Vom Rechteträger zur Gemeinde-Aktivierung

Weltweit gibt es meines Wissens – außer dem Deutschen Volk (den Deutschen Völkern) – kein anderes Volk, das die Möglichkeit besitzt, sich heute noch als homogenes Volk auf Basis staatlichen Rechts rechtswirksam (!) definieren zu können, weil sein „Staat“ von einer nicht-staatlichen Verwaltung nur verwaltet, aber nicht betrieben werden kann (!), wobei diese Verwaltung keinerlei Macht besitzt, für das Staatsvolk einen Friedensvertrag wirksam abzuschließen!
Dies liegt daran, dass seit 1918 niemand – alle seitherigen Selbst- und Fremdverwaltungen und deutschen Parteien eingeschlossen! – an einem Friedensvertrag für das Deutsche Volk interessiert war und ist.

Aber:

Weil gültiges deutsches Recht von 1913 verborgen und von niemandem entzogen werden kann und ungenutzt daliegt, können wir als lebende Abkömmlinge unserer vor 1914 im deutschen Staat geborenen Ahnen – heute (!) – genau diejenige Rechtsstellung erwerben, die wir für die Herstellung des Weltfriedens zwingend benötigen!
Die Welt wartet auf uns, die Deutschen! Und viele schlafen. Noch. Wacht endlich auf!
Gut – viele sind zwar wach, aber hilflos. Keiner weiß richtig was gemacht werden kann. Aufklärung tut Not! Was kann man tun? Wie muss ich was anstellen?

1. den Nachweis erbringe, daß Du Deutsche(r) bist.
2. Dich einer aktivierten Gemeinde anschließen und dort aktiv mitwirken!
3. Informiere Dich unter www.gelberschein.info

http://www.wilhelm-der-zweite.de/dokumente/abdankungsurkunde.php

“Ich verzichte hierdurch für alle Zukunft auf die Rechte an der Krone Preussens und die damit verbundenen Rechte an der deutschen Kaiserkrone. Zugleich entbinde ich alle Beamten des Deutschen Reiches und Preussens sowie alle Offiziere, Unteroffiziere und Mannschaften der Marine, des Preussischen Heeres und der Truppen der Bundeskontingente des Treueeides, den sie Mir als ihrem Kaiser, König und Obersten Befehlshaber geleistet haben. Ich erwarte von ihnen, dass sie bis zur Neuordnung des Deutschen Reichs den Inhabern der tatsächlichen Gewalt in Deutschland helfen, das Deutsche Volk gegen die drohenden Gefahren der Anarchie, der Hungersnot und der Fremdherrschaft zu schützen.

Das ist der Inhalt der erzwungenen Abdankung des Kaisers. Deshalb haben wir auch heute noch 1914!

Wer ist der Inhaber der tatsächlichen Gewalt? Beim „googlen“ findet man unter diesem Begriff die Reichsgewalt. OK, und wer hat die nun? Reichsdeutsche ja, nicht jedoch Reichsbürger und auch keine Bundesbürger!

Wer ist Reichsdeutscher?
§ 1 RuStAG 1913:
Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat (§§ 3 bis 32) oder die unmittelbare Reichsangehörigkeit (§§ 33 bis 35) besitzt.

Natürlich haben alle BRD Behörden ihre skurillen Dienstanweisungen auf dem Tisch liegen und sehen in Jedem dann auch gleich einen Reichsbürger.
Warum? Man könnte ja der Wahrheit auf der Spur sein.

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Historische Fälschung oder der Masterplan?
https://www.youtube.com/watch?v=C3xLlrEgV14

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Die HKLO und der Weltfrieden über die Gemeinden

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Angenommen, wir haben einen Freund, nennen wir ihn Wilhelm.

Wilhelm wurde in eine Schlägerei verwickelt und hat ein Schädel-Hirn-Trauma erlitten. Er liegt in Koma, und die Ärzte meinen, daß man ein möglichst lang andauerndes künstliches Koma aufrecht erhalten sollte. In einer solchen Situation wird ein Treuhänder bestellt. Dieser übernimmt treuhänderisch für Wilhelm die Geschäfte. Er soll das Haus und den Hof von Wilhelm erhalten und die anfallenden Kosten aus den anfallenden Einnahmen zahlen, bis Wilhelm wieder auf den Beinen ist. Dann soll natürlich Wilhelm seine Geschäfte irgendwann wieder eigenverantwortlich
erledigen. Als Treuhänder wird Paul rechtmäßig eingesetzt. Das Koma von Wilhelm dauert unerwartet lange, und Paul erledigt die Geschäfte von Wilhelm treuhänderisch weiter. Paul hat jedoch einen persönlichen Feind, nämlich Adolf. Adolf ist seit langem der Meinung, die Geschäfte die Paul treuhänderisch für Wilhelm erledigt, sollte man ganz anders handhaben.
Adolf schlägt deshalb auf Paul ein, und Paul landet ebenfalls, wie
vorher Wilhelm, auf der Intensivstation. Auch er wird wegen schwerer Verletzungen ins künstliche Koma gelegt. Nun ist die Frage, wer wird der Treuhänder von Wilhelm, da Paul ja nun ausgefallen ist. Und außerdem muß noch ein Treuhänder für Paul gefunden werden, sein Haus und sein Hof sollen auch weiter existieren, bis Paul wieder aufwacht. An dieser Stelle kommt Adolf eine glänzende Idee. Er macht sich selbst (nicht ganz legal) zum Treuhänder von Paul. Obgleich Adolf nur der Treuhänder des
Treuhänders ist, übernimmt er damit auch die Treuhänderschaft, die Paul bisher für Wilhelm ausgeführt hat. Somit hat Adolf die Treuhänderschaft auch für Wilhelm, aber nur mittelbar.

Das ist bis hierhin relativ einfach.

Nun hat sich Adolf in seinem Bekanntenkreis durch unvornehmes Verhalten unbeliebt gemacht, und hat deshalb einige Feinde. Adolf wird von seinen Widersachern in eine Schlägerei verwickelt und stirbt. Da Adolf tot ist, braucht es für ihn keinen Treuhänder. Allerdings muß ein Ersatz-Treuhänder für Paul gefunden werden. Dieser wäre dann auch  gleichzeitig mittelbar wieder Treuhänder für Wilhelm.
Auf die Idee, Wilhelm aus dem künstlichen Koma herauszuholen kommt man gar nicht erst. Schließlich will man Wilhelms Eigentum für sich selbst nutzen, was mit Wilhelms Erwachen nicht mehr möglich wäre.
Und Tatsache, es findet sich ein alter Freund von Adolf. Er heißt
Konrad. Dieser läßt sich zu seinem Nachfolger bestellen. Konrad übt nun die Treuhänderschaft über Paul aus, und übernimmt damit auch Pauls frühere Verpflichtung, Treuhänder über Wilhelm zu sein. Nun verstirbt jedoch Paul auf der Intensivstation. Konrad kann nicht mehr der Treuhänder von Paul sein, da das Treuhandschaftsverhältnis mit dem Tod von Paul beendet ist. Damit hängt jedoch Wilhelm gewissermaßen „in der Luft“. Es gibt keinen Treuhänder mehr für ihn, da der Treuhänder tot ist und der Treuhänder des Treuhänders damit nicht mehr auf ihn durchgreifen
kann.
Nun sollte es möglich sein, daß man Wilhelm endlich aus dem Koma holt, in dem er schon lange genug dahingemodert ist.
Damit hätte der ganze Spuk endlich sein Ende.

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Übertragen auf unsere staatsrechtlichen Fragestellungen ergibt sich folgendes Bild:

Die 26 Einzelstaaten im Staatenbund „Deutsches Reich“ waren legitime Staaten, die im Ersten Weltkrieg eine militärische Niederlage erlitten haben. Diese Staaten wurden handlungsunfähig gestellt und ein Konstrukt namens „Weimarer Republik“, errichtet. Diese „Weimarer Republik“ ist rechtswidrig zustande gekommen und hat die Staaten des Deutschen Reiches rechtswidrig handlungsunfähig gestellt und in der Folge gewissermaßen
lediglich treuhänderisch verwaltet. Im Weiteren wurde diese „Weimarer Republik“ ihrerseits durch das sogenannte „Dritte Reich“ rechtswidrig handlungsfähig gestellt. Dieses „Dritte Reich“ ist ebenfalls rechtswidrig zustande gekommen und hat die rechtswidrige „Weimarer Republik“ in der Folge rechtswidrig treuhänderisch verwaltet. Wir haben es somit beim „Dritten Reich“ mit einem rechtswidrigen Treuhänder eines rechtswidrigen Treuhänders zu tun.

Die „BRD“ ist von den westlichen Besatzungsmächten als eine
Kolonialverwaltung und gleichzeitig als Weiterführung des „Dritten
Reiches“ konzipiert worden. Sie war zunächst als Weiterführung des
„Dritten Reiches“ ein rechtswidriger Treuhänder der rechtswidrigen
„Weimarer Republik“, und damit mittelbar der rechtswidrige Treuhänder des Deutschen Reiches (Kaiserreich).

Mit der Abzahlung der Forderungen aus dem Versailler Diktat im Jahre 2010 durch die Kolonialverwaltung „BRD“ ist das Weimarer Grundregelwerk vom 11.08.1919 als Auflage des Versailler Diktates erloschen. Damit gibt es keinen Treuhänder mehr für die 26 Einzelstaaten im Staatenbund Deutsches Reich.

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Bussi an Rainer, Gerd und Manu für die Inspiration!

Seehandelsrechte gelten ab 2016!

Seehandelsrechte, die auf hoher See, auf staatenlosem Gebiet wirken?

Aber warum gerade bei uns? In unserer Gemeinde?

Darauf gibt es eine Antwort, die selbst die Verantwortlichen überraschen dürfte:

Die Bürgermeister hatten in den Jahren 2007/ 2008 auf Anordnung des Vereins „Europäische Union“ ihre Gemeinde als Unternehmen anzumelden. Seitdem ist die Gemeinde als Unternehmen auch bei D&B (www.upik.de) unter dem Namen des damaligen Bürgermeisters – später dem Geschäftsführer – eingetragen. Seitdem heißt es nun der Bürgermeister als Synonym für einen voll haftenden Geschäftsführer.

z.B. die Niedersächsische Landesverfassung wurde zum „Niedersächsisches Kommunalgesetz“!
Eine Verfassung ist nun ein Gesetz? Was hat sich geändert?

Mit dieser Unternehmensregistrierung hat die Gemeinde ihre bisherige Gebietskörperschaft verloren und ihre hoheitliche Macht verwirkt. Das heißt, seitdem sind unsere Gemeinden ein staatenloses Gebiet ohne Gebietsgemarkung und stehen somit unter dem Seehandelsrecht.

Ämter (staatliche Institutionen):

sind weisungsbefugt, Entscheidungsträger, Rechtssubjekte mit Rechtsfähigkeit

 Behörden:

sind Aufgabenstellen der öffentlichen Verwaltung, Dienstleister ohne eigene Rechtsfähigkeit

Behörden sind nicht grundrechtfähig und können auch nicht über die Rechte der Menschen entscheiden.

Mit dem ESM, CETA und TTiP kommen ab 2016 die Piraten an die Macht! Während wir uns noch alle verwundert fragen, warum die Seehandelsrechte in unserer Gemeinde wirken können.

Die Piraterie auf Hoher See gab dem Siegeszug des Handelsrechtes die Grundlage! Einige Handelsformen haben ihren Ursprung in der Piraterie, denn Korsaren und Piraten hatten oft eine ähnliche Geschäftsgrundlage:

Schiffe, Ausrüstung und Besatzung wurden von Privatleuten und nicht selten von Aktiengesellschaften finanziert, deren Anteilscheine dem Käufer einen entsprechenden Anteil an der Beute sichern sollte. Selbst die Kaperbriefe, die späteren „Lettres de Margue“ gelten als Vorlage der Genfer Konventionen.

Der internationale Meeresboden (das „Gebiet“) und die Hohe See unterliegen keiner Souveränität. Das moderne Seevölkerrecht wird vor allem durch das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen von 1982 (SRÜ) bestimmt.

Seit 1994 unter Verwaltung der internationalen Meeresbodenbehörde = Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen.

Diesen staatenlosen Zustand der Gemeinden können nur deren wahlberechtigten Bürger wieder ändern. Die Grundlage zu dieser, fast weltweit einzigen Chance, die Wirkung der Seehandelsrechte auszuschalten, bietet die, noch existierende staatliche Grundlage des “Deutschen Reich”. Darin scheint auch einer der Gründe für die Pressehetze gegen die Reichsdeutschen bzw. Reichsbürger ursächlich begründet.

Dennoch bestätigt der Bundestag aktuell, dass nicht nur die Gemarkung der Gemeinden vor 1914 noch gültig sind.

Völkerrechtssubjekt „Deutsches Reich“ Auswärtiges/Antwort – 30.06.2015

Berlin: (hib/AHE) Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung festgestellt, dass das Völkerrechtssubjekt „Deutsches Reich“ nicht untergegangen und die Bundesrepublik Deutschland nicht sein Rechtsnachfolger, sondern mit ihm als Völkerrechtssubjekt identisch ist. Darauf verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/5178) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zum Potsdamer Abkommen von 1945 (18/5033).

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Die Abgeordneten hatten sich unter anderem nach der „These von der Fortexistenz des Deutschen Reiches“ erkundigt und gefragt, ob die Bundesregierung diese als öffentlich als unhaltbar zurückweisen werde, „damit diese Behauptung nicht von Neonazis und der so genannten Reichsbürgerbewegung für ihren Gebietsrevisionismus gegenüber den EU-Nachbarländern instrumentalisiert werden kann“.

Nun, hier ruft der Dieb: „Haltet den Dieb!“. Denn jeder Bundespersonalausweisträger ist ein „Nazi“ Dumm gelaufen!

So scheint es, wir leben in einem Staat der gar keiner ist und keiner sein kann (oder will). Ein Staat, der nicht vom Volk gebildet, sondern von Unternehmen gegründet und nun von skrupellosen Konzernen ausgebeutet wird. Dies, weil zu wenige von uns mit bekommen haben, wie wir langsam aber sicher zu Staatenlosen gemacht wurden.

Die Gemeinde ohne Bodenrecht hat mit dem, seit 2011 verordneten Verwaltungsprogramm Doppik-Kom das Hab und Gut der Gemeinde als Jahresressource aufzulisten, um dann als Wertpapier auf den Aktienmärkten gehandelt zu werden. Dort wird zur Wertsteigerung auch Wald-, Wattflächen, Vögel und Bäume gelistet (Anm.: über UNICEF).

Darum geht es für uns nur über die Reaktivierung und Reorganisation der Landgemeinden – dies als kleinste staatliche Stelle.

Es liegt nun an uns, hierbei aktiv zu sein und mit zu helfen.

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Eine Gemeinde, die ihr früheres Eigentum an ehemaligen Wege- und Grabengrundstücken wegen deren Buchungsfreiheit nicht nachweisen kann, ist als Restitutionsberechtigte anzusehen, wenn mit hinlänglicher Sicherheit auszuschließen ist, dass die Grundstücke bei deren Überführung in Volkseigentum im Eigentum eines Anderen gestanden haben.

Rechtsgebiete:
EV, VZOG

Vorschriften:
§ EV Art. 21 Abs. 3, § EV Art. 22 Abs. 1 Satz 7, § 2 Abs. 1 Satz 6 VZOG

Stichworte:
Vermögenszuordnung, öffentliche Restitution, Rückübertragung, Alteigentum, Buchungsfreiheit von Grundstücken, Wegegrundstück, Grabengrundstück, Gemeinde, Interessentengemeinschaft, Gutsbezirk, Bodenreform, Beweisnot, Beweismaß

Verfahrensgang:
VG Berlin VG 15 A 280.01 vom 15.12.2005
http://www.bverwg.de/entscheidungen/entscheidung.php?ent=210607U3C32.06.0

Inspiriert durch Gerd P f e i f e r

Hausaufgabe für Deutsche! Mein Land oder deren Land? v.2.1.

aktualisiert am 20.07.2016

Grundbuchsberichtigung – Wem gehört denn nun das ganze Land?

Wie bereits erwähnt gilt ab dem 01.01.2016 das (internationale) Handelsrecht (hier: UCC – Uniform Commercial Code) vollständig in der BRD-NGO-Berlin (und somit auch auf ihrem „Pachtgelände“!).

Gemeindereorga/Seehandelsrecht
➡  das UCC

Derzeit werden in der Finanz[amt]-Leitung als auch in den anderen Behörden die Personen auf das UCC geschult bzw. das UCC umgesetzt.
Ab Ende 2017 ist dieser Vorgang auf kommunaler Ebene abgeschlossen!

Somit gilt ab dem Jahr 2016 das Seerecht in den Gemeinden! Die Gemeinden verlieren endgültig (nachdemGewohnheitsrecht) das Bodenrecht. Hiervon kann nunmehr jeder Staatsbürger Besitz ergreifen, wenn es denn noch nicht in anderweitigem Besitz ist. Man bedenke: Die Einwanderer (auch Flüchtlinge genannt) sind Staatsbürger (sic!) und die derzeitigen Bewohner/Einwohner (hier: Personal-deutsch) sind keine “Staats”bürger, da Staatenlose (Apolide). Siehe hierzu:
https://www.agmiw.org/?p=1487

Wer oder was bist Du? Einwohner oder Bürger? v.2.7.

Ab dem Jahr 2016 fallen ebenso die teilsstaatlichen Stellen zur Bekundung weg. Seht hierzu auch die Änderungen bei den Notaren! Was folgt ist spätestens ab dem Jahr 2020 die Übernahme/ Übergabe von Grund und Boden an die neuen Siedler, denen ja auch zügig die deutsche Verwaltungs-Staatsangehörigkeit verliehen werden soll. Und dies geschieht nicht nur, um neue treue Wähler zu bekommen.

Seit dem September 1990 (davor natürlich auch aber ab hier definitiv) hatten/haben die Deutschen Zeit sich zurück zu melden und ihren Anspruch auf den Grund und Boden bei der BRD-Verwaltung anzumelden.

Dies als Erbberechtigter in der richtigen Form  und auch als der Rechtsträger der tatsächlichen Gewalt (hier: Reichsgewalt).

Gebraucht werden hierfür nachgewiesene Deutsche nach Abstammung und Bürger nach dem GG 116 (1) – vorbehaltlich anderer Regelungen! Hier z.B. das Völkerrecht und das RuStAG v. 1913.

Dies wird jedoch aktuell durch die Verweigerung des Feststellungsantrags F des BVA als auch beim korrekten Eintrag in das EStA-Register immer mehr erschwert. Die Personen in den Behörden haben “Handlungsanweisungen”. Diese werden auch stur befolgt, obwohl hierdurch rechtebeugend zulasten der Deutschen gehandelt wird.

Daher gilt:

a) Nachweise der Abstammung einholen (solange dies noch möglich ist) und den Feststellungsantrag stellen (solange der noch bearbeitet wird! Siehe hierzu: https://www.agmiw.org/?p=1499

b) in der Gemeinschaft: die Aktivierung der Gemeinden!
Die Rückholung erfolgt über die kleinste staatliche Einheit – die Landgemeinde oder über die Abmeldung des Anspruchs.

c) für sich selbst: die Natürliche Person begründen und diese registrieren lassen (hier: im Vereinsregister und/oder im EStA-Register des BVA in Köln)!

Je nachdem ob über einen Verein oder eine Natürliche Person in einer Landgemeinde begründet wird – oder gerne auch Beides!

Denn nur eine Natürliche Person ist nach GG Art. 2 (2) unverletzlich und kann staatlich und handelsrechtlich klagen!

Ein sogenannter “Staat” ist nicht mehr eine territoriale Nation, sondern, wie der der US-Oberkommandierende es in seinem Befehl damals erklärte, die neue Bezeichnung für die gebildeten Wirtschaftszonen! Siehe hierzu: GG Art. 133

Daher gilt das Eigentum unbedingt zu sichern – dies möglichst bis spätestens 10/2017!

Denn in den Katasterämtern gibt es eine dreifache  Buchführung:

Für Adlige, für Personal-deutsch und für nachgewiesene Deutsche nach dem RuStAG v. 1913.

Das Zauberwort lautet: Grundsteuermutterrolle! (nur für Preußen).
Weitere Details und Benennungen für Württemberg, Bayern etc. findet ihr unter Punkt 20/21 im “Handlungsleitfaden”.

Die Grundsteuermutterrolle ist eine übersichtliche Zusammenstellung der jedem einzelnen Grundeigentümer innerhalb eines Gemeindebezirkes gehörenden Parzellen.
Neben den Angaben des Flurbuches ist die nach dem Reinertrage der Liegenschaften veranlagte Grundsteuer aufgeführt.
Zur Erleichterung des Gebrauchs der Mutterrolle dienen besondere übersichtliche Verzeichnisse, wie Parzellenregister und

Artikelverzeichnisse.

Internet-Adresse: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften => Kataster
Otto Lueger, 2. Auflage 1904 – 1920
http://www.zeno.org/Lueger-1904/A/Kataster

Alle Natürlichen Personen mit Wohneigentum sollten sich in den Landesarchiven (beim Katasteramt eher nicht zu bekommen) diese Grundsteuer-Mutterrolle in beglaubigter Abschrift besorgen! Anderswo heißt das auch Gemarkungskarte, Ur-Flurkarte etc. Dies aus der Zeit vor 1914.

Es sieht derzeit danach aus, dass diese Dokument in den Stadt-, Staats-und Landesarchiven (z.T. kostenfrei) zu erhalten ist. Die Bediensteten in den Kataster[ämtern] wissen i.d.R. nichts davon. Belegen kann man das Eigeninteresse an diesem Dokument durch §§ 890, 891 BGB zwecks der Richtigkeitsüberprüfung (aufgrund z.B. Verkauf an einen Ausländer).

Bei Problemen und/oder Desinteresse bei der Bearbeitung Eures Auftrags gilt:

§ 274 StGB
Urkundenunterdrückung, Veränderung einer Grenzbezeichnung

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. eine Urkunde oder eine technische Aufzeichnung, welche ihm entweder überhaupt nicht oder nicht ausschließlich gehört, in der Absicht, einem anderen Nachteil zuzufügen, vernichtet,
beschädigt oder unterdrückt,
2. beweiserhebliche Daten (§ 202 a Absatz 2), über die er nicht oder nicht ausschließlich verfügen darf, in der Absicht, einem anderen Nachteil zuzufügen, löscht, unterdrückt, unbrauchbar macht oder verändert.

1872-1910 war diese Mutterrolle das Eigentum + Steuer.
in 1910 war das abgeschlossen und wurde in 1934 geändert.
D.h. für unseren Rechtstand – bis 1914 ist alles ok. Somt das nehmen. Die Mutterrolle hat auch eine andere Reg.-Nummer.

Auch hier gilt wieder: WER hat Zugriff auf GÜLTIGES Recht?

In den Grundsteuermutterrollen nach  dem Jahr1954 kann auch nur der Eigentümer erfaßt sein, dem zu diesem Zeitpunkt und später das Eigentum gehört. Diese Angaben werden permanent mit den Grundbuchämtern abgeglichen. Mit dem Unterschied, daß im Grundbuch die Juristische Person und im Kataster die Natürliche Person abgelegt wird. Deshalb ist es ja so schwer überhaupt noch einen katasteramtlichen Nachweis zu bekommen.

Wenn nötig, geht gemeinsam zum den [Ämtern] und besorgt/ erkämpft Euch diese Dokumente!

Das absolute Recht steht dem Rechtssubjekt zu, das keiner Herrschaftsgewalt unterliegt.

Dieses ist stets rechts- und handlungsfähig.

Siehe § 1 BGB von 1896.

Deutscher durch Abstammung aus den Bundesstaaten gemäß Rustag1913 und Bürger NACH 116 (1) GG vorbehaltlich anderer gesetzlichen Regelung.

Die Bürgerrechte erlauben die Einhaltung und Inanspruchnahme von gültigem – notfalls geltendem – staatlichen Recht. Hier als Beweis die Grundsteuermutterrolle. Dieser Beweis ist höher als eine Grundbuchsvermutung und dem öffentlichen Glauben.

bgb 894
In dem Zusammenhang beachte man bitte auch die §§ 890, 891 BGB
!

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Privatisierung der Grundbuchämter – Grundbuchentwertung, Auflösung der Dörfer und Gemeinden. Schaffung von Großverwaltungsstrukturen – Großkreisen – Großstädten – Großgemeinden – Metropolen für die Neue Welt Ordnung der EU für den vogelfreien und staatenlosen Personalausweisträger der Zukunft.

Ihre Grundbücher sind heute nur noch wertlose Grundkontoauszüge ohne international anerkannten Eigentumsnachweis nach BGB. Sämtliche Grundbuchänderungen ohne ausdrückliche Genehmigung des alliierten Befehlshabers des betreffenden Gebietes nach dem 21. Februar 1947 sind grundsätzlich nichtig!

Siehe: Interalliierte Kommandantur BK/O (47) 50 v. 21. Februar 1947:

1.) Ohne vorherige schriftlich erteilte Genehmigung der Militärregierung des Sektors, in welchem das Eigentum sich befindet, darf kein deutsches Gericht die Zuständigkeit beanspruchen oder ausüben! In Fällen, welche das auf Grund des (SHAEF) Gesetzes Nr. 52 der amerikanischen, britischen und französischen Militärregierung oder (SMAD) Befehls-Nr. 124 des sowjetischen Oberbefehlshabers der Kontrolle unterliegende oder unter Kontrolle stehende Eigentum bzw. das Kraft Anordnung einer der Besetzungs-Behörden eingezogene oder der Konfiszierung unterworfene Eigentum treffen.

2.) In Fällen, in denen die Gründe zur Prozessführung vor dem 08. Mai 1945 entstanden sind, wird obige Genehmigung in der Regel nicht erteilt.

3.) Irgendwelcher Urteilsspruch, der bereits gefällt wurde oder hiernach in einem solchen Prozess gefällt wird, der ohne Bewilligung der Militärregierung des Sektors, in welchem sich das Eigentum befinde, eingeleitet wurde, ist nichtig und irgendwelche Maßnahme zur Durchsetzung eines solches Urteilsspruches ist ungültig.

4.) Ohne vorherige schriftlich erfolgte Genehmigung der Militärregierung des Sektors, in welchem sich das Eigentum befindet, darf keine Eintragung in das Grundbuch stattfinden betreffend Eigentum, das der Kontrolle oder Konfiszierung unterliegt, wie dies im § 1 dieser Anordnung bezeichnet ist.

5.) Bevor ein deutsches Gericht oder das Grundbuchamt in einer beweglichen oder unbeweglichen Eigentum angehenden Sache handelt, hat das Gericht bzw. das Grundbuchamt schriftliche Erklärungen von allen am Verfahren interessierten Parteien anzufordern, die in allen Einzelheiten wahrheitsgetreu sein müssen und von den betreffenden Parteien oder deren Rechtsanwälten abzugeben sind, dass das Eigentum der Kontrolle oder der Konfiszierung nicht unterliegt, wie im § 1 angeführt ist.

6.) Ohne vorherige schriftlich erteilte Genehmigung der Militärregierung des Sektors, in welchem das Eigentum sich befindet, dürfen keine Schritte seitens irgendwelcher natürlicher oder Juristischer Personen unternommen werden, um eine Entscheidung eines deutschen Gerichtes oder Grundbuchamtes durchzusetzen oder auszuführen, die der Kontrolle oder der Konfiszierung unterliegendes Eigentum angeht, wie im § 1 angeführt ist.

7.) Nichtbefolgung dieser Anordnung bzw. Versäumnis, ihre Bestimmungen zu beachten, stellt Verletzung eines Befehls der Militärregierung der Besatzungsbehörden dar und wird demgemäß bestraft.

Wie rettet Ihr euer Eigentum?
Holt Euch eure Abstammungs- und Eigentumsrechte legal zurück, denn für Sie sind die Katasterämter zuständig! Sowie die Grundbuchsberichtigung, wie oben beschrieben wurde.

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Das Grundbuchamt ist heute den “Katasterbereichen” vorgeschalten, weist aber nicht Dein Eigentum aus. Es weist das Eigentum des Namensinhabers und Namensrechte-Urhebers aus.

Und wer ist das? Siehe hierzu den Artikel 10 EGBGB.

Das Katasteramt schrieb bisher das Eigentum an Grundbesit
z auf die Natürliche Person aus. Das machen sie auch heute noch, aber nicht mehr mit Beglaubigungsvermwerk, Unterschrift und Siegelung.

Man verkauft sein Grundstück an einen Ausländer, der einen beglaubigten und mit Haager Apostille versehenen Eigentumsnachweis aus dem Liegenschaftsbuch sehen will.

Kataster2

Diesen Auszug dann noch mit der “Haager Apostille” versehen. Damit wird das Dokument international gültig!

Inspiriert durch Gerd P e i f e r