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Land- und Bodenrechte (3) V1.5.

aktualisiert am 19.12.2016

Verlust der Bodenrechte 2017?

Beachten: Es geht bei dieser Aktion nicht um die Bodenrechte, denn diese sind und (ver)bleiben unveräußlich. Im Grundsatz kann jeder gesetzliche, nachgewiesene DeutschE diese in Anspruch nehmen.
Daraus kann jedoch kein Anspruch für ein x-beliebiges Flurstück (vertickt u.a. durch einen BRvD-Notar) abgeleitet werden.
Mit der im obigen Video dargestellten Aktion haben die Rechteträger / Souveräne der handelsrechtlichen Übung zur Aufgabe der Gebietskörperschaften zugunsten von Körperschaften d.ö.R. seitens der BRvD-Verwaltung widersprochen.
BeispieL: Man siehe hierzu auch die  Anordnungs-Nr. 55 seitens der britischen Militarregierung vom 08. November 1946.
http://kulturerbe.niedersachsen.de/viewer/objekt/isil_DE-1811-HA_HSTAH_Dienstbibliothek_Vb_2_15/8/

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Der D E U T S C H E  K A I  S E R hat die Bodenrechte weder verleast, geschweige den an Dritte  verschachert.
Hierfür gab es weder eine Veranlassung noch die Möglichkeit!

Es gilt immer noch der Einheitswert, der Versicherungswert, der Wertindex aus dem Jahre 1914…!

Das Jahr 1914 dient deswegen als Grundlage, da dies das letzte Jahr in Deutschland war, in dem vier wichtige Faktoren gegeben waren:

a.  Stabile (und damit auch aussagekräftige) Baupreise.
b. Die Währung – die Mark – war goldgedeckt.
c. Außergewöhnliche Baupreissteigerungen lagen nicht vor.
d. Frieden (bis zum Beginn des WK I.)

(28.07.) 1914 ist völkerrechtlich der Zeitpunkt des letzten voll souveränen Friedens. Dies der letzte gültige Rechtstand “Status Quo Ante Bellum”. Somit 2 Tage vor der Mobilmachung am 01.08.1914.

Deutscher Grund und Boden gehör(t)en bereits zu diesem Zeitpunkt – bis auf den letzten Quadratzentimeter – aufgrund gültigem Stadt- und Landrecht in subsidiärer Selbstverwaltung – den souveränen Gebietskörperschaften (Gemeinden), die zu diesem Zeitpunkt über ihre (rein politischen) Bundesstaaten gesetzgebend im Deutschen Reich konstituiert sind / waren.

Daraus folgt:
Weder das Deutsche (Kaiser)Reich, noch die Bundesstaaten haben / hatten das Grund- und Bodenrecht.
Sondern dieses  hatten ausschliesslich die originären Gemeinden.

Das bedeutet:
Verfassungsgemäß sind diese originären Gemeinden de jure als auch de facto nicht ein Teil von einem III. Reich (deswegen auch gemäß SHAEF Artikel No. 52 von der Beschlagnahme der Alliierten des WK II. ausgeschlossen), und ebenso nicht von einer Treuhandverwaltung  “Bundesrepublik v. Deutschland” oder ähnlichen Nachfolgekonstrukten.
Sondern werden aufgrund Ermangelung der handlungsfähigen Organe des Deutschen (Kaiser)Reichs lediglich von diesen Konstrukten mehr schlecht als recht “verwaltet”.
Hier wird völkerrechtlich – entgegen der von Fürst Otto v. Bismarck bewusst und über die Reichstags- bzw. Bundesratsprotokolle nachweislich gelegten Basis per reiner Sprachregelung – den bis zum  November 1918 freien Menschen jegliche Möglichkeit zur Konstitution vorenthalten.
Während heute international das Deutsche Reich im Rechtsstand von Mai 1945 (an)gesehen wird, behauptet die “BRvD” mit der sogenanten “Wiedervereinigung” die Rechtsfähigkeit des Deutschen Reiches aufgehoben zu haben. 🙄
Hierzu existiert kein völkerrechtlicher Akt, der diese Aussage in irgend einer Art und Weise auch nur ansatzweise belegen könnte.

Basis allen Handelns ist bis heute das Gewohnheitsrecht.
https://www.agmiw.org/?p=2904

Die Bürgermeister sind nur die Verwalter. Das wissen die meisten von denen im ursprünglichem Sinne eher nicht. Da diesen Personen diese Zusammenhänge (auch) nicht vermittelt werden. Was damit einher gehend der Hintergrund dafür ist, dass sie ihre Gemeinden mit der Anmeldung in dem globalen Geschäftsregister (e-governance; ukip.de) im Status auf eine öffentlich-rechtliche Körperschaft reduzieren!

Der mögliche Zugriff über die Verwaltungsebene (BRvD seit 1972) hat sich nach außen hin auch über das installierte Doppik verändert.
http://www.olev.de/d/doppik.htm
Dies im Rechtskreis der drei Mächte. Es fehlt jedoch die Zustimmung der 4. Macht. Haben denn die gesetzlichen Deutschen nach RuStAG v. 1913 diesem Vorgehen zugestimmt?
Echte Hoheitsrechte kann nur der vergeben, der sie diese auch inne hat. Wer diese verwalten lässt, der verliert. Wer sie behält, muss diese auch verteidigen können.Daran hapert es derzeit noch…

Frage:
Kann ich da nicht dem Bürgermeister meine Willenserklärung bekanntgeben, das ich seine Art der Verwaltung nicht respektiere? Dies unter Berufung auf meine Rechte auf den Boden? Denn, wenn das alle machen würden >51%, dann wäre doch die Sache geritzt oder sehe ich das falsch?

Antwort:
Ja, das sollte man tun. Woher soll er sonst wissen, was du von ihm willst?
Das können jedoch ausschliesslich nur nachgewiesene, gesetzliche Deutsche im vorkonstitutionellen Rechtsstand vor 1914 machen.
Da die Behörden immer mehr den Feststellungsantrag nach RuStAG 1913 “Gelben Schein” verweigern, ist dies für mich ein klares Signal, dass das System die im Grundgesetz noch offene Tür endgültig schliessen will.
https://www.agmiw.org/?p=2037

Somit:
Reines Gewohnheitsrecht und die damit verbundene Umwandlung in öffentlich-rechtliche Körperschaften anstelle der origiginären Gebietskörperschaften.
Klärt das mal mit eurem Bürgermeister!

Der Verlust der Bodenrechte aufgrund einer longa consuetudo (Übung):

Die BRvD veranstaltet seit 2007 eine “Übung”.
Nämlich die Umwandlung der bisherigen Gebietskörperschaften in Firmen nach dem Gewohnheitsrecht.
Nach dem Ablauf von 10 Jahren wird diese Übung zu positiven Recht. Und das ist bekanntlich im Jahr 2017.
Die Unperson Claudia Roth erwähnte bereits, dass nach den Bundestagswahlen im Herbst 2017 die deutsche Staatsangehörigkeit abgeschafft wird.
http://unser-mitteleuropa.com/2016/08/19/11337/

Damit sollte jedem klar sein, dass in 2017 die Gebietskörperschaften endgültig zu Handelsgesellschaften geworden sind. Und ohne ein Staatsgebiet auch ein Staatsvolk obsolet wird. Wie praktisch aber auch…!

Die Staatsgewalt wurde bereits im Jahr 1950 durch die Streichung des § 15 GVG (Alle Gerichte sind Staatsgerichte) beseitigt. Ebenso über die Bundesbereinigungsgesetze der Jahre 2006, 2007 & 2010. Beides ist in den Bundesgesetzblättern nachzulesen!

Unternehmen, die auf einer Parteienstruktur aufgebaut sind, welche allesamt juristische Personen sind, können auch nie Gesetze oder Verfassungen initiieren.

Aus diesem Grund stehen die Gemeinden, die von nachgewiesen, lebenden Wahlberechtigten mit Ahnennachweis vor 1914 wieder aktiviert werden, immer im höchsten Rechtskreis!
Dies in der Subsidiaritiät der Gemarkung und deren wahlberechtigten Einwohner.

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Für alle Juristischen Personen im öffentlichen Recht ist geltend:

Niemand ist Eigentümer in der BRvD von irgendetwas. Er ist und bleibt nur ein Verwalter.
Grund und Boden des Deutschen Kaiserreiches ist staatliches Hoheitsgebiet.
Die Eigentumsrechte liegen bei den 26 deutschen Heimatstaaten. Nur diese könn(t)en euch rechtmäßig Eigentum übertragen und / oder einen Dritten als Eigentümer legitimieren.
Seit 1919 sind diese unsere Heimatstaaten handlungsunfähig und werden durch Verwaltungsrichtlinien von Treuhandverwaltungen überlagert. Wie z.B. die  „Weimarer Republik, Polen, das 3. Reich / Großdeutschland, die DDR und die BRD“.
Treuhandverwaltungen sind nicht berechtigt, fremdes Eigentum zu veräußern. Was sie jedoch verkaufen können, ist das Eigentum am Verwaltungsrecht!
Jeder, der ein Grundstück käuflich erwirbt, wird lediglich Besitzer des selbigen und nur Eigentümer am Recht über die Verwaltung des Flurstücks!
Dieser Vorgang ist soweit richtig, andernfalls würde sich die BRvD wegen Betrug, Unterschlagung, Hehlerei strafbar machen.

Die BRvD regelt das mit einem einfachen Satz:
“Grundsteuergesetz (GrStG) – § 12 Dingliche Haftung
Die Grundsteuer ruht auf dem Steuergegenstand als öffentliche Last.”

In dem die BRvD das Grundstück mit einer öffentlichen Last belegt, bleibt es immer öffentlich. Lediglich die Verwaltung darüber kann privater Natur sein.
Die dingliche Last wird nicht auf eine Person, sondern auf das Grundstück selbst gelegt. Eine Person kann sich in einen anderen Rechtskreis begeben, das Grundstück jedoch nicht.
Aufgrund ausstehender dinglicher Lasten (=Grundsteuern) kann das Grundstück jederzeit durch Zwangsversteigerung an einen anderen Verwalter übergeben werden.
Wäre es Privateigentum eines Deutschen, ginge das nicht.
Ein Privatgrundstück ist also kein Grundstück, welches einen privaten Eigentümer hat, sondern ein Grundstück, dessen Verwaltung privat betrieben wird.
Dieses Verfahren wird solange legitim fortgesetzt, bis der rechtmäßige Eigentümer, der jeweils hoheitliche Nationalstaat, wieder in der Lage ist, Teile des staatlichen Hoheitsgebietes an durch ihn legitmierte und anerkannte Dritte eigentumsrechtlich zu übertragen.

Auf dem staatlichen Hoheitsgebiet der deutschen Nationalstaaten können und dürfen nur die Nationalstaaten souverän sein.
Ob nun irgendeine Verwaltung souverän oder besetzt verwaltet, ist völlig bedeutungslos und jede Diskussion darüber absurd.
Denn eine Verwaltung bleibt eben einfach nur Verwaltung!

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In diesen höchsten Rechtskreis gelangt ihr nur über die Aktivierung der originären Gemeinde…!

Ergo weder über das Handelsrecht des Deutschen (Kaiser)Reichs, weder über das Kirchenrecht und schon gar nicht unter dem Ausschluss der Susidiarität (hier z.B.: die Reorganisation von kompletten Bundesstaaten, dem Ausrufen von Verfassungsgebenden Versammlungen etc. ff.).

Auch die Religionsgemeinschaften haben die Bodenrechte verloren. Denn die Rechte am Boden sind mit der Unternehmensanmeldung der Glaubensgemeinschaften Evangelische Kirche oder Bischöflicher Stuhl und spätestens mit dem Motu Propia verloren gegangen.

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http://creaplan.org/arne_hinkelbein/bodenrechte.html

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Ergänzend:

Herr Hans Georg Maaßen, der Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz, rechnet damit, dass Terrorwarnungen wie in Hannover oder München am Silvesterabend zunehmend Teil unseres Alltags werden:
„Wir müssen davon ausgehen, dass wir in Zukunft derartige Hinweise häufiger bekommen werden. Der IS hat uns, Deutschland und dem Westen, den Krieg erklärt, und er will Terroranschläge durchführen“,
sagte Maßen in einem Interview mit dem rbb-Inforadio.

Eines scheint Herr Maßen nicht realisiert zu haben:
In einem Krieg gibt es keine Terroranschläge sondern reguläre Methoden eines Krieges nach Kriegsrecht:
hier: Mord, Vergewaltigung, Plünderung und Raub!
Der Islamische Staat (IS, Daesh, al Nusra…) hat gemäß der UN-Charta (hier: Artikel 4) in seinem Gebiet ein Kalifat, einen eigenen Staat ausgerufen.
Und dieser Staat hat die Genfer Konvention und die Haager Landkriegsordnung nicht ratifiziert!
Damit gibt es keine Tabus – alle Methoden eines Krieges sind erlaubt, ohne Einschränkung!

Land- und Bodenrechte! (2) v2.5.

aktualisiert am 09.01.2019



Was macht das System…?
Man ändere z.B. das Lasten-Ausgleichsgesetz
https://www.gesetze-im-internet.de/lag/BJNR004460952.html

Und man höre auch hier genau zu. Ab der Minute 03.55 wirds ganz besonders interessant:
https://www.youtube.com/watch?v=dn29wWaEMhw

Wer meint, es wird keinen erneuten Lastenausgleich geben, der möge treubrav weiter schlafen.

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Aktuell:
In Baden-Württemberg wird das Grundbuchwesen reformiert.  13 neu eingerichtete zentrale Grundbuchämter sollen die 654 Grundbuchämter der Gemeinden ersetzen, die ab 2017 bis 2018 nach und nach abgeschafft werden. Der Katzenjammer in den Gemeinden ist zum Teil groß. Protestaktionen kommen allerdings viel zu spät. Die Umstellung wurde über Jahre vorbereitet. Die gesetzlichen Grundlagen wurden bereits 2010 geschaffen..
https://www.youtube.com/watch?feature=player_detailpage&v=iFgnFjo_ZYE
https://www.landesarchiv-bw.de/web/53589

Grundbuchamt in Baden-Württemberg: Zentrale Grundbuchämter wie in VS ersetzen die Grundbücher der Gemeinden

Auch die Notare werden (so wie auch die “Gerichtsvollzieher) privatisiert.
ra-lutz-schaefer-wir-sind-von-verschwoerungstheoretikern-und-theorien-geradezu-umzingelt/

Oder dieses Schmankerl aus Thüringen:

vg thüringen

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haus1

Bei der Firma Hansestadt Hamburg wird man auch schon deutlicher:

hh

Die im Jahr 1945 vorgefundenen „Personen“ des Dritten Reichs (1933 – 1945) hier: “deutsche Staatsangehörige” sind nach der Debellatio über das Dritte Reich versklavt worden.
Dieses Vorgehen ist, wenn ein System einen Waffenstillstand bricht, völkerrechtlich gesehen durchaus legitim. Die daraufhin auferlegte BRvD-Zwangsinternierung gilt für alle „Personen“, die “NaZi”-Krieger sind und / oder werden (wollen). Somit alle Bundespersonalausweisträger. 👿

Eine Einführung in diese Thematik:
Operation Wunderland – die Dokumentationsreihe:
https://www.youtube.com/playlist?list=PLkFMnv2uhEXCcTTBLRiS4bOoZQ6H_K_l2

Gemäß dem von der Verwaltung geführten EStA-Register (Entscheidungen in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten) des Bundesverwaltungsamts in Köln – gerne auch als das “ESTA – „Amerikanische Personenregister/Reiseregister“ bezeichnet – existieren sehr wenig nachgewiesene Deutsche, welche durch ihre lückenlose Abstammung (hier: Ahnennachweise vor 1914) einen legitimen Rechtsanspruch auf den Deutschen Boden haben bzw. darauf ableiten können. Dieser Nachweis muss IM System vom Souverän als Auftrag gestellt und sodann von der Verwaltung als Verwaltungakt ausgeführt werden.

Seit dem Jahr 1918 gelten die Deutschen als – auf Hoher See – verschollen und melden sich nicht zurück. Dieser Umstand wird einem auch in der Schule nicht beigebracht. Dies ist eine Holpflicht, welche von den zahlreichen Systemtrollen tagtäglich zerredet wird.
Stattdessen widersprechen diese Menschen ihrer richtigen Einbürgerung IN einem der 26 (25+1) Bundesstaaten des „Deutschen Reich“ (1871- 1914) und werden freiwillig DEUTSCH nach GG Artikel 116 Abs. (1), also “NaZi´s”.
Hier: Deutscher im Sinne des Grundgesetzes (1937).

Das man “DEUTSCH” ist, kann jeder selbst auf seinem Bundespersonalausweis nachlesen.
Undank der Herren Schröder / Fischer hat man Allen in 1999 / 2000 die “deutsche Staatsangehörigkeit” über Nacht übergestülpt.
bundesrecht/rustag/gesamt.pdf
Siehe hier § 3, Abs. (2)

Zum Thema Land- und Bodenrechte gibt es sehr viele Meinungen.

Die Erde wurde uns Menschen gegeben zur treuen Pflicht diese entsprechend den Naturgesetzen- dies auch für künftige Generationen- zu hegen und pflegen.

Der Kulturkampf seitens Otto von Bismarcks und der kaiserlichen Familie, welche die bisherige Knechtschaft der Menschen durch den Vatikan im Zeitraum von 1848 bis 1914 unterbrach, war die einzige Zeit, in der Menschen echte Eigentumsrechte besaßen.

Besitz vs Eigentum

  • Nach dem Ersten Weltkrieg (WK I.) und dem darauf folgenden Putsch in die Weimarer Republik hinein, wurde über den Boden des 2. Deutschen Reichs der erste Flickenteppich  gelegt.
  • Danach kam Adolf Hitlers 3.tes Reich und der zweite bunteTeppich wurde darüber gelegt.
  • Ab 1949 kam der dritte Teppich in Form der „BRvD“ dazu.
  • In 1990 wurde uns mit dem “Vereinten Wirtschaftsgebiet” der vierte Teppich oben drauf gepackt.
  • Und spätestens ab dem Jahr 2016 mit der Piraten-/Totenkopfflagge der fünfte Fetzen Stoff.

Aus Unrecht kann niemals Recht werden!

Über den selbst ausgelösten Verwaltungsakt mit dem Feststellungsantrag F des Bundesverwaltungsamts (BVA, Köln) – sofern korrekt mit den Ahnennachweisen vor 1914 eingereicht – wird man (dies dokumentiert im EStA) eingebürgert und steht wieder fest auf deutschem Boden .

Um eben wieder Staatlichkeit herzustellen und den Wertindex von 1914 zu beleben, sind alle Deutsche durch Abstammung zur Herstellung Ihrer Heimat willkommen und notwendig!

In den Wohngebäudeversicherungen ist dieser Wertindex von 1914 verzeichnet. Bei jeder Berechnung für die Grundsteuer wird dieser Index als der zugrunde liegenderFaktor genutzt.

Die Gemeinden im BRvD-Wirtschaftsgebiet verfügen – nach Auftrag seitens der EU – seit 2007/8 nicht mehr über die Bodenrechte (anstelle der Gebietskörperschaft trat die Körperschaft) und entsprechen daher nicht mehr dem Gemeinwohl für den Menschen, sondern nur noch für die der Konzerne und sonstigen wirtschaftlichen Interessenverbänden.

Im Bezug auf die  Bodenrechte werden oft zwei Themenkreise vermischt:

A) Zum einen die Handelsverträge – gesehen im globalen Kontext.

Das 2.te Deutsche Reich (1871 – 1914) – jedoch nicht die jeweiligen Bundesstaaten – war im Handelsrecht verankert. Ebenso ist auch die HLKO reines Handelsrecht.

Abkommen, betreffend die Gesetze und Gebräuche des Landkrieges
vom 18. Oktober 1907 (RGBl. 1910 S. 107)
Haager Landkriegsordnung

Art. 1 [Beachtung der Haager Landkriegsordnung].

Die Vertragsmächte werden ihren Landheeren Verhaltungsmaßregeln geben, welche der dem vorliegenden Abkommen beigefügten Ordnung der Gesetze und Gebräuche des Landkriegs entsprechen.

Art. 2 [Anwendung nur unter Vertragsparteien].

Die Bestimmungen der im Artikel 1 angeführten Ordnung sowie des vorliegenden Abkommens finden nur zwischen den Vertragsmächten Anwendung und nur dann, wenn die Kriegführenden sämtlich Vertragsparteien sind.

Art. 3 [Verantwortlichkeit der Kriegspartei].

Die Kriegspartei, welche die Bestimmungen der bezeichneten Ordnung verletzen sollte, ist gegebenen Falles zum Schadensersatze verpflichtet.

Sie ist für alle Handlungen verantwortlich, die von den zu ihrer bewaffneten Macht gehörenden Personen begangen werden.

Und eben diese Handelsverträge laufen im Jahr 2017 ab!
Denn: 1918 + 99 Jahre = 2017 🙂
Siehe auch: 1815 (Waterloo) + 99 Jahre = 1914 (WK I.)

Dies betrifft aber ebenso wenig den jeweiligen souveränen Bundesstaat bzw. die originäre Gemeinde und hier am allerwenigsten den Souverän.

Das wichtigste was ihr im Moment tun könnt ist Erlangung alter Rechte, um diese auch in der Zukunft nutzen zu können. Dies, weil man durch seine Abstammung darauf ein Recht hat und die Familien diese auch immer haben werden!

Es gibt auf deutschem Boden Familien, die besitzen Rechte aus dem Jahr 900. Und die sind immer noch gültig !

Die Sichtweise der Dinge lautet in diesem Fall wie folgt:

Ab dem 27.10.2017 – 23:59 Uhr läuft das sogenannte “Kaiserrecht” aus! Dies bedeutet, dass dann niemand mehr diese Rechte aus dieser Zeit erlangen kann, da die 99 Jahre seit dem letzten Rechtsstand am 28.10.1918 aktivitätslos verstrichen sind !!

Und dann kann und wird die EU alles komplett einsacken!

Die Verwaltungen lassen es schon ab und an “durch die Blume” verkünden, dass ab 2018 die Verwaltungen abgeschafft werden. Was kommt danach?

B) Zum anderen der Verlust der Gebietskörperschaften der BRvD-Gemeinden, welcher in 2007/8 über die EU angestoßen wurde.

Hier der Auftrag zur Listung der Gemeinde im UPIK etc.

Die Bürgermeister hatten in den Jahren 2007/2008 auf Anordnung des Vereins “EU” die / ihre Gemeinde als Unternehmen um- bzw. anzumelden. Seitdem ist die Gemeinde als Unternehmen auch bei Duns  & Bradstreet unter dem Namen des damaligen Bürgermeisters, sodann “Geschäftsführer” eingetragen. Seitdem heißt es nun “Der Bürgermeister” als Synonyme für einen voll haftenden Geschäftsführer.

Mit der Unternehmensregistrierung hat die Gemeinde ihre Gebietskörperschaft verloren und ihre hoheitliche Macht verwirkt.
Das heißt, seitdem sind unsere Gemeinden ein staatenloses Gebiet ohne Gebietsgemarkung und steht somit unter dem Seehandelsrecht.

Mit dem ESM, CETA und TTiP kamen ab 2016 die “Piraten” an die Macht! Während wir uns noch fragen, warum Seehandelsrechte in unserer Gemeinde wirken können.

Sofern dem keiner widerspricht ist dies gemäß dem Gewohnheitsrecht nach 10 Jahren für Personal-deutsch “bindend”.

Die alles betrifft einen echten Deutschen nicht.!
Das Indigenat geht immer vor!
Der nachgewiesene Deutsche ist der legitime Erbfolger / Rechteträger und steht über Allem!

Mit dem Ausspruch “im Besitz der Land-und Bodenrechte zu sein” ist sinnbildlich gemeint, dass man gegenüber dem Verwalter dokumentieren kann, dieser Souverän zu sein.

Je mehr Deutsche sich wieder in der Heimat zurück melden und vor Ort ihre Gemeinde beleben, umso flotter geht das voran.

Es ist recht einfach!

Nach Versailles zum signieren des “Vertrag FÜR den Frieden” (Peace of Treaty) kamen am 9. November 1918 keine vom Kaiser legitimierten Gesandten. Denn dort hat ein Gros von Wegelagerern einen Knebelvertrag akzeptiert, welchen Kaiser Wilhelm II. niemals hätte genehmigen dürfen.

Seit dem 28. Oktober 1918 sind also alle Deutschen verschollen und selbstermächtigte Politiker ohne Legitimation sind an ihre Stelle getreten.

Was sind denn Parteien?
Politische Parteien sind Vereinigungen von Bürgern (privatrechtliche und NICHT rechtsfähige Vereine, §§ 21 ff. BGB), die dauernd (BVerfGE 47, 222; 74, 50) oder für längere Zeit für den Bereich des Bundes oder eines Landes auf die politische Willensbildung Einfluss nehmen…

Wenn man somit ein herrenloses Land findet, kann man es nach geraumer Zeit, ohne dass sich die rechtmäßigen Eigentümer gemeldet haben, einfach usurpieren / übernehmen.
Mit Schiffen, welche ohne Besatzung aufgefunden wurden, kann man das direkt tun.
Mit Schiffen, welche nur ohne Kapitän aufgefunden wurden, muß man erst die Mannschaft auf seine Seite bekommen!
Hat diese Mannschaft den Finder als neuen Eigentümer anerkannt, so ist die Usurpation / Übernahme perfekt.

Uns Allen wird somit die Heimat weggenommen!

Da man das aber völkerrechtlich nicht kann, muß man es uns Alle vergessen lassen, wer wir sind!!!

Und genau das passiert hier gerade!!!

Wer das nicht beherzigt und auch (vor)lebt, darf sich gerne weiterhin im “Vereinten Wirtschaftsgebiet” aufhalten und sich nicht wundern über das, was alsbald hier ablaufen wird.

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Ergänzend zum Thema – insbesonders der Aktivierung / Reorganisation der originären Gemeinden – noch ein paar Seiten aus dem Buch von Dr. Eduard Hölder; Natürliche und juristische Personen, 1905:

Eduard Hölder 1905

Eduard Hölder 1905_2

Etwas mehr ins Detail:

§ 900 BGB- Buchersitzung
(1) Wer als Eigentümer eines Grundstücks im Grundbuch eingetragen ist, ohne dass er das Eigentum erlangt hat, erwirbt das Eigentum, wenn die Eintragung 30 Jahre bestanden und er während dieser Zeit das Grundstück im Eigenbesitz gehabt hat. Die dreißigjährige Frist wird in derselben Weise berechnet wie die Frist für die Ersitzung einer beweglichen Sache. Der Lauf der Frist ist gehemmt, solange ein Widerspruch gegen die Richtigkeit der Eintragung im Grundbuch eingetragen ist.
(2) Diese Vorschriften finden entsprechende Anwendung, wenn für jemand ein ihm nicht zustehendes anderes Recht im Grundbuch eingetragen ist, das zum Besitz des Grundstücks berechtigt oder dessen Ausübung nach den für den Besitz geltenden Vorschriften geschützt ist. Für den Rang des Rechts ist die Eintragung maßgebend.

Wenn ihr das verstanden hat, wiest ihr, warum das Grundbuch beim Amtsgericht nur Vermutungen enthält. Und daher zwingend die Berichtigung beauftragt werde muss. Von MAX MUSTERMANN zu Mustermann, Max. Dies wird vmtl. abgelehnt werden. Aber ihr habt das dann schriftlich für spätere Zeiten.

Nun, WO entstehen denn überhaupt die Bodenrechte?
Grundsätzlich und ausschließlich durch den Rechteträger IN den jeweiligen, originären Gemarkungen für das Gemeinwohl.

Warum macht es denn Sinn die Gemarkungen und damit einhergehend die originären staatlichen Gemeinden zu aktivieren?

Weil nur dort durch bestallte Beamte das Grundbuch ordentlich geführt werden könnte.

Ein Hinweis in Bezug auf das BGB – hier: die Gesamtheitsgemeinschaft und die Stückelungsgemeinschaft.

Unabhängig von den o.e. 99 Jahren, die evtl. so entstehen könnten ein ergänzender Gedanke:
➡ 1933 Vatikan (Reichskonkordat) vor 1934 Bodenrechte über die Kirchengemeinden.

Hat eine staatliche Gemeinde oder der Rechteträger dem bisher widersprochen?

Siehe meine Kommentare hierzu weiter oben.

Ein Schweigen wird nach § 151 BGB konkludent als Zustimmung gewertet.

Lest auch noch einmal den Artikel 28 des Grundgesetzes durch. Dort findet ihr eine einfache Lösung, die man jederzeit umsetzen kann und auch sollte.

Lest auch:
§ 741 BGB – Gemeinschaft nach Bruchteilen
Steht ein Recht mehreren gemeinschaftlich zu, so finden, sofern sich nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt, die Vorschriften der §§ 742 bis 758 Anwendung (Gemeinschaft nach Bruchteilen).

§ 742 BGB – Gleiche Anteile
Im Zweifel ist anzunehmen, dass den Teilhabern gleiche Anteile zustehen.

Ergo – bei der Aktivierung von Gemarkungen durch nachgewiesene Rechteträger entsteht also zunächst einmal Gemeinschaftseigentum.

Daneben entsteht eine Stückelungsgemeinschaft. Das ist das, was man selbst im Treu und Glauben gekauft und erworben hat.

Als Rechteträger nimmt man dort seinen Wohnsitz nach § 7 BGB IN der staatlichen Gemarkung. Und meldet seine Jur. Person im Melderegister der BRiD ab.

Dieses Recht steht alleine dem Rechteträger zu, jedoch keinen Gemeindevorsteher.

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Seid versichert, es wird demnächst sehr viel passieren!

Dem Ganzen könnt ihr – einmal spiritell gesehen – recht leicht entgegnen, indem ihr ab sofort über eure EIGENEN Gedanken bewusst werdet!
Versteht, in wie weit ihr Euch SELBST zu oft belogen habt.
Als auch die entsprechenden Konsequenzen der notwendigen Einsicht und Umprogrammierung mit dem Höchsten Selbst!

Kommt in das eigene Vertrauen und in die allumfassende Liebe!

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