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Meine, Deine, Unsere POLIZEI – im Hier und Jetzt! v4.7.

aktualisiert am 14.05.2017

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Vor wenigen Jahren waren die Uniformen der Polizisten und die Dienstwagenfaben in der Farbe Grün gehalten.

Die Farbe Grün steht sinnbildlich für die „Souveränität“.

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Nach einem Erlass der EU (die EU ist kein Staat, sondern ein Verein!) mussten die Uniformen und Wagenfarben in Blau gewechselt werden. Was vom Großteil der Länder auch umgesetzt wurde.

Die Farbe Blau steht für die Hohe See – ergo dem internationalen Handels- und Seerecht (UCC – Uniform Commercial Code), in dem wir uns seit dem 01.01.2016 allesamt befinden.

Die Umfirmierung findet auch mit passender Außenwirkung statt:

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Anstelle der alten „BWL“-Kennzeichen gibt es nun z.B. die privat-rechtlichen Schilder der Firma Stadt Ludwigsburg. 😉

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Eine BEHÖRDE..??? 😆 und noch einmal: :lol
Merken die noch irgend etwas…? Ich befürchte nicht…
OK, solange man sein Gehalt bekommt und eine Waffe tragen darf…

Diese – unsere(?) –  Polizisten werden bewusst arglistig getäuscht!

Zwischen den Worten „uniformiert und „uninformiert“ liegt nur ein Buchstabe…

Denn diese POLIZEI-Bediensteten sind keine echten Beamte (welcher Staat hat denen denn eine korrekte Bestallungs-Urkunde ausgehändigt?), sondern nur Erfüllungsgehilfen für eine menschenverachtende Gruppierung, welche im Bundestag für Dritte illegal zu unseren Lasten ungehindert ihr Unwesen treibt.

Frage: Für welchen Staat arbeiten unsere „Polizisten“?

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Hierzu der komplette Firmeneintrag des Internationalen Firmenverzeichnis www.upik.de der BRiD:
BRvD

Ergo arbeiten die „Polizisten“ somit seit dem Jahr 1990 für eine Nicht-Regierungsorganisation...!?! 🙄

Laut dem Bundesverfassungsricht sind auch die Wahlen ungültig:
2 BvE 9/11 vom 25. Juli 2012

Nach einer diesbezüglichen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes vom 25.07.2012 steht nunmehr endgültig fest, dass unter der “Geltung” des Bundeswahlgesetzes – hier das Ausfertigungsdatum von 07.05.1956 – noch nie “ein verfassungsmäßiger Gesetzgeber” am Werk war und somit insbesondere alle erlassenen „Gesetze“ und „Verordnungen“ seit 1956 nichtig sind.

Nebenbei: „wählen“ darf nach dem § 12 BWahlG nur ein Deutscher gemäß dem Art. 116 GG. Wer ist das denn überhaupt in diesem Land? Hat denn jeder Bürger (korrekter: Einwohner) auch einen „Staatsangehörigkeitausweis„? Auch hier eine Täuschung!

§ 12 Bwahlg

GG 116

Jeder POLIZIST ist gemäß dem Eintrag im Marken- und Patentamt zu München nur ein besserer (bewaffneter) Schreibwarenhändler.

Patentamt POLIZEI

Die jeweiligen Bundesländer haben einen Lizenzvertrag mit dem Land Bayern zur Nutzung der Wortmarke „POLIZEI“ abgeschlossen.

Hier der ausführliche Wortmarken-Eintrag der POLIZEI in NRW:
NRW-POLIZEI-ALS-MARKE-LAND-NRW

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Hier der Link zur Firma POLIZEI in NRW:
In deren eigenem Text wird klar und eindeutig auf die Firma hingewiesen:
http://www.polizei.rlp.de/internet/nav/80c/80c409c6-071a-9001-be59-2680a525fe06.htm

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Noch Fragen hierzu? 😆


Ein Urteil des BVerfG vom 17.12.1953 – 1 BvR 147/52 sagt folgendes aus über den Beamtenstatus:

Leitsatz

  1.  Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen.
    Quelle: http://opinioiuris.de/entscheidung/805

Ergänzend hierzu die Zeitung „ZEIT“:
http://www.zeit.de/1954/07/es-gibt-keine-beamten-mehr

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Mit den Bundes-Bereinigungsgesetzen der Jahre 2006, 2007 und 2010 wurden zahlreiche Gesetze – via der Abschaffung des Geltungsbereiches – ad acta gelegt.

Diese wurden, ohne den Umweg über den Bundestag und Bundesrat zu nehmen, direkt via (dem) Diktat (der West-Alliierten) in die Bundesgesetzblätter (BGBl.) – ausgegeben zu BONN und nicht in Berlin (!) – übernommen.

Darin dokumentiert sind die Aufhebungen vieler Gesetze – ins besonders der jeweiligen Geltungsbereiche, ohne die ein Gesetz keine Gültigkeit mehr hat!

Dies betrifft u.a.:
das GVG, die OWiG, die StPO und die ZPO u.a.

https://www.agmiw.org/?page_id=637

Siehe hierzu das Schreiben des „Bundesministeriums der Justiz“:
➡ BEREINIGUNGSGESETZ-SCHREIBEN_JUSTIZMINIST

Man darf davon ausgehen, dass der reguläre [Beamte] vor Ort darüber nicht informiert / geschult wird / wurde. Wozu auch!?

Dieser Hauptkommissar erklärt es eindeutig!
Interview mit Herrn PHK Harald Schreyer (suspendiert^^):
http://bewusst.tv/fragen-bei-zoll-und-polizei/

Für interessierte Polizisten stelle ich den Kontakt gerne her.

Daher ist der alltäglichen Rechte beugenden Willkür Tür und Tor geöffnet, zumal leider auch wissende [Beamte] – noch! – willfährig und vorätzlich (strafbewehrt) handelnd weg schauen und „Dienst nach Vorschrift“ machen.

Es gilt ab dem Jahr 2016 das internationale Handelsrecht UCC.
„Gesetze“ oder gar eine Rechtstaatlichkeit ist nicht mehr gegeben.

Hierzu ein Interview mit Herrn Dr. jur. Helmut Roewer, dem ehemaligen Präsident des Verfassungsschutzes Thüringen:

das-verschwinden-des-rechtsstaats-und-das-versagen-der-politischen-elite

Polizisten müssen sich eine private Diensthaftpflicht-Versicherung zulegen, da seit 1982 die „Staats“haftung erloschen ist.

Auch einer der Gründe, warum z.B. ein [Richter] seine „Urteile“ oder Beschlüsse (= Willenserklärung) im „Original“ nicht mehr unterschreibt. Ein Schelm, wer Böses hierbei denkt.

Die Unterschrift! – 1.3.

Siehe u.a. hierzu auch:
Bundesgerichtshof-Urteil: VII ZB 43/12
Bundesverwaltungsgericht: Urteil vom 27. 1. 2003 – 1 B 92. 02

Liebe Polizisten,

lest bitte einmal aufmerksam auf der Seite 27!
Wer bezahlt die Antifa? Genau! Euer Arbeitgeber!

http://www.jusoslsa.de/download/landesdelegiertenkonferenzen/antragsb%C3%BCcher/Antragsbuch%20Juso-LDK%202015.pdf

Wisst Ihr, geschätzte Bedienstete der Firma POLIZEI:
a) was mit den Mauerschützen der innerdeutschen Grenze passiert ist? Die keine von ihren Chefs unterschriebenen Handlungsanweisungen vorlegen konnten.
b) ob es im Bundeshaushalt Rückstellungen für Beamten-Pensionen gibt?

Auch besorgte Polizei-Bedienstete melden sich vermehrt zu Wort.
Weitere Videos von mutigen Polizisten findet man auf Youtube.
Facebook-Beitrag

Ergänzung:

FB-SV

Polizist Sven Kleuckling Klartext auf Facebook

arrow: https://vimeo.com/214855525


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Muss man unsere Polizisten an ihren geleisteten Eid und an das Beamtenstatusgesetz erinnern???

Neutralitätspflicht, §§ 33 Abs. 1 S. 1, 2, 34 S. 2 BeamtStG:

Art.7

Pflicht zur politischen Mäßigung, § 33 Abs. 2 BeamtStG:

Art.8

Pflicht zu achtungs- und vertrauenswürdigem Verhalten
§ 34 S. 3 BeamtStG

Art.9

Gehorsamspflicht, § 35 S. 2 BeamtStG

Gemäß § 35 S. 2 BeamtStG sind Beamten verpflichtet, die dienstlichen Anordnungen und allgemeinen Richtlinien der Vorgesetzten zu befolgen. Die Pflicht zur Befolgung von Weisungen besteht unter folgenden Voraussetzungen (Auszug):

* der Vorgesetzte, der die Weisung erteilt, muß sachlich und örtlich zuständig sein. (ist er das für RuStAG Deutsche?)
* der angewiesene Beamte muß für die auszuführende Weisung ebenfalls sachlich und örtlich zuständig sein (ist er das für RuStAG Deutsche?)
* es muß sich um eine amtliche Anordnung für dienstliche Tätigkeiten handeln, welche die Wahrnehmungen des funktionellen Amtes (welches Amt? Es gibt nur noch Firmen!) betreffen (man spricht insoweit von amtlichen Weisungen im Gegensatz zu dienstlichen Weisungen, die den Beamten als Person betreffen)
* der Beamte darf nicht ausnahmsweise weisungsungebunden sein, § 35 S. 3 BeamtStG
* die Weisung darf kein Verhalten verlangen, das erkennbar strafbar oder ordnungswidrig ist oder die Würde des Menschen verletzt, § 36 Abs. 2 S. 4 BeamtStG
* Weisungen müssen zur Aufgabenerfüllung oder zum Schutz des Beamten erforderlich sein (unzulässig sind daher beispielsweise private Aufträge des Vorgesetzten wie einkaufen gehen oder Kaffee kochen).
* Bei verfassungswidrigen Weisungen entfällt die Gehorsamspflicht (welche Verfassung?), wenn ein evidenter, besonders schwerwiegender Verfassungsverstoß vorliegt. Im Übrigen besteht die Gehorsamspflicht prinzipiell auch bei rechtswidrigen Weisungen, sofern die Weisungen nicht willkürlich oder offensichtlich schwerwiegend fehlerhaft sind. Bei der Beurteilung, ob es sich um eine solche offensichtlich und besonders schwerwiegend fehlerhafte Weisung handelt, ist § 44 LVwVfG heranzuziehen.

§44 LwVfG

Womit wir wieder bei dem Thema „Unterschriften“  sind!  😉

Welcher Haftbefehl oder welcher Durchsuchungsbeschluss (ein Beschluss ist eine „Willensbekundung“ und somit rechtsunwirksam) war vom zuständigen Richter formal korrekt unterschrieben?!? 👿

Art.6

Liebe Polizisten, JA – wer remonstriert und daher nicht mehr systemkonform für deren Interessen handelt, wird entlassen und gemobbt. Wie lange soll das gut gehen? Wann seid ihr an der Reihe?

Ein Beitrag aus dem „Beamten-Magazin“:
http://www.beamten-magazin.de/pflichten_des_beamten

Hier einer der vielen Aufrufe besorgter Bürger an die Polizisten:

Aufruf

+++++

Sofern freundliche, sachliche Gespräche mit den POLIZEI-Firmen-Bediensteten nicht (mehr) möglich sind:

2013-MASSNAHMEN-GEGEN-STRAFTATEN-DER-POLIZEI

verhaltensmassnahmen-bei-kontrollen

2008-MiStra Mitteilungen in Strafsachen 

StGB §§ 11, 344, 345 und 358

Abschnitt 73a RiStBV –
Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV)

„Durchsuchung und Beschlagnahme stellen erhebliche Eingriffe in die Rechte des Betroffenen dar und bedürfen daher im Hinblick auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz einer sorgfältigen Abwägung. Bei der Prüfung, ob bei einem Zeugnisverweigerungsberechtigten die Voraussetzungen für eine solche Maßnahme vorliegen (§ 97 Abs. 2 Satz 3, Abs. 5 Satz 2 StPO), ist ein strenger Maßstab anzulegen.“

Dies sodann i.V.m. dem § 113 Abs. (3) des StGB…!

+++++

Schlußwort:

Wie kann es angehen, dass unsere Polizisten eine „Regierung“ schützen, welche beleghaft (siehe BVerfG-Urteile) illegal und rechtsbeugend agiert?

Man nehme als Bsp. nur den Art. 16a des GG (Asylgesetz).
Oder wie ist das mit dem Kriegseinsatz der Söldnertruppe „Bundeswehr“ in Syrien ohne ein UN-Mandat?

Nun – die Damen und Herren Politiker sind ja fein raus. Denn diese haben vorgesorgt. Man siehe hierzu den § 129 StGB (2) 👿

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Schon gewusst, dass jede Partei ein „besonderer Verein“ ist?
In weiser Vorsicht wurde auch hier „nachgebessert“:

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Seht hierzu auch den § 37 PartG i.V.m. § 54 BGB…!

Kann das Volk etwas dagegen tun? Da gibt es doch den Art. 20 (4) des GG, oder?

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Seit 2014 steht in der Fußnote zu diesem Art. 20 GG, dass dieser Artikel nur für Deutsche gemäß Art. 116 Abs. (1) GG gilt. Nur, wer ist das denn heutzutage? Richtig, alle Diejenigen, welche einen Staatsangehörigkeitsausweis haben. Dies trifft jedoch für die Vielzahl der Menschen in diesem Land nicht zu, da diese lediglich einen Personalausweis haben.

Nebenbei dieser Personalausweis wurde 1938 von Adolf Hitler eingeführt, nachdem er mit dem Gleichschaltungs- und Ermächtigungs“gesetz“ 1933/34 die damaligen Bundesstaaten-Staatsangehörigkeiten in „deutsch“ zusammen gefasst hat.

Wurden nicht alle Gesetze der Nationalsozialisten durch die Alliierten aufgehoben? Wie kann es sein, dass bis heute noch rund 250 „Gesetze“ und Normen aus dieser Zeit (1933- 1945) aktiv angewendet werden?
Wie z.B. der Anwaltszwang vor Gericht oder die Justizbeitreibungsordnung.
NS-Gesetzgebung

Liebe Polizisten! Ist Euch bewusst, dass ihr euch täglich strafbar macht? Ein wichtiges Bsp. aus der täglich angewendeten Praxis:

  • Freiheitsberaubung § 239 StGB i.V.m. vielen anderen §§….

Laut dem Protokoll Nr. 4 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, durch das gewisse Rechte und Freiheiten gewährleistet werden, die nicht bereits in der Konvention oder im ersten Zusatzprotokoll enthalten sind, in der Fassung des Protokolls Nr. 11 Straßburg, 16. IX. 1963 Art. 1

– hier: das Verbot der Freiheitsentziehung wegen Schulden (Zivilrecht).

Ergänzend hierzu verweise ich auf das Bundesgesetzblatt Nr. 60 vom 20.11.1973, hier: Artikel Nr. 11:

Niemand darf nur deswegen in Haft genommen werden, weil er nicht in der Lage ist, eine vertragliche Verpflichtung zu erfüllen.“

Diese Regierung wird bald den Notstand ausrufen? Was dann?

Wir, die Menschen in diesem Land, auf deutschem Grund und Boden brauchen JEDEN ehrlichen auf aufrichtigen Polizisten!
WO SEID IHR? Habt Ihr Euren  Idealismus begraben? Zählt nur noch purer Egoismus? Angst vor Mobbing oder Strafversetzung? Warum schluckt ihr den „Maulkorb“-Erlass in bezug auf die Wirtschaftsflüchtlinge?

Wie lange noch wollt ihr Euch als Erfüllungsgehilfen prostituieren? Wie lange noch wollt ihr willkürlich und willfährig rechtsbeugend „Dienst nach Vorschrift“ zulasten der Menschen in diesem Land ausüben? Habt Ihr keine Familien und kein Gewissen?

Seid versichert:
Die Ereignisse werden uns bald überrollen. UNS und EUCH!
Die Geschichte vergisst nichts! Als WAS wollt ihr in die Geschichtsbücher Einzug halten?

Auf welcher Seite steht Ihr???

Ein ergänzender Aufruf an Euch ihr lieben Polizisten:
wichtig-liebe-polizisten-bitte-nehmt-meine-botschaft-an/

Etwas zum Nachlesen und Nachdenken:
Beamtenwegweiser 2015

++++

Ich habe den Text ohne Veränderung übernommen und bin für den Inhalt, den Wahrheitsgehalt und die Richtigkeit nicht verantwortlich.

Veröffentlicht am 31. Dezember 2014 von ddbagentur:

TEXT:

„Im Zuge meiner Ermittlungen den gestrigen mysteriösen Brief meines “POLIZEI”-Freundes betreffend, kontaktierte ich heute meinen ex-Kollegen, Freund und Informanten bei der zwangsvollstreckten Berliner “POLIZEI”, um ihm ein wenig auf den Zahn zu fühlen. Was er mir an Informationen präsentierte, war kaum zu glauben, scheint aber der Wahrheit zu entsprechen.

Nachfolgend nenne ich meine ehemaligen Kollegen A.

Vorgreifend zusammenfassend kann ich die Aussage A’s. nur bestätigen: “Der Patient ist bereits seit Langem tot, er ist nur noch nicht umgefallen”. Hunderte Kündigungen, allein in Berlin, von ehemaligen Bediensteten der zwangsvollstreckten ehemaligen Firma “POLIZEI” belegen das Übel.
Man arbeitete bereits für wenig Geld, wenn man das Pensum nebst dem enormen Risiko eines “POLIZEI”-Bediensteten beachtet, nun jedoch verlangt man kostenfreien Sklavendienst? Da hört alle Freundschaft auf. Natürlich spart man sich so auch die späteren Diskussionen zum Ende des I. Quartals 2015, wenn alle anderen auch fristlos gekündigt werden. Der Verschwörerplan der Zionisten macht mal wieder Sinn!

Fahrzeugbewegungen sind kaum noch möglich, so A., da die Kreditkartenlimits ausgereizt sind und seitens der “POLIZEI” kein monatlicher Ausgleich mehr stattfand. Grund dafür waren ausstehende Zahlungen seitens der zwangsvollstreckten Firma “BRD” an die ehemalige Firma “POLIZEI”.

Hinzu kommen tausende ausstehende Zahlungen von Opfern der Söldnerschaft, die einfach ihre Straftickets nicht mehr bezahlten. Natürlich nicht, denn zunächst muß nach neuem Recht des weltweit gültigen Uniform Commercial Code (UCC) auch ein gültiger Vertrag zwischen “POLIZIST” und einer anderen Entität (z.B. Mensch) geschlossen sein. Ohne Vertrag darf kein privat handelnder Söldner, namens “POLIZIST”, einem anderen eine Leistung abverlangen. Kann der “POLIZIST” keinen Vertrag vorlegen, so steht er schnell selbst in einem Vertragsverhältnis und bezahlt für seine versuchte Versklavung eines anderen oder hält sich eben aus allem raus, so wie A. es stets tut. Wenn seine Kollegen Radarmessungen durchführen, bleibt er am Rande und tut gar nichts! Er weiß um die hohen Strafen, welche viele seiner Kollegen bereits zahlen müssen.

Er ermahnt eher noch zur Ruhe.
So bleiben die Kassen natürlich leer und schon das eine oder andere Mal legten “POLIZISTEN” Spritgeld für eine halbe Tankfüllung aus, um nicht laufen oder mit dem Fahrrad fahren zu müssen.
Ein Kollege einer anderen “POLIZEI”-Filiale, mit welchem A. gut befreundet ist, erzählte ihm kürzlich, er hätte seinen 2. Monatssold noch nicht erhalten und solle ab 1. Januar 2015 auf 28% seines Solds verzichten. Grund dafür wären Zahlungsschwierigkeiten der zwangsvollstreckten Firma “INNENMINISTERIUM”. Und nun etwas sehr Amüsantes: Er fragte nach, wann er denn mit den beiden ausstehenden Soldzahlungen rechnen könne. Die Antwort seines “FILIALLEITERS”: “Darüber reden wir im April!”. Es ist also bereits klar, daß dann schon alle entlassen sein werden und man zahlt ihnen nicht einmal das verdiente Geld für die erbrachte Leistung! Das ist so einunglaublicher Betrug!

Liebe Leser, ich bin k e i n Freund des ehemaligen sklavischen Werkzeugs “POLIZEI”, jedoch sind dort im Grunde genommen auch nur liebende Wesen im Dienst, die nichts Böses im Schilde führen.
Bitte habt ein wenig Verständnis für die Damen und Herren dort. All das natürlich nur, wenn sie sich auch dementsprechend benehmen!
Ein anderer Vorfall betrifft 2 Obdachlose, die sich im Westteil der Stadt Berlin im Sommer 2014 hinter einem Supermarkt Reste aus dem Müll-Container fischten. Dem Supermarkt war das nicht Recht, denn sie wollten den Containerinhalt nicht verschenken. Also riefen sie die Zwangsvollstreckten der ehemaligen Firma “POLIZEI” zur Hilfe, denn die beiden “Penner”, so ihre Aussage, wollten sich nicht vertreiben lassen. Insgesamt 6 (!) ehemalige “POLIZEI”-Bedienstete rückten an und wurden den beiden “Pennern” nicht Herr. Also rief man die ehemalige und zwangsvollstreckte Firma “SEK” (!) zur Hilfe. Bei diesem Angriff kamen die beiden “Penner” leider zu Tode, denn man schoß mit Kanonen auf Spatzen. Mein Informant A. berichtete, daß die beiden Obdachlosen nur Hunger hatten und sich massiv weigerten, den Tatort zu verlassen. Aus diesem Grunde wurde sie vorsätzlich ermordet – einer totgeschlagen, als er seinem Kameraden helfen wollte, der an den Elektroschocks, die seinen Körper immer und immer wieder durchströmten, starb. “Da habt Ihr’s, Ihr Penner!”… sagte einer der maskierten Feiglinge. Ganz klar, A. war danach 16 Tage krankgeschrieben, weil er das Maß des Terrors nicht mehr verstand.

Habt Ihr irgendwo etwas über diesen Vorfall gehört oder gelesen? Nein? A. auch nicht. Die beiden wurden ohne Protokoll dem Friedhofsgärtner übergeben und so aus dem Verkehr gezogen. So geht man mit Euch um, werte Leser! So viel wert ist ein von Gott erschaffenes Lebewesen. Bei den Tieren sehen wir es ja bereits seit Jahrtausenden. Gott erschafft und ist der Einzige, der das Leben nehmen darf. Und was tut Ihr? Ihr seid Mitschuld an der Ermordung von 60 Milliarden Tieren pro Jahr!

Doch weiter im Text zur zwangsvollstreckten ehemaligen Firma “POLIZEI”: Es ist zeitweite Pflicht, eine schußsichere Weste zu tragen. Diese zählt zur Dienstkleidung eines Söldners der “POLIZEI”. A. und seine Kollegen baten um je eine und das nicht seit gestern, sondern schon seit 2007. Leider waren wohl derzeit keine in Bestellung und nun, so kurz vor dem Ende, muß man denen ja nun auch keine mehr geben.

Es sieht alles nach dem Ende aus. Die neue private Truppe Söldner, die sich dann ab April 2015 durch Deutschland und die WELT morden wird, ist sicherlich bestens mit Schutz- und Maßnahmenmitteln ausgestattet.“

++++++

Korrupte Gerichte und Justiz:

Ex-Kriminaloberkommissar über Justiz der Bundesrepublik Deutschlands
https://www.youtube.com/watch?v=sp4-Eg_2VcU

Fiese Tricks von Polizei und Justiz
Jörg Bergstedt referiert. Dieser spektakuläre Vortrag zeigt die schockierende und doch immer wieder absurd-komische Mischung aus Enthüllungen von Fälschungen,
Erfindungen und Straftaten von Polizei, Justiz und dem heutigen Ministerpräsidenten Volker Bouffier.
https://www.youtube.com/watch?v=-N8sRA0ITPk

Ex-Polizei Hauptkommissar spricht über Bundesrepublik Deutschlands:
https://www.youtube.com/watch?v=DCF49UixjOE

Bewusst TV – Fragen bei Zoll und Polizei:
Marion Regner, ehem. Zollbeamtin und PHK Harald Schreyer über die ursprünglichen Aufgaben ihrer Berufsgruppen und die sich rasch verändernde Realität und mangelnde Rechtsgrundlagen.
https://www.youtube.com/watch?v=TfcJ-nWX_Vw

Rechtsloser Raum BRD NGO – Polizei Kriminaloberkommissarin Ivette Pfeiffer steigt aus:
https://www.youtube.com/watch?v=11SABJjxibI
https://www.youtube.com/watch?v=sp4-Eg_2VcU

++++++

Am Rande erwähnt weitere Merkwürdigkeiten:

fuehrerschein

Die §§ 1 – 15 der STVZO sind entfallen!

Durch die Aufhebung der §§ 1 bis 15 der StVZO ist die ganze Zulassungspflicht – hier: Führerscheine, Fahrerlaubnis – weggefallen. Schon gewußt?

STVZO

Ebenso der § 69 StVZO, welcher den Geltungsbereich definierte!

Siehe hierzu:

https://newstopaktuell.wordpress.com/2014/11/28/auserst-wissenswert-man-braucht-hierzulande-weder-einen-fuhrerschein-noch-eine-fahrerlaubnis/

Was sagt uns das?? 😉

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Schnee

 

 

Androhung Entwertung der Kfz-Stempel

(u.a.) ein Thema des Stammtisches vom 23.04.15


a) Bei Gefahr im Verzug, die Nummernschilder abmontieren und IM Auto sichtbar anbringen/auslegen.

b) Bei einer Kontrolle NICHT die Tür öffnen oder aussteigen. Solange die Tür geschlossen ist, dürfen die Polizisten nicht ohne Durchsuchungsbefehl rein. Öffnest Du die Tür, ist der Innenraum kein befriedetes Gebiet mehr und sie dürfen.

c) Wenn Du auf dem Rechtsweg einfach übergangen/ignoriert wirst, hast Du das Recht auf Widerstand in jeder Form gemäß dem GG Art. 20 Abs (4).

Wie wir gestern feststellten, gilt dies in der neuesten Fassung des GG nur für noch Deutsche gemäß GG Art. 116 (1). Ein Schelm wer Böses dabei denkt.

d) Der § 113 StGB „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ hat auch noch einen 3. und 4. Absatz, welcher gerne von den „Beamten“ verschwiegen wird.
Diese Absätze (3) und (4) besagen, dass Du auch gegen Vollstreckungsbeamte/Bedienstete Widerstand (auch Gewalt oder Androhung von Gewalt ist da eingeschlossen) leisten darfst, wenn diese mit ihren Handlungen gegen das Gesetz verstoßen, indem Sie nichtige Verwaltungsakte durchzusetzen versuchen!

Denn auch POLIZISTEN oder andere Angestellten im Öffentlichen Dienst habe die sogenannte REMONSTRATIONSPFLICHT! Siehe § 56 Beamtengesetz

D.h.: Sie müssen prüfen ob sie einen korrekten Verwaltungsakt ausführen. Dazu müssen sie auch die Gesetze kennen. Ich gehe davon aus, dass jeder Polizist weiß, dass der blaue Teil des Nummernschildes nicht zum geschützten Bereich des Nummernschildes gehört. Hierzu gibt es ja bereits einschlägige Urteile, welche nicht negiert werden können.

Schlußbemerkung zu dem Urteil des VG Stuttgart:
Sind die für mich/uns denn auch wirklch zuständig? :-))

Hier eine schöne Variante, wie man seinen Protest kundtun kann.
Nach § 10 (7) der FZV müssen Kennzeichen so angebracht werden, dass sie ……. auf ausreichender Entfernung lesbar sind.

kfz