Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, dievon dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist. [Vergangenheitsform]
➡ https://www.agmiw.org/?p=1524
heute haben uns zwei Meldungen erreicht, in denen man uns geschildert hat, dass der Briefumschlag mit dem individuellen Friedensabkommen zurückgegangen ist und zerknittert im Briefkasten vorgefunden wurde.
Hierbei handelt es sich um einen schweren Verstoß gegen die Statuten des Weltpostvereines, welcher die Sicherstellung einer weltumspannenden, zeitnahen Zustellung von Briefen und Paketen über Länder- und Sprachgrenzen hinweg gewährleisten soll.
Es kann und darf nicht sein, dass man sich so über den freien Willen vieler Männer und Weiber hinwegsetzt. Wir werden der Angelegenheit nachgehen und dies mit den entsprechenden Stellen klären.
Bitte, liebe Freunde, versucht es immer wieder. Wir dürfen jetzt nicht aufgeben. Wir dürfen uns dem nicht beugen. Findet Nischen, findet Möglichkeiten, wir kümmern uns so schnell wie möglich um einen reibungslosen Postverkehr.
Und bitte, dokumentiert die Zustellungsverweigerung, wir werden sie eventuell benötigen. Diese könnt Ihr uns per E-Mail zukommen lassen, unter:
Flaming Sword = 2nd U.S. Division Memorial (1917-18) in Washington. The flaming sword of freedom cuts the black of the Nazi night over Europe and points the way to the final rainbow of peace and liberty.
The rainbow is made up of the colors of the Allied nations.
Das flammende Schwert steht für den Frieden, die Regenbogenfarben stehen für die vereinigten Kräfte (Nationen).
Den Hintergrund des Wappens hat man von der Farbe Blau auf Schwarz geändert.
Dies als Signal/Zeichen für den Sieg über die schwarze SS.
(Einmal unabhängig von Neu-Schwabenland betrachtet ^^).
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Grab des unbekannten Soldaten in Paris – bzgl. des WKI (!!!!)
Was bitte hat ein unbekannter Soldat (auf der Tafel steht etwas von einem franzöischen Soldaten) aus dem WK I mit den NaZi´s zu tun???
Man beachte: Groteske Situation! Man gedenkt mit dieser Stätte einerseits einem gefallen „unbekannten“ Soldaten des WK I und zugleich dem Kampf gegen die Deutschen rund 30 jahre später im WK II. Was denn nun?
Nebenbei: Die USA sind erst am 06.04.1917 dem WK I. gegen das Deutsche Reich beigetreten. So gesehen ist das flammende Schwert an der Stelle unter der Datenangabe das, was der Amerikaner am allerbesten kann:
Heiße Luft absondern…!
Frage:
Gibt es eine Erklärung, weshalb es die Gesetz Nr. 7 bis 50 nicht gibt und andere Lücken vorhanden sind?
Ja, die SHAEF Gesetze wurden 1945 von der Militärgesetzgebung durch die Kontrollratsgesetze ersetzt. Kontrollratsgesetze – im Text nach unten scrollen: ➡ http://reichsjustizamt.de/kontrollratsgesetze.htm
— Wichtig:
Wurden aufgehoben durch den Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland vom 12. September 1990, siehe – Artikel 7:
(1) Die Französische Republik, das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland, die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und die Vereinigten Staaten von Amerika beenden hiermit ihre Rechte und Verantwortlichkeiten in bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes. Als Ergebnis werden die entsprechenden, damit zusammenhängenden vierseitigen Vereinbarungen, Beschlüsse und Praktiken beendet und alle entsprechenden Einrichtungen der Vier Mächte aufgelöst.
(2) Das vereinte Deutschland hat demgemäß volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten.
Man beachte hier die verwendeten Begrifflichkeiten Erklärung / Regelung…
… zur Aussetzung der Wirksamkeit der Vier-Mächte-Rechte und – Verantwortlichkeiten = Aussetzung ist aber nicht gleich Aufhebung!
Aus der SHAEF wurde im Laufe der Zeit die US-Army in Europa.
Die Amerikaner sehen sich aus ihrem Verständnis der Geschichte heraus als die „Befreier“ und „Demokratisierer“. Das zeigen sie der Welt auch immer wieder sehr eindrucksvoll… ;-(
Werner Freers (* 19. Juli 1954 in Hämelerwald)
ist General der Bundeswehr und seit dem 10. Dezember 2012 Chef des Stabes des Supreme Headquarters Allied Powers Europe (SHAPE) in Casteau bei Mons, Belgien.
Curtis Michael „Mike“ Scaparrotti (* 5. März 1956 in Logan, Ohio)
ist General der United States Army und seit dem 3. Mai 2016 Oberbefehlshaber des United States European Command (USEUCOM), einem teilstreitkraftübergreifenden Regionalkommando der Streitkräfte der Vereinigten Staaten mit Sitz in Stuttgart-Vaihingen. Zugleich dient er in Personalunion auch als 18. Supreme Allied Commander Europe (SACEUR) der NATO und ist damit militärischer Oberkommandierender des Bündnisses.
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Der WK II ist und bleibt lediglich die Fortsetzung des WK I.
Dies ist die Sichtweise der (RuStAG-)Deutschen aus den Bundesstaaten.
Der Weimarer / BRvD-Republikaner wird stattdessen (leider) immer nur die amerikanische Demokratisierung als die Befreiung Deutschlands vom Nationalsozialismus sehen.
Welche Freiheiten hierfür die Deutschen seit 1918 aufgegeben haben, bleibt bei dieser Sichtweise völlig unbeachtet…!
Enteignungen in Deutschland (SHAEF Gesetz Nr. 52)
„Deutschland wird nicht mit dem Ziel der Befreiung besetzt, sondern als eine besiegte feindliche Nation zur Durchsetzung alliierter Interessen.“
Amerikanische Regierungsanweisung ICG 1067, April 1945 (vgl. „Welt“ vom 4. Juli 1994) ➡ https://www.youtube.com/watch?feature=share&v=MvH1c_Y7AqU&app=desktop
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Die Wehrmacht hat kapituliert… jedoch wer nicht…? 🙂
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Lasst Euch nicht verwirren von jenen, die Verfassungen schreiben oder Nationalversammlungen einberufen etc. Wenn das ginge, wäre die Bundesrepublik längst ein Rechtsstaat. Wo noch Rechtsstaaten wirksam sind, kann man keine Neuen gründen. Die Alliierten dürfen nur den Deutschen, die nachgewiesenen Deutsche sind, das Deutsche Reich zurückgeben. Vermutete „deutsche Staatsangehörige“ ohne Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaate sind im Sinne des Gesetzeskeine Deutschen, sondern DEUTSCHmit der Glaubhaftmachung deutsch. Menschen und Volkssouveräne, die den Verwaltungsakt nicht erlassen haben, um ihre Staatsangehörigkeit per Abstammung vor 1914 nachzuweisen, sind für das Deutsche Kaiserreich und seine Bundesstaaten verschollen und dies schon seit 1918.Deshalb Shaef Gesetz Nr. 52 Artikel I Abs. 1 Satz (b) verinnerlichen.
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Wer im BRD-Konstrukt Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte und Notare nach ihrer Zulassung gemäß Militärregierungsgesetz Nr. 53 fragt, erntet hasserfüllte Blicke – insbesondere von Richtern und Staatsanwälten und fragende Blicke und Achselzucken von Rechtsanwälten und Notaren. Die teilweise sehr aggressiven Reaktionen bei Richtern und Staatsanwälten deuten stark darauf hin, dass man einen wunden Punkt angesprochen hat.
Dieselben Reaktionen erlebt man vor Gericht, wenn man den Richter darum bittet zu bestätigen, dass er der gesetzliche Richter nach Artikel 101 GG ist, oder ob es sich bei dem Gericht, in das man geladen („einbestellt“) um ein Staatsgericht handelt.
Aufgewachte wissen, dass die Militärgesetze zum großen Teil nie abgeschafft worden sind und spätestens mit dem zweiten Bundesbereinigungsgesetz (2. BMJBBG) durch die Aufhebung der Aufhebung des Besatzungsrechts wieder eingeführt worden sind.
Finden wir noch andere Quellen, die uns zeigen, dass die Militärgesetze und insbesondere das Militärgesetz Nr. 53 noch gelten?
Wir schauen in das Jahr 1996 (sechs Jahre nach der sog. Wiedervereinigung und sechs Jahre nach der angeblichen Erlangung der Souveränität der BRD durch den 2+4 Vertrag).
Im Januar 1996 ist Dr. Alexander Schalck Golodkowski, der Devisenbeschaffer und Waffenhändler der DDR, im Rahmen eines Siegerjustiz-Verfahrens verurteilt worden. Dies wegen eines Verstoßes gegen das Militärgesetz Nr. 53!
„Das Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz wurde 1992 und das Verfahren wegen Veruntreuung von Milliardenbeträgen der DDR-Regierung durch Überweisungen ins Ausland 1993 eingestellt. Zum Prozess kam es jedoch 1995 wegen des Vorwurfs der Abwicklung illegaler Waffengeschäfte. Als Ergebnis wurde Schalck-Golodkowski im Januar 1996 wegen Verstoßes gegen das als Bundesrecht weitergeltende Militärregierungsgesetz Nr. 53 zu einer einjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Eine Revision gegen das Urteil wurde vom Bundesgerichtshof verworfen.[8] Die Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Im Juli 1996 kam es zu einer weiteren Anklageerhebung wegen Embargovergehen. 1998 wurde Schalck-Golodkowski wegen eines Krebsleidens für verhandlungsunfähig erklärt und brauchte zunächst nicht mehr vor Gericht zu erscheinen. Dennoch wurde er im Juli 1998 zu einer erneuten Freiheitsstrafe von 16 Monaten verurteilt; wiederum wurde die Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Sein Verteidiger war der Berliner Anwalt und spätere SPD-Bundestagsabgeordnete Peter Danckert, der auch andere Stasi-Offiziere vertrat.“
Und hier noch mal ein ganz wichtiges Detail aus dem o. g. Text – für diejenigen, die es vielleicht überlesen haben:
„das als Bundesrecht weiter geltende Militärregierungsgesetz Nr. 53“
Das Militärregierungsgesetz Nr. 53 gilt als Bundesrecht weiter!
Für die Helfershelfer im BRD-Konstrukt ist in dieser Pressemitteilung eine Passage zu finden, die hoffentlich Unwohlsein erzeugt:
Der…. „Staatssekretär im Ministerium für Außenhandel der DDR und Leiter des Bereichs „Kommerzielle Koordinierung“ (Koko), Dr. Alexander Schalck-Golodkowski,“……… hat „im staatlichen Auftrag (der DDR) Schußwaffen und militärisch nutzbare Nachtsichtgeräte aus der Bundesrepublik Deutschland in die DDR ohne die nach dem Militärregierungsgesetz Nr. 53 erforderlichen Genehmigungen einführen lassen“……..
Der Schutz eines untergegangenen Staates (DDR) nützt einem ehemaligen Helfer des „Staates“ also herzlich wenig, wenn er gegen Militärregierungsgesetze – hier das Militärgesetz Nr. 53 – verstoßen hat.
Es hilft auch nichts, wenn ein anderer „Staat“ wie z.B. die erwähnte BRD in das Geschäft eingebunden und sozusagen Mittäter war.
Es gibt demnach keinen Schutz für „Beamte“, die wissentlich oder unwissentlich gegen das Militärgesetz Nr. 53 verstoßen.
Ich hoffe, jetzt wird unseren Richtern, Staatsanwälten und den anderen willfährigen BRD-Helfern mulmig!!
Sie verstoßen tagtäglich gegen das Militärgesetz Nr. 53, denn sie müssen gemäß dessen Bestimmungen zugelassen sein und den darin festgelegten Eid abgelegt haben.
Und genau deswegen werden sie auch so ungehalten, wenn man nach ihrer Zulassung fragt (s.o.).
Es ist auch einer der Treppenwitze des Siegerjustizsystems, dass der damalige Mittäter „BRD“ bzw. dessen verantwortlicher „Beamte“ nicht auch angeklagt worden ist.
Ganz im Gegenteil, die ihn schützende Verbrecherorganisation namens BRD (was anderes war sie in diesem Zusammenhang nicht) hat sogar den Richter spielen dürfen.
Das BverfG hat die Beschwerde nicht angenommen und mit der nachstehenden Begründung zurückgewiesen:
„Das BVerfG hat bereits in der Vergangenheit mehrfach entschieden (zuletzt durch Beschluß des Ersten Senats vom 3. November 1982; BVerfGE 62, 169ff), daß die Voraussetzungen der Strafbarkeit nach Art. VIII MRG Nr. 53 ausreichend bestimmt sind.“
Und hier noch ein ganz wichtiger Satz aus dem Urteil:
„Die Herstellung der deutschen Einheit läßt die Frage der Tatbestandsbestimmtheit in keinem anderen Licht erscheinen.“
Heißt das, dass die Militärgesetze auch nach der „Herstellung der deutschen Einheit“ (damit ist wahrscheinlich der 2+4 Vertrag gemeint) weiter gelten? Ich denke schon.
Je mehr man gräbt, desto mehr Ungereimtheiten und Lügen fördert man zutage.
Und weil Lügen kurze Beine haben, wird das BRD-Konstrukt auf seinen Stummelbeinchen nicht mehr weit kommen.
LG Wolfgang
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Anlage zur Pressemitteilung Nr. 37/99 vom 25. März 1999 – MRG Nr. 53 – Devisenbewirtschaftung und Kontrolle des Güterverkehrs
ARTIKEL I – Verbotene Geschäfte
1. Vorbehaltlich einer von der Militärregierung oder von einer von ihr bestimmten Stelle erteilten Ermächtigung sind alle Geschäfte verboten, die zum Gegenstande haben oder sich beziehen auf: d. Vermögenswerte, gleichgültig, wo sie sich befinden, sofern das Geschäft zwischen Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt, Hauptniederlassung oder Sitz im Gebiet und Personen außerhalb des Gebiets abgeschlossen wird oder sich auf solche Personen bezieht; 2. Abgesehen von üblicher persönlicher Habe dürfen Vermögenswerte nur über die zugelassenen Grenzübergangsstellen und nur mit Ermächtigung der Militärregierung oder einer von ihr bestimmten Stelle in das Gebiet oder aus dem Gebiet verbracht werden.
ARTIKEL VIII – Strafen
1. Wer gegen die Bestimmungen dieses Gesetzes oder einer hierzu erlassenen Durchführungsverordnung oder Anordnung verstößt, macht sich strafbar und wird, wenn schuldig befunden, mit Gefängnis bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bis zu DM 25.000,– oder dem dreifachen Wert der dem Gegenstand der strafbaren Handlung bildenden Vermögenswerte oder mit Gefängnis und Geldstrafe bestraft. Das Gericht kann auch die Einziehung der Vermögenswerte anordnen, die den Gegenstand der strafbaren Handlung bilden.
Wenn der geneigte Leser die Veröffentlichung in den offiziellen Bundesgesetzblättern, ausgegeben zu Bonn, als reine „Verschwörungstheorie“ [ein Begriff, welchen die CIA erfunden hat] abtut, dann ist dieser PERSON wahrlich nicht mehr zu helfen.
Lest, recherchiert selbst nach und fangt an zu denken!
Hier die Links zu den sehr speziellen und geltenden Bundesbereinigungsgesetzen:
Dies betrifft u.a.: das GVG, die OWiG, die StPO und die ZPO u.a.
Ergänzend hierzu das Bestätigungsschreiben des Justizministeriums in bezug auf die Geltung der Bundesbereinigungsgesetze: ➡ BEREINIGUNGSGESETZ-SCHREIBEN_JUSTIZMINIST
Man darf bzw. muss davon ausgehen, dass der reguläre „Beamte“ vor Ort darüber nicht informiert / geschult wird / wurde. Daher ist der Willkür Tür und Tor geöffnet, zumal auch wissende [Beamte] – zu oft – willfährig weg schauen und grob fahrlässig „Dienst nach Vorschrift“ machen.
Siehe hierzu das Interview im unteren Video mit zwei [Beamten].
Dabei meinen sie es alle nur gut mit dem Personal:
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz unterstützt mit der Rechtsbereinigung das Ziel, den Bestand der geltenden Gesetze und Verordnungen übersichtlich zu halten, damit klar erkennbar ist, welche Rechtsnormen heute und in Zukunft Anwendung finden. Mit Rechtsbereinigungsgesetzen werden Gesetze aufgehoben, die nur befristet galten oder aus anderen Gründen für heutige Sachverhalte keine Bedeutung mehr haben. Eine Änderung der Rechtslage tritt dadurch weder für frühere noch für heute bestehende Rechtsverhältnisse ein.
In den letzten 10 Jahren sind bereits 13 Rechtsbereinigungsgesetze beschlossen worden. Ein weiteres Rechtsbereinigungsgesetz ist derzeit in Vorbereitung.
Bürokratieabbau, damit für die aus Brüssel noch ein Bisschen mehr Platz ist:
Bewusst_Werdung >>> Bewusst_Sein…!
Alles wird gut – wenn DU es auch wirklich willst…!
Gedanken erschaffen Realitäten… ! Achtet auf eure Worte & Gedanken…!
Der Mensch ist die dümmste Spezies. Er verehrt einen unsichtbaren Gott und tötet eine sichtbare Natur, ohne zu wissen, dass diese Natur, die er vernichtet, dieser unsichtbare Gott ist, den er verehrt.
Es gibt selbst_versta(e)nd_lich auch einen spirituellen Ansatz: Sei ehrlich zu Dir selbst, mache eine gründliche Innenschau und lerne auch all deine negativen Aspekte liebevoll zu betrachten und anzunehmen, damit diese sich zum Guten transformieren können. Und nicht mehr deiner Bewusstwerdung als immerwährender Stolperstein (Vertrauen) im Wege stehen.
Denn Du bist es selbst, auf den Du dein ganzes Leben gewartet hast…!
Denn die Gedanken erschaffen immer eine Realität – dies sowohl unbewusst als auch bewusst herbei führend. Übernehmt euren Auftrag – erfüllt euren eigenen Seelen-Vertrag…!
Ein Projekt der kommunalen Selbstverwaltung nach dem Subsidiaritätsprinzip mit Amtssprache Deutsch.
Von Deutschen für Deutsche! [Wer auch immer dies ist! 🙂]
Zur Erhaltung & Pflege deutschen Brauchtums, Werte, Kultur & Sprache!
Ökologischer Landwirtschaftsbau, nachhaltige Energiesysteme, eigene Quellwasser-Versorgung, ein Gesundheitszentrum abseits der Schulmedizin und selbstständiges Lehren & Fördern für unsere Jüngsten sind nur einige der Aspekte unseres gemeinsamen Wirkens.
Zusammen erstellen wir zum Gemeinwohl ein Wohn- und Lebensprojekt für die nächsten Generationen.
Aus dem Herzen – Hand in Hand – Gerne auch mit DIR….!
Die Maus ist kein Vogel… … und das Deutsche Reich kein Staat
Ich war gestern nach langer Zeit mal wieder in einer neuen Gruppe und konnte mehr oder weniger aus technischen Gründen der Unterhaltung nur lauschen. Schon sind sie wieder da, ohne dass die Diskutanten sich dessen vielleicht bewusst sind:
Die Streitpunkte um die Alte Weltordnung (AWO) und die Neue Weltordnung (NWO). Auch wenn die meisten Gruppierungen, die sich mit dem Kaiserreich auseinandersetzen, verstanden haben, dass in der 1871er keine Grundrechte benannt werden, da nach Preußischer Verfassung alle Menschen frei sind, werden Aufbau und Wirken des Deutschen Reiches völlig falsch interpretiert.
Ich kann nicht 2017 versuchen, mit einem aktuellen Rechtswörterbuch und Begriffsdeutungen aus der NWO, geschrieben für die NWO, einen Rechtsstand von 1914/16 zu verstehen und zu reformieren. Es geht schlicht und ergreifend nicht, weil die Hoheitsrechte über jeden Quadratzentimeter Planet Erde historisch nur einziges mal zu vergeben sind.
Und so, wie sich Russland 1990 aus dem Alliiertenverband der Viermächteabkommen verabschiedet hat, so ist auf Betreiben Bismarcks das Patriarchat des Vatikans über deutschen Grund und Boden letztendlich 1871 zugunsten des Ewigen Bundes vom Deutschen Kaiser, König von Preußen von Gottes Gnaden hinauskomplementiert worden. Der Deutsche Kaiser übernimmt damit die Prärogative für die deutschen Völker anstelle des Vertreters Gottes auf Erden. Tschüß!
Da kann die Debatte noch so heiß sein: Die Maus ist kein Vogel, das Deutsche Reich kein Staat.
In der Beziehung muss mensch genauso hart den damaligen Iststand vertreten, wie heutige Globalisten die BRD aufgrund ihrer Immunisierung durch UN-Beitritt zum Staat stilisieren:
Der Begriff STAAT als solches wurde von Georg Jellinek erst drei Jahrzehnte nach Reichsgründung definiert. Nicht umsonst spricht das „Gesetz betreffend die Verfassung des Deutschen Reiches vom 16. April 1871“ eingangs von den Großherzogthümern Baden und Hessen sowie den Königreichen Bayern und Württemberg. Das sind 1871 die Hoheitsträger und nur die können jeweils für ihre Völker sprechen, dem Ewigen Bund, genannt Deutsches Reich, beitreten. Deswegen wandern aber nicht die Rechte an Grund und Boden von Unten nach Oben, sondern sie bleiben explizit dort, wo sie sind oder der Beitrittstaat das für sich anders entscheidet. Nur weil ich dir erlaube, jeden Montag mit meinem Auto zu deiner Arbeit zu fahren, bist du nicht der Eigentümer – auch nicht montags. Du wirst kaum nach Deutschem Recht auf die Idee kommen, ohne mein Wissen die Recaro-Sitze gegen Momos auszutauschen oder das Geschoss von Rot auf Schwarz umzulackieren. Genau aus demselben Grund verfügt das Deutsche Reich über kein geschlossenes Gebiet, von dem es über die Hoheitsrechte verfügt, sondern nur gemäß Kapitel I über ein Bundesgebiet, in dem diese Verfassung und ihre Inhalte (1. Schutz des Bundesgebietes, 2. Wohlfahrt des deutschen Volkes) gelten, und es hat nur einen einzigen Souverän, den Deutschen Kaiser als Primus Inter Pares.
Ein Mann, ein Staat. Bissi wenig für einen Staat nach Jellinek, oder? Jesuiten, die die römisch-katholische Kirche unter den Augen des Vatikans zur geistlichen Weltspitze katapultieren sollen, sind schlau. Hier war einmal jemand schlauer. Der Alte (hier: Bismarck) hat’s in sich gehabt und die Kraft, das auch noch gegenüber dem Vatikan durchzusetzen.
Aus eben demselben Grund ersetzen die in dieser Verfassung erwähnten Staaten, wie sie in Artikel 1 aufgelistet werden, nicht die Hoheitsträger.
Denn wie heißt es in den Staatsangehörigskeitsurkunden vor dem 1.1.1914 so schön?
Das Königreich Bayern verleiht Max Muster die Eigenschaft als Bayer. Danach heißt es: … besitzt die Staatsangehörigkeit aus dem Königreich Bayern und ist Deutscher. und nicht … besitzt die Staatsangehörigkeit aus Bayern und ist Deutscher.
Der Bundesstaat Bayern als Begriff bedeutet gem. Kapitel III – V kaum mehr als eine Handvoll politisch gewählter, mehrheitlich ehrenamtlicher Delegierter, die das Königreich Bayern in diesem Ewigen Bund vertreten. Und die Deutschen sind gesetzlich erst mit dem RuStAG von 1913 definiert worden. Blieben aus der Sicht des Reiches als Staatsangehörige eines Bundesstaaten dabei Rechteträger im Heimatstaat bzw. dem Staat ihres Hauptwohnsitzes und genießen als Deutsche die reichsweite Wohlfahrt. Das war der ausdrückliche Wunsch von Bismarck und ist so auch in den Reichstagsprotokollen nachlesbar.
Bei allen Deutschen sollten daher die Alarmglocken angehen, wenn im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland steht unter Artikel 20 (1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
Art. 3 der 1871er besagt:
„Für ganz Deutschland besteht ein gemeinsames Indigenat mit der Wirkung, daß der Angehörige (Unterthan, Staatsbürger) eines jeden Bundesstaates in jedem anderen Bundesstaate als Inländer zu behandeln und demgemäß zum festen Wohnsitz, zum Gewerbebetriebe, zu öffentlichen Ämtern, zur Erwerbung von Grundstücken, zur Erlangung des Staatsbürgerrechtes und zum Genusse aller sonstigen bürgerlichen Rechte unter denselben Voraussetzungen wie der Einheimische zuzulassen, auch in Betreff der Rechtsverfolgung und des Rechtsschutzes demselben gleich zu behandeln ist.„
Art. 3 begründet demnach den reichsweiten Umgang mit Unterthanen und Staatsbürgern, also nur denjenigen, die sich im Rahmen dieser Verfassung in den Dienst des Indigenats der Deutschen stellen. Alles andere sind zunächst frei beseelte Menschen und leben als Natürliche Person subsidiär nach den Regeln der Familie, Gemeinde, Provinz bzw. Landes. Der Gesetzgeber hat dem Rechnung getragen, indem er der subsidiär kleinsten Zelle des Indigenats von Beginn an eine eigene Rechtsebene eingerichtet hat: Familienrecht.
Vergessen wird immer wieder, dass damals „Bürger“ ein Stand war und sich nicht auf alle im Land lebenden Menschen bezog, was die heutige Anwendung von NWO-Begrifflichkeiten auf die damalige Situation völlig absurd erscheinen und die beiden Rechtskreise AWO – vor dem Versailler Vertrag – und NWO – nach dem Versailler Vertrag – unweigerlich immer wieder kollidieren lässt.
Auf der völkerrechtlichen Schiene sieht es keinen Deut anders aus, sonst wären die Verfassungsänderung durch Max von Baden, die Selbstermächtung von Scheideman und / oder Liebknecht wie viele Unstimmigkeiten mehr spätestens nach den Exkursionsergebnissen zum Wrack der Lusitania von 2008 oder 2014 anlässlich 100 Jahre Erster Weltkrieg thematisiert worden.
Nichts. Null. Nadar. Stattdessen PPP – republikanische PreußenPrügelPeitsche. Wer heute in den Schulbüchern der eigenen Kinder das Deutsche Kaiserreich nachschlägt, dem kann nur schlecht werden.
Bei allem Brechreiz, den die BRD alltäglich verursacht und allen Beteiligten mehr als eine Überdosis Demut abverlangt:
Ich kann nicht in der NWO einen Zettel anfordern, in der Erwartung, mir so die mir angestammte Volkssouveränität aus der konstitutionellen AWO ziehen zu wollen. Wenn ich das will, was will ich wirklich? Einen Weltfriedensvertrag oder will ich erreichen, dass beispielsweise die Ware Strom nicht mit 60% Abgaben belastet wird, damit den Überschuss, wohlgemerkelt nach gründlicher Selbstbedienung, die Damen und Herren aus der Parteipolitik in aller Herren Länder versemmeln?
In Anbetracht der Verfassung von 1871 klingt die heutige Forderung nach einem bedingungslosen Grundeinkommen wie ein Schrei aus dem Mittelalter. Vom Finanzsystem mit IWF-Inkasso wollen wir erst gar nicht anfangen. Es ist und bleibt hierzulande das Irrationalste, was Mensch nach der Vorgeschichte der Deutschen binnen einem Jahrhundert hat erwarten können. Wenn ich mir dann Debatten anhöre über Vom Volk fürs Volk, Reichsverweser bis hin zur Verfassungsgebenden Versammlung, die sich an den Rechten der NWO orientiert und dennoch nach irgendwelchen Blutlinien fragt?!?
Sorry, nichts begriffen. Wer derartige Wege jenseits des Rechtsstandes von 1914/16 wählt, für den gilt alles, was hier geltend ist. Warum haltet Ihr Euch nicht einfach daran? Schade – um die Zeit, die immer wieder sinnfrei mit Selbstdarstellern verdattelt wird.
In diesem Sinne… Üb‘ immer Treu und Redlichkeit Bis an dein kühles Grab, Und weiche keinen Fingerbreit Von Gottes Wegen ab.
Klare Worte fand unterdessen Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer – der Grünen-Politiker warnte vor einer Verharmlosung: „Die Ereignisse folgen Schlag auf Schlag. Schorndorf ist meine alte Heimat. Mir völlig unbekannte Gewalt und Übergriffe bei einem an sich friedlichen Fest. Und wieder sehr junge Asylbewerber mittendrin“, schreibt Palmer auf Facebook. „Das wird zunehmend kritisch, vor allem weil, es immer noch als Rassismus gebrandmarkt wird, wenn man das Problem beschreibt und angepasste Lösungen einfordert. Es ist allerhöchste Zeit, dass wir im Interesse der vielen friedlichen und gesetzestreuen Flüchtlinge ganz nüchtern die Probleme lösen.“
Die Zahl sexueller Übergriffe durch Migranten ist demnach in den vergangenen zwei Jahren gestiegen. Nach Auskunft des Innenministeriums in Stuttgart gab es im vergangenen Jahr 5.406 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (2015: 5.447), davon 803 (2015: 817) Vergewaltigungen und sexuelle Nötigungen.
Davon wurden 482 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (2015: 256) und 120 Vergewaltigungen und sexuelle Nötigungen (2015: 70) von Asylbewerbern und Flüchtlingen begangen. Das entspricht einem Anteil von rund neun Prozent beziehungsweise von rund 15 Prozent der Straftaten.
Im Vergleich zum Jahr 2015 hat sich laut dem Innenministerium die Anzahl der tatverdächtigen Asylbewerber und Flüchtlinge bei den Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung auf 480 (236) Tatverdächtige nahezu verdoppelt.“