Reichsbürger…?!?

aktualisiert am 14.04.2018

Aufklärung ist der Ausgang des Menschen aus seiner selbstverschuldeten Unmündigkeit. Unmündigkeit ist das Unvermögen, sich seines Verstandes ohne Leitung eines anderen zu bedienen. Selbstverschuldet ist diese Unmündigkeit wenn die Ursache derselben nicht am Mangel des Verstandes, sondern der Entschließung und des Mutes liegt, sich seiner ohne Leitung eines anderen zu bedienen.
~ Immanuel Kant, (1724 – 1804), deutscher Philosoph


Verabschieden Sie sich von der Vorstellung, dass es sich bei rechten Neonazis um ausländerfeindliche Glatzen in Springerstiefeln handelt, das sind einfach nur simple Dummköpfe, die keinerlei Nähe zu Politischem haben. Heute stellen die Neonazis fast alle europäischen Regierungen und propagieren, unterstützen, machen aktiv Politik mit braunem Gedankengut, und würden wie der Diktator Adolf Hitler gern den Islam einführen.
/wer-oder-was-sind-eigentlich-die-wahren-neonazis/


Bildausschnitt aus dem Lehrbuch Staatsrecht III aus dem Jahr 2016. Hier die Seite 310, RN 1039, in welchem es unmißverständlich heißt, daß das StAG das RuStAG 1913 unter anderem Namen ist.

/europarecht/staatsrecht-iii/dederer-hans-georg-schweitzer-michael
Pofessor Philipp Karl Ludwig Zorn “Die deutsche Reichsverfassung” 1907 Seite 115
https://archive.org/details/diedeutschereic00zorngoog

Begriffsdefiniton:
Adolf Hitler hat die Staatsangehörigkeiten der “Länder” jedoch nicht die der 26 “Bundesstaaten” auf die “Reichsangehörigkeit” und nicht auf die “unmittelbare Reichsangehörigkeit” gleichgeschaltet.
Dessen Reichsangehörigkeit (Staatenlosigkeit) wird bis Heute DEUTSCH ge/benannt.


Zum darüber sinnieren ist auch dies: § 22 – Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)

Die Entlassung darf nicht erteilt werden:
(
1.) Beamten, Richtern, Soldaten der Bundeswehr und sonstigen Personen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnis stehen, solange ihr Dienst- oder Amtsverhältnis nicht beendet ist, mit Ausnahme der ehrenamtlich tätigen Personen….

Die unmittelbare Reichsangehörigkeit als sogenannte “deutsche Staatsangehörigkeit” – hier: Reichsbürgereigenschaft – haben somit welche Personen?
Eine Bundesstaaten-Staatsangehörigkeit gemäß dem § 1 RuStAG v. 1913 ist demzufolge eben keine unmittelbare Reichsangehörigkeit. Somit gibt es hier nur Reichsangehörige und vermutete Reichsangehörige. Selbst eingebürgerte Ausländer sind dann Reichsangehörige.


In der deutschen wie in der internationalen Diskussion über das Schicksal der deutschen Ostgebiete und ihrer Bevölkerung spielen völkerrechtliche Argumente eine wesentliche Rolle. Die Eingliederung der Gebiete östlich der Oder-Neiße-Linie in den polnischen und den sowjetrussischen Staatsverband wird von diesen Staaten als endgültig und rechtmäßig bezeichnet, während die Regierung der Bundesrepublik Deutschland auf die Notwendigkeit einer Regelung durch einen künftigen Friedensvertrag verweist. Die öffentliche Meinung in der Bundesrepublik ist weithin von der aus verletztem Rechtsgefühl genährten These bestimmt, die Annexion jener Gebiete und die Vertreibung von Millionen deutscher Bewohner aus ihnen habe gegen das für sie wie für alle Völker und Volksgruppen geltende „Recht auf die Heimat“ verstoßen. Die Wiederherstellung der Grenzen des Deutschen Reiches von 1937 wird darum aus Gründen nationaler Ehre und um der Erhaltung des geschichtlichen und kulturellen Bestandes unseres Volkes willen, aber auch als Verwirklichung eines klaren Rechtsanspruches gefordert….

Somit finden wir diese sog. Reichsbürger auch innerhalb der EKD…?
woelki/2018/02/08/der-feind-in-den-eigenen-reihen/


Es rumort in unserem Land. Trotz aller Negativschlagzeilen und der anhaltenden depressiven Verstimmung der deutschen Freidenker und Aufklärer, in deren Seelen sich apokalyptische Kriegsszenarien abzeichnen, formiert sich aus dem Untergrund heraus eine neue Kraft, die sich aus vernunftbegabten Menschen zusammensetzt…:

Der Siegeszug der Reichsbürgerbewegung


Werte Freunde und Mitstreiter,

in einer aktuellen Reportage des Bayerischen Rundfunks zum Thema Esoterik, Rechtsextreme und Reichsbürger kommt die Person  Markus Schäfert in der Funktion als “Sprecher des Bayerischen Landesamts für Verfassungsschutz”  zu Wort. Ab Minute 23:33 hört man in dieser Aufzeichnung:

/ edit markus: Als Video:
Ab Minute 25 geht es hier auch um meine PERSON nebst Webseite 🙂

http://www.ardmediathek.de/tv/DokThema/Gef%C3%A4hrliche-Allianz-Gr%C3%BCne-Esoterik-und-/BR-Fernsehen/Video?bcastId=40552236&documentId=43555584 (deaktiviert]

ZITAT:
Da wird dann zum Beispiel behauptet, dass ein Personalausweis kein offizieller Nachweis über die deusche Staatsangehörigkeit darstelle [sic] und das ist ganz klassisch Reichsbürgerideologie.”
Markus Schäfert, Bayerisches Landesamt für Verfassungsschutz

Die Behauptung, dass der Personalausweis also kein offizieller Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit darstellt ist also klassische Reichsbürgerideologie?!
Dann sind wir in diesem Land wohl tatsächlich von sogenannten Reichsbürgern (was immer das sein soll – hier möchte uns doch bitte ein Vertreter der Verwaltung; oder Rechtsanwalt in justiziabler und verbindlicher Form aufklären) umgeben, wie auch schon der Artikel der Bayerischen Staatszeitung über die steigende Zahl von Anträge zum Staatsangehörigkeitsausweis suggeriert (die Kommentare sind übrigens sehr lesenswert). Im Folgenden weitere Stellen, die genau diese Behauptung – also das der Reisepass oder der Personalausweis eben KEIN verbindlicher Nachweiß über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit der Person darstellen – schriftlich auf deren Seiten zum Nachlesen niedergeschrieben haben; angeführt von den Oberreichsbürgern von Wikipedia:

  • Wikipedia (https://de.wikipedia.org/wiki/Staatsangeh%C3%B6rigkeitsausweis) Entgegen verbreiteter Meinung ist der Staatsangehörigkeitsvermerk deutsch in einem deutschen Personalausweis oder Reisepass kein sicherer Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit, sondern legt die juristische Vermutung (vgl. Indiz) nahe, dass der Ausweisinhaber deutscher Staatsangehöriger ist.

Aber auch die Verwaltung selbst enttäuscht uns nicht:

Landkreis Coburg: (https://www.landkreis-coburg.de/611-0-Staatsangehoerigkeitsausweis.html) Der deutsche Reisepass oder Personalausweis stellt keinen förmlichen Nachweis für das Vorliegen der deutschen Staatsangehörigkeit dar. Die Deutscheneigenschaft kann nur durch einen Staatsangehörigkeitsausweis oder durch einen Ausweis über die Rechtsstellung als Deutscher nachgewiesen werden.

Landtag Baden-Württemberg (Strobl, Minister für Inneres, Digitalisierung und Migration): (https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP16/Drucksachen/1000/16_1883_D.pdf) Der Staatsangehörigkeitsausweis ist das einzige Dokument, mit dem das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit in allen Angelegenheiten, für die es rechts – erheblich ist, verbindlich feststellt wird (§ 30 StAG). Der deutsche Reisepass und Personalausweis sind kein Nachweis für die deutsche Staatsangehörigkeit, sie begründen nur eine Vermutung, dass der Inhaber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.

Landratsamt Schwäbisch Hall: (https://www.lrasha.de/fileadmin/Dateien/Dateien/Formulare_A_-_Z/Staatsangehoerigkeit /Merkblatt_Staatsangehoehrigkeit.pdf) In der Regel, zum Beispiel bei Auslandsreisen, können Sie durch Ihren Reisepass oder Per sonalausweis nachweisen, deutscher Staatsangehöriger zu sein. Sowohl Pass als auch Personalausweis sind jedoch keine sicheren Nachweise über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit.

Landkreis Haßberge: (http://www.hassberge.de/597.htmltp://www.hassberge.de/597.html) Reisepass und Bundespersonalausweis sind hingegen lediglich Identitätspapiere, die die Vermutung begründen, dass der Ausweisinhaber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt bzw. von den deutschen Behörden in der Vergangenheit als deutscher Staatsangehöriger behandelt wurde.

  • Ilm-Kreis Thüringen: (http://www.ilm-kreis.de/index.phtml?La=1&sNavID=1626.55&object=tx,1582.478.1&sub=0) Für den Nachweis des Besitzes der deutschen Staatsangehörigkeit liegt die Beweislast beim Antragsteller.Stadt Kamp-Lintfort: (https://www.kamp-lintfort.de/de/dienstleistungen/staatsangehoerigkeitsausweis/) Der Staatsangehörigkeitsausweis ist eine Staatsangehörigkeitsurkunde im Format DIN A4 in gelber Farbe, welche den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit mit urkundlicher Beweiskraft dokumentiert. Deutscher Reisepass und Personalausweis sind lediglich Indizien, welche darauf hindeuten, dass die Inhaberin/der Inhaber des Pass-/Ausweisdokumentes die deutsche Staatsangehörigkeit vermutlich besitzen.
  • Bayerisches Innenministerium (bis 2013): (https://web.archive.org/web/20130317093750/http://www.stmi.bayern.de/buerger/staat/staatsangehoerigkeit/detail/05788/) Die deutsche Staatsangehörigkeit kann durch eine Staatsangehörigkeitsurkunde (Staatsangehörigkeitsausweis) nachgewiesen werden. Sie wird auf Antrag von der Staatsangehörigkeitsbehörde ausgestellt. Der Bundespersonalausweis oder der deutsche Reisepass sind kein Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Sie begründen lediglich die Vermutung, dass der Ausweisinhaber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
    /edit markus: Siehe ergänzend auch hier:
    https://www.agmiw.org/bundes-drucksachen/
  • Landkreis Starnberg: (https://www.lk-starnberg.de/B%C3%BCrgerservice/Ausl%C3%A4nderangelegenheiten/Staatsb%C3%BCrgerrechte-Staatsangeh%C3%B6rigkeit/Allgemeine-Informationen-zur-Staatsangeh%C3%B6rigkeit) Reisepass und Personalausweis sind keine sicheren Nachweise für den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Mit einem Staatsangehörigkeitsausweis ist die deutsche Staatsangehörigkeit verbindlich nachgewiesen.
  • Landkreis Rottweil: (https://www.landkreis-rottweil.de/de/Landratsamt/Dienstleistungen/Dienstleistung?view=publish&item=service&id=609 Ein Reisepass oder Personalausweis sind keine sicheren Nachweise für den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Hierbei handelt es sich um Identitäspapiere um sich auszuweisen oder zu reisen. Ein Staatsangehörigkeitsausweis ist ein Dokument, mit dem die deutsche Staatsangehörigkeit ausdrücklich bestätigt wird. Mit einem Staatsangehörigkeitsausweis kann man sich jedoch nicht auf Reisen ausweisen.
  • Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin: (https://www.berlin.de/ba-friedrichshain-kreuzberg/politik-und-verwaltung/aemter/amt-fuer-buergerdienste/staatsangehoerigkeitsbehoerde/artikel.165567.php) Reisepass und Personalausweis sind keine sicheren Nachweise für den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Mit einem Staatsangehörigkeitsausweis hingegen ist die deutsche Staatsangehörigkeit verbindlich nachgewiesen.
  • Landkreis Ostalbkreis: (https://www.ostalbkreis.de/sixcms/media.php/26/Info-StAG-Ausweis.pdf Bei Reisen in das Ausland und bei Kontrollen durch staatliche Ordnungsorgane, genügt in der Regel als Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit der Personalausweis oder Reisepass. Beide Ausweisdokumente sind jedoch keine sicheren Nachweise über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit.
  • Landkreis Berchtesgadener Land: (https://www.lra-bgl.de/lw/eu-buerger-drittstaater-nationalitaet/deutsche-staatsangehoerigkeit/nachweis-negativbescheinigung/) Sehr häufig gehen wir davon aus, dass mit der Vorlage eines Personalausweises oder Reisepasses die Staatsangehörigkeit ausreichend erwiesen ist. Fakt ist, dass diese Dokumente kein Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit dar­stellen. Sie begründen lediglich die Vermutung, dass der Ausweisinhaber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt (deutsche Ausweispapiere werden in der Regel ausgestellt, wenn im Datensatz des Einwohnermeldeamtes die Staatsangehörigkeit mit „deutsch“ eingetragen ist, der dortige Eintrag wiederum erfolgt ohne fundierte Überprüfung). Andere Länder verfahren nach ähnlichem Muster.
  • Landkreis Birkenfeld: (http://www.landkreis-birkenfeld.de/city_info/webaccessibility/index.cfm?item_id=861629&modul_id=15&record_id=17555) Reisepass und Personalausweis allein sind kein Nachweis für den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit.
    Mit einem Staatsangehörigkeitsausweis wird die deutsche Staatsangehörigkeit verbindlich nachgewiesen.
  • Stadt Duisburg: (https://www.duisburg.de/vv/produkte/produkte_amt32/102010100000086140.php) In einigen Fällen reicht ein Personalausweis oder Reisepass aber zum Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit nicht aus. Dies ist der Fall, wenn die deutsche Staatsangehörigkeit durch eine Urkunde belegt werden muss, weil z.B. eine Behörde den urkundlichen Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit ausdrücklich benötigt oder Zweifel an der deutschen Staatsangehörigkeit bestehen.
  • Stadt Erlangen: (https://www.erlangen.de/desktopdefault.aspx/tabid-1426/89_read-4374/) Reisepass und Personalausweis sind keine sicheren Nachweise für den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Mit einem Staatsangehörigkeitsausweis hingegen ist die deutsche Staatsangehörigkeit verbindlich nachgewiesen.
  • Rhein-Sieg-Kreis: (http://www.rhein-sieg-kreis.de/cms100/buergerservice/aemter/amt32/artikel/09315/) Ein Staatsangehörigkeitsausweis ist eine Staatsangehörigkeitsurkunde im Format DIN A4 (Farbe: gelb), welche den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit mit urkundlicher Beweiskraft dokumentiert. Deutscher Reisepass und Personalausweis sind lediglich Indizien, welche darauf hindeuten, dass die Inhaberin / der Inhaber des Pass-/ Ausweisdokumentes die deutsche Staatsangehörigkeit vermutlich besitzt. Da jedoch auch Deutschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit ( s.Art. 116 Abs.1  2. Halbsatz des Grundgesetzes ) deutsche Pass- und Ausweisdokumente auszustellen sind, stellt der Besitz dieser Dokumente eben keinen urkundlichen Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit dar.
  • Landkreis Augsburg: (https://www.landkreis-augsburg.de/Service-Amt/Landratsamt/Staatsangehoerigkeit.aspx?view=~/kxp/orgdata/default&orgid=c6413e7c-1a65-41a6-96f0-07e9588b823e) Ein Personalausweis oder ein deutscher Reisepass stellt keinen verbindlichen Nachweis für den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit dar. Müssen Sie die deutsche Staatsangehörigkeit verbindlich nachweisen, können Sie einen Staatsangehörigkeitsausweis beantragen.
  • Stadt Karlsruhe: (http://web1.karlsruhe.de/service/d115/detail.php?prod_id=755) Zum verbindlichen Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit wird auf Antrag ein Staatsangehörigkeitsausweis ausgestellt.
  • Wir haben hier das Ergebnis einer 15minütigen Netzrecherche. Selbstverständlich wurden auch Bildschirmfotos der Netzseiten angefertigt und hoffen doch sehr, dass die oben genannten Stellen bereits von Mitarbeitern des Bayerischen Landesamtes für Verfassungsschutz überwacht werden. Offensichtlich ist dieses “Reichsbürgerproblem” größer als bisher angenommen. Eine schriftliche Presseanfrage hierzu wurde bereits eingereicht. In der erwartungsvollen, aber doch verschwindend geringen Hoffnung auf Antwort verbleiben wir hochachtungsvoll.

Quelle: Arbeitsgruppe gelberschein.info


So langsam kommt die Wahrheit ans Licht.

http://www.kreis-unna.de/nocache/hauptnavigation/kreis_region/leben_im_kreis/auslaender_und_integration/staatsangehoerigkeit.html


Auch bei der Bundesbank (von welchem Bund?) kann man mit etwas Recherche fündig werden.

So ging man u.a. auch / noch im Jahr 1996 korrekterweise von der Existenz des Deutschen (Kaiser)Reich (1871 – 1914) aus.

Gibt es diese ominösen sog. Reichsbürger somit auch in der Bundesbank?!? 😆


Wie war das noch gleich mit dem Reichskonkordat aus dem Jahre 1933?

Dies ist nachwievor aktuell. Reichsbürger wohin man schaut.

«Vor Gott und auf die heiligen Evangelien schwöre und verspreche ich, so wie es einem Bischof geziemt, dem Deutschen Reich und dem Lande Treue. Ich schwöre und verspreche, die verfassungsmässig gebildete Regierung zu achten und von meinem Klerus achten zu lassen. In der pflichtmäßigen Sorge um das Wohl und das Interesse des deutschen Staatswesens werde ich in Ausübung des mir übertragenen geistlichen Amtes jeden Schaden zu verhüten trachten, der es bedrohen könnte

https://www.youtube.com/watch?v=1_GrYstzQfA (VIDEO)
http://www.vatican.va/roman_curia/secretariat_state/archivio/documents/rc_seg-st_19330720_santa-sede-germania_ge.html
das-reichskonkordat-gueltige-vertraege-im-verhaeltnis-zur-brd
woelki/2018/02/08/der-feind-in-den-eigenen-reihen/


Auch das Auswärtige Amt in den USA weiß allerbestens Bescheid:
Zitate:
1) Ein deutscher Personalausweis/Reisepass ist kein Beweis der deutschen Staatsangehörigkeit.
2) Dabei ist die Abstammung bis zu einem 1914 oder davor geborenen Vorfahren nachzuweisen.

https://www.germany.info/us-de/service/feststellung-der-deutschen-staatsangeoerigkeit/1216742


Landtag von Baden-Württemberg – 16. Wahlperiode – Drucksache 16 /
1883 – 04. 04. 2017
 
Eingegangen: 04. 04. 2017 / Ausgegeben: 06. 06. 2017 – Kleine Anfrage

Ich frage die Landesregierung:
1. Welchem Verwendungszweck dient der Staatsangehörigkeitsnachweis bzw. der Staatsangehörigkeitsausweis?
2. Für welche Rechtsgeschäfte oder Verwaltungsdienstleistungen ist er zwingend erforderlich?
3. Welche Dokumente erfüllen ersatzhalber den gleichen Zweck?
4. Welche Behörden stellen in Baden-Württemberg einen Nachweis über die deutsche Staatsangehörigkeit („Staatsangehörigkeitsausweis“) aus?
5. Wie viele Staatsangehörigkeitsausweise sind von der jeweils zuständigen Behörde seit 1. Januar 2009 ausgestellt worden (aufgeschlüsselt nach Jahr und ausstellender Behörde)?
6. Welche Rechtsfolgen sind mit der Rückgabe von Personaldokumenten wie Personalausweis und Reisepass oder Führerschein u. ä. verbunden?
[Zum Vorschaltbild – Stadt Flensburg: Eine BRD-Behörde beruft sich auf das RuStAG i.d.F.v. 1913! ? Damals in der guten alten Zeit, als die Verwaltung noch ihre Arbeit machte. Mehr hierzu auch unter: ➡ /bundes-drucksachen/]

04. 04. 2017 –
Lede Abal GRÜNE
  
Antwort des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration
Staatsangehörigkeitsausweis

http://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP16/Drucksachen/1000/16_1883_D.pdf

Ergänzend:
https://kleineanfragen.de/bundestag/19/539-nach-einjaehriger-beobachtung-durch-das-bundesamt-fuer-verfassungsschutz-kenntnisse-zur-reichsbuerger-bewegung


Wer es denn nun noch etwas genauer wissen möchte, findet weiterführende Artikel zum Thema, welches uns Alle – Deutsche wie Personal-DEUTSCH – angeht hier:

 /ich-und-meine-person-der-reichsbuerger
/leserbrief-zur-thematik-reichsbuerger
 /das-identitaetsproblem-des-systems-die-reichsbuerger
/nanu-bin-ich-etwa-selber-ein-reichsbuerger? (Selbstest!)
 /was-ist-denn-ein-reichsbuerger-oder-reichsdeutscher/
/bundes-drucksachen/
/NS-Gesetzgebung (Bis Heute seitens der Verwaltung angewendete Gesetze / Verordnungen aus der NS-Zeit)


Im juristischen Wörterbuch ist der Begriff „Reichsbürger“ definiert.

Mit dieser Bezeichnung werden derzeit alle kritisch denkenden Menschen diffamiert, welche z.B. das offizielle BRD-Dokument Staatsangehörigkeitsausweis als Nachweis ihrer Abstammung in Auftrag gegeben haben.

Was denn so ein Reichsbürger nun wirklich ist, das kann uns die Verwaltung jedoch nicht miteilen.

Herr Köbler hilft da nun aus. Man sollte im Hinblick der anstehenden Wahlen noch erwähnen, dass in diesem Verwaltungs-Konstrukt nur die eigentlichen Reichsbürger stimmberechtigt sein dürften.

Es ist nur eine Fiktion / Staatssimulation, in deren Hintergrund das Handelsrecht agiert.


Netzfund:

Schon seit zwei Wochen nörgelt so eine Art Gedankenpolizei aus selbsternannten Königen der alleinigen Deutungshoheit für schmutzige BRD-Angelegenheiten in Gestalt einer im internationalen Handelsregister eingetragenen Firma mit dem ähnlich klingenden Namen Verfassungsschmutz unentwegt auf recht plumpe Art und Weise mithilfe eines Propaganda-TV-Spots zur besten Sendezeit innerhalb der US-Besatzungszone BRD über systemkritische Menschen aus dem deutschstämmigen Volk, welche sich für die Situation ihres Heimatlandes interessieren und diskreditiert diese vorzugsweise gern als NAZIS, „Reichsideologen“, „Reichsbürger“ oder ganz schlicht weg als Spinner, obwohl ihre eigentlichen Auftraggeber folgende Verschwörungstheorien tagtäglich praktizieren und diese Bezeichnungen selbst verdient hätten.

Die Bundesregierung hat sich mit der Reichsbürger-Aktion selbst TERMINIERT

https://brd-schwindel.org/vg-gera-kein-waffenverbot-fuer-reichsbuerger/
http://www.journalalternativemedien.info/meinungen-kommentare/ra-lutz-schaefer-reichsbuerger-und-waffen/


Droht die komplette Entrechtung?

Kommentare zum Video:

Die im ersten Teil vorgelesenen Dokumente findet man u.a. auch in weiter oben verlinkten Themenblock “Bundes Druck(Fund)sachen”.

Gaby Simon-Schmidt:

1. Rustie als Bundesstaatler kennt keine EU, keine WRV, kein III. Reich, keine BRD, keine DDR, keine wiedervereinigten zwei Wirtschaftszonen, vor allem keine schlechten Menschenrechte.

2. Die BRD übernimmt nachweislich die Reichsangehörigkeit als eine seit 1871 abgeleitete Staatsangehörigkeit.

3. Haken im RuStAG:

§ 17
Die Staatsangehörigkeit geht verloren

2. durch den Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit (§ 25),

Also, können sie sich ihre Deutsche Staatsangehörigkeit aus dem III. Reich als Umsetzung von WRV und Versailler Vertrag in den nackten Bobbes klemmen und damit Fliegen fangen: Ich habe damit nix am Hut.

4. Das weiß die verwaltende Regierung, spielt seit 1990 Neuland und verschrödert. Aufgrund des aktuellen Widerstandes nach Reichbereinigung u. offiziellem Abtritt der Alliierten unter dem Vorbehalt der drei Westmächte behaupten sie dann, der Besitz des Personalweises oder Reisepasses sei Bestätigung der deutschen Staatsbürgerschaft. Ist es nicht cool?

Grenzen wir ein, dass durch Handlungsunfähigkeit der DR-Organe keine Bundesstaatenangehörigkeit verloren gehen kann, bist du gezwungen, die BRD-Stag anzunehmen. Die können dich heute nicht in die Staatenlosigkeit entlassen – nach ihren u. auch weltweit anerkannt geltenden Kriterien.

Verfahren bis 1990, teilweise 1999: Feststellung, Entlassung, Wiedereinbürgerung als Deutscher ohne deutsche Staatsangehörigkeit.

Heute: Feststellung u. Stress.


Das Regime versucht seine “Bürger” auch durch Androhungen mundtot zu machen. Dies u.a. durch den möglichen Entzug der Gewerbeerlaubniss [wie bei mir – ohne Erfolg – versucht wurde]  oder des Führerscheins.

Die Fahr­erlaubnis­behörde darf Führerschein­besitzer nicht wegen dessen Zugehörigkeit zur “Reichs­bürger­bewegung” zur Vorlage eines psychiatrischen Gutachtens auffordern.

Denn: Abwegige und abstruse Äußerungen rechtlicher oder tatsächlicher Art sind kein ausreichender Anhaltspunkt für psychische Gesundheitsstörung.
/VG-Freiburg_4-K-422417_Fahrerlaubnisbehoerde-darf-Fuehrerscheinbesitzer-nicht-wegen-dessen-Zugehoerigkeit-zur-Reichsbuergerbewegung-zur-Vorlage-eines-psychiatrischen-Gutachtens


Man achte hierbei auf die Aussagen ab der Minute 02:52 über das Hakenkreuz.



Made by Gaby Simon-Schmidt:

 

Wer die Wahrheit nicht kennt, der ist ein Schlafender. Wer sie kennt und sie eine Lüge nennt, der ist ein Verbrecher.