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Rechtstaatlichkeit? Haben wir denn eine Verfassung? v2.9.

aktualisiert am 24.11.2017

Rechtstaatlichkeit? Wer übt diese aus? Wie können wir diese erlangen? Benötigen wir diese?

Manch einer bemängelt die fehlende Rechtstaatlichkeit auf unserem deutschem  Boden.

Der Wege über die sogenannten „Nationalversammlungen“, „Verfassungsgebenden Versammlungen“, Bewegungen wie „Urkunde 146“ und den „Freistaaten“-Bewegungen etc. sind nicht zielführend, weil dies völkerrechtlich (sofern man sich auf diesem „Planeten“ noch daran hält?) nicht wirksam darstellbar ist. Denn es gibt de facto und de jure (Stand heute) keinen (bzw. recht wenige) echte deutsche Souveräne mehr!

Der/das einzige Souverän sind die echten deutschen Staatsvölker. Und somit auch jeder Einzelne als legitimer Erbfolger und Rechteträger, welche(r) über die reaktivierten Gemeinden und über das Bodenrecht völkerrechtlich wirksam im Rahmen der Subsidiarität (also von Unten nach Oben agierend) als Selbstverwalter arbeiten kann.

Solche Gemeinden und kreisfreie Städte können einen Städte- und Gemeindetag einberufen – und dann ausschließlich Verordnungen erlassen bzw. solche verändern. Jedoch keine Gesetze beschließen!

Mehr geht aber nicht mehr, da dann jeweils eine Bestallung oder Unterschrift des Souveräns (bzw. über den gewählten „Verweser“ – weit besser geeignet wäre die Definition eines stellvertretenden Ortsvorstehers der Gemeinde xyz in Reaktivierung ) benötigt wird!

Zu beachten ist:

Das Deutsche Reich ist weder ein Staat noch hat es einen Herrscher, also kann man diesem auch keinen Verweser vor die Nase hinsetzen.

Das Deutsche Reich ist ein Staaten(ver)bund, ein Verein und das Präsidium steht – der Prörogative (der 4. Gewalt) – dem König von Preußen zu.  Auch der König eines Bundesstaates wie z.B. Württemberg, Sachsen und Bayern, ist kein Herrscher mehr. Das Kirchenrecht gilt auf Deutschem Boden nicht mehr, durch welches die Monarchen zu Herrschern wurden. Der D e u t s c h e K a i s e r (ein Titel, eine Natürliche Person),  hat alle Deutschen mit samt ihrem Land aus dem Lehen der Kirche geholt und nicht den Monarchen als Lehen zur Verwaltung übergeben, sondern mit ihrem Land in die Freiheit entlassen.

Deshalb ist – solange noch ein einziger nachgewiesener Deutscher lebt, das Deutsche Reich (der Ewige Bund) unzerstörbar! Um dies zu tun, müssten in Volksabstimmungen in den Grenzen von 1914 (!) in allen 25+1 Bundesstaaten eine 75%ige Mehrheit zustande kommen.  Dies würde niemals passieren. Zumal dies nur in Friedenszeiten geht (mind. 3 Jahre Wartezeit sind ebenso nötig, da jeder Deutsche auch postalisch erreichbar ist.) Deshalb versuchen sie es u.a. über die EU. Hierzu fehlt ihnen jedoch das Gebiet in Ostpreußen um und mit Königsberg (Kaliningrad), welches Russland noch hält. 🙂

Das Deutsche (Kaiser)Reich war allen anderen Staats- und Gesellschaftssystemen um 1900 herum um Längen voraus.

Auf Deutschem Boden in den Grenzen der aktuellen 1871er-Verfassung ist der Herrscher und Machthaber jeder einzelne Deutsche Volkssouverän. Der mächtigste Mann im gesamten Deutschen Reich ist der Bürgermeister, gefolgt von echten Beamten und den Menschen. Hier: den Natürlichen Personen. Deshalb auch die Sperrschrift.
Denn dies ist die  Rechtsweiche, welche aktuell IM System über den Feststellungsantrag gestellt wird.

ausweisBsp.: Familienname eines Deutschen in Sperrschrift, sonst ist das die Juristische Person und nicht die Natürliche Person. In älteren Geburtenregisterauszügen sieht man noch den Familiennamen in Sperrschrift geschrieben.

Mit dem Feststellungsantrag (die Quittung ist der Gelbe Schein) geht es nicht darum im Kaiserreich zu (be)leben oder etwa Preuße, Hesse, Bayer, Sachse etc. zu werden (das ist man eh seit Geburt).
Es geht einzig darum, über den „Geburtsadel“ (die Blutlinie / die Abstammung ius sanguninis) zurück an ein bestehendes Völkerrechtssubjekt anknüpfen zu können, ohne das man kein originäres, völkerrechtlich wirksames Bürgerrecht geltend machen kann! Es geht ausschließlich um den Zugriff auf gültiges (nicht geltendes) Deutsches Recht, was völkerrechtlich wirksam eben noch vom Deutschen Kaiser unterzeichnet wurde.

us-gerichtDas Deutsche Recht ist ein staatliches Landrecht und damit auf staatlichen Gesetzen beruhend, die keinerlei Raum für Interpretationen lässt. Dieses Recht wird vor echten, staatlichen, bestallten Richtern IM Gericht beurteilt. Das uns aufgezwungene angelsächsisch-amerikanische Recht basiert auf dem See- bzw. Handelsrecht und ist ein reines Parteienrecht. Und ist daher mit zwei Parteien im Schiedsgerichts-Verfahren (siehe hier den § 16 GVG) frei verhandel- und somit auch oft zu Lasten der Menschen beliebig interpretierbar!

Das ist ein gewaltiger Unterschied!

Deutsches Recht basiert auf faktischer Gerechtigkeit
(= materielles Recht).

Anglo-amerikanisches basiert auf (interpretierbaren) Gesetzen
(= formales Recht).

Es geht nicht um Recht oder Unrecht – bei uns geht es nur um Gesetz und Paragraphen bzw. um das Geld (Geschäfte).

++++GG 23

Wo driften wir nun hin auf Hoher See?

Hierzu sollte man sich auch einmal mit der „Streichung“ des Artikels 23 des Militär-Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland beschäftigen.

Der „Geltungsbereich (hier: die 16 Länder) wurde trickreich in die Präambel verschoben. Und das eine Präambel keine Rechtswirksamkeit erzeugt sollte auch bekannt ein.

Art. 23Die BRiD kann uns keine eigene Staatsangehörigkeit vergeben,  da die „Staaten“ dieses „Bundes als Staat“ die „Staaten“ mit dem (r) Trademark „Länder“ sind.

Wie z.B. NRW, der Freistaat Bayern etc.

demmin1Zu beachten ist, daß es seit der „Wende“ um 1990 keine Gebietskörperschaften mehr gibt, nachdem am 23.09.1990 zunächst der territoriale Geltungsbereich des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschand aufgehoben wurde.

Artikel 23 GG enthielt bis 1990 noch einen territorialen Geltungsbereich für das Grundgesetz:

A r t i k e l  23 GG (alt)

„Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.“

Der Artikel 23 GG nach 1990  (=heute) enthält keinen territorialen Geltungsbereich für das Grundgesetz mehr.

Artikel 23 neue Fassung:

„(1) Zur Verwirklichung eines vereinten Europas wirkt die Bundesrepublik Deutschland bei der Entwicklung der Europäischen Union mit, die demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen und dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist und einen diesem Grundgesetz im wesentlichen vergleichbaren Grundrechtsschutz gewährleistet. …“

Die ehemaligen Gebietskörperschaften (z.B. die Gemeinden) wurden nach der „Wende“ in Firmen(!) umgewandelt und sind schon lange keine Gebietskörperschaften mehr!

Es existieren nur noch Körperschaften mit geschäftsbereichsgleichen Geltungsbereichen (quasi AGB), die durch „Firmenmitgliedschaft“ (Melderegister) „ihre“ Bevölkerungen (von Staatsangehörigen will ich nicht sprechen) verwalten.

Staatlich ist da rein gar nichts.

Der nicht-souveräne Nicht-Staat „Bundesrepublik“ in Deutschland, der bis 1990 ein besatzungsrechtliches Provisorium war, wurde nach 1990 auch in eine Firma umgewandelt, die in dem Verein „Europäische Union“ mit dem neuen Artikel 23 GG Mitglied wurde.

Da es keine tatsächlichen „Staaten“ sind, mussten sie auch vom Art.  23 GG (a.F.) – hier der Geltungsbereich – in die Präambel wandern.

Durch diesen Akt ist das Grundgesetz (GG) als reine Vereinsverfassung – besser AGB´s – für diesen Handels-„Staat“ BRiD in kraft getreten.

Was ist ein Handelsstaat?
Ein Handelsstaat ist ein „Staat“ der nur im Handelsrecht existent ist. Daher hat die BRiD auch nur ein vereinigtes Wirtschaftsgebiet.

CS1Nun zu dem Artikel 146 GG, indem ja in der Vergangenheit zuhauf umgeschrieben wurde:

GG Artikel 146

“ Dieses Grundgesetz [die (Ver)Ordnung der Verwaltung der Besatzer] verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung [wieder!] in Kraft tritt, die vom Deutschen Volke [dem „Volk der Deutschen“ bzw. den „deutschen Völkern“, also den Staatsangehörigen der Bundesstaaten] in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“ [Man beachte die Vergangenheitsform! Wenn man eine völlig neue Verfassung meinen würde, müsste es „beschlossen wird“ oder „zu beschließen ist“ schreiben.]

Lesen, Deuten, Verstehen, Verinnerlichen, Handeln…

„Wenn eine Verfassung in Kraft tritt, die vom deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“

(…) „verliert das Grundgesetz seine Gültigkeit.“

“ … beschlossen worden ist“:

Ist also die Vergangenheit und “ … dem deutschen Volke …“ das ist der Schriftzug am Deutschen Reichstag, angebracht im Jahre 1916. Es handelt sich also um die 1871er Verfassung. Da diese immer in Kraft war, können die Alliierten das BRD-GG auch von Heute auf Morgen nichtig machen. Was Sie ja auch getan haben. Das eine Bankster- und Industriellen-Mafia dann den Reichstag gekapert haben, hat (fast) keiner bemerkt. 👿

An/ab welchem Tage tritt denn die 1871er Verfassung (wieder) in Kraft?
Wenn das BRD-Grundgesetz aufhört. Weil sonst nichts da ist bzw. nur die 1871er.

Letzter Stand: 27.10.1918, da der Kaiser am 28.10.1918 ins Exil fliehen musste.

Das Datum 29.07.1914, hier 2 Tage vor Ausbruch des WK.I bzw. Mobilmachung, passt besser. Wenn wir uns in das gültige Recht begeben, welches wir ableiten – hier auch Status Quo Ante Bellum (also vor Kriegsausbruch) – können wir uns auf bestehendes gültiges deutsches Recht berufen.

Wenn wir hingegen den 27.10.1918 (im Kriegsrecht) annehmen, war das gültige deutsche Recht bereits „eingefroren“.
Durch den Kaiser bestand bereits eine Art Notstand, da z.B. die Beamten ins Heer einberufen wurden.
Zu bedenken auch bei der Wahl des „Verwesers“ oder anderen Ambitionen von diversen Personen und Firmen die Bundesstaaten aktivieren zu wollen! Wie es z.B. die sich im Handelsrecht befindende Firma „Freistaat Preußen“ derzeit zelebriert.

++++

Kleiner Exkurs in Bezug auf die Abdankung von Kaiser Wilhelm II.

Offen ist auch die Frage, ob Kaiser Wilhlem II. die Abdankungsurkunde überhaupt persönlich unterschrieben hat. Zumindest mir liegen nur Dokumente vor, deren Unterschrriften von anderen Dokumenten abweicht – unabhängig vom begangenen Siegelbruch. Interessant hierbei ist auch, dass Schreiben existieren, in welchen Kaiser Wilhelm II. in den 1930 und 1940 Jahren zu Händen von Adolf Hitler mit „ImperatorRex“ signierte. Er sah sich somit wohl nachwievor als Deutscher Kaiser.

➡ http://www.wilhelm-der-zweite.de/dokumente/abdankungsurkunde.php

Erlaß des Reichskanzlers Prinz Max von Baden über die Abdankung des Kaisers vom 9. November 1918:

Seine Majestät der Kaiser und König haben sich entschlossen, dem Throne zu entsagen.

Der Reichskanzler bleibt noch so lange im Amte, bis die mit der Abdankung Seiner Majestät, dem Thronverzichte Seiner Kaiserlichen und Königlichen Hoheit des Kronprinzen des Deutschen Reichs und von Preußen und der Einsetzung der Regentschaft verbundenen Fragen geregelt sind. Er beabsichtigt, dem Regenten die Ernennung des Abgeordneten Ebert zum Reichskanzler und die Vorlage eines Gesetzentwurfs wegen der Ausschreibung allgemeiner Wahlen für eine verfassungsgebende deutsche Nationalversammlung vorzuschlagen, der es obliegen würde, die künftige Staatsform des deutschen Volk, einschließlich der Volksteile, die ihren Eintritt in die Reichsgrenzen wünschen sollten, endgültig festzustellen.

Berlin, den 9. November 1918.

 

Derr Reichskanzler.
Prinz Max von Baden

Reichskanzler Prinz Max von Baden war zu diesem Schritt von Kaiser Wilhelm II. nicht ermächtigt worden. Er entschloss sich jedoch – aufgrund des Drucks der revolutionären Arbeiter und Soldaten – die Abdankung eigenmächtig zu verkünden.

++++

Die Verfassung, die beschlossen worden ist (hier die Verfassung von 1871) bedeutet das Ende des BRD-GG.

Zu erwähnen sei noch die 1919er Vereins-Verfassung der „Weimarer Republik“. Denn auf diese Verfassung fällt der bis 1990 zwangsverwaltete Verein erst einmal wieder zurück.
 
Die 1871er Verfassung war nie außer Kraft, sondern nur „verwaltungstechnisch“ überlagert. Dies durch den Verein und ab 1949 – 1990 durch seinen Zwangsverwalter „BRD“.
 

Als Menschen und Natürliche Personen des „Deutsche Reich“ haben sie die unveräußerlichen, unverhandelbaren, unverletzlichen und unteilbaren Naturrechte und werden mit der Geburt ein Rechtssubjekt.

Anmerkung für die Verfechter der Menscherechte:
Ja, der Mensch ist der Urheber des Rechts für alle Personen!
Beachten: Die kleinste Einheit einer staatlichen Gemeinschaft von Menschen, die ihre Naturrechte zugunsten der Gemeinschaft einschränken ist die Familie und dann die Gemeinde.

Die Umsetzung von Artikel 146 ging niemals, weil die Grundgesetzverfassung der Weimarer Republik von 1919 niemals zur Verfassung des Deutschen (Kaiser)Reich wurde.

Zudem wurde die 1871er Verfassung im Stand vom 24. Dezember 1911 niemals außer Kraft gesetzt. Schaut Euch auch in der 1919er Weimarer Grundgesetzverfassung den Artikel 178 an. Dort wird die Verfassung vom 16. April 1871 außer Kraft gesetzt. Diese ist aber zu diesem Zeitpunkt lange nicht mehr in Kraft.

Das Militär-Grundgesetz FÜR die BRD wurde schon 1956 nichtig, als man den Artikel 1 (ist nach dem Artikel 79 nicht möglich und führt somit zur Nichtigkeit), so änderte, dass er im Wesensgehalt geändert wird.

Wenn also so ein Grundgesetz von den Alliierten nichtig gemacht wird und das passierte spätestens 1990, was ist dann erfüllt???

Ja – die Bedingung des Artikel 146, es ist eine Verfassung in Kraft, die von dem „deutschen Volke“ (den Deutschen Völkern) in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Und hier kommt dann wieder der Feststellungsantrag („Gelbe Schein„) – hier: der Antrag „F“ des BVA (Bundesverwaltungsamt) MIT den Ahnennachweisen VOR 1914 ins Spiel. 🙂

Das Ende des Grundgesetzes FÜR die Bundesrepublik Deutschland war am 23. September 1990, da sich das Grundgesetz bis dato auf einen territorialen Geltungsbereich stützen konnte. Dieser fiel mit der Änderung des Art. 23 GG weg! Seht hierzu auch den Art. 144 (2) des GG. Fällt Euch hierbei was auf? 😉

Daher ist die bereits bestehende 1871er-Verfassung, die längst beschlossen worden ist (und nachwievor gültig ist) durch den Wegfall des Grundgesetzes aufgrund der Streichung des Artikels 23 GG (wieder) quasi (wieder) in Kraft getreten. Sofern man sich darauf beruft und dies als nachgewiesener Deutsche(r) auch kann und will!

Die 1871er-Verfassung ist gültiges Deutsches Recht und kann daher von jedem Deutschen nach RuStAG 22.07.1913 (über die Ahnen-Nachweise), welcher keinen Bundespersonalausweis „benutzt   / besitzt“ in vollem Umfang genutzt werden.

Das Kaiserreich ist lediglich mangels Organen nicht handlungsfähig. Es ist jedoch voll rechtsfähig. So auch seine legitimen Rechtsträger durch Erbfolge. Und jeder einzelne Deutscher nach dem RuStAG von 1913 ist ein Rechtsträger!

Was geschieht, wenn die mittelbaren Gewalten, also die Gewaltenteilung, die Gewaltenrepräsentanzen (Organe) aufgelöst werden?

Erlöschen dadurch irgendwelche Rechte? Nein.

Ändert sich am Urgrund der Rechtsableitung etwas? Nein.

Der Rechtsträger und seine Rechte bleiben davon unberührt.

Er vertritt seine bestehenden Rechte somit unmittelbar und nicht mehr mittelbar!

Rechte und Pflichten, die er in Treu und Glauben an mittelbare Gewalten abgegeben hat, erlöschen nicht mit Deren ihrem eigenen Erlöschen, sondern fallen an den Rechtsträger zurück!

Denn:

Das völkerrechtliche Subjekt bestand und besteht durch seine legitimen natürlichen Rechtspersonen und derer in der Rechtsfolge, welche ihrerseits ihre unveräußerlichen und unauflöslichen Rechte aus dem völkerrechtlichen Subjekt beziehen.

Das ist die wichtigste Ableitung.

Und wäre noch kein völkerrechtliches Subjekt vorhanden, so wäre die Gründung der Rechtsträgerschaft und der Verfassung eins. Aber, und das ist unzweifelhaft, ist das deutsche völkerrechtliche Subjekt schon lange vorhanden. Also haben wir die natürliche Rechtsperson als Rechteträger des völkerrechtlichen Subjektes. Und dieser offenbart nun in welcher Verfassung er sich nach innen und nach außen repräsentieren will.

Die 1871er-Verfassung ist also kein Grundbaustein für das völkerrechtliche Subjekt – als Basis –  sondern lediglich ein Ausdruck dessen. Sprich, in welcher Verfassung befindet sich der Rechteträger?
Oder auch: der Rechteträger besitzt diese Rechte. Dies nicht wegen einer Verfassung. Diese Verfassung dokumentiert diese Rechte nur für die/seine Natürliche Person.

Warum ist die Verfassung von 1871 so wichtig und existentiell?

A)

Verfassung des Deutschen Reich:

Seine Majestät der König von Preußen im Namen des Norddeutschen Bundes, Seine Majestät der König von Bayern, Seine Majestät der König von Württemberg, Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Baden und Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Hessen und bei Rhein für die südlich vom Main belegenen Theile des Großherzogthums Hessen, schließen einen ewigen Bund zum Schutze des Bundesgebietes und des innerhalb desselben gültigen Rechtes, sowie zur Pflege der Wohlfahrt des Deutschen Volkes. Dieser Bund wird den Namen Deutsches Reich führen und wird nachstehende Verfassung haben.

➡ Dies führt zur „Wohlfahrt der deutschen Völker“. 😉

Warum wohl reichen Menschen aus Polen, Frankeich (Elsaß-Lothringen) und auch aus anderen osteuropäischen Ländern einen Antrag auf Hartz IV ein? Ratet mal!

B)

Wer die 1871er-Verfassung nicht haben möchte, tritt die  Errungenschaften unserer Vorväter in die Tonne!

Wie z.B. das Recht auf Eigentum, die Rechtsfähigkeit ab der Geburt UND die Befreiung vom Lehen der Kirche!

Und genau darum geht es auch, warum wir Deutschen von der globalen Spielfläche zu verschwinden haben. Siehe hierzu den Beitrag:
Der Papst – (Be)herrscher der Welt

Wer die 1871er-Verfassung genau durchliest, wird in vielen Teilen Texte vorfinden, welche man heutzutage in den Vereinssatzungen wieder findet. Wie schon oft erwähnt, das Deutsche (Kaiser)Reich war ein Staatenbund – ein Verein!

Wer es genauer wissen mag, kann sich auch mit dem Bundesgesetzblatt (BGBl.) II Seite 885 von 28.9.1990 beschäftigen. Hier wird nochmals der Artikel 23 GG aufgehoben und damit für null und nichtig erklärt.
➡ bgbl 28.09.1990

Kapitel 1:

GESCHÄFTSBEREICH des Bundesministeriums von der Geltung des Vertrages sind gemäß Artikel 11 ausgenommen. Vertrag aus der Regelung zu Krieg und allen Besatzerfragen! etc.

Besonderes Augenmerk darf jeder auf folgende Tatsache richten:

Der Artikel 23 – i.V.m. Art 144 (2) GG wurde aufgehoben.
Jedoch die Besatzung gemäß Art. 120 GG) bleibt in Kraft?

++++

Wer seine Ansicht mit anderen Waffen als denen des Geistes verteidigt, von dem muss ich voraussetzen, dass ihm die Waffen des Geistes ausgegangen sind.“
Otto von Bismarck (1815-98)

++++

von Klaus Schmidt:

Schon der Verfassungsputsch vom 28. Oktober 1918 war nicht nur nicht möglich, denn im Krieg kann niemand an der Verfassung von 1871 auch nur ein Zeichen ändern. Es ist schlicht und einfach nicht möglich, denn es handelt sich um eine übergeordnete Verfassung die auch Überstaatlich ist und die Prärogative (das ist die wirklich 4. Gewalt, welche die Gewaltenteilung in den Mitgliedsstaaten überwacht) schützt. Die Selbstermächtigung der Politiker war also nicht nur ein Verfassungsbruch, sondern auch gegen das Völkerrecht umgesetzt worden und ist damit nichtig. Aber wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter, denn das können nur die Deutschen, die nicht in Parteien oder Staats- und Verfassungsfeindlichen Organisationen organisiert sind und so Menschen in den Gemeinden sowie von ihnen bestallte, vereidigte Beamte, sind.

Ihr aber seid durch List oder durch Faulheit und Verantwortungslosigkeit Mitglieder einer solchen Kriminellen Vereinigung die man euch als Staat vorgesetzt hat. Dazu gehört also auch, die sogenannte Weimarer Republik mit ihrer Grundgesetzverfassung von 1919, denn da war Krieg und da gibt es eben nur das vom Feind aufoktroyierte „Basic Law for the Maintenance of Public Order“, also ein Grundgesetz für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung. Mehr ist es nicht, denn der Vertrag von Versailles, der im Artikel 178 der sogenannten Weimarer Republik Verfassung anerkannt wird, trennt völkerrechtswidrig ein Siebentel des Deutschen Reich ab. Eine Verfassung die definitiv niemals die 1871er Verfassung ersetzen kann, kann also auch nur eine Satzung für ein Wirtschaftsgebiet werden, denn Republiken sind wie Freistaaten oder auch Bundesstaaten KEINE Staaten sondern Nichtregierungsorganisationen (NGO’s / non-governmental organization) und werden von den Staaten denen sie gehören verwaltet …,

oder eben von Finder, da die Deutschen ja seit 28. Oktober 1918 als verschollen gelten.

Da der Erste Weltkrieg nur beendet werden kann, wenn der:

D e u t s c h e . K a i s e r (bitte nachschauen in der 1871er Verfassung Artikel 11) diesen beendet und Frieden schließt, werden wir den „status quo ante bellum“ also den Vorkriegszustand wieder herstellen müssen um den Ersten Weltkrieg beenden zu können und das war nun mal der Stand vom 29. Juli 1914 und einen 2. Weltkrieg kann es definitiv nicht geben, wenn der Erste Weltkrieg nicht beendet ist. Das bedeutet die Zwangsinternierung ist völkerrechtlich völlig legal, weil Hitler mit seiner deutschen Kolonie die er einfach Drittes Reich oder Großdeutsches Reich nannte, den am 9. November 1918 geschlossenen Waffenstillstand gebrochen hat. Nun versteht ihr also wenn ihr in eine der unzähligen Meldestellen des Dritten Reich (also von Hitler) geht und euch als Krieger des Dritten Reich meldet, das ihr auch so behandelt werdet.

Man kann diese besiegten, zwangsinternierten Krieger und deren Abkömmlinge an ihrem Personalausweis erkennen, oder auch an ihrer angegebenen Staatsangehörigkeit DEUTSCH (im Melderegister steht dann „Glaubhaftmachung deutsch“.

Wer also einen solchen Eintrag hat und/oder einen Personalausweis besitzt, ist nach Genfer Konvention IV in einem Gewahrsamsstaat nach Artikel 142 dieses Abkommens interniert.

Das ist eure Hausordnung und da steht nichts von Wählen, Regierung, Bundeskanzler oder Bundesrat/ Bundestag, Parteien oder sonstiger Müll …, wie Verfassungen schreiben oder irgend ein anderer Schwachsinn, der hier verzapft wird.

Lest diese Hausordnung, denn sie ist für euch einzig gültige Ordnung, bis ihr wieder nachgewiesenen Deutsche seid und euch von diesen Organisationen die hier seit 1918 ihre Interessen verfolgt, euch wieder Entlassen muß (Artikel 132 Genfer Konvention IV erfüllen).

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Zum Schluss ein Schmankerl seitens des BVA, welches unterstreicht in welcher Täuschung wir leben.

Bundesverwaltungsamt-Staatsangehörigkeit

Die Staatsangehörigkeit der Menschen im Deutschen Reich wird in seinen jeweiligen (Bundes)Staat und nach dem Abstammungsprinzip geregelt. Denn Deutsche(r) ist, wer eine Staatsangehörigkeit in einem der Bundesstaaten des Deutschen Reich inne hat. Oder wer die unmittelbare Reichsangehör21480_706030922864864_7086243890276368878_nigkeit besitzt.

Das RuStAG von 1913 regelt das eindeutig!

Ein Machwerk über 600 Seiten von irgendwelchem Philosophen zu empfehlen, ist mehr als nur sinnfrei. Dieser Mitarbeiter des BVA  kann unmöglich Deutscher nach RuStAG §§ 1 – 32 sein.

Auf Seite 512 in diesem o.e. Buch finden wir diesen Eintrag zur Staatsangehörigkeit:

Dies zum Thema Staatsangehörigkeit: „deutsch“ 👿

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http://brd-schwindel.org/warum-halten-leute-wie-prof-dr-schachtschneider-die-staats-und-verfassungs-luegen-der-brd-aufrecht/

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Anbei noch ein interessanter Beitrag für die Menschen in Mitteldeutschland zur Frage, ob den die Verfassung der DDR noch geltend sei:

➡ https://antilobby.wordpress.com/2013/04/18/ddr-verfassung-ist-noch-immer-gultig/

➡ http://www.pravda-tv.com/2013/08/urteil-bundesverfassungsgericht-der-einigungsvertrag-ist-nichtig/