Bundesbereinigungsgesetze 2006 – 2010 _ v1.2.

aktualisiert am 12.08.2018


Wenn der geneigte Leser die Veröffentlichung in den offiziellen Bundesgesetzblättern, ausgegeben zu Bonn, als reine “Verschwörungstheorie” [ein Begriff, welchen die CIA erfunden hat] abtut, dann ist dieser PERSON wahrlich nicht mehr zu helfen.

Lest, recherchiert selbst nach und fangt an zu denken!

Hier die Links zu den sehr speziellen und geltenden Bundesbereinigungsgesetzen:

Bundesbereinigungsgesetz Nr. 1 von 2006
Bundesbereinigungsgesetz Nr. 2 von 2007
Bundesbereinigungsgesetz Nr. 3 von 2010

Darin dokumentiert sind die Aufhebungen vieler Gesetze – ins besonders der jeweiligen Geltungsbereiche, ohne die ein Gesetz keine Gültigkeit mehr hat!

Urteil des Bundesverfassungsgericht BverfGE 3, 288 (319f):6, 309 (338,363)):
„Gesetze ohne Geltungsbereich besitzen keine Gültigkeit und Rechtskraft.“

Ebenso nachzulesen in den Bundesgesetzblätter (BGBl.) – ausgegeben zu Bonn (nicht Berlin!). Als Beispiel:
https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?start=%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl107s2614.pdf%27%5D

Dies betrifft u.a.:
das GVG, die OWiG, die StPO und die ZPO u.a.

Ergänzend hierzu das Bestätigungsschreiben des Justizministeriums in bezug auf die Geltung der Bundesbereinigungsgesetze:
BEREINIGUNGSGESETZ-SCHREIBEN_JUSTIZMINIST

Man darf bzw. muss davon ausgehen, dass der reguläre “Beamte” vor Ort darüber nicht informiert / geschult wird / wurde.
Daher ist der Willkür Tür und Tor geöffnet, zumal auch wissende [Beamte] – zu oft – willfährig weg schauen und grob fahrlässig “Dienst nach Vorschrift” machen.

Siehe hierzu das Interview im unteren Video mit zwei [Beamten].

Teil 2:
https://www.youtube.com/watch?v=8c4dhHpuhf8

Ergänzende Artikel zum Thema:
/Mass-06.01.2016.pdf
die-bereinigungsgesetze-sind-rechtskraftig/


Dabei meinen sie es alle nur gut mit dem Personal:

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz unterstützt mit der Rechtsbereinigung das Ziel, den Bestand der geltenden Gesetze und Verordnungen übersichtlich zu halten, damit klar erkennbar ist, welche Rechtsnormen heute und in Zukunft Anwendung finden. Mit Rechtsbereinigungsgesetzen werden Gesetze aufgehoben, die nur befristet galten oder aus anderen Gründen für heutige Sachverhalte keine Bedeutung mehr haben. Eine Änderung der Rechtslage tritt dadurch weder für frühere noch für heute bestehende Rechtsverhältnisse ein.

In den letzten 10 Jahren sind bereits 13 Rechtsbereinigungsgesetze beschlossen worden. Ein weiteres Rechtsbereinigungsgesetz ist derzeit in Vorbereitung.

Bürokratieabbau, damit für die aus Brüssel noch ein Bisschen mehr Platz ist:

Das volle Programm hier:
http://www.bmjv.de/DE/Themen/RechtssetzungBuerokratieabbau/Rechtsbereinigung/Rechtsbereinigung_node.html