Wider der BRvD-Willkür! v2.3.

aktualisiert am 24.08.2016

Aktuell:
Internationale Ausschreibung
Belohnung von 500.000,00 US-Dollar für den Menschen der eindeutig und nach internationalem Recht, die Existenz dieser Bundesrepublik Deutschland als deutscher Staat nachweisen kann. Insgesamt 13 internationale Rechtsanwälte haben diese Summe aufgebracht um eindeutig Licht in das dunkle Deutschland zu bringen. Es sollte ja nun für jeden sogenannten Beamten dieser BRD, die ja ständig z. B. Rechtsstaatliche Gerichtsvollzieher zu den deutschen Menschen senden, ein leichtes sein sich diese Summe zu verdienen. Oder etwa doch nicht?

Die meisten der BRiD-Bediensteten verfahren mittlerweile vermehrt im Willkür-Modus. Wer noch auf ein Fünkchen Gerechtigkeit oder Moral oder behördliche Einsicht hofft, wird zusehends bitter enttäuscht.

Du wirst nicht mehr als “Bürger” wahrgenommen, sondern bist deren Feind. Denn diese Bediensteten  fürchten nur noch um ihre Rente und das monatliche Salär.

Denn es gilt: “Wessen Brot ich ess – dessen Lied ich sing!”
Wer aufmuckt wird gemobt oder verliert seinen “Job”.

Es gibt nun mehrere Möglichkeiten, sich diesem Gebaren entgegen zu stellen. Viele davon scheiden aus, da es zu keinem befriedigenden Ergebnis führt. Auf deutschen Boden gilt derzeit das Recht des Stärkeren.

Somit gibt es derzeit u.a. diese möglichen Herangehensweisen.

Variante 1:

verbrechen-gegen-die-menschlichkeit-kid-eke-pas-betroffene-gehen-den-weg-nach-den-haag/

Variante 2:

Finde die private Wohnadresse dieses obereifrigen BRvD-Bediensteten heraus und besuche ihn einfach mal mit mehreren Leuten. Dies bitte sehr freundlich und definitiv OHNE Androhung von Gewalt, um sein illegales Verhalten zu besprechen.

Denn interne Haus-und / oder Dienstanleitungen (nicht einmal mehr Dienstanweisungen) sind nun einmal niederrangiger als Gesetze oder Verordnungen. Aber so etwas scheint man auf den Verwaltungsfachschulen wohl nicht mehr zu lernen.
➡ Umgang mit Reichsbu rgern – BW

Ebenso kann man diese PERSON auf der [Behörde] oder im [Amt] auch darauf hinweisen, wer denn sein Gehalt bezahlt. 👿

Die Tatsache, dass Du weißt, wo sein privates Domizil ist, reicht oftmals völlig aus, um eine Kehrtwende in der bisherigen Entscheidungsfindung herbei zu führen. 🙂

Es kann sich auch lohnen Informationen über den Bediensteten einzuholen. Kann ja sein, dass er überschuldet ist oder, oder oder…
http://www.atriga.de

Variante 3:

Gerne auch in Verbindung mit den anderen Varianten ! 🙂

Wende Dich mit einer KURZEN Beschreibung des Sachverhaltes in deutscher Sprache und unter Nennung der entsprechenden Gesetze (Beispiele siehe unten) an:

“Bastrykin, Alexander Ivanowich”
(Man beachte die korrekte Schreibweise) 🙂

über die “Internet Reception” auf der Seiten:
http://en.sledcom.ru/straightline
http://en.sledcom.ru/reception

dem Investigative Committee of the Russian Federation.

Denn sie haben dort deutsch sprechende Militärstaatsanwälte! Warum dem so ist… nun, darüber dürft ihr etwas sinnieren…! 🙂

Es besteht keine Garantie, dass dieses Anschreiben Deine Probleme in Kürze lösen wird.

Aber: Die Russische Föderation hat bei der UN einen deutlich besseren Stand als z.B. “Deutschland”, zumal es dort immer noch die Feindstaatenklausel gibt.

Man erinnere sich an den dicken Ordner, welchen man einst General Powel auf seinen Tisch knallte und der UN damit die Verstöße Saddam Husseins “bewies”.

powel

Hat die Russische Förderation genug Material für die offenkundige Drangsalierung der deutschen Bevölkerung durch die Berliner Polit-Faschisten und Frankfurter Bankster-Mafiosie, könnten sie über eine UN-Resolution eine Kriegserklärung gegen die “BRD” einfordern!

Natürlich würde die UN der “deutschen Regierung” erst einmal die Möglichkeit geben, diese Menschenrechtsverstöße abzustellen!

Aber wenn sie das tun, haben wir zuhauf Beweise für unsere noch schlafenden Mitmenschen.

Achtung: Wenn sie es nicht tun, hat die Russische Föderation & Co. das Recht selbst gegen diese “ReGIERrung” auf deutschem Boden vorzugehen. Wann ist 2017? 🙂

Mögliche Verstöße gegen geltende als auch gültige deutsche Gesetze (bitte Eure Rechtstellung beachten und entsprechend mit einbinden) sind z.B.:

  • Amtsanmaßung § 132 StGB
  • Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen § 132a StGB
  • Täuschung im Rechtsverkehr § 270 StGB
  • Mittelbare Falschbeurkundung § 271 StGB
  • Betrug § 263 StGB
  • Nötigung § 240 und 241 StGB
  • Freiheitsberaubung § 239 StGB

Denn: Laut Protokoll Nr. 4 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, durch das gewisse Rechte und Freiheiten gewährleistet werden, die nicht bereits in der Konvention oder im ersten Zusatzprotokoll enthalten sind, in der Fassung des Protokolls Nr. 11 Straßburg, 16. IX. 1963 Art. 1 – hier: das  Verbot der Freiheitsentziehung wegen Schulden.

Ergänzend hierzuauch: Bundesgesetzblatt Nr. 60 v. 20.11.1973, Artikel Nr. 11:

„Niemand darf nur deswegen in Haft genommen werden, weil er nicht in der Lage ist, eine vertragliche Verpflichtung zu erfüllen.“

  • Erpressung § 253 StGB
  • Rechtsbeugung nach § 339 StGB
  • Negierung der Grundrechte als Deutscher gemäß GG Art. 116 (1) und (2). Dies i.V.m. den GG Art. 25 und die EGBGB §§ 5, 6 und 50 !
  • Anleitung zur vorsätzlichen Begünstigung § 257 (1) StGB
  • Vorsätzliche Anleitung zu Straftaten § 130a i.V.m. § 126 (4) Satz 1 StGB
  • Hochverrat gegen Bund oder ein Land / vorsätzliche Untergrabung der freiheitlich demokratischen Ordnung §§ 81 und 82 StGB
  • Verstoß gegen das „Abkommen betreffend die Gesetze und Gebräuche des Landkrieges“ vom 18.10.1907 (RGL. 1910 S. 107) Haager Landkriegsordnung (HLKO) v. 1907, welche nach wie vor Gültigkeit besitzt. (hier: Kriegsverbrechen nach den Artikeln 46 und 47)  –  siehe hierzu auch die GG Art. 79, 120, 133 und 139!
  • Rechtswidriger Versuch der Anwendung aufgehobener Grundrechtsnormen – hier: u.a. das GVG, die ZPO! Siehe: Bundesbereinigungsgesetze 1-3 der Jahre 2006, 2007, 2010

Variante 4:

Anzeige beim Menschenrechtsrat (UN) wegen dem Verstoß gegen die Menschenrechskonvention. Hier die Artikel 6, 7 und 14.
aktiv-gegen-diskriminierung.de/internationale-rechtsdurchsetzung/vereinte-nationen/weitere-un-beschwerdeverfahren/

Variante 5:

Verstoß gegen das Völkerkriegsrecht u.a. ff.!

Patch Barracks
Herrn Peter Strasser
70569 Stuttgart
Telefon: 0711-6877568
Support Office: The MITRE Corporation WSEO/USEUCOM
Variante 6 Bußgeldbescheide:
Blitzer
Bei Zahlungsempfänger kann auch der Name der Person stehen, welche den Bußgeldbescheid ausgefertigt  hat.
Im Verwendungszweck kann auch stehen: “unter Vorbehalt gültiger Gesetze / Schutzgeld; räuberische  Erpressung.
 
$R3CXIDT

Variante 7: IStGH

Der IStGH (Internationale Gerichtshof) in Den Haag nimmt seit dem April 2016 wieder Anzeigen entgegen.
 
Wichtig:
a. Anzeigen sollten von nachgewiesenen Deutschen erfolgen. Dies möglichst über eine Landgemeinde in der Reorganisation!
b. Anzeigen per Brief oder Email sollten aus dem Ausland erfolgen, da diese vom System abgefangen werden.
 

Variante 8:

 

  • Wem ein Schaden durch eine falsche Entscheidung seitens eines öffentlichen Bediensteten entstanden ist, der sollte (s)einen Schadensersatzanspruch beim dessen jeweiligen Dienstvorgesetzten anmelden.
  • Denn aus einer falscher Entscheidung gegen die Grundrechte konnte wegen dem eingetretenen Vollmachtsmissbrauch- bzw.der -verletzung keine Rechtskraft eintreten.
  • Der/die Bedienstete hat sich evtl. damit sogar seiner/ihrer Grundrechtverpflichtungs-Funktion und Vertrauensstellung dauerhaft entledigt. Alle daraus resultierten Urteile usw. sind nichtig. Siehe hierzu u.a. das Beamtenstatusgesetz §§ 33-36.
  • Daher KEINEN Widerspruch einlegen, sondern konkludent gemäß § 151 BGB eine Schadensersatzforderung stellen. Dadurch entsteht die Beweislastumkehr.
  • Alle Grundrechtsverletzungen und Menschenrechtsverletzungen richten sich gegen die vereidigte Garantiefunktion des Bediensteten!
  • Diensthaftpflicht – warum?
    Wer als Beamter / Angestellter des öffentlichen Dienstes arbeitet, benötigt für seine berufliche Tätigkeit zwingend eine Diensthaftpflichtversicherung. Denn im Unterschied zum normalen Arbeitnehmer haftet der Dienstherr – Aufhebung der Staatshaftung in 1982 – nicht für die Schäden, die Beamte bzw. Angestellte des öffentlichen Dienstes während ihrer Dienstzeit verursachen. Haftbar ist der Beamte/ Angestellte selbst – und zwar persönlich und unbegrenzt gemäß § 839 BGB!

Variante 9: UCC (Uniform Commercial Code)

 

Hierzu gibt es einen gesonderten Beitrag…
…. das dauert aber noch etwas…
 

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Gerne wird man auch als ein sogenannter Reichsbüger bezeichnet!

Dies ist strafbewehrt. Infrage kommen hier u.a. die §§ 130 StGB Volksverhetzung, 241a StGB Politische Verfolgung als auch das Diskriminisierungsgesetz via dem AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz).
AGG

Interne Handlungsanweisung:
Umgang mit Reichsbu rgern – BW

Wer ist denn nun ein Reichsbürger?
Deutsches Staatsbürgerrecht

Behördenwillkür und entgegen dem Gesetz getroffene richterliche Entscheidungen sind verfassungswidrig. Willkürliche Entscheidungen sind gegenstandslos! Ein Urteil der Firma BVG hierzu:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20140728_1bvr192513.html

Wichtig zu wissen ist auch dies:

Einen Anwaltszwang gibt es nicht, weil er nichtig ist durch Verstoß gegen die ranghöheren Obligationen!

Beweise und Begründungen:

I.)

Charta der Grundrechte der Europäischen Union

KAPITEL VI – JUSTIZIELLE RECHTE

Artikel 47 (3) – Jede Person kann sich beraten, verteidigen und vertreten lassen.

Hinweis: Mit dem Anwaltszwang begeht die BRD Rechtsmissbrauch gemäß Artikel 54 der Charta wegen Verstoß gegen Artikel 47 (3) der Charta.

II.)

Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten EMRK

Artikel 6 (3) Buchstabe c.) – Jede angeklagte Person hat mindestens folgende Rechte:

c.) sich selbst zu verteidigen, sich durch einen Verteidiger ihrer Wahl verteidigen zu lassen ….

Hinweis: Mit dem Anwaltszwang begeht die BRD Rechtsmissbrauch gemäß Artikel 17 der Konvention wegen Verstoß gegen Artikel 6 (3) Buchstabe c.) EMRK.

III.)

Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte vom 19.Dezember 1966 – (BGBl. 1973 II 1553) – ICCPR

Artikel l4 (3) Buchst. d.)

Jeder wegen einer strafbaren Handlung Angeklagte hat in gleicher Weise im Verfahren Anspruch auf folgende Mindestgarantien:

… er hat das Recht, bei der Verhandlung anwesend zu sein und sich selbst zu verteidigen oder durch einen Verteidiger seiner Wahl verteidigen zu lassen; falls er keinen Verteidiger hat, ist er über das Recht, einen Verteidiger in Anspruch zu nehmen, zu unterrichten; fehlen ihm die Mittel zur Bezahlung eines Verteidigers, so ist ihm ein Verteidiger unentgeltlich zu bestellen,wenn dies im Interesse der Rechtspflege erforderlich ist …

Hinweis: Mit dem Anwaltszwang begeht die BRD Rechtsmissbrauch gemäß Artikel 5 ICCPR. Wegen Verstoß gegen Artikel l4 (3) Buchstabe d.) ICCPR.

IV.)

Artikel 6 der UN Resolution 217 A (III). – Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.

Jeder hat das Recht, überall als rechtsfähig anerkannt zu werden.

Wie wir erkennen können, verstößt der auf unserem deutschen Boden ilegal praktizierte Anwaltszwang mehrfach gegen höherrangiges internationales Recht bzw. gegen justizielle Menschenrechte.

Hinweis:

Normenhierarchie

Mögliche Konsequenzen für Deutschland, für Richter und für Zwangsanwälte:

Insbesondere Schadensersatzleistungen wegen Durchführung eines rechtsmissbräuchlichen Anwaltszwanges wider der Charta der Grundrechte der EU, wider dem ICCPR, wider der EMRK.

Also Anzeigen aufsetzen und die Ablehnungsschreiben der Firma Staatsanwaltschaft säuberlich abheften…

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➡ http://www.welt.de/politik/deutschland/article144979267/Range-raeumte-mit-einem-Maerchen-auf.html