Deutsche Gerichtsvollzieher – Private Kopfgeldjäger!

Was man über die Stellung der Gerichtsvollzieher wissen sollte!

http://du-bist-kein-personal.blog.de/2014/11/13/willkommen-blog-19703899/

https://www.youtube.com/watch?v=cF37taS5WAM

Wer die Sorge um eine Pfändung des Bankkontos geht dem bleiben folgende Möglichkeiten:

a. Einrichtigung eines Pfändungsschutzkontos. Dieses wird allerdings in der SCHUFA- gelistet und mindert die Reputation. Ebenso ist nur der pfändungsfreie Betrag abgesichert.

b. Einrichtung eines „UND“-Kontos. Dann sind 2 oder mehrere Personen (auch juristische) nur gemeinsam in der Lage darüber zu verfügen. In diesem Fall benötigt der Kopfgeldjäger einen Beschluss für ALLE Inhaber des „UND“-Kontos.

c. Errichtung eine STIFTUNG. Bei Fragen hierzu helfe ich gerne weiter!

Unabhängig davon, dass ein GV ohne hoheitliche Rechte willkürlich handelnd vorgeht, kann man im Vorfeld auch selbst prüfen, ob der GV auch einen Vollstreckungsauftrag als auch eine vollstreckbare Ausfertigung besitzt. Die GEZ umgeht i.d.R. das örtliche [Amts]gericht. Somit liegt dort auch kein entsprechender Auftrag vor. Siehe: §§ 724, 754 ZPO.

Sofern der GV einen SCHUFA-Eintrag aus den Körbchen gezaubert hat,  kann man beim [Amts]gericht eine Beschwerde über den GV einzureichen. Solange die Schuld nicht anerkannt wurde, ist der Eintrag zu löschen.

http://www.kvlegal.de/ecommerce-onlinehandel/bgh-drohung-mit-schufa-eintrag-rechtswidrig-bgh-urteil-vom-19-maerz-2015-az-i-zr-15713-schufa-hinweis/

Gerne möchte der GV auch gemäß § 802c ZPO eine Vermögensauskunft haben. Die Anwendung dieses § 802c ZPO bedingt jedoch die vorherige Belehrung durch einen Richter gemäß § 480 ZPO. Da der GV kein Richter ist und auch nicht sein kann (Gewaltenteilung Exekutive und Judikative) , kann er auch keine Vermögensauskunft abnehmen.

https://dejure.org/gesetze/ZPO/802c.html
http://dejure.org/gesetze/ZPO/480.html

Sofern dieses Maßnahme der Abgabe der Vermögensauskunft durch Erfüllungsgehilfen seitens der Firma „POLIZEI“ zugunsten des GV unterstützt wird, kann man unterschreiben „unter Zwang“ wie folgt:

c.f. (coactus feci) und mit einer Paraphe (jedoch maximal nur mit dem Familiennamen).

Es gibt auch die Möglichkeit der legalen Gegenwehr. Dies ist gedeckt durch den § 113 StGB Abs. (3). Wenn sogenannte Vollstreckungsbeamte trotz vorhehriger Belehrung und in Kenntnissetzung weiterhin illegal ihrer räuberischen Erpressung nachgehen wollen, ist der Tatbestand vollumfänglich erfüllt. Ich rufe hiermit NICHT zu tätlicher Gewalt auf und verweise lediglich auf geltendes „BRD“-Recht!§ 113 StGB

In diesem Zusammenhang beachte man auch das Bundesgesetzblatt Nr. 60 vom 20 November 1973: BGBL. Nr. 60 vom 20.11.1973

Den darin steht folgendes:

BGBL. Haft

Ein sehr nachdenklicher Gerichtsvollzieher:

https://youtu.be/CRuGe0hLXAI

https://www.youtube.com/watch?v=XMhEw2rKKC4

 

„Reichsbürger“ vs. Amtsschimmel

Hier die Handlungsanweisung an die Bediensteten in den Finanzämtern:
➡ FA-Handlungsanweisung

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Guter Artikel zur Schulung dienstbeflissener Behörden-Mitarbeiter:
➡ Handlungsanweisung-Schulung

Anmerkung: Der Begriff Reichsbürger kommt aus der NS-Zeit. Und hat nichts mit den ehemaligen Kolonien des Kaiserreichs zu tun. Ansonsten ein guter Artikel.

Das Reichsbürgergesetz (RBG) vom 15. September 1935 (RGBl. I S. 1146) teilte die deutsche Bevölkerung in Reichsbürger, „Staatsangehörige deutschen oder artverwandten Blutes“, einerseits und in ‚einfache‘ Staatsangehörige, Angehörige „rassefremden Volkstums“, andererseits. Damit wurde ein dreistufiges Rechtssystem geschaffen: Reichsbürger, Staatsangehörige und Ausländer mit jeweils geringeren Rechten.

Deutsche (mit Feststellungsantrag und Ahnennachweisen) nach dem RuStAG vom 22. Juli 1913 beziehen sich auf die Verfassung von 1871 und haben ihre Staatsangehörigkeit IN einem der damaligen Bundesstaaten und sind somit KEINE „Reichsbürger“.

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Die gemeinsame Identität beginnt bei der Sprache!!!
Sprachwurzel „Deutsch“

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https://youtu.be/b-jH6YJ9A1g

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Interne Dienstanweisung “Sachsen” – Umgang mit “Reichsbürgern” ➡ Umgang mit Reichsbürgern-Sachsen

 

Gültiges Recht für Deutsche!

Dies ist ein Auszug an gültigen Gesetzen für nachgewiesene Deutsche. Personalausweis-DEUTSCH wird mit geltendem BRD-Recht abgefertigt.

Einführungsgesetz BGB
Artikel 50

Die Vorschriften der Reichsgesetze (Anmerkung: Von welchem Reichspricht hier der Gesetzgeber?) bleiben in Kraft. Sie treten jedoch insoweit außer Kraft, als sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch oder aus diesem Gesetz die Aufhebung ergibt.

Einführungsgesetz BGB
Artikel 5Personalstatut

(1) Wird auf das Recht des Staates verwiesen, dem eine Person angehört, und gehört sie mehreren Staaten an, so ist das Recht desjenigen dieser Staaten anzuwenden, mit dem die Person am engsten verbunden ist, insbesondere durch ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder durch den Verlauf ihres Lebens. Ist die Person auch Deutscher (Anmerkung: Wer ist den ein Deutscher für den Gesetzgeber?), so geht diese Rechtsstellung vor.

Einführungsgesetz BGB
Artikel 6
Öffentliche Ordnung (ordre public)

Eine Rechtsnorm eines anderen Staates ist nicht anzuwenden, wenn ihre Anwendung zu einem Ergebnis führt, das mit wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts offensichtlich unvereinbar ist. Sie ist insbesondere nicht anzuwenden, wenn die Anwendung mit den Grundrechten unvereinbar ist.

Einführungsgesetz BGB
Artikel 10Name

(1) Der Name einer Person unterliegt dem Recht des Staates, dem die Person angehört.

Passend hierzu ein Artikel des (ungültigen) GG:

Grundgesetz
Artikel 25
Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.

Und hier noch etwas für freiwillige Steuerzahler:

Elstersoftware ABG´s § 12
Deutsches Recht

Auf diesen Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht mit Ausnahme des EGBGB anwendbar.

Schlussbemerkung:
WER ist den im Sinne des (illegitimen) Gesetzgebers DEUTSCHER (hier GG Art. 116 (1), (2) und WARUM schliesst die BRiD-Verwaltung explizit die Anwendung des EGBGB zugunsten des Steuer“pflichtigen“ bei der Besteuerung seiner staatenlosen Zwangsinternierten aus? Einmal dürft ihr raten! 😉

Artikel 116 Grundgesetz_anonym

Und wer sich auf einen Systemanwalt verlassen möchte sehe dieses Video:

https://www.youtube.com/watch?v=0yyY7shSfKg&feature=youtu.be

Bayerische Staatsregierung kennt das RuStAG!

Ist die Bayerische Staatssregierung von „Neurechten“, „Reichsbürgern“ oder gar von „Neonazis“ okkupiert worden?

Wer schon immer einmal wissen wollte was ein Deutscher ist, der lese hier und staune… 😉 Denn der Bayer hier die Wahrheit spricht.

http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?doc.id=VVBY-VVBY000022583&st=vv&showdoccase=1&paramfromHL=true

P.S. Jeder mit dem BundesPERSONALausweis „DEUTSCH“ ist es NICHT! Noch Fragen? 🙂

SHAEF Gesetz Nr. 52 / Eigentum vs. Besitz v2.1.

aktualisiert am 21.07.2017

Mehr zum Thema findet ihr hier:
/shaef/

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52

SHAEF_no.52

Wir haben es im Weltnetz mit zwei unterschiedlichen Ausgaben der SHAEF-Gesetze zu tun. Eine kommt aus Bayern und eine aus NRW. Die aus Bayern weist die Ausnahme Deutsches Reich NICHT aus, die aus NRW, herausgegeben von Albert Hönntges, einer privaten Krefelder Verlagsbuchhandlung, MIT dieser Ausnahme. Die Sammlung aus Bayern kommt direkt von der bayerischen Hypo-Vereinsbank.

 So, wie es sich bisher darstellt:

BRITEN
(b) Governments, nationals or residents of nations, other
than Germany which have been at war with any of the United Nations
at any time since September 1, 1939, and governments, nationals or
residents of territories which have been occupied since that date
by such nations or by Germany;
—————–
AMERIKANER
(b) Governments, nationals or residents of other nations,
including those territories occupied by them, at war with any of the
United Nations at any time since September 1, 1939

Man versteht, interpretiert den Artikel Nr. 52 somit wie folgt:

52 1. (a) „The German Reich
Die Länder & die Gaue: Diese Begriffsdefinitionen deuten im Kontext auf nach 1914 hin.
52 1. (b) „other than Germany“
Germany ist nicht das Deutsche (Kaiser)Reich von 1871-1914.
5
2 1. (b) „such nations or by Germany
Ist ebenso das Deutsche Reich
52 1. (f)*) „outside of Germany“
Es sollte klar sein, dass die Schreiberlinge des SHAEF genau wussten, wovon sie schrieben. Eine Verwechslung der Begriffe ist daher ausgeschlossen.
German Empire = Deutsches Kaiserreich – 1871-1914/18
German Reich = „Hitler-Deutschland“ – Stand 1937

Dies betrifft nun wen? Bzw. wen sodann eben nicht? 😉
Dies unabhängig von den Versionen?

Somit gilt:

(b) Alle Länder, die von den Achsenmächten besetzt waren, sind beschlagnahmt. So lese ich diesen Text. Die Grundlage der EU als Marionetten(pseudo)staat der USA.

Auch in der nicht geänderten Fassung, ist es eindeutig, wer oder was von Beschlagnahme, Besatzung und Verwaltung ausgeschlossen IST.

Unsere 26 Heimat(h)staaten (nicht verwechseln mit den Bundesstaaten) werden auch in der ersten Fassung nicht berührt, denn diese sind seit dem 28. Oktober 1918 inklusive des Deutschen (Kaiser)Reichs HANDLUNGSUNFÄHIG und befanden sich definitiv niemals in Kampfhandlungen! Wie den auch!?  Das Kaiserreich mit seinen Bundesstaaten jedoch befand sich in den Kampfhandlungen. Ebenso im Handelsrecht wie z.B.  via der Annahme der HLKO.

Auch der nächste Krieg – so er den kommen möge – wird das Deutsche (Kaiser)Reich [das Völkerrechtssubjekt] und seine Staaten- und Stadtstaten nicht berühren.
Es gibt seit dem 28. Oktober 1918 KEINEN handlungsfähigen Staat mehr auf Deutschem Boden, das ist ein Faktum.

KEIN Staat oder Stadtstaat des Deutschen Reich als auch das Deutsche (Kaiser)Reich selbst war 1939 im Krieg mit den Alliierten, denn sie sind alle handlungsunfähig. Seit der Mobilmachung am 01. Auguust 1914 (ex 2 Tage) sind die Staaten eingefroren. Status Quo Ante Bellumm WK I.

Daraus erschliesst sich:
a) warum die Arbeit subsidiär nur über die originären Gemeinden gehen kann
b) warum die Feinde des Deutschen Reich diesen Status aufrecht erhalten wollen. Dies dient der besseren Ausbeutung der Ressoucen.

Was NGO’s auf diesem Boden treiben und wie diese Firmen sich nennen, nun das kann kein handlungsunfähiger Staat der Erde verhindern. Aber man kann die Menschen für ihre Taten bestrafen und internieren. Genau das taten die Alliierten mit den Deutschen, die ihre Staatsangehörigkeit (viele bis Heute!)  leugnen und sich als „Deutsches Volk“ ausgeben und behaupten das Deutsche Reich [wohl eher das 3. Reich] sei ihr Staat.

Das Deutsche (Kaiser)Reich ist kein Staat sondern ein Statenbund bzw. ein Verein. Mit Deutschland bezeichnete man im Art. 3 der 1871er Verfassung den Verein, Deutsches Reich oder auch den ewigen Bund Deutsches Reich. Deutschland als Ganzes sind immer 26 unabhängige Staaten / Stadtstaaten, die durch die Bundesstaaten in das Deutsche Reich adaptiert sind, denn Bundesstaaten sind KEINE Staaten.

Das Deutsche Reich, ein Verein, ist also unzerstörbar und schützt die 26 Staaten und Stadtstaaten vor dem Zugriff Dritter. Aber die (Personalaussweis)-DEUTSCH sind eben nicht die Deutschen, sondern es wird nur VERMUTET (!),  daß sie es sind. Aber ein großer Teil der DEUTSCH sind in Wirklichkeit keine echten Deutschen, weil sie die Bedingungen des RuStAG von 1913 (hier Ahnennachweise) nicht erfüllen (können).

 Man beachte:

(1) Im notariellen Kaufertrag muss die Natürliche Person drin stehen. Hier: Familienname möglichst in Sperrschrift = M u s t e r m a n n.

(2) Wer (abbezahltes) Wohn“eigentum“ besitzt, möge als Personal-DEUTSCH beim Katasteramt versuchen einen mit dem Beglaubigungsvermerk, dem Dienstsiegel, mit Vor- und Zunamen unterschriebenen (ohne Zusätze wie i.A., i.V,  gez.) Eigentumsnachweis zu erhalten.

(3) Bundesstaaten-Angehörige nach RuStAG 1913 mögen sich dieses Dokument besorgen. Sieher hierzu erhänzend:
/handlungsleitfaden-rustag/

Auszug aus: Erster Teil, Art. 2 (1) des Überleitungsvertrags:

(1) Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der Besatzungsbehörden oder auf Grund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind,sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind.

Bestätigt wurde dies im 2. Bundesbereinigungsgesetz Art. 2 Satz (1) – (4) aus dem Jahr 2007.
bundesbereinigungsgesetze/

Oder auch dieses Schmankerl:

Abschnitt I, Zentrale Landesbehörde § 1:

(4) Landesamt für Finanzen Das Landesamt für Finanzen – Dienststelle München – ist zuständig für die Angelegenheiten des im Rahmen der Wiedergutmachung beschlagnahmten und eingezogenen Vermögens, insbesondere gemäß dem Gesetz Nr. 52 der Militärregierung über die Sperre und Überwachung von Vermögen, dem Gesetz zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus vom 5. März 1946 (BayBS III S. 223), zuletzt geändert durch § 45 des Gesetzes vom 31. Juli 1970 (GVBl S. 375, BayRS 27-1-I) und der Direktive Nr. 50 des Kontrollrats vom 29. April 1947 (GVBl S. 169).
Quelle: Datenbank “Bayern-Recht”
Siehe auch hier ➡ /bundes-drucksachen/