Archiv der Kategorie: Gerichtsvollzieher

Vom Winde verweht (#6) – V1.7.

aktualisiert am 19.09.2018 – 11 Uhr
[Zeitraum: 21. Juli bis zum 26. Juli]

Der Grund, warum Menschen zum Schweigen gebracht werden, ist nicht, weil sie lügen, sondern weil sie die Wahrheit reden.
Wenn Menschen lügen, können ihre eigenen Worte gegen sie verwendet werden.
Doch wenn die die Wahrheit sagen, gibt es kein anderes Gegenmittel als die Gewalt.
~ Theodor Fontane (1819- 1889)

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Ein Gesellschaft, die Heilmittel geheim hält, damit weiter Medikamente mit gigantischem Gewinn verkauft werden können,
ist keine echte Gesellschaft.
Dafür aber eine riesige Irrenanstalt.

~ Dr. Sebi

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“Ich habe immer an Zahlen geglaubt, an die Gleichungen, die Gesetze der Logik, die zur Vernunft führten.
Aber nach lebenslangen Bestrebungen dieser Art, frage ich, was ist die Logik in Wahrheit? Wer entscheidet, was Vernunft ist?
Meine Suche führte mich durch das Physische, das Metaphysische, das Wahnhafte und wieder zurück.
Und ich habe die wichtigste Entdeckung meiner Karriere gemacht, die wichtigste Entdeckung meines Lebens:
Nur in den rätselhaften Gleichungen der Liebe, kann man irgendwelche logischen Gründe finden.
Ich bin (heute abend) nur deinetwegen hier, Du bist der Grund weshalb ich bin. Du bist mein einziger Grund. Danke.”
~ John Nashs, Dezember 1994 beim Empfang des Nobelpreises in Stockholm für Mathematik

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„Wir als Spezies haben die Wahl, weiterzumachen Wir können unsere Körper und Gehirne auf einem gesunden Aufwärtskurs entwickeln oder wir können dem westlichen Beispiel der letzten Jahrzehnte folgen und unsere Bevölkerung absichtlich mit gentechnisch veränderten Nahrungsmitteln, Pharmazeutika, Impfstoffen und Fast Food, die als gefährliche Suchtmittel eingestuft werden, vergiften.“ Des Weiteren beschreibt er den durchschnittlichen von der Regierung kontrollierten Westler als einenintensiv geimpften, autistischen, fetten Grenzgänger vor einem Bildschirm, der gegen einen hochfructösen Maissirup-Comedown kämpft.“
~ W. W. Putin

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„Sie haben dem Westen den Krieg erklärt und führen systematisch eine Schlacht nach der anderen. Und sie werden gewinnen.
Ihr erster Sieg besteht darin, die Gesellschaft zu verängstigen.“
~ Boualem Sansal, algerischer Schriftsteller & Friedenspreisträger des Deutschen Buchhandels zum Islam


Nachgerichtet:
➡ Buntland: welt.de/Rundfunkbeitrag-verfassungsgemaess-An-der-Wirklichkeit-vorbei/
➡ Buntland: OLG München erlässt einstweilige Verfügung gegen Facebook wegen unerlaubter Zensur
➡ Buntland: Imad Karim: Das Kopftuch ist eine islamisch-rassistische Bekleidungform!
➡ Buntland: /finanzsystem/das-target-2-saldo-wieviel-wir-pro-tag-tatsaechlich-schultern-muessen/
➡ Buntland: /im-land-der-ahnungslosen-deutschland-ist-zensurweltmeister/ — aus 2016; weiterhin aktueller den je…
➡ Buntland: /SPD-Heinz-Buschkowsky-rechnet-mit-seiner-Partei-ab/Buch-Volksverraeter-SPD (PDF)
➡ Buntland: /einsicht-oder-manipulation-springer-chef-kritisiert-politische-korrektheit/
EU: /eu-kommission-will-europaweite-kooperation-bei-impfungen/
Griechenland: Waldbrände analog zu Kalifornien durch DEW?! /wohin-uns-nun-die-reise-fuehrt-13 (Skalarwaffen)//energiewaffen-tests-in-kalifornien-oktober-2017 u.v.m.// — Waldbrände wegen Bauxit-Abbau? /feuer-griechenland-unter-kontrolle/ Mehr dazu hier: facebook.com//der-tiefe-staat-holt-zum-endschlag-aus-kamen-bei-den-waldbraenden-in-griechenland-energiewaffen-zum-einsatz-videos/
➡ Italien: /geheimplan-zum-euro-austritt/
➡ Welt: Trump & Bannon vs. Rothschild & Soros — Nationaljuden vs. Globalisten-Juden(?)
➡ Welt: https://freie-medien.tv/bewusstseinskontrolle-mit-frequenzen-us-behoerde-veroeffentlicht-dokument//mobilfunk-athermische-effekte-grenzwerte-taeuschen-die-bevoelkerung


Zeitsplitter:
➡ /london-nationalarchiv-gibt-rudolf-hess-dokumente-frei/ — Die vielen Verschwörungstheorien zum Tod von Rudolf Heß hat das britische Geheimarchiv nicht zerstreut – wohl aber die Hoffnungen auf Klarheit in dem Fall des deutschen Vizeführers.

Georg H.W. Bush und Sterbebettgeständnisse von Otto Skorzeny dem Leibwächter von A. Hitler — Was ihr jetzt lesen werdet, ist ein weiterer Schritt über die Forschung hinaus, die Anfang der 90er Jahre vom Autor/Historiker Webster Tarpley auf der Grundlage von Hinweisen des ehemaligen Hitler-Bodyguards Otto Skorzeny und seiner Fotobox durchgeführt wurde. ****
Ergänzend hierzu: Wladimir Putin über den Deep State in AmerikaWebster Tarpley: Die US-Elite hasst Putin! (2 Videos)

Ein Muster, das an Deutschland in der Vorkriegszeit erinnert, zeichnet sich in den Vereinigten Staaten und in Europa ab. Es herrscht ein sich zuspitzender Konflikt zwischen „Links“ (Globalismus) und „Rechts“ (Nationalismus), wobei jede dieser Richtungen von einer freimaurerischen jüdischen Fraktion unterstützt wird, nämlich dem Kommunismus und dem Zionismus. Diese zwei Strömungen sind in Wirklichkeit eine.
Trump gehört der zionistischen Fraktion an. Bedeutet dies einen weiteren Krieg? Wo steht Donald Trump in Bezug auf den Gesamtzusammenhang?
Diskussion auf FB


IRS (Internal Revenue Service) – Diese Informationen sind nur für Menschen mit dem geeigneten Wissen gedacht. Ich gehe vom mündigen Leser aus. Daher gibt es an dieser Stelle keine langatmige Erläuterung der Texte. Die Verwendung dieser Informationen erfolgt ohne Gewähr und auf eigene Gefahr. Es dürfen keine Veränderungen am IRS-Formular getätigt werden. Die Word-Dokumente werden von Euch an eure wichtigen Fälle angepasst. Unter “wichtig” erachte ich keine “OWiG-Knöllchen” & Co. Was ein Autograph ist, setze ich als bekannt voraus. Ich rege dringendst dazu an, die Umsetzung eurer Fälle mit geschulten Kommerzlern zu erledigen. Damit meine ich nicht die Personen, welche mit ihren Geschäftsmodellen zig Hunderte / Tausende an € für ihre Dienste haben wollen. Ein Energieausgleich? – Ja, klar – jedoch kein Vampirismus! Ergänzend rege ich an, vor dem Versand der Anzeige, einen Heilungsversuch anzubieten. Ebenso das Studium dieser Artikel:
deutschland-gmbh.weebly.com/irs-loesung
➡ “Vom Winde verweht (#5) (hier den Artikel der RRR-Redaktion)”.
Wichtig:/interview-mit einen-diplomaten-teil-21/
Ergänzend auch die Artikel vWv #1 bis 4. Sowie diesen Artikel:
/kommerz-alles-ist-vorbezahlt-pre-payed/

Die Anzeige mit dem Formular 3949-A- ausgefüllt in englischer Sprache – wird direkt zum IRS in die USA per Fax versendet: 001-866-699-4096
. https://www.irs.gov/

Dazu ergänzend den folgenden Satz unter Punkt 5 in englischer Sprache einsetzen:
Anzeige wegen Anwendung falscher Verträge gegen meine Person. Haftungsentschädigung 100.000 Dollar und wegen Entehrung in mehreren Fällen, deshalb das 100 Fache des Wertes.
Notice of applied false / faulty / incorrect contracts regarding my person / with respect to my person. Compensation payment for liability US $ 100,000.—. Additionally the amount of the initial value multiplied with 100 due to dishonoring in multiple cases.”

Ebenso:
Bei Formblatt 14039 (identitätsdiebstahl), als und auch bei dem 3949-A (Strafanzeige), folgenden Satz vor Docket 3254Bnxxx reinschreiben:
“I was never presented with a f1099oid and f1096 statement for signature.”

Mustertexte & IRS-Formular:
Kfz-Steuer-IRS (Word-Doc.)
Widerspruch Zwangsversteigerung-IRS (Word-Doc.)
➡ Anschreiben Trust-Erklärung (DEU)

➡ f3949a Formular Steuerbetrug (PDF – ENG)
IRS formular f3949a Übersetzung (DEU)
/irs-whistleblower-form-211-3949/ (ENG)
/prokura-ruege-in-form-einer-notice-of-default-gegenueber-einem-eu-mitglied-deutschland
Allgemeine Info:
/meine-person-und-die-behoerden/

Ergänzend hierzu ein Affidavit (ENG):
https://stop007.org/home/burning-down-the-house/affidavit-collection/

Anka Na: Das TI-Affidavit-Ausfüllexemplar ist fertig geworden – Katherine Horton hat es unter größten physischen und psychischen Herausforderungen fertiggestellt Mittlerweile befinden sich sehr viele Zielpersonen, die von elektromagnetischen Angriffen und existentieller Zersetzung allgemein betroffen sind, in dieser Gruppe. Bitte füllt das Affidavit nach Eurem besten Gewissen aus. Ziel ist es, dass die Gerichte international anhand aller eingereichten Affidavits sehen können, dass alle Betroffenen in fast identischer Weise malträtiert werden. Zudem verfügt jede Zielperson über unterschiedliche Beweisdokumentationen, Strafanzeigen usw. Bitte gebt in Eurem Affidavit jeweils auch die Landesregierung/Innenminister an, die für die Einhaltung der Grundrechte und des Völkerrechts zu dieser Zeit verantwortlich sind.
Falls Ihr eine kleine Spende für die überragende Arbeit und den persönlichen Einsatz von Katherine Horton ermöglichen könnt, wäre das super. Ein entsprechender Spendenbutton befindet sich auf ihrer Homepage. Eine deutsche Übersetzung soll noch folgen, aber das kann noch dauern, weil es sehr umfangreich ist. Ich denke, dieses Affidavit ist auch in englischer Sprache gut verständlich. Danke für Euren Beitrag!


In diesen Tagen ist das Lesen der The New York Times und anderer khazarischer Mafia-Unternehmens-Propaganda wie das Lesen der Prawda kurz vor dem Fall der Sowjetunion. Niemand glaubt ihren Lügen. Doch selbst sie sind gezwungen, zu berichten, dass die Sowjet-Sozialistisch-Europäische Union in tiefen Schwierigkeiten steckt. Das kommt daher, dass US-Präsident Donald Trump und der russische Präsident Wladimir Putin übereingestimmt haben, dass ihr gemeinsamer Feind die khazarische Mafia ist. Sie handeln in vielerlei Hinsicht danach, wie wir unten sehen werden.
Wir kommen darauf zurück, aber lassen Sie uns zuerst auf die zwei Meinungsumfragen sehen, die zeigen, dass die khazarische Mafia ihre Kontrolle über die US verloren hat. Die erste ist eine Axios-Umfrage, die zeigt, dass 92% der Republikaner und 72% der Amerikaner insgesamt glauben, dass „traditionelle Hauptnachrichtenquellen Nachrichten verbreiten, von denen sie wissen, dass sie gefälscht, falsch oder absichtlich irreführend sind.“
https://www.axios.com/trump-effect-92-percent-republicans-media-fake-news-9c1bbf70-0054-41dd-b506-0869bb10f08c.html
Die andere ist eine Gallup-Umfrage, bei der die Amerikaner gefragt wurden, worüber sie sich Sorgen machten. „Globale Erwärmung“ kam überhaupt nicht vor, und Russland war unter 1%, trotz einer massiven, anhaltenden khazarischen Mafiamedien-Kampagne, um diese beiden Angelegenheiten als die wichtigsten der Welt zu verkaufen.
https://www.commondreams.org/news/2018/07/21/zero-hour-youth-led-marches-across-globe-demand-immediate-and-ambitious-climate
http://www.climatedepot.com/2018/07/21/new-gallup-poll-americans-do-not-even-mention-global-warming-as-a-problem-36-problems-cited-but-not-climate/
Das ist wie die Prawda („Wahrheit“) kurz vor dem Fall der Khazarenmafia-kontrollierten Sowjetunion. Die khazarischen Propagandamedien wurden auch von einer verheerenden “Wahrheitsbombe” getroffen, die der russische Präsident Wladimir Putin auf der Pressekonferenz nach seinem Gipfeltreffen am 16. Juli mit US-Präsident Donald Trump warf. Putin sagte den Hunderten von versammelten Journalisten und Propagandisten: „Geschäftspartner von [Neocon Power Broker Bill] Browder haben über 1,5 Milliarden Dollar in Russland verdient. Sie zahlten nie irgendwelche Steuern, weder in Russland noch in den Vereinigten Staaten, und doch flüchtete das Geld aus dem Land und wurde in die Vereinigten Staaten überwiesen.“ Und: „Sie schickten einen riesigen Geldbetrag, 400 Millionen Dollar, als einen Beitrag zur Kampagne von Hillary Clinton.“
Diese Wahrheit allein hat die gesamte Russiagate-Kampagne gegen Trump in die Luft gejagt, von der die Khazaren hofften, sie würde sie retten. Sie werden jedoch nicht gerettet werden, da die Khazaren jetzt die Kontrolle über den Militär- und Geheimdienstapparat in den US vollständig verloren haben. Pentagon-Quellen sagen, dass die Browder-Informationen, die ihnen von Putin zur Verfügung gestellt werden, helfen werden, „Hillary und ihre Kabale zu zerstören“.
Auch ist der letzte hochrangige Überläufer von der khazarischen Kontrolle der ehemalige Direktor des nationalen Geheimdienstes James Clapper, sagen Pentagon-Quellen. „Clapper vergaß nie seinen militärischen Eid und die Schrecken der Militärgerichte als pensionierter Drei-Sterne-General der Luftwaffe und warf Obama vor den Zug“, sagen die Quellen. Clappers Aussage „könnte Hillary Clinton, den früheren CIA-Direktor James Comey, den früheren CIA-Direktor John Brennan und andere Verräter an den Galgen bringen, und in der Tat könnte Clapper die ganze Zeit mit NSA-Direktor Admiral Mike Rogers und den Vereinigten Generalstabschefs zusammengearbeitet haben“, sagen Pentagon-Quellen…..


Derzeit findet ein Machtkampf in den USA statt: Zwischen US-Präsident Donald Trump und den alten Macht-Eliten. Das behauptet Veikko Stölzer, Blogger und freier Journalist aus Dresden. Seit Jahren beschäftigt er sich mit Hintergründen der US-Politik. Im Gespräch mit Sputnik-Korrespondent Alexander Boos erklärt er, wie Trump mit dem Establishement aufräumt und welche Rolle die Geheimdienste CIA, NSA und Co. dabei spielen.
P.S. Follow the White Rabbit…! 🙂

/RazorethVanCore/videos/vb.
/warum-schiesst-sich-der-praesident-der-vereinigten-staaten-so-stark-auf-deutschland-ein/
/trump-und-putin-sagen-globalisten-des-deep-state-den-kampf-an/
/donald-trump-usa-brauchen-keine-einkommensteuer-will-er-die-fed-uebernehmen/ — das hat er am 13.07.18 bei seinem Wachwechsel in Windsor Castle erledigt. — /RazorethVanCore/posts/
/ex-geheimdienstchef-clapper-beschuldigt-obama-oeffentlich-hinter-der-hexenjagd-gegen-trump-zu-stecken/
QAnon, Putin, Trump schmieden Lichtallianz (Video 120 min)
/der-rettung-der-welt-einen-sinn-geben//q-der-plan-zur-rettung-der-welt/comment-104795
/vom-winde-verweht-5/


Putin übergab Trump offenbar 160 Terabyte an brisanten Geheimdienst-Infos über die Eliten – Der Deep State ist in Panik, die NWO in Gefahr. Dieser Synergie-Effekt zwischen den beiden mächtigsten Männern der Welt könnte tatsächlich die Menschheit von den kriminellen globalen Eliten befreien und den Sumpf trockenlegen. Die Demokraten drängen aktuell mit Nachdruck darauf, dass die US-Dolmetscherin des geheimen Treffens zwischen den beiden Präsidenten zu den Gesprächen befragt werden darf. Sie sind in heller Aufregung über Trumps „Verrat“ an der Nation und seine Annäherung an Putin. Ihre Angst ist mehr als begründet. Der Bericht ist eine Übersetzung und erschien zuerst auf “Before it’s News“. Autor: Hal Turner.
Ergänzend hierzu:
Putin: Haltet Beziehungen zwischen USA und Russland nicht als Geisel der US-Innenpolitik
Wladimir Putin über den Deep State in Amerika
/vom-winde-verweht-5/


Die weltweit forcierte Agenda der sogenannten globalen Erwärmung ist nur wirtschaftlichen Interessen geschuldet. Davon sind immer mehr ernstzunehmende Wissenschaftler überzeugt. Politker und Nutzniesser aus Industrie und Finanz, sollen für ihre Interessen weltweit Mainstream-Wissenschaftler eingespannt haben, die mit falschen Klimamodellen eine Panik um eine angeblich menschengemachte Klimaerwärmung schüren und hier Einfluss auf die Energiepolitik der Länder nehmen und damit neue Absatzmärkte für die Ökologie-Wirtschaft generieren sollten.
Das wollen seriöse Forscher nicht länger hinnehmen. Mehr als 31.000 Wissenschaftler haben sich jetzt in den Vereinigten Staaten für das Projekt „Global Warming Petition Project“ zusammengefunden, um gegen die politische Agenda der globalen Erwärmung zu protestieren. Der wissenschaftliche Kreis, dem mehr als 9.000 promovierte Wissenschaftler und Forscher angehören, unterstützt die Notwendigkeit von Kohlendioxid und untersucht die Agenda der sog. menschengemachten, globalen Erwärmung, welche mittlerweile industrielle Energierationierungen, zentrale Wirtschaftsplanungen und globale Steuersysteme umfasst.
Ergänzend hierzu:
/nasa-widerlegt-weltklimabericht-und-bestaetigt-antarktis-polkappe-waechst-um-135-milliarden-tonnen-pro-jahr


Für Wissendene & Suchende:
VÖLKISCHER BOTSCHAFTER Nr.50
➡ Arcady Petrov – Die Erschaffung der Welt – Teil 2


VEREHRTE LIEBE FREUNDE IN ALLER WELT, BEI MIR SIND AUCH FRAUEN FREUNDE

Sie alle fragen, wie es mir geht? Gut. Die Zelle geht nach Westen, ich schaue auf grüne Bäume, nun schon 2 Monate lang bei schönstem blauen Himmel und Sonnenschein – oft 30 Grad. Ich habe viel ungestörte Ruhe und jetzt die Ankündigung eines neuen Prozesses in Hamburg, am Mittwoch, den 12. September ab 9.00 Uhr.
Die Richterin schrieb in der Ladung: „DIE ANWESENHEIT DER ANGEKLAGTEN IST ERFORDERLICH ZUR WAHRHEITSFINDUNG.”
Das ist ungewöhnlich. Bisher gab es nur die „offenkundige Tatsache” und wann, wo, wie sie in einer Zeitschrift angeblich geleugnet wurde! Sollte es jetzt wirklich um die Wahrheitsfindung gehen, dann könnte sich manches ändern.
„Was ist Wahrheit”?, fragte Pilatus einst. Es gibt meine und deine Wahrheit und dann „DIE WAHRHEIT”. Sie ist kein Besitz, es geht für uns zunächst immer um das Bemühen, wahrhaftig zu sein.
Bei Gericht begegnet uns auf Seiten der Anklage und des Richters, nur die Meinung der Siegermächte angelesen und geglaubt. Wie sollen die Nachgeborenen es besser wissen? Auch von den durchschnittlich 2000 Prozessen pro Jahr seit 2000, nach offiziellen Angaben, wird in den Medien die Stimme der Anklage wiedergegeben, aber selten, auch nur andeutungsweise, Äußerungen des Angeklagten.
Ich werde mich, so gut ich das, ohne meine Erinnerung noch einmal auffrischen zu können anhand meiner Unterlagen, vorbereiten und hoffe, daß mir eine geistige Macht die richtigen Worte eingibt.
Es ist auch höchste Zeit. Meine Augen lassen nach, mein Hören wird schlechter – alles ganz deutlich in den vergangenen 3 Monaten wahrzunehmen. Der Körper paßt sich dem Alter jetzt an. Er hat sehr lange, dankenswerterweise, alle Überbeanspruchung mitgemacht.

So viele haben mir zugerufen:  „HALTE BITTE AUS, BLEIBE STARK, DIE WAHRHEIT WIRD BALD SIEGEN.”

Ich danke allen herzlich. Ihr habt erkannt, es ist ein Geisteskampf, den wir durchstehen müssen. Das Jahrhundert der Lüge muß endlich einem Jahrhundert der Wahrheit weichen.
Danke auch für die Idee der Karte: „ES GEHT UM DEN PREIS; DEN MAN ZU ZAHLEN BEREIT IST.” Das hatte der Panoramainterviewer 2015 für ein gutes Schlußwort gehalten und es auch gebracht.
Jetzt könnt Ihr sie mit einer 2. Karte ergänzen mit der Frage, die wir alle an uns selber stellen können: ohne Bild.

WARUM HABE ICH DAS SO LANGE MITGEMACHT?

Eure Ursula Haverbeck, JVA Bielefeld, 13.07.2018


 

 

 

Wohin uns nun die Reise führt (#33S) – V1.9.

aktualisiert am 23.05.2018 – 15 Uhr
[Zeitraum 15.05. – 21.05.2018]

“Die Neigung sich für fremde Nationalitäten  und Nationalbestrebungen zu begeistern, auch dann,
wenn dieselben nur auf Kosten  des eigenen Vaterlandes verwirklicht werden können,
ist eine politische Krankheitsform, deren geografische Verbreitung sich leider nur auf Deutschland beschränkt.

~ Reichskanzler Otto von Bismarck (1815 – 1898) zum Thema Xenophilie

Wenn sich die Welt selbst zerstört, dann fängt es so an: Die Menschen werden zuerst treulos gegen die Heimat, treulos gegen die Vorfahren,
treulos gegen das Vaterland: sie werden dann treulos gegen die guten Sitten, gegen den Nächsten, gegen Frauen und gegen Kinder.

~ Ernst Moritz Arndt (1769-1860)

 Sie entscheiden. Das ist kein Spiel. Der einzige Gewinn, den wir alle anstreben sollten, ist die wahre Freiheit. Gott segne euch alle.
~ Q (#1296)

„Die Staatsmänner werden bil­li­ge Lü­gen er­fin­den, die die Schuld der an­ge­grif­fe­nen Na­ti­on zu­schie­ben, und je­der Mensch wird glück­lich sein über die­se Täu­schun­gen, die das Ge­wis­sen be­ru­hi­gen. Er wird sie ein­ge­hend stu­die­ren und sich wei­gern, Ar­gu­men­te der an­de­ren Sei­te zu prü­fen. So wird er sich Schritt für Schritt selbst da­von über­zeu­gen, dass der Krieg ge­recht ist und Gott da­für dan­ken, dass er nach die­sem Pro­zess gro­tes­ker Selbst­täu­schung bes­ser schla­fen kann.“
~ Mark Twain
(‚Der geheimnisvolle Fremde’)

„Ziviler Ungehorsam wird zur heiligen Pflicht, wenn der Staat den Boden des Rechts verlassen hat.“
~ Mahatma Gandhi (1869-1948)

Solange wir die Wahrheit nicht entdecken, gibt es keinen Ausweg aus unseren Problemen und unserem Leiden. Die Lösung ist die direkte Erfahrung der Wahrheit in der Stille des Geistes, in der Ruhe vollkommener Aufmerksamkeit, in der Offenheit äußerster Empfindsamkeit.
~ Jiddu Krishnamurti

“Das habe ich schon mal gehört, ist nicht gleich Wissen!”
~ ICH BIN

„Je mehr Verfolgung, umso offensichtlicher wird die Wahrheit.“ 
~ Leo Tolstoi – Tagebücher (1893)


Nachgerichtet:

Buntland: Staatliche Verwertungsagenturen ab 2019! Dazu noch das Damoklesschwert Lastenausgleich 2.0. Hab´ Acht Häuslebauer!
➡ Buntland: Nach jahrelanger Kritik & zahlreichen Prozessen steht der Streit um den Rundfunkbeitrag vor der Entscheidung.
➡ Ergänzend hierzu dieser Artikel: /landgericht-tuebingen-vs-gez/
➡ Buntland: Die Kraft des Faktischen: Immer öfter werden Gesetze von den Regierenden selbst gebrochen.
➡ Buntland: Bundesgerichtshof: Aufnahmen von Minikameras in Fahrzeugen dürfen als Beweismittel vor Gericht verwendet werden.
➡ Buntland: Wir werden nicht das erste Volk sein, dessen Blütezeit & Reife erkennbar zu Ende gehen, resümiert Journalistin Eva Herman.
➡ Buntland: Die DEUTSCHen ´national´MANNSCHAFTsspieler & ihr türkischer Präsident *** /die-verlorene-ehre-der-nationalmannschaft/ *** /der-dfb-als-werbetraeger-fuer-die-umvolkung/ *** Was wird wohl – zu Lasten des DEUTSCH – während dem Star-Gekicke umgesetzt?
➡ Buntland: Wie die Mainstream-Medien wieder einmal ablenken wollen /der-bnd-und-seine-nowitschok-operation/
➡ Italien: Die Vorsitzenden von Lega und Fünf-Sterne-Bewegung haben sich auf eine gemeinsame Regierungskoalition verständigt. *** Italexit /Italiens Panpopulistische Regierung könnte das Merkel-Monster-System schlachten

➡ Ungarn: Die Stiftung des US-Milliardärs George Soros zieht sich aus Ungarn zurück.
➡ Welt(All):
Über die unbestreitbare Existenz und die zugrundeliegende Physik von UFOs.


Gedankensplitter:

➡ Verkehrte Welt: Ein Spiegel des Da_Seins der PERSONEN: Obama erhielt den Friedensnobelpreis, das Merkel überreichte man die “Lampe des Friedens” für ihre überragende Neusiedler-, pardon “Flüchtlings”politik, “Le” Macron [de Rothshield] & Martin (Moshe) Schulz erhielten den Karlspreis und Israel (gehört Israel zu Europa?) gewann den Eurovision Song Contest.
➡ „Deutschland betreffend sehe ich zunehmend bestätigt, was ich schon vor langem gesagt habe: Das hiesige System muss sich zwischen EU und „Flüchtlingen“ entscheiden; beides zugleich kann Merkel nicht haben. Und wie nun zunehmend erkennbar wird, ist die Entscheidung gefallen und zwar zugunsten der EU. Entsprechend „sickert“ sogar im Mainstream immer mehr durch und es werden z.B. Berichte von Aussteigern veröffentlicht, die urspünglich Rapefugee Welcomer waren, sich aber mittlerweile angewidert und entsetzt abgewendet haben. Quasi-offizieller Startschuss war übrigens Merkels Ansage, No-Go Zonen wolle man hierzulande nicht haben.“
➡ „Jetzt ist es also soweit. Die sich anbahnende neue italienische Regierung ist fest entschlossen, das Illusionsschauspiel der Euroretter nicht mehr mitzuspielen. Der Kaiser ist nackt.“
➡ In eine Welt einzuwandern, deren Kultur und Lebensverhältnisse zutiefst abgelehnt werden, kann kaum anders also paradox bezeichnet werden. Genau das aber sehen wir derzeit, wie Prof. Rudolf Brandner im folgenden höchst eindrucksvoll aufzeigt und darlegt: “Die muslimischen Migranten importieren just das, vor dem sie fliehen, weil sie in der selbsterzeugten Negativität ihrer religiösen Verhältnisse gefangen bleiben. Oder aber sie infizieren sich mit der freien Erkenntnishaltung von Philosophie und Wissenschaft, was gleichsam zur Vernichtung des Islam in ihnen führen wird. Da diese jedoch nur bei einer Minderheit zu erwarten ist, wird ein muslimisch geführter Bürgerkrieg unumgänglich, der Europa (den Wirt) verwüsten und damit auch den Islam selbst zerstören wird, so dass sich der vermeintliche Sieg des Islam für diesen
als Pyrrhussieg erweisen wird.” [Für diese Aussage wurde Prof. Brandner auf FB gesperrt]


Die Erklärung des Handelskrieges durch US-Präsident Donald Trump gegen nahezu jeden ist tatsächlich nur ein Fall, wie Trump mit dem Kapitel-11-artigen Bankrott der Vereinigten Staaten umgeht. Eine freundlichere Art, das auszudrücken, wäre zu sagen, dass die US gegen ein internationales System rebelliert, dass seine Menschen im Interesse der Globalisten-Oligarchen ausgeplündert hat. Eine andere Art, es auszudrücken, ist zu sagen, die Welt verhandelt einen Ersatz für das Petrodollar-System. In jedem Fall können wir jetzt einiges mehr an Geschrei und Getobe erwarten, und möglicherweise sogar die seltsame Atomwaffe oder zwei, wenn die Verhandlungen fortschreiten.
In der Öffentlichkeit kann der Streit an der größten offenen Spaltung zwischen den europäischen Mächten und den Vereinigten Staaten seit dem Ende des zweiten Weltkrieges erkannt werden. Wir haben die Führer von Frankreich, Deutschland und der EU, die offen nach einem Ende der europäisch-amerikanischen Nachkriegsallianz rufen. Die US-Seite für ihren Teil hat öffentlich Sanktionen gegen europäische Länder angedroht. Unter der Oberfläche wäre eine US-Attentatskampagne gegen unfolgsame EU-Führer auch eine gute Vermutung.
Der unmittelbare Auslöser war Trumps Entscheidung, das Atomabkommen mit dem Iran zu verlassen. Natürlich weiß jeder, der die wahren Ereignisse verfolgt, dass Trumps Entscheidung, das iranische Atomabkommen aufzukündigen, nichts mit Atomwaffen zu tun hat und es in Wahrheit um Irans Ankündigung geht, Öl an Europa gegen Euro zu verkaufen, nicht gegen Petrodollar.


Am 25. September 2017 wurde der ehemalige US-Kongressabgeordnete Anthony Weiner zu 21 Monaten Gefängnisstrafe verurteilt. Weiner hatte ein 15-jähriges Mädchen dazu gebracht, sich auf Skype auszuziehen und an sich herumzuspielen. Zusätzlich zu den 21 Monaten bekam Weiner 3 Jahre Bewährung und wird seitdem im US-Register für Sexualstraftäter geführt.
Während Weiner seine Gefängnisstrafe verbüßt, ist auf alternativen US-Netzseiten seit Monaten die Rede von Weiners Laptop, welcher im Rahmen der “Sexting“-Ermittlungen von der New Yorker Polizei beschlagnahmt wurde. Es heißt, dass sich auf dem Laptop unter anderem rund 600.000 eMails von Hillary Clinton befinden, welche sie massiv belasten.
So sollen dort Belege für allerlei kriminelle Vergehen und Landesverrat gespeichert sein, wie auch diverses Filmmaterial, welches gestandene New Yorker Polizisten angeblich zum Weinen gebracht haben soll. Viele für geistig gesunde Menschen surreal klingende Thesen geistern hierzu durchs Weltnetz, darunter auch die über ein angebliches Video, welches Hillary Clinton mit Weiners Ex-Frau und langjährige Clinton-Vertraute Huma Abedin bei satanischen Kindsmord-Ritualen zeigen soll.
/siegel-gebrochen-unterlagen-im-zusammenhang-mit-anthony-weiners-prozess-werden-freigegeben/


Dass Merkel gemäß Pastor Tscharntke die “größte Verbrechergestalt der Menschheitsgeschichte” sei, bedarf keiner weiteren Ergänzung. Dass aber die Systempolitiker immer mehr von Ausnahmepersönlichkeiten als Verbrecher eingeordnet werden, ist neu. Nicht nur die bedeutendste Modedesignerin weltweit, die Britin Vivienne Westwood, sondern auch Lew Rockwell vom Mises-Institute, sehen in den Systempolitikern Verbrecher. Vivien Westwood ganz offen: “Politiker sind Verbrecher”. Und sich auf Murray Rothbard beziehend schreibt Lew Rockwell: “Politiker und Verbrecher sind weitestgehend eins und müssen strafrechtlich mit Härte verfolgt werden.”
Tatsächlich könnten in diesen Zeiten des implodierenden politischen Weltverbrecher-Syndikats seine abscheulichen Handlanger wie von einem “schwarzen Loch” zur Vernichtung angesaugt werden. Präsident Donald Trumps Krieg gegen den Globalismus ist durch seine harten antiglobalistischen Entscheidungen, wie die Verhängung von Strafzöllen gegenüber
“Verbündeten” und die Aufkündigung von internationalen Verträgen (Iran-Deal, Ausstieg aus UN-Sektionen, Rückabwicklung der Migrationspolitik) sichtbar fortgeschritten. Aber er strebt den entscheidenden Schlag an, er will die private jüdische Notenbank Amerikas, die FED, die sozusagen für die meisten Kriege der Welt verantwortlich ist, verstaatlichen….
Alice Weidels Anklagerede im Bundestag – Vorzeichen einer Welteruption: “Wir werden von Idioten regiert!” (Video)
Ergänzend hierzu:
Schuldeingeständnis Schäuble: Verbrechen, Hass und Vernichtungswille des Systems hat den Schutznationalismus zum Leben erweckt
/professor-kovacs-weidels-vorwurf-ist-noch-viel-zu-schwach/


Eigentlich macht es keinen Unterschied, ob die sogenannten Asylanträge vom Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) geprüft und teilweise positiv und teilweise negativ, beschieden werden, denn alle erzählen dieselben Geschichten. Den einen wird “geglaubt”, den andern “nicht”, nach dem Prinzip “ene mene buh, und drauß’ bist du”. Bleiben dürfen ohnehin alle, sie müssen nur sechs Monate lang die Gerichte beschäftigen, danach erhalten sie auch bei Nichtanerkennung eine Bleibeerlaubnis. Es ist doch ein Unding zu behaupten, Millionen Neger und noch mehr Millionen von Moslems seien politisch verfolgt. Menschen, die noch niemals ein politisches Wort geschrieben haben, geschweige denn, es als Analphabeten hätten schreiben können. Zudem kann kein Recht der Welt Nationen zwingen, fremde Menschen aufzunehmen. Weder Krieg, Verfolgung noch Naturkatastrophen können für die betroffenen Menschen ein Recht auf Aufnahme in einem anderen Land begründen, denn solche Bevölkerungsverschiebungen “verändern die politische Architektur und die Sicherheitslage grundlegend der Aufnahmestaaten grundlegend”. Damit ist das sog. Grundrecht für Fremde zur Aufnahme bei uns sogar verfassungsmäßig ein Verbrechen. Ach, Sie glauben, diese Feststellung stammt vom NJ, weit gefehlt, es handelt sich um das Eingeständnis des Markus Söder als Repräsentant des “Schwarzen Migrationssumpfs” und als amtierender Ministerpräsident Bayerns. Söder: “Unkontrollierte Zuwanderung hat 2015 nicht nur die politische Architektur, sondern auch die Sicherheitslage in Deutschland grundlegend verändert. Wenn die geplanten Ankerzentren zur Aufnahme von Migranten nicht funktionieren, wird es an der Grenze Zurückweisungen geben müssen.”


Warum in aller Welt haben Merkel, Macron und May (die drei M&Ms) eine solche Furcht davor dass der
Iran-Deal des Barack Hussein Obama (BHO) stirbt? Dieser Joint Comprehensive Plan of Action (JCPoA) genannte “Vertrag” war ohnehin nicht ratifiziert und Trump ist sogar berechtigt, ihn zu kippen. Außerdem
wissen wir von Q, dass 95% dieses Deals vor uns kleinen Leute geheim gehalten werden.
Übrigens: Barack ist der Name des Esels des “Propheten” des Islams. Also ist zu konstatieren, dass ein ehemaliger Präsident der Vereinigten Staaten von Nordamerika den Namen eines Esels trägt, und meines
Erachtens auch einer ist. Dies aber nur am Rande…
Ergänzend hierzu:
/qniversum-1-304-1-317/


Artikel zum Thema HAARP & Chemtrails: „Die bewusste und intelligente Manipulation der Gewohnheiten und Meinungen der Masse ist ein wichtiger Bestandteil der demokratischen Gesellschaft. Die, die diesen nicht sichtbaren Mechanismus der Gesellschaft manipulieren, bilden eine unsichtbare Regierung, die die tatsächliche Macht im Land hält. Eine kleine Gruppe von Menschen, von denen wir noch nie gehört haben, regiert uns, bildet unsere Meinung, formt unseren Geschmack und suggeriert uns unsere Ideen. Diese kleine Gruppe zieht die Fäden der öffentlichen Meinung, kontrolliert so die offizielle Regierung und plant die Zukunft….“  Edward Bernays (Aus seinem Buch “Propaganda”)
„Eine Gesamtbevölkerung von 250-300 Millionen Menschen, eine 95 %ige Reduzierung vom derzeitigen Niveau, wäre ideal!“
Ted Turner
Ergänzend hirzu:
/chemtrails-vergiftung-genozid/


Den ganz großen Wurf hat NDR-Reporter und GEZ-Schmarotzer Björn Ahrend gelandet, glaubt er. Nach „monatelangen Recherchen“, deren „Ausgangspunkt“ eine „Grundlagen-Studie der Amadeu-Antonio-Stiftung zum völkischen Rechtsextremismus in Niedersachsen“ ist, hat Ahrend Erschreckendes entdeckt, aufgedeckt und über den NDR in der Sendung „Hallo Niedersachsen“ vom 11. Februar (19.30 Uhr) einer bislang ahnungslosen Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Was ist passiert?
Im Nordosten von Niedersachsen gibt es traditionell gekleidete Menschen, die
* handfesten Berufen nachgehen und Brauchtumsfeiern auf ihren Höfen veranstalten.
* Sie wurden dabei beobachtet, wie sie Kontakte zur AfD herstellten und aufrecht erhielten,einige hätten angeblich auch Kontakt zur NPD oder zur Identitären Bewegung.
* Auch sollen manche von ihnen an Demonstrationen teilgenommen haben.
Ergänzend hierzu:
babyfamilie-2-2016


Erich Hambach berichtet aus gut informierten Kreisen was auf die DEUTSCH-Hausbesitzer zukommt. Wichtig für alle Menschen, die davon ausgehen Haus- und Wohnungseigentum zu haben und nicht in diese Falle rutschen möchten.

Ergänzend hierzu (nur) für Deutsche:
BODENRECHTE 1 ➡ https://www.agmiw.org/?p=1383
BODENRECHTE 2 ➡ https://www.agmiw.org/?p=2904
BODENRECHTE 3 ➡ https://www.agmiw.org/?p=3811


Anleitung zur Artgerechten Menschenhaltung:
Wo Potenziale sich entfalten dürfen, macht Arbeit richtig Spaß
15. September 2012 –  von Prof. Dr. Dr. Wolfgang Berger

Der renommierte Wirtschaftsautor, Philosoph und Ökonom Wolfgang Berger begleitet Unternehmen seit über 15 Jahren bei einer inneren Neuausrichtung. Seine Methode hat z.B. eine Hightechfirma von der Existenzbedrohung zur Marktführerschaft geführt, einem Handwerksbetrieb die Umsatzrentabilität verfünffacht und anderen Mittelständlern Umsatz und Belegschaft vervielfacht.

➡ /Anleitung-zur-Artgerechten-Menschenhaltung-Potenziale/Leseprobe


Wir leben in sehr schwierigen Zeiten. Die Menschen wachen in einem beispiellosen Tempo auf. Während die Welt, die uns umgibt, immer verrückter aussieht, suchen immer mehr Menschen nach Antworten darauf, was an diesem verrückten Ort wirklich passiert.
Wir finden uns in einer Situation wieder, in der wir verzweifelt nach Antworten suchen. Wir alle wollen wissen, was die Wahrheit ist. Doch ein ernstes Problem, mit dem wir konfrontiert sind, ist, dass wir von Geburt an konditioniert wurden, ausserhalb von uns selbst nach Antworten zu suchen. Wir sollen dem blind folgen, was uns Menschen in einer ‚Position der Autorität‘ sagen, und es für bare Münze zu nehmen. Dies ist von Geburt an tief in uns festsitzend, verbunden mit der Eltern-/Kinddynamik, bei der die Eltern ein autoritäres Mitspracherecht über das Leben des Kindes haben, statt dass die Eltern und das Kind offen und empfänglich füreinander sind und gemeinsam ein schönes Leben und eine schöne Realität erschaffen. Dies wird noch dadurch verstärkt, dass wir in der Schule mit der Lehrer-Schüler-Dynamik die soziale Konditionierung erhalten, und weiterhin durch die Strukturen der Gesellschaft und die Mainstream-Medien zum Erwachsensein verstärkt.


Greift dich jemand in deinem Umfeld immer wiederkehrend an oder verurteilt dich, bevor er die ganze Geschichte in Erfahrung gebracht hat? Wenn ja, bist du nicht allein damit und wisse, wie absurd diese Art von Interaktion ist – vor allem, weil sie so sehr vermeidbar ist!
Die einzige häufigste Konfliktquelle, die mir alltäglich begegnet, ist der Akt der Vermutung – alles irgendwie zu mutmassen, bevor jemand die Fakten versteht. Wir versäumen zu fragen und vermuten stattdessen. Falls unsere Vermutung dann negativ ist, befassen wir uns gewöhnlich mit einer ziemlichen Menge an emotionalem Gepäck, kommen zu falschen Schlüssen und verankern falsche Überzeugungen in unseren fehlgeleiteten kleinen Köpfen.
Wenn du nun ein Problem mit jemandem hast, kümmere dich zuerst um die Fakten. Vermute nicht einfach irgendetwas, denn genau die Weise du dieses Problem siehst, wird höchstwahrscheinlich deine Emotionen und Handlungen erheblich beeinflussen. Wenn wir etwas missinterpretieren, mögen wir falsch liegen, und dann könnte unsere ganze Geschichte, all unsere emotionalen Reaktionen und eine Folge von Handlungen falsch, deplatziert und fehlgeleitet sein. Das ist eine Art von Gewalt, der Einstieg in einen Kampf – auf Grund von unrichtigen Denkens. Während die meisten uns für diese Vermutung ‚schuldig‘, d.h. verantwortlich gewesen sind und in irgendeinen Kampf unter falschen Vorzeichen einstiegen, müssen wir das nicht beibehalten. Wir können das tatsächlich erheblich verringern. Selbsterkenntnis und Selbstehrlichkeit sind ein Akt des Mitgefühls, wenn wir Vermutungen tätigen. Falls dann die Vermutung ungeprüft stehen bleibt, können Szenarien explodieren und sich in ausgewachsene Kriege verwandeln – zwischen Paaren, Unternehmen, Gemeinden und Ländern.


 


 

 

 

Wohin uns nun die Reise führt (#33J) – V1.4.

aktualisiert am 03.04.2018 – 18Uhr

“Deutschlands Zukunft ist abhängig von einer wissenden Mini-Minderheit in ihrem Verhältnis zur unaufgeklärten Mehrheit. Nicht in der Masse liegt die Kraft, die unser Volk und mit ihm die Menschheit zu neuen Höhen führen wird, sondern in der wissenden Mini-Minderheit, die unserem Volk als eine neue Elite aus dem Studium des Handbuchs und seiner Umsetzung in politisches Handeln erwachsen wird.”
Lummert´sche Satz

Wir können nicht den Gang der Geschichte aufhalten. Alle müssen sich damit auseinandersetzen, dass der Islam ein Teil unseres Landes geworden ist. Und die Muslime müssten sich klarmachen, dass sie in einem Land leben, das nicht von muslimischen Traditionen geprägt ist. Und der Rest der Bevölkerung muss akzeptieren, dass es in Deutschland einen wachsenden Anteil von Muslimen gibt.
Wolfgang Schäuble [welcher auch sagte, ohne Zuwanderung gäbe es Inzucht in Deutschland]

“Ich muss zugeben, dass ich nach dem 30. April 2017 das Vertrauen in die politische Führung verloren habe.”
Kapitän zur See Jörg-Michael Horn

Alles wird gut, wenn auch Du es denn so wünscht! Bleibe stark in deiner Schöpfungskraft.
ICH BIN


Die japanische khazarische Mafiasklaven-Regierung, die verzweifelt ums Überleben kämpft, zettelt die Entfernung von US-Truppen aus Japan an, ebenso wie das Ende des Regimes von US-Präsident Donald Trump, laut japanischen Quellen vom rechten Flügel nahe beim Kaiser. Darum waren der frühere US-Präsident Barack Obama und der frühere thailändische Premierminister Thaksin Shinawatra hier, sagen die Quellen. Das japanische Regime arbeitet bei diesen Bemühungen gegen das Trump-Regime zusammen mit den khazarischen Sklavenregimes von Theresa May im Vereinten Königreich, Emmanuel Macron in Frankreich und Angela Merkel in Deutschland, sagen die Quellen. Der französische Zweig der Rothschild-Familie ist tief in diese Züge verwickelt, bestätigen CIA-Quellen in Asien.
Das japanische Regime ist diesen Anti-Trump-Bemühungen beigetreten, weil es durch eine Reihe von öffentlichen Zurechtweisungen durch die Trump-Militärregierung alarmiert wurde. Die größte ist, dass Japan total aus der Kette herausgefallen ist bezüglich Schritten in Richtung Frieden auf der koreanischen Halbinsel. Japans Regierung ist auch aufgebracht, dass sie, anders als andere US-Verbündete, keine Ausnahmen von den US-Zöllen auf Stahl und Aluminium bekommen hat, sagen die Quellen. Das ist der Grund, warum die japanische Regierung unerhörte (für ein gewöhnlich unterwürfiges, stiefelleckendes Regime) öffentliche Tadel der US-Schritte verlauten lässt.


Wir befinden uns inmitten der fakenews-Zeiten. Ein Video von “Anonymus” macht die Runde:  Errichtung Neu-Israel in Mitteleuropa! – Polen. Ungarn … bis 2030
Unser Kommentar hierzu: Dies sind uralte Pläne, welche auch im Buch über die Horus-Loge nachzulesen sind. Die Umsetzung dieses Plans ist undenkbar. Ausgerechnet in Polen, wo der Antisemitismus historisch tief verwurzelt ist, wegen der Masse der khasarischen Juden, die vor dem WK Teil II dort siedelten. Die polnischen Juden-Pogrome waren die schlimmsten von allen! Nicht zuletzt wegen der Kriegsgräuel im polnisch-russischen Krieg und im WK Teil II, als die jüdischen Bolschewiken die Sowjetunion kontrollierten (über 90% der Mitglieder des Zentralkommites waren jüdisch). In Polen und ebenso in Ungarn ist der Nationalismus sehr stark. Wie sollte ein Victor Orban (am kommenden Sonntag wird dort gewählt) das seinen Wählern plötzlich vermitteln wollen? Das Argument der Wasserknappheit ist lächerlich. Die besteht allein aus Profitgründen. Eine hochgerüstete Nuklearmacht an der russischen Grenze? Da werden die Russen bestimmt mitreden wollen. In den osteuropäischen Staaten ist der Vorbehalt gegen Juden ganz allgemein verbreitet und das nicht nur aus religiösen Gründen. Dieser aberwitzige Plan ließe sich allein in einer installierten NWO mit brachialer Gewalt durchsetzen. Es gab schon ähnliche Pläne (Madagaskar z.B.), aber ich denke die Vereinigten Staaten v. Amerika sind erstmal mit sich selbst beschäftigt, auch wenn Trump hinter Israel steht. Mitteleuropa ist nicht der Nahe Osten und an so einem Vorhaben gingen die Amis schlicht vollends pleite, soweit sie es nicht schon sind. Auf der anderen Seite berichten ungarische Makler über massive Immobilienaufkäufe nebst Einwanderung, insbesonders in Budapest, seitens Menschen aus China und Israel.


Die Telekom diskreditiert ihre – mit der Regierung unzufriedenen – Kunden nun als Rechtsradikale Putin-Fans mit tiefsitzender Angst und Affinität zu Verschwörungstheorien – also als naive asoziale Psychopathen. Das neue Motto der Telekom: „Don´t be stupid! Was du nicht auf dem Marktplatz herumschreien würdest, das tue auch nicht in Netzwerken!“ Übersetzt: Klappe halten! Duckmäusern! Das meint das neue Telekom-Sprachrohr Lars Wienand. Wer sich unabhängig der einheitlichen Mainstream-Medien mit offenen Augen und Ohren durch Deutschland bewegt und wie Journalist Lars Wienand das Soziale Netz beobachtet, weiß eigentlich: Immer mehr ganz normale Menschen in Deutschland haben die Nase voll von ihrer „Kanzlerin“, die sich längst wie eine totalitäre „Führerin“ verhält. Sie haben die Nase voll von einer Art neuer Feudal-Elite, welche die Welt auf Kosten der eigenen Bürger verändern möchte, während der Souverän – das Volk – gefälligst die Klappe halten und sich politisch korrekt anpassen soll, so wie im SED-Regime oder im Dritten Reich…..
Den Streikaufruf findet ihr hier: ➡/wohin-uns-nun-die-reise-fuehrt-33i


Merkels klammheimliche politische Agenda aufgedeckt, bloßgestellt, entlarvt. Dieses geschah soeben ausgerechnet im Feuilleton der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ). Deren Redakteur Dietmar Dath schreibt leider im elaborierten Kryptodeutsch des Hochintellektuellen, was einer massenhaften Verbreitung seiner interesBearbeitensanten Aussagen leider im Wege steht. Auch, dass nur das Intro von der FAZ freigeschaltet wurde, der Rest des Artikels einer Bezahlschranke unterliegt, dürfte der Verbreitung dieses außergewöhnlichen Inhalts kaum dienlich sein.
Doch – Gott sei Dank – gibt es inzwischen massenwirksame und unabhängige Foren wie JouWatch, die solche Perlen der Erkenntnis vor den Säuen retten und sie geschliffen dem virtuell umherschweifenden Plebs zugänglich machen. Die Grundgedanken des Dietmar Dath lohnt es allemal aufzugreifen und – ob mit oder ohne FAZ – fortzuspinnen und an etlichen Ecken und Enden künftig in die öffentlichen Diskussionen einzubringen. Achtung, hinsetzen, aufgepasst…!


Der Duden weiß nun auch Bescheid…. na dann…. 🙂

Zitat: “rechtsgerichtete politische Bewegung, deren Mitglieder die Bundesrepublik Deutschland nicht anerkennen und behaupten, das Deutsche Reich bestehe [in früheren Grenzen] bis in die Gegenwart fort.”
Eigenrecherche – z.B. beim BVerfG – ist gleich Null… das sinnfreie nachplappern und abschreiben ist des Journalisten täglich´ Brot.
https://www.duden.de/rechtschreibung/Reichsbuergerbewegung
➡ Wer es genauer wissen möchte: /reichsbuerger/


Bis zum Zusammenbruch des Ostblocks war es oft einfach, die Welt zu definieren, gab es doch nur zwei politisch-territoriale Blöcke – Ost und West – die nur von den sie beherrschenden Globaljuden zu einem Weltstaat zusammengefügt werden sollten.
1989 kam dann der vom Westen herbeigeführte Zusammenbruch des Ost-blocks und es schien, als würde das EINE-WELT-JUDENTUM gesiegt haben. In Russland war der EIN-WELTLER Gorbatschow am Ruder, wurde dann sogar von Boris Eltsin (Jelzman), alias Jelzin, abgelöst und Russland befand sich in jüdischen Händen. Das Rothschild-Imperium ließ seine Handlanger Michail Chodorkowki, Boris Beresowski, Wladimir Gussinski, um nur drei zu nennen, Russlands Bodenschätze stehlen. Die EINE-WELT schien unabwendbar geworden zu sein, bis das Jahr 2000 und mit ihm Wladimir Putin in Russland an die Macht kam. Die Welt begann sich langsam zu ändern. Schon bei seinem Amtsantritt wurden in Putins Kreml-Umgebung die Herren Beresowski und Gussinski als “Bakterium” bezeichnet, das stürbe, sobald der “befallene Körper Russland gesunde”. 2007 verankerte Putin dann auf der MSC die Exit-Marke zum Ausscheiden aus dem EINE-WELT-PLAN im weltpolitischen Boden. Fortan wurden weltpolitische Veränderungen sichtbar.
Ergänzend hierzu:
Ohnmächtige West-Dekadenz wird durch Putins Macht sichtbar


Mit Zypern fing es an, wo alle Menschen ihr Bankvermögen ab 100.000 Euro verloren hatten, und zwar Dank des EU-Bankensystems. Jetzt geht es mit dem Baltikum weiter. In Estland wurden sämtliche Auszahlungen der Verso-Bank gestoppt, nachdem vorher bereits die lettische ABLV-Bank zusammengebro-chen war. Vorgeschützt werden “Geldwäsche” und “undurchsichtige Geschäfte”, doch in Wirklichkeit brechen die Banken unter der Last der ihnen von Merkel aufgezwungenen Finanzwetten mit den Wall-Street-Juden zusammen. In Kürze werden im Zentrum der EU alle Banken ebenfalls schließen müssen.
In Italien könnte es zu einer Koalitionsregierung von Lega und 5-Sterne kommen, die der Hass auf die Merkel-EU eint. Die Merkel’sche Finanzbetrugs-Oligarchie (Goldman-Sachs-Banker ist Staatssekretär im Finanzministerium) nennt eine solche Regierungskoalition “Operazione Frankenstein”, weil die Wahlen jene gewonnen haben, die gelobten, das System zu zerlegen. In Brüssel und an den Finanzmärkten ist die Sorge große. 5-Sterne und Lega – das galt schon vor den Wahlen, als es noch niemand für möglich gehalten wurde, als Horrorszenario. Beide finden, dass der Euro den Italienern mehr schadet als nützt und dass die EU sie unerhörterweise bevormundet. Dass man Wladimir Putins Russland nicht mit Sanktionen bestrafen, sondern sich vielmehr intensiver mit ihm verbünden sollte. Dass Italien, wie Donald Trumps Amerika, Importzölle auf chinesische Waren erheben müsste.” (SZ, 30.03.2018) Die EU-Explosion vor Augen, verbündete sich Merkel mit der britischen Kriegshetzerin Theresa May gegen Russland, hoffend, die Briten würden Merkels Kriegssolidarität mit einer Brexit-Aufgabe belohnen, um so der Italexit-Gefahr, auch für Goldman-Sachs, besser begegnen zu können….
http://www.concept-veritas.com/nj/sz/2018/03_Mar/31.03.2018.htm


 Karfreitags-Predigt Marx: Christen müssen auf Muslime zugehen. Kardinal Reinhard Marx appelliert an die Christen in Deutschland, Muslime zu sich einzuladen. Er warnt vor einer neuen „Zeit der verbalen, politischen und militärischen Aufrüstung.“, – so weiß die Frankfurter Rundschau zu berichten.

So, dann tun wir einmal so, als würden wir dem hochverehrten Herrn Kardinal ein paar ganz einfache Fragen stellen, auf die er gar nicht zu antworten bräuchte, weil man zu den richtigen Antworten auch ganz leicht selber kommen könnte.
1. Sehr verehrter Herr Kardinal, was glauben Sie als Fachmann für Glaubensfragen, wie viele Mitglieder von „die Menschen“ Ihre rührende Predigt gehört haben und wie vielen von denen wiederum Ihre Worte derart zu Herzen gegangen sein könnten, daß sie nun „auf die Muslime zugehen“ werden? – Richtige Antwort: Maximal alle Christen, die meine Predigt gehört haben. Von den Moslems eher keiner.
2. Herr Kardinal, für wie klug halten Sie es, auf jemanden aus einer Gruppe, die Ihre Predigt nicht gehört hat und aus der heraus Ihre Ermordung angekündigt wurde, unbewaffnet zuzugehen? – Richtige Antwort: Für nicht besonders klug….
Ergänzend hierzu:
/die-islamisierung-von-nrw-schreitet-voran-heimatfoerderung-auch-fuer-islamvereine/
/burgwedel-buerger-entlarvt-naiv-gutmenschliche-fluechtlingshelferin-und-die-anderen-stechen-leute-ab/


Offener Brief an den Präsidenten des Zentralrates der Juden Dr. Josef Schuster zum Thema „Muslimischer Antisemitismus“

Sehr geehrter Herr Dr. Schuster,

Mit großem Interesse und zugleich Erstaunen, habe ich im Domradio ihre Besorgnis über den Anstieg des Antisemitismus gelesen. Unter der Überschrift „Neue und erschreckende Dimension“ berichtet die katholische Medienplattform, dass Sie eine „neue Generation von Antisemiten in Deutschland heranwachsen sehen“. Weiterhin kommen Sie laut einem Interview mit der „Passauer neuen Presse“ zu dem Schluss, dass die „Zuwanderung von Muslimen“ der Hauptgrund für diese Entwicklung ist. „Leider seien unter diesen, zahlreiche antijüdische Ressentiments vorhanden“.
Was mich erstaunt ist der Zeitpunkt mit der Sie mit dieser an Binsenweisheit grenzenden Erkenntnis an die Öffentlichkeit treten. Auf welchem Planeten oder besser in welchem Paralleluniversum haben Sie und andere jüdische Intellektuelle in den letzten zehn Jahren gelebt? Bereits vor der Masseneinwanderung sogenannter muslimischer Schutzsuchender haben die Angriffe auf Juden in Deutschland ein erschreckendes Ausmaß angenommen. So wurde 2014 der Offenbacher Schulsprecher Max Moses Bonifer von Muslimen mit dem Tod bedroht, so dass er aus Protest vorzeitig sein Amt aufgab. In einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung sagte er….
Ergänzend hierzu:
http://www.concept-veritas.com/nj/sz/2018/04_Apr/01.04.2018.htm


Gestern überraschte Israels Ministerpräsident Benjamin Netanjahu gleich zweimal. Erst meldete er, er habe mit dem UN-Flüchtlingshilfswerk vereinbart, Israels Negerflüchtlinge im Rahmen des UNHCR-Umsiedlungsprogramms in die BRD um-zusiedeln, um nur Stunden später diese Vereinbarung als ob-solet zu erklären.
Kaum hatte Merkels Hauspostille WELT gestern getitelt “Israel will Migranten nach Deutschland umsiedeln”, willigte der “härteste Anti-Migrations-Innenminister” der BRD-Geschichte in Netanjahus Plan ein. Aus dem Innenministerium hieß es: “Deutschland ist seinen humanitären Verpflichtungen auch durch die Aufnahme solcher Flüchtlinge immer umfassend nachgekommen und wird das auch in Zukunft tun.” Das ist der echte Drehhofer, der als Innenminister am 23. März 2018 den Begriff Heimat so erklärte: “Bei Heimat geht es um die Verankerung unserer Verwurzelung. Um ein kulturell angestammtes Umfeld in einer globalisierten Welt. Es geht schlicht und einfach um Zusammenhalt, um Geborgenheit, um den Halt, den jeder Mensch in unserem Lande braucht.” Heimat, welch ein zynischer Begriff aus dem Munde des Drehhofer, denn er ist es, der unsere Restheimatland von 200 bis 300 verschiedenen Ethnien kulturell zu Tode schänden lässt, obwohl er sagt, dass der Mensch sein “kulturell angestammtes Umfeld zum Leben braucht”. Im Umkehrschluss heißt das: Drehhofer macht uns heimatlos – tot.


Was sich hinter den „Vereinten Nationen“ verbirgt, die Deutschland immer noch als Feindstaat einstufen, ist Kennern der Materie längst klar. Doch immer noch werden die Pläne der „Replace Migration“ hartnäckig als rechte Verschwörungstheorie in den Qualitätsmedien negiert. Daneben gibt es weitere Pläne von Think Tanks und Organisationen zur Umvolkung von ganz Europa. Eine kurze Zusammenfassung findet sich hier: Pläne der Transnationalsozialisten zur Umvolkung Deutschlands und Europas.
Und nun soll es mit weiteren Schritten Volldampf voraus gehen. Die Presselandschaft schweigt weitgehend – bis auf den Heise-Verlag. Dort heißt es unverblümt: „Verabschiedung noch in diesem Jahr geplant: Die nationalen Spielräume werden enger, so die Befürworter der Pakte.“  Nur ein Land beteiligt sich nicht an dem Global Compact – die USA. Der globale Ansatz in der New York Erklärung sei nicht mit der Souveränität der USA zu vereinbaren, wird die Gesandte Nikki Haley zitiert. Die angesprochene New Yorker Erklärung vom 19. September 2016 besagt, das bis Ende 2018 zwei neue Rahmenwerke erarbeitet werden sollen. https://dieunbestechlichen.com/produkt/massenmigration-als-waffe/Entwürfe für beide Pakte lieegen jetzt vor. Der Migrations-Pakt soll plangemäß am 10./11. Dezember auf einer Konferenz in Marokko angenommen werden….
Ergänzend hierzu:
GENOZID  / ETHNOZID an den Deutschen & der Bevölkerungsaustausch!
Hauptartikel: ➡ https://www.agmiw.org/?p=2192
Teil 2 – Wohin uns nun die Reise führt (4) ➡ https://www.agmiw.org/?p=5042
Teil 3 – Aktuellles & Zitate: ➡ https://www.agmiw.org/?p=7712
Teil 4 – Aktuelles: ➡ /der-genozid-bevoelkerungsaustausch-teil-4
Teil 5 – Dies & das: ➡ /der-ethnozid-an-den-deutschen-nationalen-voelkern
/wohin-uns-nun-die-reise-fuehrt-teil 13
/eine-wunderbare-rasse-die-diversifikation/


Gerüchte hört man immer mal wieder und die meisten lösen sich in Luft auf, vor allem dann, wenn keine sichereren Quellen bekannt sind. Wir lieben sichere Quellen, am besten noch aus dem Mainstream, denn dann muss es ja stimmen (Ironie off). Doch was sind sichere Quellen? Seriöse Augenzeugen z. B. oder Whistleblower, aber auch auf Echtheit überprüfte Dokumente. So was in der Art.
Mein letzter großer Coup war das Schreiben vom Bürgermeisteramt Buchenbach. Zu Beginn hielt die Mehrheit dieses Schreiben für einen Fake, bis sich der SWR eingemischt hat und weitere Recherchen ergeben haben, dass alles genau so wa(h)r, wie ich es geschrieben hatte. Das war quasi meine Rettung. Zur Vorgeschichte muss man sagen, dass ich vorab einen regen E-Mail-Verkehr mit dem Mittelsmann hatte, dem ich die Geschichte anfangs auch nicht abkaufte, einfach weil es so abstrus war. Doch inzwischen weiß ich, je abstruser ein Gerücht, desto höher der Wahrheitsgehalt.
Seit ein paar Tagen geht ein weiteres Gerücht herum und zwar wie ein Lauffeuer. Von allen Seiten hört man nahezu die gleiche Geschichte. Selbst in mir völlig unbekannten Foren wurde es schon erwähnt. Ich wurde vermehrt angesprochen und angerufen, von Leuten, die sich schon lange nicht mehr gemeldet haben, nur um die Frage gestellt zu bekommen: “Weißt du was näheres?” – “Nein, bisher noch nicht, aber ich werde recherchieren, solange, bis ich dieses Gerücht bestätigen oder dementieren kann!”
P.S. Das Foto gehört in die Kategorie “fakenews”… oder doch nicht? 🙂 Gedanken erschaffen Realitäten. Ergo: manifestiert (weiter) …!
/update-zur-geruchtekuche


Um zu einem plausiblen und kohärenten »Szenario«, wie die vorgeschichtlichen Ereignisse in ihrer Gesamtheit abgelaufen sein könnten, zu gelangen, ist es erforderlich, dass wir zunächst erst einmal einige grundlegende Prämissen formulieren, Ausgangspunkte für unsere Überlegungen, die uns zweifelsfrei und unangreifbar erscheinen.
Nur wenn wir uns von solchen Prämissen leiten lassen, werden unsere Überlegungen kritische Denker und bewanderte Kenner der Materie (sofern sie keine apriorisch-ideologische Aversion gegen dergleichen haben) überzeugen und nicht Widerstand in unserem eigenen Unterbewusstsein gegen unsere verstandesmäßig formulierten Thesen hervorrufen.Mithin scheiden die schulwissenschaftlichen »Paradigmata« aus unseren Betrachtungen aus! Sie werden wir als Prämissen nicht verwenden können. In zahlreichen gelehrten Werken kompetenter Autoren (1) – Wissenschaftstheoretiker und Wissenschaftshistoriker – ist inzwischen hinlänglich nachgewiesen worden, wie »windig«, ewig provisorisch, in keinem einzigen Falle überzeugend bewiesen die Dogmen unserer Schulwissenschaft sind.
Wir haben es hier mit Scholastik, statt wahrer Wissenschaft, zu tun. Wie die Vögel lassen wir uns quasi von »Vogelscheuchen«, nämlich den Paradigmata, beeindrucken! Von Horst Friedrich †…..
Ergänzend hierzu:
/lexikon-der-verbotenen-geschichte-verheimlichte-entdeckungen-von-a-bis-z/
/gestorben-ist-noch-lang-nicht-tot-was-uns-wirklich-im-jenseits-erwartet/


Wir haben das Thema “Kommerzielles” mit aufgenommen, weil sich die ganze Welt im Handelsrecht befindet, ob wir das nun wollen oder nicht. Auf dieser Welt dreht sich alles nur um Verträge und Profit. Bei allen Problemen, die wir haben, steckt immer die Gier nach Geld und Macht dahinter.
Der Diplomat hat auf unsere Anfrage reagiert und folgende Stellung zum Thema “Einwanderer/Flüchtlinge” genommen. Wir dürfen dies hier veröffentlichen, dafür ein großes Dankeschön. Zwar handelt es sich hier nicht um eine klassische “Mitmach-Aktion”, jedoch halten wir es für wichtig, dass diese Informationen verbreitet werden, damit der eine oder andere seine Investitionen in Zukunft überprüfen kann und das im Hinblick auf die hier dargelegten Hintergründe.
Wir wünschen allen erhellende Erkenntnisse!!!
Aufruf zum Investitionsboykott
vom “Diplomat”: ➡ /kommerzielles/investitionsboykott-gegenuber-den-europaischen-staaten

Jo Conrad unterhält sich mit den Bürgermeisterkandidaten Jan Hartung und Mohammed Zerfaoui aus Sondershausen über die Bedingungen, die erfüllt sein müssen, aber auch Einmischung des Verfassungsschutzes, sowie die Wichtigkeit der Staatsangehörigkeit und den Unterschied von RuStAG und StAG.

Zum Schluß die Standarte des Bundespräsidenten von “Deutschland” und die Standarte des Reichspräsidenten (1926 – 1933) der Weimarer Republik.

https://de.wikipedia.org/wiki/Bundespr%C3%A4sident_(Deutschland)
➡ https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Standarte_Reichspr%C3%A4sident_1926-1933.svg

Deutschland ist nach der Begriffsdefinition des Jur. Wörterbuchs (Köbler):

Deutschland ist die untechnische Bezeichnung für das Staatsgebiet des Deutschen Reichs (in den Grenzen des Jahres 1937 vor dem Anschluss Österreichs vom 13. 3. 1938, der Einverleibung des Sudetenlands vom 29. 9. 1938, der Einverleibung des Protektorats Böhmen und Mähren vom 16. 3. 1939, der Einverleibung des Memelgebiets vom 22. 3. 1939 und der Einverleibung der Stadt Danzig vom 1. 9. 1939) sowie für die Bundesrepublik Deutschland.”
juristisches-woerterbuch-2003

Gemäß den Vereinten Nationen und den Vertretern des Weltpostvereins zu Bern ist die “Bundesrepublik (in) Deutschland” nicht mehr existent.
https://www.agmiw.org/brd-bund/
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Wunderschöne Zeitrafferaufnahmen unserer Milchstrasse von der Erdoberfläche aus.
 
 
 

Die Täuschung im Rechtsverkehr (#2) – Blanko-Geschäfte!

Zum Einstieg in dieses Thema rege ich an vorab auch diese beiden Artikel zu lesen:

RICHTER – Wo ist denn mein „gesetzlicher“ Richter?
https://www.agmiw.org/?p=1072
RECHTSVERKEHR – die angewandte Täuschung im Rechtsverkehr
https://www.agmiw.org/?p=1190

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leergeschaeft001

Alle sog. URTEILE & BESCHLÜSSE sind und bleiben UNGÜLTIG! Daher senden wir diese wirksam zurück an den Absender!

Beachten: Es gibt keine Verjährung aufgrund Täuschung im Rechtsverkehr aufgrund der fehlenden Unterschriften. Daher bleibt der Vorgang schwebend.

Es folgt nun eine Handlungsanleitung zur effektiven Abwehr nicht unterschriebener Urteile/Beschlüsse vornehmlich in Strafsachen => Herrenlose Rechte

Es geht um die am 28.08.2016 gefundene Erkenntnis zu sog. Beschlüssen, Gerichtsurteilen, Säumnisurteilen (Verwaltungsakten) => blanko Geschäften der UN-Treuhandverwaltung BRD und dem damit einhergehenden korrekten zuordnen dieser in Wahrheit „Herrenlosen Rechte“.

Zum Anfang ein paar rechtliche Fakten: Köbler: blanko (Adv.) weiß, unausgefüllt

Blankogeschäft ist das gegenüber einer noch nicht endgültig bestimmten Person vorgenommene oder mit einem noch nicht endgültig bestimmten Inhalt vereinbarte Geschäft, bei dem der Geschäftsgegner regelmäßig die →Ermächtigung, die noch offenen Teile des Geschäfts – innerhalb eines ausdrücklich oder sinngemäß vereinbarten Rahmens – zu bestimmen, erhält. Bleibt er nicht im Rahmen der Ermächtigung, so handelt er treuwidrig und kann schadensersatzpflichtig werden. Dritte brauchen die Beschränkung regelmäßig nicht gegen sich gelten zu lassen. Lit.: Köhler, BGB Allgemeiner Teil; Wimmer-Leonhardt, S., Rechtsfragen der Blankourkunde, JuS 1999 L 81

Wikipedia: Als Blankoscheck (adj. Kurz blanko, v. Ital.: bianco, weiß, leer, unausgefüllt) bezeichnet man umgangssprachlich:

(1.) (im ursprünglichen Sinne:) das mit der Unterschrift des Kontoinhabers oder Kontobevollmächtigten versehene Scheckformular, das ansonsten keine weiteren Einträge (insbesondere keinen Betrag) enthält. Mit einem solchen Blankoscheck ist es dem Besitzer dieses Formulars möglich, jede ihm genehme Summe vom Konto des Kontoinhabers abzuheben. Überziehungslimits können hier allerdings betragsmäßige Grenzen setzen. (Anm. ACHTUNG Gleiches gilt natürlich dann auch z.B. für Blanko-Urteile/Beschüsse ? … aber sehen wir weiter!)

(2.) (im weiteren Sinne:) eine, in welcher Form auch immer, abgegebene Vollmacht oder Erlaubnis an einen Dritten, für den Vollmachtgeber ohne irgendwelche Beschränkungen handeln zu dürfen. Ein solcher „Blankoscheck“ ist zum Beispiel die vom Vollmachtgeber erteilte Generalvollmacht an eine andere Person. Diese bevollmächtigte Person kann mit der Vollmacht so lange „schalten und walten“, wie nicht die Vollmacht rechtswirksam widerrufen ist.
Siehe: Kein Blankoscheck ist beispielsweise die Vollmacht eines Mandanten an seinen Rechtsanwalt, für ihn in einer bestimmten Sache tätig zu werden. Diese Vollmachten sind regelmäßig auch nicht als „Generalvollmachten“ formuliert, sondern decken nur die konkret notwendige Entscheidungsfreiheit ab.

(3.) (im übertragenen Sinne:) eine Ermächtigung oder sonstige Regelung, welche einer Person oder einer Institution sehr weitreichende Handlungsfreiheit einräumt sowie keine oder nur geringe Aufsicht und Kontrolle über die entsprechenden Handlungen vorsieht. (Beispiel: Blankoscheck/Blankovollmacht an Österreich-Ungarn 1914, s. u.)

Und nochmals Wikipedia:
Fehlt auf Schriftstücken die erforderliche Unterschrift oder ist sie aus bestimmten Gründen ungültig, so entfalten diese Schriftstücke keinerlei Rechtswirkungen auch Verträge sind entsprechend NICHTIG. Selbst ein guter Glaube an die Echtheit von Unterschriften genießt keinen Rechtsschutz, sodass ungültige oder gefälschte Unterschriften nicht zu rechtswirksamen Verträgen führen.

ACHTUNG! Die Unterschrift welche wir als Mensch nun – nach dieser Aufklärung – auf einer sog. Ausfertigung eines Beschlusses/ Urteils leisten werden, um das sogenannte Urteil/Beschluss wirksam für NICHTIG zu erklären, ist definitiv KEINE FÄLSCHUNG, sie ist ECHT! Weil, wir unterzeichnen lediglich für „Müller“ „Schmitz“ als Richter, um das Urteil/Beschluss (Entwurf), das in Wahrheit ein Blankogeschäft ist, zu vervollständigen. Mit dem Durchstreichen → rechtswirksamen „ungültig machen“ wird das Vertragsangebot wirksam abgelehnt! Zudem wird der Vertragsentwurf des sogen. Gerichts im gesamten Wortlaut NICHT verändert.

Fiktionstheorie ist die Theorie zur juristischen →Person, die davon ausgeht, dass für die Zuordnung herrenloser Rechte die juristische Person durch →Fiktion geschaffen werden müsse. Sie steht im Gegensatz zur Theorie der juristischen Person als realer Gesamtpersönlichkeit. Lit.: Köbler, Deutsche Rechtsgeschichte; Enneccerus/Nipperdey, Allgemeiner Teil

Fiktion (Erdichtung) ist der Rechtssatz, der eine in Wahrheit nicht bestehende Tatsache als bestehend behandelt (z. B. § 894 ZPO Ist der Schuldner zur Abgabe einer →Willenserklärung verurteilt, so gilt die Erklärung als abgegeben, sobald das →Urteil →Rechtskraft erlangt hat). Die Fiktion kann im Gegensatz zu einer gesetzlichen →Vermutung nicht durch Gegenbeweis entkräftet werden. Lit.: Jochmann, M., Die Fiktion im öffentlichen Recht, 1998

Was passiert tagtäglich in der UN-Treuhandverwaltung BRD?

Ein z.B. Säumnisurteil (=> Nichtteilnahme an einer Verhandlung zum Treuhänder der PERSON) wird einer Person, genannt Beklagter/Schuldner zugestellt. Es ist ein Angebot/Entwurf, welches dir – dem MENSchen – unterbreitet wird, nichts weiter! (Vor allem das Angebot dich als MENSch doch bitte unbedingt mit der Person zu identifizieren!)

Dieses sog. Urteil/Beschluss wird nun, entgegen tatsächlicher Rechtsprechung, dem MENSchen als sogen. Beklagten/Schuldner in Form eines BLANKO-Geschäftes blanko beglaubigt zugestellt. Es wird eine vom sogen. Richter nicht unterschriebene sogen. Ausfertigung* (*welche beantragt werden müsste, darum ist es KEINE Ausfertigung, denn dies wird zur Täuschung im Rechtsverkehr lediglich glaubhaft gemacht!), zugestellt.

Nicht vom Richter unterschriebenes Urteil/Beschluss → Verwaltungsakt → Generalvollmacht => Herrenloses Recht!

Was sollst du nach deren Maßgaben tun?

Dazu gab es bisher lediglich 2 Möglichkeiten. Die Erste ist, du ignorierst es (= konkludente Zustimmung). Die Zweite ist, du reagierst, indem du es zurückweist, dem widersprichst oder einen Einspruch etc. einlegst (Einlassung/Akzeptanz). In beiden Fällen gehen SIE also von deiner Einlassung als diese Person Max Mustermann aus. In beiden Fällen werten Sie es als „Annahme der Treuhand/des Vertrages“.

BINGO für SIE eher nicht für Dich, so lief es bisher ab!

Interessant dabei ist nun jedoch, daß die sogen. Justizbeschäftigte, die sich in der Regel als Urkunds“beamtin“ ausgibt, in Wahrheit ein Blanko-Urteil/-Beschluss/-Säumnisurteil, nicht vom Richter unterschrieben aber beglaubigt, zugestellt hat. Nach Vertragsrecht ist dies eine klare Aufforderung an dich, den Empfänger, dieses Urteil/Wertpapier zu vervollständigen, durch Unterschrift zu aktivieren (man kann nur etwas für UNGÜLTIG erklären, was zuerst durch Unterschrift aktiviert/gültig war!), bzw. um deinen Willen zu diesem Angebot kund zu tun. Wie anders soll dieses Vorgehen verstanden werden, als die Aufforderung von einer Firma mit Namen Gericht, ein Wertpapier → Urteil zu ergänzen und durch Unterschrift zu aktivieren? Es wäre als die Aufforderung zu verstehen, eine Blanko-Beglaubigung für Richter Müller/Mayer/Schmitz zu unterschreiben und damit den Vertrag zum tragen zu bringen bzw. das Wertpapier zu Wert zu machen / sprich zu aktivieren (dem Ganzen Rechtskraft zu verleihen, da es zuvor ja nur ein Entwurf war).

Halten wir fest: Diese Beglaubigung auf dem Stück Papier (nicht auf einem Stück Papier in irgendeiner Akte!) bezieht sich natürlich NICHT auf den Inhalt des in der Ausfertigung Niedergeschriebenen, sondern einzig auf die (fehlende) Unterschrift des sogen. Richters.

Es handelt sich also folgerichtig und logisch, bei einem NICHT unterschriebenen Urteil, sozusagen um eine Art Blanko-Vollmacht, um einen Entwurf bzw. sogar um ein sogenanntes Wertpapier (denn ein Urteil generiert ja Geld/Wert!).

Aber warum unterschreibt ein Richter dieses „Wertpapier“/Urteil nicht einfach?

Nun um nicht selber in die „Haftung“ zu gehen, denn ER/SIE ist nach Treuhandrecht/ Handelsrecht nach wie vor selber der Verurteilte/Schuldner/Treuhänder, nämlich derjenige, der auf dem Urteil als Sache mit dem NAMEn bezeichnete Treuhänder des Personenwertes, den es zu erleichtern/zu plündern gilt und der zuzustimmen hat, daß er die Treuhand übernimmt. Zudem ist jeder sogen. Richter in dem Konstrukt BR auf D illegal, da u.a. nach deren KStG § 4 „…ein gewerblicher Betrieb nicht mit einem Hoheitsbetrieb zusammen gefaßt werden kann“. Des Weiteren fehlt der, in Wirklichkeit ja Treuhandverwaltung BRiD nach Urteilsspruch ihres eigenen höchsten Gerichtes vom 25.07.2012, seit 1956 das Mandat „ihrer Bevölkerung“.

Warum senden diese Stellen nicht – auch weil dies bedeutend weniger Aufwand wäre – einfach eine Kopie vom Original (beglaubigt) an die Vertragsparteien?

Weil deren Betrug ansonsten zu offenkundig wäre, denn das Original in den Gerichtsakten, ist ebenfalls durch einen Taschenspielertrick (mehr dazu am Ende der Aufarbeitung) NICHT vom Richter unterschrieben!

Wie geht es weiter?

Besagter Richter hält also nach wie vor diese Treuhand, da er/sie diese – mangels Zustimmung des MENSchen – nicht an Dich abgeben konnte. Sei es, weil Du nicht vor Ort warst oder aber weil Du die Person nicht verkörpern wolltest und Dich als MENSch max, eben als Begünstigten der Treuhand und nicht als die PERSON Max Mustermann zu erkennen gegeben hattest. Aber auch wenn dies nicht der Fall war, so kann diese Erkenntnis angewandt werden auch bei uralt Urteilen/Beschlüssen etc., denn ein solches Vergehen verjährt nicht! ALLE Gerichtsurteile / -beschlüsse ob alt od. neu, ob du dich als Person od. MENSch offenbart hast, sind offenkundig NICHTIG/UNGÜLTIG !!!

Das ist nur eine gravierende Begründung, warum der sog. Richter NICHT unterschreibt.

Mit dem Versenden des nicht unterschriebenen aber beglaubigten Urteils/Beschlusses an die Person (die Treuhand die dir unbedingt angehängt werden muß, um dich HAFTBAR zu machen!), hofft er endlich auf einen Fehler Deinerseits als MENSch, der ihm den Freibrief gibt, den MENSchen über diese Person endlich belasten/plündern zu können!

Nun kommt der Lösungsansatz:

Das Blanko-Wertpapier, bezeichnet als Säumnis-/Urteil/Beschluss, solltest du mit deiner Unterschrift als MENSch (=Executer) vervollständigen/aktivieren → die herrenlosen Rechte an dich als MENSch zu übertragen, um diese dann entsprechend für NICHTIG/UNGÜLTIG final und gesetzeskonform zu deklarieren!

Wichtig, hier die Vorgehensweise Schritt für Schritt:

1) Fotografiere/kopiere zuvor das Blanko-Urteil, genau so wie es war – Blanko beglaubigt – für deine Akten als Beleg.

2) Dann unterschreibe dieses nicht unterschriebene Urteil/Beschluss mit deinem unterstrichenen Ruf(namen) max mit lila Tinte (ersatzweise blau), an-Stelle des „Richters“ für den Namen des angeblichen Richters also hier für den NAMEN z.B. Müller Schmitz ….

Unterschreibe nicht „als Richter“, denn dies könnte von deren Stellen als Amtsanmaßung ausgelegt werden, unterschreibe nur für den NAMEN (Treuhand) des angeblichen Richters „Müller“, „Schmitz“, dies sieht dann so aus:

Richter am Amtsgericht

Müller Schmitz

für Müller max für Schmitz max

3) Dann entwerte mit zwei parallelen Strichen jede Seite des (Wert-)Papiers benannt als Urteil/Beschluss. … unter den zweiten Strich schreibst du in Druckbuchstaben groß: TREUHANDBETRUG

4) Schreibe folgende Worte unter das Papier auf jede Seite „NICHTIG/UNGÜLTIG“.

Besorge dir zuvor bei einer Poststelle einen Postlabelcodeaufkleber (kostenlos).

5) Schreibe den von dir für die Zurücksendung verwendeten Postlabelcode (Nr.-Code) des Aufklebers unten auf die letzte Seite des Papiers.

6) Schreibe mit Druckbuchstaben oben auf den Kopf jeder Seite in rot „Kopie vom Original“

7) Fotografiere/kopiere (in Farbe) nun das von Dir vervollständigte/unterschriebene Urteil/Beschluss und sende dann genau diese Kopie zurück an den Versender. Das Original mit Deiner Unterschrift mit nasser Tinte, entwertete Urteil/Beschluss unterschrieben und besiegelt von der Urkundsbeamtin/Justizangestellte, verbleibt in deinen Akten! – Denn auf diesem Dokument hat sie ja tatsächlich nun DEINE Unterschrift für den Richter beurkundet!

8) Klebe einen der Aufkleber („ENTWERTUNG“), ausgefüllt mit Datum und deiner Unterschrift mindestens auf die erste Seite des Urteils/Beschlusses.

9) Nach dem Eintüten der Kopie des Originals, fertigst du ebenfalls ein Foto von dem Umschlag mit dem von dir zum Versand aufgebrachten Postlabelcode-Aufkleber. (Mit Zeugen wäre das sogar nochmal besser!)

Nun hast du zusätzlich eine Dokumentennummer (Postlabelcode) des Vorgangs für deine Akten, welches den Inhalt des Briefes zusätzlich belegt.

Die Treuhand verbleibt somit weiterhin beim Richter. Die Wahrscheinlichkeit, daß genau dieses sogen. Urteil/Beschluss weiter gegen dich als MENSch noch Verwendung findet, ist eher unwahrscheinlich!

Nun folgt für dich ein Beispiel (hier, 2 Seitiges Säumnisurteil) wie so etwas aussehen sollte (in diesem Beispiel sind nat. die Daten unkenntlich gemacht. Diese Unkenntlichmachung dient lediglich dem Datenschutz hier, natürlich fällt diese Unkenntlichmachung bei der Realisation weg!)

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Eine Urkundenfälschung kann dir rechtlich gesehen nicht unterstellt werden, denn wie sollte die Zustellung eines BLANKO-Urteils/ Beschlusses anders verstanden werden als eine Aufforderung zur Vervollständigung zu einem Blankogeschäft? … so wie Köbler´s juristisches Wörterbuch es treffender nicht hätte beschreiben können: … ist das gegenüber einer noch nicht endgültig bestimmten Person vorgenommene oder mit einem noch nicht endgültig bestimmten Inhalt vereinbarte Geschäft, bei dem der Geschäftsgegner regelmäßig die →Ermächtigung, die noch offenen Teile des Geschäfts – innerhalb eines ausdrücklich oder sinngemäß vereinbarten Rahmens – zu bestimmen, erhält.

Schach matt!

Sollte dies trotzdem und wider erwarten z.B. als Urkundenfälschung gegen dich als Person ausgelegt werden, so ist dies der Fall der uns mehr als nur entgegen kommt, denn damit belegen SIE erstens ihren Rechtsbankrott und sind zweitens in der Beweispflicht.

Tatsache ist, daß SIE selbst im Vorfeld bereits die Urkundenfälschung begangen haben!

Wie kommt sonst deine original Unterschrift von einer Jurstizbeschäftigten, beglaubigt unter das Urteil/Beschluss?

Die Justizbeschäftigte, die in der Regel als Urkundsbeamtin auftritt, kann niemals den Auftrag erhalten haben den Inhalt zu beglaubigen!

Vielmehr obliegt es ihr, die Unterschrift des sogen. Richters auf ihre Echtheit hin zu prüfen und zu beglaubigen, was bei einer nicht vorhandenen Unterschrift, so wie es heute und schon geraume Zeit gehandhabt wird, den Umstand der „Unmöglichkeit“ erfüllt!

Bedeutet dies, daß die Urkundsbeamten blind sind oder eben eher, daß es ihnen nicht bewußt ist, daß sie eine Falschbeurkundung begehen? …oder senden sie uns diesen unvollständige Entwurf zu, um ihn so wie es sich gehört zu vervollständigen? … noch dazu bewahren wir die armen Justizbeschäftigten, die ja selber schon Jahre mißbraucht werden, vor einer Straftat! Es bleibt uns also nur noch die Vervollständigung durch unsere Unterschrift an Stelle des Richters über der Blanko Beurkundung. Diese ist dann bestätigt durch das original Siegel und die Unterschrift der Justizbeschäftigten! Mit diesem Vorgehen holen wir den sogen. Urkundsbeamten tatsächlich sogar aus der HAFTUNG!

Sollte also der Fall tatsächlich eintreten, daß dir eine Urkundenfälschung unterstellt würde, so bestehst du, als Beweis auf die Aushändigung des vom angeblichen Richter „Müller“ „Schmitz“ mit nasser Tinte unterschriebenen Urteils, mindestens jedoch auf eine Kopie des ORIGINALS mit einem Original Beglaubigungsvermerk. Dagegen werden SIE sich gewiß wehren auch wenn dir, als Generalbevollmächtigtem der Person – dem von jenen Stellen gewünschten sogen. Vertragspartner – dies zustünde! Warum? Den Grund findest du weiter unten in dieser Ausarbeitung, denn die Richter unterschreiben definitiv KEINEN Beschluss/ KEIN Urteil!**

Der sogenannte Richter hätte nämlich genau dann die „Haftung“ welche – und dies teilst du dann offiziell mit – IHN in vollem Umfange HAFTBAR macht. ?

Weiteres zu den Ausführungen aus Köblers juristischem Wörterbuch:

Unmöglichkeit (§ 275 BGB) ist die Unbewirkbarkeit der →Leistung. Die U. ist ein Fall der →Leistungsstörung.

Beglaubigung (§ 129 BGB) einer Erklärung ist das Zeugnis über die →Echtheit der Unterschrift bzw. des Handzeichens des Erklärenden (einer schriftlichen Erklärung) und über den Zeitpunkt der B. (→§§ 40ff., 63, 65 BeurkG). Beglaubigt werden können auch Computerausdrucke ( Anm.: was nicht gleichzusetzen ist mit „der Computer kann selber Beglaubigen bzw. unterschreiben“!) von Behörden.

Treuhand (lat. [F.] fiducia) ist das →Rechtsverhältnis, bei dem ein Teil (Treuhänder) nach außen mindestens ein Vermögensrecht als eigenes Recht hat, dieses aber auf Grund einer schuldrechtlichen Abrede (Treuhandvertrag, Sicherungsvertrag) ganz oder teilweise im Interesse des andern Teils (Treugebers) ausüben soll. Die T. ist in Deutschland gesetzlich nicht geregelt.

Betrug (§ 263 StGB) ist die durch →Täuschung verursachte Vermögensschädigung eines andern in rechtswidriger Vermögensvorteilsverschaffungsabsicht.

Haftung ist in erster Linie das Unterworfensein des →Schuldners als Person mit dem →Vermögen – nicht der Person selbst – unter den Vollstreckungszugriff des →Gläubigers. Gegensatz hierzu ist die →Schuld als das Leistensollen des Schuldners, das seinem Inhalt nach auf eine bestimmte Leistungshandlung gerichtet ist. Dabei gilt zwar der Grundsatz wer schuldet, der haftet (grundsätzlich mit seinem gesamten Vermögen), doch gibt es ausnahmsweise auch Schuld ohne Haftung (z. B. bei dauernder Einrede) und Haftung ohne Schuld (z. B. bei →Pfandrechten).

Urkundenfälschung (§ 267 StGB) ist die Herstellung einer unechten →Urkunde (z. B. →Privilegium maius in Österreich um 1358), die →Verfälschung einer echten Urkunde oder der Gebrauch einer unechten oder verfälschten Urkunde →zur Täuschung im Rechtsverkehr oder zur fälschlichen Beeinflussung einer Datenverarbeitungsanlage im Rechtsverkehr (z. B. Abänderung eines Parkscheins im ausgedruckten Parkzeitende, Überkleben eines Kraftfahrzeugkennzeichens mit spiegelnden Folien, nicht dagegen Überkleben eines Verkehrszeichens mit Klebefolie oder Aufbringen reflektierender Mittel). Die U. wird mit →Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Lit.: Jakobs, G., Urkundenfälschung, 2000; Dörfler, C., Urkundenfälschung, 2000

Ausfertigung ist die urkundliche Festlegung einer Gedankenerklärung.

Urteil (z. B. § 313 ZPO) ist die gerichtliche, einer besonderen →Form bedürftige →Entscheidung. Das U. besteht aus dem →Rubrum (Urteilskopf), dem →Tenor (Urteilsformel), dem →Tatbestand, den →Entscheidungsgründen – im Strafprozess statt Tatbestand und Entscheidungsgründe nur →Urteilsgründe (§ 267 StPO) – sowie u. U. der →Rechtsmittelbelehrung. *Anm. Selbst im juristischen Wörterbuch ist folgerichtig kein Hinweis auf eine Aktennotiz als Bestandteil eines Urteils zu finden.

Gemäß § 275 (2) StPO ist ein Urteil oder Beschluss vom mitwirkenden bzw. verantwortlichem Richter zu unterschreiben.

Die kommentierte Fassung der Prozessordnung sagt eindeutig: Unterschriften von Richtern müssen stets mit dem Namen oder zumindest so wiedergegeben werden, dass über ihre Identität kein Zweifel aufkommen kann. Denn für den Zustellempfänger muss nachprüfbar sein, ob die Richter, die an der Entscheidung mitgewirkt haben, das Urteil auch unterschrieben haben. Deshalb genügt insoweit die Angabe „gez. Unterschrift“ nicht. (vgl. RGZ 159,25,26, BGH, Beschlüsse v. 14.07.1965 – VII ZB 6 & 65 = Vers.R 1965, 1075, v. 15.04.1970 – VIII ZB 1/70 = VersR 1970, 623, v. 08.06.1972 – III ZB 7/72 = VersR 1972, 975, Urt. v. 26.10.1972 – VII ZR 63/72 = VersR 1973, 87)

Die Juristen wissen nämlich sehr genau, daß eine Urkunde ohne Unterschrift NICHTIG/UNGÜLTIG ist!

Beispiel:

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Siehe hierzu: ZPO § 315 – Unterschrift der Richter
(1) Das Urteil ist von den Richtern, die bei der Entscheidung mitgewirkt haben, zu unterschreiben. Ist ein Richter verhindert, seine Unterschrift beizufügen, so wird dies unter Angabe des Verhinderungsgrundes von dem Vorsitzenden und bei dessen Verhinderung von dem ältesten beisitzenden Richter unter dem Urteil vermerkt.
(2) Ein Urteil, das in dem Termin, in dem die mündliche Verhandlung geschlossen wird, verkündet wird, ist vor Ablauf von drei Wochen, vom Tage der Verkündung an gerechnet, vollständig abgefasst der Geschäftsstelle zu übermitteln. Kann dies ausnahmsweise nicht geschehen, so ist innerhalb dieser Frist das von den Richtern unterschriebene Urteil ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe der Geschäftsstelle zu übermitteln. In diesem Fall sind Tatbestand und Entscheidungsgründe alsbald nachträglich anzufertigen, von den Richtern besonders zu unterschreiben und der Geschäftsstelle zu übermitteln.
(3) Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle hat auf dem Urteil den Tag der Verkündung oder der Zustellung nach § 310 Abs. 3 zu vermerken und diesen Vermerk zu unterschreiben. Werden die Prozessakten elektronisch geführt, hat der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle den Vermerk in einem gesonderten Dokument festzuhalten. Das Dokument ist mit dem Urteil untrennbar zu verbinden.

leergeschaeft006ACHTUNG! Der im BGB erwähnte „Dritte“ ist der MENSch! Dies ist u.a. der Grund, warum ZURÜCKWEISUNGEN von sogenannten Gerichten od. Behörden nicht anerkannt werden. Wenn dann müsste nämlich der MENSch „in Sachen und als Bevollmächtigter der PERSON“ zurückweisen und nicht die Person! Das NICHTIG/UNGÜLTIG machen eines Dokuments in vorbezeichneter Weise, läßt IHNEN jedoch keinen Raum mehr.

leergeschaeft007… oder wenn er das Geschäft auflöst, so wie wir dies hiermit tun!

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**Noch eine Feststellung zu einem von mir „persönlich“ beim sogenannten Amtsgericht (auch eine Firma? → siehe obige Postübergabeurkunde?!) abgeholten Beschlusses.

Ich holte diesen wegen einer DRINGENDEN Termin-Sache auf Grund der Bitte des Anwaltes meiner Eltern bei einer Rechtspflegerin im Amtsgericht Köln ab. Die Rechtspflegerin wollte mir zunächst nur wieder eine Ausfertigung übergeben, ich bestand jedoch auf eine Kopie des Originalbeschlusses. Sie wehrte sich zunächst vehement, nachdem ich ihr jedoch sagte, daß ich ohne die Kopie des Originals nicht gehen würde, gab sie nach. UND SIEHE DA!!! ->

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Dieser 4-seitige Beschluss aus der Gerichtsakte war tatsächlich NICHT vom sog. Richter unterschrieben, lediglich unter III. Aktennotiz.

Der Richter versucht hier glaubhaft zu machen, daß sich seine Unterschrift auf das gesamte Papier, hier I. bis III. bezieht. Tatsache ist jedoch, daß sich in dem Fall die Nennung des Richters direkt unter I. (Urteil/Beschluss etc.) ja erübrigen würde, wenn dem so wäre! Der Original Beschluss aus der Gerichtsakte selber, welcher mit röm. I. gekennzeichnet wurde, war weder vom Richter unterschieben noch beglaubigt und gesiegelt!

Somit liegt die Vermutung mehr als nur nahe, daß die Täuschung regelmäßig folgendermaßen abläuft:

Die nicht beantragten sogenannte Ausfertigungen, die als Beschluss/Urteil verschickt werden, sind NIE unterschrieben und immer blanko beglaubigt. Die angeblichen Original Beschlüsse/Urteile in den Gerichtsakten, sind wohl, so wie in meinem Fall, weder vom Richter unterschrieben noch von einem Urkundsbeamten beglaubigt, ersatzweise oder vllt. eher sogar immer(?!) versehen mit einer Aktennotiz, welche dann zwar vom Richter unterschrieben wird, nicht jedoch das Urteil selbst.

Eine Aktennotiz braucht keine Beglaubigung und erzeugt für den Unterzeichner natürlich auch keinerlei HAFTUNG für den unter I. aufgeführten Beschluss bzw. das Urteil.

Fazit: In der Regel ist davon auszugehen, daß auf jedem sogen. Original- Beschluss/Urteil mindestens ein römisch II. (= Aktennotiz) mit der Weisung eine beglaubigte Abschrift/Ausfertigung an die Parteien zu versenden, vorhanden ist. Genau diese Aktennotiz II. wird dann vom Richter unterschrieben. Hingegen Römisch I. => Original- Beschluss/Urteil aber eben nicht!

Dieser Taschenspielertrick ist es wohl, der z.B. auch Rechtsanwälte und speziell die Justizangestellten glauben lassen, das URTEIL in der Gerichtsakte sei vom Richter unterschrieben.

Der sogen. Richter verschiebt durch diese Vorgehensweise, die HAFTUNG auf die Justizangestellten oder Urkundsbeamten, die wir hiermit schützen und aus der Haftung holen müssen! Sie werden ebenfalls mißbraucht, denn sie sind es am Ende, die so wie die Mauerschützen abgeurteilt werden!

So und am Ende unserer aufwendigen ja sogar beinahe wissenschaftlichen Ausarbeitung würden wir, monika und michael anregen, euch alle bisherigen Beschlüsse/Urteile auch aus der Vergangenheit heraus zu kramen und mit diesen entsprechend unserer Anleitung zu verfahren.

Durch dieses Vorgehen, sollten diesen Trickbetrügern all dieser Gerichtsfirmen sehr bald die Schuhe brennen! Dieses Vorgehen könnte, bei nur einigen tausend Probanten zum Zusammenbruch des gesamten Justizsystems der BRD führen, denn die Beweislast ist erdrückend.

Es besteht ein dringendes Bedürfnis der Öffentlichkeit über diese Verfahrensweise von der sogenannten Justiz Klarheit und Recht(s)sicherheit zu erhalten!

Merke: „Eine unwiderlegte Rechtsvermutung wird im Handel zum Gesetz und zur Wahrheit!“

Hier ist im Kern zu klären WER überhaupt die HAFTUNG für diese sogenannten Urteile/Beschlüsse trägt! So lange dies nicht geklärt ist, sind ex tunc ALLE bisherigen und auch zukünftigen Urteile/ Beschüsse NICHTIG/ UNGÜLTIG!

michael als akkreditierter Unternehmensberater führte dazu seine Analyse durch, im besonderen Hinblick darauf, daß hier die einfachsten Aufbaukriterien eines Dokumentes/Urkunde, welches Recht(s)kraft nur vorgauckeln soll, eben gerade NICHT ERFÜLLT SIND.

monika als Buchautorin, ihr Buch verlegt bei dem weltweit anerkannten, wissenschaftlichen Olms-Verlag, hat sich in ihrem nunmehr 6-jährigen Studium als interdisziplinäre Revisionistin einen Überblick über das hier herrschenden System verschafft.

Diese in enger Zusammenarbeit u.a. auch mit dem IfR entstandene Ausarbeitung ist nicht nur eine einfache Analyse, sonder führt zusätzlich auch noch den dezidierten Beweis für einen bereits sehr lang andauerenden und offenkundigen BETRUG an den MENSchen in diesem Land!

Danke und viel Freude bei der Umsetzung und bis bald im „Goldenen Zeitalter“ ?

monika (Repräsentant der Person LEHMENKÜHLER, Executer ALLER angedichteten Personen)

&

michael (Repräsentant der Person COLVERSON, Executer ALLER angedichteten Personen)

P.S. Bei z.B. Haftbefehlen ist es erforderlich den dazugehörigen Beschluss anzufordern, noch besser persönlich Akteneinsicht zu nehmen, denn diese Anleitung bezieht sich auf das dem Haftbefehl vorangegangene Urteil od. Beschluss, welcher erst die Grundlage für einen Haftbefehl darstellen kann.

Vielfach haben wir in Erfahrung gebracht und können beweisen, daß in der entsprechenden Akte tatsächlich ein vom Richter unterschriebener Haftbefehl vorhanden ist, jedoch sämtliche Dokumente die als Grundlage dienen müßten, auf unerklärliche Weise aus der Akte verschwunden waren! Bei einem Haftbefehl selbst ist die oben beschriebene Vorgehensweise nicht anwendbar (nur bei den unbedingt dazugehörigen Beschlüssen/Urteilen). Aus diesem Grund muß man diese fordern und dann erst kann obige Handlungsanleitung greifen!

WICHTIG! Lege bitte dem entwerteten Urteil/Beschluss, zurück an den Absender des Angebots, noch folgendes bei: Merkblatt und Widerruf für die Justizangestellten. Benutze wie oben beschrieben die beigefügten Aufkleber für deine Rücksendung auf dem Urteil/Beschluss. – Für uns alle ist es sehr wichtig, daß diese Personen genannt Justizangestelle/Urkundsbeamte unbedingt begreifen, daß SIE sogar noch mehr wir wir mit diesem Trickbetrug heimlich in die HAFTUNG genommen wurden und daß sie dies mit dem Widerruf und einer Verweigerung ihrer Unterschriften abwenden können →

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Hier noch ein kleines Beispiel zu deren Vorgehensweise bereits in den 90iger Jahren:

Gericht: OLG Hamm; Datum: 9. November 1999; Aktenzeichen: 4 Ss 1038/99
Typ: Beschluss; Fundstelle: openJur 2011, 81832; Verfahrensgang: 4 Ns 17 Js 792/98

Tenor
Unter Aufhebung des angefochtenen Urteils und des Urteils des Amtsgerichts Detmold vom 1. März 1999 wird das Verfahren eingestellt.

Die Kosten des Verfahrens und die dem Angeklagten erwachsenen notwendigen Auslagen trägt die Staatskasse.

Gründe
Das Amtsgericht Detmold hat den Angeklagten wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in vier Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt, die Vollstreckung der Strafe zur Bewährung ausgesetzt und angeordnet, dass ihm vor Ablauf von noch zwei Jahren keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf. Auf die hiergegen gerichtete auf den Strafausspruch beschränkte Berufung der Staatsanwaltschaft hat das Landgericht Detmold das angefochtene Urteil dahin abgeändert, dass die Strafaussetzung zur Bewährung entfällt.

Hiergegen richtet sich die Revision des Angeklagten, der mit näheren Ausführungen die Verletzung formellen und materiellen Rechts rügt.

Die Generalstaatsanwaltschaft beantragt, die Revision gemäß § 349 Abs. 2 StPO zu verwerfen.

Das Rechtsmittel führt zur Aufhebung der gegen den Angeklagten in diesem Verfahren ergangenen Urteile und gemäß § 206 a StPO zur Einstellung des Verfahrens. Die vom Revisionsgericht von Amts wegen vorzunehmende Prüfung, ob der Verurteilung des Angeklagten ein Prozesshindernis entgegensteht, hat ergeben, dass sowohl das Amtsgericht als auch das Landgericht die jeweilige Hauptverhandlung gegen den Angeklagten hinsichtlich der ihm durch Anklageschrift vom 7. Dezember 1998 zur Last gelegten Straftaten durchgeführt haben, obwohl eine Verfahrensvoraussetzung – nämlich der Eröffnungsbeschluss – gefehlt hat und auch nicht in zulässiger Weise nachgeholt worden ist (vgl. BGHSt 29, 224).

Mit der unter dem 7. Dezember 1998 zum Strafrichter erhobenen Anklage legt die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten zur Last, an vier näher bezeichneten Tagen in P vorsätzlich ein Kraftfahrzeug geführt zu haben, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hatte. Der prozessordnungsgemäße Fortgang eines Strafverfahrens setzt nach Erhebung der Anklage voraus, dass das Gericht über den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Eröffnung des Hauptverfahrens entscheidet. Es befindet darüber, ob aufgrund des Ergebnisses der Ermittlungen bei vorläufiger Tatbewertung eine Verurteilung des Angeschuldigten möglich erscheint (BGHSt 23, 304, 306). Mit der Eröffnung des Hauptverfahrens gibt das zuständige Gericht zu erkennen, dass es nach Durchsicht der Akten die Verurteilung für hinreichend wahrscheinlich hält. Durch diese Kontrollkompetenz soll verhindert werden, dass das Gericht gezwungen ist, eine Hauptverhandlung mit allen Nachteilen und Konsequenzen für den Betroffenen durchzuführen, wenn es abweichend von der Staatsanwaltschaft die Anklage nicht für schlüssig oder den Tatverdacht nicht für ausreichend hält (vgl.BGHSt 29, 224, 229).

Angesichts der Bedeutung dieser richterlichen Entschließung für das weitere Verfahren ist der Eröffnungsbeschluss in schriftlicher Form abzufassen (BGH DRiZ 1981, 343; NJW 1987, 2751; OLG HammMDR 1993, 893; BayObLG StV 1990, 395, 396; OLG Zweibrücken, NStZ-RR 1998, 74 m.w.N.). Damit wird indes nicht gefordert, dass dieser einen der Vorschrift des § 207 Abs. 1 StPO entsprechenden Wortlaut haben müsste. Es genügt vielmehr auch ein anders formulierter Beschluss, wenn ihm die Willenserklärung des Gerichts zu entnehmen ist, dass dieses die Anklage nach Prüfung der Voraussetzungen zulassen wollte, und die Entscheidung die mit dem Eröffnungsbeschluss verbundene Schutzfunktion für den Angeklagten einhält (vgl. OLG Hamm, JR 1991, 33, 34; BayObLG bei Rüth DAR 1985, 233, 245).

Diesen Anforderungen genügt der in Betracht kommende „Beschluss“ vom „4. Januar 1998“ nicht. Bei den Akten befindet sich ein Beschlussfragment, für das der amtliche Vordruck

StP 18 „Eröffnungsbeschluss und Anberaumung des Termins zur Hauptverhandlung (§§ 203, 207, 213StPO) – Amtsgericht -“ verwandt worden ist. Das Beschlussformular enthält lediglich einige handschriftliche Eintragungen, die ersichtlich nicht von der Strafrichterin, sondern offensichtlich von einer/einem Geschäftsstellenbediensteten stammen. Es ist insoweit in entsprechenden Vordruckfeldern mit signifikanter Handschrift das Aktenzeichen „5 Ds 17 Js 792/98“, ferner gegen „./. D v.R“ wegen „FoFE“ sowie als Anklagebezeichnung Staatsanwaltschaft „DT“ vom „7.12.98“ Aktenzeichen „17 Js 792/98“ eingetragen. Mit zwei „x“-Kreuzen ist gekennzeichnet, dass das Hauptverfahren gegen den Angeklagten vor dem Strafrichter eröffnet werde. Die Worte „Die Untersuchungshaft“ sind gestrichen. Als Ort und Tag des Beschlusses ist handschriftlich aufgeführt „DT“, ferner ist ein Datumsstempel mit „04. JAN. 1998“ aufgedrückt. Der Beschluss ist nicht unterschrieben. Auf der Rückseite des Beschlussformulars hat die Richterin mit ihrer Schrift und einem anderen Schreibmittel den Vordruck zur Terminsverfügung ausgefüllt und unter Hinzusetzung ihres Stempels vom „04. JAN. 1999“ unterschrieben. Die Geschäftsstelle hat den Vorgang mit Stempel vom „4. JAN. 1998“ an die Kanzlei gegeben und am 5. Januar 1999 den „Ab-Vermerk“ gefertigt.

Bei dieser Sachlage kann nicht mit der notwendigen Sicherheit festgestellt werden, dass die Amtsrichterin das Verfahren tatsächlich nach pflichtgemäßer und eigenständiger Prüfung des Akteninhalts eröffnet hat. Die Beschlussfassung enthält weder die Unterschrift der Richterin noch sonst die geringste Spur ihrer richterlichen Tätigkeit in bezug auf das Zustandekommen der Eröffnungsentscheidung und kann schon deshalb nicht Grundlage des weiteren Verfahrens sein. Das bloße Ausfüllen des Formulars durch – hier offensichtlich – die Geschäftsstelle besagt insoweit nichts. Es kann sich um einen Entwurf handeln, der erstellt worden ist, bevor eine richterliche Prüfung der Anklage stattgefunden hat.

Die fehlende Eröffnungsentscheidung ist durch die Termins- und Ladungsverfügung vom 4. Januar 1999 nicht wirksam ersetzt worden, auch wenn sie von der für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Strafrichterin unterschrieben worden ist (vgl. dazu OLG Zweibrücken, a.a.O. m.w.N.; OLG Frankfurt NJW 1991, 2849). Die Termins- und Ladungsverfügung setzt vielmehr einen wirksam gefassten Eröffnungsbeschluss voraus. Erforderlich bleibt aus Gründen der Rechtssicherheit, dass der fragliche Beschluss aus sich heraus oder in Verbindung mit sonstigen Urkunden mit Sicherheit erkennen lässt, dass der zuständige Richter die Eröffnung der Hauptverhandlung beschlossen hat. Der ausschließlich die Hauptverhandlung vorbereitenden Termins- und Ladungsverfügung kann jedenfalls unter den hier gegebenen Umständen weder eindeutig noch schlüssig entnommen werden, dass das Gericht damit inhaltlich (auch) einen Eröffnungsbeschluss fassen wollte und auch gefasst hat (vgl. OLG Zweibrücken, a.a.O.).

Da ausweislich der Sitzungsniederschrift vom 1. März 1999 auch in der amtsgerichtlichen Hauptverhandlung ein Eröffnungsbeschluss nicht nachgeholt worden ist (vgl. BGHSt 29, 224; 33, 167) – es wurde lediglich der Anklagesatz der Anklageschrift vom 07.12.1998 verlesen -, besteht ein von Amts wegen zu beachtendes Verfahrenshindernis, das zur Verfahrenseinstellung führt. Eine Zurückverweisung kommt nicht in Betracht (vgl. Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 44. Aufl., § 203 Rdnr. 3 m.w.N.).

Die Kostenentscheidung beruht auf § 467 Abs. 1 StPO.

➡ http://openjur.de/u/153861.html

… und hier eine Möglichkeit mit einer „Ladung“ von den sog. Gerichten der BRiD umzugehen:

Sehr geehrte …..

am vierzehnten Tag, des zehnten Monats im Jahre zweitausendfünfzehn fand der Mann/Weib max: aus der Familie mustermann, ein Schreiben mit dem Titel „LADUNG“ des Amtsgerichts Entenhausen, gerichtet an die jur. PERSON MAX MUSTERMANN, ein Rechtssubjekt deren Urheber und Schöpfer die Bundesrepublik Deutschland/BUND bzw. das jeweilige Bundesland ist. Da eine Zustellung nur an eine prozeßfähige, natürliche Person, nicht jedoch eine juristische Person erfolgen kann, ist die Zustellung mangels Prozeßfähigkeit unwirksam.

Die Formulierung des Schreibens mit dem Titel „LADUNG“ ist für den Unterzeichner z.Z. unverständlich bzw. nicht zu verstehen. Das Schreiben suggeriert, daß die Person „Herr MAX MUSTERMANN“ zu dem Termin geladen ist. Ist das Schreiben so zu verstehen, daß der Mensch max, zu dem in der Ladung genannten Termin die juristische PERSON/Treuhand/Stiftung/Geburtenbond an das Amtsgericht Entenhausen liefern soll? Dazu bedarf es jedoch zunächst eines Beförderungsvertrages [§ 453 HGB] um einen Transport auf der Schiene, der Straße, zur See, in der Luft, auf Binnenwasserstraßen oder einer Kombination dieser Verkehrsträger durchzuführen.

Bitte teilen Sie dem Unterzeichner mit, ob Ihr o.g. Schreiben als Beförderungsauftrag nach [§ 453 HGB] zu verstehen ist. Hierzu bedarf es aber noch einer wirksamen Unterschrift [§ 126 BGB]. Auch eine Abschrift ist mit Unterschrift zu unterzeichnen [§ 408 HGB]. Doch stellt sich nun für den Unterzeichner die Frage, wie kann die jur. Person MAX MUSTERMANN geladen werden, wenn diese doch schon bei Gericht hinterlegt ist?

Die Vertreter des Amtsgerichts – der Urkundsbeamte bzw. [Richter] – sind doch als Treuhänder bzw. im Auftrag des Treuhänders bereits im Besitz der Person MAX MUSTERMANN und damit verfügungs- berechtigt. Oder ist beabsichtigt, den Menschen max: zu dem Termin einzubestellen um ihm die Treuhandschaft an der jur. PERSON MAX MUSTERMANN zu übertragen, also einen Treuhandwechsel vorzunehmen und damit die Haftung auf den Menschen zu übertragen?

Der Unterzeichner hatte sich in den bisherigen Mitteilungen lediglich dahingehend bereit erklärt, als Drittpartei und Begünstigter – unter den Ihnen vorliegenden Bedingungen, an der Verhandlung teilzunehmen, um zur besseren Sachaufklärung beizutragen.

Bei dem Unterzeichner handelte es sich nicht um die Person MAX MUSTERMANN und auch nicht um dessen Organverwalter/Treuhänder.

Doch auch die Ordnung zu der anberaumten Verhandlung über die jur. PERSON MAX MUSTERMANN läßt Unverständnis aufkommen. Ganz nach der „Fiktionstheorie“ wonach es eine jur. PERSON zu schaffen gilt, um ihr herrenlose Rechte zuordnen zu können.

Als „herrenlose Rechte“ sind u.a. die [Zivilprozeßordnung (ZPO)] als auch die [Strafprozeßordnung StPO) zu werten [Ladung nach ZPO § 274, nach StPO § 133 und § 216].

In deren Eingangsformel finden wir die Zuständigkeit- die Berechtigung und Verpflichtung der Wahrnehmung einer Aufgabe, geregelt. Die allgemeine Regelung der staatlichen Zuständigkeit ist in der Verfassung enthalten.

Die Eingangsformel der ZPO lautet:

Wir…
Verordnen im Namen des Deutschen Reiches, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrates und des Reichstages, was folgt.

leergeschaeft013

Die Eingangsformel der StPO lautet:

Wir…
Verordnen im Namen des Deutschen Reiches, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrates und des Reichstages, was folgt.

leergeschaeft014

Folglich muß ein Entscheidungskörper einer anberaumten Verhandlung, die auf der Grundlage der ZPO oder der StPO geführt werden soll, im Besitz einer Genehmigung / Legitimation des Deutschen Reiches sein.

Es ergeht folgender Beschluß: Der Adressat JENS WICHTIG, geb. tätig als [Richter am Amtsgericht Entenhausen] hat binnen 72 Stunden nach Zustellung dieses Schreibens eine Genehmigung / Legitimation des Deutschen Reiches dem Souverän und Unterzeichner zuzustellen bzw. vorzulegen und zu erklären, wer ihn wann nach welchem Rechtskreis als [Richter am Amtsgericht Entenhausen] autorisiert bzw. legitimiert hat. Erfolgt diese nicht gilt ultra vires.

Begründung: Aufgrund fehlender Organe scheint eine Bestallung zum Richter eines Deutschen Gerichts nicht möglich, da eine Verhandlung auf der Grundlage der ZPO oder der StPO nur von einem gesetzlichen Richter des Deutschen Reiches geführt werden kann. Nach der Streichung des [§ 15 Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG)], wonach alle Gerichte Staatsgerichte sind, kann es sich folglich bei dem [Amtsgericht Entenhausen] nur um ein Gericht im Sinne des [§ 16 GVG] handeln, einem unstatthaften Ausnahmegericht.

Quellen : Internetfund (u.a. Arne v. Hinkelbein)
Quellen des Textes: monika Lehmenkühler, michael colverson
edit: markus

Dieser Artikel als PDF zum herunterladen ➡ blanko-gescha%cc%88fte1

Links beim IFR:
Forschungsreihe – Öffentliches Wissen zur Rechtssicherheit
https://portal.dnb.de/opac.htm?method=simpleSearch&cqlMode=true&query=idn%3D1114640905

Update 1:

Man kann diese Dinger auch durch den lokalen Gerichtsvollzieher als gelben Brief zustellen lassen. Man bekommt eine Zustellurkunde und beglaubigt eine Kopie des Inhaltes. Kostet bei 2 Blatt (es wird blattweise abgerechten) knappe 12 Euro. Die gelben Briefumschläge liefert der Gerichtsvollzieher, darum braucht man sich nicht zu kümmern.

Liebe “Beamte” – Die Staatshaftung ist seit 1982 aufgehoben! V1.2.

aktualisiert am 24.06.2018

Das Staatshaftungsgesetz ist vom „Bundesverfassungsgericht“ 1982 für nichtig erklärt worden. Alle „Beamte“ der „BRiD“ haften seitdem [auch / trotz Erneuerung in 2018] privat und persönlich (BGB §§ 823 & 839) vollumfänglich mit ihrer eigenen Freiheit und ihrem eigenen Vermögen – dies allerdings nur bei persönlich unterschriebenen Verwaltungs-Akten! Das ist das – niedere – Motiv für die heutige – rechtswidrige – Verweigerung der Unterschriften unter allen Verwaltungs-Akten!

Warum wohl bietet z.B. die Fa. ALLIANZ sog. Private Diensthaftpflichtversicherungen an?

Doch der Vermerk „Dieses Schreiben ist maschinell erstellt und ohne Unterschrift gültig“ ist rechtsunwirksam; das betreffende Schreiben ist gerade deswegen ungültig, und somit wegen Formfehlern nichtig.

Mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger / Bundesgesetzblatt (BGBl.) am 24. 04. 2006 (BGBl. 2006, Teil I, Nr. 18, S. 866 ff.) und am 29. 11. 2007 (BGBl. 2007, Teil I, S. 2614 ff.) sind die beiden „Gesetze über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz“ (BMJBBG; sog. „Bereinigungsgesetze“) unter der Überschrift “Bedarf keiner Zustimmung durch Bundestag und Bundesrat“ in Kraft getreten. Denn diese Gesetzte wurden unter Umgehung des Bundestags- und rats direkt von den Hauptalliierten in das BGBl. diktiert.

Mit Artikel 3 („Folgen der Aufhebung“) des „Zweiten Bereinigungsgesetzes“ ist auch das ehemalige Recht der Länder auf Erlaß eines Staatshaftungsgesetzes (StHG) erloschen. Das Staatshaftungsgesetz hat allerdings schon seit 1982 keine Gültigkeit mehr. Das Standard-Lehrbuchwerk „Studium Jura“ von Windhorst / Sproll, C. H. Beck Verlag, weist bereits in der Einführung ausdrücklich darauf hin, daß das Staatshaftungsgesetz von 1981 durch Urteil des „Bundesverfassungsgerichtes“ vom 19. 10. 1982 (BVerfGE 61, 149) für nichtig erklärt worden ist. Stattdessen wurde der § 839 BGB („Haftung bei Amtspflichtverletzung“) wieder eingeführt. (Artikel 34 GG [„Übernahme der Haftung für Beamte durch den Staat“] ist durch vorläufige Streichung des Art. 23 GG [„Geltungsbereich“] am 17. / 18. 07. 1990 durch U.S.-Außenminister James Baker III bei den Pariser „Zwei-Plus-Vier-Verhandlungen“ und spätere endgültige Aufhebung durch die „Bundes-Regierung“ [Geschäftsführung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes] ebenfalls weggefallen [BGBl. 1990, II, S. 885, 890].)

Damit ist der früher gesetzliche Anspruch des „Bundesbürgers“ auf Entschädigung gegenüber der „Bundesrepublik“ entfallen. Doch ein Anspruch auf Entschädigung gegen die handelnden „Beamten“ selber besteht nur bei Verwaltungs-Akten, die von diesen unterschrieben sind!

Das ist das einzige Motiv für die heutige Verweigerung der Unterschriften unter allen Beschlüssen, Bußgeld- / Steuer- /Vollstreckungs-Bescheiden, Haftbefehlen, Urteilen etc.!

Versucht einmal, ohne Unterschrift(en) ein Konto zu eröffnen oder ein Auto anzumelden etc. ff…

Aus diesen Gründen ist ein Schadenersatzanspruch gegen die „Bundesrepublik“, gegen ein „Bundesland“ der „BRiD“ und gegen eine „öffentlich-rechtliche Körperschaft“ [anstelle einer echten Gebiets-Körperschaft] ausgeschlossen und nicht möglich. Personen, die „Gesetze“ der „BRiD“ als sog. „Richter“, „Staatsanwälte“, „Rechtspfleger“, „Gerichtsvollzieher“, „Polizisten“ oder in anderen Funktionen als sog. „Beamte“ anwenden, handeln daher nicht in verfassungsmäßigem Auftrag und auch nicht in Vertretung einer verfassungsmäßigen Organisation. Solche Personen handeln nicht als „Beamte“, sondern als Privatpersonen; außerdem handeln sie rechtunwirksam und rechtswidrig.

Auf diese Personen sind § 89 BGB („Haftung für Organe“) und § 31 BBG („Haftung für verfassungsmäßig berufene Vertreter“) nicht anwendbar. Deshalb haften sie persönlich vollumfänglich und gesamtschuldnerisch mit ihrer eigenen Freiheit und ihrem eigenen Vermögen, auch bei Fahrlässigkeit, nach § 839 BGB („Haftung bei Amtspflichtverletzung“).

Zum Nachweis, daß eine verantwortliche Willenserklärung („Beschluß“/„Urteil“, „Bußgeld-“/„Steuerbescheid“, „Haftbefehl“, „Vollstreckungsbescheid“ etc.) eines „Staatsanwaltes“, „Richters“, „Gerichtsvollziehers“, „Polizisten“ oder in anderer Funktion als „Beamter“ für die „BRD“ Handelnden vorliegt, muß diese nach § 126 BGB, § 44 VwGO, §§ 315, 317 ZPO und § 275 StPO sowie Art. 11 I und V EGBGB immer mit der eigenhändigen, vollständigen (Vor- und Familienname) Original-Unterschrift des Handelnden versehen an den Adressaten ausgehändigt werden (s. § 129 Rn 8 ff BGH VersR S. 6, 442, Karlsr. Fam. RZ 99, 452).

„(1) Ist durch Gesetz schriftliche Form vorgeschrieben, so muß die Urkunde von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet sein.“ (§ 126, Abs. 1, BGB [„Gesetzliche Schriftform“])

„(2) Das Urteil ist von den Richtern, die bei der Entscheidung [Beschluß, Urteil, Haftbefehl] mitgewirkt haben, zu unterschreiben.“ (§ 275, Abs. 2, StPO [„Frist und Form der Urteilsniederschrift; Ausfertigungen“])

„(1) Das Urteil ist von den Richtern, die an der Entscheidung [Beschluß, Urteil, Haftbefehl] mitgewirkt haben, zu unterschreiben.“ (§ 315, Abs. 1, ZPO [„Unterschrift der Richter“])

„(2) Solange das Urteil nicht verkündet und nicht unterschrieben ist, dürfen von ihm Ausfertigungen, Auszüge und Abschriften nicht erteilt werden.“ (§ 317, Abs. 2, ZPO [„Urteilszustellung und -ausfertigung“])

„Unterschriften von Richtern müssen stets mit dem Namen oder zumindest so wiedergegeben werden, daß über ihre Identität kein Zweifel aufkommen kann. Denn für den Zustellempfänger muß nachprüfbar sein, ob die Richter, die an der Entscheidung mitgewirkt haben, das Urteil auch unterschrieben haben. Deshalb genügt insoweit die Angabe »gez. Unterschrift« nicht.“(Kommentar zu § 315 ZPO; zit. n. Holger Fröhner, Die Jahrhundertlüge, 7. Fass., S. 88)

Ein Handzeichen (eine sog. „Paraphe“) ist keine ausreichende, rechtsgültige Unterschrift (BGH VersR 90). Dies gilt auch bei einer Verfügung eines  sog. „Urkundsbeamten“. Ohne eigenhändige, vollständige Unterschrift liegt rechtlich lediglich ein Entwurf (sog.„Kladde“) vor. (BGH NJR 80, 1167) Es wird daher auch keine Frist in Gang gesetzt (BGH NJW 95, 933).

„Amtshilfe“ durch die „Exekutive“ (Vollziehende Gewalt, z. B. „Polizei“) kann und darf nur dann gefordert und geleistet werden, wenn das „Amtshilfeersuchen“ nach § 126 BGB rechtsgültig unterschrieben ist oder (behördenintern) das Vorhandensein einer rechtsgültigen Original-Unterschrift nach § 34, Abs. 3, VwVerfG korrekt beglaubigt worden ist (und auch nur dann, wenn die geforderte Handlung materiell u. formell rechtens ist). Ohne rechtsgültige Unterschrift oder Beglaubigung liegt lediglich ein unverbindlicher Entwurf (eine „Kladde“) und ein nichtiges “Amtshilfeersuchen“ vor, das deshalb unbeachtlich ist (§ 44 VwVerfG).

Eine Beglaubigung gilt nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVerfG) nur innerhalb und zwischen „Behörden“, nicht aber gegenüber dem Bürger; dort gilt nur das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB): „Der Beglaubigungsvermerk ist unmittelbar bei der Unterschrift, die beglaubigt werden soll, anzubringen. Er muß enthalten: 1. die Bestätigung, daß die Unterschrift echt ist, 2. die genaue Bezeichnung desjenigen, dessen Unterschrift beglaubigt wird, sowie die Angabe, ob sich der für die Beglaubigung zuständige Bedienstete Gewißheit über diese Person verschafft hat und ob die Unterschrift in seiner Gegenwart vollzogen oder anerkannt worden ist, 3. den Hinweis, daß die Beglaubigung nur zur Vorlage bei der angegebenen Behörde oder Stelle bestimmt ist, 4. den Ort und den Tag der Beglaubigung, die Unterschrift des für die Beglaubigung zuständigen Bediensteten und das Dienstsiegel.“ 

(§ 34, Abs. 3, VwVerfG [„Beglaubigung von Unterschriften“])

Ein Verwaltungsakt („Urteil“, „Beschluß“, „Haftbefehl“, „Bußgeldbescheid“, „Steuerbescheid“, „Vollstreckungsbescheid“ etc.) ist rechtsunwirksam und nichtig, wenn er der Form nicht genügt: „Ein Rechtsgeschäft, welches der durch Gesetz vorgeschriebenen Form ermangelt, ist nichtig. Der Mangel der durch Rechtsgeschäft bestimmten Form hat im Zweifel gleichfalls Nichtigkeit zur Folge.“ (§ 125 BGB [„Nichtigkeit wegen Formmangels“])

Ein Formmangel liegt z. B. vor, wenn die Schriftform nichteingehalten wird: „Ist durch Gesetz schriftliche Form vorgeschrieben, so muß die Urkunde von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet werden.“ (§ 126, Abs. 1,  BGB [„Schriftform“])

Ein Formmangel liegt auch vor, wenn die §§ 33 oder 34 VwVerfG nicht eingehalten werden: „Ein nichtiger Verwaltungsakt ist unwirksam.“ (§ 43, Abs. 3, VwVerfG)

„Ein Verwaltungsakt ist nichtig, soweit er an einem besonders schwerwiegenden Fehler leidet und dieser bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offensichtlich ist.“ (§ 44 VwVerfG [„Nichtigkeit des Verwaltungsaktes“])

Ein rechtskräftiger Verwaltungsakt ist bereits dann nichtig, wenn ein Formfehler vorliegt: „(2) Ohne Rücksicht auf das Vorliegen der Voraussetzungen des Absatzes 1 ist ein Verwaltungsakt nichtig,…2. der nach einer Rechtsvorschrift nur durch Aushändigung einer Urkunde erlassen werden kann, aber dieser Form nicht genügt.“ (§ 44, Abs. 2, VwVerfG)

Ein „Beamter“ muß vor der Ausführung eines rechtskräftigen Verwaltungsaktes jedesmal prüfen, ob dieser auch rechtswirksam ist, und bei Zweifeln oder offensichtlichen Fehlern die Rechtsunwirksamkeit bei seinem / seinen Vorgesetzten reklamieren (sog. „Remonstrations-Pflicht“). Ein „Beamter“, der einen Verwaltungsakt ausführen soll, der der Form nicht genügt, muß also zuerst diesen Formfehler beheben, indem er für die gesetzlich vorgeschriebene Form sorgt. Erhält ein „Beamter“ ein Schriftstück, das nicht unterschrieben oder nicht nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVerfG) rechtsgültig beglaubigt ist, und handelt trotzdem danach, so handelt er eigenmächtig und rechtswidrig und übernimmt rechtlich selber die volle persönliche Verantwortung für die (noch festzustellende) Rechtmäßigkeit seiner Handlung (§ 56 bzw. 63 BBG; Art. 65 BayBG; § 839 BGB) und haftet dafür selber persönlich, direkt und vollumfänglich bei der Vollstreckung eines formfehler-haften Verwaltungsaktes mit seiner eigenen Freiheit und seinem eigenen Privat-Vermögen.

„Beamtinnen und Beamte tragen für die Rechtmäßigkeit ihrer dienstlichen Handlungen die volle persönliche Verantwortung.“ (§ 63, Abs. 1, BBG [Bundesbeamtengesetz])

Die Verweigerung der Unterschrift der zuständigen („Amts“-) Personen bei gesetzlich / rechtlich vorgeschriebener Schriftform ist immer rechtswidrig und macht jede („Amts“-) Handlung de jure immer rechtsunwirksam. Das Verweigern der Unterschrift führt de jure immer zu der rechtlichen Unmöglichkeit und Nichtigkeit jeder „amtlichen“ oder „behördlichen“ Maßnahme, Handlung oder Unterlassung, für die de jure eine Unterschrift zwingend vorgeschrieben ist. Ein gesetzlicher / rechtlicher, „amtlicher“ / „behördlicher“ Vorgang, der der Schriftform bedarf, gilt de jure als nicht vollzogen und damit als nichtig, wenn der Aussteller des erforderlichen Schriftstückes dieses dem Adressaten (Bürger) nicht im Original mit eigenhändiger und vollständiger Unterschrift versehen vorlegt.

Der Vermerk „Dieses Schreiben ist maschinell erstellt und ohne Unterschrift gültig“ ist rechtsunwirksam; das betreffende Schreiben ist gerade deswegen ungültig, nämlich nichtig.

Die Vorgehensweise des zivilen Bürgers:

Bei Kontrollen, Hausdurchsuchungen, Verhaftungen, Gerichts-Verhandlungen, Pfändungen, Abgabe der eidesstattlichen Versicherung („Offenbarungseid“) etc. daher stets die vollständigen Namen, die Personalausweis-Nummern und die privaten Postanschriften aller in dem jeweiligen Fall ausführenden oder beteiligten „Beamten“ verlangen – zwecks zivilrechtlicher Haftbarmachung und strafrechtlicher Verfolgung.Jeder „Beamte“ muß sich immer ausweisen – ohne „Wenn und Aber“ (dies wird in den Bundesländern unterschiedlich gehandhabt)! Ein „Richter“, ein „Gerichtsvollzieher“, ein „Polizist“, ob in Uniform oder nicht, ob persönlich bekannt oder nicht, muß sich von Gesetz wegen vor jedem offiziellen Einschreiten und juristischen Handeln jedem Bürger gegenüber legitimieren, wenn es der Bürger verlangt! Und »legitimieren« bedeutet, daß man den Dienstausweis in Ruhe lesen sowie Namen und Dienstnummer notieren darf und kann! (Am besten [irgendwie] Kopien der Ausweise und [heimlich] Photos der „Beamten“ sowie [heimlich] Audio- und Video-Mitschnitte machen  und möglichst stets für mehrere Zeugen, bei Gerichts-Verhandlungen für mehrere Prozeß-Beobachter sorgen!)

Es werden stets ausdrücklich und unbefristet alle Ansprüche, alle Rechte, sämtliche Rechtsmittel und sämtliche Rechtsschritte bis zur höchsten und letzten internationalen Instanz von Seiten des betroffenen Bürgers schriftlich vorbehalten. Fristen bestehen nicht.

Vgl. „BRD: Fakt und Fiktion“, 03. 10. 2010, www.mmnews.de/index.php/politik/6545-brd-fakt-und-fiktion

Norbert Knobloch, „Deutschland souverän?“, 23. 11. 2012, www.mmnews.de/index.php/politik/11355-deutschland-souveraen

Michael Mross, „Wie souverän ist Deutschland?“, 06. 09. 2013,www.mmnews.de/index.php/politik/14769-wie-souveraen-ist-deutschland

Die „Bundesrepublik Deutschland“ („BRD“) und die „Deutsche Demokratische Republik“ („DDR“) wurden bei den Pariser „Zwei-Plus-Vier-Verhandlungen“ am 17. 07. 1990 per 18. 07. 1990 durch die Alliierten aufgelöst (die „BRD“ durch U.S.-Außenminister James Baker III, die „DDR“ durch UdSSR-AußenministerEduard Schewardnadse) und Artikel 23 des Grundgesetzes („Geltungsbereich des Grundgesetzes“) zunächst gestrichen (von U.S.-Außenminister James Baker III) und dann aufgehoben (von der fälschlich sog. „Bundes-Regierung“, d. h. von der NGO-Geschäftsführung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes; BGBl. 1990, II, S. 885, 890) und durch den neuen Artikel 23 („Europäische Union – Grundrechtsschutz – Subsidiaritätsprinzip“) ersetzt. Diese sog. „Überblendung“ist allerdings de jure unzulässig, ungültig und unwirksam („nichtig“):

„Dieses Verfahren der Überblendung einer Bestimmung durch eine andere ist in der Gesetzestechnik absolut unzulässig. Die Geschichte jeder einzelnen Norm muß eindeutig abbildbar bleiben. Das gilt in besonderem Maße für die Bestimmungen des Grundgesetzes. Jede Norm ist Gegenstand vielfältiger Bezugnahmen in anderen Gesetzen, der kontroversen Kommentierung und rechtstheoretischer Erörterungen. Zahlreiche Gerichtsentscheidungen beziehen sich darauf. Nach Überblendung aber führt jegliche Referenz notwendig zu Unverständnis – oder schlimmer noch: zu Irrtümern.“(Rechtsanwältin Silvia Stolz; zit. n. Holger Fröhner, Die Jahrhundertlüge, Verlag epubli GmbH, Berlin 2009, 7. Fassung 2009, S. 44; Hervorheb. d. d. Verf.)

Auch die Präambel sowie Artikel 146 („Geltungsdauer des Grundgesetzes“) wurden aufgehoben u. durch neue Fassungen ersetzt – zwecks Täuschung des Deutschen Volkes und Vorspiegelung falscher „Tatsachen“. Alle drei Änderungen sind allerdings formalrechtlich unzulässig, rechtsunwirksam und rechtsungültig („nichtig“) sowie, im Falle der Präambel und des Artikels 146, obendrein inhaltlich falsch, fehlerhaft und unzutreffend. (Übrigens: der Bilderberger sowie unzurechnungsfähige, gemeingefährliche Law-and-Order-Fanatiker Wolfgang Schäuble [CDU] wollte den Schlußartikel 146 des Grundgesetzes schon 1990 ersatzlos streichen [sic!]…!)

Quelle: Norbert Knobloch /edit markus


Weiterführende Links hierzu:

/bundesbereinigungsgesetze-2006-2010
/landgericht-tuebingen-vs-gez
/die-polizei-im-hier-und-jetzt
/wie-funktioniert-die-taeuschung-im-rechtsverkehr
/die-taeuschung-im-rechtsverkehr-2-blanko-geschaefte
/wo-ist-mein-gesetzlicher-richter
/wer-verschenkt-gerne-steuern
/meine-person-und-die-behoerden
➡ /wider-der-brid-willkuer
/die-unterschrift
/aufruf-an-alle-beamten
/souveraenitaet-deutschlands
Unterschrift.Richter (PDF)
Beamtenwegweiser 2015 (PDF)


Was müssen die für eine Angst haben…! 😉
/Erster-Kreis-in-Thueringen-startet-die-Anti-Reichsbuerger-Versicherung
Nette Idee, dies wird den Mitarbeiter keinesweg vor der privaten Haftung schützen können und werden.
Dies dient nur zur Beruhigung der (noch?) ahnunglosen Mitarbeiter.
Würden die Behörden sich an die geltenden Gesetze halten, würde man auch diese sog. Versicherung nicht benötigen.

Ich, meine PERSON und die [Behörden] – v.3.4.

aktualisiert am 06.11.2017

Auszug einer Verhandlung…
Als erstes wollte der mit der schwarzen Kutte wissen, wie ich heiße und welche Staatsangehörigkeit ich habe.
Ich bin der … und Staatsangehörigkeit kann ich ihnen nicht beantworten.
Sie sind doch deutscher Staatsangehöriger?
Ich denke schon, nur wie die genaue Bezeichnung „des Deutschen Staates“ ist kann ich Ihnen nicht beantworten.
Also geboren in der „BRD“. Demnach bin ich „Staatsangehöriger“ der „BRD“ aber im Beamtenbesoldungsgesetz stand bis 2008: Der oberste Dienstherr aller Beamten ist das Reich. Demnach bin ich auch Reichsangehöriger.
Jetzt steht da drin: Der oberste Dienstherr aller Beamten ist der Bund. Demnach bin ich auch „Staatsangerhöriger“ von der Bund.
Nach dem Grundgesetz bin ich aber „Staatsangehöriger“ der Weimarer Republik und nach dem Personalausweis, welcher ja gültig sein soll, bin ich auch „Staatsangehöriger“ von DEUTSCH.


Anbei einige Anmerkungen & zum Verständnis der Materie.

Diese Informationen stellen keinen Anspruch auf Vollständigkeit dar.
Ebensowenig sollen diese Informationen dazu anregen, willentlich oder fahrlässig, Straftaten zu begehen.

Ein(e) Deutsche(r) hält sich an die bundesrepublikanischen Rechtsnormen (was die [Behörden] selbst nicht wollen), an gültige Deutsche Gesetze (was die [Behörden] nicht können) und befindet sich mit seinem Tun zu jeder Zeit vollumfänglich in der Wahrheit!

Dieser Beitrag ist eher als eine Art der Rundumschau zu betrachten. Der Mündige muss selbst wissen, was er tut oder eben auch was nicht. Sprich, was für ihn in seiner aktuellen Situation am besten geeignet erscheint.

Dieser Beitrag dient ebenso auch zur Klärung manch einer Begrifflichkeit als auch zum besseren Verständnis.

Wer sich als Deutsche(r) – freiwillig – auf diese Rechtsebene(n) herab lässt, muss wissen was er/sie tut… und auch warum… somit ohne Gewähr!


Allgemeines Verhalten:

Bei unerwünschtem oder unerwarteten Besuch von System-Mitarbeitern gilt es zuerst immer 3 x (dreimal) zu fragen:

„Was bitte ist denn die / ihre gesetzliche Grundlage für diese Maßnahme?“

(Unbedingt darauf bestehen… 3 x fragen!
Denn: Nach dreimaliger Negierung der Frage ist die SACHE an sich erledigt!)

Sodann – immer schön im Fragemodus verweilend – weiter fragen:

„Übernehmen Sie die persönliche Haftung für diesen Vorgang?“
„Ist hier etwa Gefahr im Verzug? Bin ich flüchtig oder gar gewalttätig?“

Direkt und bestimmt den “Beamten” ansprechen:
„Warum sprechen Sie mich in der Gefährdungsansprache an?!“
Der “Beamte” versucht einen Vorwand zu finden, um aufgrund einer vermuteten bzw. angenommenen “Gefahr im Verzug” anders handeln zu können. Z.B. dem Zutritt zu Wohnung, Durchsuchungen etc.

Hier wird seitens der System-Mitarbeiter gerne mit der Angst gespielt – denn es besteht für einen Großteil der Maßnahmen keine rechtliche Grundlage! Angst ist und bleibt immer ein schlechter Ratgeber!

Auf jede an Dich gestellte Frage immer nur eine Gegenfrage stellen!

Dies bitte – nicht entehrend – immer freundlich, sachlich, ruhig und souverän. Hierbei den Augenkontakt herstellen und halten! Zählt vor einer Frage oder Reaktion euerseits immer zuerst bis 5.
Lasst Euch nicht zu spontanen Antworten oder Handlungen verleiten.

Mögliche Fragen sind z.B.:

„Für wen arbeiten Sie?“ oder „Was arbeiten Sie denn?“
„Was sind denn die / ihre (Polizei)aufgaben?“

„Ist diese Maßnahme mit ihrem Gewissen vereinbar?“
“Wussten Sie schon, dass im Jahr 1982 die Staatshaftung aufgehoben wurde? Und Sie nunmehr eine private Diensthaftpflichtversicherung benötigen?”

Aufklären der [Beamten]:
„Sie werden für den entstandenen Schaden (hier: z.B. Rufmord in der Nachbarschaft – bereits aufgrund der durchgeführten Maßnahme entstanden ggf. Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Sachbeschädigung etc.) gemäß den §§ 823 i.V.m. 839 BGB persönlich haftbar gemacht. Sie wurden hiermit belehrt!
Beamtenwegweiser 2015

Im Nachgang immer den Strafantrag mit Strafverfolgung bei der zuständigen Staatsanwaltschaft stellen (keine Anzeige)! Das Schreiben der Ablehnung der seitens der Politik weisungsgebundenen Staatsanwaltschaft (wg. dem Aktenzeichen!) aufbewahren für den Tag X.

Für Wissende:  :arro: Passierschein/Formular A 38 😉

Es werden auf Fragen seitens der „Beamten“ nicht geantwortet:

„Sind sie Herr / Frau XYZ?“ (das ist die Jur. Person)
„Haben Sie mich verstanden?“  (Unterwerfung)
Auf keine freiwilligen Handlungen einlassen wie z,B.:
„zeigen Sie mir”… “unterschreiben Sie dort…“

Jedes einzelne an Dich gerichtete „Angebot“ wird umgehend bestritten (nicht “zurück gewiesen“).

Liefert denen nicht die PERSON; weder die Jur. noch die Nat. Person!
Der freie Wille des Menschen ist nicht verhandelbar. Denn Ich BIN…!

Anmerkung:
Personal-DEUTSCH ist nebst seinen Abkömmlingen eine Sache (Kollateral) und nichts anderes…! Dies ist ein Faktum…!

Siehe hierzu den Art. 10 EGBGB i.V.m. dem § 17 HGB, i.V.m. dem § 90 BGB i.V.m. dem § 21 PstG Abs. (3), Punkt 5.

Ich bin Deutscher! Die Rechtstellung als Deutscher geht immer vor!
Als Natürliche Person (Familienname, Vorname) bin ich Rechtssubjekt und nur Begünstigter des Sachenrechts und niemals Haftender!
Als Deutscher habe ich völkerrechtlich abgesicherte Schutzrechte (HLKO) und unveräusserliche Sach-, Personen- und Gebietsrechte.
Warum sollte ich mich dann mit niederrangigen Normen, Rechten & Regelungen (A.H.; GG; VwVO; UCC etc.) auseinander setzen?

Beachten: Wer es nicht darauf anlegt, wird i.d.R. auch nicht behelligt.
Man zieht das an, was man selbst möchte. Gedanken & Handlungen erschaffen Realtitäten bzw. bewirken weitergehende Handlungen Dritter.

Ergänzend hierzu ➡ /zur-vorlage-bei-sogenannten-behoerden-aemtern-und-gerichten/


Umgang mit Angeboten seitens der Verwaltungen / [Behörden]:
Hier: Ein das Fallbeispiel OWiG wegen zu schnellen Fahrens.

Anmerkung: Ich rege an, dass Knöllchen zu bezahlen! 🙂

Das Angebot – immer adressiert an die Jur. Person – wird umgehend zur eigenen “persönlichen” Entlastung zurück gesendet. Keine Handlung bedeutet konkludente Annahme gemäß § 151 BGB.
Der Vorgang wird vollumfänglich bestritten (nicht zurückgewiesen).
Mehr hierzu im Handlungsleitfaden.

Man darf die ausführende / handelnde (in wessen Auftrag? nachfragen!) PERSON in der [Behörde] auf folgende Punkte aufmerksam machen:

a. OWiG §§ 5 und 135
b. Bundesbereinigungsgesetze der Jahre 2006, 2007 und 2010
c. BVERfG 2 BvR 941/08 v. 11.08.2009 (Informelles Selbstbestimmungsrecht des eigenen Bildes)

Ach ja, da war ja noch was in bezug auf die Unterschriften: 😉

Eigene Schriftsätze werden nicht unterschrieben! Denn siehe auch hier:

Sollte man generös gewillt sein, das Angebot seitens der [Behörde] anzunehmen, dann wird der PERSON in der [Behörde] schriftlich mitgeteilt, dass man unter Zwang (c.f. – coactus feci) der ggf. seitens der [Behörde] angedrohten Gewalt (z.B. Erzwingungshaft, Pfändungen – dies sind Straftatbestände…!) weicht, als auch die grob fahrlässig bzw. willkürlich handelnde PERSON in die persönliche Haftung nimmt.

Beachten: Konkludente Verträge beinhalten per se eine Entehrung.
Noname – Konkludenter Vertrag
Noname – AGB-Mensch
Noname – Legitimationsanforderung-neu

Alles sehr genau lesen und ergänzen. Man sollte auch wirklich verstehen, was man versendet – dies wie gehabt ohne Gewähr! Die Beträge in den AGB´s sollte man aus sittlichen Gründen vereinzelt um die ein und andere “Null” kürzen.

Der Überweisungsträger wird wie folgt ausgefüllt:

a. Der Adressat ist immer die ausführende PERSON in der [Behörde].
Also z.B. “Frau Lieschen Kleinmeier” – nicht jedoch die “Stadtkasse XYZ”.
b. Der zu überweisende Betrag ist nur die Höhe der jeweiligen Hauptforderung ohne sonstigen Mahnkosten und anderen Gebühren.
c. In das Betreffsfeld wird hinein geschrieben:
Das Az. der [Behörde]; Schutzgeld, räuberische Erpressung; unter Vorbehalt gültiger deutscher Gesetze!

Man kann auch die Variante nutzen, indem man den geforderten Betrag an eine gemeinnützige Institution überweist. Dies bietet sich bei “Steuerschulden” an.

Beachtet ebenso den Unterschied zwischen dem Giralgeld (Überweisung) und dem einzigen “gesetzlichen” Zahlungsmittel, dem € (Bargeld). Habt ihr schon versucht, dem Finanzamt das Geld in “cash” auf den Tisch des Hauses zu legen? 🙂


Umgang mit “Gelben Briefen“:

Man sollte zuerst einmal den Unterschied zwischen einem Postempfänger und einem Postadressat kennen! Gelbe Briefe werden ungeöffnet an das System zurück gegeben, da wir an deren Angeboten kein Interesse haben. Es gilt § 189 ZPO. Wer diese Briefe öffnet und auch noch beantwortet, geht nach § 151 BGB konkludent einen Vertrag mit dem System ein. Seht hierzu u.a. diese Urteile:
BGH XII ZR 94/10 und LG Chemnitz 6 S 317/09.

Dies bedingt jedoch im Vorfeld (möglichst!) die Abarbeitung einiger wichtiger Schritte wie das Abmelden aus der WohnHAFT und der Abgabe des Personalausweises.
Die meisten im Umlauf befindlichen Rücksendeaufkleber sind nett aber nicht zu 100% stimmig.

Weitere Infos und Aufkleber zum Thema findet ihr hier:
zustellungsverbot-an-die-deutsche-post-ag-2/
Zurückweisung der Zustellung

Achtung: Bis vor kurzem war es Usus, Angebote der System-[Behörden] zurückzuweisen (Zurückweisung), um den Einlaß nicht als Widerspruch geltend zu machen. Diese Begrifflichkeit wurde behördenintern geändert. Daher sollte man grundsätzlich alles bestreiten! Dies von der Anrede als “Herr / Frau” bis zu den jeweilien Tatvorwürfen.

Wichtig: Man beachte auch den § 33 PostG(esetz), in dem die förmliche Zustellung zwingend vorgeschrieben ist
https://www.jurion.de/gesetze/postg/33
Desweiteren sollte man den Post-Dienstleister auf den § 170 ZPO hinweisen. Dort steht u.a.: „Die Zustellung an die nicht prozessfähige Person ist unwirksam.“
https://dejure.org/gesetze/ZPO/170.html

Hier noch eine etwas aktivere Variante im Umgang mit ungebetener Post:

“Die dreimailige Willensbekundung ist wichtig! Man entnimmt den Gelben Brief an die Juristische Person aus dem Briefkasten. Dieser Brief wird dann mit “spitzen” Fingern und ungeöffnet dem zuständigen Rechtspfleger des Amtsgerichts vorgelegt mit der Bitte, denselben dem Treuhänder wieder zurückzugeben, zum öffnen, weil, ich bin es nicht und darf kein Briefgeheimnis brechen. Er, der Rechtspfleger, als der von mir beauftragte Treuhänder, könne es ja auch machen. Mit ebenso spitzen Fingern wurde der Brief von diesem angenommen.
Sodann mit dem Rechtspfleger zum  Personenstand eine Niederschrift formulieren. Mit den Beweisen: Kopie Geburtenbuch, Kopie ESTA Register, SHAEF No. 52 Buchstabe (b) als Anlage zu dem ungeöffneten Gelben Brief, zur beglaubigten Niederschrift geben. Der Rechtspfleger möchte sich sicher auch nicht in die Treuhänderschaft begeben.
Mustertext: Ich habe die Natürliche Person gemäß § 1 (1900, ohne Palandt), ich bin Christa Frau aus der Familie (Familiennamen gesperrt gedruckt ) Ich bin nicht die Treuhänderin der juristischen Person, die sie Beklagte nennen. Treuhänder ist der Richter (man kann auch schreiben: Alle im Geschäftsverteilungsplan genannten Personen, seit 1956.
Dann hat man sie alle im Boot. )…”
Weitere Gestzesfundstellen, Art. 1 LV RLP (für das Land Rheinland-Pfalz; andere Länder analog), RuStAG v. 22.07.1913, im Einklang mit § 485 FamFG.

Ergänzende Informationen zum Verständnis:

Eine Postzustellungsurkunde, die wesentliche Mängel hat, führt nach der herrschenden Meinung in der Recht- sprechung und Literatur zur Unwirksamkeit der Zustellung selbst. Vgl. BGH Beschluss vom 13.12.1955- V BLw 396/55. LM ZPO § 181 Nr. 1, BGH Beschluss vom 16.02.1987 – NoTZ 18/86 – BGHR ZPO § 191 Nr.4 Personenbezeichnung 1; BAG Urteil vom 22.06.1972 – 5 AZR 55/72 – AP ZPO § 829 Nr. 3; BAG Urteil vom 09.11.1978 – 3 AZR 784/ 77 – AP BGB § 242 Ruhegeld Nr. 179; BFH Urteil vom 10.10.1978 – VIII R 197/74 – BStBl 1979 II S. 209, Stein /Jonas/Roth ZPO, 21 Aufl., § 190 Rz. 4 und § 191 Rz. 1, Zöller/Stöber 22. Aufl., § 191 Rz. 9 f., Münchener Kommentar ZPO/ von Feldmann § 190 Rz. 3).

Die Beurkundung eines Versuchs einer persönlichen Zustellung jedoch, die tatsächlich so niemals stattgefundenen hat, bewirkt einen die Zustellungen insgesamt unwirksam machenden wesentlichen Formmangel, der nicht mehr, auch nicht durch Wahrnehmung des vermeintlich zugestellten Briefstückes und seines Inhaltes geheilt werden kann.

Vgl. BGH Beschluss vom 13.12.1955 – V BLw 396/55. LM ZPO § 181 Nr. 1, BGH Beschluss vom 16.02.1987 – NoTZ 18/86 – BGHR ZPO § 191 Nr.4 Personenbezeichnung 1; BFH Urteil vom 10.10.1978 – VIII R 197/74 – BStBl 1979 II S. 209, Zöller/Stöber 22. Aufl., § 191 Rz. 10 f., Landesarbeitsgericht Erfurt vom 27.08.2001, Az.: 6 Ta 82/2001 zu 1 Ca 133/01 Arbeitsgericht Jena.

Gemäß GG Artikel 103 Abs. 1 Rn 31 (gr. Kommentar v. Mangoldt, Klein, Starck) muss ein zuzustellendes Schrift-stück (Förmliche Zustellung, der sogenannte Gelbe Brief) persönlich übergeben werden. Das Gesetz schreibt zwingend vor, dass sämtliche Bescheide von einer Amtsperson ausgehändigt werden müssen. Die Firma Deutsche Post AG erfüllt diese Voraussetzung nicht. Zum Beweis Kopie aus v. Mangoldt, Klein, Starck, 5. Auflage. GG Art. 103 Abs. (1)

Beachtet bei jeder Handlung euerseits niemanden zu entehren. Bleibt freundlich und sachlich in eurem Tun.

Ein nachgewiesener, gesetzlicher Deutscher öffnet keine Gelben Briefe und geht auch nicht freiwillig zu einem BRiD-Scheingericht…!

Wenn doch, dann siehe erneut weiter oben als auch hier:


Ich und meine PERSON am Gericht:

Grundsätzlich gilt, dass man das Recht hat, sich selbst verteidigen zu dürfen.  Das wissen bzw. negieren die “BRiD”-Schiedsgerichtler jedoch gerne aus reinem Eigennutz.

Der BRiD-Anwaltszwang fußt auf einem NS-Gesetz…!
https://www.agmiw.org/?p=3037

1. Charta der Grundrechte der Europäischen Union
KAPITEL VI – JUSTIZIELLE RECHTE
Artikel 47 (3) – Jede Person kann sich beraten, verteidigen und vertreten lassen.

2. Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten
EMRK

Artikel 6 (3) Buchstabe c.) – Jede angeklagte Person hat mindestens folgende Rechte:
c.) sich selbst zu verteidigen, sich durch einen Verteidiger ihrer Wahl verteidigen zu lassen …

3.
Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte vom 19.Dezember 1966 (BGBl. 1973 II 1553) – ICCPR / Artikel l4 (3) Buchst. d.)
Jeder wegen einer strafbaren Handlung Angeklagte hat in gleicher Weise im Verfahren Anspruch auf folgende Mindestgarantien:

… er hat das Recht, bei der Verhandlung anwesend zu sein und sich selbst zu verteidigen oder durch einen Verteidiger seiner Wahl verteidigen zu lassen; falls er keinen Verteidiger hat, ist er über das Recht, einen Verteidiger in Anspruch zu nehmen, zu unterrichten; fehlen ihm die Mittel zur Bezahlung eines Verteidigers, so ist ihm ein Verteidiger unentgeltlich zu bestellen, wenn dies im Interesse der Rechtspflege erforderlich ist …

4. Artikel 6 der UN Resolution 217 A (III). – Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.
J
eder hat das Recht, überall als rechtsfähig anerkannt zu werden.

Am besten ist die Variante: “Der Mensch übergibt die geladene PERSON!”

Die Schiedsgericht-[Richter] (siehe GVG § 15 i.V.m. § 16) des Vereinten Wirtschaftsgebiets laden immer die Juristische Person “MAX MUSTERMANN zur Verhandlung in der Sache.

Die elegante Vorgehensweise besteht nun darin, dem [Richter] noch vor der Eröffnung der sog. Verhandlung die geladene PERSON – hier z.B. in Form der BRiD-Geburtsurkunde der Jur. Person oder den “Gelben Schein” der Natürlichen Person auf den Tisch zu legen.

Die Version mit der Natürliche Person bringt den [Richter] noch mehr in Bedrängnis, da er für diese Natürliche Person de jure und auch de facto nicht zuständig ist und auch jemals sein kann (darf).

Denn: Ein Deutscher nach RuStAG v. 1913 beruft sich immer auf vorkonstitutionelles Recht vor 1914. Und das wollen diese Personen am Gericht auf keinen Fall.

Als Nat. Person, als Grundrechteträger (u.a. Zugriff auf das BGB §§ 1-20 als auch GG Art. 1-20) klärst Du das am besten noch vor der Verhandlung und unterbreitest dem Richter ggf. dein eigenes Handelsangebot.

Es kann somit kein Ordnungsgeld für ein Nichterscheinen geben, da die Jur. Person (hier die Geburtsurkunde) anwesend ist. Ebenso wenig kann kein Versäumnisurteil ergehen, da die geladene Person unter Zeugen übergeben wurde und somit zweifelsfrei anwesend ist.

Sodann begibt man sich als Mensch und als Begünstigter der jeweiligen Person in die Zuschauerränge (Ohrenstöpsel können ggf. helfen) und ignoriert sämtliche freislerischen Gebaren & Drohungen seitens des “Richters”, welcher versuchen wird, die Treuhänderschaft an der Person an Dich abzutreten. Dies wirst Du nicht tun – niemals!

P.S. Niemals argumentieren / diskutieren, da die Gefahr der Entehrung besteht. Daher immer fragen, Gegenfragen stellen oder im Konjunktiv agieren… “könnte es sein das” oder “nach meiner Kenntnis nach…”

Und ebenso zu beachten ist:
Inzwischen ist das Gesetz über die Neustrukturierung des Bundeskriminalamtgesetzes vom 01. Juni 2017, verkündet am 08.6.2017, teilweise in Kraft, welches die Grundrechte (u.a. das Recht auf körperliche Unversehrtheit) erheblich eingeschränkt.. Wenn die Grundrechte eingeschränkt werden, bedeutet dies, dass einzelne Grundrechte, die ggf. AM Gericht angesprochen werden, somit vollständig ausgehebelt werden.Siehe hierzu auch den § 89 BKAG ab dem 25.05.2018.

Wer nun unbedingt zu einem Schiedgericht möchte oder muss:

Zuerst fragt man nach der Bestallungsurkunde (Legitimation), welche jeder echte deutsche Beamte im deutschen gültigem Recht im Außendienst vorzuweisen hat. Heutige “Beamte” sind nur “bestellt” bzw. “verbeamtet”. Dies  wird 3 x “zu Protokoll” gegenüber der Protokollantin beauftragt.

Vor einer Verhandlung ist der “staatliche Richter” auch noch kein Richter und die nicht eröffnete Verhandlung ist kein “Gericht”. (An)erkennt man den “Richter” als solchen (an), dann kann dieser erst überhaupt ein “Staatsgericht” oder ein andere sonstiges Sondergericht konstituieren.

Es werden, wie o.e. nur Jur. Personen – und hier insbesonders die Personenfiktion mit den eingeschränkten Rechten (JP)- (ein)geladen. Ergo die BRiD-Geburtsurkunde, mit welcher man sich niemals identifizieren darf! Wenn doch, dann hat man die Treuhänderschaft des “NAMEN” anerkannt, welche andernfalls beim “Richter” als der Treuhänder liegt.

Somit kommt vor Eröffnung der Verhandlung die Ladung auf den Richtertisch und die Geburtsurkunde gleich mit dazu. Dies möglichst über einen Vertreter (ebenfalls RuStAG-Deutscher), welcher die Geburtsurkunde dem “Richter” vorlegt und zu Protokoll gibt (die Protokollantin darauf hinweisen, dies auch aufzunhemen), dass aufgrund Unstimmigkeit bzw. Justitium die Verhandlung geschlossen bzw. nicht eröffnet wird.

Erkennst Du Dich selbst als Jur. Person, hast Du bereits verloren. So zumindest im Strafprozeß (StPO). Der “NAME” ist die Personenschöpfung des Staates und er besitzt das alleinige Namensrecht (Artikel 10 EGBGB.

Du agierst gem. § 677 BGB mit fremdem “NAMEN” (dies ist geduldet und per Täuschungsabsicht auch so vorgesehen!) und wunderst Dich, wenn du im § 17 HGB agierend von der Treuhandverwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebiets zur Rechenschaft gezogen wirst. Weil man Dich in ein Vertragsverhältnis und in die Treuhänderrolle verfrachtet. Dir also die Begünstigtenrolle abnimmt und Dich somit ausnehmen kann. Das alles unter Personenstandsfälschung und Missachtung des Personalstatuts Artikel 5 Abs. (1) und des Artikel 6 EGBGB, dem ordre public.
die-wahrheit-uber-treuhandfonds-und-gerichte

Weiterhin immer sachlich und gelassen und niemals mit Gewalt oder mit bösen Worten erwehren wollen, um selbst nicht noch Ehrverletzungen zu begehen. Das ist oberstes Gebot bei solch einer Klientel!

Die Männer und Weiber sind auf sich selbst gestellt, da die meisten Rechtsanwälte, Staatsanwälte und Richter zusammen mit der Polizei und den Verwaltungsangestellten – unter einer Decke steckend – zulasten der Menschen agieren. Daher passiert alles “im Halbdunkel” eines Gerichtssaals, in welchem jegliche Aufzeichnung des Gesprochenen wegen angeblichen Verstoßes gegen die Hausordnung verboten wird. Es ist ein öffentliches Gebäude, i.d.R. eine öffentliche Verhandlung nebst öffentlichem Interesse. Somit darf auch gefilmt werden.

Kein System-Rechtsanwalt verteidigt eine Natürliche Person! Jeder, der das wollte, wird von der Rechtsanwaltskammer mit psychologischem Gutachten bedacht und ausgesondert.

Exkurs: Die Unterschrift!
Wo ist mein gesetzlicher Richter?
Täuschung im Rechtsverkehr


Mit dem Bonner Grundgesetz in der Hand beherrscht man als ALLE STAATSGEWALT (Art. 20 Abs. 2 Satz 1 GG) das ganze LAND!

Hier einmal ein Gedankenanstoß an diejenigen, die „eine Ladung“ erhalten haben. Grundgesetzliche REAKTION darauf:

Schriftliche Einlassung unter Verweis auf Satz 1 der Präambel, Art. 1 Abs. 1 und Abs. 2 GG i. V. mit Art. 97 Abs. 1 Satz 1, Halbsatz 2; 20 Abs. 3 und Art. 1 Abs. 3 GG.

1. Rechtsmittel gegen den Beschluß des Amtsgerichtes xyz gem. Art. 19 Abs. 4 i V. mit Art. 17 GG die Hauptverhandlung gegen GRUNDRECHTETRÄGER auf Grund einer nichtigen Anklageschrift zu eröffnen.

2. Rechtsmittel gem. Art. 19 Abs. 4 GG i. V. mit Art. 17 GG gegen die ausgesprochene Ladung, den Befehl an den Grundrechteträger, „ICH habe alle STAATSGEWALT“, zu einer Verhandlung vor Gericht zu erscheinen, obwohl für die Erteilung des Befehls die grundgesetzlichen Voraussetzungen, weder formell noch materiell vorliegen.

3. Anspruch auf zunächst vorläufige Aussetzung des Verfahrens gegen GRUNDRECHTETRÄGER, weil unter Maßgeblichkeit von 1. und 2. bereits eine Grundrechteverletzung droht.

Hinweis: Das Bonner Grundgesetz verlangt (Art. 1 Abs. 2 GG) die Einlegung eines Rechtsmittels gem. Art. 19 Abs. 4 GG in der Qualität eines unmittelbar wirkenden garantierten Freiheitsgrundrechtes, wenn der Grundrechteträger – als jemand – durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten / hier Grundrechten verletzt wird. Über Grundrechte ist nicht zu verhandeln, diese sind zum einen Bringschulden und zum anderen garantiertes ranghöchstes Gesetz.

Eine Hauptverhandlung vor dem gesetzlichen Richter darf nur dann anberaumt werden, wenn Grundrechteverpflichtete den Nachweis erbracht haben, daß der Grundrechteträger, ggf. selber sogar ein Organ der Rechtspflege, in strafwürdiger Weise Gesetze verletzt hat, die zum einen nach dem Diktat des Bonner Grundgesetzes entstanden sind und auch unter Maßgeblichkeit des grundgesetzlichen Diktates Gültigkeit besitzen.
Quelle: samierske


Es endet, wie es anfing:
Alles Geschriebene ist ohne Gewähr… es ist kein Aufruf zu Straftaten.
Verhaltet Euch anständig und liefert keinen Anlass für Repressalien!

P.S. 🙂
Can. 99 — Wer dauernd des Vernunftgebrauchs entbehrt, gilt als seiner nicht mächtig und wird Kindern gleichgestellt.


ÜBER SINN UND UNSINN DER DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE


Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung wegen Beihilfe zur Volksverhetzung
-volksverhetzung-verurteilung-verfassungswidrig-meinungsfreiheit-mehrdeutig-gesamtkontext-abwaegung/

http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2017/bvg17-030.html


Für die Rubrik: “Ich alleine kann ja nichts machen!”

Frank Zimmermann

Moin moin, ihr Deutschen mit Resthirn.
Wollen wir der lieben BRD mal so richtig auf den Sack gehen??? Ja, seit ihr sicher???? Habt Ihr einen Euro im Monat um diese Marionetten an die Wand zu fahren??? Seit ihr sicher oder teilt ihr nur??? Ist euch euer Land 1 € im Monat wert????
OK dann lässt uns starten. Ihr macht jetzt eine Liste von allen Ämtern die euch auf den Sack gehen. GEZ, Finanzamt, die Jungs die Euch illegale Forderungen schicken und vor allem korrupten Gerichten und Behörden von den ihr denkt das sie mit Phädophilen zu tun haben. Jeder sucht sich nur 5 aus und dann macht ihr eine Dauerauftrag. 1 Cent pro Werktag. Überweisungsgrund: Haftkostenbeteiligung für A. Merkel, die Bundesregierung, korrupte Beamte und Richter und Phädophile in der Elite und ihre Handlanger. Da haben die mit den Buchungen schon mal 3.000 Jahre zu tun und merken wie viele wir sind.”

/was-mich-aergert/gesetze/urteile-ungueltig/


Droht die komplette Entrechtung?


Das Video über die BAR ist nur zum Verständis der Materie eingebettet.

Umgang mit Repression – Gegen die Opferhaltung der nationalen Opposition

 

Beitragsservice (GEZ) & Exkurs GV – V.3.1.

aktualisiert am 21.07.2018

Wie läuft das Spiel ab?

Wie wird aus einer rechtlosen, eine rechtsfähige Forderung? Der Beitragsservice und die Masche mit dem Gerichtsvollzieher!

Um der Perversität die Krone aufzusetzen, wird über die nicht rechtsfähige Organisation Beitragsservice, eine Anspruchsstellung an den Gerichtsvollzieher geschaffen! Und über den Gerichtsvollzieher wird dies dann zu einer sogenannten Haftung! Unter der Haftung des Gerichtsvollziehers und dessen Versicherung! Er haftet jetzt mit seiner Versicherung für die Eintreibung!

Das ist überaus praktisch für den bayerischen Rundfunk (als Beispiel) und für den Beitragsservice! Das heißt die gesamte Haftung wird auf den Gerichtsvollzieher verlagert! Und wenn der Gerichtsvollzieher nicht spurt bekommt er Druck, welchen sie/er gerne weitergeben möchte!

Der Beitragsservice will es sich jedoch mit den meist willfährigen Dienern der kleinen Machtausübung nicht verderben und generiert so mir nichts, dir nichts aus dieser vertragslosen, angeblichen Schuld ein Vollstreckungsersuchen des bayerischen Rundfunks!

Wohlgemerkt kommt dieses Ersuchen von München via Köln, vom Beitragsservice!

Ein Vollstreckungsersuchen wird dann vom Gerichtsvollzieher in eine Ladung zur Vermögensauskunft umgewandelt, denn diese bringt dem Gerichtsvollzieher (auf Kosten des angeblichen Schuldners) mehr in die Kasse als eine Betreibung!

Es gab nie einen Vertrag und es gab nie eine Schuld und dennoch werden vom rechtlosen Verein (Beitragsservice), Menschen mittels der Vermögensabgabe in den Ruin getrieben und ins Elend gestürzt!


Aktuell:
/2018/07/18/eilmeldung-bundesverfassungsbericht-gunsten/
/2018/07/18/gez-der-buerger/
/2018/07/19/das-bundesverfassungsgericht-rechtsstaat/
/2018/07/19/gez-urteil-verfassungsrichter/


Die „neue Juristische Wochenschrift“ (NJW) berichtet unterdessen, dass das Bundesverfassungsgericht den Rundfunkbeitrag grundlegend auf den Prüfstand stelle. Die Verfassungsrichter hätten einen Fragenkatalog an alle Landesregierungen verschickt. „Die Richter rollen mit ihrem Fragenkatalog das Thema komplett auf“, will die NJW aus einer Staatskanzlei erfahren haben. Zudem habe der Erste Senat unter dem Vorsitz von Ferdinand Kirchhof eine sehr kurze Frist für die Stellungnahmen gesetzt. Äußern sollten sich auch die öffentlich-rechtlichen Sender, Bundestag, Bundesrat und die Landtage. Den Fragen des Bundesverfassungsgerichts liegen eine Reihe von Verfassungsbeschwerden von Privatpersonen und Unternehmen zugrunde.

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Über die Mär der Beitragspflicht beim ARD-ZDF-DEUTSCHLANDFUNK Beitragsservice und die Maßlosigkeit der Verantwortlichen!
Was bei Deutschen Bürgern funktioniert, ist rechtlich bei Menschen aus dem Ausland nicht möglich! Für Bürger anderer Nationen gibt es keine automatische Direktanmeldung! Der Volksmund meint: Der Krug geht so lange zum Brunnen, bis er bricht! Der Beitragsservice tut viel dazu, damit dies bald passiert… Es scheint, als habe sich dieses Inkassounternehmen an eine alte ZDF Serie  erinnert.
Seit Jahren rätseln diverse Experten in dieser Materie, auf welcher Grundlage die Anmeldeverfahren funktionieren? Über die Identität der juristischen Person, werden von den Geschäftsführern / Intendanten der Landesrundfunkanstalten, sogenannte konkludente Verträge geschlossen, ohne dass der Mensch etwas davon ahnt! Vom Beitragsservice erhalten die ahnungslosen Menschen Vertragsunterlagen zugesandt, welche unterschrieben und zurückgeschickt werden sollen!
Sobald dies passiert ist, ist die Kuh vom Eis und der Beitragsservice hat einen Beitragszahler mehr. Allerdings hat diese Masche nur Erfolg bei Personen welche einen deutschen Personalausweis oder Reisepass ihr Eigen nennen. Denn nur mit Personen deutscher Identität (Entität), können konkludente Verträge abgeschlossen werden.

Bundesmeldegesetz (BMG) – § 48 Melderegisterauskunft für öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten
Soweit öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten publizistisch tätig sind, sind sie keine öffentlichen Stellen im Sinne dieses Gesetzes.

Gerd Peifer: Alle Rechtsgeschäfte werden durch den Menschen unter Nutzung dieses Namens abgewickelt [ §17 HGB ]. Somit ist das Ergebnis des Rechtsgeschäftes im Besitz des Inhabers der juristischen Person. Der Mensch ist nur Geschäftsführer ohne Auftrag (z.B. Artikel 10 und 11 der Rom II Verordnung der Europäischen Union). Der Rundfunkbeitragsservice bedient sich dieser Masche über die Anmeldeämter und so http://www.juraforum.de/lexikon/konkludentes-handeln sind alle Menschen mit einer deutschen Identität mitgefangen, sofern sie nicht widersprechen!

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Richter am Landgericht Tübingen Dr. Sprißler beschließt die Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union gemäß Art. 267 AEUV zwecks Klärung von Fragen zum Zustimmungsgesetz des Landes Baden-Württemberg vom 18.10.2011 zur Geltung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages

gez-mafia-knickt-ein-kuenftig-kein-gefaengnis-mehr-fuer-beitragsverweigerer/

Finanzämter können verweigerte “Rundfunkgebühren” einfach von der Steuer einbehalten:
Die Klage einer GEZ-Verweigerin, deren fällige “Beiträge” vom Finanzamt einfach mit der Steuer verrechnet wurden, hat das angerufene Finanzgericht abgewiesen.
 Begründung in Kurzform:
  • Es spielt keine Rolle, ob die Einziehung unrechtmäßig ist, weil die Klärung nicht Sache des Finanzgerichtes ist
  • ob Bescheide über die Rundfunkbeiträge zulässig sind oder nicht, müssen Verwaltungsgerichte klären

Möge sich jeder selbst seines gesunden Menschenverstandes bedienen und die Juristerei beiseite lassen. Mussolini beschrieb den idealen Faschismus als Verschmelzung von staatlichen Interessen und denen der Konzerne. Die Gebühreneintreiber sind laut Rundfunkstaatsvertrag keine staatlichen Behörden. Wie also nennt man diese Praxis der “Gebührenerhebung”, die angeblich keine Steuern sein sollen und doch vom Staate notfalls mit allen Mitteln eingetrieben  werden?

In zwei Entscheidungen hat sich das Finanzgericht mit der Beitreibung von Rundfunkbeiträgen im Wege der Zwangsvollstreckung befasst.

In dem Verfahren 11 K 11123/16 hatte die Finanzbehörde die offenen Rundfunkbeiträge bei der Klägerin im Wege der Verrechnung mit Steuerguthaben beigetrieben. Hiergegen wandte sich die Klägerin mit ihrer Fortsetzungsfeststellungsklage, mit der das Gericht feststellen sollte, dass die Pfändungs- und Einziehungsverfügung betreffend die Rundfunkbeiträge rechtswidrig gewesen sei. Der 11. Senat des Gerichts hat mit Urteil vom 24. August 2016 die Klage als unzulässig abgewiesen. Es fehle an einem berechtigten Interesse der Klägerin an einer solchen Feststellung, weil sie selbst bei Feststellung der Rechtswidrigkeit der Pfändungs- und Einziehungsverfügung nicht die Rundfunkbeiträge zurückerhalten könne. Vielmehr sei eine Rückzahlung nur dann möglich, wenn die Rechtswidrigkeit der der Vollstreckung zugrundeliegenden Bescheide über den Rundfunkbeitrag festgestellt worden sei. Dies zu klären sei allerdings nicht Sache des Finanzgerichts, sondern müsse vor den insoweit zuständigen Verwaltungsgerichten mit einer Klage gegen die Beitragsbescheide verfolgt werden. Außerdem könne die Klägerin die Rückzahlung des Rundfundbeitrags nicht vom beklagten Finanzamt, sondern nur vom Gläubiger des Rundfunkbeitrags verlangen. Dieses Urteil ist mittlerweile rechtskräftig, nachdem der Bundesfinanzhof mit Beschluss vom 18.1.2017 (Az. VII B 152/16) die gegen das Urteil erhobene Nichtzulassungsbeschwerde als unbegründet zurückgewiesen hat.

In einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes, in dem sich die Antragstellerin gegen die Vollstreckung von Rundfunkeiträgen wandte, hat das Gericht mit Beschluss vom 16. November 2016 (11 V 11240/16) entschieden, dass zwar die Finanzbehörde “im Zweifel” den Zugang von Verwaltungsakten wie einem Rundfunkbeitragsbescheid nachzuweisen hat. Jedoch müssen nach dem Beschluss berechtigte Zweifel erkennbar sein, dass die auf der Erfahrung des täglichen Lebens beruhenden Vermutung, eine gewöhnliche Postsendung habe den Empfänger auch tatsächlich erreicht, nicht zutrifft. Das einfache Bestreiten, gleich mehrere Leistungsbescheide nicht erhalten zu haben, sei im konkreten Fall nicht glaubhaft, da es der Antragstellerin in ihrem gesamten Verhalten ganz offenkundig darum gegangen sei, sich hartnäckig der Verpflichtung zur Zahlung des Rundfunkbeitrags zu entziehen.

Diese Verpflichtung sei, wie das Bundesverwaltungsgericht in seinem Grundsatzurteil vom 18. März 2016 (6 C 6/15) ausdrücklich festgestellt habe, rechtmäßig und verstoße insbesondere nicht gegen grundrechtliche Bestimmungen. Da ein Vorgehen gegen die Zahlungspflicht als solche keinen Erfolg verspreche, bestehe der einzige Weg für die Antragstellerin darin, die Vollstreckung möglichst lange aufzuschieben oder zu verhindern. Hierfür biete es sich insbesondere an, den Zugang der Festsetzungsbescheide der Rundfunkanstalt zu bestreiten, worauf in einschlägigen Internetforen ausdrücklich hingewiesen werde. Da die Zahl der sich aktiv gegen die Beitragsentrichtung richtenden Haushalte in Deutschland vergleichsweise gering sei, erscheine es als umso weniger glaubhaft, wenn eine den Beitrag verweigernde Person behaupte, „zufällig“ gleich mehrere Festsetzungsbescheide nicht erhalten zu haben, obgleich vom Regelfall abweichende Umstände wie z.B. ein Umzug im fraglichen Zeitraum oder der Nichtzugang anderer Behördenpost nicht vorgetragen würden. Folglich sei vom Zugang des Bescheides auszugehen. Aus diesem Grunde hat der Senat den Antrag abgewiesen.

Quellen:
http://www.finanzgericht.berlin.brandenburg.de/sixcms/detail.php?gsid=bb1.c.505983.de&template=seite_fgcb_pressemit
http://opposition24.com/gez-finanzaemter-rundfunkgebuehren-steuer/308721

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Man siehe auch die entsprechenden §§ der Landesverwaürttemberg:

§ 2 – Ausnahmen vom Anwendungsbereich

(1) Dieses Gesetz gilt nicht für die Tätigkeit der Kirchen, der Religionsgesellschaften und Weltanschauungsgemeinschaften sowie ihrer Verbände und Einrichtungen und nicht für die Tätigkeit des Südwestrundfunks.
Sieh auch die entsprechenden Verwaltungverfahrensgesetze. Hier z.B. dies von dem Land Baden-Württemberg:
http://www.landesrecht-bw.de/


Das Merkel / Frau KASNER redet hier von Deutschen. Damit sind aber nicht die Bundespersonalausweisträger “DEUTSCH” gemeint.

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Der Rundfunkbeitrag ist Grundgesetzwidrig:
https://vimeo.com/202369703

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Es geht hier zwar vordergründig nur um die Zwangsvollstreckungsmaßnamen der Firma Beitragsservice…
Ich verweise hier gerne in dem Bezug auf den § 4 KStG:
https://dejure.org/gesetze/KStG/4.html

In diesem § siehe man den letzten Satz (Fußnote):
“Ein Betrieb gewerblicher Art kann nicht mit einem Hoheitsbetrieb zusammengefasst werden.”

Denkt da mal in Ruhe darüber nach, was das für jede BRiD-Behörde bedeutet! 😉

Oder auch dies hier vom BGH:

Nach § 27 Abs. 1 StGB macht sich als Gehilfe strafbar, wer (vorsätzlich) einem anderen zu dessen (vorsätzlich begangener) rechtswidriger Tat Hilfe leistet. Nach ständiger Rechtsprechung (etwa BGHSt 46, 107, 109; BGH NJW 2001, 2409, 2410; NStZ 2004, 499, 500; vgl. die weiteren Nachweise bei Cramer/Heine in Schönke/Schröder, aaO § 27 Rdn. 8; Roxin in LK 11. Aufl. § 27 Rdn. 1 Fn. 1) ist als Hilfeleistung in diesem Sinne grundsätzlich jede Handlung anzusehen, die die Herbeiführung des Taterfolges durch den Haupttäter objektiv fördert oder erleichtert; dass sie für den Eintritt dieses Erfolges in seinem konkreten Gepräge in irgendeiner Weise kausal wird, ist nicht erforderlich. Diese Voraussetzungen treffen auf die Tatbeiträge des Angeklagten zu…

Das bedeutet für jede beliebe Behörde:

Ich erwarte eine eidesstattliche und notariell beglaubigte  Aussage, das meine Steuergelder (Steuerschenkungen) nicht für  Vorbereitungen für kriegerische Handlungen, deren Entwicklung , deren Herstellung als auch dem Vertrieb von Rüstungsgütern verwendet werden.

Denn sonst würde ich mich schuldig machen im Sinne des BGH-Urteils vom 16. November 2006 – 3 StR 139/06 .

Als Steilvorlage für die Firma “Beitragsservice” ist dieser Beschluss des VGH BW ergangen:
VGH Baden-Württemberg Urteil vom 4.11.2016, 2 S 548/16
VGH Baden-Württemberg 2 S 548/16


Bei der GEZ-Gebühr handelt es sich um eine Wohnungssteuer!

Zitat aus:
VGH Baden-Württemberg Urteil vom 4.11.2016, 2 S 548/16
Hoheitliche Tätigkeit der Landesrundfunkanstalt; Festsetzung von Rundfunkbeiträgen; Mehrheit von Wohnungsinhabern.

Die Lösung:
* Beauftragung der Staatsangehörigkeits-Feststellung nach RuStAG v. 1913 (siehe Artikel 116 Abs. (1) GG “…vorbehaltlich anderer gesetzlicher Regelungen…”)
* Kündigung aller “unsichtbaren”/invisiblen Verträge (siehe Handlungsleitfaden)
* Einziehung und Vernichtungsauftrag des Personalausweises wegen falscher Personenangaben (hier: Juristische Person = TREUHAND = MAX MUSTERMANN = Generalvollbetreuungsauftragfür die BRiD; siehe Handlungsleitfaden)
* Wohnsitznahme gemäß § 7 BGB (siehe Handlungsleitfaden); siehe ergänzend § 12 BGB (Namensrecht i.V.m. § 17 HGB)
* Umzug – raus aus der Wohnhaft
* P-Konto in Erwägung ziehen…
* durchziehen und durchhalten…
/meine-person-und-die-behoerden


Bürgermeister von Berlin: „rbb ist keine Behörde“

RA Lutz Schaefer: GEZ – und kein Ende

Zum Thema [Gerichtsvollzieher]:
Das Oberlandesgericht (OLG) München hat in seiner Entscheidung 9 VA 17/12 vom 05. März 2013 bestimmt:
Ein Gerichtsvollzieher ist kein Beamter und Angehöriger des Amtsgerichts bzw. Bestandteil einer Behörde bzw. eines Gerichts.
rechtsstellung-des-gerichtsvollziehers-oberlandesgericht-munchen/

Ein Versuch…:

GV am AG

Allerdings…:

Man verstehe auch diesen § 437 der ZPO! Glaube & Vermutung? 😉
Holt Euch diese Bestätigung seitens des Gerichts:

(Nur) für gesetzliche Deutsche anwendbar:

die-gvo-2012
gvo-2012-aenderungen-im-vergleich

anzeige-gerichtsvollzieher-ohne-namen
massnahmen-gegen-den-gv
wie-kann-den-gv-belangen

Ergänzend hierzu:

Rechtsfrage

Ist die Privatisierung des Vollstreckungsorgans des Gerichtsvollziehers im Zwangsvollstreckungsverfahren mit den tragenden Verfassungsgrundsätzen des Bonner Grundgesetzes vereinbar?

Tenor

Nach der verfassungswidrigen Neuregelung wird dem privatisierten Gerichtsvollzieher als selbständigem Freiberufler von einem Vollstreckungsorgan eine Zwangsvollstreckung zugewiesen. Es handelt sich also um eine typische Ersatzvornahme. Die Zwangsvollstreckung unter Anwendung oder Androhung unmittelbaren Zwangs ist auf selbständige Freiberufler gemäß Art. 33 Abs. 4 GG i.V.m. Art. 1 GG und Art. 20 Abs. 2 und 3 GG im Wege der Ersatzvornahme jedoch nicht übertragbar und damit verfassungswidrig.


rundfunkLesenswerte Info zu GV´s und Inkasso-Büros:

http://rrredaktion.eu/glaube-nichts-und-pruefe-selbst-wir-die-rrredaktion-fahren-fort-mit-der-exklusiven-interviewserie-ueber-die-einschaetzung-deutschlands-in-der-welt-ein-diplomat-einer-un-nahen-organisatiorundfunk2n-klaert


Musterschreiben-Schriftssatz:

http://dig.ga/wirtschaft/rundfunkbeitrag-das-endgueltige-musterschreiben

Quelle: http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=213321

Die Reichsrundfunkgebühr aus der NS-Zeit, somit der Vorläufer des heutigen GEZ-Beitrags, floss seit dem Jahr 1933 am Reichshaushalt vorbei, direkt an das Goebbels-Propaganda-Ministerium. Die perfide Idee, die Regierungspropaganda von dessen Opfern auch noch bezahlen zu lassen, stammt also von den Nazis und gilt bis heute.


LG Tübingen Beschluß vom 16.9.2016, 5 T 232/16

Leitsätze

Die Übergabe des Schriftstücks an die Post erfüllt in Baden-Württemberg mangels Geltung des LVwVfG für die Rundfunkanstalten nicht die Voraussetzungen für die Zugangsvermutung und damit die Bekanntgabe des Bescheides zur Festsetzung rückständiger Rundfunkbeiträge.

Tenor

1. Auf die Beschwerde des Schuldners wird der Beschluss des Amtsgerichts Bad Urach vom 11.7.2016 aufgehoben und die Zwangsvollstreckung aus dem Vollstreckungsersuchen der Gläubigerin vom 4.3.2015 für unzulässig erklärt.

2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Gläubigerin.

3. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Wert: 572,96 EUR

Gründe

I.
1
Dem Verfahren liegt ein Vollstreckungsersuchen der Gläubigerin vom 4.3.2016 wegen durch mehrere Bescheide jeweils für vergangene Perioden festgesetzter Rundfunkbeiträge Beiträge von 572,96 EUR zuzüglich mehrerer Säumniszuschläge und Mahngebühr), zuletzt vom 608,96 EUR, zugrunde.
2
In der Sache selbst wurden Anträge gem. § 802 IlI, 802 b, 802 f, 802 l, 900 ZPO gestellt.
II.
3
Der Gerichtsvollzieher hat zur Abgabe der Vermögensauskunft geladen. Hiergegen hat der Schuldner Erinnerung eingelegt, die vom Amtsgericht mit angegriffenem Beschluss (wie im Tenor Zf. 1 näher bezeichnet) zurückgewiesen wurde.
4
Der Schuldner bestreitet, die Festsetzungsbescheide erhalten zu haben. Die Gläubigerin ist der Ansicht, der nicht anwendbare § 43 LVwVfG enthalte eine allgemeinen Rechtsgedanken, der somit dennoch die Zugangsvermutung beinhalte.
III.
5
1. Die Beschwerde ist zulässig, insbesondere form- und fristgerecht eingelegt.
6
2. Zur Entscheidung war der Einzelrichter berufen, nachdem die Voraussetzungen für eine Vorlage an die Kammer nicht vorlagen: Die Problematik der Gläubigerbezeichnung wurde durch den Bundesgerichtshof bereits entschieden. Rechtliche oder tatsächliche Schwierigkeiten sind nicht vorhanden; es handelt sich um ein massenhaft auftretendes Verfahren. Zur grundsätzlichen Frage nach einem Ausgangsleistungsbescheid hat sich der Bundesgerichtshof ebenfalls bereits geäußert (B. v. 11.6.2015, I ZB 64/14).
IV.
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1. Die Beschwerde erweist sich dennoch – auch vor dem Hintergrund der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 11.6.2015 (I ZB 64/14) – aus dort nicht problematisierten Erwägungen bzw. entgegen der dortigen Darlegung als begründet. Konkret fehlt es primär an der Erfüllung der vollstreckungsrechtlichen Voraussetzungen der Zustellung der Bescheide (- nachfolgend Zf. 6 -), im Übrigen auch an der Behördeneigenschaft im Sinne des Vollstreckungsrechts (– nachfolgend Zf. 7 -).
8
2. Durch die zitierte Bundesgerichtshofentscheidung wurde entschieden, dass angesichts der Bekanntheit der Rundfunkanstalten nur geringe Anforderungen an die Gläubigerbezeichnung zu stellen sind. Diesen Anforderungen werden die neueren Vollstreckungsersuchen ab 2015, zu denen auch das streitgegenständliche zählt, gerecht: Gläubigerin und mögliche Vollstreckungsbehörde sind jeweils eindeutig und klar bezeichnet (Südwestrundfunk), § 15 a IV Zf. 1 LVwVG. Der Kopf des Ersuchens besteht nur noch – ohne Konkurrenz zum Beitragsservice – aus dem optisch hervorgehobenen Namen der Gläubigerin, die lediglich noch – ohne Fehldeutungsgefahr – die Anschrift des Beitragsservice als Postanschrift in Beitragssachen angibt.
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3. Schließlich ist auch erkennbar, wer als den Bescheid erlassende „Behörde“ auftreten will. Zwar enthält das Vollstreckungsersuchen ausdrücklich keine Angaben zur erlassenden Behörde. Die Gläubigerin hat jedoch im Erinnerungsverfahren die zugrundeliegenden Bescheide vorgelegt, aus denen hervorgeht, dass sie selbst als Behörde angesehen werden möchte.
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4. Auch das Fehlen eines Grundbescheids über die künftig zu zahlenden Beiträge und die Beitragspflicht als solche ist bei korrekter und vollständiger Angabe der Festsetzungsbescheide – soweit es nur um den Beitrag und nicht um Säumniszuschläge geht – unschädlich, da die Festsetzungsbescheide betreffend die Beiträge – unabhängig von ihrem Zustandekommen – jedenfalls bestandskräftig sind. Zudem wäre die Nichtexistenz solcher Bescheide nach den Beschlüssen des BGH vom 8.10.2015 (VII ZB 11/15), vom 21.10.2015 (I ZB 6/15) und 11. Juni 2015 (I ZB 64/14) zumindest vertretbar, obwohl vieles dafür spricht, dass bei Rundfunkbeiträgen – wie bei allen anderen gesetzlichen Abgaben (Steuern, Gebühren, Beiträge) – unabhängig von gesetzlicher Fälligkeit ein anfänglicher (originärer, primärer, die Abgabenhöhe mit Gründen und Rechtsmittelbelehrung festsetzender) Leistungsbescheid/Verwaltungsakt erforderlich ist. Schon das Gebot effektiven Rechtsschutzes aus Art. 19 IV GG würde es gebieten – im Übrigen kostenneutral – statt der formlosen Zahlungsaufforderung einen Leistungsbescheid zu versenden, der zur Klärung der den Schuldner interessierenden Frage der materiellen Rechtsmäßigkeit die (einmalige) Anfechtungsklage ermöglichen würde. Unter anderem durch Fehlen dieses Bescheids kommt es dazu, dass schuldnerseits regelmäßig materiellrechtliche Einwände im Vollstreckungsverfahren (unzulässig) vorgebracht werden. Das gesamte deutsche Verwaltungsrecht geht selbstredend von der Notwendigkeit eines Leistungsbescheids aus, vgl. z. B. Bundesgebührengesetz, Bundesverwaltungsvollstreckungsgesetz, Systematik von §§ 13, 14 Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz. Die Handlungsform einer hoheitlich handelnden, den Bürger belastenden Verwaltung ist der Verwaltungsakt (§ 35 VwVfG), nicht die Rechnung oder Zahlungsaufforderung, wenn es wie hier um die einseitige, außenverbindliche Anordnung geht (vgl. z. B. Püttner, Allg. Verwaltungsrecht, Kap. 4). Keine öffentlich-rechtliche Geldleistung wird ohne Bescheid zahlungsfällig. Eine andere Handlungsform außer dem Verwaltungsakt sieht für diese Fälle das VwVfG nicht vor. Hinzuweisen ist insoweit auf den Umstand, dass aufgrund der Ausnahme der Gläubigerin vom Anwendungsbereich des LVwVfG (§ 2 LVwVfG) nicht das VwVfG (Bund) anwendbar ist (vgl. Kopp/Ramsauer, VwVfG § 1 Rn. 2), sondern auf ansonsten geltende Gesetze (Landesrecht, aber auch ZPO, BGB) und allgemein anerkannte Rechtsgrundsätze zurückzugreifen ist.
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Die einfache Aussage, der Rundfunkbeitrag beruhe auf Gesetz und entstehe kraft Gesetzes, weshalb es keines Beitragsbescheids brauche (BVerwG, Urteil vom 18. März 2016 – 6 C 7/15 –, Rn. 54, juris) verkennt, dass a) nicht jeder Bürger betroffen ist (sonst wäre es eine Steuer), b) nicht jeder betroffene Bürger das Gesetzblatt zur Berechnung der Abgaben vorhält, c) sich aus dem Gesetz nicht ohne Ermessensausübung und Feststellung beitragsrechtlicher Merkmale alle erforderlichen Angaben ergeben und d) es schlicht bei jeder öffentlich-rechtlichen Abgabe (Steuer, Beitrag, Gebühr) um eine Abgabe handelt, die auf Gesetz beruht und auch bei Entstehung kraft Gesetzes eines Bescheides bedarf (Kraftfahrzeugsteuer, Grundsteuer, Erschließungsbeitrag, Müllabfuhrgebühr, Personalausweisgebühr). Die Ansicht vermischt unzulässig die Frage nach dem materiellen Beginn der Beitragspflicht mit der verfahrensrechtlichen Regelung zu deren Festsetzung, Zahlbarkeit und Säumnis. Selbstverständlich beginnt die – nach verfassungsrechtlicher und verwaltungsrechtlicher Rechtsprechung verfassungsgemäße – Beitragspflicht mit der Erfüllung aller tatbestandlicher Voraussetzungen. Hiervon zu trennen ist der Zeitpunkt, ab dem ein konkreter Bürger auf ein bestimmtes Konto an einen bestimmten Gläubiger oder dessen Beauftragten eine – möglicherweise in derselben Person sogar vielfach auftretende – konkrete Zahlung zu leisten hat und in der Folgezeit säumig werden kann. Die Beitragspflicht beginnt mit der Tatbestandserfüllung (unabhängig von Bescheiden), die Zahlungspflicht mit Säumnisfolge mit Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes. Nichts anderes beinhalten die Normen der vergleichbaren Abgabenordnung (§ 240 I 3 AO) bzw. allgemeine Rechtsgrundsätze.
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Auch der Verweis auf § 38 AO hilft daher nicht. Die Steuerschuld entsteht kraft Gesetzes, wie der Rundfunkbeitrag. Die Festsetzung erfolgt aber nicht mittels Zahlungsbitte, sondern durch den Verwaltungsakt „Steuerbescheid“ (§ 155 AO). Auch das Lohnsteuerrecht verzichtet nicht auf Bescheide bzw. Festsetzungen (§ 168 AO). Der Beitragsbescheid müsste dem konkreten Schuldner – der Beitragsstaatsvertrag lässt offen, welcher von mehreren Wohnungsinhabern in Anspruch genommen werden soll – auch die Höhe, den Gläubiger (mit Aktenzeichen) und den Fälligkeitstag sowie – bei vorgeschriebener bargeldloser Zahlung – das Empfängerkonto benennen, alles – vom BGH übergangen – Details, die sich auch nicht aus dem Staatsvertrag per se ohne Verwaltungshandeln der Beitragsverwaltung ergeben (z. B. auch die Bestimmung des Zahlungszeitpunkts „Dreimonatszeitraum, Mitte“). Das Verwaltungsverfahren beginnt gem. § 22 VwVfG spätestens mit dem Versand der Zahlungsaufforderung unter Angabe von Betrag und Aktenzeichen. In diesem Augenblick setzt Verwaltungshandeln im Sinne von § 9LVwVfG – soweit eine Verwaltungsbehörde handelt – ein.
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Die Zahlungsaufforderung regelt kraft hoheitlicher Gewalt den einzelnen Beitragsfall; sie bestimmt erstmals einen von regelmäßig mehreren Bewohnern als Beitragsschuldner, legt den Zahlungstermin – ggf. abweichend von einer Anmeldung – fest und teilt die Zahlungsdaten mit. Sie enthält damit exakt den Regelungsgehalt, für den die Handlungsform „Verwaltungsakt“ exklusiv gesetzlich vorgeschrieben ist (§ 35 LVwVfG bzw. allgemeine Rechtsgrundsätze). Hiervon weicht der Staatsvertrag auch nicht ab, wenn er die Möglichkeit eines Festsetzungsbescheids für konkret rückständige Beiträge schafft. Wenn nun durch die Verwaltungsgerichte einerseits entschieden wird, dass die Zahlungsaufforderung kein Verwaltungsakt wäre, mit der Folge des Fehlens jeglichen Rechtsschutzes, ist damit nicht vereinbar, dass diese Zahlungsaufforderung irgendwelche öffentlich rechtlichen Wirkungen entfalten kann. Eine negative Feststellungsklage wäre kein zumutbarer Ersatz, zumal bei mehreren Bewohnern einer Wohnung. Um zu vermeiden, die Unwirksamkeit der Zahlungsbriefe als Verwaltungsakt mangels Begründung feststellen zu müssen, wird schlicht darauf abgestellt, dass die Möglichkeit des Verwaltungsrechtswegs erst dann bestehe, wenn ein Verwaltungsverfahren i. S. v. § 9 VwVfG in Gang gesetzt worden ist. Wann dies der Fall ist, bemesse sich nach § 22 VwVfG. Vorliegend werde das Verwaltungsverfahren von Amts wegen gemäß § 10 Abs. 5 Satz 1 RBStV in Gang gesetzt, wenn rückständige Rundfunkbeiträge durch einen Beitragsbescheid festgesetzt werden. Erst gegen diesen Bescheid könne sich der Kläger mit den ihm zur Verfügung stehenden Rechtsbehelfen wehren (Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 24. Juni 2016 – 3 A 384/15 –, Rn. 11, juris). Dagegen steht der klare Gesetzeswortlaut von § 9 VwVfG: Die Zahlungsaufforderung mit Aktenzeichen ist, wenn nicht bereits Verwaltungsakt, eine nach außen gerichtete Tätigkeit zur Vorbereitung eines Verwaltungsakts. Für die Säumniszuschläge wäre im Übrigen ein vorangegangener Leistungsbescheid zwingend (§ 240 I 3 AO analog; es ist nicht ersichtlich, dass die Satzungsermächtigung ein Abweichen von allgemeinen Rechtsgrundsätzen oder vergleichbaren grundlegenden Norminhalten ermöglichen sollte).
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Es gehört zu den elementaren Rechtsgrundsätzen, dass der Bürger vor Eintritt des Säumnisfalls und vor Vollstreckung, zumal in Selbsttitulierungsfällen, Zugang zum Gericht und Rechtsschutzmöglichkeit erhalten muss. Obergerichtliche Ausführungen derart, dass die Beiträge so gering wären, dass zunächst die Zahlung zugemutet werden könne, verweigern bewusst den Rechtsschutz und zwingen den Bürger vorliegend – wo er vor dem Säumniszuschlagsbescheid nie einen Bescheid soll verlangen können – zum bewussten Inkaufnehmen von Säumnis und Vollstreckung oder den Verzicht auf effektiven Rechtsschutz. Die dritte Alternative, Leistungsbescheid mit Rechtsschutz, danach Säumnisfolge und Vollstreckung, die sich ansonsten als Normalfall durch das gesamte deutsche öffentliche und private Recht zieht, wird dem Argument der Praktikabilität geopfert. Wenn In der Rechnungsstellung der Gläubigerin deren Wille, eine verbindliche Regelung durch Verwaltungsakt zu treffen, nicht hinreichend zum Ausdruck kommt, da das Inrechnungstellen von Beiträgen oder Gebühren durch Zusendung eines Kontoauszugs mit der schlichten Bitte um Zahlung eines als fällig angesehenen Geldbetrags ohne Rechtsbehelfsbelehrung als bloße Zahlungsaufforderung, wie sie auch unter Privaten üblich ist, anzusehen ist (VG München, Beschluss vom 07. Dezember 2004 – M 6a S 04.4066 –, Rn. 20, juris, mit Hinweis auf BVerwG v. 26.4.1968, BVerwGE 29, 310 ff.; v. 12.1.1973, BVerwGE 41, 305 ff.) dann kann daraus auch keine Säumnissituation entstehen;, im Übrigen bestätigt aber diese Entscheidung, dass der Beitrag keinesfalls kraft Gesetzes zahlungsfällig wir, da ansonsten das Verwaltungsgericht nicht von einem lediglich als „fällig angesehenen“ Betrag sprechen könnte. Die Gläubigerin handelt im Übrigen, worauf noch einzugehen sein wird. wie vorstehend beschrieben, wie ein Unternehmen und gerade nicht wie eine Behörde.
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Das in zahlreichen Entscheidungen – auch vom BGH – aufgeführte Argument der Praktikabilität des Massenverfahrens greift nicht und ist schon vom Ansatz her nicht geeignet, Ausnahmen vom Gesetz zu billigen. Der Gesetzgeber hat die Besonderheit des Massenverfahrens bereits gesehen und automatisierte Bescheide und vereinfachte Zustellungen ermöglicht. Wenn er weitere Loslösungen von verfahrensrechtlichen Grundregeln gewollt hätte, hätte er diese vorgenommen. Es mutet absurd an, den Rechtsschutz und die Verfahrensrechte gerade dann einzuschränken, wenn eine große Zahl von Menschen davon betroffen ist. Im Übrigen wäre ein Verwaltungsakt bei Beginn der Beitragspflicht sogar praktikabler und günstiger als jahrelang quartalsweise erstellte Zahlungsaufforderungen.
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Das Argument greift aber auch in tatsächlicher Hinsicht nicht. Es gibt 11 Landesrundfunkanstalten, die Beitragsgläubiger sind. Damit sind sie in vergleichbarem Umfang tätig wie die Steuerverwaltung – für die sowohl § 225 AO als auch der Grundsatz Leistungsbescheid vor Rückstandsbescheid gilt. Dass der Bürger die Schuld möglicherweise selbst ausrechnen kann, ist kein verwaltungs- und abgabenrechtlicher Gesichtspunkt. Der Zoll als zuständige Behörde für die Erhebung der KFZ-Steuer hat gegenüber einer Landesrundfunkanstalt ein Vielfaches an Schuldner zu verwalten. Auch Sozialversicherungen und Energieversorger sowie Telefonunternehmen haben vergleichbare Kundenzahlen.
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5. Nicht entscheidungserheblich ist schließlich der fehlerhafte Gebrauch der Gläubigeridentifikationsnummer durch den Beitragsservice. Richtig wäre die Verwendung der Nummer der jeweiligen Rundfunkanstalt, da sich diese als Gläubigerin lediglich des Beitragsservice als rechtlich unselbständiger logistischer Unterstützung bedient. Da die Nummernvergabe durch die Bundesbank aber ohne Prüfung der rechtlichen Eigenschaften – hier der fehlenden Rechtsfähigkeit – erfolgt (vgl. Verfahrensbeschreibung der Bundesbank), kann hierdurch auch keine Gläubigerstellung begründet werden. Die Vorgehensweise spricht im Übrigen aber wiederum gegen das Tätigwerden einer Behörde und für eine unternehmerisch gestaltete Tätigkeit.
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6. Die Begründetheit der Beschwerde ergibt sich jedoch aus dem Umstand, dass eine wirksame Zustellung nicht nachgewiesen – und auch nach dem Vortrag der Gläubigerin selbst nicht erfolgt ist – und damit eine Grundvoraussetzung der Zwangsvollstreckung (vgl. VG München, M 26 K 15.2682 vom 15.3.2016, das für die Zustellung auf die vorliegend nicht anwendbaren verwaltungsverfahrensgesetzlichen Normen verweist) fehlt.
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Der Schuldner bestreitet den Zugang; die angefochtene Entscheidung stützt sich auf §§ 41, 43 LVwVfG. Diese Normen sind jedoch gemäß § 2 LVwVfG nicht anwendbar. Insoweit stellt sich die Frage, ob hier eine versehentliche Lücke, eine Unachtsamkeit des Gesetzgebers, vorliegt, oder eine bewusste Entscheidung. Letzteres ist der Fall, was sich aus einem Vergleich der Verwaltungsverfahrensgesetze der Länder ergibt: Es gibt Länder in denen auch im Rundfunkbeitragsrecht das LVwVfG ausnahmslos gilt, einschließlich der Zugangsvermutung. Es gibt Länder wie Baden-Württemberg, in denen die Rundfunkanstalt bewusst ausgenommen ist; es gibt Länder, die auf das Bundes-VwVfG verweisen. Sachsen verweist beispielsweise auf das Bundesrecht mit der Zugangsvermutung durch Postaufgabe, Rheinland-Pfalz wendet unmittelbar eigenes Landesrecht mit entsprechender Regelung an. Hieraus ergibt sich, dass es – zumal nach vieljähriger Gesetzespraxis – als bewusste Entscheidung des Gesetzgebers anzusehen ist, wenn das LVwVfG ausgeschlossen wurde.
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Soweit sodann beim Handeln der Gläubigerin ein Behördenhandeln vorliegen sollte – hierzu nachfolgen Zf. 7 -, würde dieses Handeln nicht im rechtsfreien Raum erfolgen, sondern in strenger Bindung an Gesetz und Rechtsstaatlichkeit. Zunächst ist danach zu prüfen, ob die fehlenden Regelungen in anderen, allgemeineren Gesetzen vorhanden sind. Dies ist vorliegend zu bejahen: Mit §§ 130, 132 BGB sind entsprechende Regelungen vorhanden, nach denen die Gläubigerin, wenn sie Behörde ist, problemlos handeln kann. Dort ist ausdrücklich auch die Zustellung geregelt, die wiederum nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung zwingende Vollstreckungsvoraussetzung ist.
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Angesichts dieser vorhandenen gesetzlichen Regelungen ist ein Rückgriff auf unnormierte allgemeine Rechtsgrundsätze bereits ausgeschlossen.
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Selbst wenn man aber die Ansicht vertreten würde, dass neben den genannten Regelungen auch solche Grundsätze anwendbar wären, würde es vorliegend an solchen Grundsätzen fehlen. Die Regelungen in § 41 LVwVfG enthalten Festlegungen, die die Rechte des Bürgers berühren und bedürfen daher einer ausdrücklichen rechtssatzmäßigen Anordnung (vgl. Kopp/Ramsauer, VwVfG, § 41 Rn. 4). Für eine analoge Anwendung der Fiktionen durch Postaufgabe ist danach angesichts klarer Regelungen in anderen Gesetzen kein Raum. Eine generelle entsprechende Anwendung ist nicht möglich (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.6.2008, 2 S 1431/08; vgl. auch VG Sigmaringen, Urteil v. 3.6..2002, 9 K 1698/01)
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Die Gläubigerin führt selbst aus, dass sie die Bescheide lediglich zur Post gegeben hat. Damit fehlt – auch nach ihrem eigenen, nicht übergehbaren Vortrag – eine wirksame Zustellung, eine Zugangsfiktion kann nicht eintreten, da deren gesetzliche Basis, die Postaufgaberegelung, im Rundfunkbeitragsrecht des Landes Baden-Württemberg nicht anwendbar ist.
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Mit dem Fehlen der Titelzustellung erweist sich die Beschwerde somit als begründet.
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Der mögliche Hinweis des Bundesgerichtshof (BGH, B. v. 8.10.2015, VII ZB 11/15), dass das Vollstreckungsersuchen nicht nur Titel und Klausel ersetzen könnte, sondern durch entsprechende Angaben auch die Zustellung als Voraussetzung der Unanfechtbarkeit oder Vollstreckbarkeit, würde nicht weiterhelfen, weil nach § 16 III 3 LVwVG das Ersuchen nur den Titel, nicht dessen Zustellung ersetzt. § 15 IV Nr. 4 LVwVG wiederum regelt nur das Verhältnis zwischen ersuchender Behörde und ersuchter Behörde/Gerichtsvollzieher, d.h. den Umfang der Angaben, die das Ersuchen enthalten muss. Die Angaben ersetzen aber nicht im Verhältnis zum Schuldner die Vollstreckungsvoraussetzungen. Hierzu zählt der ordnungsgemäß bekanntgegebene – d.h. hier zugestellte – Verwaltungsakt. Die Gläubigerin trägt hier ausdrücklich selbst einen Sachverhalt vor (- Aufgabe zur Post -), der gerade nicht zur wirksamen Zustellung und damit Unanfechtbarkeit führen konnte. Aber auch dann, wenn ein solcher Vortrag nicht erfolgt, die Praxis der einfachen Postaufgabe sich aber aus der Akte ergibt oder aufgrund vieler Verfahren gerichtsbekannt ist, würde der Zustellungsmangel zur Unmöglichkeit und Rechtswidrigkeit der Zwangsvollstreckung führen. Für den vergleichbaren Fall anderer Bundesländer, in denen die Behörde das Vollstreckungsersuchen an die Finanzbehörde gerichtet hat, entspricht dies ständiger Rechtsprechung der Finanzgerichte und des Bundesfinanzhofs (FG Berlin-Brandenburg 7 V 7177/15 v. 1.9.2015, BFHE 199, 511 = VII R 56/00 v. 22.10.2002, BFHE 147,6 = VII B 151/85 v. 4.7.1986). Insoweit sind die Voraussetzungen in §§ 2, 13, 14, 15 a LVwVG dem Inhalt der entsprechenden Bestimmungen der AO (§§ 249, 254 AO) vergleichbar.
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7. Zur Begründetheit der Beschwerde führt zudem das Fehlen der materiellen Behördeneigenschaft der Gläubigerin.
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Das Gericht weicht insoweit von früheren Entscheidungen ab, nachdem in einem Parallelverfahren in Bezug auf die Verrechnung von Zahlungen eine ständige Vorgehensweise aktenkundig wurde, die mit einer Tätigkeit als hoheitlicher Behörde – insbesondere bei kumulativem Hinzukommen diverser weiterer, für sich allein betrachtet noch nicht allein ausreichender Umstände – im Rechtsstaat unvereinbar erscheint.
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Das Vollstreckungsverfahren setzt voraus, dass Bescheide einer Behörde zu vollstrecken sind, auf Ersuchen einer Vollstreckungsbehörde. Der Begriff der Behörde ist in allen gesetzlichen Vorschriften in einem einheitlichen Sinn aufzufassen, und zwar im Sinn des Staats- und Verwaltungsrechts (st. Rechtspr., vgl. BGH, Beschl. v. 12. Juli 1951, IV ZB 5/51, NJW 1951, 799; Beschl. v. 16. Oktober 1963, IV ZB 171/63, NJW 1964, 299). Danach ist eine Behörde eine in den Organismus der Staatsverwaltung eingeordnete, organisatorische Einheit von Personen und sächlichen Mitteln, die mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestattet dazu berufen ist, unter öffentlicher Autorität für die Erreichung der Zwecke des Staates oder von ihm geförderter Zwecke tätig zu sein (BGH, Beschl. v. 16. Oktober 1963, aaO; BVerfGE 10, 20, 48; BVerwG NJW 1991, 2980). Es muss sich um eine Stelle handeln, deren Bestand unabhängig ist von der Existenz, dem Wegfall, dem Wechsel der Beamten oder der physischen Person, der die Besorgung der in den Kreis des Amtes fallenden Geschäfte anvertraut ist. (BGH, Beschluss vom 30. März 2010 – V ZB 79/10 –, Rn. 8, juris). Typische Merkmale einer Behörde sind gesetzlich festgelegte Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten sowie die transparente Regelung wesentlicher Handlungsabläufe, Gestaltungsmöglichkeiten und Eingriffsbefugnisse durch Gesetz, Verordnung oder Satzung. Erforderlich ist zudem, dass das Handeln der Behörde als Verwaltungshandeln erkennbar ist, dass sich Behörde und Behördenmitarbeiter als solche erkennbar verhalten. Die formale Bezeichnung als Behörde – beispielsweise im Staatsvertrag – kann danach nicht zur Begründung einer materiellen Behördeneigenschaft ausreichen, wenn zugleich alle (materiellen) rechtlichen Voraussetzungen und Vorgaben fehlen.
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a) Gemessen an diesen Maßstäben fehlt es bei der Gläubigerin an der Behördeneigenschaft. Die Gläubigerin tritt nach außen in ihrem Erscheinungsbild nicht als Behörde auf, sondern als Unternehmen. Bereits die Homepage www.swr.de ist mit „Unternehmen“ überschrieben, von einer Behörde ist nicht die Rede. Die Rubrik „Der SWR“ führt als Menüpunkt „Unternehmen“, nicht “Behörde“ auf. Die Unterseite Unternehmen bzw. Organisation weist einen Geschäftsleiter und eine Geschäftsleitung aus, ein Management. Eine Behörde oder ein Behördenleiter sind nicht angegeben, statt dessen – behördenuntypisch – unternehmerische Beteiligungen.
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b) Das wesentliche Handeln und Gestalten der Gläubigerin ist unternehmerisch.
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c) Eine Bindung an behördentypische Ausgestaltungen (Geltung des Besoldungsrechts oder der Tarifverträge bzw. der Gehaltsstrukturen) für den öffentlichen Dienst) fehlt völlig. Die Bezüge des Intendanten übersteigen diejenigen von sämtlichen Behördenleitern, selbst diejenigen eines Ministerpräsidenten oder Kanzlers, erheblich. Ein eigener Tarifvertrag besteht.
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d) Die Tätigkeit wird nicht vom öffentlichen Dienst im Sinne von Art. 71 LV ausgeübt.
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e) Öffentlich-rechtliche Vergabevorschriften beim Einkauf von Senderechten oder Unterhaltungsmaterial werden nicht angewandt, die Bezahlung freier Mitarbeiter und fest angestellter Sprecher entspricht nicht ansatzweise dem öffentlichen Dienst.
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f) Eine Behörde wird nie im Kernbereich ihrer Aufgaben gewerblich tätig, so aber die Gläubigerin (Werbezeitenverkauf). Einer Behörde ist die Annahme Gelder Dritter auch in Form von „Sponsoring“ oder Produktplatzierung streng untersagt. Als Trägerin der Informationsgrundrechte unterliegt die Gläubigerin der Pflicht zur staatsfernen, objektiven Berichterstattung, auch über wirtschaftliche Unternehmen. Als Beitragsgläubigerin macht sie gegenüber wirtschaftlichen Unternehmen erhebliche Zahlungsforderungen geltend und vollstreckt diese als „Behörde“. Es ist mit staatlicher Verwaltung unvereinbar, wenn – abgesehen von dem Interessenkonflikt bei der Berichterstattung – die Vollstreckungs“behörde“ auf dem Umweg über eine Tochter-GmbH (SWR M. GmbH) von Unternehmen als Beitragsschuldnern Geld für Werbung (oder für per staatsvertraglicher Definition als Nicht-Werbung bezeichnetes Sponsoring) nimmt.
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g) Bei den Beitragsrechnungen wird der Unternehmensname nicht einmal erwähnt, auch hier ist nicht von einer Behörde die Rede.
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h) Die Zahlungsaufforderungen werden nicht als Verwaltungsakt, der behördentypischen Handlungsform, erlassen, sondern als geschäfts- und unternehmenstypischer einfacher Brief mit Zahlungsaufforderung und Überweisungsvordruck, mit der Folge, dass die Verwaltungsgerichte in ständiger Rechtsprechung jegliche Anfechtungsklage als unzulässig zurückweisen (Gebührenfestsetzung: BVerwG v. 26.4.1968, BVerwGE 29, 310 ff.; v. 12.1.1973, BVerwGE 41, 305 ff.; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 8. Aufl. 2003, § 35, Rn. 62). Die Gläubigerin bedient sich also insoweit also selbst nicht der Handlungsform einer Behörde, sondern der eines Unternehmens.
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i) Gegen die Behördeneigenschaft spricht entscheidend auch die Ausgestaltung der Satzung der Gläubigerin, die weder gesetzlichen noch rechtsstaatlichen Voraussetzungen gerecht wird. In der Satzung (§ 13) wird geregelt, dass auch dem außerhalb der Vollstreckung leistenden Schuldner keinerlei Leistungsbestimmungsrecht zusteht. Für eine solche Regelung fehlt bereits die gesetzliche Ermächtigung in § 9 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags. Dort ist enumerativ bestimmt, was geregelt werden kann: Ein Abweichen von der rechtsstaatlichen Grundregel, wie sie in § 366 BGB und § 225 AO niedergelegt ist, bzw. die Gestaltung des Leistungsbestimmungsrechts ist nicht vorgesehen. Insoweit helfen auch Erwägungen, dass § 366 BGB disponibles Recht ist, nicht weiter, da auch einem vertraglichen Abweichen gegenüber Verbrauchern enge Grenzen gesetzt sind. Im Übrigen bestätigt der Rückgriff auf § 366 BGB bzw. dessen Disponibilität erneut, dass die Gläubigerin als Unternehmerin handeln will; als Behörde müsste sie auf den Gedanken von § 225 AO zurückgreifen. Eine Klausel, welche bestimmt, dass sämtliche eingehenden Zahlungen des Kunden auf die jeweils älteste offene Forderung anzurechnen sind, ist unwirksam (vgl. BGH, Urteil vom 22. Januar 2014 – IV ZR 343/12 –, juris; s.a. BGH XI ZR 155/98, U. v. 9.3.1999). Regelungen, die dem Schuldner das Tilgungsbestimmungsrecht nehmen, verstoßen zudem gegen Art. 2 GG, machen den Schuldner unzulässig – auch ohne die von der Gläubigerin beispielhaft erwähnte Versklavung – zum „Objekt“ (G. Dürig), wie folgende Überlegung zeigt: Der Schuldner zahlt aus welchen Gründen auch immer, beispielsweise vorübergehendem Geldmangel, ein Quartal nicht. In der Folge werden Säumniszuschläge und Mahngebühr festgesetzt, womit die Schuld für dieses Quartal bereits um ca. 20 % ansteigt. In der Folgezeit ist der Schuldner wieder zu Zahlung der laufenden Beiträge imstande und zahlt auf die laufenden Beitragsforderungen wieder quartalsweise. Nun greift § 13 der Satzung: Entgegen der Erklärung des Schuldners wird der Betrag nicht auf die laufende Beitragsschuld verrechnet, sondern auf das längst vergangene, offene Quartal. Dies hat zur Folge, dass wegen der Säumniszuschläge zunächst nicht einmal das ganze Quartal bezahlt wird, vielmehr auch vom nächsten laufenden Quartalsbeitrag noch Teile abgezogen werden. Damit stehen dann bereits wieder zwei laufende Quartale offen, mit der Folge erneuter Säumniszuschläge und Mahngebühren. Trotz laufender Zahlung hat der Schuldner keine Möglichkeit mehr, als in jedem neuen Quartal in Säumnis zu geraten, neue Rückstandsbescheide und Vollstreckungsersuchen auszulösen. Die Subjektseigenschaft wird ihm genommen, er wird zum Objekt eines lebenslangen Vollstreckungsverfahrens. Mit der Behördeneigenschaft ist weder das Überschreiten der Satzungsermächtigung noch das Aushebeln rechtsstaatlich und grundrechtlich gebotener Tilgungsbestimmungsrechte vereinbar. Die fehlende – aber bei Behörden zwingende – Gesetzestreue zeigt sich zudem an der Aufforderung auf ihrer Beitragsseite, auch die Beiträge für Zeiten nach Insolvenzverfahrenseröffnung zu zahlen; in Verbindung mit dem Wegfall des Tilgungsbestimmungsrechts ist Das Vorliegen der Behördeneigenschaft ist Vollstreckungsvoraussetzung und damit vom Vollstreckungsgericht zu prüfen.
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j) Ein Behördenhandeln ist auch im Vergleich mit anderen Sendern nicht ohne weiteres erkennbar. Nach außen hin tritt der „SWR“ bzw. treten die Landesrundfunkanstalten nicht anders auf als beispielsweise das ZDF oder RTL (alle mit Werbung, Vergütungen außerhalb der Besoldung im öff. Dienst, Programmstruktur). Dass in der Sendergruppe ARD, SWR, NDR, BR, ZDF, SAT1, 3SAT, RTL und arte sich zwar letztlich 7 öffentlich-rechtliche Sender, darunter nur 1 landesbezogene Landesrundfunkanstalt und 2 Mehr-Länder-Landesrundfunkanstalten, befinden, nur drei der genannten öffentlich rechtlichen Sender Behörden mit Beitragsfestsetzungsbefugnis sind und wiederum nur ein Teil davon zugleich – teilweise in Teilflächen des Sendegebiets – Vollstreckungsbehörde, kann schwerlich als offenkundig angesehen werden. Schließlich ist zu sehen, dass keineswegs zwingend die Landesrundfunkanstalt auch – wie in Baden-Württemberg – zugleich Vollstreckungsbehörde ist.
39
k) Auch unter dem Aspekt der grundgesetzlichen Rundfunkfreiheit fehlt der Gläubigerin die Behördeneigenschaft. Rundfunkanstalten sind, auch wenn sie rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts sind, keine Anstalten, die der Ausübung staatlicher Verwaltung dienen (BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1984 – 7 C 139/81 –, BVerwGE 70, 310-318, Rn. 28). Der Rundfunk steht selbst als Träger des Grundrechts aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG mithin in einer Gegenposition zum Staat. Er ist um der Gewährleistung seiner eigenen Freiheit willen aus diesem ausgegliedert und kann insoweit nicht als Teil der staatlichen Organisation betrachtet werden (BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1984 – 7 C 139/81 –, BVerwGE 70, 310-318, Rn. 29). So ergibt sich auch aus § 9 a RStV – gleichlautend mit § 6 LMedienG für private Sender – dass die Rundfunkanstalt gerade keine Behörde ist, sondern – danebenstehend – eigene Rechte gegen die Behörden geltend machen kann. Wäre sie Behörde, würde es sich nicht um gegen Behörden gerichtete Informationsansprüche handeln, sondern um Amtshilfe. Auch aus § 49 RStV ergibt sich, dass die Rundfunkanstalt keine Behörde ist, nachdem sie hier als denkbarer Täter von Ordnungswidrigkeiten angesprochen wird.
40
Insgesamt sind danach die für das Verfahren nach dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz BW erforderlichen Merkmale einer Behörde nicht erfüllt.
41
Das Prinzip der Staats- und Verwaltungsferne der Senders und ein behördenmäßiger Beitragseinzugsbetrieb würde strukturelle und organisatorische Trennung des letzteren vom Sender erwarten lassen, verbunden mit Rechtsfähigkeitsausstattung und allen Essentialia einer Behörde.
V.
42
Auf die von Beschwerdeführern regelmäßig in den Raum gestellte Frage, ob der Landesgesetzgeber die Beitragskompetenz hatte, kommt es danach nicht mehr an, auch wenn dies entgegen vielfacher Rechtsprechung (BVerwG, Urt. v. 18. März 2016 – 6 C 6.15 -, juris Rn. 12 ff. m. w. N.; sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 24. Juni 2016 – 3 A 384/15 –, Rn. 8, juris) durchaus fraglich erscheinen könnte. Bei dem Rundfunkbeitrag gemäß § 2 RBStV könnte es sich nämlich um eine Steuer handeln, womit dem Land die Gesetzgebungszuständigkeit fehlen würde. Tatsächlich könnte der Rundfunkbeitrag die Voraussetzungen einer Steuer erfüllen, da er faktisch voraussetzungslos erhoben wird. Sein Anknüpfungspunkt, das Tatbestandsmerkmal des Innehabens einer Wohnung, bedeutet bei nüchterner Betrachtung gerade die Heranziehung eines jeden Bürgers, nachdem ausweislich Zahlen der Bundeszentrale für politische Bildung (http://www.bpb.de/nachschlagen/zahlen-und-fakten/soziale-situation-in-deutschland/61797/wohnungslosigkeit) 2010 weniger als 0,03 % der Bevölkerung außerhalb einer Wohnung auf der Straße lebten (und dieser polizeiwidrige Zustand zudem zur Wohnungszuweisung führen kann). Gegen die Qualifizierung als Beitrag – für die Bereitstellung der bloßen Konsummöglichkeit – spricht zudem die Ausgestaltung in der Art, dass ein Mensch auch mehrfacher Beitragsschuldner – trotz in ihm veranlagter nur einmaliger Nutzungsmöglichkeit – sein kann.
VI.
43
Die Kostenentscheidung beruht auf § 91 ZPO. Beim Streitwert wurden nur die eigentlichen Beiträge berücksichtigt, nicht die mitzuvollstreckenden Nebenforderungen (vgl. LG Tübingen, B. v. 2.2.2016, 5 T 315/15).
VI.
44
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen, § 574 II Nr. 2 ZPO. Durch die Zulassung wird die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (Bundesgerichtshof/Bundesfinanzhof) zur Frage des primären Leistungsbescheids ebenso ermöglicht wie zur Frage des Umfangs und der Anwendbarkeit nicht normierter Regeln im Verwaltungsverfahrensrecht. Einer vorherigen Kammerübertragung bedurfte es entgegen der diesbezüglichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs angesichts des eindeutigen Gesetzeswortlauts nicht. Der Gesetzgeber hat für die Zulassungsentscheidung ausdrücklich ein weiteres Merkmal (Einheitlichkeit) unter einer weiteren Ziffer aufgenommen, das er bewusst nicht bei den Kammervoraussetzungen aufgeführt hat. Der Einzelrichter hat diese gesetzgeberische Entscheidung zu beachten; wenn der Gesetzgeber die Einheitlichkeit nur als Unterfall der Grundsätzlichkeit hätte versanden wissen wollen, wäre es ein Leichtes gewesen, dieses Verständnis dadurch zu bekunden, dass entweder statt einer weiteren Ziffer in § 574 ZPO ein „insbesonders“ oder eine „beispielsweise“ verwendet worden wäre oder umgekehrt auch in § 568 ZPO eine weitere Ziffer zur Einheitlichkeit aufgenommen worden wäre. Beides hat der Gesetzgeber nicht getan. In der Gesetzesbegründung ist vielmehr dargestellt, dass entweder die grundsätzliche Bedeutung oder die Einheitlichkeit oder die Rechtsfortbildung betroffen sein muss (BT Drucks. 14/4722 S. 104) und eine Deckungsgleichheit der Kriterien nicht zwingend gegeben sein muss (BT Drucksache 14/4722 S. 105). Die gesetzgeberische Differenzierung macht auch Sinn: Die Problematik der Einheitlichkeit besteht bereits vor der neu vom Beschwerdegericht zu treffenden Entscheidung und wird auch durch dessen Entscheidung nicht beeinflusst, da die Einheitlichkeit – wie hier – das Vorhandensein unterschiedlicher obergerichtlicher Entscheidungen unterstellt, an denen weder der Einzelrichter noch die Kammer etwas zu ändern vermag. Insoweit ist es nachvollziehbar, dass dieser weitere Zulassungsgrund bewusst auch dem Einzelrichter offen stehen sollte.
VII.
45
Der Schuldner wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Entscheidung auf vollstreckungsrechtlichen Gründen beruht und die materiellrechtliche Beitragspflicht – entsprechend ständiger verfassungs- und verwaltungsrichterlicher Rechtsprechung – davon nicht berührt wird.
VIII.
46
Das Gericht weicht in einzelnen Positionen von der vorherrschenden Meinung und Rechtsprechung ab. Die ist strukturbedingt „konstitutionell uneinheitlich” (BVerfG vom 03.11.1992 – 1 BvR 1243/88), einem ständigen Entwicklungsprozess unterworfen.

Die Akte “ADRIAN – der Staat UR” – V2.7.

Aktuell:

/was-mich-aergert/terror/verhandlungsbeginn-fall-adrian-ursache

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Die Texte, Meinungen und Aufrufe in diesem Artikel sind allesamt aus dem Weltnetz entnommen und stellen nicht in allen Punkten die Ansichten des Seitenbetreibers dar.

Ein sehr treffender Kommentar aus dem Weltnetz:

Wer kein Deutscher und dann auch kein nachgewiesener Eigent(h)ümer ist, hat seine Leihgabe nach Abruf des Verwalters abzugeben, wenn er die Leihgebüren nicht mehr zahlen will und gewalttätig oder agressiv wird…

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Auch dies ein kritischer Blick:

Zwei Tage vor dem Überfall auf Adrian war ein Video von ihm online, welches dann sofort wieder gelöscht worden ist. Ich selbst habe es gesehen als es bereits über 600 mal angeklickt worden ist.

Dort bezeichnet er Merkel und Gauck mehrfach als Schweine, dann wird von ihm der Gerichtsvollzieher mit Bild und vollem Namen gezeigt und benannt und er droht ihm mehrfach, wenn Du kommst dann steche ich Dich ab wie ein Schwein. Ich steche Euch ab wie Schweine… u.s.w. Er rief zur Gewalt auf. (später dann wird diese auisgeblendet)

Nach 5 Minuten habe ich abgestellt, weil, es einfach unerträglich war.

Ich habe vorausgesagt, daß er sich geradezu damit das SEK in die Bude holen wird und genau das ist dann auch passiert.

Gerd Peifer schreibt Zitat: “Jeder kann tun und lassen was er will, soweit er nicht gegen (wirksame) Rechtsvorschriften verstößt.Gibt auch Notwehr,,selbst wenn gegen das Zitiergebot verstoßen wird.”

das wiederspricht sich schon in sich. Denn Mann und Weib unterliegen keiner Gesetzlichkeit. Bekennst Du Dich zu einem Gesetz, bist Du im Personenrecht schon tief drinnen. Davon distanziert er sich.

Gerd Peifer schreibt weiter Zitat: “wo hat er denn Straftaten begangen?” –> Das ergibt sich schon beim Anschauen des hier geposteten Links, da ja nun der im Eingangspost benannte Film gelöscht worden ist….

Gerd Peifer schreibt weiter: “das Problem ist doch,wenn ungültige Normen gegen Menschen angewandt werden,hat man Notwehrrecht-juristisch-” –> auch das ist nicht korrekt, er befindet sich voll im Personenrecht wenn er sich auf Notwehrrecht berufen will…

Von den alten Vorrangrechten und Schutzrechten als Deutscher distanziert er sich aber ausdrücklich. Das MUSS sein Unterfangen einfach scheitern lassen und so sehe ich die ganze Aktion als eine mehr oder weniger bewußt oder unbewußt durchgezogene oder angekurbelte Fakescheiße an. Sie spielt dem herrschendem System der Täuschung zu, indem er dem System genau die Waffen zugespielt hat die es gegen alles, was man als “Reichsbürger” diskriminieren will auch anwenden wird. Und ich weiß, daß er sich von der “Reichsbürgerszene” in welche er auch die Deutschen (mit ihren alten Gesetzen und Rechten) hineinzählt distanziert.

Mir tun die Leute nur leid, die das nicht durchschauen können oder wollen und sich derart in die geistige Falle locken lassen.

Er hat also keine Eier bewiesen, sondern dem System einen Bärendienst erwiesen. Bewußt oder unbewußt, das wird die Zukunft uns zeigen.

Daß er ansonsten auch im Video vor dem Überfall neben Dünnschiß auch absolut richtige Äußerungen tätigte ist unbestritten. Die Frage ist aber, will ich als “Mensch” gelten, dann habe ich KEIN Eigentum. Also gibt es auch keins zu verteidigen…

Daß natürlich die Aktion gegen ihn absolut überzogen war ist unbestritten und entlarvt das System schon deshalb, weil an Sylvester eben kein Schutz deutscher Frauen vor Massenvergewaltigungen gewährleistet worden ist, man hier jedoch 200 schwer Bewaffnete aufgeboten hat, um ein Exempel zu statuieren, und das für angebliche 4000 Euro Schuld.

Alle bisherigen Auseinandersetzungen, außer der hier verlinkten die sich mit dem Adrian beschäftigen, verheimlichen jetzt in sträflicher Weise, daß er in geradezu übelster Art eigene Gewaltbereitschaft und Gewalt ans System ausgesandt hat….

Die Systemträger werden nun sehr genau schauen, wer sich mit sowas idendifizieren oder gleichschalten will. Und da sind wir wieder an dem Punkt angelangt genau zu hinterfragen, was hat die Aktion Adrians effektiv Positives und vor allem für wen gebracht?

Warum werden seine nicht hinnehmbaren verbalen Entgleisungen jetzt absolut ausgeblendet und sich nicht kritisch damit auseinandergesetzt? – Er wird so nicht aus seinen begangenen Fehlern lernen und das kann niemandem mit ehrlichen Intensionen von Nutzen sein.

Adrian hat sich nicht wie ein Mensch, nicht wie Mann oder Weib vor dem Gesetze stehend, sondern wie ein Idiot benommen. So wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus… Ich kann nichts Gutes daran finden. Als willentlicher und festgestellter Deutscher habe ich z. B. ne Friedensmission! Also rufe ich auch nicht zu Gewaltexzessen auf, zumal man wissen muß, daß genau die Systemträger nur darauf warten wollen.

Wenn Adrian seine ganzen Beschimpfungen und Drohungen weggelassen hätte, dann könnte ich zu ihm stehen, auch wenn er hier und da vielleicht Unrecht haben mag.

Schafft er einen “Staat”, so ist er bereits im Personenrecht. Als “Mensch” hat er kein Eigentum! Sein Staat ist Separatismusbewegung, welche IMMER mit Waffengewalt aufgelöst werden darf. Also, er hat sich in keinster Weise mit seinen Rechten auseinandergesetzt. Für mich ist das ein riesen Fake ohne natürlich behaupten zu wollen, daß er sich bewußt mit dem System abgesprochen hat. Man kann wohl davon ausgehen, daß keiner sich bewu0t abknallen läßt

https://www.youtube.com/watch?v=wuE67uNik98

(die von Claudia benannten Erklärungen werden von mir nicht 1:1 übernommen, da habe ich meine eigenen Ansichten dazu, trotzdem sehr hörens- und sehenswert, weil sie sich dsamit auseinandersetzen, was andernorts verheimlicht wird)

Das hier war der Post Gerd Peifers, der mich am, 22.August schon dazu veranlaßte diese begangene, selbstzerstörerische Blödheit Adrians oder die kritiklose Solidarisierung zu kritisieren.
https://www.facebook.com/ge.peifer/posts/1127025744038137…

Wer einen auf Mensch machen will hat das fast unlösbare Problem, daß er sich einem der schwierigstem Themen überhaupt zu nähern versucht. Ein einziger Fehler, ein kleiner falscher Zungenschlag reicht schon aus, daß man sich selbst ins Personenrecht zurück katapultuiert. Als Mensch hast Du keinen eigenen Willen, kein Eigentum und kein Bodenrecht. Das genau ist es was die Systemträger nämlich wirklich wollen, weil es weniger Kraftaufwand für sie ist. in dem Sinne “trenne Dich absichtlich und freiwillig von Deinem Eigentum und Bodenrecht, dann müssen wir es nicht mit Gewalt und viel Aufwand tun…” – Womit sich auch die Aussagen von Claudia im Video relativieren.

Der Begriff “Mensch”, eine Schöpfung der Freimaurer ist vogelfrei und okkupierbar und genau das wurde eindrücklich und mit den erlebten Folgen von den Systemträgern und unter Waffengewalt praktiziert. Wenn man sich von seinen Bodenrechten trennen läßt (oder das sogar noch durch eigenen Verzicht auf Bodeneigentum freiwillig tut) hat man keinerlei Recht.

Menschenrecht ist absolut künstlicher Natur, es wurde gegeben und es kann JEDEZEIT wieder genommen werden…!

Adrian von ganzem Herzen alles Gute, gute Besserung und daß er seine Irrungen und Wirrungen selbst eines Tages erkennen mag.

klaus, der Töpfer

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Hier ein recht neutraler Bericht über diese Angelegenheit:
https://consiliarius.wordpress.com/2016/08/29/ursache/
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b-polizei-iin-reuden-250816

Alle Videos zum Thema sind hier verlinkt:
24-08-2016-faschisten-der-brd-gegen-adrian-ur

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Momentaufnahmen:

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universitaetsklinikum-leipzig-bestaetigt-adrian-ursache-ist-ausser-lebensgefahr

28.08.2016:
adrian

29.08.16: Adrian Ursache ist aus dem Krankenhaus in Leipzig verschwunden. Keiner weiss wo er ist. Auf Anraten der Ärzte ist ein Transport in seinem Zustand nicht möglich.

30.08.16: Adrian wurde wohl auf die Normalstation verlegt und dem Haftrichter vorgeführt…

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polizist

Kommentar aus dem Weltnetz:

Ob es sich wirklich „nur“ um einen SEK Einsatz gehandelt hat oder nicht vielmehr um die GSG9 , die als Exekutionskommando bestens bekannt ist, wird man uns wohl verschweigen. Laut Zeugenaussagen gab es keine Anordnungen oder Durchsagen waehrend des Rollkommandos, so dass davon auszugehen ist das der Schiessbefehl bereits vorab bestand. In der Regel wird jemand ,der sich mit Waffengewalt wehrt , bewegungsunfaehig geschossen, meisstens durch Beinschuss, was vollkommen ausreichend ist. Hier wurde aber ein Buerger regelrecht durchsiebt. Jeder der sich medizinisch etwas auskennt weiss, dass Bauchschuesse groesstenteils toedlich verlaufen. Ausgebildete Schuetzen, die auf den Bauchraum schiessen, wollen toeten und es ist auch weniger offensichtlich als wenn ein gezielter Kopfschuss erfolgt.
Ob Herr Ursache auf Grund seiner schweren Verletzungen ins kuenstliche Koma versetzt wurde, oder diese Massnahme erfolgte damit er bei Bewussseinserlangung keine entlarvenden Angaben machen kann, gilt es ebenfalls im Nachhinein zu pruefen. Das einzige was bis jetzt mit Sicherheit feststeht : Hier wurde ein Exempel statuiert und eine neue Aera des Verbrecherstaates eingelaeutet. Hinweg vom versteckten Auftragsmord fuer Dissidenten, hin zur oeffentlichen Hinrichtung.

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Der “Lissabon”-Vertrag
Bewusst schwammig gehalten. Damit stehen Tür und Tor offen für Willkür aller Art.

lissabon

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Wer etwas gegen die Lügenmedien unternehmen möchte, für den oder die gibt es hier eine Vorlage für einen Strafantrag!
STELLT STRAFANTRAG

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Ein Kommentar aus dem Weltnetz:

Hallo Leute, ehrlich gesagt habe ich heute nichts gearbeitet. Die Sache mit Adrian hat mir zugesetzt. Deshalb muss ich einen kleinen Text loswerden.

Für alle die es noch nicht wissen, Adrian wurde heute von 200 Nazis überfallen und mit 4 Schüssen niedergestreckt. Er war bewaffnet mit einer Schreckschußpistole. Modern Nazis haben auf ihn geballert, seine Leber ist zerfetzt. Er ist noch keine 50 Jahre alt, ist Vater von zwei Kindern. Seiner Schwiegermama hat man in den Bauch getreten. Wir schreiben das Sternenjahr 2016 im Recht(ss)taat genannt BRiD. Es ging um eine Zwangsvollstreckung, für die es keine gesetzliche Grundlage gibt, siehe Foto unten. Zudem war kein einziger Beschluss von einem Richter unterzeichnet. Ich habe heute einen Fluch vergraben, gerichtet an die vier Schützen, an den Einsatzleiter (Zenturio) und den verlogenen Polizeisprecher und den gewalttätigen Bauchtreter. “Eure Familien habe ich verschont.”

Für modern Nazis stehen Vorschriften über dem Gesetz, Rechtsbankrott ist für modern Nazis selbstverständlich,
modern Nazis führen gerne Anweisungen aus, weil modern Nazis darauf konditioniert sind.
Modern Nazis sind vom Konsum indoktriniert,
modern Nazis übernehmen niemals Eigenverantwortung,
modern Nazis sind opportunistisch.
Modern Nazis hinterfragen niemals die Handlungsempfehlungen ihres Führers,
modern Nazis begründen ihre Aussagen durch mandraartige Wiederholungen ihrer Vorschriften,
modern Nazis verabscheuen selbstständiges Denken,
modern Nazis sind ihrem Führer hörig,
modern Nazis leben als Reichsangehörige im Recht(ss)tand 31.12.1937 im Sinne des Grundgesetzes (Art. 116/1 GG).
Modern Nazis glauben der Propaganda des Mainstream,
modern Nazis suchen für ihren Elekto-Goebbels gerne WLAN-Gaue auf,
modern Nazis führen Konsumgespräche,
modern Nazis behaupten ständig es gehe ihnen gut.
Modern Nazis vertrauen auf die staatlich organisierte Versorgungsbetreuung.
Für modern Nazis sind maschinell beglaubigte Schreiben normal. Modern Nazis überlassen das Denken anderen.
Modern Nazis nennen das Grundgesetz für die BRD eine Verfassung,
modern Nazis glauben an einen Recht(ss)taat.
Modern Nazis hoffen darauf, dass ein Führer endlich mal richtig durchgreift, deshalb gehen sie zur Führerwahl.
Modern Nazis sind rechtlos glücklich.

zwangs

PS: An den Mainstream:
Deutsche nach RuStAG sind keine Reichsbürger also keine heimatlosen Ausländer im Sinne des Grundgesetzes im Stand vom 31.12.1937 nach Artikel 116/1 GG, es sind Statusdeutsche, das sind Staatsangehörige ihrer Bundesstaaten vor 1914 im Status quo ante, deshalb können es keine Reichsdeutschen (1918 bis 1945, Köbler) sein.
https://www.agmiw.org/?p=2795

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Kommentar aus dem Weltnetz:

1) Hat die BRD eine gültige Verfassung seit der Wiedervereinigung 1990 vom Volk in freier Wahl !? – N E I N
2 ) Ist die BRD ein souveräner Staat und sind die Besatzungsmächte schon abgezogen ? – N E I N
3) Hatte der Gerichtsvollzieher ein unterschriebenes Gerichtsurteil zur Zwangsräumung dabei ? – N E I N
4) Hat der Gerichtsvollzieher sich mit einem Amtsausweis ausgewiesen ? – N E I N
5) Wer hat zuerst geschossen ? Das S E K – Zeugen waren vor Ort!
Hier wurden weder das Grundgesetz noch die Vorgabendes EMRK  noch die Menschenrechte eingehalten.
Ich nenne sowas Krieg gegen das eigene VOLK !

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reuden

Für alle POLIZEI-Beamten:

Prüft folgende Punkte für Euch selbst nach:
a) Gibt es denn eine Staatshaftung für Euer Tun?
P.S. die “Staats”haftung wurde 1982 aufgehoben!

b) Wenn nein, warum benötigt ihr einen private Diensthaftpflichtversicherung?
c) Gibt es im Bundeshaushalt der BRD eine Pensionsrückstellung für Beamte?
d) Habt ihr von Euren Vorgesetzten schriftliche Anweisungen, was Ihr zu tun habt? Hat der Vorgesetzte diese auch korrekt unterschrieben?
e) Wie war das noch gleich mit dem Beamtenstatusgesetz? Der Wahrheit verpflichtet? Zum Wohle des Bürgers? Remonstrationsgebot?

Habt ihr schon vergessen, wie es den Mauerschützen an der damaligen innerdeutschen Grenze erging?

Lest mal die Justizbeitreibungsornung durch!
Diese  stammt aus dem Jahr 1937.
https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/jbeitro/gesamt.pdf
Das ist ergo ein NS-Gesetz. Und diese sind nun einmal in diesem Land verboten! Oder etwa nicht?

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Privater Kopfgeldjäger unterwegs:

GV am AG

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Ein Kommentar aus dem Weltnetz:

2016 ist das Jahr , an dem Menschen wegen einem Schuldschein von 4.000€ von der Staatssimulation BRiD erschossen werden !
Bedrucktes Papier gegen ein Menschenleben ? Ist das euer Ernst ? Ihr nennt Ihn einen Reichsbürger und wisst nicht einmal was das ist !

Reichsbürgergesetz – vom 15. September 1935

§ 2
(1) Reichsbürger ist nur der Staatsangehörige deutschen oder artverwandten Blutes, der durch sein Verhalten beweist, daß er gewillt und geeignet ist, in Treue dem deutschen Volk und Reich zu dienen.
(2) Das Reichsbürgerrecht wird durch Verleihung des Reichsbürgerbriefes erworben.

Die Reichsbürger seid ihr ! Warum ? Weil Ihr die Nazi Gesetze Anwendet ! Was stimmt nicht mit euch ? Seid Ihr zu faul zum lesen oder zu dumm zum verstehen ?
NS-Gesetzgebung

Ihr alle die da mitspielen , verratet euer Volk!

In Gedanken bei Adrian , halte durch, viel Kraft für dich . Die Wahrheit über diesen schrecklichen Tag wird an’s Licht kommen.

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Ein Kommentar aus dem Weltnetz:

Der Krieg gegen die eigene Bevölkerung, Menschen gegen Menschen, hat mit dem Terror Anschlag gestern am 25.8.2016 gegen eine wehrlose Familie eine neue Qualität erreicht! Es ist abermals und massivst Ein Bruch des Waffenstillstands! Friedliebende Menschen wurden brutalste niedergeschossen, Niedergeknüppelt, niedergerungen, In ihrer Würde verletzt, und wesentlich versehrt! Und dies ohne jede Rechtsgrundlage! Pure Willkür und Blutdurst! Einzig für dieses Schein Geld System bringen hier Menschen andere Menschen um und/oder verletzen sie physisch und psychisch!
Und natürlich auch wesentlich deswegen, weil ein Mensch das Betrugssystem der Banken aufgedeckt hat, die Wahrheit ans Licht gebracht hat und die auch im freien Wort verkündet hat! Nichts davon kann wiederlegt werden, weil es die Wahrheit ist!

Ich nehme dies zum Anlass und distanziere mich hiermit offiziell und öffentlich von allen so genannten Beamten und Bediensteten, die in irgend einer Art und Weise mit dieser faschistischen Diktatur verbunden sind!

Das heißt alle Bediensteten die über diesen Unrechtssystem Bescheid wissen, darüber in Kenntnis gesetzt worden und trotzdem weiter diesem Verbrechersystem die Treue halten!

Weiterhin distanziere ich mich von allen Menschen, die von dieser Rechtsbeugung Kenntnis haben und dennoch nur zuschauen und damit dieses faschistische System gewähren lassen!

Lösung: Heilung kann eintreten, durch Bekenntnis der betroffenen Menschen gegen diese faschistische Verwaltung, die einzig und allein das Ziel hat, Menschen als Sklaven zu halten, abzuschwören!

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Ein Kommentar aus dem Weltnetz:

Mit jeder Zwangsräumung offenbaren die ihre Taktiken. Wir müssen sie nur erkennen, analysieren und adaptieren….! Dann ist ein Aufhalten und zurückschlagen selbst mit einfachsten Mitteln einfach.

Bsp.
1. Die müssen sich sammeln. selbst spielende Kinder können solche Ansammlungen im urbanen Gefechtsfeld einfach erkennen und weitergeben
2. Sie werden niemals zu dem Termin kommen, den sie angeben… Jedenfalls nicht, wenn die “FREIWILLIGE Pfändung” bereits fehlgeschlagen ist…! Das ist leicht zu nutzen, denn auch DIE beobachten ihr Ziel. Mann lässt sich die “Verteidiger-Gruppe” auflösen (schön langsam).
3. Kommt dann die Meldung von den “Kindern”, dass sich die “Angreifertruppe” in Bewegung versetzt, bewegen sich die “Aufgelösten” in Zweier und Dreiergruppen (jeweils 1 in einem Auto) in der Gegend in 100, 200 und 250m um das zu verteidigende Objekt. Sobald die “Truppentransporter” der Gegner in Sicht kommen (Meldung der “spielenden Kinder” hilft Überaschungen zu vermeiden, denn die haben mit Sicherheit noch Lufthoheit-also Helikopter die ihre Truppen aus der Luft lenken… man hat ja noch keine Nebeltöpfe wie Armeen) werden Engpässe mit den Autos verstopft (Schüssels raus, Alarmanlage ein) und weg da, zurück zum verteidigendem Objekt oder entlang der Strecke der letzten 100 meter in oder an Häuserecken verschwinden um den einzelnen Angreifergrüppchen in die Flanke (Seite oder Rücken) zu fallen. Immer nur sehr kurz. Angriff oder Scheinangriff machen und rennen!!!!!!!!! NIEMALS auf einen “wer hat die größeren Eier-Fight” einlassen!!!!! Die haben zwar die kleineren “Eier”, aber die fliegen deutlich schneller und töten Dich…! Zudem bindet jeder Verletzte (auf beiden Seiten immer mindestens 1-2 weitere, die ihrem Kumpel helfen wollen!)
4. Um das Grundstück herum einen letzten Verteidigerring mit Autos, Barrikaden und allem Möglichen auftreibaren (Autoreifen gibt es immer zur genücke-Schaut Euch nur mal n paar Aufstandsvideos an!)
5. KEIN einziger darf sich AUF dem zu verteidigenden Grundstück aufhalten!!!!!!!!!! Das ist abgeschlossen und leer…!!!!
Sollten es die Angreifer bis dorthin schaffen müssen sie sich gewaltsam zutritt verschaffen. Allerdings haben die jetzt ein gewaltiges Problem…! Die haben sich in ihren eigenen Hinterhalt hineingekämpft und sitzen konzentriert an einer für die Verteidiger leicht zugänglichen und bekannten Stelle fest. Man stelle sich nur mal den furchtbaren Fall vor, dort würde ein Feuer ausbrechen oder nur Rauchentwicklung….
6. Da der Eigentümer nicht anzutreffen war…. muss der Angreifer letztlich auch noch erklären was er dort drinn tut. Die Vorgesetzten werden versuchen ihren Arsch zu retten und alle Schuld an die kleinen nach unten weiter geben.
Und die haben niemanden der sie zu Hause verteidigt… Und die kommen ja alle aus irgendwelchen Gemeinden wo man sie kennt. Folglich findet man auch deren Zuhause….
7. Ein Gegenangriff auf einen starken Gegner ist natürlich Blödsinnig. Aber keiner auf deren Basis. Die ist zu dem Zeitpunkt nämlich völlig unterbesetzt und angreifbar. Verstärkungen, können nur sehr schwer und langwierig herangeführt werden, da sich ja alle auf dem Weg zum Verteidigerziel befinden… 😉 So ist PU-Schaum in allen möglichen Fahrzeugöffnungen der Angreiferfahrzeuge bestens dazu geeignet diese auf Wochen hinaus stillzulegen….! Auch macht der Uniformen und schwere Panzerung fast untragbar. Man hat immer irgendwelche Körperbehaarung, egal wieviel Wertman auf Enthaarung legt. Und der PU-Schaum findet seinen Weg… glaubt mir 😉 !
Wer sich schonmal hat entwachsen lassen, kann nach vollziehen, was das am ganzen Körper bedeutet. Auch das Waffenteile von hartem PU-Schaum oder Silicon befreien ist eine Arbeit, für die ich kündigen würde…
8. Egal ob die Verteidigung erfolgreich war oder nicht. Jeder Verteidiger der noch laufen kann, sollte sich abends an einem spontanen Fackelzug zur Wohnung des Gerichtsvollziehers beteiligen um dem zu symbolisieren, dass er sich auf der falschen Seite des Gesetzes befindet…
(abschließend ist auch Vorbeugung eine Möglichkeit. In einer Stadt, in der die Schlossermeister entsprechend geimpft sind, also “über die Rechtslage aufgeklärt” sind, wird sich keiner finden, der die Türen zum verteidigendem Objekt öffnet)

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Ein Kommentar aus dem Weltnetz:

Adrian Ursache pocht regelrecht auf die Einhaltung der Gesetze. Die Artikel 1-19 und 25 des Grundgesetzes und seine unveräußerlichen und unverletzlichen Grundrechte und Menschenrechte wurden ihm aber verweigert und er wurde dafür verunglimpft! Unehrenhafte Eidbrecher im Amt, die nationalsozialistische Gesetze und Verordnungen mit Gewalt durchprügeln, haben ihn bedroht:

Adrian Ursache wollte den Schuldgeld-Kredit mit einem gesetzlichen Zahlungsmittel ausgleichen. Ist es Betrug, mit einem Schuldschein oder Wechsel zu zahlen? Nein!

Warum vermeiden Banken es dann, uns die Erzeugung von Giralgeld zu erklären? Damit die ureigenen Wertschöpfer es nicht selber machen, per rechtmäßigem Schuldschein oder Wechsel!

Ist Geldschöpfung, um einen ungerechtertigten Vorteil in der Sachverwertung auszunutzen Betrug? Ja, das ist Betrug!

Warum haben Banken die Lizenz zum Betrug? Weil sie die Regierungen seit 1913 mit dem Federal-Reserve-Act dafür bezahlen und weltweit diese Praktik per Privat-Zentralbanken eingeführt haben. (privare = berauben, aus der Sicht entfernen, von der Öffentlichkeit weggenommen)

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Die Menschenwürde eines jedes Menschen stellt den höchsten Rechtswert innerhalb der verfassungsgemäßen Ordnung dar.
(vgl. BVerfGE 27, 1 <6>; 30, 173 <193>; 32, 98 <108>).

Sie darf keinem Menschen genommen werden.
(vgl. BVerfGE 109, 133 <150>).

Die Achtung und der Schutz der Menschenwürde gehören zu den Konstitutionsprinzipien des Grundgesetzes.
(vgl. BVerfGE 45, 187 <227>; 87, 209 <228>; 96, 375 <398>; 102, 370 <389>; 109, 133 <149>).

Der Gewährleistung des Art. 1 Abs. (1) GG liegt die Vorstellung vom Menschen als einem geistig, sittlichen Wesen zugrunde, das darauf angelegt ist, sich in Freiheit selbst zu bestimmen und sich zu entfalten.
(BVerfGE 45, 187 <227 (vgl. BVerfGE 65, 1 <44>; 109, 133 <151> m.w.N.).

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➡ http://www.mdr.de/sachsen-anhalt/magdeburg/strafanzeige-gegen-polizeipraesident-schomaker-100.html

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So am Rande noch dies:

genozid

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Ein Gedicht von “Regina”

Ist das Leben als Frau heutzutage nicht geheuer, dann benutze folgende Helferein,
für diese brauchst Du nämlich keinen Waffenschein:”

Parfümzerstäuber befüllt mit flüssigem Sekundenkleber/ Abflußreiniger und Co.:
mit diesen Dingen bist Du perfekt “TO GO”

Der Mann in Arbeitshosen hingegen, wird mit einer Dose PU-Schaum niemals loosen…,
denn der legt nicht nur Lüftung, Brems und Schlüssllöcher still, sondern ist auch auf der Haut der reinste Drill….

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Und auch diese Gedanken einer mutigen und wissenden Frau:

“Gebäude pulverisierten (zerstaubten) vor unseren Augen über die Medien.
Die US-Regierung wies scharf in eine Richtung.
Die Worte von Bush sind noch in unserer Erinnerung.

Wir haben diese Täuschung geglaubt !!!!

Der Effekt des 100. Affen wurde erreicht !!!!

Dank unserem Glauben über die Täuschung.

So funktioniert unsere Welt. So entsteht Realität.

3 6 9

Wille Täuschung Realität

Erkenne.”

– Iva –

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Geltende & Gültige Gesetze für Deutsche! v2.1.

aktualisiert am 13.07.2017

Wie lautet der juristische Unterschied zwischen einem DEUTSCH und einem Deutschen?

Ein Deutscher bewegt sich gemütlich im Rechtsstand der Alten WeltOrdnung mit allen Rechten ab Geburt, als allein Begünstigter in einer voll souveränen Gemeinschaft. Während DEUTSCH als Teil der NWO-Gesellschaft genau diesen Rechten hinterher läuft. Kostet Lebenszeit u. Energie. Muss aber irgendwie Spaß machen, denn machen alle.

Gaby Simon-Schmidt

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Nach dem § 4 Abs. 1 RuStAG (vom 22.07.1913) erwirbt ein Kind durch Geburt aufgrund der Abstammung die Staatsangehörigkeit ehelich vom Vater und unehelich von der Mutter.
(Deutsches Reich, Weimarer Republik, Bundesrepublik Deutschland).

Nach dem §4 Abs. 1 StAG (vom 15.07.1999) erwirbt ein Kind durch Geburt aufgrund der Abstammung die Reichsangehörigkeit (=deutsche Staatsangehörigkeit; seit 05.02.1934), wenn ein Elternteil die Reichsangehörigkeit (=deutsche Staatsangehörigkeit seit 05.02.1934) besitzt (Bundesrepublik Deutschland).

Eine Staatsangehörigkeit “Bundesrepublik Deutschland” existiert nicht, da die Bundesrepublik Deutschland kein Staat ist, sondern nur eine Verwaltungsorganisation nach Genfer Konvention (Gewahrsamstaat). Welche solange weiter betrieben wird, wie der “deutsche Staat” handlungsunfähig gestellt bleibt (dies seit 1918).

Gemäß dem Artikel 50 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) i.d.a.F. gilt:
“Die Reichsgesetze bleiben in Kraft. Sie treten jedoch insoweit außer Kraft, als sich aus dem Bürgerlichene Gesetzbuch oder aus diesem Gesetz die Aufhebung ergibt.”

Das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22.07.1913 gilt fort bis zum heutigen Tage. Daher muss die Bundesrepublik Deutschland es aus völkerrechtlichen Gründen anwenden (Siehe u.a. die Ausstellung des Staatsangehörigkeitsausweis).

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Man darf sich fragen, warum die Richter und Staatsanwälte all die vielen Gesetze zugunsten der Menschen negieren?
Kann die Antwort darin liegen, dass wir immer noch von “NaZis” regiert werden? Ist der Verein “EU” das 4.te Reich?

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Hier ein erster Überblick an “Gesetzen” und Verordnungen, mit denen man die Bediensteten der Behörden im “persönlichen” Gespräch darauf aufmerksam machen sollte…!

Beachtet bitte, dass einige dieser Hinweise nur für nachgewiesene, gesetzliche  Deutsche gültig sind. Ein in der Wohnhaft lebender, sich mit dem Personalausweis identifizierender Apolide hat keine Rechte!

Für Deutsche gelten ins besonders die §§ 1-20 des BGB in der Fassung von 1896/1900.

Zum Thema StAG oder RuStAG…
Die Behörden argumentieren gerne, dass das RuStAG nicht mehr gelten würde… nun, in 1964 war es sehr wohl noch geltend:

Screenshot_2

Oder auch das hier dieses Urteil des “Verfassungs”-Gericht Stuttgart:

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Liebe Polizsten, ohne hoheitliche Befugnisse, in der Privathaftung steckend…
… wie lange wollt ihr euch noch als Erfüllungsgehilfen für dieses menschenunwürdige System prostituieren?
… sind Euch die §§ 823 und 839 des BGB bekannt? Wisst Ihr, wie mit den Mauerschützen der damaligen innerdeutschen Grenze verfahren wurde?
Schon gewusst, dass in 1981/82 die Staatshaftung obsolet wurde…?

OK, schauen wir einmal…

Bundesverfassungsgerichtsgesetz

II. Teil – Allgemeine Verfahrensvorschriften (§§ 1735c)

§ 31

(1) Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts binden die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden.

Das BvG hat in der Vergangenheit viele Urteile erlassen zu den Themen “Deutsches Reich”, “Unterschriften Erfordernisse”, “Ungültige Wahlen”, “Ungültigkeit des Einigungsvertrages” und vieles mehr…. z.B.:
https://www.youtube.com/watch?v=8AHSF9PmJnY

oder dies:

Aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24. April 1991 – BvR 1341/90 – wird die Entscheidungsformel veröffentlicht:

Das Gesetz vom 23. Sept. 1990 zu dem Vertrag vom 31. August 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands- Einigungsvertragsgesetz-….unvereinbar und nichtig.

Weit wichtiger ist eine der aktuellsten Entscheidungen im bezug auf die Rechtsfähigkeit juristischer Personen als auch der BRiD an sich:

Wenn man die Entscheidung des BVG
http://www.bverfg.de/e/rk20151103_1bvr176615.html
korrekt interpretiert, so sind die BRiD-Gerichte allesamt nicht grundrechtefähig und somit auch nicht prozeßfähig.

Eine juristische Person ohne jegliches Grundrecht ist nicht grundbuch-, recht-, geschäft-, handlung-, delikt-, insolvenz-, vertrag- oder prozeßfähig, sondern ausnahmslos nur schuldfähig!

Die Feststellung der jur. Person im Urteil des Bundesverfassungsgericht in BVerfGE 1 BvR 1677/15 vom 03.11.2015 ist:

• Die Grundrechtsfähigkeit einer juristischen Person des öffentlichen Recht ist grundsätzlich dann zu verneinen, wenn diese öffentliche Aufgaben wahrnimmt!
und
• Gleiches gilt für juristische Personen des Privatrechts, die von der öffentlichen Hand gehalten oder beherrscht werden.

Hier die Zusammenfassung der Prozessvoraussetzungen: 
http://www.rechtslexikon.net/d/prozessvoraussetzungen/prozessvoraussetzungen.htm

So wird es derzeit den Jurastudenten beigebracht:

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xxx4

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Einführungsgesetz BGB

Art. 5 – Personalstatut

(1) Wird auf das Recht des Staates verwiesen, dem eine Person angehört, und gehört sie mehreren Staaten an, so ist das Recht desjenigen dieser Staaten anzuwenden, mit dem die Person am engsten verbunden ist, insbesondere durch ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder durch den Verlauf ihres Lebens. Ist die Person auch Deutscher, so geht diese Rechtsstellung vor.

EGBGB

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Grundgesetz

II. Der Bund und die Länder (Art. 2037)

Art. 20

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Grundgesetz

II. Der Bund und die Länder (Art. 2037)

Art. 25

Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.

Grundgesetz

XI. Übergangs- und Schlußbestimmungen (Art. 116146)

Art. 139

Die zur “Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus” erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt.

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Justizbeitreibungsordnung – JBeitrO

Ausfertigungsdatum: 11.03.1937

Es ist und bleibt eine NS-Verordnung….!

Dasselbe git für den Anwaltszwang am Gericht!

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Und wie muss / darf man diese Aussage von Frau Petra Gerster aus der ARD Tagesschau interpretieren?
https://www.youtube.com/watch?v=ws4JuLOH8Ks

In diesem Land finden diese verbotenen Gesetze aus der NS-Zeit noch Anwendung:
➡ NS-Gesetzgebung

Wie war das noch gleich mit dem Art. 139 GG?

In dem Zusammenhang ist auch das Tillessen-Urteil von Bedeutung:
Tillessen15-12-18Analog
Hat die Entscheidung des Tribunal Général de la Zone Francaise d

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In den Zensurbestimmungen für die Zivilbevölkerung in Deutschland unter der Herrschaft der Militärregierung heißt es unter:

Punkt 15

„Alle Mitteilungen müssen mit dem vollen Namen unterschrieben sein. Der Name des Unterzeichners muss deutlich, mit der Schreibmaschine oder in lateinischer Druckschrift geschrieben, unter der Unterschrift erscheinen.

Punkt 23

„Alle Botschaften müssen so unterschrieben werden, dass der Absender klar zu identifizieren ist. Wenn der Aufgeber im Namen einer Einzelperson, Firma oder Organisation handelt, müssen die Identität und Adresse des Auftraggebers auf dem Formular angegeben werden.“

Punkt 24

Vor- und Nachname müssen beide angegeben werden.

Ja, die SHAEF-Gesetze sind in diesem Land immer noch gültig…! Seht hierzu u.a. die Artikel 79, 120 & 133 GG als auch die Bundesbereinigungsgesetze aus den Jahren 2006, 2007 & 2010.

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Deutsches Richtergesetz (DiR):
§ 9 – Voraussetzungen für die Berufungen

Zitat:

In das Richterverhältnis darf nur berufen werden, wer:
(1) Deutscher im Sinne des Artikel 116 GG ist, …

Dies stellt jedoch die Anwendung nationalsozialistischer Gesetze dar, da die „deutsche Staatsangehörigkeit“ von Adolf Hitler in seiner Gleichschaltungsverordnung vom 05.02.1934 überhaupt erst geschaffen wurde.

Selbst unter der rechtirrtümlichen Annahme, dass eine Zuständigkeit durch einen [Richter] für meine Person gegeben ist, bleibt festzustellen, dass es „Staats“gerichte in der „BRD“ nicht gibt.

Man vgl. hierzu den § 15 GVG, welcher durch die Besatzungsmächte bereits in 1950 und erneut mit den Bundesbereinigungsgesetzen aufgehoben wurde! Die steht ebenso in den Bundesgesetzblättern!

BEREINIGUNGSGESETZ-SCHREIBEN_JUSTIZMINIST

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Gerichtsverfassungsgesetz

1. Titel – Gerichtsbarkeit (§§ 121)

§ 15

(weggefallen)

 Gerichtsverfassungsgesetz

1. Titel – Gerichtsbarkeit (§§ 121)

§ 16

Ausnahmegerichte sind unstatthaft. Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden.

Ergänzend seht hierzu auch die §§ 20 & 21 GVG…!

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Grundgesetz

IX. Die Rechtsprechung (Art. 92104)

Art. 97
(1) Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen.

Grundgesetz

IX. Die Rechtsprechung (Art. 92104)

Art. 101
(1) Ausnahmegerichte sind unzulässig. Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden.

Grundgesetz

IX. Die Rechtsprechung (Art. 92104)

Art. 103
(1) Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör.

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Der sogenannte [Richter] darf mir gemäß dem § 99 VwGO, den §§ 138, 139 ZPO sowie dem §§ 16, 21 GVG und dem Artikel 97 (1) GG nachweisen, dass er/sie der/die für mich zuständige staatliche und gesetzliche [RichterIn] nach Art. 101 (1) GG ist!

Angesichts der existentiellen Bedeutung unabhängiger Gerichtsbarkeiten,

vgl. hierzu die Art. 92 und 97 GG, für den grundsätzlich gewährleisteten Rechtsschutz des Bürgers,
vgl.  hierzu den Art. 19 Abs. (4) GG,

ist der Anspruch auf den gesetzlichen Richter durch Art. 101 Abs. (1) Satz (2) GG als Verfahrensgrundrecht in absoluter Form ausgestaltet.

 Siehe: BVerfGe 10/200 – Zitat:

„Da mit der Besetzung des Gerichts auch dessen Entscheidungen beeinflusst werden können, ist jedem Rechtssuchenden ein Anrecht auf den gesetzlich vorbestimmten Richter garantiert. Art. 101 Abs. (1) Satz (2) GG setzt voraus, dass nur Gerichte bestehen, die in jeder Hinsicht den Anforderungen des Grundgesetzes entsprechen.“

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Zustellung “Gelber Briefe” (Vorlage):

Eigenzitat: “In Bezug auf die Formvorschriften einer Zustellung von Dokumenten darf ich Sie darauf hinweisen, dass ich zu keinem Zeitpunkt formal korrekte Kenntnis von einer Ladung zu einer Verhandlung genommen habe.”

Eine Postzustellungsurkunde, die wesentliche Mängel hat, führt nach der herrschenden Meinung in der Rechtsprechung und Literatur zur Unwirksamkeit der Zustellung selbst.

Vgl. BGH Beschluss vom 13.12.1955- V BLw 396/55. LM ZPO § 181 Nr. 1, BGH Beschluss vom 16.02.1987 – NoTZ 18/86 – BGHR ZPO § 191 Nr.4 Personenbezeichnung 1; BAG Urteil vom 22.06.1972 – 5 AZR 55/72 – AP ZPO § 829 Nr. 3; BAG Urteil vom 09.11.1978 – 3 AZR 784/ 77 – AP BGB § 242 Ruhegeld Nr. 179; BFH Urteil vom 10.10.1978 – VIII R 197/74 – BStBl 1979 II S. 209, Stein /Jonas/Roth ZPO, 21 Aufl., § 190 Rz. 4 und § 191 Rz. 1, Zöller/Stöber 22. Aufl., § 191 Rz. 9 f., Münchener Kommentar ZPO/ von Feldmann § 190 Rz. 3).

Die Beurkundung eines Versuchs einer persönlichen Zustellung jedoch, die tatsächlich so niemals stattgefundenen hat, bewirkt einen die Zustellungen insgesamt unwirksam machenden wesentlichen Formmangel, der nicht mehr, auch nicht durch Wahrnehmung des vermeintlich zugestellten Briefstückes und seines Inhaltes geheilt werden kann.

Vgl. BGH Beschluss vom 13.12.1955 – V BLw 396/55. LM ZPO § 181 Nr. 1, BGH Beschluss vom 16.02.1987 – NoTZ 18/86 – BGHR ZPO § 191 Nr.4 Personenbezeichnung 1; BFH Urteil vom 10.10.1978 – VIII R 197/74 – BStBl 1979 II S. 209, Zöller/Stöber 22. Aufl., § 191 Rz. 10 f., Landesarbeitsgericht Erfurt vom 27.08.2001, Az.: 6 Ta 82/2001 zu 1 Ca 133/01 Arbeitsgericht Jena.

Gemäß GG Artikel 103 Abs. 1 Rn 31 (gr. Kommentar v. Mangoldt, Klein, Starck) muss ein zuzustellendes Schriftstück (Förmliche Zustellung, der sogenannte Gelbe Brief) persönlich übergeben werden. Das Gesetz schreibt zwingend vor, dass sämtliche Bescheide von einer Amtsperson ausgehändigt werden müssen. Die Firma Deutsche Post AG erfüllt diese Voraussetzung nicht.

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Ergo raus aus der Wohnhaft!

Aufkleber und Infos zur Zurückweisung findet ihr im Handlungsleitfaden.
BGH – Urteil Zustellung

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Unterschriften:

Unterschriften

Unterschriften2

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Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
§ 44 Nichtigkeit des Verwaltungsaktes

(1) Ein Verwaltungsakt ist nichtig, soweit er an einem besonders schwerwiegenden Fehler leidet und dies bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offensichtlich ist.

(2) Ohne Rücksicht auf das Vorliegen der Voraussetzungen des Absatzes 1 ist ein Verwaltungsakt nichtig,

  1. der schriftlich oder elektronisch erlassen worden ist, die erlassende Behörde aber nicht erkennen lässt;
  2. der nach einer Rechtsvorschrift nur durch die Aushändigung einer Urkunde erlassen werden kann, aber dieser Form nicht genügt;
  3. den eine Behörde außerhalb ihrer durch § 3 Abs. 1 Nr. 1 begründeten Zuständigkeit erlassen hat, ohne dazu ermächtigt zu sein;
  4. den aus tatsächlichen Gründen niemand ausführen kann;
  5. der die Begehung einer rechtswidrigen Tat verlangt, die einen Straf- oder Bußgeldtatbestand verwirklicht;
  6. der gegen die guten Sitten verstößt.

(3) Ein Verwaltungsakt ist nicht schon deshalb nichtig, weil

  1. Vorschriften über die örtliche Zuständigkeit nicht eingehalten worden sind, außer wenn ein Fall des Absatzes 2 Nr. 3 vorliegt;
  2. eine nach § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bis 6 ausgeschlossene Person mitgewirkt hat;
  3. ein durch Rechtsvorschrift zur Mitwirkung berufener Ausschuss den für den Erlass des Verwaltungsaktes vorgeschriebenen Beschluss nicht gefasst hat oder nicht beschlussfähig war;
  4. die nach einer Rechtsvorschrift erforderliche Mitwirkung einer anderen Behörde unterblieben ist.

(4) Betrifft die Nichtigkeit nur einen Teil des Verwaltungsaktes, so ist er im Ganzen nichtig, wenn der nichtige Teil so wesentlich ist, dass die Behörde den Verwaltungsakt ohne den nichtigen Teil nicht erlassen hätte.

(5) Die Behörde kann die Nichtigkeit jederzeit von Amts wegen feststellen; auf Antrag ist sie festzustellen, wenn der Antragsteller hieran ein berechtigtes Interesse hat.

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Nach Landesgesetzen ist in den Gemeinden das sogenannte KomDoppikLG einzuführen. Damit haften alle Bürgermeister nach Internationalen Handelsrecht? Das war im Jahr 2007…!

Damit ist jede BRD-Gemeinde ein Unternehmen!

KomDoppikLG

§ 1 Umstellung auf die doppelte Buchführung

  • Die Gemeinden haben ab dem Haushaltsjahr 2007 ihre Bücher nach den Regeln der doppelten Buchführung für Gemeinden zu führen.

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Körperschaftsteuergesetz (KStG)
§ 4 Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts

(1) 1Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 6 sind vorbehaltlich des Absatzes 5 alle Einrichtungen, die einer nachhaltigen wirtschaftlichen Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen außerhalb der Land- und Forstwirtschaft dienen und die sich innerhalb der Gesamtbetätigung der juristischen Person wirtschaftlich herausheben. 2Die Absicht, Gewinn zu erzielen, und die Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr sind nicht erforderlich.

(2) Ein Betrieb gewerblicher Art ist auch unbeschränkt steuerpflichtig, wenn er selbst eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.

(3) Zu den Betrieben gewerblicher Art gehören auch Betriebe, die der Versorgung der Bevölkerung mit Wasser, Gas, Elektrizität oder Wärme, dem öffentlichen Verkehr oder dem Hafenbetrieb dienen.

(5) 1Zu den Betrieben gewerblicher Art gehören nicht Betriebe, die überwiegend der Ausübung der öffentlichen Gewalt dienen (Hoheitsbetriebe). 2Für die Annahme eines Hoheitsbetriebs reichen Zwangs- oder Monopolrechte nicht aus.

(6) 1Ein Betrieb gewerblicher Art kann mit einem oder mehreren anderen Betrieben gewerblicher Art zusammengefasst werden, wenn

  1. sie gleichartig sind,
  2. zwischen ihnen nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse objektiv eine enge wechselseitige technisch-wirtschaftliche Verflechtung von einigem Gewicht besteht oder
  3. Betriebe gewerblicher Art im Sinne des Absatzes 3 vorliegen.

2Ein Betrieb gewerblicher Art kann nicht mit einem Hoheitsbetrieb zusammengefasst werden.

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Das Juristische Wörterbuch ist ein notwendiges Instrument. Hier anbei eine ältere Fassung… in den neueren Fassungen wurde vieles geändert. 🙂
Köbler Juristisches Wörterbuch-.Auflage

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Der Deutsche Bundestag ist im Handelsregister Belgien eingetragen.

DEUTSCHER BUNDESTAG/BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND – BERLIN, BELGIEN
HANDELSREGISTERNUMMER: 0833.759.342
FIRMENSTATUS:  eingetragen
PROTOKOLLIERTER SITZ: Berlin
TELEFONNUMMER:
LAND:  Belgien

GESCHÄFTSZWEIG: Organismes publics étrangers ou internationaux

FIRMENBESCHREIBUNG:
Deutscher Bundestag/Bundesrepublik Deutschland ist eine in Belgien als Organismes publics étrangers ou internationaux registrierte Firma mit der Register-Nr. 0833.759.342. Ihr derzeitiger Status ist “registered”. Die Firma kann schriftlich über Berlin, Belgien erreicht werden.

 

Abgabe des Personalausweises durch den Gerichtsvollzieher :-)

Ein von mir sehr geschätzter Mitstreiter hat einen willigen Gerichtsvollzieher gefunden, welcher dem Oberbürgermeister der Stadt Ulm per “Gelben Brief” die Personenstandänderung nebst Rückgabe des PERSOS übermittelt hat! 😉

Hier das Anschreiben an den Oberbürgermeister:
GerVollz Personalausweis

Der Zustellungsnachweis:

GV-RR

Daraus folgt damit einhergehend die Ableitung des Personenstands gemäß GG Art. 116 (1) UND (2). Denn beide Absätze treffen nun zu!

Genau lesen! 😉
Artikel 116 Grundgesetz RR