ Rechte zugedacht werden (Rechtsstellung der Staatenlosen BGBl. 1976 II, Nr. 22, S. 474 ff. – siehe oben im Text!)

Jetzt könnte man sagen, daß auch dem Menschen Rechte zu erdacht werden, nämlich durch die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, in Form der Resolution 217 A (III) der Generalversammlung vom 10. Dezember 1948. Das machen ja einige der Selbstverwalter…!

Auch das ist aber ein TRICK. Man kann einem Menschen keine „Menschenrechte“ zuschreiben, das ist unmöglich. Der Mensch hat natürlich die Freiheit, sich auf diese Menschenrechte zu berufen, dann aber unterwirft er sich dieser Erklärung mit samt ihrer sämtlichen Einschränkungen. Auf einer einsamen Insel kann man Mensch sein. Wer diesen Text gerade jetzt liest ist z.B. die Juristische Person „Telekom-Kunde„.

Im Übrigen: Menschenrechte via UN-Resolution (siehe auch deren Feindstaatenklausel!) = Vatikan & NWO! Diese „Menschenrechte sind ungleich deren des Völkerrechtsubjekts.

In keinem Fall verfügt ein Mensch über angeborene Rechte, denn der freie Wille eines Menschen überwiegt alles. Wäre ein Jemand über den Menschen verfügungsberechtigt, so wäre er der Eigentümer des Menschen. Nur in einem solchen Fall würde eine Verfügungsberechtigung vorliegen. Die Würde, nebst dem freien Willen des Menschen ist daher unantastbar & unverhandelbar.

Zuletzt noch ein Blick in den Artikel 1 des GG:

Grundgesetz

  I. Die Grundrechte (Art. 119)  

Artikel 1

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Noch Fragen?? 👿

Menschen zahlen (verschenken) auch niemals Steuern, denn sie sind niemals haftend und können auch niemals verschuldet werden. Die Menschen sind immer die Begünstigten im Sachenrecht und daher dessen Geber von Rechten und von Pflichten. Und zwar solange, bis sie sich (freiwilig) in die Juristische Person begeben.
Im Firmenverzeichnis www.upik.de, sind alle Länder und deren Behörden gelistet, jedoch keine Staaten!

Das System wehrt sich immer mehr. Im StGB stehen in den jeweiligen §§ entweder einmal der Mensch oder die Person. In den Medien wurde früher immer von Personen gesprochen. Heutzutage mehren sich die Ansagen mit „Mensch“.


Wir sind das Pack…“

Eine Aussage, welche die Gemüter bewegt, jedoch einen berechtigten Hintergrund ausweist.

Zumindest um die 98% (plus/minus) sind das „Pack“ – auch „Apolide“ (Staatenloser) genannt. Und so sieht die Politiker-Kaste die Bevölkerung !

Sie können einfach machen was sie wollen – ins besonders auch mit der („eigenen“) Bevölkerung!

Denn der Spruch: „Wir sind das Volk“ trifft nur auf nicht mal 1-2 % der Bewohner zu! Der Rest so scheint es – ist (und verbleibt?) auf „Hoher See“ verschollen!

Deutscher (durch Abstammung in einem Bundesstaat) ist gemäß dem GG Art. 116 (1) [als auch Abs. (2)] nur:

Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung (damit ist das RuStAG v. 1913 gemeint), wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt…“

Alle anderen gelten zur „BRiD“ wie Ausländer ohne Staatsangehörigkeit!

Siehe auch:

§ 2 Abs. 1 AufenthG:
„Ausländer ist jeder, der nicht Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. (1) des Grundgesetzes ist.

§ 1.2.3.1 AuslG-VwV:
Deutsche, die zugleich eine oder mehrere fremde Staatsangehörigkeiten besitzen, sind keine Ausländer i.S.d. Ausländergesetzes (inländischer Mehrstaatler). Bestehen Zweifel, ob jemand Deutscher ist, obliegt die Klärung der Staatsangehörigkeitsbehörde. Bis zur Klärung ist er als Ausländer zu behandeln. Beruft sich ein Ausländer darauf, Deutscher zu sein, hat er dies gemäß § 70 Abs. 1 nachzuweisen (z. B. durch Staatsangehörigkeitsurkunde).
 

Das Bürgerliche Recht ist durch eine Reihe von Leitprinzipien geprägt, die sich durch die einzelnen gesetzlichen Regeln ziehen.

So regelt das Bürgerliche Recht die Rechtsverhältnisse einzelner Privatpersonen zueinander auf der Grundlage einer strengen Gleichberechtigung. Darüber hinaus ist der Einzelne im Verhältnis zum anderen nicht nur gleichberechtigt, sondern auch frei. Er kann ohne staatlichen Zwang über seine Handlungsmöglichkeiten bestimmen, der Staat hält sich aus der Reglementierung bürgerlicher Rechtsverhältnisse weit möglichst heraus (Privatautonomie). Notwendige Ergänzung zum Prinzip der Privatautonomie ist das Leitprinzip, dass ein einmal geschlossener Vertrag korrekt eingehalten werden muss, solange sich nicht der andere Partner nachträglich mit einer Abänderung oder Aufhebung der Vereinbarung einverstanden erklärt. V.a. für die Auslegung und Durchführung von Verträgen gilt außerdem im Bürgerlichen Recht der Grundsatz von „Treu und Glauben“, der in den §§ 157 und 242 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) erwähnt wird.Die Vorarbeiten zum BGB und damit zum Bürgerlichen Recht begannen nach der Gründung des Kaiserreichs 1871, die die Voraussetzung für eine umfassende, in ganz Deutschland geltende deutschsprachige Kodifizierung schuf. 1896 wurde das BGB dann verabschiedet und trat am 1.1.1900 in Kraft. Es war Vorbild für die Gesetzgebung in vielen anderen Ländern weltweit und ist mit seinen 2.385 Paragraphen eines der bedeutendsten Gesetzgebungswerke der neueren Zeit.  

Auch hier ist der Begriff Bürgerliches Recht nicht in einer Eigenschaft eines BÜRGERS selbst zu sehen ,sondern wem das zusteht.

Die Natürliche Person (der Mensch) im §1 BGB auf dem Stand 1914 ist zwar kein Bürger im Sinne ds BGB selbst, sondern hat Anspruch auf bürgerliches Recht (ohne Palandt) als Natürliche Person (der Mensch).

Was ist denn ein Reichsbürger oder Reichsdeutscher? Was ein Bürger oder Einwohner?

Der Begriff des Reichsbürgers steht für:

• einen mit vollen politischen Rechten ausgestatteten deutschen Staatsangehörigen (Staatsbürger) in der NS-Zeit nach dem Reichsbürgergesetz (RBG) vom 15. September 1935, siehe Reichsbürgergesetz

• umgangssprachlich einen Anhänger von Verschwörungstheorien, denen zufolge das Deutsche Reich nicht in Form der Bundesrepublik Deutschland fortbestehe, siehe auch Reichsbürgerbewegung.

Der Begriff des Reichsdeutschen steht für:

• Dieser Begriff kam mit der Reichsgründung 1871 („kleindeutsche Lösung”) in Gebrauch, als sich die Mehrheit der deutschen Fürstenstaaten, die etwa zwei Drittel des (damaligen) deutschen Sprachgebietes umfassten, zusammengeschlossen hatten. Die Belange seiner Bewohner wurden auch mit dem Wort „reichsdeutsch“ umschrieben, parallel zu der weiterhin geltenden Staatsbezeichnung als Preußen, Bayern, Württemberg etc.

Die im Reich wohnenden Deutschen blieben Staatsangehörige der einzelnen Bundesglieder wie etwa der Königreiche und Fürstentümer.

Erst 1913 wurde ein gemeinsames Reichs- und Staatsangehörigkeitsrecht im Deutschen Reich geschaffen. Dieses wurde jedoch in derZeit von 1935–1945 noch durch den Begriff des Reichsbürgers überlagert, was allerdings als nationalsozialistische Unrechtskategorie (er diente vor allem der Vorbereitung und Durchführung des Völkermordes an den Juden) bereits 1945 wieder eliminiert wurde.

• Der Begriff „Reichsdeutsche” wurde insbesondere von der deutschsprachigen Bevölkerung verwendet, die nach der Reichsgründung 1871 die Staaten außerhalb des Reiches bewohnte (z. B. das Saargebiet 1920–1935), um so zwischen den Deutschen innerhalb und außerhalb des Reiches zu unterscheiden.

Während des Nationalsozialismus wurde das Kürzel RD verwendet.
Das Reichsbürgergesetz (RBG) vom 15. September 1935 (siehe RGBl. I S. 1146) teilte die deutsche Bevölkerung ein in

a)Reichsbürger
b) „Staatsangehörige deutschen oder artverwandten Blutes“
c)  und in ‚einfache‘ Staatsangehörige, Angehörige „rassefremden Volkstums“, andererseits.

Damit wurde ein dreistufiges Rechtssystem geschaffen:

Reichsbürger, Staatsangehörige und Ausländer mit jeweils geringeren Rechten.
Die deutsche Staatsangehörigkeit wurde nach dem Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22. Juli 1913 erworben.

Hier: Gelber Schein (Staatsangehörigkeitsausweis + Abstammung) kann ergo niemals ein Reichsbürger sein!!!

Das Reichsbürgergesetz unterscheidet zwischen „Staatsangehörigem“ und „Reichsbürger“:

• Ein Staatsangehöriger gehört dem Schutzverband des Deutschen Reiches an und ist diesem „besonders verpflichtet“.
• Die vollen politischen Rechte hat allein der Reichsbürger. Dieser muss Staatsangehöriger „deutschen oder artverwandten Blutes“ sein. Er muss durch sein Verhalten beweisen, dass er „gewillt und geeignet ist, in Treue dem Deutschen Volk und Reich zu dienen.“ Das Reichsbürgerrecht wird durch einen Reichsbürgerbrief verliehen
Das Reichsbürgergesetz trat, da im Gesetz selbst nichts anderes bestimmt ist, am 30. September 1935 in Kraft. Dieses Datum bestimmt sich nach Artikel 71 der Weimarer Verfassung, wo geregelt ist, ein Reichsgesetz tritt „mit dem vierzehnten Tage nach Ablauf des Tages in Kraft, an dem das Reichs-Gesetzblatt in der Reichshauptstadt ausgegeben worden ist“.Der Ausgabetag des Reichsgesetzblatts war der 16. September 1935.

Noch geltende Erwerbstatbestände der deutschen Staatsangehörigkeit. Hier: Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln:

Die deutsche Staatsangehörigkeit wird/ wurde erworben durch:

• Abstammung vom deutschen Vater
o eheliche Kinder bei Geburt ab 01.01.1914
o nichteheliche Kinder bei Geburt ab 01.07.1993

  • Abstammung von der deutschen Mutter
    o nichteheliche Kinder bei Geburt ab 01.01.1914
    o eheliche Kinder bei Geburt ab 01.01.1964 bis 31.12.1974 (wenn Kind sonst staatenlos) seit 01.01.1975BVA Köln

Gemeindeordnungen der Länder:

Die Unterschiede der Verfassungstypen in den Ländern sind bedingt durch die dortigen Besatzungsmächte, die in den Ländern zum Teil nach dem Krieg ihre Vorstellungen von kommunalen Strukturen vorgegeben haben.
In den US-amerikanisch besetzten Gebieten blieb hingegen weitestgehend die Deutsche Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 (DGO) in Kraft, welche die Durchsetzung des Führerprinzips auf Gemeindeebene vorsah.
Aus diesem Grunde hat Bremerhaven eine Magistratsverfassung, während das Umland unter britischer Verwaltung stand und die dortige Doppelspitze eingeführt wurde.
Die Bezeichnungen und Bedeutungen der kommunalen Organe variieren entsprechend in den einzelnen Ländern deutlich. Zudem finden sich Unterschiede abhängig davon, ob es sich (nur) um eine Gemeinde oder eine Stadt handelt.

Nun stellt sich die Frage, wer ein Reichsbürger nach eigenen Definitionen der BR Deutschland ist.

Nach eigenen Definitionen der BRiD bezüglich der Vorgaben an Bedienstete (hier: Handlungsanweisungen) hinsichtlich „Reichsbürger“.
Denn sie wissen nicht, was sie schreiben. Interessant auch, wonach die Gemeinden gegründet wurden in 1935… waren das etwa auch Reichsbürger??

Quelle: Gerd Pfeifer /edit markus

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Mittlerweile wehrt sich das System gegen diese sogenannte „Reichsbürgerbewegung“.

Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für Klagen sog. Reichsbürger

Siehe ab Punkt 63 ff:
Wer derart dämlich argumentiert, der muss damit rechnen, dass das System die große Keule aus dem Sack läßt.

Man beachte in dem Zusammenhang auch den § 241a StGB:

241a stgb


Würde ein RuStAG-Deutscher mit der korrekten Ableitung bis vor 1914 mit einer derartigen Verdächtigung, ein „Reichsbürger“ zu sein, belegt, würde dies eine eindeutige Straftat nach §241a StGB darstellen.

➡ 241a StGB

Darauf stünde eine Freiheitsstrafe in nicht unerheblicher Höhe, da man damit ein Verfahren mit politischer Verdächtigung zu beeinflussen versucht. Der Versuch ist bereits strafbar.

Es ist also nicht damit zu rechnen, daß sich ein BRiD-Schiedsrichter derart offenkundig ins Bein schießen wird…

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Und wie schaut heute so aus?

Einwohner oder Bürger?

Anbei ein Musterschreiben:

Sehr geehrte Frau „Bürgerservice ihre Stadt“,

sicher wissen Sie, daß die deutsche Sprache sehr präzise ist. In der Amtssprache werden sehr viele Begriffe angewendet, die oberflächlich betrachtet, gleiche Bedeutungen haben sollen, aber rechtlich erhebliche Unterschiede aufweisen. Daher kann man oftmals von einer vorsätzlichen Täuschung sprechen. Aktuell stellt sich die Frage, ob Ihnen die Unterschiede der folgenden Begrifflichkeiten bekannt sind?

1. Bürger / Einwohner
2. Wohnsitz / Wohnhaft
3. Bundesstaat Hessen / Land Hessen

Zu 1.

Einwohner einer Ortschaft ist der Bewohner einer Gemeinde oder eines Stadtviertels und daraus folgend eines Landes.
Es handelt sich dabei um einen öffentlich-rechtlichen Begriff, der sich von dem des Bürgers bzw. Staatsbürgers dadurch abgrenzt, daß letzteren besondere Rechte und Pflichten zugewiesen sind. Auf dem Einwohnerbegriff beruht das in Deutschland geltende Melderecht, daher ist es sehr von Bedeutung, ob man ein Bürger oder ein Einwohner ist, denn es ist nicht das Gleiche.
Öffentlich-rechtlich ist ein Einwohner einer Gemeinde, „wer nach objektiver Betrachtungsweise in ihr eine Wohnung innehat, die darauf schließen lassen, daß er die Wohnung beibehalten und benutzen wird.“ Deshalb erfaßt der Begriff nicht nur gemeldete und in der Einwohnermeldedatei mit seinen Daten eingetragene Bewohner, sondern auch längerfristige Aufenthalte zum Zwecke der Ausbildung oder des Studiums. (Wikipedia)

Als Bürger (lat. civis) werden die Angehörigen eines Staates und einer Kommune bezeichnet. Im staatsrechtlichen Sinne ist der Staatsangehörige der Staatsbürger, auf kommunaler Ebene der Bürger einer Stadt oder Gemeinde. Aus der Staatsangehörigkeit resultieren die bürgerlichen Ehrenrechte (Rechte und Befugnisse), wie aktives und passives Wahlrecht. Das Kommunalrecht unterscheidet den Gemeindebürger, der als Staatsangehöriger zur politischen Mitwirkung berechtigt ist, vom Einwohner der Gemeinde. (Wikipedia)

Ein Bürger bzw. ein Staatsbürger hat besondere Rechte und Pflichten. Diese Rechte und Pflichten ergeben sich aus der Gebietskörperschaft, dem souveränen Staat, dem diese Person angehört. Seine Grundrechte sind in der Verfassung des Staates festgeschrieben, dem der Bürger bzw. der Staatsbürger angehört.

In meinem Fall ist dies die Deutsche Verfassung von 1871 und die Staatsangehörigkeit des Bundesstaates Hessen, wie dies aus meiner Staatsangehörigkeitsurkunde zu entnehmen ist.

Zu 2.

Der Wohnsitz eines Bürgers ist in treffender Weise im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Darin steht unter § 7:

Wohnsitz; Begründung und Aufhebung
(1) Wer sich an einem Orte ständig niederläßt, begründet an diesem Orte seinen Wohnsitz.
(2) Der Wohnsitz kann gleichzeitig an mehreren Orten bestehen.
(3) Der Wohnsitz wird aufgehoben, wenn die Niederlassung mit dem Willen aufgehoben wird, sie aufzugeben.

Das BGB ist, wie der Name schon sagt, maßgeblich für Bürger und ist Bestandteil des „Deutschen Rechts“ in der Fassung bis 1913.

Von „Wohnhaft“ wir im allgemeinen in Verbindung mit Einwohnern gesprochen, um deren Identität und Wohnungen feststellen und nachweisen zu können. Einwohner sind nicht im Besitz von „Bürgerlichen Rechten“, da es sich ansonsten nicht um Einwohner sondern um Bürger handeln würde. Bei Einwohnern handelt es sich der Regel um staatenlose, ausländische oder rechtlose Personen. Aus der Bedeutung des Wortes „Wohn-haft“ geht bereits hervor, daß die Bewegungsfreiheit dieser Personen eingeschränkt ist, woraus sich eine Meldepflicht ergibt, in dem der ständige oder vorübergehende Aufenthalt dieser Personen erfaßt wird. Nach römischem Recht, die Grundlage der deutschen Rechtsordnung unterscheidet man die Rechtsfähigkeit von Personen wie folgt:

Capitis Diminutio Minima
Occurs when a man’s family relations alone were changed
(Petra Mustermann) – Geringste Einschränkung von Rechten

Capitis Diminutio Media
Occurs when a man loses his right of citizenship but not his rights to liberty
(Petra MUSTERMANN) – Bürgerrechte verloren aber in Freiheit

Capitis Diminutio Maxima
Occurs when a man’s condition changes from freedom to bondage, hen he became a slave.
(PETRA MUSTERMANN)-Bürgerrechte und Freiheit verloren

Im Personalausweis der BRiD finden wir den derzeitigen Personenstand einer Person in Form seiner Schreibweise (Klein-/Großschreibung).

Mit der Beantragung eines Personalausweises der BRiD verzichtet der Antragsteller auf seine ggf. zustehenden „Bürgerlichen Rechte“ und begibt sich freiwillig für zehn Jahre in die Sklaverei, einer s.g. temporären Formen der Sklaverei, dessen Vormund (Herr/Besitzer) die Treuhandgesellschaft „Der Bund“ ist, der im Auftrag der Militärregierung, den drei westlichen Besatzungsmächten, Deutschland als ganzes verwaltet.

Mit dem Verzicht auf seine „Bürgerlichen Rechte“ verzichtet der Antragsteller auch auf seine Zugehörigkeit zu einer Gebietskörperschaft (Staat) wodurch die „Staatenlosigkeit“ eintritt.

Im Gesetz zu dem Übereinkommen vom 28. September 1954 über die Rechtsstellung der Staatenlosen BGBl. 1976 II, Nr. 22, S. 474ff., ausgegeben zu Bonn 22. April 1976 finden wir in Artikel 27. Personalausweis

„Die Vertragsstaaten stellen jedem Staatenlosen der sich in ihrem Hoheitsgebiet befindet, und keinen gültigen Reiseausweis besitzt, einen Personalausweis aus.“

Zu 3.

Bundesstaat Hessen

Der Bundesstaat Hessen ist de jure das Großherzogtum Hessen und ist bis heute ein souveräner Bundesstaat des Deutschen Reiches, allerdings mangels Organe seit der Fremdherrschaft 1918 nicht mehr handlungsfähig. Hessen besteht aus den Provinzen Oberhessen, Rheinhessen Starkenburg sowie aus den Exklaven Eimelrod, Höringhausen, Bad Wimpfen. Hauptstadt ist die Residenzstadt Darmstadt.

Land Hessen

Das „Land Hessen“ (Ein Konzern) ist eine Verwaltungseinheit gemäß Proklamation Nr. 2 der Alliierte Militärregierung GROSS HESSEN mit den Gebieten Kurhessen (Hessen Kassel), Nassau (ausschließlich der zugehörigen Exklaven und der Kreise Oberwesterwald, Unterwesterwald, Unterlahn und Sankt Goarshausen) und Hessen-Starkenburg, Oberhessen und den östlich des Rheines gelegenen Teil von Rheinhessen. Am 30. August 1946 wurde Rheinhessen Rheinlandpfalz zugeordnet.

Die Verwaltungsgebiete wurden von nun an als Staaten bezeichnet und erhielten eine Staatsregierung.

Mit der Proklamation Nr. 2 wurden nicht neue Staaten gegründet, die sich konstituiert haben, sondern die gewerblich tätigen Verwaltungsgebiete wurden fortan lediglich als Staaten bezeichneten ohne dies zu sein (Täuschung im Rechtsverkehr). Verwaltungsgebiete sind keine Völkerrechtssubjekte. Dies ist Staaten vorbehalten. Verwaltungsgebiete gelten daher als Körperschaften des Privatrechts, Personengesellschaften und nicht wie fälschlicher weise behauptet „Öffentlich rechtliche Gebietskörperschaften, da sie über kein räumliches Territorium verfügen.

Verwaltungssitz des „Landes Hessen“ ist Wiesbaden.

Fazit:

Der Unterzeichner ist Bürger von Hessen, freie Person Capitis Diminution Minima und mit bürgerlichen Rechten versehen und ohne Personalausweis.

In Art. 7 BGBEG heißt es: Die Geschäftsfähigkeit einer Person wird nach den Gesetzen des Staates beurteilt, dem die Person angehört.

Die Meldebehörden haben nur die in ihrem Zuständigkeitsbereich wohnhaften Einwohnerinnen und Einwohner zu registrieren, also solche Personen, die Ausländer sind oder als staatenlos gelten bzw. alle Personen, die sich durch Antrag und den Besitz eines Personalausweise der BRiD in die temporäre Formen der Sklaverei begeben haben und vom „Bund“ als Treuhandgesellschaft verwaltet werden.

Liebe Frau „Bürgerservice ihre Stadt“, Sie als Personalausweisträgerin unterliegen selbstredend den Verwaltungsvorschriften Ihres Herrn und Arbeitgebers. Für mich als Bürger gelten jedoch andere Gesetze- deutsches Recht.

Quelle: Gerd Pfeifer

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