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SHAEF Gesetz Nr. 52 / Eigentum vs. Besitz v2.1.

aktualisiert am 21.07.2017

Mehr zum Thema findet ihr hier:
/shaef/

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52

SHAEF_no.52

Wir haben es im Weltnetz mit zwei unterschiedlichen Ausgaben der SHAEF-Gesetze zu tun. Eine kommt aus Bayern und eine aus NRW. Die aus Bayern weist die Ausnahme Deutsches Reich NICHT aus, die aus NRW, herausgegeben von Albert Hönntges, einer privaten Krefelder Verlagsbuchhandlung, MIT dieser Ausnahme. Die Sammlung aus Bayern kommt direkt von der bayerischen Hypo-Vereinsbank.

 So, wie es sich bisher darstellt:

BRITEN
(b) Governments, nationals or residents of nations, other
than Germany which have been at war with any of the United Nations
at any time since September 1, 1939, and governments, nationals or
residents of territories which have been occupied since that date
by such nations or by Germany;
—————–
AMERIKANER
(b) Governments, nationals or residents of other nations,
including those territories occupied by them, at war with any of the
United Nations at any time since September 1, 1939

Man versteht, interpretiert den Artikel Nr. 52 somit wie folgt:

52 1. (a) “The German Reich
Die Länder & die Gaue: Diese Begriffsdefinitionen deuten im Kontext auf nach 1914 hin.
52 1. (b) “other than Germany”
Germany ist nicht das Deutsche (Kaiser)Reich von 1871-1914.
5
2 1. (b) “such nations or by Germany
Ist ebenso das Deutsche Reich
52 1. (f)*) “outside of Germany”
Es sollte klar sein, dass die Schreiberlinge des SHAEF genau wussten, wovon sie schrieben. Eine Verwechslung der Begriffe ist daher ausgeschlossen.
German Empire = Deutsches Kaiserreich – 1871-1914/18
German Reich = “Hitler-Deutschland” – Stand 1937

Dies betrifft nun wen? Bzw. wen sodann eben nicht? 😉
Dies unabhängig von den Versionen?

Somit gilt:

(b) Alle Länder, die von den Achsenmächten besetzt waren, sind beschlagnahmt. So lese ich diesen Text. Die Grundlage der EU als Marionetten(pseudo)staat der USA.

Auch in der nicht geänderten Fassung, ist es eindeutig, wer oder was von Beschlagnahme, Besatzung und Verwaltung ausgeschlossen IST.

Unsere 26 Heimat(h)staaten (nicht verwechseln mit den Bundesstaaten) werden auch in der ersten Fassung nicht berührt, denn diese sind seit dem 28. Oktober 1918 inklusive des Deutschen (Kaiser)Reichs HANDLUNGSUNFÄHIG und befanden sich definitiv niemals in Kampfhandlungen! Wie den auch!?  Das Kaiserreich mit seinen Bundesstaaten jedoch befand sich in den Kampfhandlungen. Ebenso im Handelsrecht wie z.B.  via der Annahme der HLKO.

Auch der nächste Krieg – so er den kommen möge – wird das Deutsche (Kaiser)Reich [das Völkerrechtssubjekt] und seine Staaten- und Stadtstaten nicht berühren.
Es gibt seit dem 28. Oktober 1918 KEINEN handlungsfähigen Staat mehr auf Deutschem Boden, das ist ein Faktum.

KEIN Staat oder Stadtstaat des Deutschen Reich als auch das Deutsche (Kaiser)Reich selbst war 1939 im Krieg mit den Alliierten, denn sie sind alle handlungsunfähig. Seit der Mobilmachung am 01. Auguust 1914 (ex 2 Tage) sind die Staaten eingefroren. Status Quo Ante Bellumm WK I.

Daraus erschliesst sich:
a) warum die Arbeit subsidiär nur über die originären Gemeinden gehen kann
b) warum die Feinde des Deutschen Reich diesen Status aufrecht erhalten wollen. Dies dient der besseren Ausbeutung der Ressoucen.

Was NGO’s auf diesem Boden treiben und wie diese Firmen sich nennen, nun das kann kein handlungsunfähiger Staat der Erde verhindern. Aber man kann die Menschen für ihre Taten bestrafen und internieren. Genau das taten die Alliierten mit den Deutschen, die ihre Staatsangehörigkeit (viele bis Heute!)  leugnen und sich als “Deutsches Volk” ausgeben und behaupten das Deutsche Reich [wohl eher das 3. Reich] sei ihr Staat.

Das Deutsche (Kaiser)Reich ist kein Staat sondern ein Statenbund bzw. ein Verein. Mit Deutschland bezeichnete man im Art. 3 der 1871er Verfassung den Verein, Deutsches Reich oder auch den ewigen Bund Deutsches Reich. Deutschland als Ganzes sind immer 26 unabhängige Staaten / Stadtstaaten, die durch die Bundesstaaten in das Deutsche Reich adaptiert sind, denn Bundesstaaten sind KEINE Staaten.

Das Deutsche Reich, ein Verein, ist also unzerstörbar und schützt die 26 Staaten und Stadtstaaten vor dem Zugriff Dritter. Aber die (Personalaussweis)-DEUTSCH sind eben nicht die Deutschen, sondern es wird nur VERMUTET (!),  daß sie es sind. Aber ein großer Teil der DEUTSCH sind in Wirklichkeit keine echten Deutschen, weil sie die Bedingungen des RuStAG von 1913 (hier Ahnennachweise) nicht erfüllen (können).

 Man beachte:

(1) Im notariellen Kaufertrag muss die Natürliche Person drin stehen. Hier: Familienname möglichst in Sperrschrift = M u s t e r m a n n.

(2) Wer (abbezahltes) Wohn”eigentum” besitzt, möge als Personal-DEUTSCH beim Katasteramt versuchen einen mit dem Beglaubigungsvermerk, dem Dienstsiegel, mit Vor- und Zunamen unterschriebenen (ohne Zusätze wie i.A., i.V,  gez.) Eigentumsnachweis zu erhalten.

(3) Bundesstaaten-Angehörige nach RuStAG 1913 mögen sich dieses Dokument besorgen. Sieher hierzu erhänzend:
/handlungsleitfaden-rustag/

Auszug aus: Erster Teil, Art. 2 (1) des Überleitungsvertrags:

(1) Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der Besatzungsbehörden oder auf Grund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind,sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind.

Bestätigt wurde dies im 2. Bundesbereinigungsgesetz Art. 2 Satz (1) – (4) aus dem Jahr 2007.
bundesbereinigungsgesetze/

Oder auch dieses Schmankerl:

Abschnitt I, Zentrale Landesbehörde § 1:

(4) Landesamt für Finanzen Das Landesamt für Finanzen – Dienststelle München – ist zuständig für die Angelegenheiten des im Rahmen der Wiedergutmachung beschlagnahmten und eingezogenen Vermögens, insbesondere gemäß dem Gesetz Nr. 52 der Militärregierung über die Sperre und Überwachung von Vermögen, dem Gesetz zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus vom 5. März 1946 (BayBS III S. 223), zuletzt geändert durch § 45 des Gesetzes vom 31. Juli 1970 (GVBl S. 375, BayRS 27-1-I) und der Direktive Nr. 50 des Kontrollrats vom 29. April 1947 (GVBl S. 169).
Quelle: Datenbank “Bayern-Recht”
Siehe auch hier ➡ /bundes-drucksachen/

Wenn Deutschland kein Staat und nicht souverän ist, was ist es dann eigentlich und was bedeutet das für uns?

Die Frage über die Souveränität Deutschlands wird immer wieder gestellt. Zurecht. Immerhin gibt es unzählige Anhaltspunkte, die den Umstand der fehlenden Eigenstaatlichkeit belegen. Insbesondere die Rechtsaspekte diesbezüglich sind sehr interessant.

Weiter gehts über diesen Link:

http://de.sott.net/article/17377-Wenn-Deutschland-kein-Staat-und-nicht-souveran-ist-was-ist-es-dann-eigentlich-und-was-bedeutet-das-fur-uns

Androhung Entwertung der Kfz-Stempel

(u.a.) ein Thema des Stammtisches vom 23.04.15


a) Bei Gefahr im Verzug, die Nummernschilder abmontieren und IM Auto sichtbar anbringen/auslegen.

b) Bei einer Kontrolle NICHT die Tür öffnen oder aussteigen. Solange die Tür geschlossen ist, dürfen die Polizisten nicht ohne Durchsuchungsbefehl rein. Öffnest Du die Tür, ist der Innenraum kein befriedetes Gebiet mehr und sie dürfen.

c) Wenn Du auf dem Rechtsweg einfach übergangen/ignoriert wirst, hast Du das Recht auf Widerstand in jeder Form gemäß dem GG Art. 20 Abs (4).

Wie wir gestern feststellten, gilt dies in der neuesten Fassung des GG nur für noch Deutsche gemäß GG Art. 116 (1). Ein Schelm wer Böses dabei denkt.

d) Der § 113 StGB “Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte” hat auch noch einen 3. und 4. Absatz, welcher gerne von den „Beamten“ verschwiegen wird.
Diese Absätze (3) und (4) besagen, dass Du auch gegen Vollstreckungsbeamte/Bedienstete Widerstand (auch Gewalt oder Androhung von Gewalt ist da eingeschlossen) leisten darfst, wenn diese mit ihren Handlungen gegen das Gesetz verstoßen, indem Sie nichtige Verwaltungsakte durchzusetzen versuchen!

Denn auch POLIZISTEN oder andere Angestellten im Öffentlichen Dienst habe die sogenannte REMONSTRATIONSPFLICHT! Siehe § 56 Beamtengesetz

D.h.: Sie müssen prüfen ob sie einen korrekten Verwaltungsakt ausführen. Dazu müssen sie auch die Gesetze kennen. Ich gehe davon aus, dass jeder Polizist weiß, dass der blaue Teil des Nummernschildes nicht zum geschützten Bereich des Nummernschildes gehört. Hierzu gibt es ja bereits einschlägige Urteile, welche nicht negiert werden können.

Schlußbemerkung zu dem Urteil des VG Stuttgart:
Sind die für mich/uns denn auch wirklch zuständig? :-))

Hier eine schöne Variante, wie man seinen Protest kundtun kann.
Nach § 10 (7) der FZV müssen Kennzeichen so angebracht werden, dass sie ……. auf ausreichender Entfernung lesbar sind.

kfz

Gemeinde Reorganisation – Erste Infos

Erstinfos zur Reaktivierung und Reorganisation von Gemeinden

Die Gemeinde wird von mindestens 7 Souveränen reorganisiert. Das sind dann die wahlberechtigten Gemeindebürger. Die Gemeindeangehörigen sind die Gemeindeeinwohner. Sie haben gegenüber der Gemeinde die gleichen Rechte und Pflichten. Jeder Angehörige der Gemeinde kann Gemeindebürger durch die Erlangung der Souveränität werden. Nur Souveräne können in den Gemeinderat oder zum Bürgermeister gewählt werden. Die Gemeinden (Gebietskörperschaften) werden parallel zu den bestehenden Gemeinden (Körperschaften des privaten Rechts) wieder errichtet bzw. reaktiviert.

Die Amtsgeschäfte und die Steuern gehen auf die Gebietskörperschaften (Succession) über. Die bestehenden Gemeinden bleiben noch so lange bestehen, wie sich Personen dort weiterhin verwalten lassen wollen. Aber wenn sie niemand mehr braucht, benutzt und anerkennt, verschwinden diese Verwaltungen der Alliierten von selbst mangels Einnahmen und Bürgern. Auch deswegen, da die Alliierten nach der HKLO die Gemeinden finanziell unterstützen müssen.

Leitfaden

  1. Zusammenkunft von mindestens 7 souveränen Menschen (Männer über 25 Jahren) mit einer Bundesstaaten-Angehörigkeit (über den Gelben Schein). Diese müssen den Wohnsitz in der zu reaktivierenden Gemeinde nehmen. § 7 BGB. Man muss nicht dort seinen festen Hauptwohnsitz haben
  2. Annahme der Vorschläge & die Abstimmung über den Gemeindenamen
  3. Es erfolgt die Gemeindegründung mit dem Gründungsprotokoll
  4. Danach die Wahl des Gemeinderats und / oder die Wahl des Bürgermeisters / des Stellvertretenden Bürgermeisters
  5. Amtliche Vereidigung des Gemeinderats / des Bürgermeisters auf die jeweilige Staats- bzw. Landesverfassung
  6.  Aufnahme / Beginn der Gemeindetätigkeit durch die Beauftragten (Reorganisation)
  7. Frauenwahlrecht einführen

Eine solche reaktivierte Gemeinde – siehe auch GG Art. 28 (1) – kann:

  • eigene Beamte bestallen (Bestallungsurkunde; seit 1945 gibt es keine Beamten mehr)
  • eigenes (Regional)-Geld auflegen; (Württemberger TALER o.ä.); der erste Schritt zum Grundeinkommen für Alle.
  • eigene Steuern erheben; der Steuersatz für Gewerbetreibende liegt bei 8-12%. Dieser Satz ist völlig ausreichend, da nur regionale Projekte finanziert werden.
    (in Verbindung mit eigenem Geld)
  • eigene Gerichte / Justiz aufbauen
  • Notare, Polizei, Kindereinrichtungen, Schulen
  • Etablierung von Mehrgenerationenhäuser
  • Nachhaltige Landwirtschaft ohne den Zwang Chemie nutzen zu müssen
  • Betriebe und öffentliche Einrichtungen aufbauen
  • KfZ-Kennzeichen
  • Einbürgern nach RuStAG von Menschen ohne Gelben Schein
  • kein Impfzwang, TTIP,  Fracking und vieles mehr
  • etc ff.

Die Gemeinden sind die kleinsten Einheiten. Aus den Gemeinden heraus werden die Entscheidungen eines Rates der Gemeinden (Amtshauptmannschaften) und der Regionen (Kreishauptmannschaften) oder des Staates (Preußen, Sachsen, Bayern, Württemberg etc.) entschieden.

Das Subsidiaritätsprinzip findet seit 1871 hier Anwendung, als auch das bis 1990 geltende [Grund-Gesetz=GG], welches dieses Grundrecht aus dem römischen Recht übernahm.

Seit 1990 sind alle freiheitsliebenden Männer und Frauen aufgerufen, sich zu Ihren Staaten mit Ihren Verfassungen vor 1914 zu bekennen, um letztendlich auch einen Friedensvertrag zu machen. [ GG Artikel 146 ]

Bis 1914 war der deutsche Völkerbund mit seinen souveränen Einzelstaaten und ihren Verfassungen vom Volk legitimiert und völkerrechtlich anerkannt. Seit 1914 sind wir immer noch im Kriegszustand ohne einen Friedensvertrag. Verfassungen und gültige Gesetze können nur in Friedenszeiten geändert werden. Erst dann kann das jeweilige Staatsvolk eine zeitgemäße Verfassung in freier Wahl beschließen.

Seit dem 28. Oktober 1918 gab es im Deutschen Kaiserreich KEINEN legitimen Gesetzgeber mehr.

Alle Statuten (Gesetze, Verordnungen und Satzungen) die nachher entstanden, sind lediglich geltendes Recht der Verwaltung der sogenannten Siegermächte.

Wir dürfen wieder dort anknüpfen, an die Zeit in der jeder Deutsche ein Volkssouverän war. Wir haben seit 1871 das Subsidiaritätsprinzip und seit 1990 ist jeder Deutsche ein Volkssouverän und diese wählen nicht, sie tun selbst was zu tun ist und zwar von unten nach oben.

Etwas zum schmunzeln:
https://youtu.be/OpFNlNK8j20

Eine gute Powerpoint-Präsentation der Leute vom Osnabrücker Landmark e.V.
Gemeinde Reorganisation

Der Personalausweis & dessen Rückgabe v2.4.

aktualisiert am 24.07.2017

Der PERSONAL-Ausweis

der “staatenlosen”, juristischen Person MAX MUSTERMANN
wann-und-warum-wurden-wir-staatenlos

Eine Handlungsanleitung für den Einstieg in die brisante Materie!

Warum sollte der PERSONAL-Ausweis abgegeben werden?

Da man mit diesem Dokument, durch den Besitz und das Vorzeigen freiwillig, nach Aufforderung von Behörden (allesamt Firmen) oder der Firma “POLIZEI” seine Bereitschaft erklärt, sich den geltenden Gesetzen (hier: die Firmen-ABG´s nach HGB) des Gewahrsamstaats „BRD“ zu unterwerfen.

Wie ist das gemeint?

Der Polizist fragt Dich:
“Do you UNDER-Stand me” oder auch “Ver-Stehst Du mich”?
Das bedeutet im Prinzip ein- und dasselbe.

Die Silbe “VER” ist also etwas endgültiges (das Ende von Gültig).
Ich stehe dann end-GÜLTIG unter Jemanden (seiner Kontrolle).
Es ist dann für mich ab sofort gültig.

Frägt mich also ein Polizist, ob ich ihn VER-Standen habe, dann geht es nicht nur um die Worte an sich, sondern um den Stand. Ergo, ob ich gewillt bin (mein freier Wille!) seinen STAND (über mir selber!) zu aktzeptieren. Und somit auch einen Vertrag mit dieser Person eingehe. Daher werden Dokumente auch nie an diese Person ausgehändigt (in dessen Hände begeben!).

Darauf antwortet man dann:
a) Ich habe ihre Worte wohl “GE-HÖRT”, habe diese aber eben NICHT  “VER-Standen”.
oder b) für Menschen/Souveräne ohne Perso und ohne Wohnhaft etc.:

Ich habe heute keine Person dabei, für die Sie zuständig sein könnten.

Würde man nun mit einem lapidaren “Ja!” antworten, dann befindet man sich umgehend eine Stufe UNTER dem Anderen.
Ihr befindet Euch sodann im HGB und der Andere kann nun nach seinen eigenen Firmen-AGBs handeln. Man hat damit den AGBs des Anderen (Handelnden, Ausführenden) zugestimmt.

Diese Firmen-AGBs hat man unwissentlich, unter Täuschung im Rechtsverkehr, durch die eigene Unterschrift – somit wieder einmal freiwillig – auf dem Personalausweis aktzeptiert.
Nebenbei: Ist doch erstaunlich oder, dass man seinen eigenen Ausweis selber unterschreibt…? Schon einmal darüber nachgedacht?

Auf einem amtlichen Ausweis muss doch die Unterschrift des Herausgebers, des Vertreters der staatlichen Stelle stehen!

Ein Beispiel hierzu aus der Märchenwelt:

“Dem Überbringer dieser Nachricht soll sofort die Königstochter zur Frau gegeben werden.”
In diesem Märchen hat der König selbst als Leistender / Anbieter unterschrieben, jedoch nicht aber der Bauerssohn als Empfänger der Leistung!
Denn sonst würden die Wachhabenden am Tor den Bauerssohn nur auslachen, oder wenn nicht gar schlimmeres, wie ihn am Pranger (“an_prangern”) öffentlich zur Schau zu stellen.

Fazit:
Wer selbst freiwillig unterschreibt, stimmt den Vertragsbedingungen zu!

In Bezug auf die Geburt eines Kindes:
Beide Erziehungsberechtigte haben auf der “Anmeldung” unterschrieben und auf ihre Erziehungsberechtigung verzichtet….!
Erst danach kann der “Vater Staat” die Kinder von zuhause abholen.
Denn dies, weil die Eltern einen Vertrag unterschrieben haben.
Hier: die Anmeldung des Kindes, dessen Registration (als Ware):
➡ https://www.agmiw.org/?p=3203

Aber einer “auferlegten”  Pflicht muss niemand freiwillig zustimmen.

Zurück zum Märchen:
Der Königshof hat somit die Hochzeit umgesetzt, da die Unterschrift vom König darauf stand.
Die Königstochter hat nicht mehr zu unterschreiben brauchen, geschweige denn dies dürfen, denn der Vater hat es so verfügt.

Brauche ich den PERSONALAUSWEIS überhaupt?

Nein, zur Legitimation gegenüber den BRiD-Organen genügt auch der Reisepass oder auch der Staatsangehörigkeitsausweis “Gelber Schein” (ggf. mit einer zusätzlichen Meldebestätigung über die WohnHAFT).
Der PERSONALAUSWEIS ist nicht Pflicht. Auch nicht das mitführen des PERSOS. Laut dem geltendem Gesetz muss nur ein Deutscher nach GG 116 (1) einen Ausweis mit sich führen.

info_befreiungvonderausweispflicht
https://service.berlin.de/dienstleistung/327044/pdf/

Was muss ich tun, um den PERSO rechtswirksam abzugeben?

1. Hierzu muss zuerst der eigene Rechtskreis nach § 4.1 RuStAG 1913 geändert werden. Ergänzende Informationen zu diesem Sachverhalt siehe den Handlungsleitfaden mit Mustertexten:
https://www.agmiw.org/?page_id=1265

2. Nach dem Rechtskreiswechsel nach RuStAG 1913 hat man Anspruch auf gültige deutsche Gesetze.
https://www.agmiw.org/?p=3037

Als Volkssouverän erstellt man sodann seine eigene Personenstanderklärung, mit der die Juristische Person MAX MUSTERMANN abgelegt wird und der Souverän sich zum Administrator seiner Natürlichen Person Max Mustermann bekennt / erklärt.
Diese Erklärung wird öffentlich gemacht (z.B. auf einer Internetseite) und an die Ämter, pardon Firmen wie Bürgermeister, [Amts]gericht, Finanz[amt] und POLIZEI geschickt.

3. Das BRiD-Meldeamt wird hiervon unterrichtet und aufgefordert die Personenstammdaten im Melderegister abzuändern. Aus DEUTSCH hat Deutsche(r) zu werden. Das machen die jedoch nicht.

Die Firma POLIZEI schaut immer zuerst ins Melderegister. Und wenn dort DEUTSCH und PERSO drin steht, bedeutet dass, das ihr in der Opferrolle seid. Als Angehöriger eines der Bundesstaaten des Kaiserreichs steht in Eurem Melderegster drin: “Glaubhaftmachung der Staatsangehörigkeit”.
Der “Gelbe Schein” bringt schon hier einen Vorteil. Aus einer WohnHAFT wird gemäß Eurer Beauftragung / Willenserklärung nach § 7 BGB ein WohnSITZ.
https://www.agmiw.org/?p=403

4. Als Souverän und Angehöriger eines der 26 Bundesstaaten des „Deutsche Kaiserreich“ begebe ich mich mit Zeugen zu meinen zuständigen BRiD-Bürgermeister (denn der ist der Stabschef der Alliierten und für die Internierten zuständig!) und übergebe ihm als Volkssouverän per Verwaltungsakt die Personenstanderklärung und den PERSONAL-Ausweis zum Einbehalt und zur Vernichtung.

Ergänzend erteilt man den Auftrag (Volkssouveräne beantragen nicht!) die Löschung aus dem Melderegister. Die Bürgermeister sind davon nicht begeistert und kommen diesem Auftrag i.d.R. nicht nach. Dies, weil Ihnen dies „von Oben“ per “Handlungsempfehlung (Dienstansweisung) untersagt wurde und weil jeder Ex-BRiD-Bürger Mindereinnahmen beschert. Diese Verweigerung ist für den Souverän vorerst ohne Belang, da wir einen Verwaltungsakt ausgelöst und den PERSO rechtsverbindlich abgegeben haben. Wichtig ist, dass man den PERSO nicht mehr BESITZT (Eigentümer ist die BRiD) und NUTZT.

ACHTUpersoNG: Das verlegen, verlieren und verbrennen des PERSOS bringt nicht das gewünschte Ergebnis, da man immer einen Verwaltungsakt auslösen muss, damit die Verwaltung BRiD auch de jure davon Kenntnis erlangt. Ebenso MUSS das Melderegister geändert sein und dies geht nur u.a. über den Verwaltungsakt der Feststellung der Staatsangehörigkeit.

Wer mehr zu dem Thema wissen möchte, der kann und soll sich durch Eigenrecherche weiterbilden. 🙂

Interesgrünersant auch die Kürzelgebung auf dem “Grünen” Reisepass und auf dem “Roten” Reisepass. Daher weise ich mich – sofern nötig – mit einem abgelaufenen Grünen Reisepass nebst dem “Gelben Schein” aus. Oder alternativ mit dem Auszug aus dem Geburtenbuch oder mit dem Heimatschein “meiner” Gemeinde. 🙂

Ergänzend zum Thema, auch in bezug auf den Art. 27 des Staatenlosenabkommens:
https://www.agmiw.org/?p=1487

Der Personalausweis

Wer sich jetzt noch fragt, WARUM man den Personalausweis abgeben sollte, schaue sich dieses Video und die Links an:

https://www.youtube.com/watch?v=hBnYskcJjUo

Personalausweis auf Wikipedia:
http://de.wikipedia.org/wiki/Personalausweis

Staatenlose auf Wikipedia:
http://de.wikipedia.org/wiki/Staatenlose


Gesetz über das Paß-, das Ausländerpolizei- und das Meldewesen sowie über das Ausweiswesen
vom 11. Mai 1937
 (RGBl. I. S. 589)
  Verordnung über das Meldewesen
vom 6. Januar 1938
 (RGBl. I. S. 13)
  Verordnung über die Meldepflicht der deutschen Staatsangehörigen im Ausland
vom 3. Februar 1938
 (RGBl. I. S. 113)
  Verordnung über Kennkarten
vom 22. Juli 1938
 (RGBl. I. S. 913)
  Verordnung über die Errichtung einer Volkskartei
vom 21. April 1939
 (RGBl. I. S. 823)
  Verordnung über den Paß- und Sichtvermerkszwang sowie über den Ausweiszwang
vom 10. September 1939
(RGBl. I. S. 1739)

http://www.verfassungen.de/de/de33-45/verf33-l2.htm

 

AG Rechtswillkür Rems-Murr-Kreis in Württemberg

Von Menschen für Menschen in diesem Land – zusammen Hand in Hand!

Diese Arbeitsgemeinschaft ist ein Zusammenschluss von freien Menschen mit offenem Herzen und klarem Verstand.

Uns interessiert das Wohl unserer Mitmenschen. Uns interessiert, wie wir dieses – unser – Land auch für künftige Generation erhalten können. Hierzu gehört auch das Interesse für unsere Mitmenschen aus anderen Nationen.

Nicht von Belang für uns ist die manipulative, unwahre und einseitig geprägte Propaganda der gekauften Medien und der nicht legitimen Politmarionetten, welche nur ihren Herren der Bank(st)er- und Pharmalobby hörig und willig sind. Jedoch nicht für die Menschen.

Wir haben erkannt, dass in diesem Land zu Lasten der Menschen, ins besonders den Schwachen, welche sich nicht wehren können – oder sich (noch) nicht trauen – fahrlässig ignorant und/oder per Willkürakten, Unrecht betrieben wird!

Gerechtigkeit und Menschenwürde sind elementare Grundrechte!

Wir wollen etwas gemeinsam bewegen. Daher wird es auch eine Form von Organisation geben. Am Aufbau dieser Gruppe darf, kann, soll sich Jede(r) nach ihren/seinen Möglichkeiten einbringen. Nur zusammen – Seite an Seite – werden wir etwas zum Guten bewirken können.

Denn:
Wir sind es (selbst) auf die wir gewartet haben! Packen wir es an!

Es besteht seit 1990 der Stillstand der Rechtspflege in diesem Land.

Daher gilt: Hilfe zur Selbsthilfe.

§ 32 StGB – Notwehr (geltendes BRvD-Gesetz)

(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.