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Begrifflichkeiten zum „Gelben Schein“ – V1.7.

aktualisiert am 24.11.2017

Fragestellung:
Der „Staatsangehörigkeitsausweis“ / Der „Gelbe Schein
„Der ist eine tückische Falle, da beisst die Maus keinen Faden ab. Kann doch gar nicht sein, dass du das noch nicht durchschaut hast.“

A) (M)eine Sichtweise:

Bei GG 116 (Abs. 1)“: … anderweitiger gesetzlicher Regelungen“ ist eben nicht (zwingend) das RuStAG v. 1913 gemeint.
Dazu müsste dort stehen „anderweitiger Gesetze„….
„anderweitiger gesetzlicher (Adjektiv) Regelungen = A.H. (1934)  😉

Die Verwaltung kann damit nur A.H.´s Regelung meinen, da alles andere eben keine deutsche (deutsche = Adjektiv) Staatsangehörigkeit ergibt.

Denn das RuStAG v. 1913 ist ein Gesetz und eben keine bloße Regelung.
Das Gesetz ist und bleibt das RuStAG v. 1913. Und dieses behalte ich mir als Deutscher ausdrücklich vor!

Ergo erneut eine Täuschung seitens der Verwaltung durch die Begrifflichkeiten. Wie gehabt, bei derart schwammigen Formulierungen. 🙄

Beachten: … „anderweitiger gesetzlicher Regelungen“ dürfte sodann auch die freiwillige Annahme des Personalausweises sein….! 👿

Damit einhergehend die völkische Bezeichnung „DEUTSCH“ als Personal, mit der handelsrechtlichen Identität „NAME“ und der Zugehörigkeit zur Treuhandverwaltung Bundesrepublik Deutschland, gemäß dem Kapitel XI. der Genfer Konvention.
https://www.agmiw.org/?page_id=447

B) Die aktuelle Sichtweise vieler RuStAGler:

Die Rechteträger haben ebenso ein Recht über die Artikel 25 und 123 (2) GG und sind keine Deutsche im Sinne eines GG, sondern dies vorbehaltlich „anderweitiger gesetzlicher Regelungen“.

Das wird ebenso im sogenannten Teso-Beschluß des BVerfG bestätigt:
Das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz kennt eine Einbürgerung durch bloße Aushändigung eines deutschen Personalausweises oder Reisepasses nicht.
BVerfGE 77, 137 – Teso,BVerfGE 77, 137 – Teso i.V.m. – 2 BvR 373/83 – Abschnitt C, Ziffern 21,22, 23.
Teso, BVerfGE 77, 137

„Der Beschwerdeführer hat die deutsche Staatsangehörigkeit weder durch Einbürgerung seitens der Bundesrepublik Deutschland noch unmittelbar kraft des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes (Rustag1913), das nach Art. 123 Abs. (1) GG für den Hoheitsbereich der Bundesrepublik Deutschland fortgilt, erworben. Der Beschwerdeführer war zum entscheidungserheblichen Zeitpunkt deutscher Staatsangehöriger im Sinne des Grundgesetzes.
Die Ablehnung der Feststellung seiner deutschen Staatsangehörigkeit wirkt sich wie eine Entziehung der Staatsangehörigkeit aus:“
(vgl. BVerwG DÖV 1967, S. 94 f.).
§ 31 BVerfGG Abs. (1)
Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts binden die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden.
Soweit ist dies nachvollziehbar…!

Ich vertrete (ergänzend) die Ansicht, dass wir uns als nachgewiesene, gesetzliche Deutsche eben nicht nach den Artikeln des  GG (ohne Geltungsbereich) und die jeweiligen §§ der Verwaltung zu richten haben und dies auch nicht dürfen und sollten!

Denn alles, was ab dem 29.07.1914 (bzw. 28.10.1918) auf deutschem Boden geschehen ist, ist und bleibt nun einmal illegal!

Nur, weil es uns eben mal mit diesen §§ und Artikeln zupass kommt, nehmen wir den Köder der Verwaltung an (hier: Nutzung der GG Artikel und des TESO-Beschluß), welchen sie uns ggf. zu einer anderen Zeit wieder genüßlich vorhalten können (und wohl auch werden).

Also, entweder bewege ich mich auf meinem mir zustehenden Gebiet / in meinem Rechtskreis oder ich versuche eine Schnittstelle IM System zu finden und diese auch zu nutzen. Dies jedoch ggf.  mit den möglichen negativen Auswirkungen. Für mich gültig ist ausschließlich das RuStAG i.d.F.v. 1913, die Verfassung meines Heimat(h)staates (hier: KGR Württemberg) und die Verfassung des D e u t s c h en R e i c h v. 1871.

Mehr zu diesem Thema auch hier:
https://www.agmiw.org/?p=3949

Ich bin Deutscher! Die Rechtstellung als Deutscher geht immer vor!

Als Natürliche Person (Familienname, Vorname) bin ich Rechtssubjekt und nur Begünstigter des Sachenrechts und niemals Haftender!

Als Deutscher habe ich völkerrechtlich abgesicherte Schutzrechte (HLKO) und unveräusserliche Sach-, Personen- und Gebietsrechte.
Warum sollte ich mich dann mit niederrangigen Normen, Rechten & Regelungen (A.H.; GG; VwVO; UCC etc.) auseinander setzen?

Als Deutscher lehne ich alles ab, was nach dem 28.10.1918 auf deutschen Boden passiert ist / installiert wurde!
Das bedeutet nicht, die „BRiD“ nicht anzuerkennen. Sie „existiert“; man kann, darf und sollte jedoch deren Rechtstaatlichkeit anzweifeln.  😉

Denn:
Das völkerrechtliche Subjekt (D e u t s c h e s R e i c h – 1871 – 1914/16) bestand und besteht durch seine LEGITIMEN NATÜRLICHEN RECHTSPERSON(EN) und derer in der Rechtsfolge, welche ihrerseits ihre UNVERÄUSSERLICHEN und UNAUFLÖSLICHEN Rechte aus dem völkerrechtlichen Subjekt beziehen.
https://www.agmiw.org/voelkerrechtsubjekt-dr/


Die „BRiD“ ist somit mitnichten nicht existent, wie so viele behaupten.
Unabhängig seitens der Abmeldung durch H.D. Genscher bei der UNO. 🙂

Sie ist der aktuelle Zustand der Menschen im Verwaltungsgebiet und damit sehr wohl legitim und  (nur) de facto „legitimiert“.

Auch die Bezeichnung „Bundesrepublik (in) Deutschland“ auf dem Staatsangehörigkeits-Ausweis ist irreführend, da die BRiD-Verwaltung den Auftrag seitens der Alliierten hat, uns Deutschen auf eigenen  Antrag hin, eben nur die Feststellung zu bestätigen.

Es ist doch klar, dass uns ein Verwaltungskonstrukt die gewünschte Staatsangehörigkeit IN einem der 26 Bundesstaaten nicht bestätigen kann und auch nicht wird! 😉

Wichtig:
BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND = in Großschrift auf dem „Gelben Schein“ geschrieben = das ist die Verwaltung.

Ein Völkerrechtssubjekt wird klein geschrieben: D e u t s c h e s R e i c h.
Die Verwaltung benutzt den Weimarer Adler, um überhaupt auf teilstaatliches Recht zugreifen zu können. Mehr zum Thema Gelber Schein findet ihr hier:
https://www.agmiw.org/?p=1499

Man beachte:
Wir beantragen eben NICHT eine Staatsangehörigkeit, sondern wir beauftragen nur die FESTSTELLUNG zur Staatsangehörigkeit!
Denn diese Staatsangehörigkeit haben wir bereits seit unserer Geburt!
Wir, der Souverän,  beauftragen die Verwaltung, dies für sich selbst festzustellen. Und um denen klar zu machen, dass wir wieder zurück in unsere Heimat wollen!
Denn wir sind Deutsche und eben nicht staatenlos.
https://www.agmiw.org/?p=3253
https://www.agmiw.org/?p=4213

Auf dem Gelben Schein ist im Wasserzeichen und als Aufdruck der Weimarer Adler vertreten.
In der Weimarer Republik (1919) gab es bis 1934 (hier: Selbstermächtigung von A.H.) noch die Staatangehörigkeiten..!
Somit galt dort auch weiterhin das RuStAG i.d.F.v. 1913.

„Deutscher ist, wer Staatsangehöriger IN einem Bundesstaat ist.“

Daher nochmals in aller Deutlichkeit:
Du hast einen FESTSTELLUNGS-Antrag eingereicht. Wenn du nun im BVA-Formular F bei dem Punkt 4.3 deine Staatsangehörigkeit (z.B. „Königreich Preußen“, „Königreich Württemberg“ ) korrekt eingetragen hast und der Antrag von der Verwaltung positiv entschieden wurde, sodann steht auf deinem Gelben Schein (Quittung für den Verwaltungakt) die Natürliche Person „Max Mustermann“ – Ist deutscher Staatsangehöriger.

Ja, auf dem Gelben Schein ist der Weimarer Adler abgebildet!
Das bedeutet, dass Du nun nachgewiesen hast, dass du auch Deutsche(r) bist. Und nur darum geht´s..!

Im EStA-Registereintrag des BVA sollte nun nach der  korrekten Übermittlung deiner Akte/Daten von der Ausländerbehörde an das BVA der korrekte Erwerbsgrund verzeichnet sein. (hier: Geburt & Abstammung).
Dieser Eintrag wird mittlerweile gerne von den Behörden verweigert. Sie müssen es aber gemäß § 33 StAG Abs (3) tun.

Dass das System immer mehr dagegen arbeitet – denn wir erreichen die kritische Masse – erkennt man daran, dass in den [Behörden] auf  „Anweisung“ (z.B. die BRiD-Innenministerien) die Ausstellung dieses Dokument rechtswidrig verweigert wird.
Mehr Infos für Betroffene gibt es hier:
https://www.agmiw.org/?p=2037

Die Mitarbeiter in den [Behörden] sind grundrechtverpflichtet. Und wer hat in diesem Land den Zugriff auf die Grundrechte? Das Personal-DEUTSCH oder der gesetzliche Deutsche?

Ist dem dann so, musst du nun die sog.  „deutsch“e Staatsangehörigkeit verlieren, um Deutsche/r ohne die deutsche Staatsangehörigkeit zu sein.
https://www.agmiw.org/?p=3949

Das das System gegen die Feststellung agiert, bemerkt man auch daran, dass immer mehr gut geschulte Trolle sich an die Arbeit machen, den „Neulingen“ diesen Weg madig zu machen.
Oder sogar darauf drängen, den Ausweis wieder zurück zu geben. Wie z.B. die VS-verseuchten Gruppierungen wie „Freistaat Preußen“, „Verfassungsgebene Versammlung“ , „Volk fürs Volk“ u.a.. Allesamt indoktrinierte, verstrahlte, beratungsresistete Hochverräter und ANTI-Deutsche! Von Deutscher Geschichte haben diese Unpersonen 0% Ahnung!

Mehr hierzu – und zu vielen anderen Themen – in diesem ausführlichen Frage & Antworten-Artikel (Pflichtlektüre!):
https://www.agmiw.org/?p=4057

Diese Personen schüren auch Ängste, dass man dann in die FEMA-Camps abtransportiert wird. 😆
https://www.agmiw.org/?p=3859

++++

Wer den Staatsangehörigkeitsausweis und den korrekten EStA-Register-Auszug erhalten hat, der lese gerne hier weiter.

Denn der Feststellungsantrag ist nur der erste Schritt (bzw. der Gelbe Schein ist quasi ein einmaliger Wegwerfschlüssel) auf einem langen Weg hin zur Souveränität.

Über diesen von Dir selbst ausgelösten Verwaltungsakt änderst Du für dich deine Rechtstellung im System. Was Du dann damit machst, obliegt  nur Dir allein… 😉

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Warum ist dieser „Staatsangehörigkeits“-Ausweis denn so wichtig?

Dieses Dokument weist für Dich die / deine Natürliche Person aus. Bis dahin bist Du nach § 90 BGB nur eine SACHE.
Es wird AM Gericht auch nur „in der Sache“ verhandelt (vor einem Handels- und Schiedsgericht; siehe hierzu auch den § 15 GVG i.V.m. §§ 16, 18-21).

Dieses Dokument stellt für Dich eine Weiche IM Rechtssystem zu deinen Gunsten. Denn ab diesem Zeitpunkt sind für Dich die §§ 1-20 des BGB als auch die §§ des EGBGB gültig.

Dieses Dokument weist Dich als Deutschen aus und eben nicht als DEUTSCH. Denn deine Rechtsstellung als Deutscher geht immer vor. Siehe hierzu den EGBGB Artikel 5.

Du bist ein(e) IM System nachgewiesene(r) gesetzliche(r) Deutsche(r)!
Du kannst an der Aktivierung und Reorganisation der originären Gemeinden mitwirken.
https://www.agmiw.org/?p=403

Für Hausbesitzer:
Der Besitzer ist derjenige, der die tatsächliche Herrschaft über eine Sache hat (§ 854 BGB).
Der Eigentümer ist derjenige, der befugt ist über die Sache zu verfügen (§ 903 BGB).
https://www.agmiw.org/?p=1383 ff.

Du bist nun auch aktiv legitimiert.
https://www.agmiw.org/?p=1156

Ein weiterer Denkanstoß zu diesem so wichtigen Thema:

Artikel 73 der UN Charta (Auszug):
„Verantwortliche für die Verwaltung von Hoheitsgebieten deren Völker (Plural) noch nicht die volle Selbstbestimmung haben, bekennen sich zum Grundsatz der Interessen der Einwohner dieser Hoheitsgebiete, die Vorrang haben und übernehmen den heiligen Auftrag dieser Verpflichtung.“

Wenn also die Interessen dieser Einwohner, z.B. 20 Millionen an Muslimen auf deutschem Boden (die vögeln sich da hin), dem von z.B. 4 Millionen gesetzlicher Deutschen, vorgehen…
…dann dürft ihr euch nicht beschweren, daß ihr als Personal-DEUTSCH eben kein nachgewiesener Deutscher seid und eure eigenen Interessen hinten anstehen werden…!
Und das wird passieren, denn a) DEUTSCH pennt weiter vor sich hin und b) hat kein Interesse an einer Vermehrung. Was bei all den verstrahlten Individuen da draussen evtl. nicht einmal so verkehrt ist. 👿


Die Anzahl der nachgewiesenen – per Feststellungsantrag F – gesetzlichen Deutschen beim Bundesverwaltungsamt (BVA in Köln), zwecks Bildung einer eigenen international anerkannten  Interesseneigenschaft, muss daher zwingend gesteigert werden…!

Personal-DEUTSCH merkt nicht einmal, daß seine Interessen als Staatenloser niemals vorgehen können.
Könnt ihr IM (internationalen) System  beweisen, wer ihr seid? Interessiert es die, welche Unterlagen ihr in den Schubladen habt?

Auch deshalb der Feststellungsantrag des Bundesverwaltungsamt (BVA) zum „Gelben Schein“, denn:

Da die Politiker-Marionetten in den Entscheidungsgremien (hier: Bundestag, Landtag etc.) tagtäglich gegen eure Interessen Abstimmungen treffen, welche jedoch im internationalen Kollisssionsrecht eindeutig Auswirkungen haben, müssen sie (die Politiker) sogar einen Staatsangehörigkeitsausweis (den 1934er) haben, da Sie sonst keine völkerrechtliche Vertretung für das deutsche Völkerrechssubjekt hätten.

Unter diesem Grundsatz wird dann auch verständlich, warum der Erhalt des „Gelben Schein“  in vielen Regionen seitens der Verwaltung verweigert bzw. massiv erschwert wird…!
https://www.agmiw.org/?p=2037

Denn Sie verlieren dadurch potentielle Entscheidungsbefugnis, weil die Menge der „amtlich bestätigten“ Entscheidungsträger dadurch aus „ihren“ Reihen ins Volk (ab)wandert, dem eigentlichen Souverän.

Manch ein angehender Souverän ziert sich, sich über diesen Weg der Feststellung, zu erkennen zu geben. Dies ist der massiven Gegenarbeit der Systemtrolle geschuldet! Wozu habt ihr denn ein Hirn, wenn ihr es nicht zu Euren Gunsten nutzt? ?

Die BRiD = die Verwaltung von Zivilinternierten. Was würde denn geschehen, wenn alle Deutschen den Gelben Schein hätten?

Der Staatsangehörigkeitsausweis ist eben kein Antrag für die „deutsche Staatsangehörigkeit„, sondern eine Feststellung  zur, also auf eine weitere Staatsangehörigkeit, nämlich die angeborene StAG in einem der Bundesstaaten des Völkerrechtsubjekts.

Der „Gelbe Schein“ ist die Quittung, die Positivbestätigung der Verwaltung, für die weitere Staatsangehörigkeit, denn da steht:

Ist deutsche(r) Staatsangehörige(r)und eben nicht besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit. Die Begrifflichkeiten beachten!

Mit dieser Quittung kannst Du nun belegen, daß Deine Natürliche Person einen schützenswerten Rechtsstand nachgewiesen hat.

Siehe hierzu:
SHAEF Gesetz Nr. 52 Artikel I i.V.m. mit Artikel VII Absatz e / Pakt der Völker Artikel 11 i.V.m. mit Artikel 1 und dem Art. 25 GG, sowie den Art. 45 – 47 HLKO.
All dies ist „ius cogens“ zwingendes Recht, welches die Verwaltung zwingend einzuhalten hat.

Du nimmst nun Deine Vorrang- und Schutzrechte wahr. Dies gemäß den Art.  5 Abs. (1), 6,  10 und 50 EGBGB (ja, ein „Gesetz“ der Bundesrepublik (in) Deutschland = Besatzer und Treuhandverwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebiets).

Ach ja – und hört mal hier rein ab Minute 01:35
Ein (ehemaliger) BRiD-Innenminister sagt: Eine Wiederherstellung des Deutschen Reiches kann es nicht geben, denn das wäre die Wiedervereinigung:
https://www.youtube.com/watch?v=ugmMNL-akJY

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Wenn in der Rechtsprechung Adjektive keine Anwendung finden, dann bedeutet „deutsche Staatsangehörigkeit“ quasi nur noch eine Staatsangehörigkeit?

Ein Deutscher (seit Geburt, nach Abstammung gemäß RustAG v. 1913) besitzt die Staatsangehörigkeit IN einem der 26 Bundesstaaten des Staatenbunds (Verein; Konföderation) D e u t s c h e s R e i c h) und eben nicht DIE „deutsche Staatsangehörigkeit“.

Das Deutsche Reich war bzw. ist nie ein Staat, sondern ein Staatenbund, dessen Mitglieder die Bundesstaaten waren bzw. immer noch sind. Das Völkerrechtsubjekt Deutsche Reich (1871 – 1914/16) hatte daher auch nie ein „Volk“. Das „Volk“ des Deutschen Reich sind die Bundesstaaten. Die Stämme und Völker finden wir IN den jeweiligen Staaten und Stadtstaaten.

In der Positivbestätigung (der Quittung) hier der „Gelbe Schein“ nach Bearbeitung unserer Willenserklärung (hier: der Feststellungsantrag „zur“…) steht dann drin: „IST deutsche(r) Staatsangehörige(r).

Es muss uns klar sein, dass uns die Verwaltung keine StAG IN einem der Bundesstaaten bescheinigen kann. Mit Staatsangehöriger wird auf die Gliedstaaten, die Bundesstaaten „verwiesen“.

Die Begriffsdefinition Deutscher und Deutschland war schon vor dem Deutschen Reich gebräuchlich.

Dieses Verwirrspiel zieht sich durch alle Ebenen und Ecken. Es gilt sich selbst als das zu erkennen, was man ist:
—> Ein(e) Deutsche(r) mit einer Staatsangehörigkeit IN einem der Bundesstaaten des Deutschen Reich (dieser Satz ohne Adjektivbestimmung ^_°
–-> z.B.: Man hat auch nicht die preussische StAG, sondern man besitzt die StAG IN dem Bundesstaat Königreich Preussen.

rustagEs heisst, die Verwaltung beruft sich nur noch auf das StAG.
Das RuStAG wird nicht mehr in Anwendung gebracht.

Ich lasse diesen Ausschnitt eines Urteils der Firma VG Stuttgart aus dem Jahr 2015 unkommentiert.
Es spricht für sich selbst! 😉

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Sind BRiD-Beamte somit auch Reichsbürger?

Das Merkblatt des BVA  zur Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit – hier: Nr. 1 und Nt. 4
http://www.bva.bund.de/…/Festst…/Merkblatt_Feststellung.pdf…

Man siehe auch dies hier:
➡ Artikel 56 GG (Eid des Bundespräsidenten)
https://dejure.org/gesetze/GG/56.html
➡ § 7 Beamtenstatusgesetz (gilt für Landes“beamte“)
http://www.gesetze-im-internet.de/beamtstg/__7.html
➡ § 7 Bundesbeamtengesetz (gilt für Bundes“beamte“)
http://www.gesetze-im-internet.de/bbg_2009/__7.html
Artikel 31 Grundgesetz (GG)
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_31.html

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http://bewusst.tv/wer-sind-denn-hier-die-reichsbuerger/

https://youtu.be/itWAvtsjoOA

http://bewusst.tv/droht-die-komplette-entrechtung/